Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil

Miete und Pacht

Wohnungseigentum

Wohnbau

Immobilien

Nachbarn

Versicherung

Prozessuales

Steuern
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Immobilien

5159 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2015

IMRRS 2015, 0428
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Für 16 Mio. gekauft, für 29 Mio. verkauft: Maßgeblicher Grundstückswert?

OLG München, Beschluss vom 13.03.2015 - 34 Wx 232/13

Lässt der bei einem alsbaldigen Weiterverkauf des Grundstücks erzielte Kaufpreis darauf schließen, dass dessen Verkehrswert deutlich höher ist als der ursprüngliche Kaufpreis, so ist für die Bewertung des in Durchführung des Kaufvertrages vorgenommenen Geschäfts der sich aus dem späteren Geschäft ergebende Wert maßgebend. Voraussetzung ist aber, dass sich aus dem späteren Geschäft tatsächlich ein schon früher vorhandener höherer Wert ergibt. Lässt sich der höhere Wert aus dem späteren Geschäft aber nicht sicher ableiten, hat es bei der Regel des § 20 KostO zu verbleiben.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2015, 0426
ImmobilienImmobilien
Eigentümer will sein Haus zurück: Besitzer kann Aufwendungsersatz verlangen

OLG Brandenburg, Urteil vom 05.03.2015 - 5 U 14/12

1. Wohnt jemand in einem Haus in der irrigen Annahme, dass er Eigentümer sei, und tätigt er während dessen Vermögensaufwendungen, die den Wert des Hauses steigern und die auch der richtige Eigentümer getätigt hätte, hat er zwar kein Recht zum Besitz am Haus, kann jedoch dem Herausgabeanspruch des Eigentümers ein Zurückbehaltungsrecht wegen der Aufwendungen entgegen halten.

2. Geldwerte Eigenarbeit darf bei notwendigen Verwendungen ohne Einschränkung und bei nützlichen Verwendungen nach Maßgabe einer noch vorhandenen Wertsteigerung auf den Eigentümer abgewälzt werden.

3. Der Verwendungsersatzanspruch des unrechtmäßigen Hausbesitzers ist ausgeschlossen, wenn ihm positive Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis über das Fehlen eines Besitzrechts nachzuweisen ist.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2015, 0423
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wann liegt eine unwirtschaftliche Verwertung eines Hausgrundstücks vor?

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.01.2015 - L7 AS 1406/12

1. Zur Verwertbarkeit eines selbst genutzten Hausgrundstücks von unangemessener Größe.*)

2. Von einer offensichtlichen Unwirtschaftlichkeit der Verwertung ist auszugehen, wenn der auf dem Markt erzielbare Wert in einem deutlichen Missverhältnis zum "wirklichen Wert" oder Substanzwert steht. Bei einem Hausgrundstück oder einer Eigentumswohnung kommt eine solche Unwirtschaftlichkeit in Betracht, wenn bei einer Veräußerung nach Abzug der verkaufsbedingten Aufwendungen vom erzielten Verkaufspreis wesentlich weniger als der zum Erwerb und zur Herstellung der Immobilie aufgewendete Gesamtbetrag erzielt werden könnte; gewisse Verluste - insbesondere unter dem Aspekt veränderter Marktpreise und des bisher in Anspruch genommenen Wohnwertes - können jedoch als zumutbar angesehen werden.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2015, 0424
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Forderung unterhalb des Mindestbetrags: Zwangshypothek trotzdem eintragungsfähig

OLG München, Beschluss vom 18.02.2015 - 34 Wx 25/15

Erfolglose Beschwerde gegen die Eintragung einer Zwangshypothek, die (u. a.) darauf gestützt ist, dass die den Titeln zugrundeliegende Forderung durch vorangegangene Teilzahlungen nicht mehr als 750 € betragen habe.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2015, 0421
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Fehlerhafte Angaben im Energieausweis: Verkäufer haftet nicht

OLG Schleswig, Urteil vom 13.03.2015 - 17 U 98/14

Die bloße Aushändigung eines Energieausweises durch den Makler führt nicht zu einer Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des § 434 BGB.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2015, 0425
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Keine Grundbuchbeschwerde gegen einzelne Entscheidungsgründe!

OLG München, Beschluss vom 09.02.2015 - 34 Wx 31/15

1. Unzulässigkeit einer gegen eine Antragszurückweisung erhobenen Grundbuchbeschwerde, die sich nicht insgesamt gegen den entscheidenden Teil, sondern nur gegen einen einzelnen Entscheidungsgrund richtet.*)

2. § 9 Abs. 1 Satz 2 BeurkG verlangt, dass in der Niederschrift selbst die unzweideutige Erklärung der Urkundsbeteiligten enthalten ist, dass das beigefügte Schriftstück ihren Willen enthalte und Gegenstand der Beurkundung sein solle.)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2015, 0414
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Fließende Gewässer nicht als Teile von Ufergrundstücken eintragungsfähig

OLG München, Beschluss vom 27.02.2015 - 34 Wx 8/15

Bildet ein fließendes Gewässer kein selbstständiges Grundstück, kommt dessen Buchung auf dem Grundbuchblatt des Ufergrundstücks nicht in Betracht.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2015, 0413
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Miteigentumsteil übertragen: Gilt der Ausschluss der Aufhebung für Erwerber?

OLG München, Beschluss vom 23.02.2015 - 34 Wx 7/14

1. Ist nach Übertragung eines Teils eines Miteigentums im Grundbuch zwar der Ausschluss des Rechts, die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen, im Verhältnis der bisherigen Miteigentümer und im Verhältnis des neuen Miteigentümers zu dem nicht an der Veräußerung beteiligten Miteigentümer, nicht aber im Verhältnis von Erwerber und Veräußerer eingetragen, so kommt eine Grundbuchunrichtigkeit nur in Betracht, wenn die Auslegung der ursprünglichen Bestellung ergibt, dass der Ausschluss zugunsten aller, auch der erst später hinzukommenden Miteigentümer bestehen soll.*)

2. Wird das nur zugunsten der vorhandenen Miteigentümer eingetragene Recht vom neuen Miteigentümer übernommen, ist damit nicht ohne Weiteres auch eine Bindung zwischen Veräußerer und Erwerber vereinbart.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2015, 0415
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Urkunde über eingetragene Verpflichtung nicht auffindbar: Löschung unzulässig

OLG München, Beschluss vom 30.03.2015 - 34 Wx 19/15

1. Zu den Voraussetzungen der Löschung einer vor dem 1.1.1900 entstandenen und im Grundbuch eingetragenen altrechtlichen Verfügungsbeschränkung.*)

2. Der Umstand, dass die im Grundbuch vermerkte notarielle Urkunde gegenwärtig nicht auffindbar ist, die die gegenüber einem Berechtigten eingegangenen Verpflichtungen beschreibt, in die ein Erwerber des Grundstücks einzutreten hat, erlaubt jedenfalls im Antragsverfahren nicht die Löschung der Belastung.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2015, 0364
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Private Videoüberwachung unter Miterfassung des öffentlichen Raums zulässig?

EuGH, Urteil vom 11.12.2014 - Rs. C-212/13

Art. 3 Abs. 2 zweiter Gedankenstrich der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr ist dahin auszulegen, dass der Betrieb eines von einer natürlichen Person an ihrem Einfamilienhaus zum Zweck des Schutzes des Eigentums, der Gesundheit und des Lebens der Besitzer des Hauses angebrachten Kamerasystems, das Videos von Personen auf einer kontinuierlichen Speichervorrichtung wie einer Festplatte aufzeichnet und dabei auch den öffentlichen Raum überwacht, keine Datenverarbeitung darstellt, die im Sinne dieser Bestimmung zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten vorgenommen wird.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2015, 0368
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Wer ist Inhaber des Ausgleichsanspruchs gemäß § 9 Abs. 3 GBBerG ?

BGH, Urteil vom 07.11.2014 - V ZR 250/13

Inhaber des Ausgleichsanspruchs gemäß § 9 Abs. 3 GBBerG ist derjenige, in dessen Eigentum das Grundstück im Zeitpunkt der gesetzlichen Begründung der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit stand; ein späterer Eigentumswechsel ändert daran für sich genommen nichts.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2015, 0374
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Strafbarkeit des Vermittlers bei Vertrieb von Schrottimmobilien

BGH, Urteil vom 08.10.2014 - 1 StR 359/13

1. Beim Straftatbestand des Betruges (§ 263 Abs. 1 StGB) besteht das Erfordernis einer "Stoffgleichheit" nur zwischen dem Vermögensschaden und dem angestrebten Vermögensvorteil, nicht aber zwischen dem Vermögensschaden und dem Gegenstand der Täuschung.*)

2. Beim Betrug gegenüber dem Erwerber einer Immobilie ist bei der Bestimmung des täuschungsbedingten Vermögensschadens der Vergleich des Kaufpreises mit dem Verkehrswert der Immobilie auch dann von Bedeutung, wenn für den Erwerber das unwahre Versprechen niedriger monatlicher finanzieller Belastungen bei gleichzeitiger Altschuldenbeseitigung kaufentscheidend war.*)

3. In einer Prognose kann trotz ihres unweigerlichen Zukunftsbezugs bzw. des mit ihr verbundenen Werturteils eine Täuschung über Tatsachen iSv § 263 StGB liegen, etwa wenn der Immobilienvermittler seine eigene Überzeugung vom Eintreten der Prognose vorspiegelt, weil er dann über eine gegenwärtige innere Tatsache täuscht. Gleiches gilt, wenn der Immobilienvermittler über von ihm zu Grunde gelegte Prognosegrundlagen (hier: Steuervorteile und Mieteinnahmen) täuscht.

4. Offen bleibt, ob im Verschweigen hoher Innenprovisionen (hier: in einer Größenordnung von 20- 25 % der Kaufpreissumme) eine tatbestandsmäßige Täuschung von Wohnungskäufern liegt.

5. Ergibt sich aus einem Vergleich von Leistung und Gegenleistung eines Wohnungserwerbsgeschäfts nach dem Verkehrs- bzw. Marktwert ein Wertgefälle zum Nachteil des durch die Täuschung Betroffenen, weil er etwa gegen Bezahlung des vollen Kaufpreises eine minderwertige Ware erhält, liegt ein Vermögensschaden vor, und zwar auch dann, wenn unter Berücksichtigung einer Altschuldentilgung bzw. von "Kick-Back-Zahlungen" (Barauszahlungen) des Wohnungserwerbers im Verhältnis zum Verkehrswert des Objekts ein Negativsaldo zu seinen Lasten verbleibt. Auf die subjektive Einschätzung, ob der irrtumsbedingt Verfügende sich geschädigt fühlt, kommt es dabei ebenso wenig an wie auf die Frage, wie hoch der Verfügende subjektiv den Wert der Gegenleistung taxiert.

6. Selbst wenn für Wohnungskäufer das Versprechen niedriger monatlicher Belastungen im Zuge des vollständig finanzierten Immobilienkaufs bei gleichzeitiger Altschuldenbeseitigung oder Gewährung von Bargeschenken ("Kick-Back-Zahlungen") bei äußerst günstigen Finanzierungskonditionen kaufentscheidend gewesen sein mag, so liegt es doch fern anzunehmen, sie könnten bereit gewesen sein, Wohnungen zu einem über dem Verkehrswert liegenden - überteuerten - Preis zu erwerben und damit ihr Vermögen objektiv weiter zu vermindern bzw. ihre bereits gegebene Überschuldung weiter zu erhöhen.




IMRRS 2015, 0357
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Testierfähigkeit durch Gutachten bestätigt: Kein Erbschein erforderlich

OLG München, Beschluss vom 31.10.2014 - 34 Wx 293/14

1. Zum Nachweis der Erbfolge durch notarielles Testament anstelle eines Erbscheins.*)

2. Haben mehrere sachverständige Befunde, die im zeitlichen Zusammenhang mit der Errichtung der letztwilligen Verfügung erstellt worden sind, das Ergebnis, dass die Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit zu bejahen ist, jedenfalls aber nicht zweifelsfrei verneint werden kann, ist für die Erbfolge von der Testierfähigkeit auszugehen. Das Grundbuchamt kann nicht mit der Begründung, es sei nicht zweifelsfrei nachgewiesen, dass der Erblasser testierfähig gewesen sei, einen Erbschein verlangen.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2015, 0359
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Wasserabgabe: Kreis der Abgabepflichtigen nicht rückwirkend erweitern

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.11.2014 - 2 S 1529/11

1. Eine GmbH bleibt auch nach ihrer Auflösung als GmbH i. L. beteiligtenfähig (§ 61 VwGO).*)

2. Die Rechtskraft eines Urteils nach § 121 VwGO entfällt, wenn sich die Sach- oder Rechtslage geändert hat. Dem steht die Änderung der Rechtsprechung nicht gleich (wie BVerwG, NVwZ-RR 1994, 119).*)

3. Die rückwirkende Ersetzung einer im Gebührenmaßstab fehlerhaften und daher unwirksamen Satzung durch eine neue, diesen Fehler vermeidende Satzung ist zulässig; anlässlich dieser Neuregelung darf aber der Kreis der Abgabenpflichtigen nicht rückwirkend erweitert werden.*)

4. Kommunalabgabenrechtliche Erstattungsansprüche können nach Maßgabe von §§ 3 Abs. 2 Nr. 2 b KAG, 46 AO abgetreten werden.*)

5. Eine gewillkürte Prozessstandschaft ist im Verwaltungsprozess im - unmittelbaren und analogen - Anwendungsbereich von § 42 Abs. 2 VwGO nicht zulässig.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2015, 0353
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Zweifelhafte Testierfähigkeit: Grundbuchamt kann Erbschein verlangen

OLG Hamm, Beschluss vom 01.08.2014 - 15 W 427/13

Hat das Grundbuchamt tatsächliche Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers und damit an der Wirksamkeit der Erbeinsetzung in einer letztwilligen Verfügung, kann es trotz Vorliegens einer notariell beurkundeten letztwilligen Verfügung die Vorlage eines Erbscheins zur Grundbuchberichtigung verlangen.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2015, 0329
ProzessualesProzessuales
Grundstücksabgaben teilweise gezahlt: Kein Duldungsbescheid möglich!

VG Köln, Beschluss vom 03.06.2014 - 14 L 692/14

Die Gläubigerin von Grundstücksabgaben ist an dem Erlass eines Duldungsbescheids gegenüber dem Erwerber des belasteten Grundstücks gehindert, wenn die geltend gemachte Gebühr bereits (teilweise) bezahlt wurde. Die Gebührenforderung und damit auch die akzessorische öffentliche Last sind dann nämlich erloschen.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2015, 0319
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Umwandlung Gemeinschafts- in Sondereigentum: Vormerkungsinhaber muss zustimmen

KG, Beschluss vom 17.02.2015 - 1 W 379/14

Zum grundbuchrechtlichen Vollzug der Umwandlung von Gemeinschafts- in Sondereigentum ist die Bewilligung des Berechtigten eines gegen einen Wohnungseigentümer ergangenen gerichtlichen Verfügungsverbots erforderlich.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2015, 0316
BauträgerBauträger
Beseitigung von Schallschutzmängeln unverhältnismäßig?

LG Bamberg, Urteil vom 01.08.2012 - 1 O 335/11

Weist eine verkaufte Eigentumswohnung Schallschutzmängel auf und lassen sich die Mängel nur durch einen abgeänderten Fussbodenaufbau beseitigen, kann die Mängelbeseitigung auch dann nicht wegen eines grob unverhältnismäßigen Aufwands verweigert werden, wenn hiermit Kosten in Höhe von über 37.000 Euro verbunden sind.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2015, 0302
Mit Beitrag
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Keine Haftung für Glatteisunfälle nach Ende der Räum- und Streupflicht!

OLG Koblenz, Beschluss vom 13.02.2015 - 3 U 1261/14

1. Die Verkehrssicherungspflicht verpflichtet grundsätzlich denjenigen, der eine Gefahrenlage schafft, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern (in Anknüpfung an BGH, 12.11.1996 - VI ZR 270/95, IBRRS 2000, 0500; BGH, 15.07.2003 - VI ZR 155/02, IBRRS 2003, 2290; OLG Celle, 25.01.2007 - 8 U 161/06, IBRRS 2007, 3423).*)

2. Der Verkehrssicherungspflichtige ist aber nicht gehalten, für alle denkbaren, entfernt liegenden Möglichkeiten eines Schadenseintritts Vorsorge zu treffen. Es genügen diejenigen Vorkehrungen, die nach den konkreten Umständen zur Beseitigung der Gefahr erforderlich und zumutbar sind. Erforderlich sind die Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Angehöriger des betroffenen Verkehrskreises für notwendig und ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren (in Anknüpfung an BGH, 15.07.2003 - VI ZR 155/02, IBRRS 2003; BGH, 16.05. 2006 - VI ZR 189/05, IBRRS 2006, 1795; BGH, 16.02.2006 - III ZR 68/05, IBRRS 2006, 2833), d.h. nach den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs geeignet sind, solche Gefahren von Dritten tunlichst abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßem oder bei nicht ganz fernliegender bestimmungswidriger Benutzung drohen (in Anknüpfung an BGH, 21.02.1978 - VI ZR 202/76 - NJW 1978, 1629).*)

3. Bei Glatteisunfällen sind die Regeln über den Anscheinsbeweis anwendbar, wenn der Verletzte innerhalb der zeitlichen Grenzen der Streupflicht zu Fall gekommen ist. In einem solchen Fall spricht nach dem ersten Anschein eine Vermutung dafür, dass es bei Beachtung der Vorschriften über die Streupflicht nicht zu den Verletzungen gekommen wäre (in Anknüpfung an BGH, 04.10.1983 - VI ZR 98/82 - NJW-RR 1984, 432), dass sich also in dem Unfall gerade diejenige Gefahr verwirklicht hat, deren Eintritt die Schutzvorschriften verhindern wollten. Die Regeln über den Anscheinsbeweis können aber keine Anwendung finden, wenn der Sturz auf dem Glatteis erst nach dem Ende der Streupflicht eingetreten ist. Ein solcher Sachverhalt entspricht nicht mehr einem typischen Geschehensablauf, der nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache hinweist.*)

4. Die Prüfung des Berufungsgerichts beschränkt sich nicht darauf, ob das erstinstanzliche Gericht den Prozessstoff und die Beweisergebnisse umfassend und widerspruchsfrei geprüft hat und seine Würdigung vollständig und rechtlich möglich ist, ohne gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze zu verstoßen. Das Berufungsgericht hat den vorgelegten Prozessstoff auf der Grundlage der nach § 529 ZPO berücksichtigungsfähigen Tatsachen vielmehr auch dahin zu überprüfen, ob die Beweiswürdigung im angegriffenen Urteil bei Berücksichtigung aller Gesichtspunkte sachlich überzeugend ist (in Anknüpfung an BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09, IBRRS 2011, 1961; BGH, 19.11.2014 - IV ZR 317/13, IBRRS 2014, 3241).*)

5. Nach § 448 ZPO kann das Gericht, auch ohne Antrag einer Partei und ohne Rücksicht auf die Beweislast eine Partei vernehmen, wenn das Ergebnis der Verhandlungen und einer etwaigen Beweisaufnahme nicht ausreicht, um die Überzeugung von der Wahrheit oder der Unwahrheit einer zu erweisenden Tatsache zu begründen. Die Vorschrift will nicht die beweisbelastete Partei vor den Folgen der Beweisfälligkeit befreien. Der Zweck besteht vielmehr darin, dem Gericht dann, wenn nach dem Ergebnis der Verhandlung eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der streitigen Behauptung spricht und andere Erkenntnisquellen nicht mehr zur Verfügung stehen, ein Mittel zur Gewinnung letzter Klarheit an die Hand zu geben. Die Würdigung des Verhandlungsergebnisses darf noch keine Überzeugung von der Wahrheit oder der Unwahrheit der zu beweisenden Behauptung begründen. Es muss mehr für die Richtigkeit der streitigen Behauptung als dagegen sprechen, so dass bereits einiger Beweis erbracht ist. Die Entscheidung über die Vernehmung einer Partei nach § 448 ZPO obliegt dem Ermessen des Gerichts (in Anknüpfung an BGH, 05.07.1989 - VIII ZR 334/88, IBRRS 2007, 0839.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2015, 0277
ImmobilienImmobilien
Transformatorenstation muss geduldet werden!

OLG Schleswig, Beschluss vom 13.11.2014 - 10 U 11/14

1. Der Netzbetreiber kann vom Anschlussnehmer verlangen, dass der einen geeigneten Raum oder Platz unentgeltlich für die Dauer des Netzanschlussverhältnisses zur Verfügung stellt, wenn zum Netzanschluss des Grundstücks eine besondere Transformatorenanlage aufgestellt werden muss. Die Duldungspflicht entfällt nicht dadurch, dass es an einem ausdrücklichen Verlangen fehlt.

2. Bei früher abgeschlossenen Versorgungsverträgen besteht die Duldungspflicht auch dann, wenn sie unter dem Geltungsbereich der Vorgängervorschriften nicht bestanden haben sollte.

3. Der betroffene Eigentümer hat lediglich einen Verlegungsanspruch, wenn ihm nach Prüfung des Einzelfalls die mit der beabsichtigten Leitungsführung verbundene Wertminderung seines Grundstücks im Interesse einer leistungsfähigen, zugleich aber auch sparsamen örtlichen Stromversorgung nicht zugemutet werden kann.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2015, 0349
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Behörde muss auf Antrag des Nachbarn gegen Baustellenlärm vorgehen!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.02.2015 - 10 S 2471/14

1. Es besteht ein sicherungsfähiger Anspruch des Nachbarn auf Anordnung geeigneter Maßnahmen zur Begrenzung des von einer Baustelle verursachten Lärms auf die Immissionsrichtwerte der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm vom 19.08.1970 - AVV Baulärm -, wenn die Eingreifrichtwerte nach Nr. 4.1 AVV Baulärm an seiner Wohnung überschritten werden.*)

2. Das Rechtsschutzinteresse für einen Antrag nach § 123 VwGO kann nicht verneint werden, wenn die Immissionsschutzbehörde zwar Anordnungen zur Reduzierung von Baustellenlärm getroffen hat, deren Eignung jedoch zwischen den Beteiligten umstritten ist und der Betroffene zudem ein Vollzugsdefizit geltend macht.*)

3. Der Behörde steht nach § 24 Satz 1 BImSchG grundsätzlich ein Auswahlermessen zu. Haben sich Anordnungen der Behörde nach § 24 Satz 1 BImSchG zur Begrenzung von Baustellenlärm in der Vergangenheit als unwirksam erwiesen, kann es das Gebot des effektiven Rechtschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) aber erfordern, der Behörde im Wege einer einstweiligen Anordnung konkrete Einzelmaßnahmen aufzugeben.*)

4. 1. Werden sofort vollziehbare Anordnungen der Immissionsschutzbehörde nach § 24 Satz 1 BImSchG wiederholt und hartnäckig missachtet, kommt eine vorläufige Untersagung des Baustellenbetriebs nach § 25 Abs. 1 BImSchG in Betracht.*)

4. 2. Die Sanktion nach § 25 Abs. 1 BImSchG ist gegenüber den Maßnahmen des Verwaltungszwangs nicht nachrangig.*)




IMRRS 2015, 0252
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Vorkaufsrecht vereitelt: Entgangener Gewinn als Schaden des Mieters?

BGH, Urteil vom 21.01.2015 - VIII ZR 51/14

Sieht der Vermieter pflichtwidrig davon ab, den vorkaufsberechtigten Mieter über den Inhalt des mit einem Dritten über die Mietwohnung abgeschlossenen Kaufvertrags sowie über das Bestehen des Vorkaufsrechts zu unterrichten, so kann der Mieter, der infolgedessen von diesen Umständen erst nach Erfüllung des Kaufvertrags zwischen Vermieter und Drittem Kenntnis erlangt, Ersatz der Differenz von Verkehrswert und Kaufpreis (abzüglich im Falle des Erwerbs der Wohnung angefallener Kosten) verlangen. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter sein Vorkaufsrecht nach Kenntniserlangung nicht ausgeübt hat (Fortführung von BGH, Urteil vom 15.06.2005 - VIII ZR 271/04, NJW-RR 2005, 1534 = IBRRS 2005, 2807).*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2015, 0248
Mit Beitrag
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Kaufpreiszahlung angefochten: Wann kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten?

BGH, Urteil vom 08.01.2015 - IX ZR 300/13

Ein Grundstücksverkäufer, dessen Kaufpreisforderung durch Zahlungen eines Dritten erfüllt worden ist, welche der Insolvenzverwalter über des Vermögen des Dritten nach Verfahrenseröffnung angefochten hat, kann dem Grundstückskäufer erst dann eine Frist zur Erfüllung der wieder aufgelebten Kaufpreisforderung setzen und den Rücktritt vom Vertrag androhen, wenn der insolvenzrechtliche Rückgewähranspruch erfüllt ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2015, 0234
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Geschäftsunfähigkeit nicht nachgewiesen: Eigentum kann umgeschrieben werden

OLG Koblenz, Beschluss vom 29.01.2015 - 5 U 1389/14

1. Die Geschäftsunfähigkeit des Veräußerers im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses muss glaubhaft gemacht werden. Erinnerungsschwäche und Verwirrtheit allein reichen für die Annahme eines die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustands krankhafter Störung der Geistestätigkeit nicht aus. Das ist auch dann der Fall, wenn kurze Zeit später dem Veräußerer tatsächlich ein Betreuer zur Seite gestellt wird.

2. Ein Verfügungsanspruch zur Verhinderung der Eigentumsumschreibung zugunsten des Erwerbers im Grundbuch kann nicht damit begründet werden, dass dem drohenden erheblichen Schaden des angeblich Geschäftsunfähigen ein nur geringer Nachteil des Vertragspartners gegenüber stehe.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2015, 0230
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Geringfügige Überbauten sind zu dulden

LG Berlin, Beschluss vom 03.09.2014 - 8 O 258/12

1. Wird ein Eigentümer durch eine Mauer, die auf dem Nachbargrundstück steht, in sein Eigentum gestört, muss er die Beseitigung der Störung gegenüber der Eigentümergemeinschaft geltend machen, wenn die Mauer auf einem Teil des Grundstücks steht, die sich im Gemeinschaftseigentum befindet.

2. Ein Schuppen, der einen geringfügigen Überbau auf dem Nachbargrundstück darstellt, muss geduldet werden, wenn dem Bauherrn in Bezug auf den Überbau höchstens leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2015, 0213
ImmobilienImmobilien
Pflicht zum Winterdienst besteht auch ohne Eis und Schnee!

KG, Beschluss vom 23.06.2014 - 8 U 32/14

Die Verpflichtung zur Durchführung des Winterdienstes kann in Berlin auch dann bestehen, wenn aktuell kein Niederschlag fällt oder gefallen ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2015, 0212
MietrechtMietrecht
Kabelanschluss in der Ferienwohnung: Verwalter muss keine GEMA-Gebühren zahlen!

OLG Köln, Urteil vom 13.06.2014 - 6 U 204/13

1. Die Vermietung einer einzelnen Ferienwohnung, die mit einem Kabelanschluss ausgestattet ist, an einen wechselnden Kreis von Feriengästen führt nicht zu einer über den urheberrechtsfreien Empfang hinausgehenden Weitersendung der durch das Kabel übertragenen Werke oder geschützten Leistungen.*)

2. In einem solchen Fall verletzt auch der Verwalter der Ferienhausanlage, der die einzelnen Einheiten nicht selber mit Kabelanschlüssen oder Empfangsgeräten ausgestattet hat, an den zugrundeliegenden Verträgen nicht beteiligt ist und lediglich die Vermietung der Einheiten an Feriengäste organisiert, das Senderecht aus § 20 UrhG.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2015, 0211
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wie ist über Preisänderungen bei Energielieferverträgen zu informieren?

EuGH, Urteil vom 23.10.2014 - Rs. C-359/11

Art. 3 Abs. 5 i.V.m. Anhang A der Richtlinie 2003/54/EG und Art. 3 Abs. 3 i.V.m. Anhang A der Richtlinie 2003/55/EG sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegenstehen, die den Inhalt von unter die allgemeine Versorgungspflicht fallenden Verbraucherverträgen über Strom- und Gaslieferungen bestimmt und die Möglichkeit vorsieht, den Tarif dieser Lieferungen zu ändern, aber nicht gewährleistet, dass die Verbraucher rechtzeitig vor Inkrafttreten dieser Änderung über deren Anlass, Voraussetzungen und Umfang informiert werden.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2015, 0197
BausicherheitenBausicherheiten
Offene Werklohnforderung: Bauhandwerker darf das Grundbuch einsehen!

OLG München, Beschluss vom 09.02.2015 - 34 Wx 43/15

Bauhandwerker sind berechtigt, zur Sicherung ihrer Forderungen aus dem Bauvertrag Einsicht in das betreffende Grundstück des Bestellers zu nehmen. Eine Einsichtnahme über das Bestandsverzeichnis und Abteilung I hinaus kann unter Abwägung der Interessen im Einzelfall auch dann in Betracht kommen, wenn der Besteller nicht (mehr) Eigentümer des Grundstücks ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2015, 0190
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Dienstbarkeit nach Grundstücksteilung gelöscht: Eintragung eines Widerspruchs möglich!

OLG München, Beschluss vom 14.01.2015 - 34 Wx 446/14

1. Wird eine Grunddienstbarkeit nach Teilung des dienenden Grundstücks an einem Teil gelöscht, obwohl der Ausübungsbereich des Rechts sich auch auf den Teil erstreckt, kommt die Eintragung eines Widerspruchs zugunsten des Berechtigten in Betracht.*)

2. Gegen die Eintragung des Widerspruchs kann mit dem Ziel, diesen zu löschen, unbeschränkte Beschwerde erhoben werden. Begründet ist das Rechtsmittel, wenn bei der Eintragung/ Löschung des vom Widerspruch betroffenen Rechts gesetzliche Vorschriften nicht verletzt wurden oder sich die Unrichtigkeit des Grundbuchs als nicht glaubhaft erweist.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2015, 0189
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vormerkung mit der Bezeichnung „Nutzungsrecht“ nicht eintragungsfähig

OLG München, Beschluss vom 28.11.2014 - 34 Wx 426/14

Innerhalb des Zeitrahmens des § 929 Abs. 2 ZPO muss der Gläubiger alles ihm mögliche getan haben, damit die beantragte Vollstreckungsmaßnahme durchgeführt werden kann. Daran fehlt es, wenn der Titel, auf dessen Grundlage eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen werden soll, zu unbestimmt ist ("Nutzungsrecht") oder der Schuldner als angeblicher Erbe noch nicht im Grundbuch eingetragen ist und ein Erbschein nicht vorliegt.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2015, 0179
ImmobilienImmobilien
Anspruch auf "Kaufpreisnachbesserung" verjährt in drei Jahren!

OLG München, Urteil vom 30.07.2014 - 8 U 157/14

1. Eine Allgemeine Geschäftsbedingung liegt auch dann vor, wenn ein Notar eine von einer Vertragspartei ständig verwendete Bestimmung in einen von ihm erstellten Vertragsentwurf übernimmt.

2. Eine AGB des Inhalts, dass der Kaufpreis anzupassen ist, wenn eine höhere Geschossflächenzahl für die erworbene Immobilie als die Geschossflächenzahl im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses möglich wird, ist wirksam. Das gilt auch dann, wenn der Erwerber von der günstigeren Baugenehmigung keinen Gebrauch gemacht hat.

3. Der Anspruch des Verkäufers einer Immobilie auf "Nachbesserung" des Kaufpreises verjährt in der regelmäßigen Verjährungsfrist nach §§ 195, 199 BGB (dreijährige Jahresendverjährung).

4. Bei öffentlichen Körperschaften kommt es auf die Kenntnis der nach der internen Geschäftsverteilung zuständigen Organisationseinheit an, bei einer kommunalen Gebietskörperschaft auf die Kenntnis des für die Verfolgung eines Anspruchs zuständigen Referats.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2015, 0188
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Vollmachtanfechtung wegen Irrtums: Nur höchst ausnahmsweise

OLG München, Beschluss vom 07.01.2015 - 34 Wx 418/14

Ebenso wie beim Widerruf hat das Grundbuchamt die erklärte Anfechtung einer Vollmacht wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung grundsätzlich unberücksichtigt zu lassen; anders ist dies hingegen, wenn ein Anfechtungsgrund zu seiner Überzeugung dargetan, zumindest sein Vorliegen wahrscheinlich ist. An Plausibilität und Umfang von Gründen für einen Widerruf - entsprechendes gilt für Anfechtungsgründe -, welche der freien Beweiswürdigung unterliegen, dürfen keine zu geringen Anforderungen gestellt werden. Denn sonst würden für die Grundbuchpraxis unerlässliche Vollmachten ohne Not entwertet.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2015, 0181
ImmobilienImmobilien
Zur Auslegung des Begriffs "Eigenkapitalnachweis“?

BGH, Urteil vom 12.12.2000 - XI ZR 72/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2015, 0172
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Vorteile einer Dienstbarkeit trotz Widmung als öffentliche Straße?

OLG München, Beschluss vom 11.12.2014 - 34 Wx 193/14

1. Bei einem Wechsel der Straßenbaulast gehen die jeweiligen dinglichen Belastungen auf den neuen Träger über.*)

2. Wird der Ausübungsbereich einer Dienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht) als öffentliche Straße gewidmet, wird die Dienstbarkeit nicht schon deswegen gegenstandslos.*)

3. Ist das Geh- und Fahrtrecht seit 40 Jahren gelöscht und das dienende Grundstück ununterbrochen als öffentliche Straße gewidmet, ist es - ohne sonstige Anhaltspunkte - nicht überwiegend wahrscheinlich, dass die Belastung für das herrschende Grundstück noch einen Vorteil bietet. Dann aber kommt die Eintragung eines Widerspruchs für den Berechtigten gegen die Richtigkeit des Grundbuchs nicht in Betracht.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2015, 0148
ImmobilienImmobilien
Sachenrechtsbereinigung: Wann verjährt der Bereinigungsanspruch und was sind die Folgen?

BGH, Urteil vom 21.11.2014 - V ZR 32/14

1. Der Bereinigungsanspruch des Nutzers nach § 32 Satz 1, § 61 Abs. 1 SachenRBerG verjährt entsprechend § 196 BGB in zehn Jahren. Die Frist beginnt nach Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1 EGBGB mit dem 1. Januar 2002.*)

2. Das Besitzrecht nach Art. 233 § 2a EGBGB erlischt, wenn der Bereinigungsanspruch des Nutzers verjährt ist und der Grundstückseigentümer die Einrede der Verjährung erhebt.*)

3. Nach Verjährung des Bereinigungsanspruchs kann der Grundstückseigentümer von dem Nutzer in entsprechender Anwendung von § 886 BGB die Löschung des Besitzrechtsvermerks nach Art. 233 § 2c Abs. 2 EGBGB verlangen.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2015, 0144
ImmobilienImmobilien
Grundschuld durch Betrug erworben: Zessionar muss bei Verdacht Erwerbsumstände darlegen!

BGH, vom 24.10.2014 - V ZR 45/13

Bei einem auf konkrete Tatsachen gestützten Verdacht, der Zessionar habe bei dem Erwerb einer Grundschuld gewusst, dass der Zedent sich diese durch Betrug verschafft hat oder sie treuwidrig verwendet, trifft den Zessionar eine sekundäre Darlegungslast über die Umstände seines Erwerbs und über den mit diesem verfolgten Zweck (Fortführung von Senat, Urteil vom 15. Januar 1988 - V ZR 183/86, BGHZ 103, 72, 82).*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2015, 0158
ImmobilienImmobilien
Erbbaurecht an GmbH & Co. KG veräußert: Wann muss der Eigentümer zustimmen?

OLG München, Beschluss vom 19.01.2015 - 34 Wx 283/12

1. Zur Veräußerung eines Erbbaurechts an eine GmbH & Co. KG als sogenannte Projektgesellschaft bei Zustimmungsvorbehalt des Grundstückseigentümers.*)

2. Um die Beeinträchtigung der Rechtsposition des Grundstückseigentümers abzuwenden, kann es ausreichen, wenn der bisherige Erbbauberechtigte eine Bürgschaft für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Erbbaurechtsvertrag durch den Rechtsnachfolger stellt.*)

3. Zur Bemessung der Sicherheit im Hinblick auf den Inhalt des Erbbaurechts und dessen verfolgten Zweck.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2015, 0127
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Eigentümer und Erbbauberechtigter haften für Abwassergebühren!

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.07.2014 - 9 A 169/12

1. Die kommunale Gebührensatzung kann bestimmen, dass der Grundstückseigentümer neben dem Erbbauberechtigten als Gesamtschuldner für Abwassergebühren haftet. Ist das veranlagte Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, ist dem Eigentümer die Entsorgung des auf seinem Grundstück anfallenden Abwassers in die öffentliche Abwasseranlage unmittelbar durch den Erbbauberechtigten derart zuzurechnen, dass auch der Eigentümer den Gebührentatbestand (Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung) erfüllt.*)

2. Das Ermessen bei der Auswahl unter mehreren Gesamtschuldnern ist nach dem Zweck der Regelung sehr weit. Der Abgabegläubiger darf innerhalb der durch das Willkürverbot und die offenbare Unbilligkeit gezogenen Grenzen denjenigen Gesamtschuldner in Anspruch nehmen, der ihm dafür unter dem Blickwinkel der Verwaltungspraktikabilität geeignet erscheint. Daher bedarf die Auswahlentscheidung in der Regel keiner Begründung.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2015, 0120
ImmobilienImmobilien
Vorkaufsrecht des Mieters kann mit Auflassungsvormerkung gesichert werden

LG Heilbronn, Beschluss vom 09.04.2014 - 5 O 134/14

Den Mietern steht ein Vorkaufsrecht gem. § 577 Abs. 1 BGB zu, wenn ersichtlich der Vermieter die Wohnräume nicht an einen Familienangehörigen oder an einen Angehörigen seines Haushalts verkauft hat. Sie haben gegenüber dem Vermieter einen Eigentumsverschaffungsanspruch, zu dessen Sicherstellung sie im Wege der einstweiligen Verfügung die Eintragung einer Auflassungsvormerkung zu ihren Gunsten erwirken können (§ 883 Abs. 1 BGB). Eine Glaubhaftmachung der Gefährdung des zu sichernden Anspruches muss hierbei nicht erfolgen.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2015, 0100
BauträgerBauträger
Vertragliche Abrede nicht eingehalten: Bauträgervollmacht kann widerrufen werden

OLG München, Beschluss vom 29.07.2014 - 34 Wx 138/14

1. Zur Widerruflichkeit einer Bauträgervollmacht.*)

2. Ein wichtiger Grund für den Widerruf kann in einem der Beschränkung im Innenverhältnis widersprechenden Gebrauch der Vollmacht liegen. Hierbei ist nicht allein entscheidend, dass die aus dem Text der Vollmacht ersichtlichen internen Schranken überschritten sind (OLG München, 20.02.2013 - 34 Wx 439/12, IBRRS 2013, 1394, FGPrax 2013, 111). Anlass für einen Widerruf kann vielmehr auch dann bestehen, wenn zwar die Vollmacht die beabsichtigten Änderungen noch ermöglicht, diesen aber die der Bevollmächtigung zugrunde liegenden vertraglichen Abreden entgegenstehen. Hiervon hat sich das Grundbuchamt bzw. das Beschwerdegericht im Rahmen freier Beweiswürdigung zu überzeugen.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2015, 0098
WerkvertragWerkvertrag
Wasserschaden durch Öffnen eines Wasserhahns? Anscheinsbeweis reicht nicht!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.09.2012 - 4 U 209/11

Nach allgemeiner Lebenserfahrung führt das Öffnen eines Wasserhahns an einem Waschbecken nicht typischerweise zu gravierenden Überschwemmungen. Vielmehr stellt die Entnahme von Wasser lediglich ein (erhebliches) Indiz für die Verantwortlichkeit des Reinigungsunternehmens dar, weil es den Verdacht nahe legt, dass fahrlässig versäumt wurde, den Wasserhahn wieder zu verschließen. Dieser Verdacht bedarf jedoch des Vollbeweises.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2015, 0061
ImmobilienImmobilien
Beseitigung von Schallschutzmängeln kann nicht wegen hoher Kosten verweigert werden!

OLG Bamberg, Beschluss vom 25.03.2013 - 3 U 185/12

Weist eine verkaufte Eigentumswohnung Schallschutzmängel auf und lassen sich die Mängel nur durch einen abgeänderten Fussbodenaufbau beseitigen, kann die Mängelbeseitigung auch dann nicht wegen eines grob unverhältnismäßigen Aufwands verweigert werden, wenn hiermit Kosten in Höhe von über 37.000 Euro verbunden sind.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2015, 0129
ImmobilienImmobilien
Beseitigung von Schallschutzmängeln kann nicht wegen hoher Kosten verweigert werden!

OLG Bamberg, Beschluss vom 17.01.2013 - 3 U 185/12

Weist eine verkaufte Eigentumswohnung Schallschutzmängel auf und lassen sich die Mängel nur durch einen abgeänderten Fussbodenaufbau beseitigen, kann die Mängelbeseitigung auch dann nicht wegen eines grob unverhältnismäßigen Aufwands verweigert werden, wenn hiermit Kosten in Höhe von über 37.000 Euro verbunden sind.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2015, 0096
ImmobilienImmobilien
Kaufpreis unangemessen: Finanzierende Bank muss Käufer nicht aufklären

KG, Urteil vom 22.12.2014 - 24 U 169/13

Zu den Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines erst im Prozess erklärten Widerrufs eines Immobiliendarlehensvertrages bei nicht verbundenem Geschäft.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2014, 1692
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Immobilienkauf: Kostenquote bei Vergleich über Rückabwicklungsklage?

OLG Schleswig, Beschluss vom 29.04.2014 - 16 U 35/14

Bei der Bildung der Kostenquote nach dem Verhältnis des angestrebten Ergebnisses zum erzielten Ergebnis sind lediglich der eingeklagte Betrag (ohne Berücksichtigung der Zug-um-Zug-Leistung) und der Vergleichsbetrag rechnerisch zu vergleichen.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2015, 0095
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Nicht eingetragener Verein als Eigentümer nicht eintragungsfähig!

KG, Beschluss vom 06.01.2015 - 1 W 252/14

Ein nicht eingetragener und nicht staatlich konzessionierter Verein kann jedenfalls nicht unter seinem Namen ohne Nennung sämtlicher Mitglieder im Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2015, 0094
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Nicht eingetragener Verein als Eigentümer nicht eintragungsfähig!

KG, Beschluss vom 06.01.2015 - 1 W 251/14

Ein nicht eingetragener und nicht staatlich konzessionierter Verein kann jedenfalls nicht unter seinem Namen ohne Nennung sämtlicher Mitglieder im Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2015, 0093
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Nicht eingetragener Verein als Eigentümer nicht eintragungsfähig!

KG, Beschluss vom 06.01.2015 - 1 W 250/14

Ein nicht eingetragener und nicht staatlich konzessionierter Verein kann jedenfalls nicht unter seinem Namen ohne Nennung sämtlicher Mitglieder im Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2015, 0073
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentümer können gesamtschuldnerisch für Grundbesitzabgaben haften!

VG Neustadt, Urteil vom 11.12.2014 - 4 K 777/14

1. Trotz Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft können die einzelnen Wohnungseigentümer gesamtschuldnerisch zu Grundbesitzabgaben herangezogen werden.*)

2. Für das Beitrags und Gebührenrecht nach dem Kommunalabgabengesetz Rheinland Pfalz ist grundsätzlich im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit der bürgerlich rechtliche Grundstücksbegriff im Sinne des Grundbuchrechts, d. h. der formelle Grundstücksbegriff, maßgebend.*)

3. Ein Abweichen von diesem Grundstücksbegriff ist nur dann ausnahmsweise gerechtfertigt, wenn es nach dem Inhalt und Sinn des Gebühren und Beitragsrechts gröblich unangemessen wäre, den bürgerlich rechtlichen Grundstücksbegriff zugrunde zu legen.*)

4. Gebührenrechtlich folgt aus der Grundstücksbezogenheit der Abfallentsorgung, dass für das Grundstück im Miteigentum der Wohnungseigentümer nur eine einzige Gebühr entsteht, für die die Wohnungseigentümer gesamtschuldnerisch einstehen müssen.*)

5. Die Wohnungseigentümer bilden mit Blick auf die Gebührenschuld eine rechtliche Zweckgemeinschaft.*)

Dokument öffnen Volltext