Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5159 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2012, 1544OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.01.2012 - 20 W 162/11
Beantragt der Gläubiger die Löschung einer zu seinen Gunsten im Grundbuch eingetragenen Grundschuld an einem Grundstück, nachdem der bisherige Eigentümer das Eigentum durch Dereliktion aufgegeben, eine Aneignung durch den Fiskus oder einen Dritten aber noch nicht erfolgt ist, so ist die Eigentümerzustimmung im Klageweg nach Pflegerbestellung gemäß § 58 ZPO beizubringen.*)
VolltextIMRRS 2012, 1483
BFH, Urteil vom 18.04.2012 - II R 36/10
1. Die mit Wirkung ab dem Kalenderjahr 2008 erfolgte Neuregelung des Erlasses von Grundsteuer wegen wesentlicher Ertragsminderung verstößt nicht gegen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Steuergesetze und deren Rückwirkung.*)
2. In einem auf Erlass von Grundsteuer wegen wesentlicher Ertragsminderung gerichteten Verfahren ist nicht zu prüfen, ob die Anknüpfung der Grundsteuer an die Einheitswerte für die Jahre ab 2008 noch verfassungsgemäß ist.*)
VolltextIMRRS 2012, 1424
OLG Celle, Beschluss vom 04.05.2012 - 4 W 82/12
Die Begründung von Wohnungseigentum bedarf auch nach Einführung des Rangklassenprivilegs für Wohngeldansprüche nicht der Zustimmung der Gläubiger, deren Grundpfandrechte auf dem ganzen Grundstück lasten.*)
VolltextIMRRS 2012, 1421
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.03.2009 - 2 S 2650/08
Eine Abwassersatzung, die die Abwassergebühren nach dem Frischwassermaßstab bemisst, ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar, wenn sie Wassermengen, für die mit einem den eichrechtlichen Vorschriften entsprechenden Wasserzähler der Nachweis geführt wird, dass sie nicht in die Kanalisation gelangen, nur insoweit gebührenfrei lässt, als sie jährlich 20 m³ übersteigen.*)
VolltextIMRRS 2012, 1419
OLG Bremen, Urteil vom 09.03.2012 - 2 U 98/11
1. Kosten für die Einschaltung eines Inkassobüros im Rahmen außergerichtlicher Schadensabwicklung sind nur dann erstattungsfähig, wenn der Gläubiger im einzelnen Schadensfall die Heranziehung eines Dritten für erforderlich und für zweckmäßig halten durfte.*)
2. Ein solcher Fall liegt vor, wenn wegen der streitigen Forderung vertragliche Vereinbarungen während des Insolvenzverfahrens der Schuldnerin mit dem Insolvenzverwalter getroffen wurden und vom Gläubiger nicht erwartet werden kann, dass er über das erforderliche Wissen verfügt, wie er im Hinblick auf das Insolvenzverfahren weiter vorgehen muss.*)
VolltextIMRRS 2012, 1326
BFH, Beschluss vom 13.03.2012 - I B 111/11
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob § 8a Abs. 2 Alt. 3 KStG 2002 n.F. jedenfalls insoweit verfassungsrechtlichen Anforderungen standhält, als dadurch nicht nur sog. Back-to-back-Finanzierungen, sondern auch übliche Fremdfinanzierungen von Kapitalgesellschaften bei Banken erfasst und damit die entsprechenden Zinsaufwendungen der Betriebsausgabenabzugsbeschränkung der sog. Zinsschranke unterworfen werden.*)
VolltextIMRRS 2012, 1324
BGH, Urteil vom 30.03.2012 - V ZR 86/11
Der Käufer muss im Rahmen von § 444 BGB die fehlende Aufklärung behaupten und beweisen. Den Verkäufer trifft lediglich die sekundäre Darlegungslast, weil es sich um eine negative Tatsache handelt. Deshalb muss der Käufer nur die von dem Verkäufer in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Weise spezifizierte Aufklärung ausräumen.
VolltextIMRRS 2012, 1318
LG Wuppertal, Urteil vom 11.01.2012 - 8 S 56/11
Der Hauseigentümer haftet für vom Dach herunterfallende Eiszapfen. Seine Verkehrssicherungspflicht beinhaltet, dass er entweder gefährliche Schneeüberhänge sowie Eiszapfen an Sachen, insbesondere Gebäuden, unverzüglich entfernt, wenn die Möglichkeit einer gefahrlosen Beseitigung besteht, oder, wenn die Möglichkeit gefahrloser Beseitigung nicht besteht - den Gefahrenbereich absperrt.
VolltextIMRRS 2012, 1317
OLG Frankfurt, Urteil vom 11.04.2012 - 16 U 226/10
Der Drittkäufer hat im Falle der Ausübung seines Vorkaufsrechts die angefallenen Notarkosten zu tragen.
VolltextIMRRS 2012, 1301
OLG Brandenburg, Urteil vom 24.04.2012 - 6 W 149/11
1. Schreibt ein im Auftrag einer Stadt tätiger Sanierungsträger den Verkauf eines städtischen Grundstücks im Wege öffentlicher Ausschreibung aus und übt er damit städtebauliche Regelzuständigkeiten aus, handelt es sich dabei nicht um ein Unterschwellenwertvergabeverfahren in der Beschaffungswirtschaft.*)
2. Ein Schadensersatzanspruch und ein zur Schadensvermeidung geltend gemachter Unterlassungsanspruch aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen kommt bei einem zum Verkauf eines Grundstücks eingeleiteten Bieterverfahrens durch die öffentliche Hand nicht in Betracht, weil wegen Formmangels der Kaufangebote eine Enttäuschung berechtigterweise in Anspruch genommenen Vertrauens ausscheidet.*)
3. Ein Unterlassungsanspruch kann nicht auf die aus Art. 3 GG resultierenden Verfahrensgrundsätze der Diskriminierungsfreiheit, Gleichbehandlung und Transparenz gestützt werden. Diese Grundsätze sind innerhalb des jeweiligen Rechtsverhältnisses zu beachten, stellen aber nicht selbst die erforderliche zivilrechtliche Anspruchsgrundlage dar.*)
4. Stellt die öffentliche Hand in einer Ausschreibung zur Veräußerung ihres Vermögens Regeln für die Ermittlung des am besten geeigneten Angebots auf, kann eine willkürliche Abweichung von diesen Regeln oder ein Handeln in unredlicher Absicht einen Schadensersatzanspruch und in dessen Vorfeld einen Unterlassungsanspruch begründen.*)
5. Führt die öffentliche Hand unter mehreren als gleichwertig anzusehenden Angeboten ein Losverfahren durch, kann dies nicht als willkürlich angesehen werden.*)
VolltextIMRRS 2012, 1280
OLG Koblenz, Urteil vom 24.02.2011 - 5 U 1146/10
1. Der Entschädigungsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB ist auf die Beseitigungskosten solcher Nachteile beschränkt, denen der Beeinträchtigte nicht mit einer Abwehrklage nach § 1004 BGB begegnen konnte.
2. Zur Berechnung des Anspruchsumfangs im Einzelnen.
VolltextIMRRS 2012, 1256
BGH, Urteil vom 08.03.2012 - IX ZR 51/11
1. Ein Vertrag, durch den einem Dienstleister von einer Wohnungsbaugenossenschaft für die bloße Präsentation von Immobilien, die im Falle eines Erwerbs seitens der Wohnungsbaugenossenschaft durch Ausgabe von öffentlich geförderten Genossenschaftsanteilen vertrieben werden sollen, eine monatliche erfolgsunabhängige Vergütung erheblicher Größenordnung zugesagt wird, kann wegen eines groben Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung sittenwidrig sein.*)
2. Unterliegt die Wirksamkeit eines Vertrages, der einem Dienstleister eine erfolgsunabhängige Vergütung gewährt, wegen eines auffälligen Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung Wirksamkeitsbedenken, kann eine Schenkungsanfechtung ausscheiden, wenn der Dienstleister im Rahmen eines Vergleichs auf seine Forderung teilweise verzichtet.*)
VolltextIMRRS 2012, 1209
BGH, Urteil vom 02.03.2012 - V ZR 159/11
Bemisst sich die vereinbarte Anpassung der Höhe des Erbbauzinses statt nach der Entwicklung des seit 2003 nicht mehr festgestellten Lebenshaltungskostenindexes eines 4-Personen-Arbeitnehmerhaushalts mit mittlerem Einkommen des allein verdienenden Haushaltsvorstands nunmehr nach der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes (VPI), bleiben die ursprünglich vereinbarten Anpassungsvoraussetzungen maßgeblich.*)
VolltextIMRRS 2012, 1156
OLG Koblenz, Beschluss vom 29.09.2011 - 5 U 840/11
Besteht noch ein Restanspruch gegen den Bauunternehmer (hier: auf Fertigstellung des Außenputzes) übernimmt der Verkäufer eines Hauses durch die Übertragung dieses Anspruchs auf den Erwerber nur dann eine Garantiehaftung für die Realisierbarkeit des Erfüllungsanspruchs aus dem Bauvertrag, wenn das ausdrücklich vereinbart und notariell beurkundet wurde. Darüber, dass der abgetretene Erfüllungs- und Gewährleistungsanspruch gegen den Bauunternehmer nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen verjährt, muss der Verkäufer den Erwerber nicht aufklären.
IMRRS 2012, 1137
BGH, Urteil vom 16.03.2012 - V ZR 18/11
Das Unterlassen eines Hinweises des Verkäufers, dass er sich über die Ursache der sichtbaren Symptome eines Mangels (Feuchtigkeitsflecken) nicht sicher sei, stellt kein arglistiges Verschweigen eines Mangels dar.*)
IMRRS 2012, 1128
BFH, Beschluss vom 16.03.2012 - IX B 156/11
Durch eine (auch antragsgemäße) Festsetzung der Eigenheimzulage wird kein Vertrauenstatbestand geschaffen, der die Finanzbehörde nach Treu und Glauben an der Aufhebung oder Änderung des Bescheids hindern könnte.
VolltextIMRRS 2012, 1121
OLG Koblenz, Urteil vom 08.07.2010 - 5 U 135/10
1. Dass die Übertragung eines Grundstücks als Kauf bezeichnet ist, steht der Annahme einer gemischten Schenkung nicht entgegen, wenn in der erfolgten Grundbucheintragung die Heilung sämtlicher nicht notariell beurkundeten und damit zunächst formunwirksamen Nebenabreden gesehen werden kann, die den Schenkungscharakter des Rechtsgeschäfts indizieren.
2. Die Behauptung der Kaufvertragsparteien, ein zum Vorkauf berechtigter Dritter habe darauf verzichtet, ist bei unterbliebener Löschung des Rechts aus dem Grundbuch unerheblich.
3. Das nicht näher substantiierte, unter Sachverständigenbeweis gestellte Vorbringen eines bestimmten Grundstückswertes ist nicht deshalb unerheblich, weil in Ergänzung des Parteivortrags ein inhaltlich unzureichendes Privatgutachten vorgelegt wird.
VolltextIMRRS 2012, 1119
AG München, Beschluss vom 26.01.2012 - 133 C 2128/12
Wird einem Nachbarn entgegen einer eingetragenen Grunddienstbarkeit vom Eigentümer des belasteten Grundstücks der direkte Weg zur Mülltonnenanlage versperrt, ist darin noch kein Grund für eine einstweilige Verfügung zu sehen, wenn der Zugang zur Mülltonnenanlage - wenn auch beschwerlicher - über einen anderen Weg möglich ist.
VolltextIMRRS 2012, 1038
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 16.03.2012 - 9 O 8114/11
1. Liegen die Voraussetzungen für eine Kündigung des Bauträgervertrags durch die Bauherren aus wichtigem Grunde vor, kann der auf die Bauerrichtung bezogene Vertragsteil (teil-)gekündigt werden.
2. Durch die Kündigung entfällt die (werkvertragliche) Pflicht des Bauträgers, das Gebäude zu errichten, für die Zukunft.
3. Der Vertrag der Parteien beschränkt sich (im Wesentlichen) auf die (kaufrechtliche) Pflicht des Bauträgers, das Eigentum an dem (zur Herstellung des Gebäudes vorgesehenen) Grundstück auf die Bauherren zu übertragen.
VolltextIMRRS 2012, 1022
FG Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2011 - 7 K 417/10 GE
Ein Kaufvertrag über den Erwerb des unbebauten Grundstücks und ein Werkvertrag über die Errichtung eines Gebäudes bilden nur dann wegen eines Zusammenwirkens der Beteiligten auf der Veräußererseite ein einheitliches Vertragswerk mit der Folge, dass die Bauerrichtungskosten in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen sind, wenn das Zusammenwirken für den Erwerber objektiv erkennbar war.
VolltextIMRRS 2012, 1015
BGH, Beschluss vom 27.09.2011 - VIII ZR 5/11
Eine Gesamtnichtigkeit nach § 306 Abs. 3 BGB kommt nur dann in Betracht, wenn durch die unwirksame Klausel eine Lücke verbleibt, die weder durch dispositives Recht noch durch ergänzende Vertragsauslegung geschlossen werden kann, und das Festhalten am Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellt.
VolltextIMRRS 2012, 0915
OLG Nürnberg, Urteil vom 31.01.2012 - 1 U 1522/11
1. Eine Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers von noch zu sanierenden Eigentumswohnungen verstößt regelmäßig gegen § 308 Nr. 1 BGB und ist daher unwirksam, wenn sich der Verkäufer eine Annahmefrist von mehr als vier Monaten vorbehält; das gilt insbesondere, wenn sie zum 31.12. endet und Kapitalanlegern damit die Möglichkeit nimmt, aus Steuerersparnisgründen eine andere Beteiligungsmöglichkeit wahrzunehmen.*)
2. Auch bei Bauträgerverträgen kann der Käufer unter regelmäßigen Umständen eine Annahme innerhalb von längstens sechs bis acht Wochen erwarten.*)
3. Zur Frage der Verwirkung des Rückforderungsanspruchs.*)
VolltextIMRRS 2012, 0903
BGH, Urteil vom 10.02.2012 - V ZR 137/11
Im Verhältnis von Bruchteilseigentümern, die sich jeweils eine Teilfläche des gemeinschaftlichen Grundstücks zur alleinigen Nutzung zugewiesen haben, finden die Grundsätze zum verschuldensunabhängigen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB auf Beeinträchtigungen, die von einem Nutzungsbereich auf einen anderen Nutzungsbereich einwirken, keine Anwendung.*)
VolltextIMRRS 2012, 0897
BGH, Urteil vom 10.02.2012 - V ZR 51/11
a) Vereinbarungen, mit denen die Parteien die im Ursprungsvertrag vereinbarten Hauptleistungen (über den Kaufgegenstand oder den Preis) nachträglich ändern, sind bei der Prüfung, ob das Rechtsgeschäft wegen eines auffälligen Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig ist, grundsätzlich zu berücksichtigen.*)
b) Um einem nach § 138 Abs. 1 BGB nichtigen Vertrag Rechtswirksamkeit zu verschaffen, müssen sich die Parteien nicht nur über die zur Beseitigung des Nichtigkeitsgrunds erforderlichen Änderungen oder Ergänzungen verständigen, sondern auch das Geschäft nach § 141 Abs. 1 BGB bestätigen oder insgesamt neu abschließen.*)
VolltextIMRRS 2012, 0889
OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.03.2012 - 8 W 98/12
Löschung einer Rückerwerbsvormerkung durch Grundbuchberichtigung: Zur Berichtigung des Grundbuchs bedarf es gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 GBO nicht der Bewilligung des Betroffenen nach § 19 GBO, wenn die Unrichtigkeit nachgewiesen ist. Durch die Eigentumsumschreibung auf den Berechtigten einer Rückerwerbsvormerkung erlischt der ursprünglich gesicherte Anspruch auf Rückerwerb durch Erfüllung und durch die noch eingetragene, nicht mehr existente Vormerkung ist das Grundbuch unrichtig geworden. Ein "Aufladen" der erloschenen Vormerkung ist nur möglich zur Sicherung eines neuen, deckungsgleichen Anspruchs. Es müssen Schuldner, Gläubiger und Anspruchsgegenstand identisch sein. Eine allenfalls theoretische und ganz entfernte Möglichkeit eines "Aufladens" der Vormerkung braucht im Berichtigungsverfahren nicht ausgeräumt zu werden.*)
VolltextIMRRS 2012, 0882
BFH, Urteil vom 25.01.2012 - II R 25/10
Mehrere mit Windkraftanlagen bebaute Grundstücksflächen bilden regelmäßig keine wirtschaftliche Einheit i.S. des § 2 Abs. 1 BewG, wenn sie durch Grundstücke, die zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören, voneinander getrennt sind.*)
VolltextIMRRS 2012, 0838
OLG Dresden, Urteil vom 20.12.2011 - 14 U 1259/11
1. Eine formularmäßige Vertragsbestimmung ist unangemessen, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vorneherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen. Die Angemessenheit der Fortgeltungsklausel ist demnach anhand einer Interessenabwägung nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB zu ermitteln.
2. Ein aktives Verhalten des Verbrauchers zur Beseitigung eines nicht mehr gewünschten Vertrages ist grundsätzlich zumutbar, wie etwa die Widerrufsrechte aus §§ 312, 312 d, 495 BGB bei Verträgen zeigen, die sogar von einer besonderen Schutzbedürftigkeit des Verbrauchers ausgehen. Gleiches gilt beispielsweise für Verlängerungsklauseln, die daran anknüpfen, dass der Kunde nicht rechtzeitig kündigt. Der Schutz vor unangemessener Benachteiligung erstreckt sich nicht auf jede Mühewaltung. Auch existiert ein gesetzliches Leitbild, das Modifikationen der Wirksamkeit und der Dauer eines Angebots entgegenstünde, nicht.
3. Die zeitlich unbeschränkte Annahmefähigkeit des Angebots (§ 242 BGB ist natürlich zu beachten) führt nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung des Verbrauchers. Unbefristete Schwebezustände sind dem Gesetz nicht fremd, z.B. nach § 108 Abs. 1, 2 BGB.
VolltextIMRRS 2012, 0783
BGH, Urteil vom 20.01.2012 - V ZR 95/11
Geht Grundeigentum infolge eines Umlegungsverfahrens unter, richtet sich ein zuvor entstandener, auf Herausgabe des Eigentums gerichteter bereicherungsrechtlicher Anspruch nicht auf die Herausgabe der Ersatzgrundstücke, sondern auf Wertersatz (Bestätigung des Senatsurteils vom 16. November 2007 - V ZR 214/06, NVwZ 2008, 591 f.).*)
VolltextIMRRS 2012, 0779
BGH, Urteil vom 27.01.2012 - V ZR 272/10
1. Bringt der Verpflichtete die mit einem Vorkaufsrecht belastete Sache in eine von ihm beherrschte Gesellschaft ein und überträgt er anschließend die Gesellschaftsanteile entgeltlich an einen Dritten, kann eine den Vorkaufsfall auslösende kaufähnliche Vertragsgestaltung vorliegen.*)
2. Der Verpflichtete kann die Erstreckung des Vorkaufs auf andere Gegenstände als diejenigen, auf die sich das Vorkaufsrecht bezieht, nicht schon deshalb verlangen, weil ein Verkauf im "Paket" für ihn vorteilhaft ist, sondern nur dann, wenn sich infolge der Trennung der vorkaufsbelasteten Sache kein adäquater Preis für die verbleibenden Gegenstände erzielen lässt.*)
IMRRS 2012, 0713
FG Niedersachsen, Urteil vom 26.08.2011 - 7 K 192/09
Ein Bauerrichtungsvertrag (Werkvertrag), der im Zusammenhang mit dem Erwerb eines unbebauten Grundstücks (Kaufvertrag) abgeschlossen wird und der für den Bauherrn eine Umsatzsteuerbelastung auslöst, unterliegt regelmäßig nicht der Grunderwerbsteuer.*)
VolltextIMRRS 2012, 0712
FG Niedersachsen, Urteil vom 26.08.2011 - 7 K 193/09
Ein Bauerrichtungsvertrag (Werkvertrag), der im Zusammenhang mit dem Erwerb eines unbebauten Grundstücks (Kaufvertrag) abgeschlossen wird und der für den Bauherrn eine Umsatzsteuerbelastung auslöst, unterliegt regelmäßig nicht der Grunderwerbsteuer.*)
VolltextIMRRS 2012, 0699
BGH, Urteil vom 09.02.2012 - V ZB 95/11
Auch nach Einführung des Rangklassenprivilegs für Wohngeldansprüche (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG) bedarf die Begründung von Wohnungseigentum nicht der Zustimmung der Gläubiger, deren Grundpfandrechte auf dem ganzen Grundstück lasten.*)
VolltextIMRRS 2012, 0695
OLG München, Beschluss vom 26.01.2012 - 34 Wx 433/11
1. Zur Zulässigkeit einer Zwischenverfügung, wenn das Grundbuchamt als Vollstreckungsorgan tätig wird.*)
2. Nicht kapitalisiert im Titel (Beitragsbescheid) ausgewiesene - bereits angefallene -Säumniszuschläge können im Rahmen der Zwangshypothek jedenfalls nicht als Teil der Hauptsache im Grundbuch eingetragen werden.*)
VolltextIMRRS 2012, 0689
OLG Jena, Beschluss vom 02.02.2012 - 9 W 390/11
1. Ist eine nach § 9 Abs. 1 S. 1 GBBerG kraft Gesetzes entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit bis zum 31.12.2010 weder im Grundbuch eingetragen noch die Eintragung beantragt und auch kein Widerspruch nach § 899 BGB für den Berechtigten eingetragen, wird der gutgläubige Erwerber, dessen Eintragungsantrag nach diesem Stichtag eingegangen ist, durch § 892 Abs. 1 BGB geschützt.*)
2. Handelt es sich um Grundstücksbelastungen, mit denen nicht ein einzelner Miteigentumsanteil isoliert, sondern nur das Grundstück insgesamt belastet werden kann, führt das Erlöschen der Dienstbarkeit an dem Miteigentumsanteil - gleich aus welchen Gründen - zum Erlöschen der Dienstbarkeit insgesamt. Ein solcher Miteigentumsanteil kann gutgläubig lastenfrei erworben werden (a. A. OLG Dresden, Beschluss vom 25.01.2010, 3 W 246/09).*)
VolltextIMRRS 2012, 0643
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 17.08.2011 - 12 O 4361/10
1. Elektronische Heizkostenverteiler können bei manchen Heizungsanlagen ungeeignet sein.
2. Die Messwerte sind dann nicht verwertbar. Ein derartiges System aus Heizungsanlage und Messtechnik erfüllt nicht die Anforderungen an den Stand der Technik.
VolltextIMRRS 2012, 0633
BGH, Urteil vom 26.01.2012 - VII ZR 154/10
1. Werden bei der Rückabwicklung eines Immobilienerwerbs im Wege des großen Schadensersatzes die Anschaffungskosten dadurch zurückgewährt, dass der Erwerber von seiner Darlehensverbindlichkeit gegenüber der finanzierenden Bank befreit wird, und haben sich die Anschaffungskosten als Absetzung für Abnutzung steuerrechtlich ausgewirkt, fließen dem Erwerber als Werbungskosten geltend gemachte Aufwendungen zu, die als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern sind.*)
2. Diese Steuerverbindlichkeit ist bei der Berechnung des Schadensersatzanspruchs zu berücksichtigen, soweit der Erwerber sich die erzielten Steuervorteile anrechnen lässt (Fortführung von BGH, Urteil vom 19. Juni 2008 - VII ZR 215/06, IBR 2008, 516 = BauR 2008, 1450 = ZfBR 2008, 669).*)
VolltextIMRRS 2012, 0621
OLG Koblenz, Urteil vom 23.09.2011 - 10 U 148/11
1. Eine Grundstücksmauer fällt nicht unter den Schutz der Gebäudeversicherung.
2. Der Hauseigentümer hat somit die Schäden an einer solchen Mauer nach einem Sturm selbst zu tragen.
VolltextIMRRS 2012, 0620
OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.10.2011 - 5 U 71/11
1. Entschädigung für eine durch einen Elementarschaden zerstörte, serienmäßig gefertigte, in einer Möbelfundgrube erworbene Einbauküche kann auf der Grundlage einer Gebäudeversicherung nicht verlangt werden.*)
2. Bittet der Versicherungsnehmer darum, ein "Objekt komplett auf die neue Eigentümerstruktur" umzustellen, so ist das kein Anlass, ihn über den Abschluss einer eigenen Hausratversicherung zu beraten.*)
3. Sagt der Versicherer die Erstattung der "Kosten für Hotel" im Schadenfall zu, so sind damit fiktive Kosten nicht gemeint.*)
VolltextIMRRS 2012, 0587
OLG Stuttgart, Urteil vom 10.01.2012 - 12 U 94/10
1. Ein Baugrundstück ist für einen Bauträger mangelhaft, wenn die Bebaubarkeit aufgrund eines vorherigen Aufstellungsbeschlusses so eingeschränkt wird, dass kein vermarktbares Gebäude mehr errichtet werden kann.
2. Bauplatzeigenschaft beinhaltet, dass das veräußerte Grundstück sofort bebaubar ist und der sofortigen Bebauung des Grundstücks keine objektiven baurechtlichen Hindernisse entgegenstehen.
3. Die jederzeitige Nachholbarkeit des Aufstellungsbeschlusses ändert an der Kausalität des vor Veräußerung des Grundstücks bereits ergangenen Aufstellungsbeschlusses nichts.
VolltextIMRRS 2012, 0563
BGH, Urteil vom 18.01.2012 - IV ZR 140/09
§ 2 Nr. 1 a AFB 87 stellt bei Gebäuden nicht auf das Eigentum des Versicherungsnehmers ab.*)
VolltextIMRRS 2012, 0484
BFH, Urteil vom 07.09.2011 - II R 68/09
1. Ein Grundstückserwerb aufgrund freiwilliger Baulandumlegung ist nicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b GrEStG von der Grunderwerbsteuer ausgenommen.
2. Die tatbestandliche Beschränkung der Grunderwerbsteuerfreistellung in § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b GrEStG verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.
VolltextIMRRS 2012, 0483
BFH, Urteil vom 07.07.2011 - III R 91/08
Zur Vermietung bestimmte Wohnungen können auch dann fremden Wohnzwecken dienen, wenn sie während des Bindungszeitraums mehr als ein Jahr leer stehen.*)
VolltextIMRRS 2012, 0481
OLG Celle, Beschluss vom 04.01.2012 - 4 W 178/11
Die Einrede des Verkäufers gemäß § 467 Satz 2 BGB ist im Regelfall treuwidrig, wenn die wirtschaftliche Einheit der mehreren Gegenstände schon bei Begründung des Vorkaufsrechts bestand.*)
VolltextIMRRS 2012, 0473
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.02.2012 - 1 S 20.11
1. Bei der Ausspielung (Verlosung) eines Hausgrundstücks im Internet handelt es sich um nicht erlaubnisfähiges Glücksspiel gemäß § 4 Abs. 4 GlüStV.*)
2. Für das Tatbestandsmerkmal von § 4 Abs. 4 GlüStV "im Internet" ist nicht eine bestimmte "Internet-Technik", sondern eine am Normzweck orientierte, auf den Vertriebsweg "Internet" abstellende Auslegung maßgeblich.*)
3. Eine Ausspielung, die über das Internet angeboten wird und maßgeblich darüber vertrieben wird, verliert den Charakter einer Veranstaltung "im Internet" nicht dadurch, dass die weiteren Schritte per E-Mail oder Briefpost erfolgen.*)
VolltextIMRRS 2012, 0472
OLG Brandenburg, Urteil vom 08.02.2012 - 3 U 111/11
1. Ist das Insolvenzverfahren nach dem 31.12.1998 beantragt, gilt die InsO auch für die Rechtsverhältnisse und Rechte, die vor dem 01.01.1999 begründet worden sind, Artikel 104 EGInsO.
2. Hat der Schuldner als Vermieter oder Verpächter eines unbeweglichen Gegenstands oder von Räumen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Miet- oder Pachtforderungen für die spätere Zeit verfügt, so ist diese Verfügung nur wirksam, soweit sie sich auf die Miete oder Pacht für den zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens laufenden Kalendermonat bezieht.
3. Eine Vorausverfügung über die Miete als Entgelt für die zukünftige Gebrauchsgewährung ist erst mit dem jeweiligen Nutzungszeitraum abgeschlossen, denn der Anspruch auf Zahlung der einzelnen Mietraten entsteht mit der korrespondierenden periodischen Gebrauchsüberlassung.
4. Bei einem "Sale-and-lease-back"-Vertrag erwirbt der Leasinggeber das Objekt vom Leasingnehmer, der es weiter nutzen will. Beim Immobilienleasing sind die §§ 108 bis 112 InsO anzuwenden, wenn die Leasingphase vor Verfahrenseröffnung eingesetzt hat.
VolltextIMRRS 2012, 0398
OLG Hamm, Urteil vom 24.11.2011 - 5 U 132/10
Eine Grenzverwirrung liegt dann vor, wenn die richtige Grenze objektiv nicht ermittelt werden kann, weil sie nicht anhand des Grundbuchs in Verbindung mit der Vermutung des § 891 BGB und dem Liegenschaftskataster oder einer Grenzniederschrift feststellbar ist und von keiner Partei anderweitig nachgewiesen werden kann.*)
VolltextIMRRS 2012, 0391
OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.01.2012 - 13 U 198/10
1. Auch bei der Anbahnung von Verträgen gilt für die Zurechnung des Verhaltens Dritter § 278 BGB. Die Zurechnung nach § 278 BGB erfordert, dass der Dritte in Bezug auf die verletzte Pflicht als Erfüllungsgehilfe des (späteren) Vertragspartners anzusehen ist, also in dessen Pflichtenkreis tätig wurde.
2. Bei dem Vermittler eines Kaufvertrags über eine Immobilie kommt dies insbesondere dann in Betracht, wenn sich der Vermittler nicht darauf beschränkt, seine spezifischen Maklerdienste anzubieten, sondern wenn er mit Wissen und Wollen einer späteren Vertragspartei Aufgaben übernimmt, die typischerweise dieser Partei obliegen.
3. Dies kann z. B. dann der Fall sein, wenn der Makler im Rahmen von Kaufvertragsverhandlungen, die er mit Wissen und Wollen des Verkäufers führt, dem Käufer erklärt, der Verkäufer garantiere bestimmte Mieteinnahmen der angebotenen Wohnung, weil hier der Makler von dem Verkäufer in die Erfüllung der dem Verkäufer obliegenden vorvertraglichen Sorgfaltspflichten eingeschaltet ist.
4. Die Beratung des Käufers darüber, ob und wie der Kaufpreis finanziert wird, gehört nicht typischerweise zu den Aufgaben des Verkäufers einer Immobilie, sondern ist eigene Angelegenheit des Käufers.
5. Die Vermittlung der Finanzierung des Kaufpreises nach Abschluss des Kaufvertrags gehört ebenfalls nicht zu den Pflichten des Verkäufers.
VolltextIMRRS 2012, 0317
AG Marburg, Urteil vom 22.09.2011 - 9 C 689/11
Versäumt es der Lieferant eines Stromversorgungsvertrags, dem Kunden den Vertragsschluss unverzüglich in Textform zu bestätigen, kann dies einen Schadenseratzanspruch nach sich ziehen.
VolltextIMRRS 2012, 0306
OLG Rostock, Urteil vom 08.12.2011 - 3 U 16/11
1. Ausnahmsweise steht der positiven Kenntnis im Rahmen einer Arglist die bloße Erkennbarkeit von aufklärungspflichtigen Tatsachen gleich, wenn sich diese dem Täuschenden nach den Umständen des Einzelfalles aufdrängen mussten. Derjenige ist dann nach Treu und Glauben nicht berechtigt, seine Augen vor solchen Tatsachen zu verschließen. Weigert sich also der Verkäufer einer Immobilie, von sich aufdrängenden Umständen und deren sich ebenfalls aufdrängenden Bedeutung für einen Käufer Kenntnis zu nehmen, muss dies nach den für die Bankenhaftung entwickelten Grundsätzen dem positiven Wissen, dem sich der Verkäufer verschließt, gleichstehen.*)
2. Zur Zulässigkeit eines Grundurteils bei Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrages.*)
VolltextIMRRS 2012, 0164
OLG Koblenz, Urteil vom 12.05.2010 - 1 U 758/09
1. Der durch Vormerkung gesicherte zukünftige Auflassungsanspruch aus einem unwiderruflichen notariellen Verkaufsangebot setzt sich gegenüber einer nachrangig eingetragenen Zwangssicherungshypothek durch.*)
2. Zur Bestimmung des Zeitpunkts der Vornahme der Rechtshandlung i. S. des § 8 II 2 AnfG ist auf die bindende materielle Bewilligung der Vormerkung als Willenserklärung des Schuldners und nicht auf die nachfolgende bindende Auflassungserklärung i. S. des § 873 II BGB abzustellen.*)
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