Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5159 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2014
IMRRS 2014, 0733BGH, Urteil vom 25.02.2014 - VI ZR 144/13
1. Führt eine übermäßige Überspannung zu Schäden an üblichen Verbrauchsgeräten, liegt ein Fehler des Produkts Elektrizität vor.*)
2. Nimmt der Betreiber des Stromnetzes Transformationen auf eine andere Spannungsebene - hier in die sogenannte Niederspannung für die Netzanschlüsse von Letztverbrauchern - vor, ist er Hersteller des Produkts Elektrizität.*)
3. In diesem Fall ist das Produkt Elektrizität erst mit der Lieferung des Netzbetreibers über den Netzanschluss an den Anschlussnutzer in den Verkehr gebracht.*)
VolltextIMRRS 2014, 0695
OLG München, Beschluss vom 03.03.2014 - 34 Wx 489/13
1. Wird das belastete (dienende) Grundstück geteilt, so werden - wenn die Ausübung der Grunddienstbarkeit auf einen bestimmten Teil des belasteten Grundstücks beschränkt ist - die Teile, welche außerhalb des Bereichs der Ausübung liegen, von der Dienstbarkeit frei.
2. Bei Belastung des ganzen Grundstücks ist die Ausübung auf einen begrenzten Bereich des Grundstücks beschränkbar. Das muss entweder als Rechtsinhalt der Grunddienstbarkeit rechtsgeschäftlich festgelegt worden sein oder aber auf der dem Berechtigten überlassenen tatsächlichen Ausübung beruhen.
VolltextIMRRS 2014, 0685
OLG München, Beschluss vom 24.02.2014 - 34 Wx 355/13
Zum Nachweis des Annahmeverzugs des Schuldners gegenüber dem Grundbuchamt als Vollstreckungsorgan, wenn die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek bei einer Zug-um-Zug-Verurteilung begehrt wird.*)
VolltextIMRRS 2014, 0677
BGH, Urteil vom 14.03.2014 - V ZR 218/13
1. Der Eigentümer kann, von einem - bösgläubigen bzw. auf Herausgabe verklagten - Untermieter, der lediglich einen Teil des dem Hauptmieter überlassenen Hauses in Besitz hat(te), nur die auf diesen Teil entfallenden Nutzungen herausverlangen.*)
2. Nimmt der Eigentümer sowohl den mittelbaren als auch den unmittelbaren Besitzer auf Herausgabe von Nutzungen in Anspruch, finden die Vorschriften über die Gesamtschuld entsprechende Anwendung (Fortführung von Senat, Urteil vom 6. November 1968 - V ZR 85/65, WM 1968, 1370).*)
VolltextIMRRS 2014, 0658
OLG Jena, Urteil vom 16.04.2014 - 2 U 569/13
Ein Stromversorgungsunternehmen, das mit einem Mieter von Gewerberaum einen Stromlieferungsvertrag geschlossen hat, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Vermieter zu unterrichten, dass die Stromversorgung wegen Zahlungsverzugs unterbrochen wurde.*)
VolltextIMRRS 2014, 0647
OLG Koblenz, Urteil vom 02.04.2014 - 5 U 311/12
1. Fehler bei unentgeltlicher Nachbarschaftshilfe können Haftungsansprüche Dritter auslösen, sofern sie in den Schutzbereich der Absprachen zwischen den Nachbarn einbezogen sind (hier: Nachbarschaftshelfer montiert eine Außenlampe und erkennt nicht, dass deren Gehäuse wegen einer Strombrücke zwischen Phase und Schutzleiter unter Strom steht, wodurch ein Bauarbeiter einen Stromschlag mit hypoxischem Hirnschaden erleidet).*)
2. Ein stillschweigender Haftungsverzicht bei unentgeltlicher Nachbarschaftshilfe kann nicht angenommen werden, wenn die zu erledigenden Arbeiten gefahrenträchtig sind und der Nachbarschaftshelfer wegen des Schadenereignisses haftpflichtversichert ist.*)
3. Anlageninhaber i. S. v. § 2 HpflG ist nicht zwingend der Eigentümer des Gebäudes, dessen Elektroanlage einen schadenstiftenden Fehler aufweist. Zur Reichweite der Ausschlusstatbestände des § 2 Abs. 3 Nr. 1 und 2 HpflG.*)
4. Zur Frage, ob eine Änderung der DIN- oder VDE- Vorschriften den Hauseigentümer verpflichtet, die Elektroinstallation den neuen Vorschriften anzupassen.*)
VolltextIMRRS 2014, 0644
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.03.2013 - 6 A 10034/13
Die Möglichkeit des Anschlusses eines Grundstücks an eine Wasserversorgungseinrichtung begründet nur dann einen Vorteil, der eine Beitragspflicht entstehen lässt, wenn das Grundstück baulich oder in damit vergleichbarer Weise genutzt werden kann, d.h. es sich um ein Grundstück handelt, dem Baulandqualität zukommt. Das ist nicht der Fall, wenn es sich um ein lediglich mit einer Garage bebaubares Grundstück handelt.
VolltextIMRRS 2014, 0666
OLG Frankfurt, Urteil vom 12.11.2013 - 4 U 77/13
Der Käufer kann zur Zahlung des Differenzbetrags zum marktüblichen Kaufpreis verpflichtet sein, wenn er ein Baugrundstück mit Residenzpflicht vertragswidrig weiterveräußert.
VolltextIMRRS 2014, 0621
OLG München, Beschluss vom 12.03.2014 - 34 Wx 467/13
1. Zur Grundbuchberichtigung bei "vertauschten" Wohnungen in einer Wohnanlage.*)
2. Die Pfändung des Anspruchs auf Mitwirkung zur Berichtigung des Grundbuchs - im Weg der Hilfspfändung - zielt auf die Eintragung gerade des (nicht eingetragenen) Schuldners ab. Sie ist unbehelflich, wenn mit ihr die Berichtigung zunächst auf einen - mitwirkungsbereiten - Dritten zu bewirken ist, jedoch der Schuldner nicht mitwirkt.*)
3. Zum Nachweis der Sequesterbestellung.*)
4. An den Unrichtigkeitsnachweis sind strenge Anforderungen zu stellen. Namentlich genügt bei "vertauschten" Wohnungen nicht, dass Miteigentumsanteile nicht mit dem Verkehrswert der Wohnung bzw. ihrer Wohn- bzw. Nutzfläche korrelieren.*)
VolltextIMRRS 2014, 0613
OLG Koblenz, Urteil vom 10.01.2013 - 1 U 42/10
1. Zur Durchsetzung und zum Umfang eines Anspruchs auf Ersatz von Aufwendungen zur Beseitigung der durch einen Felsabbruch hervorgerufenen Gefahren, die auf einen im 2. Weltkrieg angelegten Luftschutzstollen zurückzuführen sind.*)
2. Der Anspruch ist auch dann noch rechtzeitig nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz angemeldet, wenn seit der endgültigen Besitzaufgabe des ansonsten ungenutzt gebliebenen Luftschutzstollens durch die Bundesrepublik Deutschland nicht mehr als ein Jahr vergangen ist.*)
VolltextIMRRS 2014, 0609
OLG Koblenz, Urteil vom 06.09.2012 - 1 U 1097/11
1. Zur Notwendigkeit der allseitigen Erklärung der Eigentümer bei der Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum und zur inhaltlichen Unzulässigkeit der Grundbucheintragung in einem solchen Fall.*)
2. Der Rechtspfleger des Grundbuchamts ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Grundakten darauf durchzusehen, ob sich aus ihnen Bedenken gegen die beantragte Eintragung oder das zugrunde liegende Kausalgeschäft ergeben; im Regelfall kann er sich - vorbehaltlich besonderer Umstände - auf die sorgfältige Prüfung der eingereichten und in Bezug genommenen Unterlagen sowie des Grundbuchblatts beschränken.*)
3. In Grundbuchangelegenheiten ist Dritter i.S.d. § 839 Abs. 1 BGB nicht nur derjenige, auf dessen Antrag oder in dessen Interesse die Eintragung erfolgt, sondern jeder, der im Vertrauen auf die richtige Handhabung der Grundbuchgeschäfte am Rechtsverkehr teilnimmt (Anschluss an BGHZ 124, 100).*)
4. Der beurkundende Notar ist nicht Erfüllungsgehilfe eines Beteiligten (Anschluss
an BGH NJW 1993, 648).*)
VolltextIMRRS 2014, 0608
OLG Koblenz, Urteil vom 27.09.2012 - 1 U 868/11
1. Setzt sich eine Verrohrung, mittels derer ein Gewässer dritter Ordnung ein privates Grundstück unterquert, in der Nachbarparzelle - insofern ohne wasserrechtliche Genehmigung - fort, wird dort die (allgemeine) Gewässerunterhaltungspflicht nicht durch die dem Eigentümer und Inhaber der Anlage obliegende Anlagenunterhaltungspflicht verdrängt (Abgrenzung zu OVG Rheinland-Pfalz NVwZ-RR 2001, 20).*)
2. Die Gewässerunterhaltung umfasst die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustands für den Wasserabfluss und verpflichtet insbesondere dazu, das Gewässerbett für den Wasserabfluss zu erhalten, zu räumen und zu reinigen, das Gewässer in einem wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen entsprechenden Zustand für die Abfuhr und die Rückhaltung von Wasser zu erhalten sowie Feststoffe aus dem Gewässer oder von seinen Ufern zu entfernen; in den Unterhaltszweck einbezogen ist auch die Verhinderung schädlicher Auswirkungen des Wasserabflusses, etwa Überschwemmungen oder Vernässungen im Einflussbereich des Gewässers (Anschluss an BGH NJW 1994, 3090).*)
VolltextIMRRS 2014, 0619
BFH, Urteil vom 12.02.2014 - II R 46/12
1. Vereinigen sich mindestens 95 % der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft in der Hand einer Erbengemeinschaft, wird diese nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG grunderwerbsteuerrechtlich so behandelt, als habe sie das Grundstück von der Gesellschaft erworben.*)
2. Reicht der vom Grunderwerbsteuerbescheid erfasste Lebenssachverhalt nicht aus, um den Tatbestand, an den das GrEStG die Steuerpflicht knüpft, zu erfüllen, ist der Bescheid rechtswidrig. Der im Bescheid bezeichnete --nicht steuerbare-- Lebenssachverhalt kann nicht durch einen anderen --steuerbaren-- ersetzt werden.*)
3. Sind die Anteile an einer Gesellschaft bereits aufgrund eines vorausgegangenen Rechtsgeschäfts in einer Hand vereinigt, weil das nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG erforderliche Quantum von 95 % der Anteile erfüllt ist, unterliegt der Erwerb der restlichen Anteile nicht zusätzlich der Besteuerung.*)
VolltextIMRRS 2014, 0610
OLG Koblenz, Urteil vom 20.06.2013 - 1 U 1171/12
1. Zum Bestand des Gewährleistungsausschlusses beim Erwerb einer nach intensiver Besichtigung erworbenen Gebrauchtimmobilie, deren baulicher Zustand nach der Übergabe ohne vorangegangene Beweissicherung erheblich verändert wurde.*)
2. Eine Offenbarungspflicht besteht hinsichtlich solcher Mängel nicht, die einer Besichtigung zugänglich und damit ohne Weiteres erkennbar sind; der Käufer kann insoweit eine Aufklärung nicht erwarten, weil er diese Mängel bei einer im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann.*)
VolltextIMRRS 2014, 0604
VG Gießen, Urteil vom 06.03.2014 - 8 K 2465/12
Werden Zahlungen durch den Gebührenschuldner ohne Angabe eines Verwendungszwecks erbracht, ist der Gläubiger nicht verpflichtet, diese Leistungen gleichmäßig auf die Gebührenforderungen (hier: Abfallgebühren) hinsichtlich aller betroffenen Grundstücke aufzuteilen.*)
VolltextIMRRS 2014, 0580
KG, Urteil vom 10.02.2014 - 20 U 308/12
Wenn dem Sicherungsrecht eines Gläubigers ein anfechtbar erworbenes Grundpfandrecht eines anderen an einem Grundstück vorgeht, dann begründet der Anfechtungsanspruch nach § 11 Abs. 1 AnfG regelmäßig auch einen schuldrechtlichen Anspruch des Anfechtenden gegen den Leistungsempfänger auf Einräumung eines Vorrangs, der entsprechend § 880 BGB zu vollziehen ist (im Anschluss an BGH, Urt. v. 13.07.1995 - IX ZR 81/94 = BGHZ 130, 314).*)
VolltextIMRRS 2014, 0579
OLG Brandenburg, Urteil vom 01.04.2014 - 6 U 154/12
Wird in einem Nutzungsvertrag festgelegt, dass der Nutzer den statischen Nachweis zu erbringen hat, dass durch die Aufbringung der Photovoltaikmodule die Standfestigkeit der genutzten Gebäude sowie die Statik deren Dächer nicht gefährdet ist, reicht es nicht aus, wenn der Nutzer lediglich ermitteln lässt, ob durch die Aufbringung der Photovoltaikmodule eine höhere Last entsteht, als sie vor der Sanierung der Dächer vorhanden war. Vielmehr muss der Nachweis erbracht werden, dass die Gebäude und namentlich die Dachkonstruktionen nach Durchführung der Sanierungsarbeiten eine solche Beschaffenheit aufweisen, dass die Standsicherheit bei Aufbringung der Photovoltaikmodule gewährleistet und nicht beeinträchtigt ist.
VolltextIMRRS 2013, 2446
KG, Urteil vom 29.11.2013 - 9 U 171/12
Werden bei einer Wohnungsdurchsuchung die Heizkörper durch Schüsse beschädigt, so dass im Nachhinein andere Mietwohnungen im Haus durch das austretende Wasser beschädigt wurden, haben die betroffenen Bewohner Schadensersatzansprüche gegen die Polizei, wenn diese sie über die beschädigten Heizkörper nicht rechtzeitig informiert hat.
VolltextIMRRS 2014, 0556
OLG Frankfurt, Urteil vom 31.01.2014 - 1 U 284/11
1. Die für das Vorliegen einer arglistigen Täuschung wegen angeblicher Falschangaben zum Verkehrswert erforderliche Klärung des Werts einer erworbenen Immobilie erfordert die Darlegung konkreter, dem Beweis zugänglicher Angaben zu den jeweils wertbildenden Faktoren.
2. Es erscheint zweifelhaft, ob den Anforderungen an einen schlüssigen Vortrag einer Überteuerung genügt ist, wenn sich der jeweilige Käufer in erster Linie auf den Ertragswert der Wohnung, nicht aber auf den davon zu unterscheidenden Vergleichswert im Zeitpunkt des Erwerbs bezieht. Denn soweit sich eine aussagekräftige Menge von Vergleichspreisen verlässlich ermitteln lässt, kann die Vergleichswertmethode als die einfachste und zuverlässigste Methode angesehen werden; sie steht deshalb bei Wohnungseigentum im Vordergrund.
VolltextIMRRS 2014, 0535
OLG Frankfurt, Urteil vom 27.04.2012 - 16 U 192/11
1. Die Anfechtung eines Wohnungskaufvertrags arglistiger Täuschung (hier: Fenster 30% kleiner als im Prospekt angegeben) ist ausgeschlossen, wenn der Erwerber den Kaufvertrag bestätigt hat.
2. Eine Bestätigung ist jede Erklärung, in der der Wille zum Ausdruck kommt, ein ihm bekanntes Anfechtungsrecht nicht auszuüben. Im Fall der arglistigen Täuschung kann der Anfechtungsberechtigte daher nur den Bestätigungswillen haben, wenn er weiß oder zumindest mit der Möglichkeit rechnet, dass der Anfechtungsgegner ihn bewusst getäuscht hat. Außerdem muss er wissen, dass sich aus den ihm bekannten Tatsachen für ihn ein Anfechtungsrecht ergibt.
VolltextIMRRS 2014, 0537
OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.03.2014 - 2 U 16/13
1. Zu den Voraussetzungen einer fristgemäßen Berufungsbegründung durch Einreichung eines Computerfaxes.*)
2. Zum Mieterwechsel nach sog. Asset-Deal.*)
VolltextIMRRS 2014, 0513
OLG Jena, Beschluss vom 26.08.2013 - 9 W 323/13
Die Löschung des Insolvenzvermerks entbindet in einem solchen Fall das Grundbuchamt nach der soweit ersichtlich einhelligen Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung das Grundbuchamt nicht von seiner Verpflichtung, zu prüfen, ob der Schuldner tatsächlich wieder verfügungsbefugt ist.*)
VolltextIMRRS 2014, 0512
OLG Jena, Beschluss vom 23.08.2013 - 9 W 356/13
Der Nachweis der Nichtexistenz einer juristischen Person ist im Regelfall nicht mit den Mitteln des § 29 GBO zu führen. Es ist daher namentlich in solchen Fällen anerkannt, dass das Grundbuchamt in die dann zu erfolgende freie Beweiswürdigung auch allgemeine Lebenserfahrungen und solche Nachweise einzubeziehen hat, die den strengen Formanforderungen des § 29 GBO nicht entsprechen.*)
VolltextIMRRS 2014, 0514
OLG Oldenburg, Urteil vom 10.01.2014 - 11 U 66/13
Die Bestellung einer Grunddienstbarkeit gibt nur in besonderen Ausnahmefällen und unter engen Voraussetzungen einen Anspruch auf Bewilligung einer Baulast.*)
VolltextIMRRS 2014, 0518
OLG Hamm, Beschluss vom 06.12.2013 - 14 UF 166/13
Ein Anspruch auf Nutzungsentgelt gegen den nach der Trennung in der gemeinschaftlichen Immobilie verbliebenen Ehegatten entsteht erst nach dem eindeutigen Verlangen einer Verwaltungs- und Benutzungsregelung i.S.v. § 745 Abs. 2 BGB, welches ihn vor die Alternative "Zahlung oder Auszug" stellen muss (Anschluss an OLG Braunschweig, NJW-RR 1996, 1153 = FamRZ 1996, 548; OLG Brandenburg, NJWE-FER 2001, 273 = FamRZ 2001, 1713; OLG Naumburg, FamRZ 2012, 1941 = BeckRS 2013, 00111).*)
VolltextIMRRS 2014, 0523
BGH, Urteil vom 24.01.2014 - V ZR 249/12
Ein besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, das ohne das Hinzutreten weiterer Umstände den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten erlaubt, liegt bei Grundstückskaufverträgen grundsätzlich erst ab einer Verkehrswertüber oder -unterschreitung von 90% vor.*)
VolltextIMRRS 2014, 0494
OLG Saarbrücken, Urteil vom 06.03.2014 - 4 U 435/12
1. Eine zur Haftung des potenziellen Verkäufers wegen Abbruchs von Vertragsverhandlungen führende gesteigerte Vertrauensbeziehung liegt nicht schon dann vor, wenn der Kaufinteressent im Rahmen der Verhandlungen eine Finanzierungszusage übergibt.*)
2. Auch durch den (nicht auf Veranlassung des Verkäufers erfolgten) Abschluss eines nicht mehr zu widerrufenden Darlehensvertrags des Kaufinteressenten vor Beurkundung des Grundstückskaufvertrags kann im Allgemeinen keine rechtliche Bindung bzw. Haftung des Veräußerers herbeigeführt werden.*)
VolltextIMRRS 2014, 0491
OLG Saarbrücken, Urteil vom 12.02.2014 - 2 U 113/13
Zu den Voraussetzungen der winterlichen Streupflicht auf privaten Flächen.*)
VolltextIMRRS 2014, 0483
OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.02.2014 - 4 U 20/13
1. Leitet der Kläger im Prozess gegen die lediglich Kredit gebende Bank eine Pflichtverletzung der Bank aus der Behauptung her, die Bank habe ihn über die sittenwidrige Überhöhung des Kaufpreises der finanzierten Eigentumswohnung nicht aufgeklärt, so muss er zur Darlegung der Überhöhung des Kaufpreises substantiierten Vortrag zu den wertbildenden Faktoren halten.*)
2. Dient der Kredit dazu, im Wege des Bauherrenmodells neuen Wohnraum zu schaffen, kann der Nachweis einer Überteuerung nicht durch einen Vergleich der Grunderwerbs- und Herstellungskosten der konkreten Wohnung mit dem Verkehrswert einer auf dem freien Wohnungsmarkt im Altbestand bereits vorhandenen Wohnung geführt werden.*)
VolltextIMRRS 2014, 0426
OLG Celle, Beschluss vom 05.11.2013 - 4 W 192/13
Sind bei der Bestandteilszuschreibung nach § 6 Abs. 1 S. 1 GBO das zuzuschreibende und das aufnehmende Grundstück unterschiedlich belastet, so kann allein hieraus eine Besorgnis der Verwirrung nicht hergeleitet werden.*)
VolltextIMRRS 2014, 0433
OLG Celle, Beschluss vom 17.10.2013 - 4 W 185/13
Ein Zulassungsbeschluss i. S. v. § 111h Abs. 2 StPO ersetzt die materiell-rechtlich erforderliche dingliche Einigung nach § 880 Abs. 2 Satz 1 BGB und damit die grundbuchrechtliche Bewilligung nach § 19 GBO nicht.*)
VolltextIMRRS 2014, 0417
AG Bergisch Gladbach, Urteil vom 16.12.2013 - 68 C 404/13
Verlangt der Unternehmer für eine gewöhnliche Türöffnung an einem Werktag zur üblichen Geschäftszeit einen Preis, der den Durchschnittspreis um mehr als 100% und sogar fast um 200% überschreitet, handelt es sich um einen sittenwidrigen Werkvertrag.
VolltextIMRRS 2014, 0410
OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.11.2013 - 12 U 117/13
Ist in einer Grunddienstbarkeit gesichert, dass auf dem Nachbargrundstück in einer Abstandsfläche von 10 m keine Gebäude errichtet werden dürfen, so gilt dies auch für in diesen Luftraum ragende Balkone.
VolltextIMRRS 2014, 0368
OLG München, Beschluss vom 20.01.2014 - 34 Wx 516/13
1. Berichtigung des Grundbuchs aufgrund Bewilligung im Weg der (formfreien) Abschichtungsvereinbarung unter Miterben.*)
2. Wird im Rahmen der Abschichtungsvereinbarung bewilligt, im Wege der Grundbuchberichtigung den Insolvenzverwalter des einzig verbleibenden Erben als Gläubiger des Rechts im Grundbuch einzutragen, kann die Bewilligung dahin auszulegen sein, dass der Insolvenzschuldner als Gläubiger mit einem Insolvenzvermerk am Recht eingetragen werden solle.*)
VolltextIMRRS 2014, 0374
AG München, Urteil vom 11.06.2013 - 415 C 3398/13
Der Inhaber eines Stellplatzes darf diesen in seiner kompletten Breite ausnutzen und sein Fahrzeug auf der rechten Seite parken, auch wenn er dadurch dem Nutzer der danebenliegenden Parkfläche das Einsteigen in sein Fahrzeug erschwert.
VolltextIMRRS 2014, 0380
BGH, Beschluss vom 16.01.2014 - V ZB 12/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2014, 0365
OLG Oldenburg, Beschluss vom 30.09.2013 - 12 W 261/13
1. Ein berechtigtes Interesse an der Einsicht des Grundbuchs i.S.v. § 12 Abs. 1 GBO ist gegeben, wenn ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargetan wird, das sich im Unterschied zum rechtlichen Interesse nicht auf ein bereits vorhandenes Recht oder konkretes Rechtsverhältnis stützen muss, sondern auch mit einem bloß tatsächlichen, insbesondere wirtschaftlichen Interesse begründet werden kann. Dabei genügt nicht jedes beliebige Interesse. Vielmehr muss die Verfolgung unbefugter Zwecke oder reiner Neugier ausgeschlossen werden und die Kenntnis vom Grundbuchstand für den Antragsteller aus sachlichen Gründen für sein künftiges Handeln erheblich erscheinen. Diese Voraussetzungen gelten gleichermaßen auch für die auf eine Kenntniserlangung von einem Kaufpreis abzielende "erweiterte" Grundbucheinsicht in die Grundakten gemäß § 12 Abs. 3 GBO i.V.m. § 46 Abs. 1 GBVfg (Anschluss OLG Dresden, 3. Dezember 2009, 3 W 1228/09, Rpfleger 2010, 209 und OLG Stuttgart, 28. September 2010, 8 W 412/10, FGPrax 2010, 324).
2. Hat der Antragsteller einen Zahlungsanspruch gegen den früheren Miteigentümer des Grundbesitzes konkret dargelegt und durch Vorlage des zugrundeliegenden Vertrages belegt, hat er ein berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht und an der Erteilung einer Ablichtung des mit dem neuen Eigentümer abgeschlossenen Kaufvertrags.
VolltextIMRRS 2014, 0349
OLG München, Urteil vom 09.01.2014 - 34 Wx 495/13
Bevollmächtigen die Vertragsparteien den Notar zur Abgabe von Grundbucherklärungen, so bezieht sich die Regelung, wonach diese erst abgegeben werden dürfen, wenn die Kaufpreiszahlung vom Veräußerer schriftlich bestätigt oder vom Erwerber durch schriftliche Bankbestätigung nachgewiesen ist, nur das Innenverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Notar.*)
VolltextIMRRS 2014, 0341
BFH, Urteil vom 20.11.2013 - II R 38/12
Ist bei einer Grundstücksschenkung unter Auflage (hier Verpflichtung zur Einräumung eines Wohnrechts am Grundstück) die Auflage bei der Schenkungsteuer dem Grunde nach bereicherungsmindernd abziehbar, unterliegt sie mit ihrem nach den für die Grunderwerbsteuer geltenden Vorschriften zu ermittelnden Wert der Grunderwerbsteuer. § 3 Nr. 2 GrEStG gebietet es nicht, die Auflage bei der Schenkungsteuer und bei der Grunderwerbsteuer nach übereinstimmenden Maßstäben zu bewerten.*)
VolltextIMRRS 2014, 0336
OLG Hamm, Urteil vom 24.10.2013 - 5 U 66/13
Zu Lasten der Klägerin ist im Rahmen des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs auch eine schuldlose Mitverursachung zu berücksichtigen, da Haftungsbegründung und Haftungsbeschränkung korrespondieren.*)
VolltextIMRRS 2014, 0329
VG Berlin, Urteil vom 19.09.2013 - VG 16 K 5.12
Zum Ende der Eigenschaft "öffentlich gefördert" von Sozialwohnungen bei einem Notverkauf des Insolvenzverwalters zur Abwendung der Zwangsversteigerung mit Zustimmung der IBB, die die Löschung der öffentlichen Grundpfandrechte gegen Rückgabe der Landesbürgschaften bewilligt hat.*)
VolltextIMRRS 2014, 0338
BGH, Urteil vom 22.01.2014 - VIII ZR 391/12
Zum Zustandekommen eines Energielieferungsvertrages durch bloße Belieferung eines unter Zwangsverwaltung stehenden Grundstücks mit Strom.*)
VolltextIMRRS 2014, 0326
BGH, Urteil vom 15.01.2014 - XII ZR 83/13
1. Bei der Verkehrswertermittlung nach § 12 Abs. 3 SchuldRAnpG ist auch der Wert des Bauwerks zu berücksichtigen, soweit dem Grundstückseigentümer im Hinblick auf seine Dispositionsfreiheit über die weitere Grundstücksnutzung hinaus durch das Bauwerk ein tatsächlich für ihn realisierbarer Wert zufließt.*)
2. Eine Entschädigung nach § 12 SchuldRAnpG kann nicht beansprucht werden, bevor das Grundstück zurückgegeben ist.*)
VolltextIMRRS 2014, 0323
VG Potsdam, Urteil vom 20.12.2013 - 11 K 682/09
Der Grundstückseigentümer hat wegen einer Steuer, die als öffentliche Last auf dem Grundbesitz ruht, die Zwangsvollstreckung in den Grundbesitz zu dulden. Das gilt auch dann, wenn es um Steuerschulden geht, die der vorherige Eigentümer nicht beglichen hat, seine Inanspruchnahme aber voraussichtlich nicht zur Begleichung der Steuerschuld führen wird.
VolltextIMRRS 2014, 0325
BGH, Urteil vom 15.01.2014 - VIII ZR 111/13
1. Auch Allgemeine Geschäftsbedingungen von Fernwärmeunternehmen werden nur aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Einbeziehungsvereinbarung Inhalt eines Vertrages über die Versorgung mit Fernwärme.*)
2. § 32 Abs. 1 AVBFernwärmeV ist auf Verträge über die Versorgung mit Fernwärme, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen sind, nicht anwendbar.*)
VolltextIMRRS 2014, 0316
OLG München, Beschluss vom 05.11.2013 - 34 Wx 388/13
Ein Grundstückseigentümer hat keinen Anspruch auf Umschreibung des Grundbuchblatts, damit eine rechtmäßig eingetragene, aber zwischenzeitlich wieder gelöschte Zwangshypothek sowie Zwangsversteigerungsvermerke aus dem (aktuellen) Grundbuch nicht mehr ersichtlich sind (Anschluss an OLG Celle FGPrax 2013, 146).*)
VolltextIMRRS 2014, 0308
VG Potsdam, Urteil vom 26.09.2013 - VG 10 K 2786/12
1. Die Straßenreinigungs- und Winterdienstpflicht der Gemeinden, die sie auf die Straßenanlieger übertragen dürfen, ist auf die Verkehrsflächen beschränkt. Solche sind im Wesentlichen die Fahrbahnen sowie Rad- und Gehwege. Nicht zu den Verkehrsflächen gehören Böschungen, Gräben, Entwässerungsanlagen oder etwa die zur Straße gehörenden Pflanzen (Straßenbegleitgrün). Die Gemeinde darf den Anliegern keine Reinigungspflichten für Hydranten, Hydrantenkappen einschließlich dazu gehöriger Schieberkappen auferlegen.
2. Gemeinden dürfen Anlieger zur Reinigung und zum Winterdienst auf Fahrbahnen nicht heranziehen.
VolltextIMRRS 2014, 0298
OLG Hamm, Urteil vom 08.08.2013 - 5 U 26/13
Ausgeübt werden kann das Ablösungsrecht gem. § 268 Abs. 1, § 1150 BGB erst dann, wenn die Gläubigerin die Zwangsvollstreckung in das Grundstück betreibt und der Ablösende Gefahr läuft, durch die Zwangsvollstreckung seinen Besitz an dem Anwesen zu verlieren. Dabei bezieht sich das Ablösungsrecht jedoch nur auf die Grundschuld, wegen der vollstreckt wird.*)
VolltextIMRRS 2014, 0293
BGH, Urteil vom 17.01.2014 - V ZR 108/13
1. Bei einer Eigentumswohnung, deren Erwerb der Alterssicherung dienen soll, rechnet ein vernünftiger Erwerber grundsätzlich nicht damit, dass die vorgeschlagene Finanzierung erst mehrere Jahre nach Eintritt des Rentenalters vollständig abgeschlossen sein wird. Ist das der Fall, ist der Erwerber im Beratungsgespräch unmissverständlich darauf hinzuweisen. Unterlässt der Anlageberater einen solchen Hinweis, macht er sich schadensersatzpflichtig.
2. Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen das Angebot des anderen Teils unbefristet fortbesteht und von dem Verwender jederzeit angenommen werden kann, sind auch dann unzulässig, wenn sich der andere Teil durch einen Widerruf von seinem Angebot lösen kann.
VolltextIMRRS 2014, 0290
AG Osnabrück, Urteil vom 05.08.2013 - 14 C 557/12
Ein Wartungsvertrag über Heizkostenverteiler ist anfechtbar, wenn die Wartung dieser Geräte nicht notwendig ist und der Kunde beim Vertragsabschluss hierüber getäuscht wurde.
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