Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5159 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2009
IMRRS 2009, 1458OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.07.2009 - 3 Wx 264/08
1. Bevollmächtigen die Beteiligten den Notar bzw. seinen Vertreter, ihre Erklärungen "zu ändern, zu ergänzen oder zu berichtigen, soweit dies dem grundbuchlichen Vollzug dieser Urkunde dienlich ist.", so bedeutet dies, dass der Notar über § 15 GBO hinausgehende in Bezug auf das angestrebte Ziel zweckmäßige bzw. dienliche Erklärungen, das heißt typischerweise die notwendigen Erklärungen zur Vertragsabwicklung, die von den Beteiligten oder vom Notar bei Vertragsunterzeichnung übersehen wurden, abgeben darf.*)
2. Bewilligen und beantragen die Beteiligten im notariellen Vertrag die Eintragung der Vereinigung zweier unterschiedlich belasteter Flurstücke mit dem Ziel der Bildung von Wohnungseigentum, scheitert dieser Antrag an Bedenken des Grundbuchamts und nimmt der Notar ihn deshalb zurück, so ist ein im Wege der Eigenurkunde abgegebener Antrag des Notars auf Bestandteilszuschreibung nicht als notwendige Erklärung zur Vertragsabwicklung von der "Änderungsvollmacht" gedeckt.*)
VolltextIMRRS 2009, 1453
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.06.2009 - 5 S 574/08
1. Die Ausübung des allgemeinen (Flächennutzungsplan-)Vorkaufsrechts nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BauGB ist vom Wohl der Allgemeinheit nach § 24 Abs. 3 BauGB nur dann gerechtfertigt, wenn der konkrete Verwendungszweck darin besteht, das Grundstück in absehbarer Zeit unmittelbar oder doch mittelbar Wohnzwecken zuzuführen.*)
2. Soll das Grundstück unmittelbar Wohnzwecken zugeführt werden, setzt dies zumindest voraus, dass in absehbarer Zeit ein entsprechender Bebauungsplan aufgestellt werden soll.*)
VolltextIMRRS 2009, 1449
BVerwG, Urteil vom 21.04.2009 - 4 C 3.08
1. Der Eigentümer eines geschützten Kulturdenkmals muss jedenfalls dann berechtigt sein, die denkmalrechtliche Genehmigung eines benachbarten Vorhabens anzufechten, wenn das Vorhaben die Denkmalwürdigkeit seines Anwesens möglicherweise erheblich beeinträchtigt.*)
2. Ist ein Vorhaben in der Umgebung eines geschützten Kulturdenkmals denkmalrechtlich genehmigt, können wegen der Tatbestandswirkung der Genehmigung Belange des Denkmalschutzes im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB nicht beeinträchtigt sein.*)
VolltextIMRRS 2009, 1387
OLG Koblenz, Beschluss vom 17.06.2008 - 4 SmA 21/08
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 1384
AG Gelnhausen, Urteil vom 23.11.2007 - 55 C 245/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 1370
BGH, Urteil vom 29.05.2009 - V ZR 201/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 1368
BGH, Beschluss vom 10.04.2008 - V ZR 154/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 1345
BGH, Beschluss vom 09.07.2009 - V ZR 244/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 1326
BVerwG, Urteil vom 18.03.2009 - 9 C 4.08
1. Das aus § 128 Abs. 1, § 130 Abs. 1 BauGB folgende Gebot einer möglichst wirklichkeitsgerechten Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands gebietet es, im Rahmen der Berechnung der (wegen des gemeindehaushaltsrechtlichen Gesamtdeckungsprinzips nur "fiktiven") Fremdfinanzierungskosten von der Gemeinde vereinnahmte Vorausleistungen für die Erschließungsanlage wie Tilgungen zu behandeln (im Anschluss an das Urteil vom 23. Februar 2000 - BVerwG 11 C 3.99 - BVerwGE 110, 344 <347 ff.> ).*)
2. Dies hat zur Folge, dass für Jahre, in denen die Summe der anteiligen Tilgungen der Gemeinde sowie der von ihr bis dahin vereinnahmten Vorausleistungen der Anlieger die Höhe des durch die Erschließungsmaßnahme ausgelösten und noch offenstehenden Kreditbedarfs erreicht oder gar übersteigt, keine Fremdfinanzierungszinsen in den Erschließungsaufwand eingestellt werden dürfen.*)
VolltextIMRRS 2009, 1319
BGH, Urteil vom 05.06.2009 - V ZR 168/08
Der Gläubiger aus einem Rückgewährschuldverhältnis kann nach § 346 Abs. 1 BGB von dem als Grundstückseigentümer eingetragenen Schuldner auch dann Rückauflassung verlangen, wenn unklar ist, ob der Schuldner zu Recht oder zu Unrecht eingetragen ist (Abgrenzung zu Senat, Urt. v. 21. Oktober 2005, V ZR 63/05, BGH-Report 2006, 147, 148).*)
VolltextIMRRS 2009, 1308
LG Mainz, Urteil vom 26.05.2009 - 2 O 310/07
Eine Duldungspflicht des Nachbarn besteht nur, wenn dem Überbauenden im Zeitpunkt der Grenzüberschreitung höchstens leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Geschieht die Grenzüberschreitung vorsätzlich im Sinne von bewusst oder grob fahrlässig, so kann der Nachbar auch bei fehlendem Widerspruch Beseitigung nach § 1004 Abs. 1 BGB verlangen.
VolltextIMRRS 2009, 1297
VG Trier, Urteil vom 09.06.2009 - 5 K 321/08
1. Zur Frage der Genehmigung des Umbaus eines denkmalgeschützten Gebäudes unter Berücksichtigung der Zumutbarkeitsbestimmung des § 2 Abs. 2 DSchPflG (RP) in der ab 10.12.2008 geltenden Fassung.*)
2. Ein Bauträger, der ein denkmalgeschütztes Gebäude erwirbt und entwickelt, darf unter mehreren unrentablen Varianten demjenigen Konzept den Vorzug geben, welches die geringsten wirtschaftlichen Risiken birgt und "am wenigsten unrentabel" ist.*)
3. Hat die Denkmalschutzbehörde bereits in einem Vorbescheid eine gemischte Wohn- und Büronutzung dem Grunde nach genehmigt, so kann sie dem Vorhabenträger im Verfahren um die endgültige Denkmalschutzgenehmigung nicht mehr entgegenhalten, die Büronutzung sei wirtschaftlich tragfähig.*)
VolltextIMRRS 2009, 1295
OLG Rostock, Urteil vom 13.05.2009 - 3 U 3/08
Gegen Schallwellen, die von einem Heizhaus in der Nachbarschaft ausgehen, hat der Grundstücksnachbar keinen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch.
VolltextIMRRS 2009, 1279
BGH, Urteil vom 17.06.2009 - IV ZR 43/07
§ 69 VVG a.F. steht einer Vereinbarung nicht entgegen, nach der der Käufer eines Grundstücks bereits vor der Eintragung im Grundbuch in den mit dem Verkäufer bestehenden Gebäudeversicherungsvertrag - zunächst neben diesem - eintritt und dadurch einen vom Verhalten des Verkäufers unabhängigen eigenen Anspruch auf Versicherungsschutz erwirbt.*)
VolltextIMRRS 2009, 1275
BGH, Beschluss vom 14.05.2009 - V ZB 176/08
Die Ernennung eines Testamentsvollstreckers schließt die Anordnung der Versteigerung eines Grundstücks zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft an einem der Testamentsvollstreckung unterliegenden Grundstück auch gegenüber einem Gläubiger eines Miterben aus, der dessen Anteil an dem Nachlass gepfändet hat.*)
VolltextIMRRS 2009, 1272
BGH, Beschluss vom 04.06.2009 - V ZB 1/09
In den Bundesländern, in denen § 6 Abs. 1a GBBerG - gegebenenfalls auf Grund landesrechtlicher Erstreckung nach Absatz 3 der Vorschrift - gilt, kann der Inhaber eines vor dem 3. Oktober 1990 begründeten dinglichen Vorkaufsrechts mit seinem Recht nach Maßgabe von § 1104 Abs. 1 BGB im Wege des Aufgebotsverfahrens auch dann ausgeschlossen werden, wenn sein Aufenthalt unbekannt ist.*)
VolltextIMRRS 2009, 1237
BGH, Urteil vom 18.06.2009 - VII ZR 196/08
§ 10 Abs. 6 und § 10 Abs. 8 WEG stehen einer durch Landesgesetz angeordneten gesamtschuldnerischen persönlichen Haftung der Wohnungseigentümer in ihrer Eigenschaft als Miteigentümer des Grundstücks für die Entgelte für Abfallentsorgung und Straßenreinigung nicht entgegen.*)
VolltextIMRRS 2009, 1175
KG, vom 27.03.2009 - 7 U 151/08
Zur Frage der Verjährung von Ansprüchen auf Baukostenzuschuss, Hausanschlusskosten und Meterpreis der Anschlussleitung gemäß der Allgemeinen Bedingungen für die Entwässerung in Berlin (ABE).*)
VolltextIMRRS 2009, 1170
BFH, Urteil vom 18.03.2009 - I R 9/08
1. Eine Rente i.S. des § 8 Nr. 2 GewStG i.d.F. vor dem JStG 2008 liegt nicht vor, wenn als Gegenleistung für die Übertragung eines Vermögensgegenstandes wiederkehrende Bezüge vereinbart werden, die nicht der Versorgung des Veräußerers dienen.*)
2. Wird an einem bebauten Grundstück ein Erbbaurecht bestellt und als Gegenleistung für den Übergang des Eigentums an den Gebäuden ein über die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages verteiltes gleichbleibendes Entgelt vereinbart, werden die in den Erbbauzinsen auf die Gebäude enthaltenen Zinsanteile dem Gewinn gemäß § 8 Nr. 1 GewStG i.d.F. vor dem JStG 2008 zur Hälfte hinzugerechnet.*)
VolltextIMRRS 2009, 1169
BFH, Beschluss vom 27.05.2009 - II R 64/08
Das BMF wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob die in § 8 Abs. 2 GrEStG angeordnete Heranziehung der Grundbesitzwerte i.S. des § 138 BewG als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer verfassungsgemäß ist.*)
VolltextIMRRS 2009, 1168
BFH, Urteil vom 27.11.2008 - IV R 38/06
Nur wenn schon andere Umstände dafür sprechen, dass bereits beim Erwerb oder bei der Bebauung des Grundstücks eine unbedingte Veräußerungsabsicht bestand, kann die Indizwirkung dieser Umstände durch die Kürze der zwischen Erwerb oder Bebauung und Verkauf liegenden Zeit verstärkt werden.*)
VolltextIMRRS 2009, 1166
KG, Beschluss vom 29.05.2008 - 11 U 6/08
1. Für Rechtsstreitigkeiten wegen Entgeltforderungen ist in Berlin der ordentliche Rechtsweg gegeben.*)
2. Die ordentlichen Gerichte gewähren in rechtsstaatlich ausreichendem Maße einen Rechtsschutz gegen die Einordnung einer Straße in eine Reinigungsklasse i.S. der Berliner Verordnung über die Straßenreinigungsverzeichnisse.*)
3. Das für die Reinigung einer Straße zu zahlende Entgelt darf in keinem offensichtlichen Missverhältnis zu den Leistungen des für die Reinigung Straßenreinigungspflichtigen stehen. Ein Missverhältnis ist anzunehmen, wenn gar nicht gereinigt wird oder der Reinigungszweck verfehlt wird. Eine nur geringfügige Nicht- oder Schlechterfüllung der zu erbringenden Leistung mindert einen Entgeltanspruch in der Regel noch nicht.*)
4. Anlieger und Hinterlieger schulden grundsätzlich nur dann ein Entgelt, wenn "ihre" Straße gereinigt wird.*)
VolltextIMRRS 2009, 1163
BGH, Urteil vom 04.06.2009 - V ZB 2/09
Bei der Zwangsverwaltung von vermieteten Grundstücken steht dem Zwangsverwalter für denselben Abrechnungszeitraum entweder die Regelvergütung nach § 18 ZwVwV oder die Zeitaufwandvergütung nach § 19 ZwVwV zu; die Festsetzung sowohl der einen als auch der anderen Vergütung ist ausgeschlossen.*)
VolltextIMRRS 2009, 1139
BGH, Urteil vom 19.05.2009 - IX ZR 129/06
Die Übertragung eines wertausschöpfend belasteten Grundstücks durch den Schuldner ist objektiv gläubigerbenachteiligend, wenn die bei der Übertragung noch bestehenden Belastungen im Nachhinein vertragsgemäß von ihm beseitigt werden.*)
VolltextIMRRS 2009, 1071
BGH, Beschluss vom 07.05.2009 - V ZB 12/09
Bei der Grundstücksversteigerung zum Zweck der Aufhebung der Gemeinschaft ist das Einzelausgebot der Miteigentumsanteile unzulässig.*)
VolltextIMRRS 2009, 1063
OLG Brandenburg, Urteil vom 04.06.2009 - 5 U 102/08
1. Ist die Bewilligung des Grundstückseigentümers zur Einfügung einer Sache in sein Grundstück auf einen gewissen - wenn auch langen - Zeitraum begrenzt, wird diese Sache nicht wesentlicher Bestandteil des Grundstücks.
2. Ist eine Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit vor der Einfügung zugesagt, ist die eingefügte Sache jedenfalls dann kein wesentlicher Bestandteil, wenn keine Verkehrsinteressen Dritter entgegenstehen.
VolltextIMRRS 2009, 1060
OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.02.2009 - 4 W 72/08
1. Ein Klageantrag, mit dem ein zeitlich befristetes Notwegerecht geltend gemacht wird, braucht nicht auch den genauen Umfang und den kalendarischen Zeitraum der Inanspruchnahme des fremden Grundstückes anzugeben.*)
2. Zum Umfang der richterlichen Gestaltungsbefugnis nach § 917 Abs. 1 S. 2 BGB.*)
VolltextIMRRS 2009, 1051
BFH, Urteil vom 01.04.2009 - IX R 39/08
1. Die Einkünfteerzielungsabsicht ist bei § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG nicht grundstücksbezogen, sondern für jede einzelne vermietete Immobilie gesondert zu prüfen, wenn sich die Vermietungstätigkeit nicht auf das gesamte Grundstück bezieht, sondern auf darauf befindliche Gebäude oder Gebäudeteile.*)
2. Ist die Vermietung eines Gebäudes oder Gebäudeteils auf Dauer angelegt, so ist auch dann grundsätzlich und typisierend davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, letztlich einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften, wenn der Mieter oder Pächter das Objekt nicht zu Wohnzwecken nutzt.*)
VolltextIMRRS 2009, 1046
BGH, Urteil vom 04.06.2009 - VII ZR 54/07
1. Welcher Schallschutz für die Errichtung von Eigentumswohnungen geschuldet ist, ist in erster Linie durch Auslegung des Vertrages zu ermitteln. Wird ein üblicher Qualitäts- und Komfortstandard geschuldet, muss sich das einzuhaltende Schalldämm-Maß an dieser Vereinbarung orientieren. Der Umstand, dass im Vertrag auf eine "Schalldämmung nach DIN 4109" Bezug genommen ist, lässt schon deshalb nicht die Annahme zu, es seien lediglich die Mindestmaße der DIN 4109 vereinbart, weil diese Werte in der Regel keine anerkannten Regeln der Technik für die Herstellung des Schallschutzes in Wohnungen sind, die üblichen Qualitäts- und Komfortstandards genügen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 14. Juni 2007 - VII ZR 45/06, BGHZ 172, 346).*)
2. Kann der Erwerber nach den Umständen erwarten, dass die Wohnung in Bezug auf den Schallschutz üblichen Qualitäts- und Komfortstandards entspricht, muss der Unternehmer, der hiervon vertraglich abweichen will, den Erwerber deutlich hierauf hinweisen und ihn über die Folgen einer solchen Bauweise für die Wohnqualität aufklären. Der Verweis des Unternehmers in der Leistungsbeschreibung auf "Schalldämmung nach DIN 4109" genügt hierfür nicht.*)
VolltextIMRRS 2009, 1044
BGH, Beschluss vom 27.05.2009 - III ZR 285/08
Bereits die Bekanntgabe der Linienführung einer Bundesfernstraße nach § 16 Abs. 1 FStrG kann als "Vorwirkung" der Enteignung eines für den Bau dieser Straße benötigten Grundstücks anzusehen sein (im Anschluss an Senatsurteil vom 26. Januar 1978 - III ZR 184/75 - DVBl. 1978, 378 und Senatsbeschluss vom 27. Februar 1992 - III ZR 195/90 - BayVBl. 1993, 445).*)
VolltextIMRRS 2009, 1040
BGH, Urteil vom 29.05.2009 - V ZR 137/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 1037
BGH, Beschluss vom 15.05.2008 - V ZR 204/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 1029
BGH, Urteil vom 29.05.2009 - V ZR 15/08
Die auf Unterlassung einer unzulässigen Vertiefung gerichtete Klage erfordert nicht die Angabe der Bodenfestigkeit des bedrohten Grundstücks (Abgrenzung zu Senat, Urt. v. 24. Februar 1978, V ZR 95/75, NJW 1978, 1584 u. Urt. v. 27. November 1981, V ZR 42/79, WM 1982, 68).*)
VolltextIMRRS 2009, 1009
BGH, Urteil vom 14.05.2009 - IX ZR 141/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 1002
BGH, Urteil vom 06.03.2009 - V ZR 103/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 0988
OLG Celle, Urteil vom 11.02.2009 - 4 U 36/08
Ist zu klären, ob für einen Grundstückseigentümer die Schaffung eines Zugangs von dem öffentlichen Weg zu abgeschnittenen Grundstücksteilen auf seinem Grundstück wirtschaftlich zumutbar oder der Nachbar zur Duldung der Benutzung seines Grundstücks verpflichtet ist, ist für die Frage der Zumutbarkeit das Verhältnis der für die Schaffung einer Zuwegung notwendigen Kosten zu der Wirtschaftlichkeit der Nutzung des Grundstücks entscheidend; auf die Beeinträchtigung des auf Duldung des Notwegs in Anspruch genommenen Nachbarn ist in diesem Zusammenhang nicht abzustellen.*)
VolltextIMRRS 2009, 0948
OLG Celle, Urteil vom 20.05.2009 - 3 U 268/08
Kommt es im Rahmen der Zwangsversteigerung eines Grundstücks zum Doppelausgebot, sind die nach den gesetzlichen und den abweichenden Bedingungen abgegebenen Gebote in ihrem wirtschaftlichen Wert zu vergleichen.*)
VolltextIMRRS 2009, 0947
OLG Celle, Urteil vom 27.05.2009 - 3 U 292/08
1. Die formularmäßige Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in einer notariellen Urkunde über die Bestellung einer Grundschuld ist auch mit Blick auf die freie Abtretbarkeit von Grundschuld und gesicherter Forderung nicht unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB (n.F.).*)
2. Grundschulden, die vor Inkrafttreten des Risikobegrenzungsgesetzes erworben worden sind, können uneingeschränkt gutgläubig einredefrei erworben werden, was in dem Fall, in dem die Verbindung zwischen Grundschuld und gesicherter Forderung durch den Sicherungsvertrag verloren gegangen ist, die Zwangsvollstreckung in Höhe des Nennwerts der Grundschuld ermöglicht, auch wenn die gesicherte Forderung tatsächlich in geringerer Höhe valutiert.*)
VolltextIMRRS 2009, 0942
OLG München, Beschluss vom 27.04.2009 - 34 Wx 22/09
1. Zur Auslegung einer dem Bauträger erteilten Vollmacht zur Vertretung des Erwerbers von Wohnungseigentum gegenüber dem Grundbuchamt.*)
2. Wird eine Vollmacht zum Zwecke der Änderung der Teilungserklärung erteilt und mit Bindungen im Innenverhältnis ausgestaltet, umfasst diese in aller Regel nicht die Befugnis, auch Dienstbarkeiten zu bestellen, selbst wenn die Vollmacht dem Grundbuchamt gegenüber als „Generalvollmacht“ bezeichnet ist.*)
VolltextIMRRS 2009, 0929
BGH, Urteil vom 24.03.2009 - VI ZR 199/08
Normal entwickelten Kindern im Alter von 7 1/2 Jahren ist im Allgemeinen das Spielen im Freien auch ohne Aufsicht gestattet, wenn die Eltern sich über das Tun und Treiben in großen Zügen einen Überblick verschaffen.*)
VolltextIMRRS 2009, 0926
BGH, Urteil vom 24.03.2009 - VI ZR 51/08
Ein Aufsichtspflichtiger muss dafür sorgen, dass ein Kind im Alter von 5 1/2 Jahren auf einem Spielplatz in regelmäßigen Abständen von höchstens 30 Minuten kontrolliert wird.*)
VolltextIMRRS 2009, 0914
BFH, Urteil vom 11.03.2009 - XI R 69/07
Ein Unternehmer, der ein gemischtgenutztes Gebäude zum Teil für steuerfreie Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt und zum Teil für private Wohnzwecke verwendet, hat auch für die Zeit ab dem 1. April 1999 keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten des Gebäudes (vgl. für die Zeit bis zum 1. April 1999 BFH-Urteil vom 8. Oktober 2008 XI R 58/07).*)
VolltextIMRRS 2009, 0913
BGH, Beschluss vom 20.03.2009 - V ZR 208/07
Die Verjährungshemmung nach § 204 Abs. 1 Nr. 5 BGB setzt voraus, dass sich die Aufrechnung gegen eine Forderung richtet, die Gegenstand des Rechtsstreits ist. Daran fehlt es hinsichtlich des die Hauptforderung übersteigenden Teils der Gegenforderung.*)
VolltextIMRRS 2009, 0907
BGH, Urteil vom 31.03.2009 - XI ZR 288/08
Ein Kontokorrentkonto, das eine Bausparkasse für Bausparer führt, ist in Fällen, in denen ein Ehepaar den Bauspardarlehensvertrag gemeinsam geschlossen hat, ein so genanntes "Oder-Konto" und jeder Ehepartner allein kann die Auszahlung eines Kontoguthabens an sich verlangen.
VolltextIMRRS 2009, 0906
BFH, Urteil vom 18.12.2008 - V R 80/07
1. Ein in ein Einfamilienhaus eingebautes Blockheizkraftwerk, mit dem neben Wärme auch Strom erzeugt wird, der ganz oder teilweise, regelmäßig und nicht nur gelegentlich gegen Entgelt in das allgemeine Stromnetz eingespeist wird, dient der nachhaltigen Erzielung von Einnahmen aus der Stromerzeugung.*)
2. Eine solche Tätigkeit begründet daher - unabhängig von der Höhe der erzielten Einnahmen - die Unternehmereigenschaft des Betreibers, auch wenn dieser daneben nicht anderweitig unternehmerisch tätig ist.*)
3. Der Vorsteuerabzug aus der Anschaffung des Blockheizkraftwerks ist unter den allgemeinen Voraussetzungen des § 15 UStG zu gewähren.*)
VolltextIMRRS 2009, 0905
OLG Köln, Urteil vom 06.05.2008 - 9 U 110/07
Kommt es zu einem Wasseraustritt, weil der Versicherungsnehmer – obwohl er die Möglichkeit dazu hat – die Wasser führenden Anlagen und Einrichtungen in einer leerstehenden Halle nicht abgesperrt und entleert hat, so ist der Versicherungsfall durch Wasseraustritt grob fahrlässig herbeigeführt.
VolltextIMRRS 2009, 0899
OLG Nürnberg, Urteil vom 30.03.2009 - 14 U 1058/08
Die Darlehensforderung besteht fort, wenn ein zur Darlehenstilgung verwendeter Betrag zurückerstattet werden muss. Ein Hindernis für die Vollstreckung aus der zur Sicherung der Darlehensforderung bestellten Grundschuld ergibt sich daraus nicht.*)
VolltextIMRRS 2009, 0898
BVerwG, Urteil vom 19.03.2009 - 9 C 10.08
Die in § 133 Abs. 3 Satz 2 BauGB angeordnete Verrechnung mit dem endgültigen Erschließungsbeitrag (mit Tilgungswirkung) erfolgt nur bei einer tatsächlich erbrachten Vorausleistung, nicht dagegen bei einem Erlöschen der Vorausleistungsforderung infolge Eintritts der Zahlungsverjährung.*)
VolltextIMRRS 2009, 0888
OLG Saarbrücken, Urteil vom 06.04.2004 - 4 U 34/03
1. Der Veräußerer einer durch Umgestaltung eines Altbaus geschaffenen Eigentumswohnung haftet für Sachmängel nach den Regeln des Werkvertragsrechts.*)
2. Eine endgültige und ernstliche Erfindungserweigerung kann auch im prozessualen Bestreiten jeglicher Verantwortlichkeit unter Berufung auf einen Gewährleistungsausschluss liegen.*)
3. Ein Gewährleistungsausschluss ist bei Kaufverträgen über Eigentumswohnungen, die durch Umgestaltung von Altbauten geschaffen wurden, nur wirksam, wenn der Notar den Erwerber eingehend und ausführlich über die Folgen des Haftungsausschlusses belehrt hat. Dies hat der Veräußerer zu beweisen.*)
VolltextIMRRS 2009, 0865
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2009 - 3 Wx 52/09
Mag es auch in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstritten sein, ob man in einem Fall ohne positive Anhaltspunkte in den Grundbuchunterlagen gleichwohl davon auszugehen hat, dass Balkonräume im Sondereigentum stehen, so ist das Grundbuch nicht der Ort der Klärung einer derartigen materiell-rechtlichen Zweifelsfrage und deshalb für eine dort zu treffende Klarstellung dahin, dass das jeweilige Sondereigentum auch verbunden sei mit einer zu jeder Wohnung gehörenden, mit derselben Nummer wie die jeweilige Wohnung bezeichneten Loggia bzw. Terrasse, kein Raum.*)
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