Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
5215 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2009
IMRRS 2009, 2025
VG Gießen, Beschluss vom 29.09.2009 - 8 L 1510/09
1. Sieht eine Entwässerungssatzung für die Festsetzung von Kanalbenutzungsgebühren als Bemessungsgrundlage den sog. Frischwassermaßstab vor, dürfen für die Gebührenberechnung in den Vorjahren nicht erfasste, aber verbrauchte, Frischwassermengen dem Frischwasserverbrauch des laufenden Jahres nicht hinzugerechnet werden.*)
2. Werden Kanalbenutzungsgebühren überhöht festgesetzt, dürfen die Vorauszahlungen auf die Abwassergebühren nicht aufgrund dieser (überhöhten) Gebühren bestimmt werden.*)

IMRRS 2009, 2020

LG Marburg, Beschluss vom 23.05.2007 - 3 T 120/07
1. Wurde lastenfreier Eigentumserwerb vorgemerkt und dennoch vormerkungswidrig eine Vormerkung auf Eintragung einer Hypothek eingetragen, so stellt letztere eine beeinträchtigende Verfügung im Sinne des § 883 Abs. 2 S. 1 BGB dar.
2. Würde man dem Vormerkungsberechtigten bereits zum Zeitpunkt des Schwebezustands den Anspruch zuerkennen, könnte er die Löschung der nachrangigen Verfügung verlangen, obwohl er ggf. nie Eigentümer würde, sein Anspruch also nie real beeinträchtigt gewesen wäre. Dies ist auch dem nachrangig Eingetragenen nicht zumutbar: Selbst wenn er im Falle eines gescheiterten Eigentumserwerbs des zunächst Vormerkungsberechtigten seinen Anspruch erneut im Grundbuch vormerken lassen könnte, bliebe ihm sein bisheriger Rang nicht erhalten und er ginge bei weiteren zwischenzeitlichen Verfügungen u.U. leer aus.

IMRRS 2009, 2018

KG, Urteil vom 22.12.2008 - 26 U 123/05
1. Der Bauherr hat Anspruch auf Schadenersatz, wenn der GU unter Verstoß gegen § 4 Nr. 3 VOB/B eine Sanierung von Echtem Hausschwamm unsorgfältig durchführt. An den Beweis des Erkennenmüssens sind hohe Anforderungen zu stellen. Es empfiehlt sich ein Selbstständiges Beweisverfahren.
2. Den sachverständig beratenen Bauherren trifft ein Mitverschulden, wenn er bei vermutetem Befall mit Echtem Hausschwamm einem Sachverständigen keinen umfassenden Gutachtenauftrag erteilt, um das Leistungssoll festzulegen.
3. Die bloße Umstellung auf eine höhere Geldforderung ist noch keine Klageänderung.
4. Wenn Sanierungsmaßnahmen in einzelnen Wohnungen vorgenommen werden, so dass der Sachverständige geleistete Arbeiten gar nicht mehr in Augenschein nehmen kann und auch Hausschwammbefall beseitigt ist, ist die Beweisaufnahme unergiebig. Insoweit muss sich die beweisbelastete Partei vorhalten lassen, dass sie es versäumt hat, bereits die ersten Hinweise auf angeblich übersehenen Hausschwammbefall zum Anlass zu nehmen, ein Gutachten im Rahmen eines besonderen Beweisverfahrens einholen zu lassen.

IMRRS 2009, 2012

BGH, Beschluss vom 15.09.2008 - X ZR 83/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 1982

OLG München, Urteil vom 25.02.2009 - 20 U 4052/08
Die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Urkunde wird auch nicht durch noch am Tag der Beurkundung außerhalb der Urkunde getroffene Abrede über Weiterveräußerung und Renovierung erschüttert

IMRRS 2009, 1967

BGH, Urteil vom 18.09.2009 - V ZR 118/08
Die Erfüllung von an dem zu restituierenden Grundstück hypothekarisch gesicherten Verbindlichkeiten sind Rechtsgeschäfte zur Erhaltung des Vermögenswerts im Sinne von § 3 Abs. 3 Satz 2 Buchstabe b VermG. Der Aufwand hierfür ist nicht entsprechend § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG zu erstatten, sondern nach Maßgabe von § 7 Abs. 7 Satz 4 Nr. 2 VermG im Wege der Aufrechnung zu berücksichtigen.*)

IMRRS 2009, 1959

BGH, Beschluss vom 23.09.2009 - V ZB 90/09
1. Wer bei der Bestellung zum Zwangsverwalter unbefugt einen Doktor- oder Diplomtitel führt, ist unzuverlässig und kann nicht zum Zwangsverwalter bestellt werden.*)
2. Wer seine Bestellung zum Zwangsverwalter dennoch erreicht, verwirkt seinen Anspruch auf Vergütung und Auslagen nach § 152a ZVG i.V.m. §§ 18, 21 ZwVwV.*)
3. Die Verwirkung des Vergütungsanspruchs schließt Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung oder Geschäftsführung ohne Auftrag wegen der Auslagen und Anstrengungen bei der Vermietung nicht aus. Diese können aber nicht im Festsetzungsverfahren nach § 153 ZVG, sondern nur in einem ordentlichen Rechtsstreit gegen den Bereicherungsschuldner oder Geschäftsherrn geltend gemacht werden.*)

IMRRS 2009, 1958

BGH, Beschluss vom 13.08.2009 - I ZB 11/09
Die Prüfung, ob die Räumungsvollstreckung bei einem hochbetagten Schuldner wegen schwerwiegender gesundheitlicher Risiken eine mit den guten Sitten unvereinbare Härte i.S. des § 765a ZPO darstellt, ist nicht auf eine akute Lebensgefahr während des Räumungsvorgangs selbst zu beschränken; in die Beurteilung einzubeziehen sind auch schwerwiegende gesundheitliche Risiken, die aus einem Wechsel der gewohnten Umgebung resultieren.*)

IMRRS 2009, 1955

BGH, Beschluss vom 24.09.2009 - V ZB 19/09
Eine analoge Anwendung von § 147 ZVG zur Durchsetzung von Rechten, die nicht im Grundbuch eingetragen sind, scheidet aus.*)

IMRRS 2009, 1900

LG Köln, Urteil vom 15.08.2009 - 7 O 136/07
1. Ist ein russisches Einheitsunternehmen zur Vermietung von Grundstücken, die im Eigentum der Russischen Föderation stehen, nach russischem Recht rechtmäßig gegründet, so besitzt sie auch in der BRD selbstständige Rechtsfähigkeit. Folglich kann sie als juristische Person Partei eines Mietvertrages und Gläubigerin von Mietzinsansprüchen sein.
2. Eine Zwangsvollstreckung gegen die Russische Föderation kann somit nicht in Mietzinsansprüche des Einheitsunternehmens erfolgen. Ihr steht nämlich hinsichtlich der Mietforderungen aus dem betreffenden Objekt ein die Veräußerung hinderndes Recht im Sinne des § 771 ZPO zu.

IMRRS 2009, 1890

BFH, Urteil vom 14.07.2009 - IX R 7/08
Baukostenzuschüsse aufgrund von Art. 52 PflegeVG mindern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten.*)

IMRRS 2009, 1883

BGH, Urteil vom 18.09.2009 - V ZR 2/09
Lässt sich eine von kommunalen Körperschaften beherrschte juristische Person des Privatrechts in einem Grundstückskaufvertrag neben dem Kaufpreis die Zahlung eines jährlichen "Infrastrukturbeitrags" für kommunale Einrichtungen versprechen, verstößt die Vereinbarung gegen das aus Art. 20 Abs. 3 GG folgende Verbot, öffentliche Abgaben anders als nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu erheben, und ist daher nichtig.*)

IMRRS 2009, 1882

BGH, Beschluss vom 08.10.2009 - V ZB 84/09
In einem selbständigen Beweisverfahren kann dem Sachverständigen auch die Frage vorgelegt werden, ob Schäden und Mängel eines Gebäudes für dessen Eigentümer bzw. Bewohner - aus sachverständiger Sicht - erkennbar waren.*)

IMRRS 2009, 1881

OLG Celle, Urteil vom 17.09.2009 - 16 U 61/09
Baustoffe, die bei der Errichtung eines Wohnhauses gebräuchlich waren, später aber als gesundheitsschädlich erkannt worden sind, begründen einen offenbarungspflichtigen Mangel der Kaufsache. Dabei kommt es nicht auf das Baujahr des verkauften Hauses an; entscheidend ist vielmehr, ob der Rechtsverkehr im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein älteres Wohnhaus, dessen Fassade aus Asbestzementplatten besteht, als uneingeschränkt geeignet ansieht für die gewöhnliche bzw. nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung.

IMRRS 2009, 1876

BGH, Urteil vom 25.09.2009 - V ZR 36/09
Wird bei der Bestellung eines dinglichen Wohnungsrechts schuldrechtlich vereinbart, dass der Berechtigte bestimmte Betriebskosten anteilig zu tragen und Vorauszahlungen zu leisten hat, gelten für die Abrechnung über die Vorauszahlungen die Regelungen in § 556 Abs. 3 BGB entsprechend.*)

IMRRS 2009, 1873

OLG Oldenburg, Beschluss vom 13.02.2009 - 14 U 68/08
1. Ein Vereinbarung, die mit einem Grundstücksgeschäft rechtlich zusammenhängt, bedarf ebenfalls der notariellen Beurkundung.
2. Dieser rechtliche Zusammenhang liegt jedenfalls dann vor, wenn die Vereinbarungen derart voneinander abhängig sein sollen, dass sie miteinander stehen und fallen; dabei genügt es, dass nur eine Partei ihren dahingehenden Willen zum Ausdruck gebracht und die andere Seite dies erkannt und gebilligt oder wenigstens hingenommen hat

IMRRS 2009, 1863

BFH, Beschluss vom 08.10.2008 - VI B 66/08
1. Privat veranlasste Umzugskosten sind nach ständiger Rechtsprechung unabhängig vom Grund ihres Entstehens grundsätzlich keine außergewöhnliche Belastung, weil sie typische Lebenshaltungskosten darstellen, mit denen jedermann zu rechnen hat.
2. Etwas Anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn der Umzug wegen einer Krankheit zwingend erforderlich ist.

IMRRS 2009, 1862

BGH, Urteil vom 16.09.2009 - VIII ZR 243/08
1. Die Zulassung der Revision kann auf den Grund eines im Rechtsstreit erhobenen Gegenanspruchs beschränkt werden.*)
2. Bei Rückabwicklung eines Verbrauchsgüterkaufs steht einem Anspruch des Verkäufers auf Nutzungswertersatz gemäß § 346 Abs. 1 BGB europäisches Recht (hier Verbrauchsgüterkaufrichtlinie) nicht entgegen.*)

IMRRS 2009, 1832

KG, Urteil vom 01.09.2009 - 27 U 76/08
Fernwärme im Sinne der AVB FernwärmeV liegt auch dann vor, wenn ein Dritter die Wärme in einer im Eigentum des Grundstückseigentümer stehenden Heizungsanlage eigenverantwortlich erzeugt.*)

IMRRS 2009, 1821

OLG Celle, Urteil vom 24.06.2009 - 4 U 23/09
1. Bei der Ermittlung des Vermögens und bei der Abwägung, ob ein veräußerter Gegenstand, verglichen mit dem restlichen Vermögen, im Wesentlichen das gesamte Vermögen der verfügenden Ehegatten darstellt, ist nicht nur der Wert der verbleibenden Vermögensstücke, sondern auch der des veräußerten Grundstücks um die darauf ruhenden dinglichen Belastungen zu vermindern.*)
2. Der normalerweise für eine Beweisaufnahme ausreichende Vortrag einer Partei zum Wert eines Grundstücks, dieses habe einen bestimmten Wert x, kann unter bestimmten Umständen unzureichend sein, um über die Behauptung der Partei Beweis zu erheben, z. B. wenn genügend Anhaltspunkte vorhanden sind, die gegen den von der Partei behaupteten Wert sprechen.*)

IMRRS 2009, 1818

VGH Bayern, Beschluss vom 03.12.2008 - 15 ZB 08.727
Zu den Voraussetzungen einer Abstimmung der Baumaßnahmen zwischen dem Denkmaleigentümer und dem Landesamt für Denkmalpflege für die Erteilung einer Bescheinigung nach §§ 7i, 10f und 10g EStG.*)

IMRRS 2009, 1804

BFH, Urteil vom 18.08.2009 - X R 25/06
Maßgeblich für die steuerrechtliche Qualifizierung einer Tätigkeit ist nicht die vom Steuerpflichtigen subjektiv vorgenommene Beurteilung und die angegebene Bezeichnung, sondern vielmehr die Wertung nach objektiven Kriterien. Deshalb ist gewerblicher Grundstückshandel nicht allein deshalb zu bejahen, weil der Steuerpflichtige beim FA und seiner Gemeindebehörde einen Gewerbebetrieb anmeldet und Dritten gegenüber erklärt, er sei gewerblicher Grundstückshändler.*)

IMRRS 2009, 1800

BGH, Urteil vom 18.09.2009 - V ZR 75/08
1. Der Anspruch des Grundstückseigentümers gegen seinen Nachbarn auf Unterlassung von Einwirkungen, welche die Benutzung des Grundstücks wesentlich beeinträchtigen, besteht erst dann, wenn die Beeinträchtigung durch eine bestimmte Nutzung oder einen bestimmten Zustand des Nachbargrundstücks bereits eingetreten ist oder zumindest konkret droht.*)
2. Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog setzt voraus, dass die beeinträchtigende Einwirkung von einer der konkreten Nutzung entsprechenden Benutzung des Nachbargrundstücks ausgeht und zu diesem einen sachlichen Bezug aufweist.*)

IMRRS 2009, 1798

OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.09.2009 - 8 W 392/09
Wenn die Auflassung lediglich wegen einer geringfügigen Gegenforderung verweigert wird, ist für den Gebührenstreitwert einer Auflassungsklage nicht der volle Verkehrswert des Grundstücks analog § 6 Satz 1 ZPO maßgebend, sondern dieser bemisst sich nach § 3 ZPO unter Berücksichtigung der streitigen Forderung.*)

IMRRS 2009, 2282

LG Heidelberg, Urteil vom 28.07.2009 - 2 O 394/08
Die falsche Angabe eines Sanierungskostenanteils im notariellen Vertrag über den Erwerb einer zu sanierenden denkmalgeschützten Altbauwohnung kann zu einem Mangel der Kaufsache führen.*)

IMRRS 2009, 1752

BFH, Urteil vom 19.03.2009 - V R 50/07
Ein nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG insgesamt steuerfreier einheitlicher Grundstücksumsatz kann nicht nur bei der Veräußerung eines bereits bebauten Grundstücks vorliegen, sondern auch dann, wenn derselbe Veräußerer in zwei getrennten Verträgen ein Grundstück veräußert und die Pflicht zur Erstellung eines schlüsselfertigen Büro- und Geschäftshauses übernimmt. Leistungsgegenstand ist in diesem Fall ein noch zu bebauendes Grundstück.*)

IMRRS 2009, 1751

BFH, Urteil vom 18.02.2009 - V R 82/07
1. Saniert ein Treuhänder ein Gebäude für Zwecke einer umsatzsteuerpflichtigen Vermietung, ist der Treuhänder und nicht der Treugeber aufgrund der im Namen des Treuhänders bezogenen Bauleistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt.*)
2. Die Hinzuziehung eines Dritten nach § 174 Abs. 4 und 5 AO muss vor Ablauf der für den Dritten geltenden Festsetzungsfrist erfolgen.*)

IMRRS 2009, 1749

OLG Brandenburg, Urteil vom 08.10.2008 - 4 U 17/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 1688

BGH, Urteil vom 19.06.2009 - V ZR 230/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2009, 1677

BFH, Urteil vom 12.05.2009 - IX R 40/08
1. Welche Aufwendungen zu den - bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nur im Wege der Absetzungen für Abnutzung zu berücksichtigenden - Anschaffungskosten einer Immobilie zählen, bestimmt sich auch für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 255 Abs. 1 HGB.
2. Wird eine Vereinbarung über die Erstattung des Disagios unabhängig vom Kaufvertrag getroffen, gehört dieses nicht zum Kaufpreis; es handelt sich dann um - gegebenenfalls als Werbungskosten zu berücksichtigende - Finanzierungskosten des Erwerbers.

IMRRS 2009, 1670

OLG Frankfurt, Urteil vom 28.08.2009 - 4 U 264/08
Treten in engem zeitlichem Zusammenhang mit Abbrucharbeiten auf einem Grundstück (Hausabbruch einschließlich Beseitigung der Bodenplatte) bei einem Nachbarhaus, das 28,5 m entfernt ist, Risse an der zugewandten Außenwand auf, die ihren Ausgang von einer Absenkung im Bereich des Kellers nehmen, kann der Beweis des ersten Anscheins für eine Verursachung der Risse durch die Abbrucharbeiten sprechen.*)

IMRRS 2009, 1662

OLG Rostock, Urteil vom 05.03.2009 - 3 U 112/08
1. Die über die Gewährung einer Subvention entscheidende Behörde kann deren Voraussetzungen auch dann nicht privatautonom frei gestalten, wenn sie die Beihilfe nicht durch einen Verwaltungsakt, sondern zivilrechtlich durch einen Nachlass vom Kaufpreis gewährt. Die Geltendmachung eines vertraglichen Anspruchs auf Rückgewähr einer Subvention unterliegt den gleichen Grundsätzen, wie sie für den Widerruf eines die Subvention gewährenden Verwaltungsaktes nach § 49 Abs. 3 VwVfG gelten.
2. Das Übermaßverbot und speziell der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne gebietet es der Behörde, bei mehreren zur Erreichung des angestrebten Zwecks gleichermaßen geeigneten Mitteln das für den Betroffenen mildeste Mittel zu wählen, soweit es sich nicht im Einzelfall aufgrund gewichtiger Interessen der Behörde als unzumutbar erweist.

IMRRS 2009, 1655

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.09.2009 - 3 U 3/09
Eine bauliche Anlage (hier: Schattenhalle zum Schutz sonnenempfindlicher Pflanzen) kann auch dann ein Gebäude im Sinne des § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG darstellen, wenn ihr Dach erst durch die Fotovoltaikmodule gebildet wird, für die der Betreiber die (erhöhte) Einspeisungsvergütung beansprucht.*)

IMRRS 2009, 1649

LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.03.2009 - 10 Ta 35/09
Die Parteien sind gehalten, vermietete und nicht als Schonvermögen geschützte Immobilien zur Bestreitung der Prozesskosten einzusetzen, sofern keine Hinderungsgründe entgegenstehen.

IMRRS 2009, 1619

BFH, Urteil vom 24.06.2009 - X R 36/06
1. Die entgeltliche Übertragung eines Objekts auf eine vom Steuerpflichtigen beherrschte GmbH vor Fertigstellung des Objekts ist als Anhaltspunkt für das Vorliegen einer unbedingten Veräußerungsabsicht heranzuziehen (Anschluss an Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 Grs 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291).*)
2. Bei Einbringung eines Grundstückshandelsbetriebs in eine GmbH ist der Einbringungsgewinn als laufender Gewerbeertrag zu behandeln, soweit er auf die eingebrachten Grundstücke des Umlaufvermögens entfällt (Anschluss an BFH-Urteile vom 5. Juli 2005 VIII R 65/02, BFHE 211, 100, BStBl II 2006, 160; vom 14. Dezember 2006 IV R 3/05, BFHE 216, 233, BStBl II 2007, 777; vom 10. Mai 2007 IV R 69/04, BFHE 217, 147).*)
IMRRS 2009, 1617

VG Koblenz, Urteil vom 23.04.2009 - 7 K 1338/08
Selbst wenn eine genehmigte Hotelerweiterung objektiv rechtswidrig ist, weil sie sich nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, begründet dies keine Rechtsverletzung des Nachbarn, wenn das Vorhaben zu keiner erdrückenden Wirkung auf das Eigentum des Nachbarn führt.

IMRRS 2009, 1615

VG Koblenz, Urteil vom 06.04.2009 - 1 K 1446/08
Ein Abwasserkanal, der als Provisorium an einer Grundstücksgrenze verlegt wurde, muss von der Verbandsgemeinde beseitigt werden, wenn er nicht mehr benutzt wird.

IMRRS 2009, 1609

OLG München, Beschluss vom 04.08.2009 - 32 Wx 33/09
1. Die Auslegung von Individualverträgen durch den Tatrichter kann vom Gericht der weiteren Beschwerde grundsätzlich nur darauf geprüft werden, ob der Auslegungsstoff vollständig berücksichtigt worden ist, ob gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind oder ob die Auslegung auf Verfahrensfehlern beruht; zu den anerkannten Auslegungsregeln gehört insbesondere die Berücksichtigung des mit der Absprache verfolgten Zwecks und der Interessenlage der Parteien.*)
2. Enthält ein Wohnungseigentumskaufvertrag entgegen der Teilungserklärung die Bestimmung, dass der Käufer die Durchführung von baulichen Maßnahmen duldet und diesen hiermit zustimmt, so enthält dieser Vertrag bei interessengerechter Auslegung regelmäßig ein "pactum de non petendo", das Anträge (bzw. Klagen) auf Beseitigung des durch diese Maßnahmen bestimmungsgemäß zu Stande gekommenen Zustandes und auf Feststellung der Rechtwidrigkeit eines solchen Zustandes unzulässig macht. Die vertragliche Duldungspflicht und das "pactum de non petendo" wirken regelmäßig auch zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers der Wohnung.*)

IMRRS 2009, 1587

OLG Frankfurt, Urteil vom 27.08.2009 - 22 U 213/07
Eine Klausel in einem Grundstückskaufvertrag (sog. "Einheimischenmodell"), mit der eine Stadt die Käufer von geförderten Grundstücken in einem neuen Wohngebiet zu einer 20-jährigen Selbstnutzung verpflichtet, benachteiligt die Käufer unangemessen.

IMRRS 2009, 1568

OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12.09.2008 - 3 L 18/02
1. Die bauordnungsrechtliche Generalklausel (hier § 58 Abs. 2 Satz 2 LBauO M-V) ermächtigt auch zu Anordnungen in Fällen, in denen eine bauliche Anlage an gegenüber den im Zeitpunkt ihrer Errichtung geltenden Vorschriften veränderte Vorschriften der Bauordnung oder Vorschriften aufgrund der Landesbauordnung angepasst werden soll, sofern diese Fallgestaltung nicht durch eine eigenständige Vorschrift geregelt ist (früher § 87 Abs. 2 LBauO M-V a.F.); die unterschiedlichen Fallgestaltungen sind im Rahmen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu beachten.*)
2. Im Rahmen der Ermessensentscheidung über bauordnungsrechtliches Einschreiten sind die Wertungen zu berücksichtigen, die der Gesetzgeber namentlich den brandschutzrechtlichen Vorschriften und der Neukonzeption der Abweichung (§ 67 LBauO M-V) zu Grunde gelegt hat. Daher hat die Behörde auch ohne ausdrücklichen Antrag auf Abweichung zu prüfen, ob die Erreichung des jeweiligen Schutzziels, für den die Vorschrift nur einen Weg von mehreren möglichen Wegen weist, auf andere, für den Betroffenen mildere Weise zu erreichen ist.*)

IMRRS 2009, 1567

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.05.2009 - 7 B 91/09
1. Unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 15 Satz 2 BauO-NW können Änderungen eines formell und/oder materiell legalen Gebäudes auch dann gestattet werden, wenn es heutigen Abstandanforderungen im Übrigen nicht entspricht. In die erforderliche Interessenbewertung sind Belange des Brandschutzes einzustellen. Besteht der aus Brandschutzgründen erforderliche Abstand zu benachbarten Gebäuden, ist die fehlende rechtliche Sicherung des Gebäudeabstands kein zwingendes Hindernis für die Gestattung.*)
2. Sind die Voraussetzungen einer Gestattung nach § 6 Abs. 15 Satz 2 BauO-NW gegeben, die Erteilung der Baugenehmigung jedoch ferner davon abhängig, dass Brandschutzvorschriften nicht entgegenstehen, kann eine Abweichung von den Brandschutzbestimmungen zu erteilen sein.*)

IMRRS 2009, 1565

KG, Urteil vom 15.05.2009 - 7 U 222/08
Unbenannte oder ehebedingte Zuwendungen, die der ehelichen Lebensgemeinschaft dienen, werden nicht nach den §§ 528, 530 BGB, sondern grundsätzlich güterrechtlich ausgeglichen.*)

IMRRS 2009, 1562

KG, Urteil vom 01.07.2009 - 11 U 59/08
Bei der Tätigkeit eines Rechtsanwalts im Rahmen freihändiger Erwerbsverhandlungen sowie in dem nachfolgenden Besitzeinweisungs- und Enteignungsverfahren handelt es sich nicht um die dieselbe Angelegenheit i.S.d. § 15 Abs. 2 S. 1 RVG.*)

IMRRS 2009, 1561

VG Stuttgart, Beschluss vom 13.08.2009 - 6 K 2312/09
1. Nach ständiger Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg ist von der gesetzgeberischen Wertung auszugehen, dass eine den nachbarschützenden Teil unterschreitende Abstandsflächentiefe regelmäßig eine erhebliche, vom betroffenen Nachbarn nicht hinzunehmende Beeinträchtigung darstellt, gleichgültig, ob die Überschreitung gravierend oder nur geringfügig ist. Nachbarliche Belange sind mithin nur dann nicht "erheblich" beeinträchtigt, wenn auf dem Nachbargrundstück besondere Umstände vorliegen, die eine vom Regelfall abweichende Beurteilung rechtfertigen, weil die vorhandene Situation durch bestimmte Besonderheiten gekennzeichnet ist, die das Interesse des Nachbarn an der Einhaltung des nachbarschützenden Teil der Abstandsfläche deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen. Solche Besonderheiten können sich aus den tatsächlichen Verhältnissen auf dem Nachbargrundstück oder bei Vorliegen von rechtliche Besonderheiten ergeben.*)
2. Eine solche rechtliche Sondersituation kann auch vorliegen, wenn das Baugrundstück bereits mit einem Gebäude bebaut ist, das den nachbarschützenden Teil der Abstandsfläche nicht einhält und dessen Außenwand nunmehr energetisch modernisiert werden soll.*)

IMRRS 2009, 1560

OLG Brandenburg, Urteil vom 01.07.2009 - 3 U 92/08
Zu der Frage, ob ein kommunaler Zweckverband einem Grundstückseigentümer für Gebäudeschäden, speziell für Risse, zersprungene Fensterbretter und Undichtigkeiten der Kellerwände, Ersatz zu leisten hat, die infolge von Ausschachtungsarbeiten entstanden sein sollen, die von einem Bauunternehmen im Auftrage des Verbandes zur Verlegung von Entwässerungsrohren unter anderem vor dem Grundstück durchgeführt wurden.

IMRRS 2009, 1550

OLG Brandenburg, Urteil vom 30.07.2009 - 5 U 96/08
Um einen Mietausfallschaden wegen Baumaßnahmen auf dem Nachbargrundstück zu erhalten, muss der Grundstückseigentümer eine wesentliche Beeinträchtigung seines Eigentums darlegen und beweisen.

IMRRS 2009, 1513

BGH, Urteil vom 07.07.2009 - VI ZR 278/08
In den Fällen des § 15a Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2 und 3 EGZPO entfällt ein nach dem Landesgesetz bestehendes Schlichtungserfordernis nicht deshalb, weil der schlichtungsbedürftige Antrag im Rechtsstreit mit einem nicht schlichtungsbedürftigen Klageantrag verbunden wird. Hinsichtlich des schlichtungsbedürftigen Antrags ist die Klage als unzulässig abzuweisen, wenn kein Schlichtungsverfahren durchgeführt wurde.*)

IMRRS 2009, 1512

BGH, Urteil vom 17.07.2009 - V ZR 95/08
Unter den Begriff der Wohnung im Sinne von § 144 Abs. 1 Satz 3 ZPO fallen auch nicht allgemein zugängliche Nebengebäude und Garagen.*)

IMRRS 2009, 1508

BGH, Urteil vom 19.06.2009 - V ZR 93/08
Den infolge der Lieferung einer mangelbehafteten Sache entstandenen Nutzungsausfallschaden kann der am Vertrag festhaltende Käufer nach §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 BGB ersetzt verlangen.*)
IMRRS 2009, 1507

OLG Dresden, Urteil vom 15.07.2008 - 9 U 388/08
Eine Haftung des Veräußerers eines von ihm zuvor sanierten Mietshauses wegen arglistiger Täuschung über einen nicht ausreichenden Schallschutz kommt nicht in Betracht, wenn der Veräußerer davon ausgehen durfte, dass der Käufer über einen hinreichenden, einen Irrtum ausschließenden Kenntnisstand verfügt.
