Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5159 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
IMRRS 2013, 0282AG Niebüll, Urteil vom 13.12.2012 - 8 C 259/12
Der vermietende Grundstückseigentümer muss nichts gegen seinen die übrigen Nachbarn störenden Mieter unternehmen. Vielmehr sollen sich die umliegenden Nachbarn direkt an die Mieter wenden. Der vermietende Grundstückeigentümer selbst hat keine Handlungspflicht.
VolltextIMRRS 2013, 0273
OLG Köln, Urteil vom 20.12.2012 - 24 U 52/12
1. Besteht keine Verpflichtung des Verkäufers einer Immobilie, ein Bauunternehmen für die Renovierung des Objekts zu vermitteln, so besteht kein Schadensersatzanspruch wegen nicht erbrachter Bauleistungen gegen den Verkäufer, weil der Bauunternehmer inzwischen insolvent geworden ist.
2. Sind in einem Werbeprospekt ausdrücklich die Kosten für Kauf und Renovierung unterschieden und wird der Bauunternehmer lediglich als Kooperationspartner bezeichnet, der auf den Kauf abgestimmte Leistungen anbietet, so rechtfertig dies nicht die Annahme einer Geselschaft, die auf Schadensersatz haftbar wäre.
VolltextIMRRS 2013, 0266
OLG Frankfurt, Urteil vom 25.10.2012 - 2 U 2/12
Die gegenüber dem Nachbarn in einem gerichtlichen Vergleich übernommene Pflicht eines Grundstückseigentümers, die Kosten des Verlegens der im Boden des Nachbargrundstücks verlaufenden Versorgungsleitungen zu tragen, setzt nicht nur die Vorlage einer Baugenehmigung seitens des Nachbarn voraus, selbst wenn dies in dem Vergleich so formuliert ist. Vielmehr ist zusätzlich eine hinreichend konkrete Absicht des Nachbarn, die geplante Baumaßnahme auch umzusetzen, erforderlich. Ob eine solche ernsthafte Bauabsicht fehlte und daher in dem Verlangen des Verlegens der Leitungen gegenüber dem Grundstücksnachbarn eine Pflichtverletzung lag, ist nach dem Ergebnis der Verhandlung und der Beweisaufnahme unter Berücksichtigung der Gesamtumstände festzustellen.*)
VolltextIMRRS 2013, 0262
BGH, Urteil vom 30.11.2012 - V ZR 25/12
Ein zu Wohnzwecken genutztes Grundstück ist mit einem Sachmangel im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB behaftet, wenn es von Grundwasser durchströmt wird, das mit Giftstoffen (Cyanide) belastet ist.*)
VolltextIMRRS 2013, 0256
LG Münster, Urteil vom 03.08.2012 - 04 O 9/12
1. Beschaffenheitsangaben und Anpreisungen zu Grundstücken/Gebäuden können im notariellen Kaufvertrag im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB berichtigt werden.
2. Anpreisungen wie "110%-ig in Ordnung" sind keine Erklärungen zur Mängelfreiheit, wenn im Exposé Renovierungsbedürftigkeit angesprochen wird.
3. Die Versicherung in einem notariellen Vertrag, keine verdeckten Mängel zu kennen und keine bekannten Mängel zu verschweigen, bedeutet nicht die Gewährleistungsübernahme für das Fehlen von Mängeln.
VolltextIMRRS 2013, 0255
AG Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 04.09.2012 - 716b C 53/12
Die WEG als Eigentümerin eines Grundstücks trifft die Pflicht, Geh- und Fahrradwege in der erforderlichen Breite vom Schnee und Eis zu reinigen. Diese Pflicht kann die WEG wirksam auf Dritte übertragen. Dabei trifft die WEG die Pflicht, eine geeignete Person auszuwählen und diese im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren zu überwachen.
VolltextIMRRS 2013, 0251
EuGH, Urteil vom 17.01.2013 - Rs. C-543/11
Art. 135 Abs. 1 Buchst. k der Richtlinie 2006/112/EG ist dahin auszulegen, dass die in der erstgenannten Bestimmung vorgesehene Befreiung von der Mehrwertsteuer einen Vorgang wie den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden - die Lieferung eines unbebauten Grundstücks nach Abriss des darauf befindlichen Gebäudes - nicht erfasst, selbst wenn zum Zeitpunkt dieser Lieferung außer dem Abriss keine weiteren Arbeiten zur Erschließung des Grundstücks durchgeführt worden waren, falls eine Gesamtwürdigung der mit diesem Vorgang verbundenen und zum Zeitpunkt der Lieferung gegebenen Umstände einschließlich der Absicht der Parteien, sofern sie durch objektive Anhaltspunkte bestätigt wird, ergibt, dass zu diesem Zeitpunkt das in Rede stehende Grundstück tatsächlich zur Bebauung bestimmt war; dies zu prüfen ist Sache des vorlegenden Gerichts.*)
VolltextIMRRS 2013, 0243
OLG Frankfurt, Urteil vom 14.11.2012 - 4 U 84/12
Die Erteilung einer Vollmacht, mit der der Mitarbeiter eines Versteigerungshauses bevollmächtigt wird, für den Auftraggeber bei der Versteigerung eines bestimmten Grundstücks mitzubieten, bedarf nicht der notariellen Beurkundung, wenn diese unwiderruflich ist und bis zum Versteigerungstermin ein gewisser Zeitraum verbleibt, binnen dessen der Auftraggeber die Vollmacht widerrufen kann. Dies gilt auch dann, wenn der Bevollmächtigte von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit ist.*)
VolltextIMRRS 2013, 0193
BGH, Urteil vom 14.12.2012 - V ZR 49/12
1. Die Anzeige der beabsichtigten Ausübung des Hammerschlags- und Leiterrechts muss Angaben zu dem voraussichtlichen Umfang der geplanten Arbeiten, zu deren Beginn und Dauer sowie zu Art und Umfang der Benutzung des Nachbargrundstücks enthalten.*)
2. Die Anzeige ist Voraussetzung für die Ausübung des Rechts, nicht für das Bestehen des Duldungsanspruchs.*)
VolltextIMRRS 2013, 0191
OLG Nürnberg, Urteil vom 07.01.2013 - 4 U 585/12
1. Es stellt einen Mangel eines verkauften Grundstücks dar, wenn es an der baurechtlich gesicherten Befugnis für die vertraglich vorausgesetzte gewerbliche Nutzung fehlt. Die baurechtlich gesicherte Befugnis besteht nicht, wenn trotz kaufvertraglich zugesagten Bestandsschutzes durch die Gemeinde deren Baubehörde von einer Nutzungsänderung ausgeht und dafür eine Baugenehmigung verlangt.*)
2. Bei der Prüfung, ob arglistiges Verhalten vorliegt, muss sich eine Gemeinde Kenntnisse ihrer Bauordnungsbehörde auch dann zurechnen lassen, wenn Mitarbeiter der Liegenschaftsabteilung beim Verkauf hiervon keine Kenntnis haben.*)
VolltextIMRRS 2013, 0160
OLG Bamberg, Urteil vom 04.12.2012 - 5 U 29/12
1. Baut ein Bauherr unter Verletzung der Abstandslächen, so hat der Nachbar Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche, es sei denn er hat auf diese wirksam verzichtet.
2. Erklärt sich ein Grundstückseigentümer in einem gerichtlichen Vergleich mit der Inanspruchnahme seines Grundstücks (hier: Baugerät abstellen, mit Baufahrzeugen befahren und vorübergehende Eingrabungen) zur Durchführung von Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück, bedeutet dies nicht, dass er auch mit dem Bau an sich einverstanden ist. Das Gleiche gilt, wenn der bauende Grundstückseigentümer seinem Nachbarn im selben Vegleich zusichert, er werde nicht auf seine Grundstücke überbauen.
3. Es liegt auch kein Einveständnis mit den Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück vor, wenn der betroffene Nachbar Mitteilungen des Bauherrn über den Baufortschritt nur passiv hinnimmt.
VolltextIMRRS 2013, 0154
KG, Beschluss vom 19.11.2012 - 8 W 80/12
Wird neben der Herausgabe und Räumung eines Grundstücks auch die Beseitigung der auf dem Grundstück befindlichen Baulichkeiten verlangt, erhöht sich der Streitwert der Räumungsklage um die für die Beseitigung erforderlichen Kosten (im Anschluss an OLG Hamburg NZM 2008,1228).*)
VolltextIMRRS 2013, 0147
OLG Stuttgart, Urteil vom 14.11.2012 - 14 U 15/12
Zur Haftung eines Kommanditisten eines geschlossenen Immobilienfonds für Darlehensansprüche der finanzierenden Bank, die zugleich Gründungskommanditistin und Mitinitiatiorin des Fonds ist, insbesondere dazu, ob die Haftung eines Kommanditisten für Drittgläubiger-Ansprüche eines Mitkommanditisten subsidiär ist und vorrangig die Gesellschaft in Anspruch genommen werden muss und ob und unter welchen Voraussetzungen die Inanspruchnahme gegen die Treuepflicht verstößt.*)
VolltextIMRRS 2013, 0134
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21.08.2012 - 3 W 90/11
Zur Grundbuchberichtigung nach einem durch den Wechsel der Straßenbaulast eingetretenen Wechsel im Eigentum an dem Straßengrundstück.*)
VolltextIMRRS 2013, 0127
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 05.11.2012 - 3 W 127/12
Zum gutgläubigen Erwerb eines Sondernutzungsrechts (Pkw-Stellplatz), der im Widerspruch zur Eintragungsbewilligung bei einem anderen Miteigentumsanteil im Grundbuch eingetragen ist.*)
VolltextIMRRS 2013, 0123
OLG München, Beschluss vom 19.07.2012 - 34 Wx 522/11
1. Gebühren und Geschäftswert für die Berichtigung des Grundbuchs bei Gesellschafterwechsel in der GbR bestimmen sich aus § 67 KostO (Anschluss an OLG München vom 24.9.2010, 34 Wx 2/10 = FGPrax 2010, 314; a.A. OLG Frankfurt vom 19.11.2009, 20 W 70/90).*)
2. Bei der Bemessung des Geschäftswertes ist jeweils auf das wirtschaftliche Interesse abzustellen, das sich aus dem übergegangenen Anteil an der GbR ergeben kann.*)
3. Bestehen Zweifel an der Größe des übergegangenen Anteils, so ist bei der Schätzung des wirtschaftlichen Interesses davon auszugehen, dass die Gesellschafter zu gleichen Teilen am Vermögen der GbR beteiligt sind.*)
4. Die bloße Namensänderung einer GbR, die gleichzeitig mit der Eintragung weiterer Berichtigungen eingetragen werden kann, kann mit dem Geschäftswert von 1/20 des Grundstückswertes bemessen werden.*)
5. Bei mehreren Berichtigungen, die dasselbe Recht betreffen, entsteht nur eine Gebühr, diese jedoch aus dem zusammengerechneten Wert.*)
VolltextIMRRS 2013, 0108
OVG Saarland, Beschluss vom 14.12.2012 - 1 B 298/12
1. Verweigert der Eigentümer dem Bezirksschornsteinfegermeister die Durchführung einer nach dem Inkrafttreten des § 17 Abs. 3 Satz 2 SchfHwG (15.7.2011) anberaumten Feuerstättenschau, so hat der Bezirksschornsteinfegermeister den Feuerstättenbescheid nach dieser Neuregelung auf der Grundlage der Daten des Kehrbuchs zu erstellen.*)
2. Der Erlass einer ordnungsbehördlichen Verfügung, durch die der Eigentümer zur Duldung der Feuerstättenschau verpflichtet wird, ist in dieser Situation rechtswidrig.*)
VolltextIMRRS 2013, 0045
BGH, Beschluss vom 23.11.2012 - BLw 13/11
a) Verfahrensfehler der für die Erteilung der Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zuständigen Behörden sind grundsätzlich nach § 45 VwVfG heilbar.*)
b) Ein außerhalb eines Genehmigungsverfahrens ergangener Bescheid über die Mitteilung der Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts ist in dem Einwendungsverfahren nach § 10 RSG aufzuheben, und zwar auch dann, wenn eine der Vertragsparteien nachträglich die Genehmigung beantragt.*)
c) Veräußerungen von Erbanteilen nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 GrdstVG sind, auch wenn der Nachlass nicht aus einem Betrieb, sondern aus landwirtschaftlichen Grundstücken besteht, dann genehmigungspflichtig, wenn die Form der Erbanteilsübertragung allein deswegen gewählt wurde, um die Genehmigungspflicht einer von den Vertragsparteien bezweckten Veräußerung landwirtschaftlich genutzter Grundstücke zu umgehen.*)
VolltextIMRRS 2013, 0037
AG Charlottenburg, Urteil vom 22.10.2012 - 202 C 259/12
Die Eigentümerin eines Grundstücks, das teilweise als Parkplatz benutzt wird, trifft eine Verkehrssicherungspflicht dergestalt, dass sie dafür sorgen muss, dass bei Baumfällarbeiten keine Baumstümpfe aus dem Boden ragen, die ein- und ausfahrende Fahrzeuge beschädigen können. Dies gilt aber nicht, wenn sich die Baumstümpfe auf Flächen befinden, die noch nicht als Parkplätze ausgewiesen sind.
VolltextIMRRS 2013, 0033
VG Gelsenkirchen, Urteil vom 13.09.2012 - 5 K 2203/11
1. An den Merkmalen der Atypik und der vorübergehenden Dauer einer Ertragsminderung als Voraussetzung für einen Grundsteuererlass nach § 33 Abs. 1 Satz 1 GrStG ist für die mit Erlass des Jahressteuergesetzes 2009 geltende Rechtslage nicht mehr festzuhalten.*)
2. Für den Nachweis von Vermietungsbemühungen sowohl für Wohnraum als auch für gewerbliche Räume reicht es aus, wenn der Eigentümer glaubhaft macht, dass er einen Immobilienmakler mit der Vermietung des Objekts beauftragt hat. Darüber hinaus ist es nicht erforderlich, dass dessen Vermietungsbemühungen im Einzelnen nachgewiesen werden.*)
VolltextIMRRS 2013, 0030
OLG Koblenz, Beschluss vom 13.12.2012 - 2 U 1020/11
1. Eine Arglisthaftung wegen der Täuschung durch Verschweigen offenbarungspflichtiger Mängel setzt voraus, dass dem Verkäufer Fehler bekannt waren oder er sie zumindest für möglich hielt und er billigend in Kauf nahm, dass dem Käufer diese Fehler nicht bekannt waren und er bei deren Offenlegung den Kaufvertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte. Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (in Anknüpfung Senatsentscheidungen vom 19.01.2009 - 2 U 422/08 und vom 20.02.2009 - 2 U 848/08).*)
2. Lässt sich nach den Festellungen des Sachverständigen nicht gesichert klären, ob ein Hausanwesen zum Zeitpunkt des Auszugs der Eigentümer mit Buckel- bzw. Kugelkäfern befallen war, scheidet eine Haftung der Veräußerer des Hausanwesens wegen Arglisthaftung aus.*)
VolltextIMRRS 2013, 0028
OLG Koblenz, Beschluss vom 04.10.2012 - 2 U 1020/11
1. Eine Arglisthaftung wegen der Täuschung durch Verschweigen offenbarungspflichtiger Mängel setzt voraus, dass dem Verkäufer Fehler bekannt waren oder er sie zumindest für möglich hielt und er billigend in Kauf nahm, dass dem Käufer diese Fehler nicht bekannt waren und er bei deren Offenlegung den Kaufvertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte. Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (in Anknüpfung Senatsentscheidungen vom 19.01.2009 - 2 U 422/08 und vom 20.02.2009 - 2 U 848/08).*)
2. Lässt sich nach den Festellungen des Sachverständigen nicht gesichert klären, ob ein Hausanwesen zum Zeitpunkt des Auszugs der Eigentümer mit Buckel- bzw. Kugelkäfern befallen war, scheidet eine Haftung der Veräußerer des Hausanwesens wegen Arglisthaftung aus.*)
VolltextIMRRS 2013, 0023
LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.09.2012 - L 6 AS 404-12 B ER
Leibrentenzahlungen, die nicht unmittelbar zu einer Vermögensvermehrung führen, sondern einer Sicherung des bereits erlangten Vermögensvorteils dienen, werden als Kosten der Unterkunft berücksichtigt.
VolltextIMRRS 2013, 0012
OLG Celle, Urteil vom 12.04.2012 - 13 U 105/11
Zum Umfang der Verpflichtung desjenigen, der den Grundstücksteil mit der einzigen Messeinrichtung gemietet hat, für die Kosten der Energielieferungen aufzukommen (zugleich Abgrenzung zu OLG Frankfurt, Urteil vom 14. Mai 1998 - 15 U 50/97, juris).*)
VolltextIMRRS 2013, 0007
OLG München, Beschluss vom 22.08.2012 - 34 Wx 200/12
1. Zur Umschreibung von Wohnungseigentum an Minderjährige in Erfüllung eines Vermächtnisses, wenn ein Elternteil (Mit-)Erbe ist.*)
2. Der Mitwirkung eines familiengerichtlich bestellten Pflegers bedarf es zur dinglichen Überlassung des vermachten Wohnungseigentums in diesem Fall nicht (Bestätigung der Senatsrechtsprechung vom 23.9.2011, 34 Wx 311/11).*)
3. Jedoch bedarf die Auflassung von Bruchteilen eines Wohnungseigentums an Minderjährige der familiengerichtlichen Genehmigung nach § 1822 Nr. 10 BGB (siehe KG vom 15.7.2012, 1 W 312/10), und zwar auch dann, wenn zwei minderjährige Kinder gemeinsam zu gleichen Anteilen erwerben.*)
VolltextIMRRS 2013, 0004
LG Koblenz, Urteil vom 15.06.2012 - 8 O 353/06
1. Beim Kauf einer Immobilie besteht eine Offenbarungspflicht des Verkäufers über die bevorstehende Sanierung mangelhafter Gebäudebestandteile, da sie regelmäßig mit erheblichen Kosten verbunden ist. Dagegen muss der Verkäufer den Käufer über regelmäßig bzw. turnusmäßig durchzuführende Anstreicharbeiten nicht aufklären.
2. Die Wohnungsgröße stellt beim Immobilienverkauf einen derart bestimmenden Wertfaktor einer Wohnung dar, dass bereits bei fahrlässig unrichtigen Beschreibungen Arglist angenommen werden kann.
3. Eine Vielzahl anhängiger WEG-Verfahren, die negative Auswirkungen auf das Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer hat, könnte ein Mangel der Wohnung darstellen. Anders könnte dies zu beurteilen sein, wenn diese Verfahren fast ausschließlich durch den Verkäufer initiiert worden waren.
VolltextOnline seit 2012
IMRRS 2012, 3368BGH, Beschluss vom 25.10.2012 - V ZB 5/12
1. Eine Erklärung kann neben einer Beanstandung gemäß § 180 Satz 2 BGB auch eine Zurückweisung gemäß § 174 Satz 1 BGB enthalten, sofern aus ihr eindeutig hervorgeht, dass das Bestehen der Vertretungsmacht bemängelt und zugleich das Rechtsgeschäft wegen der fehlenden Vorlage einer Vollmachtsurkunde zurückgewiesen wird.*)
2. Die Beanstandung führt ebenso wie die Zurückweisung zu der Unwirksamkeit des einseitigen Rechtsgeschäfts, wenn eine wirksame Vertretungsmacht nicht besteht; eine nachträgliche Heilung ist ausgeschlossen.*)
VolltextIMRRS 2012, 3351
BGH, Beschluss vom 26.11.2012 - NotSt(Brfg) 2/12
a) Ein Anwaltsnotar, der einen Ehegatten in einem Scheidungsverfahren anwaltlich vertreten hat, darf als Notar an der Beurkundung eines Grundstücksübertragungsvertrags zwischen den vormaligen Ehepartnern nicht mitwirken, wenn in diesem auch geregelt ist, dass mit Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Erwerbers sämtliche wechselseitigen Zugewinnausgleichsansprüche erledigt sind. Das gilt auch, wenn das Anwaltsmandat die Regelung des Zugewinnausgleichs nicht zum Gegenstand und die Vertragsklausel lediglich deklaratorische Bedeutung hatte.*)
b) Zur Bemessung der bei einem Verstoß gegen dieses Mitwirkungsverbot zu verhängenden Disziplinarmaßnahme.*)
VolltextIMRRS 2012, 3345
OLG Koblenz, Beschluss vom 11.12.2012 - 2 U 55/12
1. Hat der Nutzungsberechtigte eines Hausanwesens in erster Instanz mit einer konkreten Mietzinsforderung gegen die Hauptforderung die Aufrechnung erklärt, ist es ihm verwehrt, im Berufungsverfahren erfolgreich die hilfsweise Aufrechnung mit Mietzinsforderungen aus anderen Mietverhältnissen zu erklären, wenn weder der Gegner in die Aufrechnungserklärung einwilligt, noch das Prozessgericht diese für sachdienlich erachtet und die Aufrechnungserklärung auch nicht auf Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht bei seiner Verhandlung und Entscheidung ohnehin zu Grunde zu legen hat.*)
2. Ist eine beabsichtigte Nießbrauchsgewährung mangels Eintragung im Grundbuch nicht entstanden, kann der Eigentümer in entsprechender Anwendung mietrechtlicher Vorschriften die Herausgabe der Räumlichkeiten verlangen.*)
VolltextIMRRS 2012, 3344
OLG Koblenz, Beschluss vom 06.11.2012 - 2 U 55/12
1. Hat der Nutzungsberechtigte eines Hausanwesens in erster Instanz mit einer konkreten Mietzinsforderung gegen die Hauptforderung die Aufrechnung erklärt, ist es ihm verwehrt, im Berufungsverfahren erfolgreich die hilfsweise Aufrechnung mit Mietzinsforderungen aus anderen Mietverhältnissen zu erklären, wenn weder der Gegner in die Aufrechnungserklärung einwilligt, noch das Prozessgericht diese für sachdienlich erachtet und die Aufrechnungserklärung auch nicht auf Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht bei seiner Verhandlung und Entscheidung ohnehin zu Grunde zu legen hat.*)
2. Ist eine beabsichtigte Nießbrauchsgewährung mangels Eintragung im Grundbuch nicht entstanden, kann der Eigentümer in entsprechender Anwendung mietrechtlicher Vorschriften die Herausgabe der Räumlichkeiten verlangen.*)
VolltextIMRRS 2012, 3339
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.10.2012 - 2 B 1090/12
1. Nachbarrechtliche Abwehransprüche unterliegen auch dann der Verwirkung, wenn es um die Verletzung nachbarschützender Vorschriften des Brandschutzes - hier das sog. Öffnungsverbot - geht.
2. Die Bauaufsichtsbehörde ist hierdurch allerdings nicht an einem Einschreiten aufgrund einer Ermessensentscheidung gehindert.
VolltextIMRRS 2012, 3308
OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.11.2012 - 17 U 236/11
1. Eine Mietpoolkalkulation muss sämtliche von der Gemeinschaft der Mietpoolteilnehmer zu tragende Kosten und andere mietpoolrelevante Abschläge nach kaufmännischen Regeln der Wohnungswirtschaft ansetzen und von der Rohmiete in Abzug bringen. Zur ordnungsgemäßen Kalkulation gehören u.a. die Kosten für die von den Mietern oder Dritten nicht beizutreibenden Schönheitsreparaturen, für Anwalts- und Gerichtskosten zur Durchsetzung von Forderungen gegen Mieter sowie für Reparaturen im Sondereigentum (bei Mieterwechsel).
2. Bei einem institutionalisierten Zusammenwirken von Verkäufer, Vermittler und finanzierender Bank (hier: arglistige Täuschung über im Kaufpreis versteckte Provisionen) wird ein Wissensvorsprung der finanzierenden Bank bzgl. dieser Täuschung widerleglich vermutet.
3. Von einer Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis der Kläger über eine Täuschung ist erst dann auszugehen, wenn diesen sowohl Umstände, die im Bezug auf das finanzierte Geschäft einen Ersatzanspruch begründen, als auch die Umstände bekannt waren, aus denen sich ergibt, dass auch die finanzierende Bank- obwohl nicht unmittelbar Geschäftspartnerin - als mögliche Haftende in Betracht kommt.
VolltextIMRRS 2012, 3252
OLG Brandenburg, Urteil vom 21.06.2012 - 5 U 5/11
1. Sind in einem alten Gebäude die Holzbalkendecken in großem Umfang von holzzerstörenden Pilzen und Insekten befallen, eignet sich das Gebäude nicht uneingeschränkt zu Verwendung als Wohngebäude.*)
2. Im Rahmen des Tatbestandsmerkmals "Arglist" muss der Verkäufer nicht nur ihm bekannte (verdeckte) Mängel von sich aus offenbaren, er muss auch einen bereits bestehenden Verdacht auf das Vorhandensein solcher Mängel offenbaren.*)
3. Wird in einem Verkehrswertgutachten festgestellt, dass entsprechend dem Gebäudealter und dem Gebäudezustand für alle Holzteile ein Holzschutzgutachten für erforderlich gehalten wird, muss aus der Sicht eines objektiven Verkäufers der hinreichend konkrete Verdacht entstehen, dass tragende Holzbauteile aufgrund ihres konkret festgestellten Zustandes durch Holzschädlinge oder in anderer Weise beeinträchtigt sein können.*)
4. Über einen derartigen Verdacht muss der Verkäufer den potentiellen Käufer auch ohne konkrete Nachfrage informieren.*)
VolltextIMRRS 2012, 3213
BGH, Beschluss vom 11.10.2012 - V ZB 2/12
1. Die Zustimmung des Verwalters zu der Veräußerung von Wohnungseigentum nach § 12 Abs. 1, 3 WEG bleibt auch dann wirksam, wenn die Bestellung des Verwalters vor dem in § 878 BGB genannten Zeitpunkt endet.*)
2. Im Grundbuchverfahren ist grundsätzlich nicht zu prüfen, ob der Verwalter, dessen Zustimmung zur Veräußerung nach § 12 WEG in der Form des § 29 Abs. 1 GBO dem Grundbuchamt vorliegt, auch noch in dem Zeitpunkt zum Verwalter bestellt war, in dem der Umschreibungsantrag eingereicht worden ist.*)
VolltextIMRRS 2012, 3192
VG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 27.06.2012 - 5 L 31/12
1. Ist eine sachliche Beitragspflicht für den Anschluss bzw. die Anschlussmöglichkeit an leitungsgebundene Einrichtungen und Anlagen, die der Versorgung oder der Abwasserbeseitigung dienen, mangels wirksamen Satzungsrechts vor dem 1. Februar 2004 nicht entstanden, so bestimmt sich der für ihre Entstehung maßgebliche Zeitpunkt nach der Neufassung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG.
2. Ein nicht in das Grundbuch eingetragenes Recht an dem Grundstück bleibt insoweit bestehen, als es im Zwangsversteigerungsverfahren (rechtzeitig, 45 Abs. 1 ZVG) angemeldet wurde und nicht durch Zahlung gedeckt ist. Im Übrigen erlöschen Rechte. Somit wird der Erwerber eines Grundstücks im Zwangsversteigerungsverfahren vor schon bestehenden Forderungen geschützt, die nicht angemeldet wurden.
3. Der Erwerber soll zwar ein lastenfreies Grundstück erwerben. Die Vorschriften des ZVG bezwecken aber keinen Schutz vor Forderungen, die erst aufgrund einer persönlichen Beitragspflicht in der Zukunft - nach Eigentumserwerb und Zuschlag (§ 90 Abs. 1 ZVG) - entstehen.
VolltextIMRRS 2012, 3183
OLG Celle, Beschluss vom 28.06.2012 - 4 W 93/12
Das Grundbuchamt darf einen neuen Eigentümer auch dann eintragen, wenn die zuständige Behörde mitgeteilt hat, die erteilte Genehmigung nach § 2 GrdstVG sei unanfechtbar und ein unbeteiligter Dritter Widerspruch gegen die Genehmigung angekündigt hat.*)
VolltextIMRRS 2012, 3181
FG Hamburg, Urteil vom 05.09.2012 - 6 K 169/11
1. Umbaumaßnahmen an einem ursprünglich zu Lagerzwecken errichteten achtgeschossigen Gebäude führen auch dann zur Herstellung eines Neubaus i. S. des § 27 Abs. 2 UStG, wenn zwar die tragenden Bestandteile aus Gründen des Denkmalschutzes erhalten bleiben, sich infolge der Sanierung aber der Nutzungs- und Funktionszusammenhang wesentlich geändert hat.*)
2. Eine derartige Änderung des Nutzungs- und Funktionszusammenhangs liegt vor, wenn mit der Sanierung fünf in sich abgeschlossene Büroeinheiten mit zeitgemäßem Standard geschaffen wurden, während das Gebäude vor der Sanierung als Wohnung oder Büro z. T. überhaupt nicht nutzbar und z. T. nur mit einfachstem Standard (z. B. Ofenheizung) ausgestattet und gegen sehr geringe Mieten genutzt worden war.*)
VolltextIMRRS 2012, 3180
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 21.11.2012 - 13 LA 92/12
Der Eigentümer eines Grundstücks, das durch die vorhandenen Küstenschutzanlagen bislang nicht umfassend geschützt ist, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Erweiterung der Küstenschutzanlagen zugunsten seines Grundstücks.*)
VolltextIMRRS 2012, 3174
OLG Hamm, Urteil vom 10.09.2012 - 22 U 67/11
Wird in einem notariellen Grundstückskaufvertrag auf ein Bodengutachten Bezug genommen, bedarf es dessen Mitbeurkundung jedenfalls dann nicht, wenn das Bodengutachten nicht die vertragliche Beschaffenheit der Kaufsache bestimmt und damit keinen eigenen rechtsgeschäftlichen Regelungsinhalt aufweist (Anschluss an BGH, Urt. v. 14. März 2003, V ZR 278/01, DNotZ 2003, 698 = NJW-RR 2003, 1136). In diesem Fall liegt nur eine sog. unechte oder erläuternde Verweisung vor.*)
VolltextIMRRS 2012, 3169
KG, Beschluss vom 21.08.2012 - 1 W 175/12
Der Unrichtigkeitsnachweis (§ 22 GBO) kann im Fall der Gesamtrechtsnachfolge durch Übertragung sämtlicher Geschäftsanteile einer KG auf einen einzigen Erwerber durch Vorlage der notariell beglaubigten Anmeldung der Auflösung der Gesellschaft und des Erlöschens der Firma durch alle Gesellschafter, aus denen sich die zugrundeliegende Rechtsänderung ergibt, geführt werden.*)
VolltextIMRRS 2012, 3162
OLG Hamm, Beschluss vom 21.08.2012 - 15 W 224/11
1. Im Fall der Ausübung eines Vorkaufsrechts wird der Erstkäufer von einer eigenen vertraglichen Provisionspflicht gegenüber dem Makler frei. Eine eigene Provisionspflicht des Verkäufers bleibt unberührt.*)
2. Eine von dem Urkundsnotar standardmäßig ohne besondere Belehrung in den Grundstückskaufvertrag aufgenommene Vereinbarung, durch die sich beide Vertragsparteien jeweils gesondert zur Zahlung einer Provision an den Makler verpflichten, kann nicht durch das Interesse der Vertragsparteien gerechtfertigt werden, im Fall der Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts nicht auf den Maklerkosten sitzen zu bleiben.*)
VolltextIMRRS 2012, 3159
OLG Nürnberg, Beschluss vom 04.10.2012 - 15 W 1623/12
Die Eltern bedürfen zur Veräußerung eines Grundstücks, das im Eigentum einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts steht, der auch ihre minderjährigen Kinder angehören, auch nach der Änderung der Rechtsprechung zur Rechtsstellung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts der familiengerichtlichen Genehmigung nach § 1643 Abs. 1, § 1821 Nrn. 1 und 4 BGB, wenn es sich um eine vermögensverwaltende Gesellschaft handelt, zu deren Geschäftsgegenstand die Veräußerung von Grundstücken nicht gehört.*)
VolltextIMRRS 2012, 3158
LG Regensburg, Urteil vom 10.07.2012 - 2 S 20/11
1. Die Benutzung eines Weges durch die örtliche Gemeinschaft ist Voraussetzung für die Annahme eines über die Anlegung der Grundbücher nach Inkrafttreten des BGB fortdauerndes Gewohnheitsrechts.
2. Die Geltung von Gewohnheitsrecht endet auch durch Bildung von entgegenstehendem Gewohnheitsrecht.
VolltextIMRRS 2012, 3154
OLG Brandenburg, Urteil vom 24.10.2012 - 3 U 106/11
1. Die bloße Unrichtigkeit eines Titels ohne das Hinzutreten weiterer Umstände reicht noch nicht aus, um das Verhalten des Vollstreckungsgläubigers als sittenwidrig erscheinen zu lassen.
2. Missbrauch des Vollstreckungstitel liegt u.a. dann vor, wenn eine Partei das Urteil oder seine Rechtskraft erschlichen hat, oder darin, dass die Ausnutzung des zwar nicht erschlichenen, aber als (auch nachträglich) unrichtig erkannten Urteils in hohem Maße unbillig und geradezu unerträglich ist.
3. Erhält der Gläubiger mehr, als ihm bei zutreffender Bewertung der Rechtslage zugestanden hätte, liegt noch keine Ausnutzung seiner formalen Rechtsstellung unter Missachtung der materiellen Rechtslage zuungunsten des Schuldners vor. Die Rechtskraft muss nur dann zurücktreten, wenn dies mit dem Gerechtigkeitsgedanken schlechthin unvereinbar ist.
4. Der Gläubiger kann nicht gleichzeitig Schadensersatz verlangen und das Eigentum an der Sache behalten.
VolltextIMRRS 2012, 3150
KG, Beschluss vom 18.10.2012 - 1 W 334/12
1. Der Nachweis der Vertretungsbefugnis eines Geschäftsführers einer italienischen GmbH (Società a Responsabilità Limitata, SRL) kann im Grundbuchverfahren durch die Vorlage eines beglaubigten Auszuges aus dem maßgeblichen italienischen Unternehmensregister (registro delle imprese) geführt werden.*)
2. Die im Grundbuchverfahren vorzulegende Übersetzung muss beweissicher durch Schnur und Siegel mit der fremdsprachlichen Urkunde verbunden, die Unterschrift öffentlich beglaubigt sein.*)
VolltextIMRRS 2012, 3136
OLG Koblenz, Beschluss vom 29.10.2012 - 2 U 1124/11
1. Durch einen Rezess kann eine Dienstbarkeit in Form eines Wegerechts dergestalt begründet werden, dass ein Grundstück belastet und ein Grundstück berechtigt wird, ohne dass es eines Eintrags ins Grundbuch bedarf. Denn ein Rezess ist eine durch Verwaltungsakt begründete Dienstbarkeit, deren Entstehen und Erlöschen öffentlich rechtlicher Natur ist (in Anknüpfung an OLG Koblenz, Urteil vom 29.05.2006 - 12 U 186/05 - NJW-RR 2007, 893).*)
2. Ein Wegerecht und eine Grunddienstbarkeit können erlöschen, wenn ihre Ausübung dauernd unmöglich geworden ist oder der Vorteil für das herrschende Grundstück infolge grundlegender Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse oder der rechtlichen Grundlage objektiv und endgültig weggefallen ist (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 26.09.2003 - V ZR 70/03 - NJW 2003, 3769; OLG Koblenz, Urteil vom 29.05.2006 - 12 U 186/05 - NJW-RR 2007, 893).*)
3. Ist der Dienstbarkeitsweg ursprünglich allein durch einen öffentlich-rechtlichen Akt entstanden, kann eine Verlegung der durch einen öffentlich-rechtlichen Akt begründeten Dienstbarkeit nur durch einen erneuten öffentlich-rechtlichen Akt erfolgen. Das Einvernehmen der Nachbarn über die Fortsetzung der Wegenutzung vermag nicht die öffentlich-rechtlich begründete Dienstbarkeit in ihrem Inhalt zu ändern und den Dienstbarkeitsweg zu verlegen.*)
4. Hat der Hauseigentümer die Benutzung seines Grundstücks als Zugang zum Grundstücksteil des Nachbarn über eine lange Zeit geduldet, kann daraus ein schuldrechtlicher Gestattungsvertrag hergeleitet werden, der als jederzeit kündbarer Leihvertrag zu qualifizieren ist.*)
5. Voraussetzung eines Notwegerechts ist das Fehlen einer für eine ordnungsgemäße Benutzung des Grundstücks notwendigen Verbindung zu einem öffentlichen Weg, soweit Ausschlussgründe des § 918 BGB nicht vorliegen. Die Ordnungsmäßigkeit der Benutzung des notleidenden Grundstücks richtet sich nicht nach den persönlichen Bedürfnissen des Grundstückseigentümers, sondern nach objektiven Gesichtspunkten, insbesondere nach Größe, Lage, Kulturart und Umgebung des Grundstücks. Notwendig für die ordnungsgemäße Benutzung ist eine Verbindung, ohne die die ordnungsgemäße Benutzung nicht gewährleistet ist. Eine solche Verbindung fehlt, wenn sie nicht besteht und auch nicht anderweitig auf dem notleidenden Grundstück geschaffen werden kann, ohne dass durch die hierfür aufzuwendenden Kosten die Wirtschaftlichkeit der Grundstücksbenutzung aufgehoben oder in unzumutbarer Weise geschmälert ist; bloße Erschwerungen sind dagegen vom Eigentümer des notleidenden Grundstücks hinzunehmen. An alle tatbestandlichen Erfordernisse des § 917 S. 1 BGB ist angesichts des schwerwiegenden Eingriffs, den ein Notweg für das Eigentum des Nachbarn bedeutet, ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. auch Oberlandesgericht Koblenz - Hinweisverfügung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 07.01.2009 i.V.m Beschluss vom 26.03.2009 und Beschluss vom 16.06.2009 Gehörsrüge gemäß § 321 a ZPO - 2 U 715/09 - NJOZ 2010, 153).*)
6. Auch wenn sich aus dem Gemeinschaftsverhältnis und dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme Mitwirkungs- und Handlungsansprüche ergeben, sind hinsichtlich des Rechts auf Mitbenutzung eines Nachbargrundstücks die Pflichten aus diesem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis aber grundsätzlich in § 917 BGB abschließend geregelt.*)
VolltextIMRRS 2012, 3120
KG, Beschluss vom 28.08.2012 - 1 W 72/12
Für die Buchung der Eröffnung des Sonderinsolvenzverfahrens über das Vermögen einer vollbeendeten Kommanditgesellschaft ("über das dem Kommanditisten ... angewachsene Sondervermögen der ehemaligen ... KG") genügt es, wenn (noch) die untergegangene Kommanditgesellschaft als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen ist; einer Voreintragung ihres Rechtsnachfolgers bedarf es nicht.*)
VolltextIMRRS 2012, 3117
VG Neustadt, Urteil vom 23.05.2012 - 1 K 1041/11
1. Das KAG knüpft bei der Frage der Beitragspflicht an das grundbuchrechtliche Grundstück an.*)
2. Sind drei natürliche Personen jeweils zu einem Drittel als Miteigentümer im Grundbuch ohne weiteren Zusatz eingetragen, so sind diese, und nicht eine GbR, als Gesamtschuldner beitragspflichtig. Anderes gilt nur im Falle von Wohnungseigentum.*)
3. § 47 Abs. 1 GBO stellt die Eintragung von Bruchteilseigentum der Eintragung von Eigentum einer GbR in § 47 Abs. 2 GBO gegenüber.*)
VolltextIMRRS 2012, 3083
OLG Hamburg, Urteil vom 28.09.2012 - 11 U 76/12
Die Anwendbarkeit von § 912 BGB scheidet aus, wenn der Überbau erst nach Errichtung des Hauptgebäudes erstellt worden ist (entgegen BGH, MDR 2009, 24).
VolltextIMRRS 2012, 3082
OLG München, Urteil vom 12.09.2012 - 20 U 1600/12
Wer ein Grundstück bebaut, darf sich als Eigentümer grundsätzlich ohne weiteres für zum Bau berechtigt halten. Das gilt aber nicht, wenn dem Eigentümer bewusst ist, im Bereich der Grenze zu bauen. Dann hat er vor der Bauausführung nochmals festzustellen, ob der für die Bebauung vorgesehene Grund auch ihm gehört und während der Bauausführung darauf zu achten, dass er die Grenzen seines Grundstücks zum Nachbarn tatsächlich nicht überschreitet. Hierzu hat er gegebenenfalls einen Vermessungsingenieur hinzuziehen. Eine Verletzung dieser Pflicht begründet grobe Fahrlässigkeit im Sinne vom § 912 Abs. 1 BGB.
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