Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5159 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2012
IMRRS 2012, 2395KG, Beschluss vom 13.06.2012 - 5 W 102/12
Die Berechnung der Gebühr für die Eintragung einer Sicherungshypothek in das Grundbuch nach dem Nennbetrag der Schuld gemäß § 23 Abs. 2 KostO ist mit der Verfassung auch dann vereinbar, wenn der Wert des Grundstückes deutlich unterhalb des Nennbetrags der Schuld liegt.*)
VolltextIMRRS 2012, 2394
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2012 - 3 Wx 329/11
1. Das Grundbuchamt muss bei entsprechendem Anlass (Ersuchen des britischen Insolvenzverwalters um Eintragung des Insolvenzvermerks und zu besorgender Übergang der Verfügungsbefugnis auf den "trustee") von Amts wegen prüfen, ob der die Eintragung Bewilligende zur Verfügung über das betroffene Grundbuchrecht befugt ist.*)
2. Die die Bewilligung ersetzende Wirkung eines rechtskräftigen Urteils wird wegen der auch vom Grundbuchamt zu beachtenden Rechtsvermutung des § 891 BGB durch bloße Zweifel des Grundbuchamts am Bestand bzw. Fortbestand der Verfügungsbefugnis des eingetragenen Eigentümers mit Blick auf ein in England über sein Vermögen eröffnetes Insolvenzverfahren nicht überwunden; sie ist nur widerlegt, wenn dem Grundbuchamt die Unrichtigkeit des Grundbuchs zweifelsfrei belegende Tatsachen bekannt oder nachgewiesen sind.*)
3. Über das Eintragungsersuchen des englischen Treuhänders ("trustee") hat nicht das Grundbuchamt, sondern das Insolvenzgericht zu entscheiden, dem allein die gesamte Prüfung der kollisions- und insolvenzrechtlichen Voraussetzungen des beantragten Insolvenzvermerks, namentlich der Einordnung und Anerkennungsfähigkeit des ausländischen Verfahrens sowie der Auswirkungen auf die Verfügungsbefugnis des Schuldners, obliegt.*)
VolltextIMRRS 2012, 2390
VG Freiburg, Urteil vom 11.07.2012 - 4 K 1621/10
1. Ob eine Straße im Rechtssinne "vorhanden" ist, beurteilt sich nicht nur nach der tatsächlichen Existenz einer Straße, vielmehr richtet sich das anerkanntermaßen nach dem bis zum Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes geltenden Landesrecht.
2. Allein die Tatsache eines Straßenbaus lässt nicht notwendigerweise auf die Existenz eines Ortsstraßen- bzw. Bebauungsplans schließen.
3. Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist nicht rechtmäßig, wenn die streitgeständliche Straße als "Ortsstraße zum Anbau bestimmt» und bis 1961 vollständig plangemäß hergestellt wurde.
VolltextIMRRS 2012, 2389
AG Spandau, Urteil vom 01.11.2011 - 70 C 73/11
1. Ein "Winterdienstvertrag" ist ein Werkvertrag, so dass bei mangelhafter Leistung die Vergütung zu mindern ist.
2. Wird gegen die den Eigentümer (hier: Mitglied der WEG) wegen unterlassener Reinigung ein behördliches Verwarngeld festgesetzt, begründet das einen Schadensersatzanspruch gegen die Schneeräumfirma, der gegen den verbleibenden Werklohnanspruch aufgerechnet werden kann.
VolltextIMRRS 2012, 2386
OLG Brandenburg, Urteil vom 10.05.2012 - 5 U 13/12
1. Ausgleichsberechtigter Eigentümer i. S. von § 9 III 1 GBBerG ist nur derjenige, der bei Inkrafttreten des Grundbuchbereinigungsgesetzes am 25.12.1993 Grundstückseigentümer war (Anschluss an OLG Dresden, NotBZ 2005, 81).*)
2. Der Inhaber einer Eigentumsverschaffungsvormerkung steht dem Eigentümer nicht gleich.*)
3. War der ausgleichsberechtigte Eigentümer zur Verschaffung lastenfreien Eigentums verpflichtet, kann der Erwerber von diesem die Abtretung des Ausgleichsanspruchs verlangen.*)
VolltextIMRRS 2012, 2381
OLG Nürnberg, Beschluss vom 20.06.2012 - 4 W 1065/12
Beruft sich in einem Rechtsstreit auf Räumung einer Immobilie der Beklagte auf ein vom Kläger bestrittenes vertragliches Nutzungsrecht hinsichtlich 1/3 der Gesamtfläche der Immobilie und verteidigt sich im Übrigen damit, die Restfläche nicht in Besitz zu haben, bemisst sich der Gebührenstreitwert des Rechtsstreits nach dem einjährigen Nutzungsentgelt für 1/3 der Immobilie zuzüglich 2/3 des Verkehrswertes der Immobilie.*)
VolltextIMRRS 2012, 2378
BGH, Urteil vom 13.07.2012 - V ZR 206/11
Besteht keine vertragliche Bindung zwischen dem Eigentümer und dem Wohnungsberechtigten, der einer außerhäuslichen Pflege bedarf, so wird der Eigentümer, der die Wohnung eigenmächtig vermietet, durch die Einnahme der Mietzinsen nicht auf Kosten des Wohnungsberechtigten bereichert.*)
VolltextIMRRS 2012, 2371
BGH, Beschluss vom 12.07.2012 - V ZR 99/12
Geht mit der Teilung eines Grundstücks die Entstehung von Reihenhäusern als wirtschaftlich selbständiger Einheiten einher, ohne dass ein Teil des einen Gebäudes in das Nachbargrundstück hineinragt, sind die zum Eigengrenzüberbau entwickelten Grundsätze nicht anwendbar.
VolltextIMRRS 2012, 2362
BGH, Urteil vom 20.07.2012 - V ZR 241/11
a) Hat derjenige, der im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, das Wohnungseigentum nach materiellem Recht nicht wirksam erworben, so ist er zu der Erhebung einer Anfechtungsklage nicht befugt; der wahre Berechtigte ist Träger der mit dem Wohnungseigentum verbundenen Rechte und Pflichten.*)
b) Kann die Zustimmung zu der Veräußerung von Wohnungseigentum nach der Teilungserklärung nur aus wichtigem Grund verweigert werden, wird ein die Zustimmung versagender Beschluss der Wohnungseigentümer im Regelfall auch dann bestandskräftig, wenn ein wichtiger Grund zu Unrecht angenommen worden ist.*)
IMRRS 2012, 2354
OLG Brandenburg, Urteil vom 16.08.2012 - 5 U 145/09
1. Zum Umfang der Beurkundungspflicht gehören auch Vereinbarungen, die Inhalt und Umfang der Leistung beschreiben oder konkretisieren.
2. Wird ein verkauftes Gebäude als Wohnhaus genutzt, gehört zum notwendigen Bestandteil einer solchen Nutzung ohne weiteres die Möglichkeit der ausreichenden Beheizung. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, ist die Kaufsache auch dann mangelhaft, wenn die Parteien keine Beschaffenheitsvereinbarung hinsichtlich der Dimensionierung der Heizungsanlage getroffen haben.
3. Arglistiges Verschweigen liegt vor, wenn hinsichtlich der verschwiegenen Umstände eine Aufklärungspflicht besteht. Das geht aber nicht soweit, dass der Verkäufer von sich aus über alle Umstände aufzuklären hat, die für die Willensbildung des Käufers von Bedeutung sein können. Vielmehr hat derjenige, der einen Vertrag schließt, sich selbst darüber zu vergewissern, ob der Vertrag für ihn von Vorteil ist oder nicht.
4. Beim Kauf eines Hausgrundstücks ist eine Pflicht zur Offenbarung regelmäßig nur wegen verborgener, nicht unerheblicher Mängel oder solcher nicht erkennbarer Umstände zu bejahen, die nach der Erfahrung auf das Entstehen bestimmter Mängel schließen lassen. Eine Aufklärung über Mängel, die einer Besichtigung zugänglich sind, kann der Käufer dagegen nicht erwarten, weil er solche Mängel bei der im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann.
VolltextIMRRS 2012, 2352
BGH, Urteil vom 13.07.2012 - V ZR 176/11
Verpflichtet sich der Verkäufer einer Immobilie formunwirksam zu deren Rückkauf, so wird diese Verpflichtung nicht dadurch wirksam, dass ein Dritter auf Veranlassung oder Vermittlung des Verkäufers die Immobilie formgerecht kauft (Bestätigung von Senat, BGHZ 160, 368).*)
VolltextIMRRS 2012, 2288
OLG Dresden, Urteil vom 28.06.2012 - 9 U 1758/11
Die Finanzierung des Erwerbes einer Immobilie zu 100% durch eine Bank darf der Kreditnehmer als Beleg dafür werten, dass die Bank seine Einschätzung des Kaufpreises als angemessen teilt. Die Bank ist daher verpflichtet, die Angemessenheit des Preises vor Kreditvergabe zu prüfen. Unterlässt sie eine solche Prüfung, ist sie dem Kreditnehmer für den Fall der sittenwidrigen Überhöhung des Kaufpreises zum Schadenersatz verpflichtet.*)
VolltextIMRRS 2012, 2252
LG Mainz, Urteil vom 08.03.2012 - 101 O 312/08
1. Wegen im Kaufvertrag vereinbarter Beseitigungsarbeiten hat der Verkäufer ein Nachbesserungsrecht, dass erst nach Aufforderung zur Mängelbeseitigung mit Fristsetzung erlischt.
2. Für das Vorliegen von arglistig verschwiegenen Mängeln ist der Käufer darlegungs- und beweispflichtig.
VolltextIMRRS 2012, 2249
LG Flensburg, Urteil vom 12.07.2012 - 7 O 45/11
Die zum Zwecke einer Baugenehmigung erforderliche Baulast, die die Erreichbarkeit des Baugrundstücks sicherstellen soll, hat der Eigentümer, dessen Grundstück bereits mit einem Wegerecht zu Gunsten des Eigentümers des Baugrundstücks belastet ist, im Umfang der Nutzung gemäß den Bestimmungen des Wegerechts zu bestellen, wenn andere Zufahrtsmöglichkeiten unrealistisch sind.
VolltextIMRRS 2012, 2229
BGH, Urteil vom 29.06.2012 - V ZR 27/11
Die Bewilligung einer Vormerkung zugunsten eines von dritter Seite noch zu benennenden Berechtigten ist wirksam, sofern der Berechtigte im Zeitpunkt der Eintragung der Vormerkung bestimmungsgemäß benannt worden ist.*)
VolltextIMRRS 2012, 2155
LG Leipzig, Urteil vom 26.04.2012 - 05 O 3707/10
Der Verkäufer einer Immobilie im Steuersparmodell haftet dem Käufer auf Schadensersatz, wenn der Text des notariellen Kaufvertrags dem erwerbenden Verbraucher entgegen § 17 Abs. 2a Nr. 7 BeurkG nicht zwei Wochen vor der Beurkundung zu Verfügung gestellt wird.*)
VolltextIMRRS 2012, 2138
OLG Hamm, Urteil vom 27.02.2012 - 5 U 77/11
§ 242 BGB kommt - auch in seiner Ausprägung als nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis - als Anspruchsgrundlage für die Einräumung einer Zuwegungsbaulast nicht in Betracht. Das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis begründet in der Regel keine selbständigen Ansprüche, sondern wirkt sich als Schranke der Rechtsausübung aus.*)
VolltextIMRRS 2012, 2092
AG Wedding, Urteil vom 14.02.2012 - 7 C 433/11
Das Anbringen von durchgängigen Bodenschwellen zur Geschwindigseitsreduzierung auf einem Privatgrundstück stellt keine unzumutbare Beeinträchtigung für den Wegeberechtigten dar.
VolltextIMRRS 2012, 2070
OLG München, Beschluss vom 26.04.2012 - 34 Wx 558/11
1. Zur Erledigung der Hauptsache im Beschwerdeverfahren nach der Grundbuchordnung.*)
2. Kommt es in einzelnen Häusern einer Mehrhausanlage durch einen Nachtrag zur Teilungserklärung zu Veränderungen im Verhältnis des Gemeinschaftseigentums zum Sondereigentum (hier: Öffnung der Dachhaut durch Einbau von Terrassen), bedarf es der Zustimmung der Grundpfandgläubiger der übrigen Häuser auch dann, wenn die Gemeinschaftsordnung eine weitestgehende Verselbständigung der einzelnen Häuser, etwa durch ein umfassendes Sondernutzungsrecht für die jeweiligen Eigentümer an "ihrem" Haus, vorsieht.*)
VolltextIMRRS 2012, 2017
BGH, Urteil vom 15.06.2012 - V ZR 198/11
1. Macht der Käufer das Angebot für einen Grundstückskaufvertrag, das von dem Verkäufer in getrennter Urkunde angenommen wird, kommt es für seine Kenntnis vom Mangel i.S.d. § 442 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht auf den Zeitpunkt der Annahme des Angebots, sondern auf den Zeitpunkt der Beurkundung des Angebots an.*)
2. Das gilt nicht, wenn der Käufer die Weiterleitung seines Angebots selbst hinausgezögert oder wenn er Veranlassung hatte, sich nach Möglichkeiten zu erkundigen, den Eintritt der Bindungswirkung seines Angebots zu verhindern, und rechtzeitig hätte entsprechend tätig werden können.*)
IMRRS 2012, 2013
OLG Oldenburg, Beschluss vom 20.10.2011 - 5 U 160/11
Läuft Regenwasser über eine schräge Abfahrt in eine im Keller gelegene Garage und von dort aus in angrenzende Räume, so handelt es sich nicht um eine Überschwemmung im Sinne der Elementarschadenversicherung.*)
VolltextIMRRS 2012, 2003
OLG Hamm, Urteil vom 16.02.2012 - 5 U 143/11
Seit der Neuregelung des Verjährungsrechts gilt auch für die Regelung des § 1028 BGB nicht mehr die frühere Verjährungsfrist von 30 Jahren, sondern die neue regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren aus § 195 BGB n.F.*)
VolltextIMRRS 2012, 2002
OLG Hamm, Urteil vom 29.03.2012 - 22 U 40/10
Eine Baubeschränkung des Inhalts, dass der jeweilige Eigentümer eines Gebäudes verpflichtet ist, das Gebäude entsprechend dem gestellten Bauantrag umzubauen, künftig seinen Gestaltwert in der dann bestehenden Form zu erhalten und alle weiteren Baumaßnahmen in Abstimmung mit der Baubehörde so zu planen, dass der Gestaltwert für die Kulturlandschaft nicht beeinträchtigt wird, stellt einen Sachmangel i.S.v. § 434 Abs. 1 S. 2 BGB dar. Diesbezüglich besteht eine Offenbarungspflicht des Verkäufers. Verletzt er diese Pflicht, so handelt es sich um Arglist und der Kaufvertrag ist unwirksam.
VolltextIMRRS 2012, 1996
OLG Frankfurt, Urteil vom 14.06.2012 - 12 U 185/10
1. Eine fehlende Baugenehmigung stellt einen Sachmangel von veräußerten Gebäuden oder Gebäudeteilen dar.
2. In dem Bestreiten von Mängeln im Verfahrensverlauf liegt nicht ohne weiteres eine endgültige Erfüllungsverweigerung, denn das Bestreiten ist ein prozessuales Recht des Schuldners. Es müssen weitere Umstände hinzutreten, welche die Annahme rechtfertigen, dass der Schuldner über das Bestreiten der Mängel hinaus bewusst und endgültig die Erfüllung seiner Vertragspflichten ablehnt.
VolltextIMRRS 2012, 1993
BFH, Urteil vom 28.03.2012 - II R 57/10
1. Das Vorliegen eines einheitlichen Erwerbsgegenstands wird indiziert, wenn der Veräußerer aufgrund einer in bautechnischer und finanzieller Hinsicht konkreten und bis (annähernd) zur Baureife gediehenen Vorplanung ein bestimmtes Gebäude auf einem bestimmten Grundstück zu einem im Wesentlichen feststehenden Preis anbietet und der Erwerber dieses Angebot annimmt. Dies gilt auch, wenn das Angebot nach Abschluss des Kaufvertrags unwesentlich geändert wird.*)
2. Ein einheitlicher Erwerbsgegenstand kann aufgrund besonderer Umstände auch vorliegen, wenn der Käufer das Angebot erst 19 Monate nach Abschluss des Kaufvertrags annimmt.*)
3. Gegen die ständige Rechtsprechung des BFH zum einheitlichen Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht bestehen keine durchgreifenden unionsrechtlichen oder verfassungsrechtlichen Bedenken (entgegen Urteil des Niedersächsischen FG vom 26. August 2011 7 K 192/09, 7 K 193/09, EFG 2012, 730).*)
VolltextIMRRS 2012, 1926
OLG München, Beschluss vom 27.06.2012 - 34 Wx 71/12
1. Sind Teilungserklärung und Aufteilungsplan, was die Zugehörigkeit eines Raums zum Sondereigentum betrifft, widersprüchlich, so entsteht kein Sondereigentum an diesem Raum.*)
2. Weist das Grundbuch einen in gemeinschaftlichem Eigentum stehenden Raum als Sondereigentum aus, so entsteht insoweit eine inhaltlich unzulässige Eintragung.*)
VolltextIMRRS 2012, 1924
OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.02.2012 - 9 U 144/11
1. Vereinbaren die Beteiligten beim Verkauf eines Grundstücks, dass der Käufer bei einem Weiterverkauf innerhalb eines bestimmten Zeitraum einen Mehrerlös anteilig abzuführen hat, kommt es für die Bestimmung des Mehrerlöses auf den gesamten Wert der Gegenleistungen an, die beim Weiterverkauf vom Zweiterwerber zu erbringen sind.
2. Beim Weiterverkauf spielt es für den Mehrerlös keine Rolle, mit welchen Begriffen die Gegenleistungen des Zweitkäufers bezeichnet werden. Der Mehrerlös wird insbesondere nicht dadurch geringer, dass die Beteiligten des zweiten Kaufvertrages einen Teil des Kaufpreises als erstattungspflichtige Aufwendungen des Verkäufers bezeichnen ("abzuführender Mehrerlös").
VolltextIMRRS 2012, 1922
BGH, Urteil vom 05.06.2012 - XI ZR 175/11
a) Zur Frage, ob eine arglistige Täuschung darin zu sehen ist, dass in einem Verkaufsprospekt für eine Eigentumswohnung angegeben wird, dass für "Grundstück, Gebäude incl. Vertrieb und Marketing" 76,70% des kalkulierten Gesamtaufwandes aufzuwenden sind, ohne dass ausgewiesen wird, dass hierbei eine Innenprovision in Höhe von 18,24% eingepreist wurde.*)
b) Zur Auslegung eines formularmäßigen Vermittlungsauftrages und vorformulierter Angaben in einem Berechnungsbeispiel.*)
VolltextIMRRS 2012, 1915
OLG Celle, Beschluss vom 11.05.2012 - 4 W 36/12
Der im Grundbuch eingetragene Widerspruch gegen das Alleineigentum verhindert nur den gutgläubigen Erwerb bei einem Verkauf des Grundstücks, zerstört aber nicht die Vermutungswirkung des § 891 BGB. Der Widerspruch hindert nicht die Eintragung der neuen Eigentümer.*)
VolltextIMRRS 2012, 1906
KG, Beschluss vom 22.05.2012 - 1 W 163/11
1. Zur Umschreibung des Eigentums auf eine ausländische juristische Person ist gegenüber dem Grundbuchamt deren Existenz, Erwerbsfähigkeit sowie die Vertretungsmacht der für sie Handelnden grundsätzlich durch öffentliche Urkunden nachzuweisen. Ist dies wegen der Besonderheiten des auf die juristische Person anzuwenden ausländischen Rechts nicht möglich, können die nach diesem Recht möglichen Nachweise ausreichend sein.*)
2. Dies ist bei der Eintragung eines dänischen Vereins der Fall, weil es in Dänemark ein dem deutschen Vereinsregister vergleichbares Register nicht gibt und die Gründung eines Vereins nicht an besondere Formvorschriften gebunden ist. Deshalb kann die Vorlage einer privatschriftlichen Satzung sowie eines Protokolls über die im Rahmen einer Mitgliederversammlung erfolgte Wahl des vertretungsberechtigten Vorstands zum Nachweis genügen.*)
VolltextIMRRS 2012, 1903
OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.06.2012 - 8 W 228/12
1. Das Interesse der Presse oder des Rundfunks erweist sich als gegenüber dem Persönlichkeitsrecht der im Grundbuch Eingetragenen dann als vorrangig, wenn es sich um eine Frage handelt, die für die Öffentlichkeit von Interesse ist, und wenn die Recherche der Aufbereitung einer ernsthaften und sachbezogenen Auseinandersetzung dient.
2. Das öffentliche Interesse ist bei der Frage, ob innerhalb der Schlecker-Familie möglicherweise Vermögen übertragen und so (auch) vor dem Zugriff der Gläubiger in Sicherheit gebracht wurde, zu bejahen.
3. Die Journalisten dürfen auch nicht auf den Insolvenzverwalter verwiesen werden. Zu dessen Aufgaben gehört es schon nicht, die Öffentlichkeit zu unterrichten.
VolltextIMRRS 2012, 1896
BGH, Urteil vom 12.06.2012 - VI ZR 138/11
Sind im Bereich eines Grundstücks nur vereinzelte Glättestellen ohne erkennbare Anhaltspunkte für eine ernsthaft drohende Gefahr vorhanden, ist nicht von einer allgemeinen Glättebildung auszugehen, die eine Streupflicht begründen könnte.*)
VolltextIMRRS 2012, 1883
OLG Brandenburg, Urteil vom 21.06.2012 - 5 U 77/11
1. Zustandsstörer ist der Eigentümer einer Sache, von der eine Beeinträchtigung ausgeht, nicht schon allein auf Grund seiner Rechtsstellung, sondern nur, wenn die Beeinträchtigung wenigstens mittelbar auf seinen Willen zurückgeht. Das setzt voraus, dass er die Beeinträchtigung durch eine eigene Handlung adäquat mitverursacht hat oder trotz Einwirkungsmöglichkeiten auf die Sache die Beseitigung der Störung entgegen einer Handlungspflicht unterlässt
2. Eine Wand ist deswegen eine Grenzwand, weil sie an der Grenze errichtet wird, nicht aber weil - wie hier durch Grundstücksteilung - die "Grenze an eine Wand" heranrückt.
3. Der Einwand der Mitverursachung führt im Rahmen des Anspruchs aus § 1004 Abs. 1 BGB im Falle einer ganz überwiegenden Mitverursachung durch den Anspruchinhaber dazu, dass der Beseitigungsanspruch ausgeschlossen ist, andernfalls zu einer Beschränkung des Anspruchs auf Erstattung der Beseitigungskosten nach Maßgabe der Mitverursachung.
4. Steht das Gebäude auf dem eigenen Grundstück und ragt lediglich die Dachtraufe in einem Umfang von ca. 50 cm auf das Nachbargrundstück über, so hat der Nachbar den Überbau zu dulden; er kann lediglich die Rechte nach § 912 Abs. 2, § 915 BGB geltend machen.
5. Für Ansprüche aus § 1004 Abs. 1 BGB gilt die Regelverjährungsfrist der §§ 195, 199 BGB. Die Verjährung beginnt mit der Entstehung des Anspruchs durch den Beginn der Beeinträchtigung, auch wenn die auf ein und derselben Handlung beruhende Beeinträchtigung fortdauert.
6. Als Gläubiger des Anspruchs aus § 1004 Abs. 1 BGB kommt nicht nur der Grundstückseigentümer in Betracht, sondern, je nach Interessenlage, auch der Anwartschaftsberechtigte, nämlich insbesondere dann, wenn die Sachgefahr auf ihn übergegangen ist.
VolltextIMRRS 2012, 1879
OLG Jena, Urteil vom 12.06.2012 - 4 U 302/11
1. Eine arglistige Täuschung nach, die zur Leistungsfreiheit des Versicherers führt, setzt eine (eindeutige) Täuschung des Versicherers zum Zwecke der Erregung oder Aufrechterhaltung eines Irrtums (über die Schadensursache) durch den Versicherungsnehmer voraus, also ein vorsätzliches und bewusstes Verhalten, dass geeignet ist, auf den Willen des Versicherers zur Schadensregulierung einzuwirken.*)
Hieran fehlt es, wenn der Versicherungsnehmer - im Zuge seiner Einvernahme durch die ermittelnden Polizeibeamten und in Bezug auf die Geltendmachung der Versicherungs-leistung (aus einer Wohngebäudeversicherung nach einem Brand) - lediglich verschiedene (denkbare) Schadensursachen benennt, es sich mithin erkennbar nur um Vermutungen zur Brandursache im Sinne von "Verdachtsäußerungen" handelte.*)
2. Beruft sich der Versicherer auf Leistungsfreiheit wegen vorsätzlich oder grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles durch den Versicherungsnehmer, obliegt dem Versicherer die volle Beweislast hierfür in objektiver Hinsicht und für ein qualifiziertes Verschulden des Versicherungsnehmers.*)
Fehlt es in diesem Zusammenhang an zureichenden bewiesenen Fakten, fehlt es mithin an einer eindeutigen und konkreten Feststellung der Schadensursache (des Brandes) im Sinne eines verwertbaren Eliminationsverfahrens, bleibt für die Anwendbarkeit des vertraglichen Versicherungsausschlusses nach den einschlägigen VGB (88) oder einer Leistungsfreiheit nach § 61 VVG a.F. kein Raum.*)
VolltextIMRRS 2012, 1875
LG München I, Urteil vom 12.07.2011 - 23 O 5974/10
Die Grenze zur Aufklärungspflicht über lärmempfindliche Nachbarn ist dann überschritten, wenn der Kaufinteressent nach solchen Problemen ausdrücklich fragt, oder wenn Nachbarn sich so extrem nachbarfeindlich und schikanös verhalten, dass ein unbefangener Käufer damit nicht rechnen muss. Arglistig kann ein Verschweigen solcher Verhaltensweisen nur sein, wenn der Verkäufer sie beim Verkauf kennt.
VolltextIMRRS 2012, 1831
VG Arnsberg, Urteil vom 28.06.2012 - 7 K 3053/11
Eigentümer und Besitzer von Gebäuden oder Grundstücken sind verpflichtet, die Anbringung von Feuermelde- und Alarmeinrichtungen ohne Entschädigung zu dulden. Diese Duldungspflicht bezieht sich nicht nur auf die erstmalige Anbringung, sondern auch auf eine auf einem Gebäude bereits vorhandene Sirene.
VolltextIMRRS 2012, 1828
VG Gera, Urteil vom 14.06.2012 - 2 K 1726/10
Die Grundgebühr für die Trinkwasserversorgung entfällt bei ausgebautem Wasserzähler, da es an der "betriebsfertigen Herstellung des Anschlusses" fehlt.*)
VolltextIMRRS 2012, 1816
OVG Hamburg, Beschluss vom 03.11.2011 - 2 Bs 178/11
1. Ein Nachbar kann nach § 15 Abs. 1 BauNVO lediglich solche Nutzungsstörungen abwehren, die als rücksichtlos zu werten sind. Dies ist dann der Fall, wenn die mit dem genehmigten Bauvorhaben verbundenen Beeinträchtigungen bei der Nutzung des eigenen Grundstücks bei einer Abwägung, in der die Schutzwürdigkeit der Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung und die Interessen des Bauherrn zu berücksichtigen sind, für den Nachbarn billigerweise unzumutbar sind.
2. Maßgeblich für die Beurteilung der Rücksichtslosigkeit einer immissionsempfindlichen heranrückenden Bebauung sind nur die im Rahmen des § 3 Abs. 1 BlmSchG relevanten Immissionen, die zum maßgeblichen Zeitpunkt genehmigt oder - sofern genehmigungsfrei - zumindest legal sind.
VolltextIMRRS 2012, 1799
BGH, Beschluss vom 10.05.2012 - V ZB 156/11
1. Eine Vormerkung zur Sicherung des Rückübereignungsanspruchs aus einem Rückkaufsrecht des Verkäufers eines Grundstücks kann nach Erlöschen dieses Anspruchs mangels Anspruchskongruenz nicht mit einem Rückübereignungsanspruch des Verkäufers aus einem weiteren Kaufvertrag mit einem Dritten "aufgeladen" werden.*)
2. Ergibt sich das klar und eindeutig aus den zu den Grundakten gereichten öffentlichen Urkunden, ist die Vormerkung im geringsten Gebot nicht zu berücksichtigen, auch wenn sie im Grundbuch noch nicht gelöscht ist.*)
3. Ist eine Auflassungsvormerkung als vorrangiges Recht bei der Feststellung des geringsten Gebots zu berücksichtigen, ist der Zuzahlungsbetrag nach dem Wert des Grundstücks zu bemessen, auch wenn die Wahrscheinlichkeit, dass der Anspruch besteht und durchgesetzt werden kann, gering ist. Bei der Bestimmung des Zuzahlungsbetrags hat der Tatrichter ein Ermessen, das im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt überprüfbar ist.*)
4. Die Pfändung des Anspruchs auf Rückübereignung des Grundstücks, der durch eine Vormerkung gesichert ist, die nach dem geringsten Gebot bestehen bleibt, erlischt nicht durch den Zuschlag, auch wenn sie nach der Eintragung des Rechts erfolgt, aus dem die Zwangsversteigerung betrieben wird.*)
VolltextIMRRS 2012, 1798
BGH, Beschluss vom 10.05.2012 - V ZB 36/12
Zu der Löschung einer Grundschuld an einem herrenlosen Grundstück bedarf es weder der Zustimmung eines für den Eigentümer handelnden Pflegers noch der des früheren Eigentümers.*)
VolltextIMRRS 2012, 1790
OLG Zweibrücken, Urteil vom 28.06.2012 - 4 U 147/10
Zur Unterscheidung der Vereinbarung eines dinglichen Vorkaufsrechts von der Abrede eines schuldrechtlichen Vorkaufsrechts in einem Notarvertrag.*)
VolltextIMRRS 2012, 1780
KG, Urteil vom 15.06.2012 - 11 U 18/11
1. Ein gegenseitiger Vertrag ist als wucherähnliches Rechtsgeschäft sittenwidrig, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung ein auffälliges Missverhältnis besteht. Ein solches auffälliges Missverhältnis besteht bei Grundstücksgeschäften regelmäßig dann, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung. Hinzukommen muss mindestens ein weiterer Umstand, der den Vertrag bei Zusammenfassung der subjektiven und der objektiven Merkmale als sittenwidrig erscheinen lässt.
2. Eine Partei kann wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen schadensersatzpflichtig sein, wenn ein geschlossener Vertrag nichtig ist und sie den Grund der Unwirksamkeit zu vertreten hat. Dies gilt auch bei der schuldhaften Verwendung eines wegen Benachteiligung der anderen Partei sittenwidrigen Vertrags.
IMRRS 2012, 1745
BFH, Urteil vom 29.03.2012 - VI R 21/11
1. Aufwendungen zur Beseitigung unzumutbarer Beeinträchtigungen, die von einem Gegenstand des existenznotwendigen Bedarfs ausgehen, können aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig i.S. des § 33 Abs. 2 EStG entstehen.*)
2. Die Unzumutbarkeit ist anhand objektiver Kriterien zu bestimmen. Handelt es sich um Geruchsbelästigungen, ist das Überschreiten von objektiv feststellbaren Geruchsschwellen erforderlich.*)
3. Ein die Außergewöhnlichkeit von Aufwendungen ausschließender Baumangel liegt auch dann nicht vor, wenn der Einsatz mittlerweile verbotener schadstoffhaltiger Materialien noch zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes erlaubt war und das Gebäude später veräußert wird.*)
4. Der Umstand, dass ein vor Durchführung der Beseitigungs- bzw. Wiederherstellungsmaßnahmen erstelltes amtliches technisches Gutachten nicht vorliegt, steht dem Abzug der durch unabwendbare Ereignisse veranlassten Aufwendungen nicht entgegen. Gleichwohl hat der Steuerpflichtige nachzuweisen, dass er sich den Aufwendungen aus tatsächlichen Gründen nicht entziehen konnte.*)
5. Allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens i.S. von § 33 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (§ 64 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. e EStDV i.d.F. des StVereinfG 2011) liegen bei dem Umbau eines Hauses oder Umgestaltungen des Wohnumfeldes nicht vor.*)
VolltextIMRRS 2012, 1739
LG Stralsund, Urteil vom 07.04.2011 - 6 O 203/10
1. Für die Klage auf Abgabe einer Baulastübernahmeerklärung (§ 83 Abs. 1 LBauO-MV) ist - obwohl diese Erklärung ebenso wie die Baulast selbst öffentlichrechtlicher Natur ist - der ordentliche Rechtsweg eröffnet, soweit sich der Anspruch auf Abgabe der Erklärung aus bürgerlichem Recht ergibt (hier: im Wege ergänzender Vertragsauslegung aus einem Erbauseinandersetzungsvertrag).*)
2. § 26 ZPO ist auf Klagen, die sich auf vertragliche Ansprüche auf Eigentumsverschaffung an einem Grundstück oder auf die Bestellung usw. von Liegenschaftsrechten stützen, unanwendbar; § 26 ZPO gilt nur, wenn sich der Anspruch gegen den Eigentümer als solchen richtet, in der Regel also nur bei gesetzlichen Ansprüchen, die an das Eigentum als solches anknüpfen (im Anschluss u.a. an Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 26 Rdnr. 2).*)
3. Zur Bewilligungsbefugnis/Gesamtschuldnerschaft von Miteigentümern/Erbbauberechtigten bei Übernahme einer Baulast.*)
4. Für die Anwendung der "Andeutungstheorie" ist kein Raum mehr, sobald eine etwaige Formnichtigkeit geheilt ist, z.B. nach § 311b Abs. 1 S. 2 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 20.12.1974 - V ZR 132/73, Z 63, 359 = WM 1975, 158, hier zitiert nach Juris, dort Rdnr. 25).*)
5. Ein "Wegerecht" beinhaltet regelmäßig auch ohne ausdrückliche Erwähnung sowohl ein "Geh-" als auch ein "Fahrrecht" (insoweit entgegen OLG Brandenburg, Urteil vom 20.03.2008 - 5 U 36/07, NotBZ 2009, 101).*
6. Zur Abgrenzung der Auslegung des Umfangs einer Dienstbarkeit bei einer bereits dinglich bestellten und im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeit einerseits und bei der noch zu bestellenden Dienstbarkeit (d.h. bei der Auslegung des Vertrages, aus dem sich die Pflicht zur Bestellung der Dienstbarkeit ergibt) andererseits.*)
7. Der Anspruch auf Übernahme einer Baulast verjährt gemäß § 196 BGB in 10 Jahren.*)
VolltextIMRRS 2012, 1633
BFH, Urteil vom 29.03.2012 - VI R 70/10
Aufwendungen zur Sanierung eines mit Echtem Hausschwamm befallenen Gebäudes können im Einzelfall ein unabwendbares Ereignis sein, wenn der Befall unentdeckt bleibt, die konkrete Gefahr der Unbewohnbarkeit eines Gebäudes droht und daraus eine aufwendige Sanierung folgt.*)
VolltextIMRRS 2012, 1627
OLG Brandenburg, Urteil vom 10.11.2011 - 5 U 77/10
Der Inhaber eines Wohnrechts auf Grund beschränkt persönlicher Dienstbarkeit hat, sofern er erforderlich gewordene Ausbesserungen oder Erneuerungen nicht selbst vornimmt, dem Eigentümer die Vornahme und die Verwendung der in § 1043 BGB bezeichneten Grundstücksbestandteile zu gestatten. Der Duldungsanspruch ist einklagbar und nach §§ 890, 892 ZPO vollstreckbar; eigenmächtige Vornahme ist hingegen verbotene Eigenmacht.
VolltextIMRRS 2012, 1625
BGH, Urteil vom 10.05.2012 - III ZR 234/11
a) Zur Frage, ob der Darlehensvermittler gemäß § 655b Abs. 1 Satz 2 BGB a.F. auch die Vergütung angeben muss, die der Darlehensgeber einem weiteren ("zwischengeschalteten") Vermittler versprochen hat.*)
b) Zur Wirksamkeit einer (erfolgsunabhängigen) Nebenentgeltabrede ("interne Wertermittlungsgebühr").*)
VolltextIMRRS 2012, 1622
OLG München, Urteil vom 23.05.2012 - 3 U 4494/11
Das Fehlen der im Prospekt einer Immobilie beschriebenen Eigenschaft "denkmalgeschützt" stellt einen Sachmangel nach § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB dar.
VolltextIMRRS 2012, 1615
BGH, Beschluss vom 26.04.2012 - V ZB 155/11
1. Die Bemessung der Vergütung des Zwangsverwalters nach § 18 Abs. 1 Satz 1 ZwVwVO setzt voraus, dass geschuldete Mieten tatsächlich an den Zwangsverwalter geleistet werden. Die Einleitung eines Mahnverfahrens reicht ebenso wenig aus wie eine Zahlung des Mieters an den Schuldner oder an einzelne Gläubiger.*)
2. Für die Einleitung eines Mahnverfahrens kann der Zwangsverwalter nicht die gesetzliche Vergütung eines Rechtsanwalts abrechnen, weil es sich nicht um eine Tätigkeit handelt, die ein nicht als Rechtsanwalt zugelassener Zwangsverwalter einem Rechtsanwalt übertragen hätte.*)
VolltextIMRRS 2012, 1574
OLG Brandenburg, Urteil vom 09.05.2012 - 4 U 92/10
Eine Überteuerung von 78,9% führt nicht zu einem besonders groben Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung.
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