Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5159 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
IMRRS 2013, 0639OLG München, Urteil vom 13.02.2013 - 7 U 2616/12
Wer noch vor Eintritt in Verkaufsverhandlungen über ein Grundstück im Zusammenhang mit der Erwirkung eines Vorbescheids über die Bebaubarkeit jemanden in beratender Funktion hinsichtlich Fassade, Raumaufteilung und Aufstockung des bestehenden Gebäudes beauftragt, muss sich dessen erlangtes Wissen über Veränderungen des Baugrundes in der Vergangenheit nicht als Wissensvertreter zurechnen lassen.*)
VolltextIMRRS 2013, 0638
BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 80/12
1. Auch in Ansehung des Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG kann eine infolge der Unwirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Preisänderungsklausel nach § 307 BGB entstehende planwidrige Regelungslücke in einem Energieversorgungsvertrag mit einem (Norm-)Sonderkunden im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung (§§ 157, 133 BGB) dahingehend geschlossen werden, dass der Kunde die Unwirksamkeit derjenigen Preiserhöhungen, die zu einem den vereinbarten Anfangspreis übersteigenden Preis führen, nicht geltend machen kann, wenn er sie nicht innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Zugang der jeweiligen Jahresrechnung, in der die Preiserhöhung erstmals berücksichtigt worden ist, beanstandet hat (Fortführung der Senatsurteile vom 14. März 2012 - VIII ZR 113/11, NJW 2012, 1865, Rn. 19 ff., zur Veröffentlichung in BGHZ 192, 372 bestimmt, und VIII ZR 93/11, ZNER 2012, 265, Rn. 24 ff.).*)
2. Ist die in einem Energieversorgungsvertrag mit einem (Norm-)Sonderkunden formularmäßig vereinbarte Preisänderungsklausel nach § 307 BGB unwirksam, verbleiben das Kalkulations- und damit auch das Kostensteigerungsrisiko grundsätzlich bei dem Energieversorgungsunternehmen (Fortführung des Senatsurteils vom 25. Oktober 1989 - VIII ZR 105/88, BGHZ 109, 139, 145). Dessen Verpflichtung zur Herausgabe der von dem Kunden rechtsgrundlos gezahlten Erhöhungsbeträge ist daher nicht gemäß § 818 Abs. 3 BGB ausgeschlossen.*)
3. Die Verjährung von Rückzahlungsansprüchen wegen Gaspreisüberzahlungen beginnt nicht bereits mit den jeweils geleisteten Abschlagszahlungen, sondern erst mit der anschließenden Erteilung der Jahresabrechnung zu laufen (Bestätigung des Senatsurteils vom 23. Mai 2012 - VIII ZR 210/11, NJW 2012, 2647 Rn. 9 ff.).*)
VolltextIMRRS 2013, 0635
OLG Saarbrücken, Urteil vom 06.02.2013 - 1 U 132/12
1. Weiß ein Verkäufer um Feuchtigkeitsschäden des Hauses und lässt er kurz vor der Veräußerung durch Dritte durchführen, wobei ihm nicht bekannt ist, über welche fachliche Qualifikation der Ausführende, dessen Arbeiten der Verkäufer auch nicht überprüft, verfügt, muss er mit der Möglichkeit eines fortbestehenden Fehlers rechnen.*)
2. Klärt der Verkäufer den Käufer nicht über diese Umstände auf, handelt er arglistig.*)
VolltextIMRRS 2013, 0619
BGH, Beschluss vom 06.12.2012 - V ZB 80/12
Zur ordnungsgemäßen Prüfung, ob eine Zwangsvollstreckung wegen der Suizidgefahr des Schuldners eingestellt werden muss.
VolltextIMRRS 2013, 0618
BFH, Urteil vom 11.12.2012 - IX R 14/12
1. Aufwendungen für eine nach Herstellung, Anschaffung oder Selbstnutzung leerstehende Wohnung können als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sein, wenn der Steuerpflichtige die Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich dieses Objekts erkennbar aufgenommen und sie später nicht aufgegeben hat.*)
2. Aufwendungen für eine Wohnung, die nach vorheriger, auf Dauer angelegter Vermietung leersteht, sind auch während der Zeit des Leerstands als Werbungskosten abziehbar, solange der Steuerpflichtige den ursprünglichen Entschluss zur Einkünfteerzielung im Zusammenhang mit dem Leerstand der Wohnung nicht endgültig aufgegeben hat.*)
3. Im Einzelfall kann ein besonders lang andauernder Leerstand --auch nach vorheriger, auf Dauer angelegter Vermietung-- dazu führen, dass eine vom Steuerpflichtigen aufgenommene Einkünfteerzielungsabsicht ohne sein Zutun oder Verschulden wegfällt.*)
4. Für die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit von Vermietungsbemühungen als Voraussetzung einer (fort-)bestehenden Einkünfteerzielungsabsicht, deren Feststellung und Würdigung im Wesentlichen dem FG als Tatsacheninstanz obliegt, trägt der Steuerpflichtige die Feststellungslast.*)
IMRRS 2013, 0617
OLG Hamm, Beschluss vom 08.01.2013 - 6 UF 96/12
Ist unter Eheleuten die Zahlung einer Nutzungsentschädigung für die ehemalige Ehewohnung in Streit, so bemisst sich der Verfahrenswert auch dann nach § 48 FamGKG, wenn die Eheleute zwischenzeitlich rechtskräftig geschieden werden.*)
VolltextIMRRS 2013, 0614
BGH, Urteil vom 16.01.2013 - XII ZR 141/10
Bei der Beurteilung, ob die Übertragung eines Grundstücks durch einen Ehegatten sein Vermögen im Ganzen betrifft, ist ein von ihm vorbehaltenes dingliches Wohnungsrecht als ihm verbliebenes Vermögen zu berücksichtigen.*)
VolltextIMRRS 2013, 0610
BGH, Urteil vom 25.01.2013 - V ZR 118/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0584
AG Reutlingen, Urteil vom 26.10.2012 - 9 C 1190/12 WEG
1. Die tatsächliche Behauptung von Lärm und Vibrationen kann für den Unterlassungsanspruch aus §§ 1004 BGB, 15 Abs. 3, 14 Nr. 1 WEG im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens auch und gerade durch eine Versicherung an Eides statt glaubhaft gemacht werden.*)
2. Im Grundsatz unbeachtlich ist, dass diese subjektiven Eindrücke im einstweiligen Verfügungsverfahren nicht technisch gemessen und überprüft wurden. Würde man den Unterlassungsanspruch nur dann bejahen, wenn die Beeinträchtigung im technischen Sinne messbar war und hierbei Richtwerte - etwa der der TA Lärm - überschritten wurden, würde verkannt werden, dass technischen Richtwerten allenfalls eine Indizwirkung zukommt.*)
3. Tabellen aus der TA Lärm u. Ä. haben für das Zivilgericht keine Bindungswirkung. Es handelt sich bloß um normkonkretisierende Verwaltungsvorschriften. Allein daraus, dass deren Werte unter- oder überschritten werden, lässt sich noch nicht sagen, dass es sich um eine unwesentliche oder wesentliche Beeinträchtigung handelt ("limitierte Verwaltungsakzessorietät"). Stattdessen ist zu fragen, ob die festgestellte Beeinträchtigung für einen verständigen Durchschnittsmenschen zu einer Lästigkeit führt.*)
VolltextIMRRS 2013, 0580
OLG Schleswig, Urteil vom 28.02.2012 - 11 U 137/11
Auch mit einer vertraglich unwirksamen Übertragung der Streupflichten können sich die Streupflichten des ursprünglich Pflichtigen in Auswahl-, Instruktions- und Überwachungspflichten ändern und Pflichten bei dem Übernehmer entstehen.*)
VolltextIMRRS 2013, 0577
BGH, Urteil vom 04.12.2012 - II ZR 159/10
1. Über den Anspruch auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück durch Herausgabe und Bewilligung der Eintragung kann nicht durch Grundurteil entschieden werden. Dies gilt auch dann, wenn gegenüber dem vom Gericht als bestehend erachteten Klageanspruch ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines der Höhe nach streitigen Gegenanspruchs geltend gemacht wird.*)
2. Die Geschäftschancenlehre ist auf den geschäftsführenden Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts jedenfalls dann anwendbar, wenn diese eine "Erwerbsgesellschaft" oder eine "unternehmenstragende" Gesellschaft darstellt oder gewerblich tätig ist.*)
3. Die Durchsetzungssperre steht der isolierten Geltendmachung eines Anspruchs der Gesellschaft auf Schadensersatz im Wege der Naturalrestitution gegen einen ausgeschiedenen Gesellschafter-Geschäftsführer wegen der Verletzung einer Geschäftschance der Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht entgegen.*)
VolltextIMRRS 2013, 0574
BFH, Urteil vom 12.12.2012 - XI R 3/10
1. Erzeugt der Betreiber eines Blockheizkraftwerks in einem Einfamilienhaus neben Wärme auch Strom, den er teilweise, regelmäßig und nicht nur gelegentlich gegen Entgelt in das allgemeine Stromnetz einspeist, ist er umsatzsteuerrechtlich Unternehmer.*)
2. Hat der Betreiber den Vorsteuerabzug aus der Anschaffung des Blockheizkraftwerks geltend gemacht, liegt in der Verwendung von Strom und Wärme für den Eigenbedarf eine der Umsatzbesteuerung unterliegende Entnahme. Dies gilt nicht für die aus technischen Gründen nicht zur Heizung nutzbare Abwärme.*)
3. Bemessungsgrundlage der Entnahme von Strom und Wärme für den Eigenbedarf sind die für die Strom- und Wärmeerzeugung mit dem Blockheizkraftwerk angefallenen sog. Selbstkosten nur dann, soweit ein Einkaufspreis für Strom und Wärme nicht zu ermitteln ist.*)
VolltextIMRRS 2013, 0560
OLG Celle, Beschluss vom 30.11.2012 - 4 W 202/12
Eine antragsgemäß zunächst ohne Zinsen nur für die Hauptforderung zur Eintragung in das Grundbuch gelangte Zwangshypothek kann später nicht mehr um Eintragung der ebenfalls titulierten Zinsen an derselben Rangstelle erweitert werden. Eine Eintragung der Erweiterung an rangbereiter Stelle ist nur möglich, wenn die Mindestgrenze des § 866 Abs. 3 ZPO erreicht ist.*)
VolltextIMRRS 2013, 0559
KG, Urteil vom 07.12.2012 - 21 U 20/11
1. Tilgt der Schuldner eine Darlehensforderung, die durch eine auf seinem Grundstück lastende Grundschuld gesichert wird, erwirbt er aufgrund des der Grundschuldbestellung zugrunde liegendem Sicherungsvertrages einen Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld.*)
2. Hat die Darlehensforderung gegen mehrere Schuldner bestanden, bilden diese nach Tilgung als Mitgläubiger gemäß § 432 BGB eine Forderungsgemeinschaft mit der Folge, dass den Rückgewähranspruch entweder nur sämtliche Gläubiger gemeinsam geltend machen können oder ein Gläubiger (Teilhaber) Leistung an die Gemeinschaft verlangen kann.*)
3. Das Innenverhältnis der Gläubiger richtet sich nach den Vorschriften über die Gemeinschaft, §§ 741 ff. BGB. Dabei gilt die Auslegungsregel des § 742 BGB.*)
VolltextIMRRS 2013, 0545
OLG Köln, Urteil vom 31.08.2010 - 23 U 5/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0532
OLG Hamm, Urteil vom 08.11.2012 - 5 U 100/12
Zwischen Eigentümern von Grundstücken besteht auch ohne eine entsprechende Vereinbarung eine Rechtsgemeinschaft im Sinne von § 741 BGB, wenn sie über ein einheitliches, die gemeinsamen Grundstücksgrenzen überschreitendes Entwässerungsrohrsystem verfügen.*)
VolltextIMRRS 2013, 0521
AG Kiel, Urteil vom 01.02.2013 - 118 C 154/12
1. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Zustimmung zu dem nach dem Landesrecht maßgebenden Abmarkungsverfahren besteht in Schleswig-Holstein grundsätzlich.
2. Der Anspruch auf Zustimmung ist gegeben, wenn der Abmarkung widersprochen wird.
VolltextIMRRS 2013, 0517
BGH, Urteil vom 24.01.2013 - VII ZR 122/12
Zwischen den Berliner Wasserbetrieben und einem Grundstückseigentümer kommt kein Abwasserentsorgungsvertrag allein dadurch zustande, dass die Pächter des Grundstücks als Nutzungsberechtigte Abwasser aus abflusslosen Abwassersammelbehältern durch einen Fachbetrieb haben abfahren lassen und an einer von den Berliner Wasserbetrieben bezeichneten Übergabestelle den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt haben.*)
VolltextIMRRS 2013, 0516
BGH, Urteil vom 24.01.2013 - VII ZR 121/12
Zwischen den Berliner Wasserbetrieben und einem Grundstückseigentümer kommt kein Abwasserentsorgungsvertrag allein dadurch zustande, dass die Pächter des Grundstücks als Nutzungsberechtigte Abwasser aus abflusslosen Abwassersammelbehältern durch einen Fachbetrieb haben abfahren lassen und an einer von den Berliner Wasserbetrieben bezeichneten Übergabestelle den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt haben.*)
VolltextIMRRS 2013, 0514
BGH, Beschluss vom 17.01.2013 - V ZB 53/12
1. Die Bezeichnung des Grundstücks in der Terminsbestimmung nur unter Angabe der Gemarkung genügt den Anforderungen des § 37 Nr. 1 ZVG regelmäßig nicht, wenn die Gemarkung für eine ortsunkundige Person ohne Heranziehung weiterer Informationsquellen keine Rückschlüsse auf den Ortsnamen zulässt.*)
2. Wird der Versteigerungstermin in beiden gemäß § 39 Abs. 1 ZVG zur Wahl gestellten Veröffentlichungsmedien bekannt gemacht, liegt eine ordnungsgemäße Bekanntmachung auch dann vor, wenn nur in einer der beiden Veröffentlichungen der Ortsname genannt ist.*)
VolltextIMRRS 2013, 0504
OLG Koblenz, Urteil vom 15.01.2013 - 4 U 874/12
Wer bei dem Verkauf eines Hauses den Umfang eines Marderbefalls im Dach nicht vollständig und korrekt beschreibt, kann trotz eines Gewährleistungsausschlusses wegen Arglist auf Schadensersatz haften.
VolltextIMRRS 2013, 0493
BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 306/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0483
BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 305/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0479
BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 52/12
1. Auch in Ansehung des Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG kann eine infolge der Unwirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Preisänderungsklausel nach § 307 BGB entstehende planwidrige Regelungslücke in einem Energieversorgungsvertrag mit einem (Norm-)Sonderkunden im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung (§§ 157, 133 BGB) dahingehend geschlossen werden, dass der Kunde die Unwirksamkeit derjenigen Preiserhöhungen, die zu einem den vereinbarten Anfangspreis übersteigenden Preis führen, nicht geltend machen kann, wenn er sie nicht innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Zugang der jeweiligen Jahresrechnung, in der die Preiserhöhung erstmals berücksichtigt worden ist, beanstandet hat (Fortführung der Senatsurteile vom 14. März 2012 - VIII ZR 113/11, NJW 2012, 1865, Rn. 19 ff., zur Veröffentlichung in BGHZ 192, 372 bestimmt, und VIII ZR 93/11, ZNER 2012, 265, Rn. 24 ff.).*)
2. Ist die in einem Energieversorgungsvertrag mit einem (Norm-)Sonderkunden formularmäßig vereinbarte Preisänderungsklausel nach § 307 BGB unwirksam, verbleiben das Kalkulations- und damit auch das Kostensteigerungsrisiko grundsätzlich bei dem Energieversorgungsunternehmen (Fortführung des Senatsurteils vom 25. Oktober 1989 - VIII ZR 105/88, BGHZ 109, 139, 145). Dessen Verpflichtung zur Herausgabe der von dem Kunden rechtsgrundlos gezahlten Erhöhungsbeträge ist daher nicht gemäß § 818 Abs. 3 BGB ausgeschlossen.*)
3. Die Verjährung von Rückzahlungsansprüchen wegen Gaspreisüberzahlungen beginnt nicht bereits mit den jeweils geleisteten Abschlagszahlungen, sondern erst mit der anschließenden Erteilung der Jahresabrechnung zu laufen (Bestätigung des Senatsurteils vom 23. Mai 2012 - VIII ZR 210/11, NJW 2012, 2647 Rn. 9 ff.).*)
VolltextIMRRS 2013, 0476
BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 59/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0475
BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 100/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0474
BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 79/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0473
BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 23/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0472
BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 345/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0470
BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 60/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0466
BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 61/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0463
BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 24/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0462
BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 99/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0460
LG Regensburg, Urteil vom 24.07.2012 - 2 S 38/12
Wird ein herrschendes Grundstück mit einem anderen Grundstück verbunden, so bleibt die Ausübung des Wegerechts nur auf dem Teil des neuen Grundstücks beschränkt, der das frühere herrschende Grundstück bildete. Es findet keine räumliche Ausweitung der Dienstbarkeit statt.
VolltextIMRRS 2013, 0453
LG Osnabrück, Urteil vom 30.01.2013 - 10 O 1537/12
Einem Grundstückskäufer steht gegen eine kommunalbeherrschte Eigengesellschaft kein Anspruch auf Rückzahlung der im Kaufpreis enthaltenen pauschalen Erschließungskosten zu.*)
VolltextIMRRS 2013, 0452
LG Osnabrück, Urteil vom 30.01.2013 - 5 O 1486/12
1. Bauherren, die vor dem Jahr 2010 von einer kommunalbeherrschten Erschließungsgesellschaft ein Baugrundstück zu einem Pauschalpreis pro Quadratmeter erwarben, haben keine Auskunfts- oder Rückzahlungsansprüche hinsichtlich des im Pauschalpreis enthaltenen Erschließungskostenanteils.*)
2. Selbst wenn die Erschließungskostenregelung entsprechend des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 01.12.2010 (9 C 8.09) unwirksam sein sollte, führt eine im Vertrag vereinbarte salvatorische Klausel lediglich dazu, dass die Grundstückskäufer die Freistellung von etwaigen Nachforderungen der Gemeinde verlangen können. Ansonsten gibt es keine tragfähigen Gründe dafür, das Äquivalenzgefüge der wechselseitig vollständig erfüllten Verträge nachhaltig zu verändern. Die Käufer müssen sich daran festhalten lassen, dass sie sich vertraglich verpflichtet haben, für ein erschlossenes Baugrundstück einen bestimmten Preis zu zahlen.*)
VolltextIMRRS 2013, 0444
BGH, Beschluss vom 17.01.2013 - IX ZR 129/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0443
BGH, Beschluss vom 20.12.2012 - V ZB 95/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 0440
BGH, Urteil vom 07.12.2012 - V ZR 180/11
Eine Enteignung im Sinne von § 1 VermG liegt nicht vor, wenn ein Privatgrundstück versehentlich als Volkseigentum gebucht wird und die zuständige staatliche Stelle diese Buchung in der irrigen Annahme hinnimmt, das Grundstück sei bereits auf anderer Grundlage enteignet worden. Der Grundbuchberichtigungsanspruch nach § 894 BGB wird dann nicht durch das Vermögensgesetz ausgeschlossen.*)
VolltextIMRRS 2013, 0438
OLG Celle, Urteil vom 21.01.2013 - 4 W 12/13
Der Grundstückseigentümer hat keinen Anspruch auf Umschreibung seines Grundbuchblattes, damit eine gelöschte Zwangssicherungshypothek aus dem Grundbuch nicht mehr ersichtlich ist. Unentschieden bleibt, ob etwas anders gilt, wenn die gelöschte Eintragung unter Verletzung gesetzlicher Vorschriften vorgenommen worden war.*)
VolltextIMRRS 2013, 0425
BFH, Urteil vom 22.08.2012 - X R 24/11
Auch wenn ein Steuerpflichtiger in eigener Person kein einziges Objekt veräußert, kann er allein durch die Zurechnung der Grundstücksverkäufe von Personengesellschaften oder Gemeinschaften einen gewerblichen Grundstückshandel betreiben.*)
VolltextIMRRS 2013, 0424
LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 10.05.2012 - 1 S 22/12
1. Der alljährliche Reinigungsflug von Bienen fällt als artspezifisches Verhalten nicht unter den Tatbestand von § 833 S. 1 BGB.*)
2. Ein Schadensersatzanspruch aus § 823 I BGB ist ebenfalls nicht begründet, da der Überflug der Bienen als unwesentliche Beeinträchtigung der Benutzung des Grundstücks auch dann nach § 906 I 1 BGB zu dulden ist, wenn auf dem alljährlichen Reinigungsflug Bienenkot auf das Grundstück verbracht wird.*)
VolltextIMRRS 2013, 0420
BGH, Urteil vom 21.12.2012 - V ZR 221/11
1. Eine als Wohnungsbesetzungsrecht eingetragene beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist als dingliches Recht auch dann wirksam, wenn mit ihr auf den Eigentümer des belasteten Grundstücks Druck zum Abschluss eines bestimmten Vertrags ausgeübt wird (Fortführung von Senat, Urteil vom 3. Mai 1985 - V ZR 55/84, NJW 1985, 2474, 2475).*)
2. Die Ausübung des Unterlassungsanspruchs aus einer Dienstbarkeit stellt sich jedoch als eine mit dem Gebot von Treu und Glauben unvereinbare unzulässige Rechtsausübung dar, wenn der Berechtigte seine dingliche Rechtsstellung zur Durchsetzung inhaltlich unzulässiger Vereinbarungen nutzt.*)
VolltextIMRRS 2013, 0414
OLG Hamm, Beschluss vom 14.08.2012 - 9 U 119/12
1. Es besteht keine grundsätzliche Pflicht des Grundstückeigentümers, Dritte vor Dachlawinen durch spezielle Maßnahmen zu schützen.*)
2. Sicherungsmaßnahmen sind dann geboten, wenn besondere Umstände vorliegen. Als solche kommen neben der allgemeinen Schneelage des Ortes die Beschaffenheit und Lage des Gebäudes, die allgemein üblichen Sicherheitsvorkehrungen, die konkreten Schneeverhältnisse sowie Art und Umfang des gefährdeten Verkehrs in Betracht.*)
VolltextIMRRS 2013, 0403
VG München, Urteil vom 19.11.2012 - M 8 K 11.5128
1. Eine unzumutbare Beeinträchtigung durch geschützte Bäume ist dann anzunehmen, wenn die verursachten Immissionen oder sonstigen Auswirkungen nach Art und Intensität die Nutzung bzw. Nutzbarkeit des Grundstücks erheblich beeinträchtigen. Bei Wohngebäuden ist das der Fall, wenn sie so beschattet werden, dass die dort befindlichen Wohnräume während des Tages nur mit künstlichem Licht genutzt werden können.
2. Zur zumutbaren Grundstücksnutzung gehört sowohl eine angemessene Freizeitnutzung als auch eine entsprechende gärtnerische Nutzung. Diese implizieren sowohl eine Besonnung mindestens von Teilbereichen des Grundstücks, die über wenige Minuten hinausgeht, als auch Bepflanzungsmöglichkeiten von nicht nur "schattenliebenden bzw. -vertragenden Pflanzen".
3. Führt der Baumbestand auf einem Grundstück gegebenenfalls in Verbindung mit der Situation auf den Nachbargrundstücken zu einem nicht mehr hinnehmbaren Lichtentzug, so stellt ein Baumfällverbot eine nicht beabsichtigte Härte für den Grundstückseigentümer dar. Das führt dazu, dass eine Ausnahme vom Verbot der Fällung geschützter Bäume in Betracht kommt.
VolltextIMRRS 2013, 0398
OLG Celle, Beschluss vom 22.11.2012 - 4 W 166/12
Die Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen eine den in der Hauptsache obsiegenden Antragsteller benachteiligenden Kostenentscheidung im Rahmen eines Beschlusses nach § 7 ErbbauRG beträgt gem. § 63 Abs. 2 Nr. 2 FamFG zwei Wochen.*)
VolltextIMRRS 2013, 0382
BGH, Urteil vom 19.10.2012 - V ZR 263/11
1. Ein Öltank ist auch dann wesentlicher Bestandteil eines Wohnhauses, dessen Beheizung er dient, wenn er nicht in das Gebäude, sondern in das Erdreich eingebracht worden ist.*)
2. Auf einen solchen Tank finden die Regelungen der §§ 912 ff. BGB über den Überbau weder unmittelbare noch entsprechende Anwendung.*)
VolltextIMRRS 2013, 0366
BGH, Beschluss vom 15.11.2012 - V ZB 99/12
Eine Vormerkung, die einen Anspruch auf Verschaffung eines Miteigentumsanteils an einem im Alleineigentum stehenden Grundstück sichern soll, kann nur an dem Grundstück und nicht an dem erst noch zu schaffenden Miteigentumsanteil bestellt werden.*)
VolltextIMRRS 2013, 0345
BGH, Urteil vom 09.11.2012 - V ZR 182/11
1. Bei einem Grundstückskaufvertrag haftet auch die vollmachtlos vertretene Vertragspartei nicht schon dann auf Ersatz der vergeblichen Vertragskosten, wenn sie die als sicher erscheinende Genehmigung ohne triftigen Grund verweigert, sondern nur, wenn eine besonders schwerwiegende, in der Regel vorsätzliche Treuepflichtverletzung vorliegt, etwa das Vorspiegeln einer tatsächlich nicht vorhandenen Genehmigungsbereitschaft.*)
2. Ist der Vertrag aufschiebend bedingt, haftet die Vertragspartei auch bei einer besonders schwerwiegenden Treuepflichtverletzung auf Ersatz der vergeblichen Vertragskosten nur, wenn anzunehmen ist, dass die Bedingung bei Erteilung der Genehmigung eingetreten wäre.*)
3. Die gesetzliche Kostenregelung in § 448 Abs. 2 BGB setzt voraus, dass der Kaufvertrag wirksam wird.*)
VolltextIMRRS 2013, 0342
OLG Hamm, Beschluss vom 03.01.2013 - 22 U 158/12
1. Beschaffenheitsangaben und Anpreisungen zu Grundstücken/Gebäuden können im notariellen Kaufvertrag im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB berichtigt werden.
2. Anpreisungen wie "110%-ig in Ordnung" sind keine Erklärungen zur Mängelfreiheit, wenn im Exposé Renovierungsbedürftigkeit angesprochen wird.
3. Die Versicherung in einem notariellen Vertrag, keine verdeckten Mängel zu kennen und keine bekannten Mängel zu verschweigen, bedeutet nicht die Gewährleistungsübernahme für das Fehlen von Mängeln.
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