Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
5216 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IMRRS 2010, 2445
OLG Hamm, Urteil vom 27.10.2009 - 21 U 78/09
1. Überträgt eine GmbH das Eigentum an einer von ihr errichteten mangelfreien Eigentumswohnung, können dem Erwerber wegen einer Beeinträchtigung seines Eigentums, die durch die Fertigstellung einer anderer Eigentumswohnung eintritt, Ansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB und § 1004 Abs. 1 BGB gegen die GmbH zustehen.*)
2. Ein Geschäftsführer kann nach diesen Vorschriften auch persönlich in Anspruch genommen werden, wenn er durch sein Verhalten selbst einen Deliktstatbestand verwirklicht hat bzw. als Störer anzusehen ist.*)
3. Eine Eigentumsverletzung i.S.v. § 823 Abs. 1 BGB bzw. eine Beeinträchtigung i.S.v. § 1004 Abs. 1 BGB können zu bejahen sein, wenn durch den Einbau von nicht hinreichend brandschützenden Fenstern für eine andere zuvor sichere Wohnung die Gefahr eines Brandüberschlags entsteht.*)

IMRRS 2010, 2444

OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.07.2010 - 12 U 245/09
Zu Amtspflichten im Rahmen der Ermittlung des Verkehrswerts gem. § 74a Abs. 5 ZVG, wenn Anhaltspunkte für Altlasten auf dem Grundstück bestehen.*)

IMRRS 2010, 2438

VG Saarlouis, Beschluss vom 12.02.2009 - 5 L 69/09
1. Ein notarieller Kaufvertrag zwischen einer GmbH und einer GbR, an der die GmbH mit 10% beteiligt ist und deren Zweck u. a. der Handel mit Immobilien ist, stellt keine Einbringung des Kaufobjekts in die Gesellschaft dar, wenn die Beteiligten zu dem über das Bestehen eines Vorkaufsrechts belehrt wurden.*)
2. Der Verkauf eines Grundstücks von einer GmbH an eine aus dieser und einer weiteren GmbH als Gesellschafter bestehenden GbR ist als Verkauf an einen "Dritten" im Sinne von § 463 BGB zu qualifizieren.*)
3. Tritt die Gemeinde nach § 28 II 2 BauGB i. V. mit § 464 II BGB in den Kaufvertrag ein, besteht von Gesetzes wegen keine Möglichkeit der Heraufsetzung des Kaufpreises.*)

IMRRS 2010, 2413

OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.07.2010 - 6 U 105/08
Grenzt ein Gebäude an den öffentlichen Straßenraum an, befindet sich die Hauseingangstür jedoch nicht an dieser Seite des Gebäudes, sondern an einer anderen, zum Grundstück eines Nachbarn hin weisenden Seite, steht dem Eigentümer ein Notwegrecht über dessen Grundstück nur zu, wenn die Verlegung der Tür technisch unmöglich oder aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist. Die Grenze der Zumutbarkeit ist dabei nicht durch einen Vergleich zwischen der Beeinträchtigung des Nachbarn und den Kosten für den erforderlichen Umbau zu bestimmen, maßgeblich ist vielmehr das Verhältnis dieser Kosten zu der Wirtschaftlichkeit der Nutzung des Grundstücks.*)

IMRRS 2010, 2402

BGH, Urteil vom 16.07.2010 - V ZR 215/09
Durch die Aufrechnung mit einer Gegenforderung kann eine Grundschuld nur abgelöst werden, wenn der Duldungsanspruch durch die Aufrechnung vollständig abgelöst oder der fehlende Betrag zusammen mit der Aufrechnung im Wege der Zahlung erbracht wird.*)

IMRRS 2010, 2369

BGH, Urteil vom 01.07.2010 - IX ZR 58/09
Auch im Zusammenhang mit güterrechtlichen Verträgen, die der Schuldner mit einer nahestehenden Person nicht früher als zwei Jahre vor dem Eröffnungsantrag schließt, werden sein Gläubigerbenachteiligungsvorsatz und die Kenntnis des anderen Teils hiervon widerleglich vermutet.*)

IMRRS 2010, 2366

OLG München, Urteil vom 05.08.2010 - 1 U 5400/09
1. Der Anspruch aus enteignungsgleichem Eingriff gewährt lediglich eine "angemessene Entschädigung" und nicht vollen Schadensersatz. Insbesondere eine vereitelte Chance auf einen möglichen Gewinn, zählt nicht zu den Positionen, die nach den Grundsätzen des enteignungsgleichen Eingriffs erstattet werden.
2. Der Anspruchsteller kann lediglich eine Entschädigung für den "Substanzverlust" verlangen, den er dadurch erlitten hat, dass er zeitweise in der baulichen Ausnutzung seines Grundstücks behindert worden ist. Dabei ist regelmäßig auf eine Bodenrente abzustellen.
3. Gemäß § 252 BGB gilt als entgangen der Gewinn, welcher nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte.
4. Danach bietet die Vorschrift dem Geschädigten zwei Möglichkeiten der Schadensberechnung, nämlich zum einen die abstrakte Methode, die von dem regelmäßigen Verlauf im Handelsverkehr ausgeht, dass der Kaufmann gewisse Geschäfte im Rahmen seines Gewerbes tätigt und daraus Gewinn erzielt, und zum anderen die konkrete Methode, bei der der Geschädigte nachweist, dass er durch die schädigende Handlung an der Durchführung bestimmter Geschäfte gehindert worden ist und dass ihm wegen der Nichtdurchführbarkeit dieser Geschäfte Gewinn entgangen ist.

IMRRS 2010, 2365

OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.07.2010 - 101 W 2/09
Ein Baggersee ist nur dann ein landwirtschaftliches Grundstück im Sinne von § 1 Abs. 1 GrundstVG, wenn er zur berufsmäßigen Fischerei gemäß § 1 Abs. 2 GrundstVG genutzt werden kann. Die Ausgabe von Angelkarten an die Mitglieder eines Sportfischereivereins oder sonstige Inhaber eines Fischereischeins stellt keine berufsmäßige Fischerei dar. Der Baggersee wird nicht dadurch zum landwirtschaftlichen Grundstück, dass er der Attraktivitätssteigerung des Beherbergungsbetriebs eines Landwirts ("Ferien auf dem Bauernhof") dient.*)

IMRRS 2010, 2354

VG Saarlouis, Beschluss vom 19.07.2010 - 6 L 662/10
1. Nach Aufhebung der Einweisungsverfügung, mit der eine Wohnung zur Abwehr von Obdachlosigkeit beschlagnahmt wurde, besteht ein Folgenbeseitigungsanspruch des Wohnungseigentümers gegenüber der Einweisungsbehörde, die Wohnung geräumt an ihn herauszugeben.*)
2. Die öffentlich-rechtliche Pflicht zur Folgenbeseitigung trifft die Einweisungsbehörde unabhängig davon, ob der Wohnungseigentümer einen zivilrechtlichen Räumungstitel besitzt.*)

IMRRS 2010, 2318

BGH, Urteil vom 14.07.2010 - VIII ZR 327/07
1. Auch bei Sonderkundenverträgen sind konkludente vertragliche Vereinbarungen möglich.
2. Es ist daher auch bei Sonderkundenverträgen interessengerecht, einen einseitig erhöhten Gaspreis nicht mehr auf seine Billigkeit zu überprüfen, wenn der Kunde nach Übersendung einer Jahresabrechnung durch das Versorgungsunternehmen den Gasbezug fortsetzt, ohne die Preiserhöhung in angemessener Zeit zu beanstanden.
3. Eine Bezugskostensteigerung des Versorgungsunternehmens wird durch Vorlage einer Wirtschaftsprüferbestätigung schlüssig dargelegt.
4. Das gesetzliche Preisänderungsrecht gemäß AVBGasV bzw. GasGVV gilt bei Sondervertragskunden nicht.

IMRRS 2010, 2315

BFH, Urteil vom 30.06.2010 - II R 60/08
1. Lebensmittelmärkte sind der Gebäudeklasse 4 "Warenhäuser" der Anlage 15 zu Abschn. 38 BewRGr zuzurechnen.*)
2. Eine von der Gebäudeklasseneinteilung der BewRGr abweichende Bewertung ist nur möglich, wenn der nach dieser Einteilung maßgebliche Durchschnittswert für den gemeinen Wert des Gebäudes bedeutsame Eigenschaften, z.B. hinsichtlich Bauart, Bauweise, Konstruktion sowie Objektgröße, nicht ausreichend berücksichtigt und um mindestens 100 % höher als die durchschnittlichen tatsächlichen Herstellungskosten vergleichbarer Bauwerke ist.*)
3. Die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens sind trotz der verfassungsrechtlichen Zweifel, die sich aus den lange zurückliegenden Hauptfeststellungszeitpunkten des 1. Januar 1964 bzw. --im Beitrittsgebiet-- des 1. Januar 1935 und darauf beruhenden Wertverzerrungen ergeben, jedenfalls für Stichtage bis zum 1. Januar 2007 noch verfassungsgemäß.*)

IMRRS 2010, 2314

BFH, Urteil vom 21.04.2010 - VI R 62/08
1. Mietzahlungen, die einen zusätzlichen, weiteren Wohnbedarf abdecken, weil die Wohnung, die den existentiellen, ersten Wohnbedarf abdecken sollte, nicht mehr bewohnbar ist, können außergewöhnliche und aus tatsächlichen Gründen zwangsläufige Aufwendungen sein.*)
2. Aufwendungen für einen weiteren, zusätzlichen Wohnbedarf können nur für den Zeitraum als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, der erforderlich ist, die dem ersten Wohnbedarf gewidmete Wohnung wieder in einen bewohnbaren Zustand zu versetzen. Ist eine Wiederherstellung der Bewohnbarkeit nicht möglich, so sind die Aufwendungen für den weiteren Wohnbedarf nur bis zu dem Zeitpunkt anzuerkennen, in dem dem Steuerpflichtigen dies bewusst wird.*)

IMRRS 2010, 2292

BGH, Urteil vom 14.07.2010 - VIII ZR 246/08
1. Eine Preisanpassungsklausel, die das im Tarifkundenverhältnis bzw. für die Grundversorgung bestehende gesetzliche Preisänderungsrecht nach § 4 Abs. 1 und 2 AVBGasV bzw. § 5 Abs. 2 GasGVV unverändert in einen formularmäßigen Gassondervertrag übernimmt, also davon nicht zum Nachteil des Kunden abweicht, stellt keine unangemessene Benachteiligung des Sonderkunden im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1 oder 2 BGB dar (Bestätigung der Senatsurteile vom 15. Juli 2009 - VIII ZR 225/07, WM 2009, 1717, und VIII ZR 56/08, WM 2009, 1711).*)
2. Die von einem Energieversorgungsunternehmen in Erdgassonderverträgen verwendete Klausel
"Der Erdgaspreis ändert sich, wenn eine Änderung der Preise der EWE AG für die Grundversorgung eintritt; es ändert sich der Arbeitspreis um den gleichen Betrag in Cent/kWh, der Grundpreis um den gleichen Betrag in Euro/a. Die Preisänderung wird zu dem in der öffentlichen Bekanntgabe über die Änderung der Erdgaspreise genannten Zeitpunkt wirksam.
...
Im Falle einer Preisänderung hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit zweiwöchiger Frist zum Wirksamwerden der Preisänderung zu kündigen."
hält der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht stand.*)

IMRRS 2010, 2278

OLG München, Beschluss vom 20.07.2010 - 34 Wx 63/10
Im Anwendungsbereich des § 20 GBO müssen Existenz und Identität der erwerbenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts sowie die Vertretungsberechtigung der für sie handelnden Personen in der Form des § 29 GBO nachgewiesen werden (wie OLG Schleswig vom 9.12.2009, 2 W 168/09 = Rpfleger 2010, 320; gegen OLG Saarbrücken vom 26.2.2010, 5 W 371/09-134 = ZfIR 2010, 329).*)

IMRRS 2010, 2276

VGH Bayern, Urteil vom 28.06.2010 - 1 B 09.1911
Zur Verhältnismäßigkeit einer Beseitigungsanordnung (Verringerung der Wandhöhe um knapp 0,5 m, Verkleinerung bzw. Beseitigung von Balkonen), zu deren Erfüllung erhebliche, finanziell aufwendige Eingriffe in ein - unter Missachtung von Baueinstellungen - weitgehend fertig gestelltes Wohngebäude erforderlich sind.*)

IMRRS 2010, 2266

OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.02.2010 - 4 U 571/07
Stellt der Verkäufer auf Nachfrage die Eigentumsverhältnisse an der Grundstückseinfahrt falsch dar, ist der Käufer zur Anfechtung des Vertrages berechtigt.

IMRRS 2010, 2246

BFH, Urteil vom 05.05.2010 - II R 25/09
Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Grundstückswerts kommt es auch nach der bis zum Jahr 2006 geltenden Rechtslage nicht auf die Wertverhältnisse zum 1. Januar 1996, sondern zum Bewertungsstichtag an. Dies gilt sowohl für bebaute als auch für unbebaute Grundstücke.*)

IMRRS 2010, 2238

BGH, Urteil vom 13.07.2010 - XI ZR 27/10
Der Gesetzeszweck von § 497 BGB a.F. gebietet keine Auslegung von § 284 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. beziehungsweise § 286 Abs. 1 Satz 1 BGB dahingehend, dass Fälligstellung und Mahnung nicht verzugsbegründend verbunden werden können.*)

IMRRS 2010, 2187

OLG Naumburg, Beschluss vom 17.05.2010 - 1 W 21/10
Der Umfang der Darlegungslast bemisst sich auch an der Genauigkeit der Einlassung der Gegenseite. Hat diese ein Parteigutachten zum Gegenstand ihres Vortrages gemacht, so erhöht dies den Umfang der Darlegungslast.*)

IMRRS 2010, 2186

KG, Beschluss vom 14.06.2010 - 1 W 276/09
1. Der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek an dem in Deutschland belegenen Gebäudeeigentum eines ausländischen Staates steht die Staatenimmunität entgegen, wenn der ausländische Staat Wohnungen in diesem Gebäude Diplomaten seiner diplomatischen Mission als Dienstwohnung überlassen hat (Abgrenzung zu BVerfGE 15, 25 und zu OLG Köln, FGPrax 2004, 100 = Rpfleger 2004, 478 = IPRax 2006, 170).*)
2. Dies gilt auch, wenn diese Nutzung für Zwecke der diplomatischen Mission nicht den überwiegenden Teil des Gebäudes betrifft.*)

IMRRS 2010, 2185

BFH, Beschluss vom 15.04.2010 - IV B 105/09
Auch nach Ergehen des BFH-Urteils vom 25. November 2009 I R 72/08 (DStR 2010, 269) ist ernstlich zweifelhaft, ob die Übertragung eines Wirtschaftsguts des Gesamthandsvermögens einer Personengesellschaft auf eine beteiligungsidentische Schwesterpersonengesellschaft zur Aufdeckung stiller Reserven führt.*)

IMRRS 2010, 2180

KG, Beschluss vom 08.06.2010 - 1 W 250/10
Zur Eintragung einer baurechtlichen Arbeitsgemeinschaft - ARGE - als Gläubigerin einer Sicherungshypothek im Grundbuch.)

IMRRS 2010, 2179

KG, Beschluss vom 08.06.2010 - 1 W 251/10
Zur Eintragung einer baurechtlichen Arbeitsgemeinschaft - ARGE - als Gläubigerin einer Sicherungshypothek im Grundbuch.)

IMRRS 2010, 2178

KG, Beschluss vom 08.06.2010 - 1 W 252/10
Zur Eintragung einer baurechtlichen Arbeitsgemeinschaft - ARGE - als Gläubigerin einer Sicherungshypothek im Grundbuch.)

IMRRS 2010, 2177

KG, Beschluss vom 08.06.2010 - 1 W 253/10
Zur Eintragung einer baurechtlichen Arbeitsgemeinschaft - ARGE - als Gläubigerin einer Sicherungshypothek im Grundbuch.)

IMRRS 2010, 2176

KG, Beschluss vom 08.06.2010 - 1 W 254/10
Zur Eintragung einer baurechtlichen Arbeitsgemeinschaft - ARGE - als Gläubigerin einer Sicherungshypothek im Grundbuch.)

IMRRS 2010, 2172

VG Gießen, Beschluss vom 28.06.2010 - 8 L 554/10
Für eine Nachforderung von zunächst unrichtig berechneten Benutzungsgebühren sind die Grundsätze über die Rücknahme von begünstigenden Verwaltungsakten nicht anwendbar.*)

IMRRS 2010, 2164

BGH, Urteil vom 08.07.2010 - III ZR 221/09
1. Der von einer eigentumsverdrängenden, allein fremdnützigen Planung nach § 40 Abs. 1 BauGB betroffene Eigentümer, dem ein Übernahmeanspruch nach § 40 Abs. 2 BauGB zusteht, kann wegen § 43 Abs. 3 Satz 1 BauGB auch dann keine weitere Geldentschädigung verlangen, wenn die Gemeinde über einen langen Zeitraum die Verwirklichung der Planung nicht in Angriff nimmt und erklärt, auch aktuell keinen diesbezüglichen Umsetzungswillen zu haben.*)
2. Die Fristenregelung des § 44 Abs. 4 BauGB ist auf den Übernahmeanspruch nach § 40 Abs. 2 BauGB nicht anwendbar.*)

IMRRS 2010, 2122

LG Bonn, Urteil vom 13.01.2010 - 1 O 149/09
1. Die Richtlinie zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen - kurz Baumkontrollrichtlinie - der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) gibt den aktuellen Stand der anerkannten Regeln der Technik wieder.
2. Hiernach sind selbst bei stärker geschädigten Bäumen in der Alterungsphase und erhöhten Sicherheitserwartungen des Verkehrs jährliche Regelkontrollen (Sichtkontrollen) ausreichend.

IMRRS 2010, 2120

BGH, Urteil vom 02.07.2010 - V ZR 240/09
Der Anspruch nach § 888 Abs. 1 BGB setzt nicht voraus, dass der Vormerkungsberechtigte bereits als Eigentümer (oder sonstiger Rechtsinhaber) in das Grundbuch eingetragen worden ist.*)

IMRRS 2010, 2119

OVG Sachsen, Beschluss vom 23.02.2010 - 1 B 584/09
1. Ein Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Sinne von § 80 Satz 2 SächsBO, der den Erlass einer Nutzungsuntersagung rechtfertigt, liegt bereits im Fehlen der erforderlichen Baugenehmigung.
2. Das Gebrauchmachen von der Baugenehmigung erfolgt im Fall eines Drittwiderspruchs auf eigenes Risiko.
3. Auch ein langjähriges Bestehen baurechtswidriger Zustände führt nicht zur Verwirkung öffentlich-rechtlicher Rechtspositionen.
4. Bestandsschutz entsteht nur, wenn eine Baugenehmigung oder Nutzungsgenehmigung erteilt worden ist oder die bauliche Anlage über einen relevanten Zeitraum in Einklang mit dem materiellen Baurecht stand. Eine rechtswidrige Errichtung eines Gebäudes oder eine durchgängig rechtswidrige Nutzung eines solchen kann hingegen keinen Bestandsschutz begründen.

IMRRS 2010, 2118

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.05.2010 - 8 A 11378/09
1. § 14 Abs. 1 Satz 1 DSchG-RP 2008 bestimmt, dass derjenige, der ein geschütztes Kulturdenkmal beschädigt, nach Anordnung der unteren Denkmalschutzbehörde die betreffenden Maßnahmen einzustellen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen hat. Voraussetzung ist allerdings, dass nach dem Wortlaut der Vorschrift ein geschütztes Kulturdenkmal bereits in dem Zeitpunkt vorliegen muss, zu dem der beeinträchtigende Eingriff erfolgt.
2. § 14 Abs. 2 DSchG-RP 2008 sieht als Folge aus der Verletzung der Erhaltungspflicht lediglich die Möglichkeit vor, dass die Denkmalschutzbehörde dem Betroffenen die erforderlichen Maßnahmen zur Erhaltung auferlegt. Das Kulturdenkmal soll in seinem Bestand bewahrt werden. Der Wiederaufbau eines teilzerstörten Kulturdenkmals geht jedoch über die hiernach vorgesehenen Erhaltungsmaßnahmen hinaus.
3. Ein Abbruch einer baulichen Anlage im Sinne des § 59 Abs. 1 Satz 1 LBO-RP kann nur angenommen werden, wenn zielgerichtet die vollständige oder teilweise Beseitigung einer baulichen Anlage erreicht werden soll.

IMRRS 2010, 2117

LG Coburg, Urteil vom 16.03.2010 - 23 O 786/09
1. Ein Abflussrohr für Regenwasser, welches nicht auch häusliche Abwässer abführt, ist nicht der "Wasserversorgung" zuzuordnen.
2. Der Bruch eines Regenabflussrohres ist somit nicht von der vorhandenen Wohngebäudeversicherung erfasst.
IMRRS 2010, 2112

VG Gelsenkirchen, Urteil vom 20.05.2010 - 5 K 5679/08
Zu der Frage, ob Leuchtwerbetafel an der Seite eines Weltkulturerbes zulässig sind.

IMRRS 2010, 2111

OLG Brandenburg, Urteil vom 26.05.2010 - 3 U 94/09
1. Der Irrtümlicher Abriss eines Wochenendhauses verpflichtet den Schädiger zum Schadensersatz.
2. Die Kosten für die Wiederherstellung des Wochendhauses können vom Gericht nach § 287 ZPO geschätzt werden.

IMRRS 2010, 2106

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.07.2010 - 2 A 10310/10
Sehen die Richtlinien zur Vergabe gemeindlicher Baugrundstücke vor, dass Familien nicht als Erwerber in Betracht kommen, die bereits über ausreichendes Wohneigentum verfügen, so kann die Gemeinde an diesen Richtlinien auch dann festhalten, wenn aufgrund geringer Nachfrage seit längerem kein Grundstück mehr vergeben wurde.

IMRRS 2010, 2105

VG Koblenz, Urteil vom 24.06.2010 - 7 K 1230/09
Sieht die Abfallgebührensatzung einer Gemeinde ausdrücklich vor, dass auch der Eigentümer eines Grundstücks für Abfallgebühren haftet, so kann auch der Vermieter eines Hausgrundstücks für die Abfallgebühren seines Mieters in Anspruch genommen werden.
IMRRS 2010, 2104

LG Itzehoe, Urteil vom 09.06.2010 - 6 O 345/09
Es besteht kein Ausgleichsanspruch des Eigentümers eines angrenzenden Grundstücks, wenn ein entlang der Grenze benachtbarter Grundstücke errichtetes Gebäude abgerissen und dadurch Bodenfeuchtigkeit in das Kelleraußenmauerwerk eindringen kann.*)

IMRRS 2010, 2101

OLG Hamm, Urteil vom 29.04.2010 - 22 U 127/09
1. Die unrichtige Angabe des Baujahrs eines verkauften Hauses in einem veröffentlichten Maklerexposé begründet unter dem Gesichtspunkt der Beschaffenheitserwartung gemäß § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, S. 3 BGB einen Sachmangel, für den der Verkäufer trotz vereinbarten Gewährleistungsausschlusses wegen Arglist haftet, wenn er dem Makler die Information ohne tatsächliche Grundlage ("ins Blaue hinein") erteilt hatte.
Das Vorhandensein einer tatsächlichen Grundlage als negatives Arglistmerkmal außerhalb der Wahrnehmungssphäre des Käufers muss zunächst der Verkäufer im Sinne der sog. sekundären Darlegungslast konkret behaupten; erst dann muss der für Arglist beweisbelastete Käufer sie widerlegen.*)
2. Die vom Käufer bereits gezahlte Grunderwerbssteuer stellt trotz des bei Rückabwicklung bestehenden Erstattungsanspruchs gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 2, 3 Grunderwerbssteuergesetz einen ersatzfähigen Begleitschaden dar. Der Erstattungsanspruch ist lediglich im Wege der Vorteilsausgleichung Zug um Zug an den Verkäufer abzutreten (entgegen BGH [7. ZS] NJW 2002, 2470; Anschluss an BGH [5. ZS] DNotZ 1993, 696; ebenso OLG Hamm [22. ZS], Urt. v. 18.3.2010 - 22 U 120/09 -).*)

IMRRS 2010, 2094

OLG Brandenburg, Urteil vom 27.05.2010 - 5 U 164/08
Befindet sich der Käufer eines Baugrundstücks mit der Kaufpreiszahlung in Verzug, kann der Verkäufer mit der Erfüllung seiner Pflichten - hier: Durchführung von Erschließungsmaßnahmen und Herstellung einer Baustraße - seinerseits nicht in Verzug geraten. Denn ihm steht ein Leistungsverweigerungsrecht zu, dessen objektiver Bestand die Fälligkeit der Käuferansprüche hindert, ohne dass sich der Verkäufer darauf beruft.

IMRRS 2010, 2091

LG Bielefeld, Urteil vom 29.07.2010 - 6 O 50/09
Der Käufer eines als Gebäude-, Frei- und Landwirtschaftsfläche veräußerten Grundstücks kann verlangen, dass ohne weitere Zwischenschritte gefahrlos mit landschaftsgärtnerischen Arbeiten begonnen werden kann.

IMRRS 2010, 2089

OLG Frankfurt, Urteil vom 29.03.2010 - 4 U 29/10
1. Wird infolge des Abbruchs eines Gebäudes, das über eine eigene Giebelwand verfügt, die rückseitig anschließende Giebelwand des Nachbarhauses freigelegt, so ist der abbrechende Nachbar nicht verpflichtet, die erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz der dadurch freigelegten Wand des Nachbargebäudes zu treffen.*)
2. Die Frage nach den wechselseitigen Rechten und Pflichten im Falle des Abrisses einer Nachbarwand oder einer Grenzwand stellt sich bei einer solchen Fallgestaltung nicht (entgegen OLG Frankfurt am Main, 17. Zivilsenat, 17 U 178/80, 08.07.1981).*)

IMRRS 2010, 2067

OLG Hamm, Urteil vom 16.06.2009 - 21 U 132/08
1. Das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis ist kein gesetzliches Schuldverhältnis, das Schadensersatzansprüche gemäß § 280 BGB gewähren könnte, wenn bei Umbauten am Nachbarhaus Schäden am eigenen Haus auftreten (Risse an Giebelwand bei Doppelhaushälften). Auch aus Delikt kann kein Schadensersatzanspruch bestehen, wenn ein Verschulden nicht gegeben ist.
2. Hat der Eigentümer beim Bau Anforderungen nicht beachtet, wodurch das Haus anfällig für derartige Schäden war, scheidet ein verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch aus.

IMRRS 2010, 2010

BFH, Urteil vom 13.04.2010 - IX R 36/09
Überträgt der Eigentümer bei der Veräußerung eines nicht parzellierten Grundstücks eine Teilfläche ohne Ansatz eines Kaufpreises und erhält er dafür gegenüber der erwerbenden Gemeinde einen Rückübertragungsanspruch auf ein entsprechendes, parzelliertes und beplantes Grundstück, so schafft er dieses im Wege des Tausches i.S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG an.*)

IMRRS 2010, 1979

BGH, Beschluss vom 10.06.2010 - V ZB 22/10
1. Eine Gesamtgrundschuld kann an den einzelnen Grundstücken mit unterschiedlichen Fälligkeitsbedingungen bestehen.*)
2. Wird eine vor dem 20. August 2008 bestellte Sicherungsgrundschuld auf ein anderes Grundstück erstreckt, gilt die durch das Risikobegrenzungsgesetz eingeführte zwingende Fälligkeitsbestimmung des § 1193 BGB deshalb nur für die Belastung des nachverpfändeten Grundstücks.*)
3. Eine Gesamtgrundschuld entsteht nicht, wenn der Belastungsgegenstand verschiedener Grundschulden wechselseitig ausgetauscht werden soll (Pfandtausch).*)

IMRRS 2010, 1977

VG Gera, Urteil vom 23.06.2010 - 4 K 2324/08
Einem gesetzlichen Erben, der die Erbschaft ausschlägt, ist es nicht zuzumuten, die tatsächlichen Erben zu ermitteln und sich mit diesen über eine Kostentragung für Auslagen einer ordnungsbehördlichen Verfügung auseinanderzusetzen, da er weder Zustands- noch Verhaltensstörer ist.*)

IMRRS 2010, 1971

BGH, Urteil vom 09.06.2010 - VIII ZR 189/09
Der Zwangsverwalter einer Mietwohnung ist dem Mieter gegenüber zur Herausgabe einer Mietkaution, die der Vermieter vom Mieter erhalten, aber nicht an den Zwangsverwalter ausgefolgt hat, nicht verpflichtet, wenn das Mietverhältnis dadurch beendet wird, dass der Mieter das Eigentum an der Wohnung durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung selbst erwirbt.*)

IMRRS 2010, 1964

OLG Frankfurt, Urteil vom 09.03.2010 - 14 U 52/09
1. Es gehört zu den Pflichten eines Immobilienverwalters, den Eigentümer eines förderungsfähigen Bauvorhabens auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme von bestehenden Investitionszulagen hinzuweisen.
2. Der neu bestellte Geschäftsführer einer Immobilienverwaltungsgesellschaft ist nicht dazu verpflichtet, die vor seiner Amtszeit abgeschlossene Finanzierung eines Bauvorhabens erneut zu überprüfen.

IMRRS 2010, 1911

BGH, Urteil vom 23.06.2010 - VIII ZR 325/09
1. Die für die Begründung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnräumen geltenden Bestimmungen der §§ 577, 577a BGB finden auch auf die Realteilung eines mit zu Wohnzwecken vermieteten Zweifamilienhäusern bebauten Grundstücks entsprechende Anwendung (Fortführung von BGH, Urteil vom 28. Mai 2008 - VIII ZR 126/07, IMR 2008, 1075 - nur online = NZM 2008, 569).*)
2. Eine analoge Anwendung der Kündigungssperrfrist des § 577a BGB auf eine auf § 573a BGB gestützte Kündigung kommt mangels Bestehen einer planwidrigen Regelungslücke nicht in Betracht.*)

IMRRS 2010, 1907

LG Saarbrücken, Urteil vom 03.07.2009 - 13 S 19/09
Zur Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen im Zusammenhang mit bergbaubedingten Erderschütterungen.*)
