Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5159 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IMRRS 2010, 1882OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.04.2010 - 1 U 247/09
1. Die dem berechtigten Inhaber eines Wohnrechts obliegende Pflicht, das Wohnrecht schonend auszuüben, beinhaltet auch die Verpflichtung, unnötige Stromkosten zu vermeiden, wenn diese nach dem Inhalt der vereinbarten Dienstbarkeit dem Verpflichteten zur Last fallen.
2. Eine Anpassung der vertraglichen Regelung kommt in Betracht, wenn die bei Bestellung der Dienstbarkeit gegebenen tatsächlichen Verhältnisse eine wesentliche Änderung erfahren haben, die es unzumutbar erscheinen lassen, den Verpflichteten an der unbeschränkten Verpflichtung zur Tragung der Stromkosten festzuhalten.
VolltextIMRRS 2010, 1841
BGH, Urteil vom 21.05.2010 - V ZR 244/09
In die Abwägung, ob ein Anspruch wegen einer Bodenkontamination nach § 275 Abs. 2 oder § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB ausgeschlossen ist, müssen mögliche Ansprüche Dritter einbezogen werden.*)
VolltextIMRRS 2010, 1833
VG Neustadt, Urteil vom 20.05.2010 - 4 K 217/10
1. § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB ermächtigt den Ortsgesetzgeber, für Stellplätze und Garagen mit Hilfe der Festsetzungen eines Bebauungsplans bestimmte Standorte festzulegen oder auszuschließen.
2. Derartige Festsetzungen dienen der Sicherstellung der Flächen für den sog. ruhenden Verkehr und der sich insoweit aus den bauordnungsrechtlichen Vorschriften ergebenden Verpflichtungen.
3. Bei Garagen ist regelmäßig ein Stauraum zu verlangen, der das Befahren des Grundstücks bei geschlossenem Garagentor vom öffentlichen Verkehrsraum ermöglicht.
VolltextIMRRS 2010, 1821
BGH, Urteil vom 12.05.2010 - VIII ZR 96/09
1. Bei einer Entscheidung des Berufungsgerichts über eine Klage und eine Hilfswiderklage, die einen tatsächlich und rechtlich selbstständigen Teil des Streitstoffs betrifft, welcher Gegenstand eines Teilurteils sein oder auf den ein Revisionskläger seine Revision beschränken könnte, ist eine Beschränkung der Revisionszulassung auf die Entscheidung über die Klage zulässig.*)
2. Es genügt zur formellen Wirksamkeit einer auf Mietzahlungsverzug gestützten Kündigung des Vermieters, dass der Mieter anhand der Begründung des Kündigungsschreibens erkennen kann, von welchem Mietrückstand der Vermieter ausgeht und dass er diesen Rückstand als gesetzlichen Grund für die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs heranzieht. Darüber hinausgehende Angaben sind auch dann nicht erforderlich, wenn es sich nicht um eine klare und einfache Sachlage handelt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 22. Dezember 2003 - VIII ZB 94/03, NJW 2004, 850).*)
VolltextIMRRS 2010, 1819
BGH, Urteil vom 11.06.2010 - V ZR 85/09
1. Bei finanzierten und beurkundungsbedürftigen Verträgen, deren Abschluss eine Bonitätsprüfung vorausgeht, kann der Eingang der Annahmeerklärung regelmäßig innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen erwartet werden (BGB § 147 Abs. 2).
2. Die Qualifizierung eines Verhaltens als schlüssige Annahmeerklärung setzt grundsätzlich das Bewusstsein voraus, dass für das Zustandekommen des Vertrages zumindest möglicherweise noch eine Erklärung erforderlich ist.
3. Zwar kann die Verwendung unwirksamer Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einer Haftung nach den Grundsätzen eines Verschuldens bei Vertragsschluss führen; von dem Schutzzweck der Regelung des § 308 Nr. 1 BGB erfasst sind jedoch nur solche Schäden, die gerade und lediglich durch die überlange Bin-dung des Vertragspartners verursacht worden sind.
4. Das Verstreichenlassen einer im selbständigen Beweisverfahren nach §§ 492 Abs. 1, 411 Abs. 4 Satz 2 ZPO gesetzten Frist führt nicht zu einer Umkehr der Beweislast.
IMRRS 2010, 1743
LG Bayreuth, Urteil vom 25.08.2009 - 34 O 366/08
Die Bezeichnung als Architektenhaus stellt nicht eine Zusicherung dahingehend dar, dass das Haus von einem Architekten gebaut wurde und deshalb frei von Mängeln ist. Vielmehr bedeutet die Bezeichnung Architektenhaus das es sich nicht um ein Haus von der „Stange" handelt, sondern um ein individuell geplantes Anwesen.
VolltextIMRRS 2010, 1742
OLG Rostock, Beschluss vom 19.04.2010 - 10 WF 61/10
Maßgebend für die Beurteilung, ob sich die Bauhandwerksicherungshypothek des getrennt lebenden Ehemannes als Familiensache darstellt ist ein entsprechender Zusammenhang des Anspruchs mit der Trennung. Entscheident ist der Schwerpunkt der Streitigkeit.
VolltextIMRRS 2010, 1739
AG Schorndorf, Urteil vom 27.01.2010 - 2 C 1214/08
Der Schuldner, dem nach § 149 Abs. 1 ZVG die unentbehrlichen Räume belassen wurden, hat für deren Nutzung keine verbrauchsunabhängigen Nebenkosten zu bezahlen.*)
VolltextIMRRS 2010, 1723
OLG Celle, Urteil vom 10.06.2010 - 13 W 49/10
1. Bankgebühren sind nur zulässig, wenn das Institut dem Kunden dafür eine Dienstleistung erbringt.
2. Holt eine Bank ein Immobilien-Wertgutachten ein, das der eigenen Absicherung dienen soll, bevor die Bank dem Kunden ein Darlehen gewährt, so dürfen dem Kunden hierfür keine Kosten in Rechnung gestellt werden, da das Gutachten allein im Interesse der Bank liegt.
3. Das Gleiche gilt für Darlehen gewährende Bausparkassen.
VolltextIMRRS 2010, 1719
VGH Hessen, Urteil vom 02.09.2009 - 5 A 631/08
Die Erhebung einer nach dem Frischwassermaßstab berechneten einheitlichen Entwässerungsgebühr für die Schmutz- und Niederschlagsableitung setzt ein annähernd gleich bleibendes Verhältnis zwischen der überbauten/versiegelten Grundstücksfläche und der Frischwasserbezugsmenge auf den Grundstücken des Entsorgungsgebietes voraus. Hiervon kann aufgrund der heutigen Wohn- und Lebensgewohnheiten, die durch deutliche Unterschiede in der Wohnstruktur auf den einzelnen Grundstücken gekennzeichnet sind, auch für die Städte und Gemeinden in Hessen kaum noch ausgegangen werden.*)
VolltextIMRRS 2010, 1717
OLG Hamm, Urteil vom 09.02.2010 - 19 U 127/09
Konkludente Einigung über die befreiende Schuldübernahme eines Energielieferungsvertrages.*)
VolltextIMRRS 2010, 1698
VG Münster, Beschluss vom 14.06.2010 - 1 L 155/10
1. Angebote im Internet (hier Hausgewinnspiel) stellen ein dem Rundfunk vergleichbares Telemedium dar, auf welches § 8a RStV Anwendung findet.*)
2. Bei einem Angebot auf einer Internet-Homepage an Nutzerinnen/Nutzer, nach Zahlung einer Teilnahmegebühr an Quizfragen teilzunehmen, um bei richtiger Beantwortung ein Haus oder einen Warenpreis gewinnen zu können, handelt es sich um ein Gewinnspiel.*)
VolltextIMRRS 2010, 1693
BGH, Urteil vom 27.05.2010 - VII ZR 165/09
Die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Einfamilienfertighausanbieters in Verträgen mit privaten Bauherren
"Der Bauherr ist verpflichtet, spätestens acht Wochen vor dem vorgesehenen Baubeginn dem Unternehmen eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstituts in Höhe der nach dem vorliegenden Vertrag geschuldeten Gesamtvergütung (unter Berücksichtigung von aus Sonderwünschen resultierenden Mehr- oder Minderkosten) zur Absicherung aller sich aus dem vorliegenden Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtungen des Bauherrn vorzulegen."
ist nicht gemäß § 307 BGB unwirksam.*)
VolltextIMRRS 2010, 1640
LG Heilbronn, Beschluss vom 30.12.2009 - 1 T 527/09
Die sofortige Beschwerde hinsichtlich materiell-rechtlicher Einwendungen gegen den Teilungsplan ist gegenüber dem Widerspruch gemäß § 115 ZVG subsidiär.
VolltextIMRRS 2010, 1532
BGH, Urteil vom 28.04.2010 - VIII ZR 223/09
Nimmt ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen das innerhalb des Versorgungsgebiets liegende Grundstück eines Anschlussnehmers für die Verlegung von Elektrizitätsleitungen in Anspruch, ist es dem von der Leitungsverlegung betroffenen Grundeigentümer grundsätzlich verwehrt, das Versorgungsunternehmen auf die Inanspruchnahme eines anderen Duldungspflichtigen zu verweisen. Dabei ist das Auswahlermessen des Elektrizitätsversorgungsunternehmens auch nicht dahin eingeschränkt, dass es in Fällen, in denen die Inanspruchnahme von privatem und öffentlichem Grundeigentum gleichwertig möglich ist, das öffentliche Grundeigentum vorrangig in Anspruch zu nehmen hat (Fortführung der Senatsrechtsprechung, Urteil vom 11. März 1992 - VIII ZR 219/91, WM 1992, 1114).*)
IMRRS 2010, 1471
LG Hamburg, Urteil vom 08.01.2010 - 329 O 206/09
1. Der Makler darf auf Flächenangaben des Verkäufers vertrauen und diese übernehmen, sofern sie nicht evident falsch sind.
2. Der Zusatz "circa" bedeutet dem allgemeinen Sprachgebrauch nach lediglich, dass es sich um einen Näherungswert handelt; bei einer ungeraden m²-Angabe (hier: ca 293) erledigt sich der Zusatz also nicht automatisch durch die Zahlenangabe.
VolltextIMRRS 2010, 1469
LG Hannover, Urteil vom 01.12.2009 - 18 O 52/07
1. Wenn Gaskunden über neue, als Sonderverträge bezeichnete Tarife und deren "Merkmale" ausschließlich in einer Informationsbroschüre des Gasversorgers unterrichtet werden, stellen diese tarifspezifischen Merkmale allgemeine Geschäftsbedingungen dar. Diese sind an den für AGB geltenden gesetzlichen Regelungen zu messen.*)
2. Die Preisanpassungsklausel "bei nachhaltiger Preisänderung im Heizölmarkt werden die Erdgas-Preise entsprechend angepasst" benachteiligt die Kunden unangemessen und ist unwirksam (unter Berücksichtigung von BGH VIII ZR 56/08, Urt. v. 15.07.2009 und BGH VIII ZR 225/07, Urt. v. 15.07.2009).*)
3. Bei Tarifsonderkunden, d.h. Gaskunden die nicht aufgrund des allgemeinen/Grundversorgungstarifs gemäß AVBGasV bzw. GasGVV Gas beziehen, sind auf eine unwirksame Preisanpassungsklausel gestützte Preiserhöhungen unwirksam, ohne dass es eines Widerspruchs der Kunden bedarf.*)
VolltextIMRRS 2010, 1447
BGH, Urteil vom 30.03.2010 - XI ZR 200/09
1. Der Zessionar einer Sicherungsgrundschuld kann aus der Unterwerfungserklärung nur vorgehen, wenn er in den Sicherungsvertrag eintritt.*)
2. Die Prüfung, ob der Zessionar einer Sicherungsgrundschuld in den Sicherungsvertrag eingetreten und damit neuer Titelgläubiger geworden ist, ist dem Klauselerteilungsverfahren vorbehalten.*)
3. Die formularmäßige Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in einem Vordruck für die notarielle Beurkundung einer Sicherungsgrundschuld stellt auch dann keine unangemessene Benachteiligung des Darlehensnehmers i.S. des § 307 Abs. 1 BGB dar, wenn die Bank die Darlehensforderung nebst Grundschuld frei an beliebige Dritte abtreten kann (Bestätigung von BGHZ 99, 274; 177, 345).*)
IMRRS 2010, 1444
OLG Frankfurt, Urteil vom 26.03.2010 - 19 U 173/09
Die dem Zwangsverwalter gegenüber dem Gläubiger und Schuldner nach § 154 S. 1 ZVG bestehende Auskunfts- und Rechnungslegungspflicht begründet wegen § 154 S. 3 ZVG keinen unmittelbaren klagbaren Anspruch von Gläubiger und Schuldner. Vielmehr besteht ein einklagbares Recht als ultima ratio nur dann, wenn die Möglichkeiten des Vollstreckungsgerichts, den Zwangsverwalter zu einer ordnungsgemäßen Rechnungslegung zu veranlassen, ohne Erfolg bleiben.*)
VolltextIMRRS 2010, 1440
BGH, Beschluss vom 15.04.2010 - V ZR 182/09
Die Regelung in § 429 Abs. 2 BGB findet keine Anwendung, wenn einer von mehreren Gesamtgläubigern einer Grundschuld Eigentümer des belasteten Grundstücks wird.*)
VolltextIMRRS 2010, 1397
BGH, Urteil vom 16.04.2010 - V ZR 175/09
1. Im Rahmen eines Einheimischenmodells vereinbarte Nutzungs- und Verfügungsbeschränkungen begründen keine Primärverpflichtungen, sondern Obliegenheiten des Grundstückskäufers.*)
2. Bei einer Kaufpreisverbilligung von 50 % kann eine zwanzigjährige Verpflichtung des Käufers, das Grundstück selbst zu nutzen, noch angemessen sein.*)
3. Eine bei früherer Aufgabe der Selbstnutzung zu leistende Kaufpreiszuzahlung ist unangemessen, wenn sie über die Rückforderung der gewährten Subvention und die Abschöpfung sonstiger mit dieser zusammenhängender Vorteile hinausgeht.*)
VolltextIMRRS 2010, 1385
LG Köln, Urteil vom 01.12.2009 - 5 O 321/09
1. Eine arglistige Täuschung kann auch dann vorliegen, wenn der Täuschende zwar keine positive Kenntnis von der Unrichtigkeit seiner Vertragserklärung hat, mit ihr aber wenigstens rechnet oder diese in Kauf nimmt, und durch Erklärungen "ins Blaue hinein" überspielt.
2. Beim Verschweigen von vertragswesentlichen Umständen ist Maßstab dabei das, was der Gegner nach der Verkehrssitte billigerweise an Aufklärung - selbst unter Berücksichtigung der gegenläufigen Parteiinteressen - hätte erwarten können.
3. Zu der Frage, ob nach diesen Grundsätzen der Verkäufer bei den Vertragsverhandlungen hätte mitteilen müssen, dass er über die baurechtliche Zulässigkeit des Spitzbodenausbaus keine behördliche Auskunft eingeholt hat.
VolltextIMRRS 2010, 1384
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 13.01.2010 - 9 LA 205/08
Eine Nicht- oder Schlechterfüllung der Pflicht zur Straßenreinigung (z. B. wegen parkender Autos) führt erst dann zu einem Wegfall oder einer Minderung der Straßenreinigungsgebühr, wenn nach Art, Dauer und/oder Umfang erhebliche Reinigungsmängel festzustellen sind, so dass die Straße als Ganzes nicht mehr als gereinigt angesehen werden kann.*)
VolltextIMRRS 2010, 1374
OLG Koblenz, Urteil vom 18.11.2009 - 1 U 159/09
Die Aufklärungspflicht des Verkäufers gegenüber dem Käufer eines Hausgrundstücks entfällt regelmäßig bei solchen Mängeln, die einer Besichtigung zugänglich oder ohne Weiteres erkennbar sind. Dies gilt namentlich dann, wenn der Käufer durch ein Expertenteam (Architekt; Bankkaufmann) unterstützt wird (hier: eingeschränkte Nutz- sowie nicht gegebene Vermietbarkeit von Kellerräumen).*)
VolltextIMRRS 2010, 1363
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.04.2010 - 10 S 5.10
1. Die Erkennbarkeit der mit einem Widerspruch gegen ein Bauvorhaben binnen Jahresfrist (§ 58 Abs. 2 VwGO) geltend zu machenden Beeinträchtigungen durch den Grundstücksnachbarn muss nicht von dessen Grundstück aus gegeben sein.*)
2. Bei mangelnder Einsehbarkeit des angrenzenden Baugrundstücks vom Nachbargrundstück aus kann in besonderen städtebaulichen Situationen auch ein nur vom Straßenraum aus sichtbarer Turmdrehkran als Hinweis auf eine umfangreiche Bautätigkeit auf dem Nachbargrundstück genügen, um die Mitwirkungs- und Erkundigungspflicht des Nachbarn auszulösen. Diese ist in solchen Fällen nicht nur auf den eigenen Straßenzug beschränkt.*)
VolltextIMRRS 2010, 1335
BFH, Urteil vom 17.03.2010 - IV R 25/08
Im Hinblick auf einen gewerblichen Grundstückshandel ist die Zwischenschaltung einer GmbH grundsätzlich nicht missbräuchlich, wenn die GmbH nicht funktionslos ist, d.h. wenn sie eine wesentliche - wertschöpfende - eigene Tätigkeit (z.B. Bebauung des erworbenen Grundstücks) ausübt.*)
VolltextIMRRS 2010, 1334
BFH, Urteil vom 11.02.2010 - V R 2/09
1. Die Minderung der Bemessungsgrundlage setzt einen unmittelbaren Zusammenhang einer Zahlung mit der erbrachten Leistung voraus.*)
2. Hat der Verkäufer einer vermieteten Gewerbeimmobilie dem Käufer im Kaufvertrag aus den bereits abgeschlossenen Mietverträgen Mieterträge garantiert, deren Höhe durch die tatsächlich erzielten Mieten nicht erreicht werden, und zahlt er hierfür an den Käufer einen Ausgleich, steht diese Zahlung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Lieferung der Immobilie und mindert deren Bemessungsgrundlage.*)
VolltextIMRRS 2010, 1298
OLG Koblenz, Beschluss vom 08.09.2009 - 2 W 402/09
1. Der Ausgleichsanspruch nach § 426 BGB lebt nach Scheitern der nichtehelichen Lebensgemeinschaft - ebenso wie bei der ehelichen Lebensgemeinschaft - wieder auf. Es bedarf keiner ausdrücklichen Erklärung des ausgleichsberechtigten Ehegatten, er werde die Lasten nicht allein tragen.*)
2. Gem. § 745 II BGB kann jeder Teilhaber eine dem Interesse aller Teilhaber nach billigem Ermessen entsprechende Verwaltung und Benutzung verlangen, sofern die Verwaltung oder Benutzung nicht durch Mehrheitsbeschluss oder Vereinbarung geregelt ist. Auch bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft gilt, dass der ausziehende Partner ein Entgelt verlangen kann, allerdings muss er es zuvor ausdrücklich gefordert haben.*)
VolltextIMRRS 2010, 1294
BGH, Beschluss vom 27.04.2010 - VIII ZR 283/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1276
BGH, Beschluss vom 18.03.2010 - V ZB 117/09
Restitutionsansprüche auf Grundstücke können nicht nach Maßgabe von § 9a Abs. 1 Satz 3 EGZVG im Zwangsversteigerungsverfahren angemeldet werden (Anschluss an BVerwGE 130, 134).*)
VolltextIMRRS 2010, 1264
BGH, Urteil vom 16.04.2010 - V ZR 171/09
Dass der Abriss eines entlang der Grenze benachbarter Grundstücke errichteten Gebäudes es notwendig macht, ein Gebäude auf dem angrenzenden Grundstück vor Witterungseinflüssen zu schützen, begründet keinen Ausgleichsanspruch des Eigentümers des angrenzenden Grundstücks.*)
VolltextIMRRS 2010, 1263
LG Gießen, Urteil vom 01.04.2010 - 4 O 285/09
1. Durch Rezesse im Jahr 1888 begründete servitutarische Holzrenten- und Leseholzsammelrechte sind dingliche Rechte und bestehen mit dem sich aus den bisherigen Gesetzen ergebenden Inhalt und Rang fort.
2. Der Berechtigte solcher Rechte kann deren Eintragung in Abt. II des Grundbuchs verlangen.
3. Der jeweilige Grundstückseigentümer ist verpflichtet, die sich aus den Holzrenten- und Leseholzsammelrechten ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen.
VolltextIMRRS 2010, 1219
OLG Celle, Beschluss vom 14.04.2010 - 4 W 43/10
Bei Teilung des herrschenden Grundstücks bleibt ein Wegerecht für alle Teile des Grundstücks fortbestehen, es sei denn, die Voraussetzungen des § 1025 Satz 2 BGB werden in grundbuchmäßiger Form nachgewiesen (Anschluss an KG NJW 1975, 697).*)
VolltextIMRRS 2010, 1216
OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.09.2009 - 6 U 185/07
1. Voraussetzung eines Anspruchs nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB sowohl in direkter als auch in analoger Anwendung ist jeweils, dass die hinzunehmenden Einwirkungen das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen.*)
2. Das ist hinsichtlich der von zwei Bäumen auf dem Nachbargrundstück ausgehenden Einwirkungen zu verneinen, wenn von dem für die Pflege des Grundstücks insgesamt erforderlichen Aufwand lediglich ein Achtel auf die beiden Bäume zurückzuführen ist.*)
VolltextIMRRS 2010, 1177
BFH, Beschluss vom 24.02.2010 - IX B 53/09
Zur Frage der Einkünfteerzielungsabsicht bei befristetem Mietvertrag.
VolltextIMRRS 2010, 1176
BFH, Urteil vom 17.12.2009 - III R 102/06
Zu der Frage, ob die durch Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze indizierte bedingte Veräußerungsabsicht beim Erwerb dadurch widerlegt wird, dass der Verkauf auf Druck der Bank erfolgt.
VolltextIMRRS 2010, 1169
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - VIII ZR 178/08
1. Auch eine nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 PrKG zulässige Spannungsklausel unterliegt im Falle ihrer formularmäßigen Verwendung der Inhaltskontrolle gemäß § 307 BGB.*)
2. Eine Preisanpassungsklausel in einem Erdgassondervertrag, nach der sich der neben einem Grundpreis zu zahlende Arbeitspreis für die Lieferung von Gas zu bestimmten Zeitpunkten ausschließlich in Abhängigkeit von der Preisentwicklung für extra leichtes Heizöl ändert, benachteiligt die Kunden des Gasversorgers - unabhängig von der Frage, ob dessen Gasbezugskosten in demselben Maße von der Preisentwicklung für Öl abhängig sind - unangemessen und ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, wenn ein Rückgang der sonstigen Gestehungskosten des Versorgers auch bei dem Grundpreis unberücksichtigt bleibt.*)
VolltextIMRRS 2010, 1168
BGH, Urteil vom 27.01.2010 - VIII ZR 326/08
1. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Gasversorgungsunternehmen gegenüber Verbrauchern in Verträgen über die Belieferung mit Erdgas verwendet, halten in Verträgen über die Grundversorgung folgende Klauseln einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB nicht stand:
"EMB ist u. a. bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung trotz Zahlungserinnerung gemäß § 19 Abs. 2 GasGVV berechtigt, die Gasversorgung vier Wochen nach Androhung einstellen zu lassen."
"Eine in nicht unerheblichem Maße schuldhafte Zuwiderhandlung des Kunden gegen die GasGVV im Sinne von § 19 Abs. 1 GasGVV liegt vor, wenn der Kunde grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt."
"Änderungen der allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen werden gemäß § 5 Abs. 2 GasGVV jeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss."
"Das Sonderkündigungsrecht muss innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Veröffentlichung der Preisänderung gemäß § 5 Abs. 3 GasGVV ausgeübt werden. Ist der neue Lieferant nicht in der Lage, die Versorgung des Kunden unmittelbar nach dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung aufzunehmen, gelten die allgemeinen Preise bzw. Ergänzenden Bestimmungen dem Kunden gegenüber weiter. Dies gilt maximal für den Zeitraum, den der neue Lieferant ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Rahmen eines üblichen Wechselprozesses benötigt, um die Belieferung aufzunehmen. Als üblicher Zeitraum gelten maximal zwei Monate. Erfolgt nach Ablauf dieser Frist keine Versorgung durch den neuen Lieferanten, fällt der Kunde in die Ersatzversorgung."*)
2. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Gasversorgungsunternehmen gegenüber Verbrauchern in Verträgen über die Belieferung mit Erdgas verwendet, hält in Verträgen mit Sonderkunden folgende Klausel einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB nicht stand:
"Änderungen der Sonderpreise EMB Klassik und EMB Komfort werden entsprechend § 5 GasGVV jeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss."*)
VolltextIMRRS 2010, 1167
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - VIII ZR 304/08
Zur Unwirksamkeit einer Preisanpassungsklausel in einem Erdgassondervertrag, die die Änderung des Arbeitspreises ausschließlich an die Preisentwicklung für leichtes Heizöl ("HEL") knüpft und Kostensenkungen außerhalb der Gasbezugskosten weder beim Arbeitspreis noch beim Grundpreis berücksichtigt (siehe BGH, Urteil vom heutigen Tag - VIII ZR 178/08, ibr-online).*)
VolltextIMRRS 2010, 1164
BGH, Beschluss vom 26.11.2009 - III ZR 116/09
Zur Höhe des Gegenstandswertes bei Entschädigung für die Behinderung der baulichen Nutzung eines Grundstücks.
VolltextIMRRS 2010, 1163
EuGH, Urteil vom 29.10.2009 - Rs. C-174/08
1. Art. 19 Abs. 2 Satz 2 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG ist dahin auszulegen, dass im Fall eines Bauunternehmens der von diesem für eigene Rechnung durchgeführte Verkauf von Immobilien nicht als "Hilfsumsätze im Bereich der Grundstücksgeschäfte" eingestuft werden kann, da diese Tätigkeit die unmittelbare, dauerhafte und notwendige Erweiterung der steuerbaren Tätigkeit dieses Unternehmens darstellt. Daher braucht nicht konkret beurteilt zu werden, in welchem Umfang diese Verkaufstätigkeit für sich betrachtet eine Verwendung von Gegenständen und Dienstleistungen erfordert, für die die Mehrwertsteuer zu entrichten ist.*)
2. Der Grundsatz der steuerlichen Neutralität steht dem nicht entgegen, dass ein Bauunternehmen, das Mehrwertsteuer auf die Bauleistungen entrichtet, die es für eigene Rechnung durchführt (Lieferungen an sich selbst), die Vorsteuer für die durch die Erbringung dieser Dienstleistungen entstandenen Gemeinkosten nicht abziehen kann, wenn der Umsatz aus dem Verkauf der auf diese Weise erstellten Bauwerke von der Mehrwertsteuer befreit ist.*)
VolltextIMRRS 2010, 1161
OLG Schleswig, Urteil vom 26.03.2010 - 17 U 67/08
1. Die formularmäßige Vereinbarung einer Kaufpreisnachzahlung auf den Erwerb gemeindeeigener Grundstücke im Falle vorzeitiger Weiterveräußerung ist nur dann ohne Weiteres mit den §§ 305 ff. BGB bzw. § 11 Abs. 2 BauGB vereinbar, wenn - etwa in einem "Einheimischenmodell" - die Veräußerung tatsächlich zu einem gegenüber Marktpreisen ermäßigten Preis erfolgt war.*)
2. Fehlt es an einer Ermäßigung des Erwerbspreises und eröffnet die Vertragsgestaltung die Möglichkeit einer Verkürzung der Frist der vorgeschriebenen Eigennutzung bzw. zu unterlassenden Weiterveräußerung, so hat die Gemeinde im Rahmen ihrer Ermessensausübung die anderenfalls die Erwerber treffenden Nachteile in besonderem Maße zu berücksichtigen. Wollen die Erwerber berufsbedingt fortziehen und ihr Grundstück veräußern, kann das Ermessen zugunsten einer Fristverkürzung reduziert sein.*)
VolltextIMRRS 2010, 1160
OVG Hamburg, Beschluss vom 09.04.2010 - 2 Bs 49/10
Für ein Wohngebäude i.S.d. § 3 Abs. 4 BauNVO 1977 ist es notwendig, aber auch ausreichend, dass es selbständig benutzbar ist. Die Vorschrift schließt nicht aus, dass mehrere Wohngebäude zu einem Gesamtbaukörper aneinandergefügt werden, der insgesamt mehr als zwei Wohnungen aufweist.*)
VolltextIMRRS 2010, 1154
OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.02.2009 - 21 U 63/07
Wenn der Bauträger ohne Not von den anerkannten Regeln der Technik - hier Unterschreitung des Mindestgefälles von 2% unterhalb eines Dachterrassenaufbaus - abweicht, so stellt dies in mehrerlei Hinsicht einen Mangel dar.
VolltextIMRRS 2010, 1077
AG Hannover, Urteil vom 10.11.2009 - 483 C 10714/09
Eine Verringerung der Durchfahrtshöhe eines Rolltors um 13 cm auf 2,07 m, wodurch es Eigentümern unmöglich wird, mit ihren höheren Fahrzeugen in die Tiefgarage zu gelangen, stellt einen Mangel der Werkleistung dar.
VolltextIMRRS 2010, 1075
VerfGH Berlin, Beschluss vom 22.09.2009 - VerfGH 170/07
Zum Zweck einer Teilkündigung nach § 573b BGB.
VolltextIMRRS 2010, 1074
BFH, Urteil vom 29.04.2009 - I R 74/08
VolltextIMRRS 2010, 1073
BFH, Urteil vom 16.12.2009 - IV R 7/07
1. Mit der Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen an Dritte wird der landwirtschaftliche Betrieb aufgegeben.*)
2. Das zurückbehaltene Hofgrundstück gilt als in das Privatvermögen überführt, soweit es nicht in ein anderes Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen überführt wird.*)
VolltextIMRRS 2010, 1072
OLG München, Beschluss vom 11.12.2009 - 34 Wx 106/09
Zum Vollzug eines Grundstücksgeschäfts mit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gesellschafter im Grundbuch eingetragen sind, nach Inkrafttreten der dafür maßgeblichen Vorschriften des ERVGBG.*)
VolltextIMRRS 2010, 1070
KG, Beschluss vom 26.01.2010 - 27 W 8/10
Über die sofortige Beschwerde gegen einen Einzelrichterbeschluss entscheidet das Beschwerdegericht als Kollegialorgan, wenn der Nichtabhilfebeschluss von der Kammer gefasst ist.*)
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