Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5159 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2008
IMRRS 2008, 1752VG Neustadt, Urteil vom 04.09.2008 - 4 K 571/08
1. Ein Verzicht auf materielle öffentlich-rechtliche Nachbarrechte ist zulässig, soweit es sich um Vergünstigungen im Individualinteresse handelt, über die der Nachbar verfügungsberechtigt ist. Zu diesen verzichtbaren Rechten gehören die aus nachbarschützenden Vorschriften des Baurechts folgenden Abwehrrechte des Nachbarn.
2. Die Unterschrift unter die zur Genehmigung gestellten Baupläne gilt als Zustimmung zu dem Bauvorhaben, auch wenn eine ausdrückliche Verzichtserklärung hinsichtlich etwaiger Nachbarrechte nicht abgegeben worden ist.
3. Der Verzicht auf ein materielles öffentlich-rechtliches Abwehrrecht stellt keine Verfügung über das beschlagnahmte Grundstück dar.
4. Mit dem Verzicht des Eigentümers auf öffentlich-rechtliche Abwehransprüche geht diese „Berechtigung aus dem Grundstücks“ unter. Wird das Eigentum an dem Grundstück übertragen, geht es ohne diese „Berechtigung“ auf den neuen Eigentümer über. Der Rechtsnachfolger tritt in die (geschmälerte) Rechtsposition ein. Der Eigentumswechsel an dem „nicht mehr berechtigten“ Grundstück führt nicht zum Wiederaufleben der öffentlich-rechtlichen Abwehransprüche.
5. Ein Nachbar verstößt gegen den auch im öffentlichen Recht geltenden und auch das nachbarliche Gegenseitigkeits- und Gemeinschaftsverhältnis beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben unter dem Gesichtspunkt des Verbots widersprüchlichen Verhaltens („venire contra factum proprium“), wenn er im Baugenehmigungsverfahren Einwendungen erhebt und Rechtsbehelfe einlegt, obwohl er sich privatrechtlich mit dem Vorhaben einverstanden erklärt hat.
6. Der gegenüber dem Bauherrn erklärte Verzicht auf die Einhaltung der verletzten öffentlich-rechtlichen Vorschrift bedarf keiner Schriftform; er kann vielmehr auch stillschweigend erfolgen.
VolltextIMRRS 2008, 1733
BGH, Urteil vom 19.09.2008 - V ZR 164/07
1. Sind der Berechtigte einer Grunddienstbarkeit und der Eigentümer des dienenden Grundstücks zur gleichberechtigten Mitbenutzung des Grundstücks befugt, können sie voneinander in entsprechender Anwendung von § 745 Abs. 2 BGB eine Ausübungsregelung verlangen.*)
2. Die aus einer Ausübungsregelung folgenden Ausübungsbeschränkungen können auch vor deren Zustandekommen mit den Unterlassungsansprüchen nach §§ 1004, 1027 BGB geltend gemacht werden.*)
VolltextIMRRS 2008, 1729
OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.09.2008 - 12 U 65/08
Zum Zugang eines Telefax-Schreibens bei „OK“-Vermerk im Sendebericht.*)
VolltextIMRRS 2008, 1727
OLG Naumburg, Urteil vom 08.05.2008 - 2 U 172/07
Eine Bank, die gegen Sicherheiten einen Baukredit gewährt, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, im Interesse der Kreditnehmer/Sicherungsgeber den Baufortschritt und die zweckentsprechende Verwendung der Darlehensgelder zu überwachen.*)
VolltextIMRRS 2008, 1725
OLG Jena, Urteil vom 08.10.2008 - 4 U 280/08
1. Ein Schadensersatzanspruch aus § 1 Abs. 1 StHG ist (nur) dann gegeben, wenn einem Bürger ein kausaler Schaden durch einen Amtsträger in Ausübung staatlicher (hoheitlicher) Tätigkeit rechtswidrig zugefügt wird.*)
2. Ein in diesem Sinne tatbestandlich haftungsauslösendes Handlungsunrecht kann dem Bürger durch Tun oder Unterlassen zugefügt werden; ein Unterlassen kann für einen Schaden aber nur dann kausal geworden sein, wenn eine Rechtspflicht zum Handeln bestand und der Amtsträger - dieser Rechtspflicht zuwider - untätig geblieben ist.*)
3. Wird ein Mitteilungsbescheid nach § 21 GrdstVG (betr. die Ausübung eines siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts) allein durch Zeitablauf (verspätete Zustellung an den Antragsteller) rechtswidrig, löst die damit einhergehende Versagung einer grundstücksverkehrsrechtlichen Genehmigung dann keinen Staatshaftungsanspruch aus, wenn das Landwirtschaftsamt im grundstücksverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahren nicht von Amts wegen verpflichtet ist, nach Zeitablauf (§ 6 Abs. 2 GrdstVG) ein (sog.) Negativattest (§ 6 Abs. 3 GrdstVG) zu erteilen.*)
VolltextIMRRS 2008, 1712
VerfGH Berlin, Beschluss vom 22.01.2008 - VerfGH 70/06
1. Weist der Mieter in einem Flugblatt potentielle neue Eigentümer auf schwelende Konflikte mit dem bisherigen Vermieter hin, so berechtigt dies den Vermieter nicht zu einer fristlosen Kündigung.
2. Die Verschmutzung des Hofes durch diese Zettel ist als geringfügig anzusehen, so dass dies ebenfalls eine Kündigung nicht rechtfertigen kann.
VolltextIMRRS 2008, 1707
BGH, Beschluss vom 30.04.2008 - IV ZR 53/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 1704
BGH, Beschluss vom 25.04.2008 - LwZR 10/07
1. Die dem künftigen Unterpächter gegenüber ausgesprochene Erlaubnis des Verpächters zu einer Unterverpachtung durch den Pächter an ihn wird indes nach den Grundsätzen über den Zugang von in Abwesenheit des Empfängers abgegebenen Willenserklärungen (BGB § 130 Abs. 1 Satz 1) jedenfalls dann wirksam, wenn sie von dem (künftigen) Unterpächter dem Pächter zum Zwecke des Abschlusses des Unterpachtvertrages übermittelt wird.
2. Zur Frage der außerordentlichen Kündigung wegen vertragswidriger Gebrauchsüberlassung an Dritte.
VolltextIMRRS 2008, 1702
BVerwG, Urteil vom 10.07.2008 - 3 C 40.07
Der durch die Wegnahme eines Grundstücks entstandene Schaden gilt nicht schon dann im Sinne des § 349 Abs. 3 Satz 2 LAG als ausgeglichen, wenn dem Berechtigten nach § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG der Anspruch auf den Erlös aus der Veräußerung des Vermögenswerts eingeräumt worden ist, sondern erst dann, wenn ihm dieser Erlös tatsächlich zugeflossen ist.*)
VolltextIMRRS 2008, 1701
OLG Hamm, Beschluss vom 03.07.2008 - 15 Wx 116/08
1. § 7 ErbbauVO hat auch dann zwingenden Charakter, wenn eine Gemeinde Erbbaurechtsausgeberin ist.*)
2. Führt eine Gemeinde durch die Bewilligung des Rangrücktritts ihrer Erbbauzinsreallast hinter Rechten in Abt. III des Grundbuchs selbst eine Veränderung der Gewichtung der im Rahmen der gesetzlichen Vorschrift abzuwägenden wirtschaftlichen Interessen herbei, kann sie aus einer Bestimmung des Erbbaurechtsbestellungsvertrags, der ihr die Versagung der Zustimmung zur Veräußerung des Erbbaurechts zur Wahrung ihrer wirtschaftlichen Interessen erlaubt, keinen weitgehenden Schutz Interessen beanspruchen.*)
VolltextIMRRS 2008, 1696
BGH, Urteil vom 01.10.2008 - XII ZR 52/07
1. Der Ausgleichsanspruch nach § 24 Abs. 2 BBodSchG setzt grundsätzlich keine behördliche Inanspruchnahme des Anspruchstellers voraus.*)
2. Der Anspruch aus § 24 Abs. 2 BBodSchG unterliegt nicht der kurzen Verjährung nach § 548 BGB.*)
VolltextIMRRS 2008, 1694
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.10.2008 - 1 A 10362/08
1. Für Gestaltungssatzungen nach § 88 Abs. 1 LBauO gilt das verfassungsrechtliche Zitiergebot (Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG; Art. 110 Abs. 1 Satz 3 LV) nicht. Aus dem allgemeinen Rechtsstaatsprinzip folgen bei solchen Satzungen jedenfalls keine Zitierpflichten dahingehend, dass die Ermächtigungsnorm in der Satzung über die Nennung des Paragrafen hinaus nach Absatz, Satz und Nummer genau bezeichnet werden muss.*)
2. Das Gestaltungsrecht der Gemeinden gemäß § 88 Abs. 1 Nr. 1 LBauO ist nach wie vor dem übertragenen Bereich des Bauordnungsrechts zuzuordnen; dennoch sind die örtlichen Gestaltungsvorschriften auch dem eigenen Wirkungskreis der Gemeinden zuzurechnen, so dass die Satzungsermächtigung die Verleihung echter Autonomie im Rahmen der gesetzlichen Übertragung bewirkt.*)
3. Zu dem Erfordernis eines hinreichend erkennbaren und gebietsspezifischen Gestaltungskonzepts bei Satzungen nach § 88 Abs. 1 Nr. 1 LBauO.*)
4. Allgemeine Bezeichnungen von Farbtönen und Materialanforderungen können wie unbestimmte Rechtsbegriffe ausgelegt werden, so dass ihr konkreter Inhalt im Einzelfall im Rahmen einer wertenden Betrachtung zu ermitteln ist. Einer physikalisch eindeutigen Farb- oder Materialbestimmung bedarf es daher nicht.*)
5. Das Bestreben, für eine gewisse Einheitlichkeit der Dachlandschaft zu sorgen, ist ein vom Gesetz anerkanntes Ziel. Dennoch müssen Gestaltungssatzungen nach § 88 Abs. 1 Nr. 1 LBauO landesrechtlich begründet nicht nur auf sachgerechten Erwägungen beruhen, sondern auch eine angemessene Abwägung der privaten Interessen der Grundstückseigentümer und der Belange der Allgemeinheit erkennen lassen, da auch die Ordnung der Baugestaltung Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG bestimmt.*)
VolltextIMRRS 2008, 1689
BGH, Urteil vom 04.09.2008 - III ZR 331/07
Zur Belehrungspflicht des Notars bei vermietetem Kaufobjekt.
VolltextIMRRS 2008, 1688
OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.05.2008 - 4 M 275/08
Sind im Grundbuch die Gesellschafter mit dem Hinweis nach § 47 Abs. 2 GBO auf die bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts eingetragen werden, d. h. unter Angabe der Namen der Gesellschafter mit dem Zusatz "in Gesellschaft bürgerlichen Rechts", ist die Gesellschaft Eigentümerin des Grundstücks, so dass es auf die Frage, ob die Gesellschaft auch selbst in das Grundbuch eingetragen werden kann, nicht ankommt.*)
VolltextIMRRS 2008, 1687
OLG Oldenburg, Urteil vom 11.02.2008 - 15 U 55/07
Im Fehngebiet Ostfrieslands besteht ein im 19. Jahrhundert entstandenes örtliches Gewohnheitsrecht fort, wonach Anlieger eines Nebenkanals ("Inwieke") den Randstreifen des Kanals auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen eines Notwegerechts begehen und befahren dürfen, um zu hinterliegenden Grundstücken zu gelangen.*)
VolltextIMRRS 2008, 1683
LG Verden, Urteil vom 05.05.2008 - 8 O 219/07
1. Der Anspruch des Verwalters auf Aufwendungsersatz gemäß § 670 BGB für die von ihm entrichteten Sollzinsen auf einem Treuhandkonto entsteht jeweils am Ende des Jahres für das gesamte Jahr und verjährt gemäß § 195 BGB in drei Jahren.
2. Macht der Verwalter diese Sollzinsen für mehrere zurückliegende Jahre erst im Nachhinein im Rahmen der Schlussabrechnung seiner Verwaltung geltend, kann der Ersatzanspruch in Bezug auf die aufgewandten Sollzinsen auch nach § 242 BGB verwirkt sein.
3. Kontoauszüge für Treuhandkonten, die vom Verwalter ausschließlich zur Erfüllung der ihm auferlegten Pflichten genutzt werden, sind im Sinne des § 667 2. Alt. BGB "aus der Geschäftsbesorgung erlangt" und daher spätestens mit dem Ende der Verwaltung herauszugeben.
VolltextIMRRS 2008, 1663
OLG Celle, Beschluss vom 19.09.2008 - 13 U 125/08
1. Der Anspruch des Verwalters auf Aufwendungsersatz gemäß § 670 BGB für die von ihm entrichteten Sollzinsen auf einem Treuhandkonto entsteht jeweils am Ende des Jahres für das gesamte Jahr und verjährt gemäß § 195 BGB in drei Jahren.
2. Macht der Verwalter diese Sollzinsen für mehrere zurückliegende Jahre erst im Nachhinein im Rahmen der Schlussabrechnung seiner Verwaltung geltend, kann der Ersatzanspruch in Bezug auf die aufgewandten Sollzinsen auch nach § 242 BGB verwirkt sein.
3. Kontoauszüge für Treuhandkonten, die vom Verwalter ausschließlich zur Erfüllung der ihm auferlegten Pflichten genutzt werden, sind im Sinne des § 667 2. Alt. BGB "aus der Geschäftsbesorgung erlangt" und daher spätestens mit dem Ende der Verwaltung herauszugeben.
IMRRS 2008, 1659
KG, Beschluss vom 01.10.2008 - 1 W 455/08
Klagt ein Mitglied einer Bruchteilsgemeinschaft gegen ein anderes Mitglied der Gemeinschaft auf Auflassung des der Gemeinschaft gehörenden Grundstücks an sich, so richtet sich der Streitwert gemäß § 3 ZPO nach dem Anteil des beklagten Miteigentümers. Grundstücksbelastungen sind nicht zu berücksichtigen.*)
VolltextIMRRS 2008, 1652
BGH, Beschluss vom 17.09.2008 - III ZR 303/07
Ein Schadensersatzanspruch nach § 13 Abs. 1 VermG wegen gröblicher Verletzung der Pflichten des staatlichen Verwalters kommt nur dann in Betracht, wenn die staatliche Verwaltung im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vermögensgesetzes am 29. September 1990 fortbestanden hat.*)
VolltextIMRRS 2008, 1649
BGH, Urteil vom 24.09.2008 - VIII ZR 275/07
1. Der Anschluss einer mit einer Gasetagenheizung ausgestatteten Mietwohnung an das aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung gespeiste Fernwärmenetz ist eine Maßnahme zur Einsparung von Energie, die der Mieter nach § 554 Abs. 2 Satz 1 BGB grundsätzlich zu dulden hat.*)
2. Die Pflicht zur Mitteilung der zu erwartenden Mieterhöhung (§ 554 Abs. 3 BGB) bezieht sich nur auf die aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen zu erwartende Mieterhöhung nach § 559 BGB und nicht auf eine etwa mögliche Erhöhung der Vergleichsmiete nach § 558 BGB.*)
IMRRS 2008, 1647
BGH, Urteil vom 19.09.2008 - V ZR 152/07
1. § 912 BGB kann entsprechende Anwendung finden, wenn bei der Veränderung eines Gebäudes erstmals über die Grenze gebaut wird.*)
2. Ein Überbau muss nicht geduldet werden, wenn er den Regeln der Baukunst nicht entspricht und deshalb über die Grenzverletzung hinausreichende Beeinträchtigungen des Nachbarn besorgen lässt.*)
VolltextIMRRS 2008, 1644
OLG Jena, Urteil vom 19.09.2008 - 4 U 978/06
1. Der Versicherungsvertrag nach dem VVG (=Versicherungsvertragsgesetz) enthält einen grundlegenden Unterschied zu dem sonstigen Vertragstypus des Allgemeinen Schuldrechts des BGB. Aus dem Gesamtgefüge der §§ 61 ff VVG a.F. ergibt sich, dass vertragliche Obliegenheiten grundsätzlich nur den Versicherungsnehmer, nicht aber den Versicherer treffen.*)
2. Mit der in §§ 62, 63 VVG a.F. normierten Rettungsobliegenheit – diese gelten für den gesamten Bereich der Schadensversicherung – wird der Versicherungsnehmer angehalten, die Entwicklung des Schadens nicht sich selbst zu über-lassen, sondern um seine Abwendung und, wenn dies nicht (mehr) möglich ist, um seine Eindämmung bemüht zu sein.*)
3. Im Rahmen des § 62 VVG a.F. ist der Versicherer nicht verpflichtet, dem Versicherungsnehmer Weisungen zu erteilen, wie der Schaden abgewendet oder gemindert werden kann. Der Versicherer hat (nur) ein Weisungsrecht, aber keine Weisungspflicht. Erteilt er dem Versicherungsnehmer Weisungen, können (nur) schuldhaft fehlerhafte Weisungen einen Schadensersatzanspruch des Versicherungsnehmers nach § 280 Abs. 1 BGB auslösen, wenn der – durch die fehlerhafte Weisung – entstandene Schaden die sonst geschuldete Versicherungsleistung übersteigt.*)
VolltextIMRRS 2008, 1641
FG Düsseldorf, Urteil vom 08.04.2008 - 13 K 1896/05 E
Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung können als vorab entstandene Werbungskosten nur abgezogen werden, wenn der Entschluss zur Vermietung endgültig gefasst und später nicht wieder weggefallen ist.
VolltextIMRRS 2008, 1636
BGH, Urteil vom 17.09.2008 - IV ZR 317/05
Zur Pflicht des Versicherers, den Versicherungsnehmer, der den Versicherungsfall rechtzeitig angezeigt hat, auf die Obliegenheit zur Einreichung einer Stehlgutliste bei der Polizei hinzuweisen und darüber zu belehren, dass er bei Verletzung dieser Obliegenheit den Versicherungsschutz verlieren kann.*)
VolltextIMRRS 2008, 1623
OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.04.2008 - 8 U 599/06
Zur Frage der Schadenseratzansprüche wegen Schlechterfüllung eines selbständigen, auf Erstellung einer Wärmebedarfsberechnung gerichteten Beratungsvertrags.*)
VolltextIMRRS 2008, 1621
LG München I, Urteil vom 10.03.2008 - 15 O 13748/07
Ein nachbarrechtlicher Anspruch aus § 1004 BGB unterliegt nur dann einem Schlichtungsverfahren nach § 15a EGZPO i.V.m. Art. 1 Nr. 2 BaySchlG, wenn dieser Anspruch als Äquivalent zu den Vorschriften der §§ 910, 911, 923 oder 906 BGB geltend gemacht wird.
VolltextIMRRS 2008, 1620
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.05.2008 - 10 B 616/08
1. Die Anfechtungsklage gegen eine selbständige Abweichungsentscheidung nach § 73 Abs. 1 BauO NRW hat aufschiebende Wirkung. Es handelt sich nicht um eine bauaufsichtliche Zulassung im Sinne des § 212a Abs. 1 BauGB.*)
2. § 6 Abs. 14 BauO NRW regelt abschließend die abstandflächenrechtliche Zulässigkeit der dort aufgeführten nachträglichen Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes. Für eine über § 6 Abs. 14 Satz 2 BauO NRW hinausgehende Abweichung auf der Grundlage des § 73 BauO NRW ist grundsätzlich kein Raum.*)
3. Nach § 6 Abs. 14 Satz 2 BauO NRW kann eine Unterschreitung des Mindestabstands von 2,50 m zur Nachbargrenze nur gestattet werden, wenn die brandschutzrechtlichen Anforderungen der BauO NRW eingehalten werden.*)
VolltextIMRRS 2008, 1619
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.08.2008 - 7 E 975/08
1. Entscheidungen der Bauaufsichtsbehörden und Baugenehmigungsbehörden, die vor dem 15.04.2007 dem jeweiligen Adressaten bekannt gegeben worden sind, unterliegen gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1 VwGO der Nachprüfung in einem Vorverfahren (§ 2 Nr. 3 Satz 2 Bürokratieabbaugesetz I).*)
2. Ist dem Bauherrn als Adressaten einer Baugenehmigung diese vor dem 15.04.2007 bekannt gegeben worden, so unterliegt die Baugenehmigung auch dann der Nachprüfung in einem Vorverfahren, wenn sie Dritten zur Wahrung möglicher Nachbarrechte (erst) zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gemacht wurde und diese sich gegen die Baugenehmigung wenden.*)
3. Soweit § 2 Nr. 3 Satz 2 Bürokratieabbaugesetz I auf den jeweiligen Adressaten abstellt, ist dies allein sachbezogen zu verstehen.*)
VolltextIMRRS 2008, 1618
OVG Sachsen, Urteil vom 20.08.2008 - 1 B 186/07
Wird eine baurechtliche Beseitigungsverfügung im Wege der Ersatzvornahme vollstreckt, so gehören die Kosten für eine ordnungsgemäße Entsorgung des entstehenden Abbruchmaterials grundsätzlich zu den erstattungsfähigen Kosten der Einsatzvornahme.*)
VolltextIMRRS 2008, 1617
BGH, Urteil vom 31.07.2008 - I ZR 21/06
1. Wird ein Dachverband im Wege gewillkürter Prozessstandschaft von einem Landesverband zur Geltendmachung markenrechtlicher Abwehransprüchen gegenüber einem jüngeren Kollisionszeichen ermächtigt, so kann sich das schutzwürdige Eigeninteresse des Dachverbands aus der Mitgliedschaft des Landesverbands im Zentralverband ergeben, wenn die verletzte Bezeichnung auch vom Dachverband benutzt wird.
2. Eine schlagwortartige Kurzbezeichnung eines eingetragenen Vereins, die vom offiziellen Vereinsnamen abweicht, kann Schutz als besondere Geschäftsbezeichnung i.S. des § 5 Abs. 2 Satz 1 MarkenG genießen. Wird ein solches Schlagwort von Landesverbänden und Ortsvereinen benutzt, kann die Benutzung auch dem Dachverband zugutekommen, wenn der Verkehr das Schlagwort nicht nur den Landesverbänden und Ortsvereinen, sondern der gesamten Organisation zuordnet.*)
VolltextIMRRS 2008, 1616
BGH, Urteil vom 31.07.2008 - I ZR 171/05
1. Ein Dachverband, der die Interessen seiner Mitglieder auf Bundesebene vertritt, nimmt am geschäftlichen Verkehr teil, wenn die ihm angehörenden Landesverbände und Ortsvereine gegenüber ihren Mitgliedern gegen Entgelt Beratungsleistungen erbringen und sich das Angebot des Dachverbands, der Landesverbände und Ortsvereine als eine Einheit darstellt.*)
2. Bei der Prüfung, ob einem Verbandsnamen ein kennzeichenrechtlicher Schutz zukommt, ist ein großzügiger Maßstab anzulegen. Der Verkehr entnimmt derartigen Bezeichnungen - ähnlich wie Zeitungs- und Zeitschriftentiteln - einen Herkunftshinweis, auch wenn sie sich an den jeweiligen Tätigkeitsbereich anlehnen.*)
3. Ist das Namensschlagwort eines Verbands (hier: "Haus und Grund") als prägender Bestandteil in einer jüngeren Firmenbezeichnung enthalten, so kann ein geographischer Zusatz (hier: H. ) eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne noch verstärken, wenn dadurch der Eindruck erweckt wird, es handele sich um eine der örtlichen Untergliederungen des Verbands.*)
VolltextIMRRS 2008, 1615
BGH, Urteil vom 31.07.2008 - I ZR 158/05
1. Dem unterscheidungskräftigen oder Verkehrsgeltung genießenden Namen eines Vereins kann als geschäftliche Bezeichnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 MarkenG Schutz zukommen. Ein kennzeichenrechtlicher Schutz kommt nicht nur für den vollständigen Vereinsnamen in Betracht, sondern auch für eine aus ihm abgeleitete -- für sich genommen unterscheidungskräftige oder Verkehrsgeltung genießende -- Kurzbezeichnung, die der Verein selbst im geschäftlichen Verkehr benutzt oder die geeignet ist, dem Verkehr als Kurzbezeichnung zu dienen.*)
2. Zwischen dem Namensschlagwort "Haus und Grund" und der Firmenbezeichnung "H. Haus + Grund e.K." besteht keine Verwechslungsgefahr.*)
VolltextIMRRS 2008, 1612
VerfGH Bayern, Urteil vom 22.07.2008 - Vf.11-VII-07
1. Zur Frage der Verwirkung einer Popularklage gegen einen Bebauungsplan.*)
2. Ein Bebauungsplan verstößt gegen Art. 118 Abs. 1 BV, wenn die Belange des Denkmalschutzes in sachlich schlechthin nicht mehr zu rechtfertigender Weise missachtet werden.*)
VolltextIMRRS 2008, 1603
VG Gießen, Urteil vom 27.08.2008 - 8 E 1572/07
Im Rahmen der Kalkulation von Abwassergebühren ist es rechtlich nicht zu beanstanden, die Verzinsung des Anlagekapitals nach der sogenannten Restwertmethode zu ermitteln.*)
VolltextIMRRS 2008, 1602
VG Gießen, Beschluss vom 26.08.2008 - 8 L 1642/08
1. Besteht die Gefahr einer Verkeimung des Trinkwassernetzes durch einen bestehenden Hausanschluss eines seit ca. zwei Jahren leerstehenden Gebäudes, reicht es nicht aus, den Haupthahn zur Hausinstallation des Grundstück zu schließen. Erforderlich ist es vielmehr, die Hausanschlussleitung von der Versorgungsleitung zu trennen.*)
2. Eine solche notwendige Beseitigung des Hausanschlusses darf bei entgegenstehendem Satzungsrecht jedoch nicht dem Grundstückseigentümer aufgegeben werden.*)
VolltextIMRRS 2008, 1599
OLG München, Beschluss vom 09.05.2008 - 34 Wx 139/07
Die Auslegung von Grundbucherklärungen kann ergeben, dass die Beteiligten nur auf die eintragungsfähigen Textteile Bezug nehmen wollten, auch, wenn an gleicher Stelle in der Urkunde schuldrechtliche Vereinbarungen enthalten sind.*)
VolltextIMRRS 2008, 1587
OLG Celle, Urteil vom 24.10.2007 - 3 U 97/07
Soll die zur Sicherung eines einem Dritten gewährten Darlehens bestellte Grundschuld auch künftige Ansprüche des Kreditgebers (hier aus einem Kontokorrentkredit) gegen den Hauptschuldner sichern, muss der Sicherungsgeber hierauf ausdrücklich und unmissverständlich hingewiesen werden. Ein nur formularmäßiger Hinweis genügt nicht.*)
VolltextIMRRS 2008, 1580
BGH, Urteil vom 27.06.2008 - V ZR 15/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 1573
BGH, Beschluss vom 23.07.2008 - BLw 3/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 1564
OLG Saarbrücken, Urteil vom 05.08.2008 - 4 U 90/08
Zwar müssen Kaufinteressenten bei älteren Gebäuden mit einem gewissen Maß an Feuchtigkeit rechnen, nicht aber mit einer extremen Durchfeuchtung der Kellerwände. Dies gilt erst recht dann, wenn die Kellerwände aufgrund kurz zuvor erfolgter Renovierungsarbeiten einen äußerlich trockenen Eindruck vermitteln und der Verkäufer die Durchführung der Renovierung und deren Anlass dem Kaufinteressenten trotz entsprechenden Wissensvorsprungs nicht mitteilt.*)
VolltextIMRRS 2008, 1556
OLG Celle, Urteil vom 21.08.2008 - 8 U 49/08
1. Auch der bloße Verdacht auf bestehende Altlasten kann einen Sachmangel des verkauften Grundstücks nach § 434 BGB begründen.*)
2. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer ungefragt darüber aufzuklären, dass er vor dem Verkauf des Grundstücks, auf dem eine Wohnbebauung stattfinden soll und auf dem früher eine Sägerei und Zimmerei betrieben wurde, auf einem begrenzten Teil des Grundstücks wegen eines undichten Tanks im Erdreich einen Bodenaustausch wegen des Auslaufens ölhaltiger Flüssigkeiten hat vornehmen lassen, wenn er nicht sicher davon ausgehen kann, dass sich auf dem übrigen Grundstück keine weitere Kontamination befindet. Hiervon kann nicht ausgegangen werden, wenn zwischen Beseitigung des verseuchten Erdreichs und Verkauf nur zwei Jahre liegen, bauliche Veränderungen mit Erdbewegungen auf dem Grundstück stattfanden und an anderen Stellen des Grundstücks keine Bodenuntersuchungen stattfanden.*)
VolltextIMRRS 2008, 1551
OLG Koblenz, Urteil vom 01.08.2008 - 5 U 551/08
Zur Frage, welche Rückgriffsansprüche einem nicht mit dem Darlehensnehmer identischen Grundstückseigentümer zustehen, der von der Bank aus einer Sicherungsgrundschuld in Anspruch genommen wurde, wenn unaufklärbar ist, was im Deckungsverhältnis zwischen Kreditnehmer und Sicherungsgeber insoweit vereinbart wurde.
VolltextIMRRS 2008, 1537
OLG Celle, Beschluss vom 08.07.2008 - 6 W 59/08
Bei der Bewertung eines Grundstückübertragungsvertrages, bei dem ungewiss ist, ob und für welche Dauer Pflege und Wohnrecht vom Erwerber zu gewähren sind, ist auf die Verhältnisse bei Vertragsabschluss abzustellen und eine Kapitalisierung mit dem Faktor aus Anlage 9 zu § 14 Bewertungsgesetz vorzunehmen (Urteil des Senats in NJW-RR 2002, 1448 f.). Bei einer davon abweichenden Bewertung würde dem Erwerber, der bewusst eine Verpflichtung mit ungewisser Dauer übernommen hat, im Hinblick auf die Pflichtteilsergänzung das eingegangene Risiko abgenommen, was nicht gerechtfertigt ist, weil bei der Anwendung von § 2325 Abs. 1 BGB "schutzwerte Interessen Dritter berührt werden" (BGH NJW 1995, 1349 f.), die nicht mit dem Argument ausgehöhlt werden dürfen, es sei ein Verlauf denkbar, bei dem der Erwerber eine Gegenleistung erbringen muss, die über den Betrag hinausgeht, der sich aufgrund des maßgeblichen Kapitalisierungsfaktors errechnet (so aber OLG Oldenburg in NJW-RR 1992, 778 f).*)
VolltextIMRRS 2008, 1536
OLG Nürnberg, Beschluss vom 04.07.2008 - 4 W 590/08
1. Der Empfänger einer unentgeltlichen Zuwendung hat nach einer Anfechtung durch den Insolvenzverwalter auch bei zu vertretender Unmöglichkeit der Rückübertragung nur dann Wertersatz zu leisten, wenn eine Gläubigerbenachteiligung eingetreten ist. Diese liegt bei einer durch den neuen Eigentümer bewilligten Belastung einer Immobilie mit einer Grundschuld dann nicht vor, wenn deren Eintragung im Grundbuch zur Voraussetzung für die Sicherung der Rückzahlung eines dem Gemeinschuldner gewährten Darlehens gemacht wurde.*)
2. Auch der Gläubiger dieser durch die Grundschuld gesicherten Forderung, dem der Erlös aus der von ihm betriebenen Zwangsversteigerung zugeflossen ist, muss dann unabhängig von einer bestehenden Kenntnis über die Anfechtungsgründe wegen fehlender Benachteiligung der Massegläubiger keinen Wertersatz leisten.*)
VolltextIMRRS 2008, 1535
OLG Koblenz, Urteil vom 08.06.2007 - 5 U 1356/06
1. Verzichtet eine Bank auf eine Sicherungsgrundschuld, um einen freihändigen Verkauf des Sicherungsobjekts zu ermöglichen, kann daraus und aus dem Empfang des Veräußerungserlöses nicht abgeleitet werden, die Zahlung sei entgegen der Tilgungsvereinbarung im Vertrag auf die Grundschuld erfolgt und hindere die weitere Zwangsvollstreckung aus der notariellen Urkunde wegen fortbestehender Verbindlichkeiten des Schuldners.
2. Dass eine Bank mit Vollstreckungsversuchen jahrelang zuwartet, erlaubt ohne das Hinzutreten weiterer Umstände nicht den Schluss, sie habe auf die titulierte Forderung verzichtet.
VolltextIMRRS 2008, 1524
OLG Celle, Beschluss vom 19.06.2008 - 4 U 61/08
1. Ein in einem Grundstücksübertragungsvertrag vereinbartes Wohnrecht mit Versorgungsverpflichtung macht den Vertrag noch nicht zum Altenteilsvertrag i. S. des § 96 EGBGB.*)
2. Eine spätere dauerhafte Pflegebedürftigkeit des Wohnberechtigten als subjektives Ausübungshindernis rechtfertigt grundsätzlich noch keinen Anspruch auf eine Vertragsanpassung nach den Grundsätzen der Störung der Geschäftsgrundlage. Es hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, ob sich der Eintritt der Pflegebedürftigkeit für die Parteien als ein unvorhersehbarer Umstand darstellt.*)
3. Bei einem nur vorübergehenden subjektiven Ausübungshindernis fehlt es am Merkmal der schwerwiegenden Veränderung der Umstände, die zur Grundlage des Vertrages gemacht wurden.*)
4. Zur Zumutbarkeit des Eigentümers, die Vermietung der von dem Wohnberechtigten selbst nicht mehr genutzten Wohnung zu gestatten.*)
VolltextIMRRS 2008, 1522
BFH, Urteil vom 05.06.2008 - IV R 81/06
Die Veräußerung von Mitunternehmeranteilen an mehr als drei am Grundstücksmarkt tätigen Gesellschaften bürgerlichen Rechts ist auch dann der Veräußerung der zu den jeweiligen Gesamthandsvermögen gehörenden Grundstücke gleichzustellen, wenn es sich bei den Gesellschaften um gewerblich geprägte Personengesellschaften i.S. des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG handelt. Die Gewinne aus den Anteilsveräußerungen sind daher --bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen-- als laufende Gewinne aus gewerblichem Grundstückshandel im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung (Gewinnfeststellung) und der Gewerbesteuerveranlagung des Gesellschafters (der Obergesellschaft) zu erfassen.*)
VolltextIMRRS 2008, 1521
FG Düsseldorf, Urteil vom 06.08.2008 - 4 K 3936/07 Erb
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2008, 1518
LG Hamburg, Urteil vom 05.02.2008 - 307 O 159/07
Es entfällt der Anspruch auf Maklercourtage dann nicht, wenn der Käufer eines Hauses weder eine vorsätzliche Täuschung des Maklers noch eine arglistige Täuschung des Verkäufer bezüglich des Schwammbefalls beweisen kann.
VolltextIMRRS 2008, 1517
BFH, Urteil vom 02.04.2008 - IX R 18/06
1. Bringen die Miteigentümer mehrerer Grundstücke ihre Miteigentumsanteile in eine Personengesellschaft mit Vermietungseinkünften ein, sind keine Anschaffungsvorgänge gegeben, soweit die den Gesellschaftern nach der Übertragung ihrer Miteigentumsanteile nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO zuzurechnenden Anteile an den Grundstücken ihre bisherigen Miteigentumsanteile nicht übersteigen.*)
2. Anschaffungsvorgänge liegen nur insoweit vor, als sich die Anteile der Gesellschafter an den jeweiligen Grundstücken gegenüber den bisherigen Beteiligungsquoten erhöht haben (Fortentwicklung des BFH-Urteils vom 6. Oktober 2004 IX R 68/01, BFHE 207, 24, BStBl II 2005, 324).*)
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