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Sachgebiet: Immobilien

5159 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2009

IMRRS 2009, 0864
WohnungseigentumWohnungseigentum
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 53/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IMRRS 2009, 0863
WohnungseigentumWohnungseigentum
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 54/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IMRRS 2009, 0862
WohnungseigentumWohnungseigentum
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 55/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IMRRS 2009, 0861
WohnungseigentumWohnungseigentum
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 56/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IMRRS 2009, 0860
WohnungseigentumWohnungseigentum
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 57/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IMRRS 2009, 0859
WohnungseigentumWohnungseigentum
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 58/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IMRRS 2009, 0858
WohnungseigentumWohnungseigentum
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 59/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IMRRS 2009, 0857
WohnungseigentumWohnungseigentum
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 60/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IMRRS 2009, 0856
WohnungseigentumWohnungseigentum
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 61/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IMRRS 2009, 0855
WohnungseigentumWohnungseigentum
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 62/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IMRRS 2009, 0854
WohnungseigentumWohnungseigentum
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 63/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IMRRS 2009, 0853
WohnungseigentumWohnungseigentum
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 64/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IMRRS 2009, 0852
WohnungseigentumWohnungseigentum
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 65/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IMRRS 2009, 0851
WohnungseigentumWohnungseigentum
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 66/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IMRRS 2009, 0850
WohnungseigentumWohnungseigentum
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 67/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IMRRS 2009, 0849
WohnungseigentumWohnungseigentum
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 68/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IMRRS 2009, 0848
WohnungseigentumWohnungseigentum
Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 69/09

Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)

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IMRRS 2009, 0839
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Konkludentes Zustandekommen von Wasserversorgungsvertrag?

KG, Urteil vom 18.02.2009 - 11 U 38/08

Zum Zustandekommen eines Wasserver- und -entsorgungsvertrages durch konkludentes Handeln (Anschluss BGH, 10. Dezember 2008, VIII ZR 293/07).*)

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IMRRS 2009, 0838
ImmobilienImmobilien
Nachabfindung für Windenergieanlagen gemäß HöfeO

OLG Oldenburg, Beschluss vom 15.08.2008 - 10 W 2/08

Pacht- und Nutzungsentgelte, die ein Hoferbe für auf Grundstücken des Hofes errichtete Windenergieanlagen erhält, fallen unter den Nachabfindungstatbestand des § 13 Abs. 4 lit. b) HöfeO.*)

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IMRRS 2009, 0836
BauhaftungBauhaftung
Bauherrenhaftung für Schäden am Nachbargrundstück

LG Tübingen, Urteil vom 20.11.2008 - 1 S 233/05

Zu der Frage, nach welchen Voraussetzungen ein Bauherr für Schäden am Nachbargrundstück durch Errichtung einer Grenzmauer haftet.

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IMRRS 2009, 0831
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Regressverzicht gg. Mieter bei Kfz-Haftpflichtversicherung?

OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.08.2008 - 4 U 1393/08

Der Regressverzicht des Gebäudeversicherers bei leicht fahrlässig verursachten Schäden am Gebäude durch den Mieter erstreckt sich nicht auf den Direktanspruch gegen die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung des Mieters.*)

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IMRRS 2009, 0829
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Nichtüberschreiten der 3-Objekt-Grenze: Gewerbl. Grundstückshandel

BFH, Urteil vom 17.12.2008 - IV R 77/06

1. Bei Nichtüberschreiten der Drei-Objekt-Grenze wird in Fällen der Grundstücksbebauung der Bereich der privaten Vermögensverwaltung nur überschritten, wenn der (unbedingte) Entschluss zur Grundstücksveräußerung spätestens im Zeitpunkt des Abschlusses der auf die Bebauung gerichteten Verträge gefasst worden ist.*)

2. Zur Frage der Nachhaltigkeit bei Errichtung mehrerer Gebäude auf einem - im Anschluss an die Bebauung veräußerten - Grundstück.*)

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IMRRS 2009, 0828
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Gebühr für Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen

VG Saarlouis, Urteil vom 11.03.2009 - 5 K 910/07

1. Ein Bebauungsplan enthält nur dann eine Festsetzung der Geschossflächenzahl, wenn dies darin geregelt ist. Die solche Festsetzung kann sich dagegen nicht aus der Festsetzung einer überbaubaren Grundstücksfläche und der Anzahl der zulässigen Vollgeschosse ergeben.*)

2. Eine Gebühr für eine Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplanes kann nur verlangt werden, wenn der Befreiungsbescheid eine solche Befreiung ausdrücklich regelt.*)

3. Auch wenn das Saarländische Gebührengesetz in § 6 Abs. 3 Satz 3 bei der Festsetzung der Höhe der Befreiungsgebühr eine Vorteilsabschöpfung zulässt, darf bei der Berechnung der Gebührenhöhe das in § 6 Abs. 3 Satz 1 enthaltene Äquivalenzprinzip nicht außer acht gelassen werden.*)

4. Bei Auslegung des Begriffs „Flächenvorteil“, wie er im Besonderen Gebührenverzeichnis für die Bauaufsichtsbehörden des Saarlandes (GebVerzBauaufsicht) vom 10.04.2003 enthalten ist, muss das Äquivalenzprinzip berücksichtigt werden.*)

5. Die Berücksichtigung der Nutzungsart, wie sie bei der Gebührenberechnung nach Ziff. 7.1.1 GebVerzBauaufsicht erfolgt, ist nicht zu beanstanden.*)

6. Zur Höhe des Zinsanspruchs bei Rückforderung einer bereits gezahlten Gebühr.*)

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IMRRS 2009, 0827
ImmobilienImmobilien
Grundschuld bei mehreren Bruchteilseigentümer

OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.03.2009 - 8 U 197/08

Bestellen mehrere Bruchteilseigentümer eines Grundstücks an diesem zur Sicherung eines gemeinsam aufgenommenen Darlehens, für das sie gesamtschuldnerisch haften, eine Grundschuld, so ist der Sicherungsnehmer mangels einer entgegenstehenden Vereinbarung nicht daran gehindert, mit einem der Darlehensnehmer ohne Beteiligung des anderen zu vereinbaren, dass die auf dessen Miteigentumsanteil lastende Grundschuld auch zur Sicherung eines diesem allein gewährten Darlehens dient.*)

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IMRRS 2009, 0822
ImmobilienImmobilien
Ausübung des Vorkaufsrechts des Nutzers

BGH, Urteil vom 13.03.2009 - V ZR 157/08

1. Die Ausübung des Vorkaufsrechts des Nutzers nach § 57 SchuldRAnpG lässt die Ansprüche des Erstkäufers aus seinem Kaufvertrag grundsätzlich unberührt. Wird der Erstkäufer in dem Kaufvertrag auf das Bestehen des Vorkaufsrechts des Nutzers hingewiesen, ist das in der Regel dahin zu verstehen, dass die Ansprüche des Erstkäufers unter der auflösenden Bedingung (§ 158 Abs. 2 BGB) der Ausübung des Vorkaufsrechts stehen sollen.*)

1. Die Ausübung des Vorkaufsrechts durch einen von mehreren gemeinschaftlich vorkaufsberechtigten Nutzern für sich allein ist unwirksam. Sie steht einer Nichtausübung des Vorkaufsrechts durch ihn gleich und führt gemäß § 472 Satz 2 BGB zu einem Anwachsen seiner Berechtigung auf die verbliebenen, zum Vorkauf berechtigten Nutzer (Fortführung von Senat , Urt. v. 14. März 1962, V ZR 2/62, WM 1962, 722 und BGHZ 136, 327, 330) .*)

3. Bestehen Nutzungsbefugnisse nur jeweils an Teilflächen eines Grundstücks (§ 57 Abs. 6 Satz 1 SchuldRAnpG), kann das Vorkaufsrecht ausgeübt werden, wenn die Summe der überlassenen Flächen, an denen Nutzer bei Ausübung des Vorkaufsrechts auf Grund vor dem 3. Oktober 1990 abgeschlossener Verträge berechtigt sind, die halbe Grundstücksgröße übersteigt. Nicht erforderlich ist es, dass die vertraglichen Befugnisse derjenigen, die das Vorkaufsrecht durch Erklärung ausüben, sich auf eine solche Fläche erstreckt.*)

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IMRRS 2009, 0799
BauträgerBauträger
Grundstücksgeschäft und Baubetreuungsvertrag: Rechtliche Einheit

BGH, Urteil vom 12.02.2009 - VII ZR 230/07

1. Eine rechtliche Einheit eines Baubetreuungsvertrages mit einem Grundstücksgeschäft kann bestehen, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass der Auftraggeber gerade an der Bebauung eines bestimmten Grundstücks zu den Bedingungen des Baubetreuungsvertrages interessiert ist.*)

2. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts in einem Vertrag steht der rechtlichen Einheit mit einem anderen Vertrag nicht entgegen (Fortführung von BGH, Urteil vom 24. September 1987 - VII ZR 306/86, BGHZ 101, 393; Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 6. Dezember 1979 - VII ZR 313/78, BGHZ 76, 43 und Urteil vom 6. November 1980 - VII ZR 12/80, BGHZ 78, 346).*)

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IMRRS 2009, 0796
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Asbesthaltige Fassade: Offenbarungspflichtiger Mangel?

BGH, Urteil vom 27.03.2009 - V ZR 30/08

1. Baustoffe, die bei der Errichtung eines Wohnhauses gebräuchlich waren, später aber als gesundheitsschädlich erkannt worden sind, können einen Mangel der Kaufsache begründen, der ungefragt zu offenbaren ist; Fragen des Vertragspartners müssen vollständig und richtig beantwortet werden.*)

2. Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragschluss sind im Sachbereich der §§ 434 ff. BGB nach Gefahrübergang grundsätzlich ausgeschlossen; das gilt jedoch zumindest dann nicht, wenn der Verkäufer den Käufer über die Beschaffenheit der Sache arglistig getäuscht hat.*)




IMRRS 2009, 0792
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Herausgabeanspruch des Hausmeisters für Zentralschlüssel

OLG Koblenz, Beschluss vom 14.04.2009 - 5 W 219/09

1. Ein Hausmeister einer Wohnungseigentumsanlage, der Mitarbeitern den Zentralschlüssel zur Durchführung von Arbeiten in einzelnen Wohnungen überlässt, bleibt Besitzer des Schlüssels; die Mitarbeiter sind bloße Besitzdiener.

2. Lässt der Mitarbeiter den Schlüssel versehentlich in einer Eigentumswohnung zurück, steht dem Hausmeister ungeachtet seiner konkreten Besitzart ein Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes zu. Dieser Anspruch kann vorläufig durch Herausgabeanordnung an den Gerichtsvollzieher als Sequester gesichert werden, die erforderlichenfalls mit einer Durchsuchungsgestattung nach § 758 a ZPO zu versehen ist.

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IMRRS 2009, 0791
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Rechtsinhalt einer Dienstbarkeit: Bestimmtheit

OLG Brandenburg, Beschluss vom 04.02.2009 - 5 Wx 9/08

1. Nach dem grundbuchrechtlichen Bestimmtheits- und Publizitätsgrundsatz ist der Rechtsinhalt einer Dienstbarkeit so genau zu bezeichnen, dass er im Streitfall durch Auslegung feststellbar ist; er muss aufgrund objektiver Umstände bestimmbar und für einen Dritten erkennbar und verständlich sein, so dass dieser in der Lage ist, die hieraus folgende höchstmögliche Belastung des Grundstückseigentums einzuschätzen und zumindest eine ungefähre Vorstellung davon zu gewinnen, welche Bedeutung die Dienstbarkeit für das Grundstückseigentum konkret haben kann.*)

2. Eine Dienstbarkeit mit dem Inhalt, dass es der Eigentümer des belasteten Grundstücks duldet, dass sein Grundstück zusammen mit dem benachbarten Grundstück „zum Zweck der Errichtung und Nutzung der Gebäude auf den Grundstücken hinsichtlich der baurechtlichen Anforderungen als ein Grundstück behandelt wird“, genügt diesen Anforderungen nicht.*)

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IMRRS 2009, 0790
Mit Beitrag
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Kündigung der Mitgliedschaft in Wohnungsgenossenschaft:?

BGH, Urteil vom 19.03.2009 - IX ZR 58/08

Der Insolvenzverwalter kann die Mitgliedschaft des Schuldners in einer Wohnungsgenossenschaft kündigen. Das insolvenzrechtliche Kündigungsverbot für gemieteten Wohnraum ist auf diesen Fall nicht entsprechend anwendbar.*)

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IMRRS 2009, 0758
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Abrisskündigung zwecks wirtschaftlicher Verwertung

LG Kiel, Urteil vom 02.09.2008 - 1 S 26/08

1. Wenn ein Grundstück in Kenntnis der Unrentabilität gekauft wird und der Vermieter auf dem Grundstück nach Abriss der alten neue Gebäude errichten will, dann erleidet er durch die Fortsetzung der Mietverhältnisse keine erheblichen Nachteile. Eine Verwertungskündigung scheidet deshalb aus.

2. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis nicht extrem günstig war.

3. Wenn die Umstände, die zur Verwertungskündigung berechtigen, bereits in der Person des Voreigentümers gegeben waren, kann eine Ausnahme hiervon geboten sein.

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IMRRS 2009, 0739
SteuerrechtSteuerrecht
Steuerbefreiung der Grundstücksübertragung bei gemischter Nutzung?

BFH, Urteil vom 26.02.2009 - II R 69/06

1. Nutzen Eheleute nur einen Teil des Hauses zu eigenen Wohnzwecken, während der andere Teil von Dritten bewohnt wird oder anderen als Wohnzwecken dient, und wendet der eine Ehegatte dem anderen freigebig das Eigentum oder Miteigentum an dem Haus zu, ist die Zuwendung nur hinsichtlich der von den Ehegatten selbst bewohnten Flächen steuerfrei.*)

2. Zu den von den Ehegatten selbst bewohnten Flächen zählen auch von nahen Angehörigen der Ehegatten zu Wohnzwecken benutzte Räume, wenn diese Personen einen gemeinsamen Hausstand mit den Ehegatten führen.*)

3. Ein von einem der Ehegatten genutztes häusliches Arbeitszimmer, das im Wohnbereich belegen ist, ist auch dann der Wohnnutzung der Ehegatten zuzurechnen, wenn es an den Arbeitgeber des Ehegatten vermietet ist.*)

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IMRRS 2009, 0730
BauträgerBauträger
Vollständige Videoüberwachung und zu erbringende Eigenleistung

OLG Schleswig, Urteil vom 23.12.2008 - 11 U 89/08

Die vertragliche Pflicht, eine Wechselsprechanlage mit Türöffner und Videoüberwachung zu liefern, gilt für alle mit einem Türöffner zu öffnenden Türen, wenn eine Einschränkung nicht klar vereinbart ist. Die Installation der Videoüberwachung über den Fernseher des Wohnungsmieters ist als teilweise Eigenleistung ausdrücklich zu vereinbaren.*)

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IMRRS 2009, 0722
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Eintrittspflicht bei Gebäudeschaden durch "Erdfall"

OLG Jena, Urteil vom 11.03.2009 - 4 U 107/07

1. Ein Gebäudeversicherer haftet auch für solche Schäden an dem versicherten Objekt, die nachweislich nicht auf einer unmittelbaren Einwirkung eines in dem Versicherungsvertrag genannten Elementarereignisses (hier Erdfall) beruhen, wenn das die Haftung des Versicherers begrenzende Unmittelbarkeitserfordernis nicht vertraglich vereinbart wurde.*)

2. Der Versicherungsfall – hier Gebäudeschaden – tritt nicht schon mit der Bildung des Elementarereignisses (Erdfall) selbst ein, sondern erst mit dem hierdurch an dem versicherten Objekt verursachten Gebäudeschaden. Ausgehend vom Sinn und Zweck der Schadensversicherung (gegen Elementarschäden) ist unter dem Ereignis, dessen Eintritt notwendige Bedingung der Leistungspflicht des Versicherers ist, stets der Beginn der schädigenden Einwirkung auf die versicherte Sache zu sehen und nicht schon der Beginn des Elementarereignisses selbst. Manifestiert sich danach der – schon vor Abschluss der Schadensversicherung – aufgetretene Erdfall erst während der Vertragslaufzeit in dem versicherten Objekt und führt erst dann zu einem Gebäudeschaden, hat der Versicherer auch für diesen Schaden einzustehen.*)

3. Bei einem – wie hier – sich progressiv entwickelnden Erdfall ändert sich nichts an der Einstandspflicht des Versicherers, wenn sich in den Vertragsbedingungen kein Hinweis darauf findet, dass der Erdfall sich als „plötzliches Ereignis“, also quasi als unmittelbar eintretender Einsturz des Erdbodens darstellen müsste.

In den hier einschlägigen Bedingungen (SV-ELW 2002 der Versicherung) findet sich keine Einschränkung auf einen solchen „plötzlichen“ und unmittelbaren Zusammenhang zwischen der versicherten Gefahr „Erdfall“ und dem Gebäudeschaden. Aus § 2 SV-ELW 2002 ergibt sich – für die Leistungspflicht des Versicherers – lediglich, dass die versicherte Sache durch einen Erdfall beschädigt wird. Das bedeutet aber für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer, der sich bei verständiger Würdigung und aufmerksamer Durchsicht der Versicherungsbedingungen bemüht, das Bedingungswerk zu erfassen, dass Ersatz auch dann geleistet wird, wenn sich der Erdfall – d. h. der naturbedingte Einsturz des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen – progredient, also über einen längerfristigen Zeitraum entwickelt hatte.*)

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IMRRS 2009, 0713
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Rücktritt des Käufers nach Zahlung des Kaufpreises

BGH, Urteil vom 22.01.2009 - IX ZR 66/07

Tritt der durch eine Vormerkung gesicherte Käufer nach Zahlung des Kaufpreises wegen eines Rechtsmangels von dem Grundstückskaufvertrag zurück und wird danach ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Verkäufers eröffnet, kann der Insolvenzverwalter von dem Käufer Bewilligung der Löschung der Vormerkung verlangen, ohne an ihn den Kaufpreis aus der Masse erstatten zu müssen.*)

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IMRRS 2009, 0712
ImmobilienImmobilien
Aufgebot bei unbekanntem Gläubiger eines Briefrechts

BGH, Beschluss vom 29.01.2009 - V ZB 140/08

1. Der Gläubiger eines Briefgrundpfandrechts ist im Sinne von §§ 1170, 1171 BGB auch dann unbekannt, wenn der für das Grundpfandrecht erteilte Brief unauffindbar und der Aufenthalt des letzten bekannten Inhabers unbekannt ist.*)

2. Die Vorschriften der §§ 265, 266 ZPO sind auch im Aufgebotsverfahren anzuwenden.*)

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IMRRS 2009, 0703
BauvertragBauvertrag
Schadensersatz bei mangelhafter Eigentumswohnung

BGH, Urteil vom 12.03.2009 - VII ZR 26/06

1. Der Erwerber einer mangelhaften Eigentumswohnung kann Schadensersatz wegen Nichterfüllung in der Weise geltend machen, dass er die Eigentumswohnung zurückgibt und Ausgleich dafür verlangt, dass nach Rückgabe der Wohnung seinen Aufwendungen kein entsprechender Gegenwert gegenübersteht.

Der ausgebliebene Gegenwert bemisst sich hierbei grundsätzlich nach der Höhe der Aufwendungen zur Erlangung der Gegenleistung und der Kosten, die den Erwerber allein aufgrund des Umstands trafen, dass er Empfänger der mangelhaften Gegenleistung wurde.*)

2. Zu den Aufwendungen, die der Erwerber einer Eigentumswohnung bei dieser Schadensberechnung geltend machen kann, gehören grundsätzlich auch die Kosten für die Finanzierung des Erwerbs der Wohnung.*)

3. Bei der Schadensberechnung sind im Falle der Vermietung die vom Erwerber erzielten Mieteinnahmen abzuziehen.*)




IMRRS 2009, 0702
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Eigentümer haftet für Zustand der Wohnung - auch bei "Messi"!

VG Arnsberg, Beschluss vom 09.05.2008 - 3 L 336/08

Gesundheitsgefahren, die von einer Wohnung ausgehen, hat deren Eigentümer zu beseitigen - selbst dann, wenn diese durch den Mieter hervorgerufen worden sind.

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IMRRS 2009, 0700
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Regressanspruch des Gebäude- gegen Haftpflichtversicherer

OLG München, Urteil vom 18.02.2009 - 20 U 4595/08

Nur wenn der Mieter einen Schaden am Gebäude durch leichte und nicht etwa durch grobe Fahrlässigkeit verursacht hat, steht dem Gebäudeversicherer steht nach den Grundsätzen der Doppelversicherung analog § 59 Abs. 2 Satz 1 VVG a.F. ein Anspruch auf anteiligen Ausgleich gegen den Haftpflichtversicherer des Mieters zu.

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IMRRS 2009, 0690
ImmobilienImmobilien
Erhaltungspflichten des Nießbrauchers?

BGH, Urteil vom 23.01.2009 - V ZR 197/07

Die aus § 1041 Satz 1 und 2 BGB folgenden Erhaltungspflichten des Nießbrauchers werden durch die Vorschrift des § 1050 BGB nicht eingeschränkt.*)

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IMRRS 2009, 0689
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Beschluss über Aufstellung oder Ausführung des Teilungsplans

BGH, Beschluss vom 19.02.2009 - V ZB 54/08

Beschlüsse über die Aufstellung oder die Ausführung des Teilungsplans, die der sofortigen Beschwerde unterliegen, sind den Beteiligten zuzustellen; die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde beginnt mit der Zustellung.*)

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IMRRS 2009, 0686
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Zwangsanschluss von Gewerbegrundstücken

VG Frankfurt/Oder, Urteil vom 17.11.2008 - 5 K 1080/04

§ 3 Abs. 7 GewAbfV ermöglicht es dem gewerblichen Abfallbesitzer nicht, bei grundstücksweise geregeltem Anschluss- und Benutzungszwang den auf seinem Gewerbegrundstück in geringer Menge angefallenen gewerblichen Siedlungsabfall auf sein 3 km entferntes Wohngrundstück zu verbringen und dort in die Restmülltonne zu entsorgen.

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IMRRS 2009, 0676
ImmobilienImmobilien
Notariell beurkundetes Kaufvertragsangebot

KG, Beschluss vom 21.10.2008 - 1 W 247/08

1. Wird in einem notariell beurkundeten Kaufvertragsangebot die Vollmacht zur Abgabe der Eintragungsbewilligung unter der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass das nach Ablauf einer hierfür gesetzten Frist frei widerrufliche Angebot nicht vor Zugang der Annahme gegenüber dem Angebotsempfänger widerrufen wurde, so ist der Eintritt dieser negativen Bedingung in der Form des § 29 GBO nachzuweisen.*)

2. Eine notariell beurkundete Erklärung des Angebotsempfängers, ihm sei ein Widerruf des Vertragsangebots nicht zugegangen, genügt den Anforderungen des § 29 GBO nicht, weil sich die Beweiskraft der notariellen Beurkundung lediglich darauf beschränkt, dass eine derartige Erklärung abgegeben wurde, nicht aber auch deren Richtigkeit umfasst (§§ 418, 415 ZPO).*)

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IMRRS 2009, 0675
ImmobilienImmobilien
Notariell beurkundetes Kaufvertragsangebot

KG, Beschluss vom 21.10.2008 - 1 W 246/08

1. Wird in einem notariell beurkundeten Kaufvertragsangebot die Vollmacht zur Abgabe der Eintragungsbewilligung unter der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass das nach Ablauf einer hierfür gesetzten Frist frei widerrufliche Angebot nicht vor Zugang der Annahme gegenüber dem Angebotsempfänger widerrufen wurde, so ist der Eintritt dieser negativen Bedingung in der Form des § 29 GBO nachzuweisen.*)

2. Eine notariell beurkundete Erklärung des Angebotsempfängers, ihm sei ein Widerruf des Vertragsangebots nicht zugegangen, genügt den Anforderungen des § 29 GBO nicht, weil sich die Beweiskraft der notariellen Beurkundung lediglich darauf beschränkt, dass eine derartige Erklärung abgegeben wurde, nicht aber auch deren Richtigkeit umfasst (§§ 418, 415 ZPO).*)

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IMRRS 2009, 0674
ImmobilienImmobilien
Unterbliebene Mitübertragung einer Grunddienstbarkeit

OLG Brandenburg, Urteil vom 27.11.2008 - 5 U 165/07

Wird ein Grundbuch aufgrund einer unterbliebenen Mitübertragung einer Grunddienstbarkeit auf ein neu angelegtes Grundbuchblatt und der damit verbundenen Löschungsfiktion unrichtig, ist das Grundbuchamt lediglich zur Eintragung eines Amtswiderspruchs, nicht aber zur Nachholung der unterbliebenen Übertragung befugt. Der Erwerber eines Grundstücks, das mit einer Grunddienstbarkeit belastet ist, kann gutgläubig lastenfreies Eigentum erwerben, wenn im Zusammenhang mit seiner Eintragung als Eigentümer im Grundbuch die Mitübertragung der Grunddienstbarkeit auf ein neu angelegtes Grundbuchblatt unterbleibt.*)

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IMRRS 2009, 0665
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Kaufpreis netto oder brutto?

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26.08.2008 - 3 W 14/08

Die in einem notariell beurkundeten Grundstückskaufvertrag getroffene Regelung: "... Die Verkäuferin optiert hinsichtlich der mit diesem Vertrag vereinbarten Grundstücksübertragung zur Umsatzsteuerpflicht (§ 9 UStG). Der in diesem Vertrag aufgeführte Kaufpreis ist ein Nettokaufpreis; Steuerschuldner der auf den Kaufpreis errechneten Umsatzsteuer ist die Käuferin (§ 13 UStG) ..." ist dahin auszulegen, dass als vertraglich geschuldeter Kaufpreis nur der Nettobertrag vereinbart ist.*)

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IMRRS 2009, 0653
ImmobilienImmobilien
Versorgungsleistungen als Gegenleistung für Grundstücksübertragung

BGH, Urteil vom 06.02.2009 - V ZR 130/08

Dass in einem Vertrag als Gegenleistung für die Übertragung eines Hausgrundstücks vereinbarte Versorgungsleistungen nur so lange geschuldet sein sollen, wie sie von dem Verpflichteten in dem übernommenen Haus erbracht werden können, führt nicht ohne weiteres zur Sittenwidrigkeit der vereinbarten Regelung.*)

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IMRRS 2009, 0652
ImmobilienImmobilien
Erschließung eines Grundstücks

BGH, Urteil vom 20.02.2009 - V ZR 184/08

Der Erschließung eines Grundstücks im Sinne von § 116 Abs. 1 Nr. 2 SachenRBerG dienen auch Ver- und Entsorgungsanlagen, die für die spezifische Nutzung des Grundstücks - hier: Betrieb eines Zementwerks - erforderlich sind.*)

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IMRRS 2009, 0625
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Rechtsbeachtliche Duldung eines illegalen Gebäudes?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.11.2008 - 7 A 103/08

1. Eine an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gerichtete Ordnungsverfügung kann dem geschäftsführenden Gesellschafter unter seiner - mit dem Sitz der Gesellschaft nicht identischen - Postanschrift zugestellt werden.*)

2. Richtiger Adressat für die Inanspruchnahme als Zustandsstörer wegen der Illegalität eines Gebäudes auf einem mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstück ist der Erbbauberechtigte (hier: die GbR als Erbauberechtigte).*)

3. Eine rechtsbeachtliche Duldung eines illegalen Gebäudes ist erst dann anzunehmen, wenn die zuständige Baubehörde in Kenntnis der formellen und ggf. materiellen Illegalität zu erkennen gibt, dass sie sich auf Dauer mit dessen Existenz abzufinden gedenkt.*)

4. Rechtsirrige Äußerungen von Behördenvertretern, ein Gebäude sei rechtmäßig, sind nicht als "aktive Duldung" zu werten und können auch im Hinblick auf eine "Verwirkung" kein schützenswertes Vertrauen auf den Fortbestand eines unrechtmäßigen Gebäudes begründen.*)

5. Selbst Fehlverhalten von Amtsträgern, die ein illegales und materiell-rechtswidriges Verhalten zumindest sehenden Auges in Kauf genommen haben, hindert die Bauaufsichtsbehörde nicht, wieder baurechtmäßige Zustände zu bewirken.*)

6. Die Bauaufsichtsbehörde, die eine GbR als Störerin in Anspruch nimmt, kann auch die einzelnen Gesellschafter der GbR mit dem Ziel in Anspruch nehmen, die veranschlagten Vollstreckungskosten bei nicht fristgerechter Erfüllung durch die Gesellschaft notfalls im Wege der Vollstreckung gegenüber den einzelnen Gesellschaftern beizutreiben.*)

7. Nimmt die Behörde minderjährige Gesellschafter in Anspruch, hat sie bei der Inanspruchnahme nicht bereits eventuelle künftige Haftungsbeschränkungen auf Grund des § 1629a BGB zu bedenken; solche können - nach ihrem Eintritt - ggf. gegenüber Vollstreckungsmaßnahmen geltend gemacht werden.*)

8. Ein beachtlicher Verfahrensfehler im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO liegt nicht vor, wenn es lediglich wegen der unrichtigen Annahme der Verhinderung eines ehrenamtlichen Richters des Verwaltungsgerichts zu einer "Verschiebung" der zur Entscheidung berufenen ehrenamtlichen Richter kommt.*)

9. Bei den auf gewissenhafte Amtsführung vereidigten ehrenamtlichen Richtern darf das Verwaltungsgericht regelmäßig davon ausgehen und sich ohne weitere Ermittlungen darauf verlassen, dass sie sich ihrer richterlichen Pflicht nicht ohne triftigen Grund entziehen.*)

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IMRRS 2009, 0622
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Gläubigerbenachteiligung bei Verkauf von Grundstück?

BGH, Urteil vom 18.12.2008 - IX ZR 79/07

Hat der Käufer für ein mit einer Zwangshypothek belastetes Betriebsgrundstück auch unter Berücksichtigung der Übernahme dieser dinglichen Belastung eine nicht annähernd dem Verkehrswert entsprechende Zahlung zu erbringen und räumt er hinsichtlich der Differenz zwischen seiner Zahlungspflicht und dem Verkehrswert dem Verkäufer ein entgeltliches, auf den dem Verkehrswert entsprechenden Kaufpreis angerechnetes Nutzungsrecht höchstpersönlicher, unübertragbarer Art ein, kann die einen dringenden Liquiditätsbedarf des Verkäufers nahe legende, zu Lasten seiner Gläubiger wirkende Vertragsgestaltung ein Indiz für eine Kenntnis des Käufers sowohl von der drohenden Zahlungsunfähigkeit des Verkäufers und als auch der Gläubigerbenachteiligung bilden.*)

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