Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5159 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IMRRS 2011, 2652AG Tettnang, Urteil vom 21.04.2011 - 4 C 1132/10
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist berechtigt, das Recht zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums an sich zu ziehen.
VolltextIMRRS 2011, 2650
OLG Hamm, Urteil vom 08.08.2011 - 5 U 46/11
An die Aufforderung zur Genehmigung im Sinne von § 177 Abs. 2 BGB sind hohe Anforderungen zu stellen, was Deutlichkeit und Klarheit betreffen. Insbesondere muss aus dem Aufforderungsschreiben eindeutig hervorgehen, für welchen konkreten Vertrag zur Genehmigung aufgefordert wird.*)
VolltextIMRRS 2011, 2627
OLG Bremen, Urteil vom 26.09.2011 - 3 U 48/10
1. Beauftragt der Versicherungsnehmer zur Beseitigung eines Brandschadens einen bestimmten Brandsanierer und überlässt diesem zur Durchführung der Arbeiten eine Einbauküche, so stellt deren etwaiges "Verschwinden" beim Brandsanierer mangels der Verwirklichung einer typischen Brandgefahr kein Abhandenkommen infolge eines Brandes im Sinne des § 4 Nr. 1 VGB 2004 und damit keinen Versicherungsfall dar.*)
2. Ebenso wenig haftet der Wohngebäudeversicherer aus §§ 280, 249 ff BGB, aus §§ 280, 249 ff i.V.m. § 278 BGB oder aus § 831 BGB für dieses etwaige "Verschwinden". Das gilt auch dann, wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer die Beauftragung des Brandsanierers nachdrücklich empfohlen oder sogar auf die Beauftragung gedrängt hat, sofern keine Gründe bekannt waren, die gegen die Empfehlung sprachen.*)
VolltextIMRRS 2011, 2626
OLG München, Beschluss vom 30.09.2011 - 34 Wx 328/11
Zur Eintragungsfähigkeit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten des Eigentümers des Grundstücks zum Betrieb einer Photovoltaikanlage.*)
VolltextIMRRS 2011, 2624
OLG Koblenz, Beschluss vom 01.08.2011 - 2 U 1229/10
Wird unter Eheleuten ein Grundstück unter Einräumung eines lebenslänglichen Wohnrechts und weitere Grundstücke mit der Gewährung eines unentgeltlichen Nießbrauchsrechts übertragen, stellen diese Verpflichtungen keine Gegenleistungen dar. Diese Verpflichtungen mindern lediglich den Erhalt des unentgeltlichen Vorteils.
VolltextIMRRS 2011, 2623
OLG Koblenz, Beschluss vom 03.06.2011 - 2 U 1229/10
Wird unter Eheleuten ein Grundstück unter Einräumung eines lebenslänglichen Wohnrechts und weitere Grundstücke mit der Gewährung eines unentgeltlichen Nießbrauchsrechts übertragen, stellen diese Verpflichtungen keine Gegenleistungen dar. Diese Verpflichtungen mindern lediglich den Erhalt des unentgeltlichen Vorteils.
VolltextIMRRS 2011, 2617
OLG Koblenz, Urteil vom 06.10.2011 - 6 U 509/11
1. Der Eigentümer eines Wirtschaftsweges im Sinne von § 1 Abs. 5 LStrG-RP kann von einem Nachbarn, der eine Einfriedung in geringerem Abstand als 0,5 m zu diesem Weg errichtet, grundsätzlich gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. § 42 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 LNRG-RP Beseitigung verlangen, da in der Nichteinhaltung des Mindestabstandes eine Eigentumsstörung liegt.
2. Nach § 42 Abs. 1 Satz 3 LNRG-RP ist der Abstand von mindestens 50 cm jedoch nicht von der Grenze der Wegeparzelle, sondern "von der Grenze eines Wirtschaftsweges" einzuhalten. Nach Wortlaut und Sinn des Gesetzes ist als Wirtschaftsweg, soweit dieser Weg befestigt ist, die befestigte Wegefläche anzusehen.
VolltextIMRRS 2011, 2595
AG Worms, Urteil vom 15.01.2010 - 2 C 217/09
Mit dem Begriff "Bodenplatte" ist der Gebäudeabschluss nach unten zur Abgrenzung gegen das Erdreich zu verstehen. Eine Bodenplatte besteht üblicherweise aus Beton. Der nachträglich eingebrachte Betonboden im Keller des Gebäudes ist nichts anderes als eine Bodenplatte, die das Gebäude nach unten gegen das Erdreich abschließen soll.
VolltextIMRRS 2011, 2573
BGH, Beschluss vom 17.08.2011 - V ZB 47/11
Das Interesse der Presse daran, von den für ein bestimmtes Grundstück vorgenommenen Eintragungen Kenntnis zu erlangen, vermag das für die Gestattung der Grundbucheinsicht erforderliche berechtigte Interesse zu begründen.
VolltextIMRRS 2011, 2542
OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.09.2011 - 12 U 92/11
Das Aufstauen von Niederschlagswasser in einem Lichtschacht infolge dessen unzureichender Entwässerung stellt in der Elementarschadenversicherung keine Überschwemmung im Sinne von § 9 Ziff. 1b VGB 2001.*)
VolltextIMRRS 2011, 2532
OLG Frankfurt, Urteil vom 13.04.2011 - 19 U 45/08
1. Die Zusicherung einer Eigenschaft im Sinne von §§ 459 Abs. 2, 463 S.1 BGB a.F. liegt vor, wenn der Verkäufer vertraglich die Gewähr für den Bestand einer Eigenschaft der Kaufsache übernimmt und somit für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will.
2. Nach gefestigter Rechtsprechung sind die in einem Kaufvertrag enthaltenen und ausdrücklich zum Gegenstand der Vereinbarungen gemachten Angaben des Verkäufers über tatsächlich erzielte Mieterträge als Zusicherung einer Eigenschaft zu verstehen, wenn der Käufer nicht aufgrund besonderer Umstände andere Vorstellungen über den Wert des Kaufgrundstücks hegt, als sie nach der Verkehrsanschauung bei solchen Objekten mit dem zugesicherten Mietertrag verbunden sind.
3. Die Angaben des Verkäufers zur Höhe der erzielten Mieten sind nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte vom Käufer nach §§ 133, 157 BGB grundsätzlich auch dahin zu verstehen, dass es sich um Erträge aus zulässiger Vermietung handelt.
VolltextIMRRS 2011, 2527
FG Hamburg, Urteil vom 11.04.2011 - 6 K 257/09
Hat der Steuerpflichtige den Entschluss, auf Dauer zu vermieten, endgültig gefasst, so gilt diese Annahme für die Dauer seiner Vermietungstätigkeit auch dann, wenn er das vermietete Objekt aufgrund eines neu gefassten Entschlusses veräußert oder selbst nutzt. Dagegen liegt ein gegen die Einkünfteerzielungsabsicht sprechendes Indiz beispielsweise vor, wenn der Steuerpflichtige eine zunächst vermietete Eigentumswohnung in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung - in der Regel innerhalb von bis zu fünf Jahren - wieder veräußert oder selbst nutzt und während dieser Zeit nur einen Werbungskostenüberschuss erzielt hat (ständige Rechtsprechung).*)
VolltextIMRRS 2011, 2522
OLG Brandenburg, Urteil vom 10.08.2011 - 3 U 112/10
1. Eine Leistung ist dann als unentgeltlich anzusehen, wenn nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts der Verfügung des Leistenden keine Leistung gegenübersteht, dem Verfügenden also keine dem von ihm aufgegebenen Vermögenswert entsprechende Gegenleistung zufließen soll, während Entgeltlichkeit vorliegt, wenn der Schuldner für seine Leistung eine ausgleichende Gegenleistung erhalten hat. Das ausgleichende Entgelt muss nicht eine Gegenleistung i.S.d. §§ 320 ff. BGB sein; vielmehr genügt jeder entsprechend werthaltige Vermögensvorteil, den der Schuldner durch die Rechtshandlung erlangt.
2. Tritt die Insolvenzschuldnerin in das zwischen der Vermieterin und der Vormieterin bestehende Mietverhältnis ein, so steht ihr als Gegenleistung die Pflicht der Vermieterin zur Einräumung des unmittelbaren Besitzes an der Mietsache gegenüber sowie alle diejenigen Leistungspflichten, die der Vermieterin zuvor gegenüber der Vormieterin oblagen.
3. Entlässt die Vermieterin die Vormieterin aus dem bestehenden Mietverhältnis, wobei sie auf die Geltendmachung bestehender Ansprüche gegenüber der Vormieterin verzichtet, so ist dieses Verhalten als eine entgeltliche Gegenleistung der Vermieterin anzusehen, auch wenn diese nicht der Insolvenzschuldnerin unmittelbar zugute kommt.
4. Eine objektive Gläubigerbenachteiligung liegt vor, wenn eine Rechtshandlung entweder die Schuldenmasse vermehrt oder die Aktivmasse verkürzt und dadurch den Zugriff auf das Schuldnervermögen vereitelt, erschwert oder verzögert hat, wenn sich also die Befriedigungsmöglichkeiten der Insolvenzgläubiger ohne die Handlung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise günstiger gestaltet hätten. Durch den Eintritt der Insolvenzschuldnerin in den zwischen der Vermieterin und der Vormieterin bestehenden Mietvertrag ist weder das Aktivvermögen gemindert noch sind die Verbindlichkeiten der Insolvenzschuldnerin vermehrt worden.
VolltextIMRRS 2011, 2507
BGH, Urteil vom 15.07.2011 - V ZR 171/10
Auch wenn ein arglistig verschwiegener Sachmangel für den Willensentschluss des Käufers nicht ursächlich war, ist dem Verkäufer die Berufung auf den vereinbarten Haftungsausschluss gemäß § 444 BGB verwehrt.*)
VolltextIMRRS 2011, 2506
OLG Rostock, Beschluss vom 16.03.2011 - 3 W 214/10
1. Fehlt es an der Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses, so ist eine Zwischenverfügung grundsätzlich erforderlich.
2. Die fehlende Angabe ist allerdings dann nicht zu beanstanden, wenn sich das in der Eintragungsbewilligung nicht angegebene Gemeinschaftsverhältnis vom Grundbuchamt durch Auslegung ermitteln lässt. Die Eintragungsbewilligung ist als verfahrensrechtliche Erklärung der Auslegung entsprechend § 133 BGB grundsätzlich zugänglich; führt die Auslegung zu einem eindeutigen und zweifelsfreien Ergebnis, so ist das Grundbuchamt verpflichtet, auf diese zurückzugreifen.
VolltextIMRRS 2011, 2495
KG, Urteil vom 29.08.2011 - 8 U 90/10
Zur Sicherung der Freistellung von vorrangigen Grundpfandrechten gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 MaBV und zum Leistungsverweigerungsrecht des vormerkungsgesicherten Erwerbers wegen nachrangiger Grundbuchlasten.*)
VolltextIMRRS 2011, 2489
OLG Brandenburg, Urteil vom 19.02.2010 - 5 U 200/08
Kommt es bei durch eine Gemeinde beauftragten Straßenbauarbeiten infolge des Einsatzes von Baumaschinen zu Rissen in einem Wohngebäude, so kann der Grundstückseigentümer einen angemessenen Ausgleich in Geld nach der Vorschrift über die Zuführung unwägbarer Stoffe verlangen.
VolltextIMRRS 2011, 2468
OLG München, Urteil vom 27.06.2011 - 34 Wx 135/11
Die Zustimmung des Verwalters nach § 12 WEG ist wirksam und nicht mehr widerruflich, sobald sie gegenüber den Vertragsparteien oder dem mit dem Vollzug beauftragten Notar erklärt und der schuldrechtliche Vertrag abgeschlossen ist. Entfällt die Zustimmungsberechtigung - etwa durch Verwalterwechsel -, bevor der Umschreibungsantrag gestellt worden ist, bleibt hiervon die fortdauernde Wirksamkeit der im Zeitpunkt der Abgabe wirksamen Erklärung unberührt (Anschluss an OLG Düsseldorf vom 11. Mai 2011, I-3 Wx 70/11, WuM 2011, 380; a.A. OLG Hamm NJW-RR 2010, 1524).*)
VolltextIMRRS 2011, 2458
KG, Urteil vom 22.08.2011 - 4 U 152/08
Der Wegfall der sog. Anschlussförderung für die Errichtung von Wohngebäuden kann einen Anspruch auf Herabsetzung des Erbbauzinses zur Folge haben, wenn die Parteien beim Abschluss des Vertrages die weitere Gewährung der Anschlussförderung zweifellos "mitgedacht" haben.
VolltextIMRRS 2011, 2419
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.08.2011 - 9 S 11.11
Die gesetzliche Formulierung, wonach Grundstückeigentümer zur Straßenreinigung "vor ihren Grundstücken" verpflichtet sind, ist inhaltlich hinreichend bestimmt.
VolltextIMRRS 2011, 2417
BGH, Beschluss vom 01.08.2011 - V ZR 259/10
Gründet eine Wohnungseigentümergemeinschaft Schadensersatzansprüche gegen den Bauträger, der zugleich ihr Verwalter war, auf Verletzung der Pflichten aus dem Bau- wie aus dem Verwaltervertrag und entscheiden Land- wie Oberlandesgericht über beide Ansprüche, so kann die Beklagte eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht mit der Verletzung rechtlichen Gehörs begründen, weil Land- wie Oberlandesgericht nicht über wohnungseigentumsrechtliche Ansprüche entscheiden durften. Der Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG muss mit der Anhörungsrüge gemäß § 321a ZPO gerügt werden.
VolltextIMRRS 2011, 2415
OLG Brandenburg, Urteil vom 23.08.2011 - 2 U 55/10
1. Ein Hauseigentümer ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, Dritte durch spezielle Maßnahmen vor Dachlawinen zu schützen. Die Verpflichtung des Grundstückseigentümers zur Entfernung von Schnee und Eisüberständen auf dem Dach steht vielmehr unter der im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht allgemein gemachten Einschränkung, dass geeignete Maßnahmen möglich und zumutbar sind.
2. Sind geeignete Maßnahmen nicht möglich und zumutbar, trifft Verkehrssicherungspflicht für die Beseitigung von überhängendem Schnee auf Dächern die Gemeinde.
3. Bedient sich die Gemeinde zur Erfüllung dieser Verkehrssicherungspflicht ihrer Berufsfeuerwehr, haftet sie für die vermeidbare Beschädigungen fremden Eigentums (hier: Beschädigung einer Leuchtreklame an einem Geschäftshaus).
VolltextIMRRS 2011, 2401
BFH, Urteil vom 29.06.2011 - IX R 35/10
Keine Modernisierungsmaßnahmen "an" einem Gebäude, wenn dadurch neue Wirtschaftsgüter entstehen.
VolltextIMRRS 2011, 2395
VG Saarlouis, Urteil vom 17.08.2011 - 5 K 61/10
Für die Klage gegen ein katasterbehördlich erteiltes Unschädlichkeitszeugnis nach § 1026 BGB fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Inhalt der Erklärung für den Fortbestand eines Geh- und Fahrrechtes keine Bedeutung hat.*)
VolltextIMRRS 2011, 2376
BGH, Urteil vom 19.07.2011 - X ZR 140/10
a) Bei der Schenkung eines Grundstücks genügt es zur Leistung des geschenkten Gegenstandes im Sinne von § 529 Abs. 1 Fall 2 BGB, dass der Beschenkte nach dem formgerechten Abschluss des Schenkungsvertrages und der Auflassung einen Antrag auf Eintragung der Rechtsänderung beim Grundbuchamt eingereicht hat.*)
b) Der Beginn der in § 529 Abs. 1 Fall 2 BGB vorgesehenen Zehnjahresfrist wird nicht dadurch gehindert, dass sich der Schenker an dem verschenkten Grundstück ein lebenslanges Nutzungsrecht vorbehält.*)
VolltextIMRRS 2011, 2344
VG Saarlouis, Urteil vom 23.08.2011 - 3 K 236/11
Für das Merkmal der groben Fahrlässigkeit wird eine Sorgfaltspflichtverletzung in einem außergewöhnlich hohen Ausmaß verlangt, welche dann vorliegt, wenn bei Beachtung des persönlichen Einsichtsvermögens des Betroffenen schon einfachste Überlegungen nicht angestellt werden.*)
VolltextIMRRS 2011, 2340
BGH, Urteil vom 13.07.2011 - VIII ZR 339/10
1. § 24 Abs. 4 (Abs. 3 aF) AVBFernwärme V erfordert bei Anpassungsklauseln für den Arbeitspreis, dass zur Wahrung der kostenmäßigen Zusammenhänge als Bemessungsgröße ein Indikator verwendet wird, der an die tatsächliche Entwicklung des bei der Wärmeerzeugung überwiegend eingesetzten Brennstoffs anknüpft (Bestätigung von BGH, Urteil vom 6. April 2011 - VIII ZR 273/09, WM 2011, 1048). Eine derartige Kostenorientierung fehlt bei der bloßen Berücksichtigung eines Indexes für den eingesetzten Energieträger, es sei denn, es wäre sichergestellt, dass sich die konkreten Kosten der Erzeugung und Bereitstellung von Fernwärme im Wesentlichen - wenn auch mit gewissen Spielräumen - in gleicher Weise entwickelten wie der Index (Bestätigung von BGH, Urteil vom 6. Juli 2011 - VIII ZR 37/10, zur Veröffentlichung bestimmt).*)
2. Die Verwendung des Erzeugerpreisindexes des investitionsgüterproduzierenden Gewerbes bei Anpassungsklauseln für den Grundpreis begegnet grundsätzlich keinen Bedenken. Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn sich die Wärmepreisentwicklung, also die Entwicklung des dem Kunden in Rechnung gestellten Gesamtpreises, durch die Verwendung eines solchen Indexes oder durch seine Gewichtung von den kostenmäßigen Zusammenhängen löst oder wenn insoweit das von § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV (Abs. 3 aF) geforderte angemessene Verhältnis von Markt- und Kostenelementen nicht mehr gewahrt bleibt.*)
VolltextIMRRS 2011, 2337
BGH, Urteil vom 22.06.2011 - IV ZR 174/09
1. Folgende Belehrung genügt den Anforderungen der so genannten Relevanzrechtsprechung: "Bewusst unwahre oder unvollständige Angaben führen zum Verlust des Versicherungsschutzes auch dann, wenn dem Versicherer keinerlei Nachteile entstehen."*)
2. Ob eine ordnungsgemäße Belehrung über die Folgen einer vorsätzlichen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit im Verlauf der Regulierungsverhandlungen wiederholt werden muss, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen.*)
VolltextIMRRS 2011, 2335
OLG Koblenz, Beschluss vom 03.03.2011 - 10 U 1319/10
"Erdfall" als "naturbedingter Einsturz des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen" ist nicht gegeben, wenn der Bodenuntergrund sich infolge Austrocknung senkt.*)
VolltextIMRRS 2011, 2282
BGH, Beschluss vom 25.05.2011 - IV ZR 17/10
Eine Auseinandersetzung über Ausgleichsansprüche gemäß § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB wegen bergbaubedingter Erschütterungen fällt nicht unter den Risikoausschluss für "Bergbauschäden" i.S. von § 3 Abs. 1 c ARB 94/2000.*)
VolltextIMRRS 2011, 2274
OLG Bremen, Beschluss vom 02.08.2011 - 3 AR 6/11
1. Sind bei der Bestimmung der Zuständigkeit nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO die Voraussetzungen einer Streitgenossenschaft nach §§ 59, 60 ZPO nicht schlüssig vorgetragen, scheidet eine Zuständigkeitsbestimmung aus.*)
2. Im Falle der Insolvenz des Versicherungsnehmers besteht ein Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer aus § 115 Abs. 1 Nr. 2 VVG n.F. nur bei Vorliegen einer Pflichtversicherung.*)
VolltextIMRRS 2011, 2273
OLG Hamm, Beschluss vom 27.06.2011 - 18 W 11/11
1. Ein Makler kann aufgrund einer Beratungspflichtverletzung haften, wenn er den Auftraggeber zu einem unvorteilhaften und überstürzten Vertragsabschluss verleitet. Das kann der Fall sein, wenn der Makler dem Auftraggeber in dem Entschluss zum Kauf einer neuen Immobilie bestärkt, die der Auftraggeber nur mit dem Verkauf einer anderen Immobilie finanzieren kann und der Makler den objektiv ungesicherten Verkauf der anderen Immobilie als problemlos realisierbar darstellt.*)
2. Dass der Käufer einer Immobilie im Verhältnis zum Verkäufer das Risiko einer der Finanzierung des Kaufpreises zu tragen hat, entlastet nicht einen den Käufer fehlerhaft beratenden Makler.*)
3. Bei schuldhafter Verletzung einer Beratungspflicht und Vorliegen eines dadurch verursachten Schadens, der im Abschluss eines Vertrages mit einem Dritten besteht, kann der Geschädigte wählen, ob er an dem Vertrag festhalten und darüber hinaus zusätzliche Vermögenseinbußen ersetzt verlangen will oder ob er den "großen" Schadensersatz unter Übertragung der Vorteile aus dem Vertrag geltend machen will.*)
VolltextIMRRS 2011, 2268
OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.05.2011 - 8 W 192/11
Die Eintragung von Wirksamkeitsvermerken zeitgleich mit der Buchung von Finanzierungs-Grundpfandrechten ist auch hinsichtlich früher eingetragener Vormerkungen auf Eigentumsverschaffung ein gebührenfreies Nebengeschäft.*)
VolltextIMRRS 2011, 2213
BFH, Urteil vom 03.03.2011 - IV R 10/08
Für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels ist die bedingte Veräußerungsabsicht in "Ein-Objekt-Fällen" nicht ausreichend; vielmehr muss eine unbedingte Veräußerungsabsicht im Zeitpunkt des Grundstückserwerbs oder des Bauauftrags vorliegen.
VolltextIMRRS 2011, 2202
VG Gießen, Urteil vom 21.03.2011 - 4 K 163/11
1. Ein notarieller Kaufvertrag ist insoweit als öffentlich-rechtlicher Vertrag zu qualifizieren, als der "lastenfreie Eigentumsübergang" vereinbart wird und öffentlich-rechtliche Lasten streitbefangen sind.*)
2. Der vertraglich vereinbarte lastenfreie Eigentumsübergang beseitigt die sachliche Erstattungspflicht in Bezug auf bereits betriebsfertig hergestellte Hausanschlussleitungen beim Verkauf gemeindlicher Grundstücke an Private.*)
3. Der vereinbarte lastenfreie Eigentumsübergang stellt keinen unzulässigen Verzicht der Gemeinde dar, sofern eine angemessene Gegenleistung durch Kaufpreis und/oder weitere Verpflichtungen zu Gunsten der Gemeinde vereinbart ist.*)
VolltextIMRRS 2011, 2191
BGH, Urteil vom 31.05.2011 - XI ZR 90/09
1. Das einen Immobilienerwerb finanzierende Kreditinstitut muss den Darlehensnehmer grundsätzlich nicht von sich aus auf eine im Kaufpreis enthaltene und an den Vertrieb gezahlte Provision hinweisen, sofern diese nicht zu einer so wesentlichen Verschiebung des Verhältnisses zwischen Kaufpreis und Verkehrswert der Immobilie beiträgt, dass das Kreditinstitut von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen musste (st. Rspr., zuletzt Senatsurteil vom 29.6.2010 - XI ZR 104/08, IMR 2010, 440).
2. Ein aufklärungspflichtiger Wissensvorsprung der Finanzierungsbank liegt aber vor, wenn die Bank Kenntnis davon hat, dass der Kreditnehmer von seinem Geschäftspartner oder durch den Fondsprospekt über das finanzierte Geschäft arglistig getäuscht wurde (Senatsurteil vom 29.6.2010 - XI ZR 104/08, IMR 2010, 440).
3. Die die Kenntnis der Bank von einer solchen arglistigen Täuschung der Anleger durch den Vertrieb wird widerleglich vermutet, wenn die Unrichtigkeit der Angaben zum Anlageobjekt objektiv evident ist.
VolltextIMRRS 2011, 2187
BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 148/10
Der Versicherungsnehmer einer Wohngebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert kann die Neuwertspanne auch dann verlangen, wenn die tatsächlichen Aufwendungen für die Wiederherstellung des versicherten Gebäudes günstiger als der Neuwert waren.*)
VolltextIMRRS 2011, 2031
AG Tiergarten, Urteil vom 24.01.2011 - 3 C 377/10
Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Stromversorgers enthaltene Klausel
"Wenn Sie als Neukunde einen Vertrag mit (dem Stromanbieter) schließen, bietet Ihnen (der Stromanbieter) einen einmaligen Bonus. Dafür darf das Vertragsverhältnis nicht vor Ablauf der ersten zwölf Versorgungsmonate von Ihnen selbst oder (dem Stromversorger) gekündigt werden"
gibt auch demjenigen Kunden, dessen Vertragsverhältnis bereits mit Wirkung zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird und damit nicht länger als zwölf Versorgungsmonate andauert, einen Anspruch auf die Bonuszahlung.*)
VolltextIMRRS 2011, 2023
OLG Frankfurt, Urteil vom 11.04.2011 - 20 W 69/11
Bereits zur Aufteilung gemäß § 8 WEG ist die Zustimmung der Gläubiger der auf dem Grundstück lastenden Grundpfandrechte erforderlich.*)
VolltextIMRRS 2011, 2018
BGH, Urteil vom 31.05.2011 - XI ZR 369/08
a) Eine Prozesspartei hat nach § 138 Abs. 1 ZPO ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und wahrheitsgemäß abzugeben. Dass die Prozesspartei einen tatsächlichen Umstand für unerheblich hält, berechtigt sie nicht, insoweit falsche Angaben zu machen.*)
b) Eine Prozesspartei, die ein Geständnis in dem Bewusstsein abgibt, den tatsächlichen Inhalt einer Urkunde, auf die sie sich bezieht, nicht zu kennen, nimmt diese Ungewissheit bewusst in Kauf und handelt auf eigenes Risiko. Ein zum Widerruf des Geständnisses berechtigender Irrtum im Sinne von § 290 ZPO ist in einem solchen Fall ausgeschlossen.*)
VolltextIMRRS 2011, 2005
VGH Hessen, Beschluss vom 14.06.2011 - 3 B 992/11
1. Der Begriff des "Anbaus" verlangt für sich keine Gleichartigkeit der Nutzung oder des Bauvolumens des an die Grenze anzubauenden Gebäudes.*)
2. Aus § 6 Abs. 1 Satz 6 HBO ergibt sich, dass ein Anbau nicht zwingend deckungsgleich sein muss.*)
3.Bei der Frage, ob ein nicht deckungsgleicher Anbau städtebaulich vertretbar ist, sind auch die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und insoweit die nachbarlichen Belange mit einzustellen.*)
VolltextIMRRS 2011, 2004
BGH, Urteil vom 01.07.2011 - V ZR 154/10
1. Ein Grundstückseigentümer kann grundsätzlich von demjenigen, der die Einfahrt seines Grundstücks durch ein vor dieser abgestelltes Fahrzeug blockiert, dessen Entfernung und - wenn weitere Beeinträchtigung dieser Art zu besorgen sind - Unterlassung verlangen.
2. Zugangsbehinderungen kann der Eigentümer unabhängig davon abwehren, ob sie auf dem öffentlichen Straßenraum oder auf seinem Grundstück stattfinden.
3. Eine abzuwehrende Eigentumsstörung ist nur dann gegeben, wenn der Eigentümer oder berechtigte Nutzer des Grundstücks an der Zu- oder Abfahrt tatsächlich behindert wird. Dies gilt allerdings nur für eine Störung vom öffentlichen Straßengrundstück aus.
4. Nicht wesentliche, kurzfristige Beeinträchtigungen der Zufahrt für Be- und Entladegeschäfte vor dem Grundstück ist unter Nachbarn zu dulden.
VolltextIMRRS 2011, 1998
BFH, Urteil vom 30.06.2011 - V R 37/10
Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
1. Umfasst der Begriff der Bauleistungen i.S. von Art. 2 Nr. 1 der Ermächtigung 2004/290/EG neben Dienstleistungen auch Lieferungen?
2. Falls sich die Ermächtigung zur Bestimmung des Leistungsempfängers als Steuerschuldner auch auf Lieferungen erstreckt:
Ist der ermächtigte Mitgliedstaat berechtigt, die Ermächtigung nur teilweise für bestimmte Untergruppen wie einzelne Arten von Bauleistungen und für Leistungen an bestimmte Leistungsempfänger auszuüben?
3. Falls der Mitgliedstaat zu einer Untergruppenbildung berechtigt ist: Bestehen für den Mitgliedstaat Beschränkungen bei der Untergruppenbildung?
4. Falls der Mitgliedstaat zu einer Untergruppenbildung allgemein (s. oben Frage 2) oder aufgrund nicht beachteter Beschränkungen (s. oben Frage 3) nicht berechtigt ist:
a) Welche Rechtsfolgen ergeben sich aus einer unzulässigen Untergruppenbildung?
b) Führt eine unzulässige Untergruppenbildung dazu, dass die Vorschrift des nationalen Rechts nur zugunsten einzelner Steuerpflichtiger oder allgemein nicht anzuwenden ist?
VolltextIMRRS 2011, 1996
OLG Hamm, Urteil vom 07.07.2011 - 22 U 25/11
1. Kennt der Käufer den Mangel der Kaufsache, besteht insoweit keine Offenbarungspflicht des Verkäufers. Ein arglistiges Verschweigen ist somit nicht möglich.
2. Die Kenntnis muss bei Vertragsschluss vorliegen.
3. Fallen die auf den Vertragsschluss gerichteten Willenserklärungen zeitlich auseinander, ist für die Frage der eigenen Mangelkenntnis des Käufers maßgeblich auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem sich der Käufer seiner auf den Vertragsschluss gerichteten Willenserklärung nicht mehr einseitig entziehen kann, also auf den Zeitpunkt des Zugangs beim Verkäufer.
VolltextIMRRS 2011, 1992
BGH, Urteil vom 15.04.2011 - BLw 12/10
1. Der Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks zur Errichtung einer Windkraftanlage kann nach § 9 Abs. 6 GrdstVG genehmigt werden, weil die Sicherung und der Ausbau einer die Umwelt schonenden Energieversorgung zu den zu berücksichtigenden allgemeinen volkswirtschaftlichen Belangen gehört.*)
2. Soll das Grundstück als Abstandsfläche für eine auf dem Nachbargrundstück betriebene Anlage erworben werden, kommt nach § 9 Abs. 6 GrdstVG eine Genehmigung nur eines zeitlich begrenzten Erwerbs zum Zweck der Bestellung einer Dienstbarkeit in Betracht, verbunden mit der Auflage, das Grundstück anschließend an einen Landwirt zu veräußern.*)
VolltextIMRRS 2011, 1986
OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.06.2011 - 9 B 16.10
Ein Grundsteuererlass nach § 33 GrStG setzt nicht voraus, dass die Ertragsminderung auf atypischen und vorübergehenden Umständen beruht. Vielmehr fallen auch strukturell bedingte und nicht vorübergehende Ertragsminderungen in den Anwendungsbereich der Vorschrift.
VolltextIMRRS 2011, 1951
BGH, Urteil vom 27.05.2011 - V ZR 122/10
Hat der Käufer bei Abschluss eines formnichtigen, erst durch Grundbucheintragung wirksam gewordenen Kaufvertrages keine Kenntnis von dem Sachmangel, ist § 442 BGB nicht anwendbar, wenn er den Sachmangel im Zeitpunkt der Eintragung kennt (Fortführung von Senat, Urteil vom 03.03.1989 - V ZR 212/87).*)
IMRRS 2011, 1878
BFH, Urteil vom 05.05.2011 - IV R 34/08
Ein ungeteiltes Grundstück mit fünf freistehenden Mehrfamilienhäusern ist nur ein Objekt im Sinne der zur Abgrenzung der Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel dienenden Drei-Objekt-Grenze.*)
VolltextIMRRS 2011, 1871
BGH, Urteil vom 20.05.2011 - V ZR 221/10
Wird in einem notariellen Grundstückskaufvertrag die Kaufpreiszahlung bestätigt, obwohl sie erst nach der Beurkundung erfolgen soll, stellt die Bestätigung eine Vorausquittung dar. Diese hat für sich genommen weder die Nichtigkeit als Scheingeschäft noch die Formnichtigkeit des Vertrags zur Folge.*)
VolltextIMRRS 2011, 1867
LG Berlin, Urteil vom 26.01.2011 - 49 S 106/10
Entscheidet die Feuerwehr nach der Befragung der Alarmperson, zur Rettung einer sich vermeintlich in einer Notsituation befindenden Person die Wohnungstür aufzubrechen, ist jedenfalls dann, wenn die Alarmperson guten Grund hatte, von einem Notfall auszugehen, der Zurechnungszusammenhang zwischen ihrer Auskunft an die Feuerwehr und dem Schaden unterbrochen.*)