Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
5214 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2014
IMRRS 2014, 0298
OLG Hamm, Urteil vom 08.08.2013 - 5 U 26/13
Ausgeübt werden kann das Ablösungsrecht gem. § 268 Abs. 1, § 1150 BGB erst dann, wenn die Gläubigerin die Zwangsvollstreckung in das Grundstück betreibt und der Ablösende Gefahr läuft, durch die Zwangsvollstreckung seinen Besitz an dem Anwesen zu verlieren. Dabei bezieht sich das Ablösungsrecht jedoch nur auf die Grundschuld, wegen der vollstreckt wird.*)

IMRRS 2014, 0293

BGH, Urteil vom 17.01.2014 - V ZR 108/13
1. Bei einer Eigentumswohnung, deren Erwerb der Alterssicherung dienen soll, rechnet ein vernünftiger Erwerber grundsätzlich nicht damit, dass die vorgeschlagene Finanzierung erst mehrere Jahre nach Eintritt des Rentenalters vollständig abgeschlossen sein wird. Ist das der Fall, ist der Erwerber im Beratungsgespräch unmissverständlich darauf hinzuweisen. Unterlässt der Anlageberater einen solchen Hinweis, macht er sich schadensersatzpflichtig.
2. Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen das Angebot des anderen Teils unbefristet fortbesteht und von dem Verwender jederzeit angenommen werden kann, sind auch dann unzulässig, wenn sich der andere Teil durch einen Widerruf von seinem Angebot lösen kann.

IMRRS 2014, 0290

AG Osnabrück, Urteil vom 05.08.2013 - 14 C 557/12
Ein Wartungsvertrag über Heizkostenverteiler ist anfechtbar, wenn die Wartung dieser Geräte nicht notwendig ist und der Kunde beim Vertragsabschluss hierüber getäuscht wurde.

IMRRS 2014, 0262

OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.12.2013 - 9 U 184/11
1. Sonnenlichtreflexionen von Photovoltaikanlagen können als wesentliche und nicht ortsübliche Störungen abgewehrt werden.
2. Die Wesentlichkeit der Blendungen beurteilt sich nicht nur nach Dauer und Intensität, sondern auch nach ihrer Art. Dabei sind horizontale und direkte Blendungen von Solaranlagen besonders zu berücksichtigen.
3. Die konkrete Ortsüblichkeit der Blendwirkungen von Solaranlagen ist im Einzelfall festzustellen. Nur wenn die konkreten, erheblichen Reflexionswirkungen dem fraglichen Wohngebiet ein bestimmtes Gepräge geben, kann von einer Ortsüblichkeit ausgegangen werden.

IMRRS 2014, 0259

BGH, Urteil vom 22.11.2013 - V ZR 161/12
Ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht ist neben der Bestellung eines dinglichen Vorkaufsrechts dann als zusätzlich vereinbart anzusehen, wenn die Vorkaufsberechtigung bereits vom Vertragsschluss an und unabhängig von der Eintragung des Vorkaufsrechts im Grundbuch bestehen soll.*)

IMRRS 2014, 0234

OLG Nürnberg, Beschluss vom 04.12.2013 - 15 W 2175/13
Ergeben sich im Antragsverfahren aus dem Vortrag des Antragstellers konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen von Eintragungshindernissen - hier die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aufgrund eines vorläufig vollstreckbaren Urteils über eine Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO -, so obliegt es dem Antragsteller, die deshalb bestehenden Bedenken gegen die Eintragung auszuräumen.*)

IMRRS 2014, 0223

BGH, Urteil vom 22.11.2013 - V ZR 199/12
1. Wird ein Grundstück in der Weise aufgeteilt, dass ein aufstehendes Gebäude von der Grenze der beiden neu gebildeten Grundstücke durchschnitten wird, kommt es für die Höhe der Überbaurente auf die Grundstückswertverhältnisse im Zeitpunkt der Grundstücksteilung an.*)
2. Allerdings ruhen die Duldungspflicht nach § 912 Abs. 1 BGB und das Rentenrecht solange, bis die Grundstücke in das Eigentum verschiedener Personen gelangen.*)

IMRRS 2014, 0201

OLG Bremen, Urteil vom 21.11.2013 - 3 U 23/13
1. Die Angaben über Grundstücksgröße, die der Verkäufer gegenüber dem Makler macht, sind kein Exposé, sondern dienen der Vorbereitung der Vermarktung einschließlich der Erstellung eines Exposés.
2. Bei den Flächenangaben einer Immobilie handelt es sich um so wesentliche Informationen, die für den Erwerber des Grundstücks erkennbar von großer Bedeutung sind. Erklärungen hierzu müssen dennoch hinreichend konkret und deutlich getroffen werden. Erkundigt sich der Käufer eines Grundstücks erst am Rande des Notartermins beim Veräußerer ganz allgemein nach der Richtigkeit der angegebenen Zahlen im Maklerexposé, ohne offenzulegen, dass er konkrete Bedenken bezüglich der Flächenangaben hat, und bestätigt der Veräußerer gutgläubig diese Angaben, hat der Erwerber keinen Mangelanspruch wegen Abweichung der tatsächlichen Größe des Grundstücks, wenn im Übrigen ein wirksamer Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde.
IMRRS 2014, 1733

LG Passau, Beschluss vom 28.02.2012 - 2 T 22/12
Photovoltaikanlagen, die als Aufdachanlagen konstruiert sind, sind als Zubehör des zu versteigernden Grundstücks anzusehen und müssen in die Verkehrswertfestsetzung einbezogen werden. Das ist auch dann der Fall, wenn der von den Anlagen erzeugte Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist und nicht im Gebäude selbst verbraucht wird.

IMRRS 2014, 0182

OLG Oldenburg, Beschluss vom 30.09.2013 - 12 W 261/13 (GB)
Ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse an der Einsicht in das Grundbuch ist gegeben, wenn dem früheren Miteigentümer des betroffenen Grundbesitzes ein konkreter Zahlungsanspruch in Höhe von einem Drittel des Verkehrswertes des Grundbesitzes nachweislich zusteht, wenn ein zugunsten der gemeinsamen Mutter der Beteiligten eingetragenes Nießbrauchsrecht erlischt.

IMRRS 2014, 0166

OLG Nürnberg, Beschluss vom 14.01.2014 - 4 U 2123/13
Überflutungsschäden auf einem landwirtschaftlichen Grundstück, die durch einen auf ein Nachbargrundstück zugewanderten Biber verursacht werden, begründen keine Störerhaftung des für das Nachbargrundstück Verantwortlichen.*)

IMRRS 2014, 0144

BGH, Urteil vom 22.11.2013 - V ZR 96/12
1. Das Vorkaufsrecht des Mieters nach § 577 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB entsteht bei dem Verkauf eines mit einem Mehrfamilienhaus bebauten ungeteilten Grundstücks im Grundsatz nur dann, wenn sich der Veräußerer vertraglich zur Durchführung der Aufteilung gemäß § 8 WEG verpflichtet und ferner die von dem Vorkaufsrecht erfasste zukünftige Wohnungseigentumseinheit in dem Vertrag bereits hinreichend bestimmt oder zumindest bestimmbar ist.*)
2. Es entsteht in der Regel nicht, wenn erst die Erwerber Wohnungseigentum begründen sollen, und zwar auch dann nicht, wenn diese beabsichtigen, die neu geschaffenen Einheiten jeweils selbst zu nutzen ("Erwerbermodell").*)

IMRRS 2014, 0133

BGH, Urteil vom 11.12.2013 - VIII ZR 41/13
1. Zur Fälligkeit einer - unter Außerachtlassung streitiger oder unwirksamer Preiserhöhungen ermittelten - Teilforderung des Grundversorgers (Klarstellung von BGH, Urteil vom 9. Februar 2011 - VIII ZR 295/09, NJW 2011, 1342 Rn. 48).*)
2. Zur Zulässigkeit einer Unterbrechung der Grundversorgung, wenn der Kunde die erteilte Jahresrechnung mit der Begründung nicht bezahlt, sie enthalte nicht gerechtfertigte Preiserhöhungen.*)

IMRRS 2014, 0129

BGH, Urteil vom 18.12.2013 - III ZR 219/13
Zum selbstständigen Fischereirecht in den Abzweigungen fließender Gewässer und im Bereich dauerhaft überfluteter Ufergrundstücke.*)

IMRRS 2014, 0112

BGH, Urteil vom 22.11.2013 - V ZR 229/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2014, 0102

OLG Frankfurt, Urteil vom 22.10.2013 - 15 U 145/12
Zur Frage der Zahlungspflicht der Kunden für automatisch generierte Bestellungen bei einem Vertrag über die Lieferung von Flüssiggas.*)

IMRRS 2014, 0099

OLG Brandenburg, Urteil vom 04.10.2005 - 2 U 16/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2014, 0090

OLG Schleswig, Urteil vom 24.10.2013 - 7 U 33/13
Die "öffentliche Bekanntmachung" i.S.v. § 32 Abs. 5 AVB FernwärmeV ist nicht Wirksamkeitsvoraussetzung für die Übertragung der Vertragsverhältnisse über die Lieferung von Fernwärme. Fehlt die öffentliche Bekanntmachung, hat dies allenfalls zur Folge, dass die Frist für das Sonderkündigungsrecht des Fernwärmekunden nicht in Lauf gesetzt wird.*)

IMRRS 2014, 0074

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.12.2013 - 2 S 978/13
1. Zur Auslegung eines Schreibens als Widerspruch.*)
2. Da der Kostenerstattungsanspruch für die Erneuerung eines Grundstücksanschlusses gemäß § 42 Abs. 1 Satz 1 KAG mit der Beendigung der Maßnahme entsteht, ist auf die zu diesem Zeitpunkt gültige Satzung abzustellen.*)
3. Der Begriff des Grundstücksanschluss wird unterschiedlich verstanden und auch im baden-württembergischen Kommunalabgabengesetz nicht näher definiert. Daher ist maßgeblich auf die einschlägige(n) Satzungsbestimmung(en) abzustellen.*)

IMRRS 2014, 0371

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.07.2013 - 9 U 96/11
Der Käufer einer Eigentumswohnung kann die Rückzahlung des Kaufpreises sowie der Erwerbsneben- und Finanzierungskosten verlangen, wenn ihm arglistig Zahlungsrückstände der Gemeinschaft verschwiegen worden sind und er die Wohnung daher rückübereignen soll.*)

IMRRS 2014, 0064

VG Karlsruhe, Urteil vom 25.09.2013 - 9 K 1907/11
1. Ein vor der "Altlastenentscheidung" des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 16.02.2000 - 1 BvR 242/91 u.a. -, NJW 2000, 2573) zur Grundstücksanierung herangezogener Grundstückseigentümer kann gegen die Vollstreckung bestandskräftiger Leistungsbescheide entsprechend § 79 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG einwenden, dass diese Bescheide keine den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden Erwägungen zu den Grenzen der Zustandsverantwortlichkeit enthalten.*)
2. Eine Berufung auf dieses Vollstreckungsverbot scheidet jedoch aus, wenn der Grundstückseigentümer für die den bestandskräftigen Leistungsbescheiden zugrundeliegenden Sanierungsanordnungen nicht nur als Zustandsstörer, sondern auch als Verhaltensstörer hätte in Anspruch genommen werden können.*)

IMRRS 2014, 0058

BGH, Urteil vom 08.11.2013 - V ZR 145/12
1. Eine unwirksame Fortgeltungsklausel verhindert nach verspäteter Annahme des Kaufangebots den Vertragsschluss.
2. Eine Annahme durch Schweigen kommt bei beurkundungsbedürftigen Grundstücksgeschäften nicht in Betracht

IMRRS 2014, 0054

LG München II, Urteil vom 13.12.2013 - 3 O 3493/13
1. Der Anspruch des Verkäufers einer Immobilie auf "Nachbesserung" des Kaufpreises verjährt in der regelmäßigen Verjährungsfrist nach §§ 195, 199 BGB (dreijährige Jahresendverjährung).
2. Bei Körperschaften kommt es für die verjährungsauslösende Kenntnis auf die Kenntnis der Mitarbeiter bei der konkret zuständigen Fachabteilung an, nicht auf die Kenntnis der Körperschaft als solcher.

Online seit 2013
IMRRS 2013, 2430
OLG Saarbrücken, Urteil vom 05.12.2013 - 4 U 232/12
Zur Haftung des Eigentümers, der sein Grundstück an einen Gewerbebetrieb vermietet hat, für Schäden eines Nachbarn, die durch einen Brand auf dem vermieteten Grundstück entstanden sind.*)

IMRRS 2013, 2418

BGH, Beschluss vom 26.09.2013 - V ZB 152/12
1. Das Grundbuchamt kann mit einer Zwischenverfügung dem Antragenden nicht den Abschluss eines Rechtsgeschäfts aufgeben, um damit ein Eintragungshindernis zu beheben.*)
2. Auch bei der Bestandteilszuschreibung eines Wohnungseigentumsrechts zu einem anderen nach § 890 Abs. 2 BGB begründet allein der Umstand, dass die Rechte mit verschiedenen Grundpfandrechten belastet sind, nicht die Besorgnis einer Verwirrung im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 GBO.*)

IMRRS 2013, 2416

BGH, Beschluss vom 14.11.2013 - V ZR 28/13
Maßgebend für die Nichtzulassungsbeschwerde ist der Wert des Wegerechts für das streitgegenständliche Grundstück.

IMRRS 2013, 2392

BGH, Urteil vom 27.09.2013 - V ZR 232/10
Der Begriff "Zivil- und Handelssache" umfasst eine Klage auf Erstattung einer ohne Rechtsgrund geleisteten Zahlung, wenn eine öffentliche Stelle durch eine Behörde, die durch ein Gesetz zur Wiedergutmachung von Verfolgungen seitens eines totalitären Regimes geschaffen wurde, angewiesen worden ist, einem Geschädigten zur Wiedergutmachung einen Teil des Erlöses aus einem Grundstückskaufvertrag auszuzahlen, stattdessen aber versehentlich den gesamten Kaufpreis an diese Person überwiesen hat und anschließend die ohne Rechtsgrund geleistete Zahlung gerichtlich zurückfordert.

IMRRS 2013, 2391

BGH, Beschluss vom 14.11.2013 - V ZB 204/12
Das Rechtsschutzbedürfnis für ein Aufgebotsverfahren zum Ausschluss der unbekannten Erben des eingetragenen Gläubigers eines Buchgrundpfandrechts fehlt nicht deshalb, weil für die unbekannten Erben ein Nachlasspfleger bestellt und von diesem die Bewilligung der Löschung des Grundpfandrechts verlangt werden könnte.*)

IMRRS 2013, 2390

BGH, Beschluss vom 10.10.2013 - V ZR 91/13
Der Betrieb einer Turbine über eine eigens dafür angelegte Druckleitung (statt eines Wasserrades an einem Mühlgraben) führt bei kleineren Gewässern (Sammelteich) in der Regel zu einer Veränderung des Wasserablaufverhaltens, welche die Rechte der anderen Nutzungsberechtigten an dem Gewässer beeinträchtigt.

IMRRS 2013, 2384

BGH, Urteil vom 25.10.2013 - V ZR 12/12
Eine unbefristete Fortgeltungsklausel hält der AGB-rechtlichen Wirksamkeitskontrolle nicht stand, da sie gegen das Verbot verstößt, dass sich der Verwender unangemessen lange oder nicht hinreichend bestimmte Fristen für die Annahme eines Angebots vorbehält.

IMRRS 2013, 2361

OLG Brandenburg, Urteil vom 17.10.2013 - 5 U 48/12
Bei einer Sicherungsgrundschuld setzt die Anwendung von § 1192 Abs. 1a S. 1 BGB auf nachträgliche Vereinbarungen, die Gegenstand des ursprünglichen Sicherungsvertrages hätten sein können, voraus, dass sich ein besonderes Risiko der Übertragung gerade einer Sicherungsgrundschuld realisieren könnte (verneint bei nachträglicher Vollstreckungsvereinbarung).*)

IMRRS 2013, 2360

BGH, Beschluss vom 07.11.2013 - V ZB 111/12
1. Eine Kostenentscheidung zu Gunsten des Rechtsbeschwerdeführers hat danach zu ergehen, wenn sein Rechtsmittel ohne die Erledigung der Hauptsache begründet gewesen wäre.
2. Eine vom Verwalter erklärte Zustimmung zu der Veräußerung von Wohnungseigentum nach § 12 Abs. 1, 3 WEG bleibt auch dann wirksam, wenn die Bestellung des Verwalters vor dem in § 878 BGB genannten Zeitpunkt endet (vgl. BGH IMR 2013, 69).
3. Hat sich die Hauptsache erledigt, muss im Rechtsbeschwerdeverfahren eine Entscheidung über die Gerichtskosten für alle Rechtszüge ergehen, selbst wenn und soweit sie nur klarstellende Bedeutung hat.

IMRRS 2013, 2348

BGH, Urteil vom 15.11.2013 - V ZR 24/13
1. Die Pflicht des Nachbarn, einen Überbau zu dulden, kann nach einem Eigengrenzüberbau Inhalt einer Grunddienstbarkeit sein, um mögliche künftige Streitigkeiten über das Eigentum an dem Bauwerk und über die Duldungspflicht des Nachbarn auszuschließen.*)
2. Aus der Pflicht des Nachbarn, einen Garagenüberbau zu dulden, ergibt sich nicht zugleich das Recht des Eigentümers zur Nutzung der (teilweise) auf dem Grundstück des Nachbarn belegenen Garagenzufahrt.*)

IMRRS 2013, 2347

BGH, Urteil vom 25.10.2013 - V ZR 147/12
1. Ist eine Sicherungsgrundschuld, gegen die dem Eigentümer eine Einrede auf Grund des Sicherungsvertrags mit einem früheren Gläubiger zustand, vor dem für die Anwendbarkeit von § 1192 Abs. 1a BGB maßgeblichen Stichtag von einem Dritten gutgläubig einredefrei erworben worden, führt eine weitere Abtretung an einen Dritten nach dem Stichtag nicht dazu, dass die Einrede wieder erhoben werden kann.*)
2. Sieht das Berufungsgericht eine von dem Gericht des ersten Rechtszuges getroffene entscheidungserhebliche Tatsachenfeststellung als verfahrensfehlerhaft an, weil die Vernehmung eines Zeugen unterblieben ist, so entfällt die Bindung an die Feststellung, und das Berufungsgericht hat nicht nur den Zeugen zu vernehmen, sondern alle erhobenen Beweise insgesamt selbst zu würdigen.*)

IMRRS 2013, 2330

BGH, Urteil vom 08.11.2013 - V ZR 95/12
1. Ein Vertrag, in dem gegen Übergabe von Grundbesitz die persönliche Versorgung des Übergebers durch den Übernehmer zugesagt und die Bestellung einer Reallast vereinbart wird, soll nach dem Interesse der Parteien regelmäßig schuldrechtliche Versorgungsansprüche begründen, die durch die Reallast dinglich gesichert werden (Sicherungsreallast).*)
2. Ein in einem solchen Vertrag enthaltener Anspruch auf Teilauskehrung des erzielten Erlöses, der dem Übergeber neben den Versorgungsleistungen zusteht, sofern der Übernehmer den Grundbesitz ganz oder teilweise weiterveräußert, unterliegt der zehnjährigen Verjährungsfrist des § 196 BGB.*)

IMRRS 2013, 2308

BGH, Urteil vom 18.10.2013 - V ZR 278/12
Die zur ordnungsgemäßen Benutzung eines Wohngrundstücks notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Weg besteht, wenn das Grundstück mit einem Kraftfahrzeug unmittelbar erreicht werden kann. Auf die Erreichbarkeit des Hauseingangsbereichs kommt es grundsätzlich nicht an.*)

IMRRS 2013, 2238

OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2012 - 24 U 38/12
1. Zun den Anforderungen an den Eigentümer, Vorkehrungen gegen Stolpergefahren auf dem Grundstück in der Nähe des öffentlichen Gehwegs zu treffen, und an die Verkehrsteilnehmer, die eigenen Sicherheitsbelange durch aufmerksames Verhalten selbst zu wahren.*)
2. Es spricht gegen die Annahme einer abhilfebedürftigen Gefahrenstelle, wenn an einem Wohn- und Geschäftshaus (hier: keine eigentliche Einkaufsstraße, Bereich mit gemischter Bebauung) ein Kellerlichtschacht, dessen Umrandung wenige Zentimeter aus der Pflasterung herausragt, deutlich wahrnehmbar ist.*)

IMRRS 2013, 2236

OLG München, Beschluss vom 17.07.2013 - 34 Wx 282/13
Der Gläubiger eines Pflichtteilsberechtigten hat vor dem Eintritt des Erbfalls regelmäßig kein berechtigtes Interesse, Einsicht in das Grundbuch des Erblassers zu nehmen.*)

IMRRS 2013, 2216

OLG Brandenburg, Urteil vom 07.11.2013 - 5 U 18/11
1. Der Verkäufer kann sich erfolgreich auf den vereinbarten Gewährleistungsausschluss berufen, wenn er keine Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes übernommen hat und nicht festgestellt werden kann, dass er den Mangel arglistig verschwiegen hat.
2. Beim Verkauf eines Grundstückes besteht grundsätzlich eine Pflicht des Verkäufers nur zur Offenbarung verborgener Mängel. Bei Mängeln, die einer ordnungsgemäßen Besichtigung zugänglich sind, zu denen von außen sichtbare Mängel am Fachwerk zählen, besteht keine solche Offenbarungspflicht.
3. Steht fest, dass seit Eigentumserwerb des Verkäufers diverse Arbeiten an dem Wohnhaus ausgeführt worden sind, lässt das nur dann den Schluss auf seine Mangelkenntnis zu, wenn erwiesen ist, dass dieser die Mängel aus Anlass der durchgeführten Arbeiten am Gebäude selbst wahrgenommen hat oder sich die entsprechende Kenntnis Dritter zurechnen lassen muss.

IMRRS 2013, 2214

AG München, Urteil vom 26.02.2013 - 114 C 31118/12
1. Das Abfallen von Lindenblüten eines Lindenbaums im Frühjahr und von Lindenblättern im Herbst stellt eine jahreszeitlich bedingte und beschränkte Einwirkung auf das Nachbargrundstück dar, die sich nicht als wesentlich im Sinne von § 906 Abs. 1 BGB darstellt.
2. Selbst starker Laub- und Blütenfall eines Lindenbaums stellt sich als ortsübliche Benutzung eines Grundstücks im Sinne von § 906 Abs. 2 Satz 1 BGB dar, wenn sich das Grundstück in einer durchgrünten Wohngegend befindet, in der auch sonst Laubbäume aller Art vorhanden sind.
3. Der Laubfall eines Lindenbaums beeinträchtigt die ortsübliche Nutzung des Nachbargrundstücks selbst dann nicht über das im Sinne von § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB zumutbare Maß hinaus, wenn erheblicher Reinigungsaufwand entsteht, der das jährlich drei- bis viermalige Reinigen der Regenrinne ebenso erforderlich macht wie die Entsorgung von 10 bis 15 80-Liter-Tonnen voll mit Laub. Eine Laubrente fällt insoweit nicht an.

IMRRS 2013, 2211

BGH, Urteil vom 27.09.2013 - V ZR 43/12
1. Die Ausschlussfrist nach Art. 237 § 2 Abs. 2 Satz 1 EGBGB wird auch durch die Anrufung eines unzuständigen Gerichts gewahrt, wenn die Zustellung der Klage demnächst erfolgt.*)
2. Die Wirkungen des Art. 237 § 2 Abs. 2 Satz 1 EGBGB treten jedenfalls dann erst nach Ablauf eines Monats nach Beendigung eines am 24. Juli 1997 anhängigen Restitutionsverfahrens nach dem Vermögensgesetz ein, wenn dieses durch den Eigentumsprätendenten eingeleitet worden ist. Ob es von ihm selbst, einem Verfahrensstandschafter oder einem Zessionar fortgesetzt worden ist, ist unerheblich.*)

IMRRS 2013, 2202

OLG Brandenburg, Urteil vom 14.11.2013 - 5 U 6/11
1. Ist der Keller des Hauses infolge mangelhafter Ausbildung der Hohlkehle zwischen Kellerwand und Bodenplatte undicht und feucht, handelt es sich um einen Mangel des Grundstücks.
2. Ein arglistiges Verschweigen setzt voraus, dass der Verkäufer den Fehler kennt oder ihn zumindest für möglich hält, wobei es genügt, dass er die den Fehler begründenden Umstände kennt oder für möglich hält. Ob der Verkäufer die den Fehler begründenden Umstände rechtlich zutreffend als Fehler im Sinne des Gesetzes einordnet, ist irrelevant.
3. Der Verkäufer hat die mangelhafte Kellerabdichtung unstreitig gekannt, wenn er seinerseits gegenüber dem Bauunternehmer diesbezüglich Mängelrügen erhoben hatte, die Mängel jedoch in Eigenregie unsachgemäß zu beseitigen versucht hat. Informiert er den Käufer von diesen Ereignissen nicht von sich aus, liegt ein arglistiges Verschweigen vor, weil solche Umstände für die Willensbildung eines verständigen Käufers von wesentlicher Bedeutung sind.

IMRRS 2013, 2198

BGH, Beschluss vom 12.09.2013 - V ZB 195/12
Ist ein Anfechtungsgegner verurteilt worden, von seinem Recht an einem Grundstück gegenüber einem nachrangigen Grundpfandgläubiger keinen Gebrauch zu machen, kann dieser in der Zwangsversteigerung verlangen, dass das ihm vorgehende Recht abweichend von § 44 Abs. 1 ZVG nicht in das geringste Gebot aufgenommen wird. Einer Zustimmung des Anfechtungsgegners bedarf es nicht.*)

IMRRS 2013, 2192

KG, Urteil vom 12.06.2013 - 28 U 21/12
1. Die bauordnungsrechtlichen Vorschriften über den seitlichen Grenzabstand haben nachbarschützende Wirkung.
2. Eine Garage, die nach der Bauordnung als privilegierter Bau einzuordnen ist, ist von der Abstandsflächenregelung befreit, auch wenn sie räumlich-funktional einem Hauptgebäude zugeordnet ist. Entscheidend ist, dass zwischen dem Hauptgebäude und der Grenzgarage eine Wand vorhanden ist, wodurch ihre Nutzung unabhängig von der Nutzung des Hauptgebäudes ist.

IMRRS 2013, 2179

OLG Braunschweig, Beschluss vom 12.03.2013 - 2 W 14/13
Auf die Unterwerfungserklärung nach §§ 800 Abs. 1, 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO ist § 185 Abs. 2, Satz 1, Var. 1 BGB entsprechend anzuwenden.*)

IMRRS 2013, 2173

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.06.2013 - 3 Wx 82/13
Hat eine Vertragspartei der anderen ein bindendes befristetes Angebot auf Abschluss von Kaufverträgen gemacht und sind die aus den Kaufverträgen erwachsenden Übereignungsansprüche durch Vormerkung gesichert worden, so bedarf es, wenn die Parteien die Annahmefrist verlängern und die Übereignungsansprüche nach wie vor durch Vormerkung gesichert sehen wollen - ohne dass es hierbei auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur sogenannten Wiederaufladung einer Vormerkung ankommt - weder einer Ergänzung der Bezugnahme im Eintragungsvermerk im Grundbuch, noch eines Klarstellungsvermerks.*)

IMRRS 2013, 2166

KG, Beschluss vom 24.09.2013 - 1 W 379/12
Der Grundstückseigentümer kann Berechtigter eines Wohnungsrechts nach § 1093 BGB sein, ebenso mehrere Miteigentümer.*)

IMRRS 2013, 2162

KG, Urteil vom 22.02.2013 - 7 U 45/12
1. Die gerichtliche Kontrolle einseitig vorgenommener Entgeltbestimmungen von Unternehmen, die Leistungen der Daseinsvorsorge anbieten, ist auch dann nicht ausgeschlossen, wenn bei der Festsetzung der Tarife und Entgelte öffentlich-rechtliche Vorgaben zu beachten sind.
2. Abwasserentgeltkalkulationen und Wassertarifkalkulationen entsprechen der Billigkeit, wenn sich der Versorger an die gesetzliche Bestimmungen gehalten und keine Fehler gemacht hat, die betriebswirtschaftlichen Grundsätzen mit der Folge zuwiderlaufen, dass das Kostendeckungsprinzip nicht beachtet wird und die Wasserbetriebe damit einen unangemessenen Gewinn machen.
3. Der Umstand, dass andere Städte günstigere Wassergebühren haben, lässt nicht den Rückschluss darauf zu, dass und in welchem Maße die auf den gesetzlichen Vorgaben basierende Kostenkalkulation des örtlichen Versorgers unbillig sein könnte.

IMRRS 2013, 2132

OLG Schleswig, Urteil vom 08.10.2013 - 11 U 16/13
1. Der Krankenhausbetreiber ist nicht verpflichtet, die Zuwegung zum Krankenhaus ständig und vollständig laubfrei zu halten, sondern muss dafür sorgen, dass es sich keine stärkere Laubdecke mit tiefliegendem, vermoderten und deshalb glitschigen Schichten bildet.
2. Lässt der Krankenhausbetreiber über längeren Zeitraum den Laub von dem Parkplatz nicht beseitigen und erleidet ein Passant einen Unfall auf dem glitschigen Boden, haftet der Betreiber auch dann, wenn die Gefahr für den Passanten offensichtlich war. Auf einem Krankenhausgelände kann man erwarten, dass zumindest ein so breiter Wegesstreifen annähernd laubfrei ist, dass zwei Passanten aneinander vorbeigehen können, ohne gezwungen zu sein, auf eine geschlossene und möglicherweise glitschige Laubschicht treten zu müssen.
3. Genügt der Krankenhausbetreiber seiner Reinigungspflicht, indem er zwei Mal täglich die Zuwegung mit einem Laubpuster reinigt, dann haftet er für etwaige Unfälle auf dem Gelände nicht.

IMRRS 2013, 2128

OLG Naumburg, Urteil vom 19.04.2013 - 10 U 43/12
Die Duldungspflicht hinsichtlich der Verlegung von Leitungen ist nach Sinn und Zweck der Regelung des § 12 NAV weit auszulegen. Der Eigentümer, der in einem Versorgungsgebiet mindestens ein angeschlossenes Grundstück besitzt und insoweit die Vorteile des örtlichen Versorgungsnetzes genießt, soll hinsichtlich eines im gleichen Versorgungsgebiet liegenden jedoch nicht angeschlossenen Grundstücks seinen Beitrag dazu leisten, dass das örtliche Versorgungsnetz überhaupt erst errichtet und der erforderliche Netzausbau vorgenommen werden kann. Wenn sich bei verpachteten landwirtschaftlichen Grundstücken der Zusammenhang mit dem Hofgrundstück allein durch die Verpachtung ergibt, reicht dies für die Annahme einer "Nutzung im wirtschaftlichen Zusammenhang" i. S. d. § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 NAV schon aus.*)
