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Sachgebiet: Immobilien

5159 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2016

IMRRS 2016, 0652
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Fahrtkosten bei Vermietung und Verpachtung regelmäßig in voller Höhe abziehbar

BFH, Urteil vom 01.12.2015 - IX R 18/15

Der Abzug von Kosten für Fahrten zu einem Vermietungsobjekt im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ist auf die Entfernungspauschale beschränkt, wenn sich an dem Objekt der ortsgebundene Mittelpunkt der dauerhaft und auf Überschusserzielung angelegten Vermietungstätigkeit befindet.*)

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IMRRS 2016, 0634
NachbarrechtNachbarrecht
Keine Videoüberwachung des Nachbarn!

LG Detmold, Urteil vom 08.07.2015 - 10 S 52/15

1. Die Videoüberwachung des eigenen Grundstücks darf die auf dem Grundstück liegende Zufahrtsstraße für das dahinter befindliche Grundstück des Nachbarn nicht erfassen.

2. Eine solche Videoüberwachung ist allenfalls dann erlaubt, wenn ein berechtigtes Überwachungsinteresse besteht und darüber hinaus kein Verstoß gegen das Übermaßverbot erfolgt.

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IMRRS 2016, 0633
NachbarrechtNachbarrecht
Unzulässige Videoüberwachung

AG Lemgo, Urteil vom 24.02.2015 - 19 C 302/14

Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch Installation einer Videoüberwachungsanlage auf dem Nachbargrundstück.*)

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IMRRS 2016, 0588
NachbarrechtNachbarrecht
Wer ein Tor jederzeit öffnen darf, darf es auch jederzeit abschließen!

LG Hamburg, Urteil vom 16.12.2015 - 318 S 33/15

1. Eine von der Grenze zweier Nachbargrundstücke durchschnittene Durchfahrt ist nur dann eine Grenzeinrichtung, wenn sie zwischen den Grundstücken liegt. Das ist nicht der Fall, wenn die Durchfahrt das ganze Grundstück des einen Nachbarn erfasst, neben ihr sich also kein weiterer Teil des durch die Einrichtung geschiedenen Grundstücks befindet.

2. Darf ein Nachbar das Tor einer Grundstücksdurchfahrt jederzeit öffnen, folgt daraus spiegelbildlich auch seine Befugnis, das Tor auch in der Zeit zwischen 07.00 Uhr und 19.00 Uhr zu schließen, um sein jederzeitiges absolut freies Überfahrtsrecht in Bezug auf den Torweg zu sichern.

3. Ist zwischen Nachbarn lediglich vereinbart worden, dass der eine Nachbar das Recht zur freien Benutzung einer Tordurchfahrt hat und ihm dafür eine gewisse Anzahl von Schlüsseln für das Tor zur Verfügung gestellt werden muss, so ist daraus nicht automatisch zu folgern, dass dem anderen Nachbarn keine Schlüssel zu Verfügung gestellt werden dürften oder gar eine Benutzung der Tordurchfahrt ganz verboten sein sollte.

4. Ein Nutzungsverbot muss vielmehr ausdrücklich vereinbart werden, insbesondere wenn dies bedeutete, dass derjenige, der sich zum Wiedereinbau des alten Grundstückstores vor einer durch einen Neubau entstandenen Tordurchfahrt zum hinteren Bereich seines und des Nachbargrundstücks verpflichte, selbst über keinen Schlüssel zu dem Tor verfügt und verfügen darf.

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IMRRS 2016, 0288
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Bestätigung schließt Schadensersatz nicht aus!

BGH, Urteil vom 04.12.2015 - V ZR 142/14

1. Die Bestätigung eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts gemäß § 144 Abs. 1 BGB schließt als solche etwaige Schadensersatzansprüche des Anfechtungsberechtigten nicht aus.*)

2. Allerdings liegt in der Bestätigungserklärung in aller Regel ein konkludentes- von dem Anfechtungsgegner anzunehmendes - Angebot des Bestätigenden auf Abschluss eines Erlassvertrages bezogen auf solche Schadensersatzansprüche, die darauf zielen, ihn wegen des die Anfechtung begründenden Umstandes so zu stellen, wie er stünde, wenn der Vertrag nicht zu Stande gekommen wäre.*)

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IMRRS 2016, 0569
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Dachgeschoss nicht (wohn-)nutzbar: Verkäufer trifft Aufklärungspflicht!

KG, Urteil vom 17.12.2015 - 22 U 272/13

Der Erwerber von Wohnungseigentum kann einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Verkäufer geltend machen, wenn die Wohnnutzung von Dachgeschössräumen in der Eigentümergemeinschaft streitig ist, bezüglich des Dachgeschosses laut dem Aufteilungsplan lediglich ein Sondernutzungsrecht besteht und der Verkäufer dem Erwerber dies nicht offenbart.

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IMRRS 2016, 0528
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Kauf bricht nicht Miete, Trennungswohnrecht aber schon!

OLG München, Beschluss vom 08.03.2016 - 13 U 3004/15

1. Die bloße Nutzungsüberlassung einer im Alleineigentum eines Ehegatten stehenden Immobilie für die Dauer des Getrenntlebens an den anderen Ehegatten nach § 1361b Abs. 1 BGB gibt diesem allerdings ohne ein zusätzlich zur Nutzungsüberlassung begründetes Mietverhältnis gegenüber Erwerbern der Immobilie kein durchsetzbares Recht zum Besitz.

2. Die Zuweisung von Wohnraum zur alleinigen Nutzung für die Dauer des Getrenntlebens begründet für sich allein kein Mietverhältnis oder ein Verhältnis, das über eine entsprechende Anwendung von § 566 BGB gegenüber einer Veräußerung der Immobilie durchgreifenden Schutz böte.

3. Die Zuweisung von Wohnraum zur alleinigen Nutzung für die Dauer des Getrenntlebens begründet auch kein Veräußerungsverbot.

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IMRRS 2016, 0580
ImmobilienImmobilien
Kauf bricht nicht Miete, Trennungswohnrecht aber schon!

LG München I, Urteil vom 12.08.2015 - 30 O 20777/13

1. Die bloße Nutzungsüberlassung einer im Alleineigentum eines Ehegatten stehenden Immobilie für die Dauer des Getrenntlebens an den anderen Ehegatten nach § 1361b Abs. 1 BGB gibt diesem allerdings ohne ein zusätzlich zur Nutzungsüberlassung begründetes Mietverhältnis gegenüber Erwerbern der Immobilie kein durchsetzbares Recht zum Besitz.

2. Die Zuweisung von Wohnraum zur alleinigen Nutzung für die Dauer des Getrenntlebens begründet für sich allein kein Mietverhältnis oder ein Verhältnis, das über eine entsprechende Anwendung von § 566 BGB gegenüber einer Veräußerung der Immobilie durchgreifenden Schutz böte.

3. Die Zuweisung von Wohnraum zur alleinigen Nutzung für die Dauer des Getrenntlebens begründet auch kein Veräußerungsverbot.

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IMRRS 2016, 0579
ImmobilienImmobilien
Kauf bricht nicht Miete, Trennungswohnrecht aber schon!

OLG München, Beschluss vom 07.01.2016 - 13 U 3004/15

1. Die bloße Nutzungsüberlassung einer im Alleineigentum eines Ehegatten stehenden Immobilie für die Dauer des Getrenntlebens an den anderen Ehegatten nach § 1361b Abs. 1 BGB gibt diesem allerdings ohne ein zusätzlich zur Nutzungsüberlassung begründetes Mietverhältnis gegenüber Erwerbern der Immobilie kein durchsetzbares Recht zum Besitz.

2. Die Zuweisung von Wohnraum zur alleinigen Nutzung für die Dauer des Getrenntlebens begründet für sich allein kein Mietverhältnis oder ein Verhältnis, das über eine entsprechende Anwendung von § 566 BGB gegenüber einer Veräußerung der Immobilie durchgreifenden Schutz böte.

3. Die Zuweisung von Wohnraum zur alleinigen Nutzung für die Dauer des Getrenntlebens begründet auch kein Veräußerungsverbot.

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IMRRS 2016, 0565
ImmobilienImmobilien
Fahrzeug für 422,00 Euro abschleppen lassen: Maßnahme rechtmäßig?

LG München I, Beschluss vom 23.02.2016 - 31 T 2775/16

1. Der Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Herausgabe eines im Wege der Selbsthilfe (§ 859 BGB) abgeschleppten Fahrzeuges ist im Hinblick auf § 273 Abs. 3 BGB (Abwendung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung) nicht erforderlich.*)

2. Die Frage der Angemessenheit der Höhe des Schadensersatzanspruches des beeinträchtigten Grundstücksbesitzers aufgrund der verbotenen Eigenmacht hat grundsätzlich keine Bedeutung für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Selbsthilfemaßnahme als solche.*)

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IMRRS 2016, 0573
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Mietvertrag gekündigt: Kein Anspruch auf Löschung der Baulast!

OLG Koblenz, Urteil vom 22.10.2015 - 1 U 76/15

Die öffentlich-rechtliche Baulast (Stellfläche für Gaststätte/Hotel auf dem Nachbargrundstück) ist strikt zu trennen von den rein privatrechtlichen Nutzungsvereinbarungen zwischen den Nachbarn (Mietvertrag über die Parkplätze). Beide Rechtsverhältnisse bestehen unabhängig voneinander. Ein Anspruch auf Löschung der Baulast folgt nicht bereits aus der Beendigung der zivilrechtlichen Nutzungseinräumung (z. B. nach Kündigung des Mietvertrages über die Stellplätze).*)

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IMRRS 2016, 0536
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Sondernutzungsrecht kann sich auch aus Lageplan ergeben!

OLG München, Beschluss vom 04.02.2016 - 34 Wx 396/15

1. Zur Bezeichnung einer bestimmten zur Sondernutzung zugewiesenen Fläche kann auf einen Lageplan Bezug genommen werden, der nicht der Aufteilungsplan ist.*)

2. Auch wenn der Lageplan für die zugewiesene Fläche vom Aufteilungsplan abweicht, bedingt dies im Bereich gemeinschaftlichen Eigentums nicht die Unzulässigkeit der Vereinbarung (hier: in Gemeinschaftseigentum stehender Keller mit Raum in nachträglich ausgekragtem Gebäude).*)

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IMRRS 2016, 0555
ImmobilienImmobilien
Teilfläche eines Gewerbegrundstücks als Straßenland gewidmet: Rechts-, nicht Sachmangel!

OLG Hamm, Urteil vom 14.01.2016 - 22 U 136/11

1. Es stellt nicht einen Sachmangel, sondern einen Rechtsmangel (§ 435 BGB) des veräußerten, teilweise bebauten Gewerbegrundstücks dar, wenn eine Teilfläche des Grundstücks entgegen der insoweit übereinstimmenden Vorstellung der Vertragsparteien als öffentliches Straßenland gewidmet ist.*)

2. Gewährleistungsansprüche wegen des Rechtsmangels der Widmung als öffentliches Straßenland verjähren gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB in zwei Jahren. § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (dreißigjährige Verjährungsfrist) findet auf diesen Fall keine entsprechende Anwendung.*)

3. Nach den Umständen des Einzelfalls muss sich die ein Grundstück veräußernde Gemeinde im Rahmen der Frage, ob sie arglistig gehandelt hat (§ 438 Abs. 3 Satz 1 BGB), den Inhalt ihrer Widmungskartei, die von einem anderen als den mit dem Verkauf befassten Fachbereich geführt wird, nicht zurechnen lassen.*)

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IMRRS 2016, 0552
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
GbR kann als Berechtigte einer Zwangshypothek eingetragen werden!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.10.2015 - 20 W 302/15

Die teilrechtsfähige Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann grundsätzlich als Vollstreckungsgläubigerin einzutragende Berechtigte einer Zwangshypothek sein. Die Voraussetzungen der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek zugunsten einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ergeben sich aus § 47 Abs. 2 GBO. Eintragungsgrundlage ist im Falle der Zwangshypothek allein der Vollstreckungstitel nur auf die Gesellschaft, ohne auch deren Gesellschafter vollständig auszuweisen, ist die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek auf dieser Grundlage nicht möglich.*)

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IMRRS 2016, 0519
ImmobilienImmobilien
Aufsichtsbehörde ist Zugang zum Heim zu gewähren!

KG, Beschluss vom 01.02.2016 - 3 Ws (B) 29/16

1. Alle Mitbewohner einer Wohngemeinschaft oder eines Wohnheims üben das Hausrecht gleichrangig aus, weshalb jeder Mitbewohner im Regelfall alleine darüber entscheiden kann, wem er den Zutritt zu den Gemeinschaftsräumen gestattet.*)

2. Als Grenze der individuellen Ausübung des Hausrechts ist zu beachten, ob der Aufenthalt des Dritten den Mitbewohnern zumutbar ist.*)

3. Die Prüfung der Gemeinschaftsräume einer Seniorenwohngemeinschaft durch die Aufsichtsbehörde entspricht dem sozialgesetzlichen Leitbild und liegt regelmäßig im objektiven Interesse der Bewohner. Der Aufsichtsbehörde den Zutritt zu versagen, ist dann als willkürliche Beschränkung des Hausrechts der Mitbewohner treu- und rechtswidrig.*)

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IMRRS 2016, 0515
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Holzbockbefall: Muss sich der Verkäufer Kenntnis vom Erfolg der Sanierung verschaffen?

BGH, Urteil vom 19.02.2016 - V ZR 216/14

1. Hatte der Verkäufer eines Hausgrundstücks in der Vergangenheit ein Fachunternehmen mit der umfassenden Beseitigung eines Mangels (hier: Befall eines Blockhauses mit Holzbock) beauftragt, muss er sich nicht Kenntnis vom Erfolg der Sanierungsbemühungen verschaffen. Mit dem Absehen von einer Erfolgskontrolle nach Ausführung der Arbeiten nimmt er ein späteres Wiederauftreten des Mangels nicht billigend in Kauf. Kennt der Verkäufer dagegen konkrete Umstände, die den Verdacht begründen, die Mangelbeseitigung habe keinen Erfolg gehabt und teilt er diese Umstände dem Käufer nicht mit, nimmt er das Vorliegen eines Mangels in Kauf und handelt arglistig.*)

2. Der Verkäufer ist im Rahmen der ihm obliegenden sekundären Darlegungslast gehalten, die Einzelheiten der von ihm ergriffenen Mangelbeseitigungsmaßnahmen näher zu erläutern.*)

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IMRRS 2016, 0479
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundbuchbereinigungsverfahren: Wer ist Inhaber des Ausgleichsanspruchs?

LG Berlin, Urteil vom 06.02.2015 - 11 O 39/14

1. Inhaber eines Ausgleichsanspruch im Sinne von § 9 Abs. 3 GBBerG in derjenige, in dessen Eigentum das Grundstück im Zeitpunkt der gesetzlichen Begründung der persönlichen Dienstbarkeit stand. Ob ein Eigentumswechsel später erfolgt, ist unerheblich.

2. Maßgeblich für die Bemessung der Entschädigung ist der Umfang der Inanspruchnahme und die sich hieraus ergebende Beeinträchtigung und Einschränkung der Nutzbarkeit des Grundstücks, wobei es auf die tatsächlichen Nachteile und Nutzbarkeitsbeschränkungen ankommt.

3. Ist eine Nutzung des Grundstücks infolge der Beeinträchtigung nicht möglich, so kann die Entschädigung auch dem vollen Grundstückswert betragen.

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IMRRS 2016, 0488
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Grundstück veräußert: Schadensersatzanspruch wegen Mängel besteht fort!

BGH, Urteil vom 11.12.2015 - V ZR 26/15

1. Der Schadensersatzanspruch des Käufers besteht in Höhe der zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten fort, wenn er das mangelbehaftete Grundstück ohne Abtretung des Anspruchs veräußert hat (Bestätigung von Senat, Urteil vom 15.06.2012 - V ZR 198/11, BGHZ 193, 326 = IMR 2013, 1023 - nur online, und Abgrenzung von Senat, Urteil vom 04.05.2001 - V ZR 435/99, BGHZ 147, 320 = IBR 2001, 460).*)

2. Dass ein Kläger in der Lage war, eine (einseitige) Erledigungserklärung bereits vor dem erstinstanzlichen Gericht abzugeben, schließt eine solche Erklärung und die hiermit verbundene Umstellung auf einen Feststellungsantrag in der Berufungsinstanz nicht aus.*)

3. Allerdings kommt in einem solchen Fall die Anwendung des § 97 Abs. 2 ZPO in Betracht. Dem steht nicht entgegen, dass das erstinstanzliche Gericht es versäumt hat, auf die Notwendigkeit der Antragsumstellung hinzuweisen.*)

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IMRRS 2016, 0470
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Innenhof als Sondereigentum?

OLG Hamm, Beschluss vom 05.01.2016 - 15 W 398/15

Ein Innenhof kann nach den konkreten Gegebenheiten des zu beurteilenden Einzelfalls als sondereigentumsfähig gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 WEG anzusehen sein.*)

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IMRRS 2016, 0477
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gleichzeitige Bestellung des Verwalters und seines Stellvertreters?

KG, Beschluss vom 15.03.2016 - 1 W 79/16

Ein WEG-Beschluss, durch den gleichzeitig ein Verwalter und sein Stellvertreter bestellt werden, kann hinsichtlich der Bestellung des (Haupt-)Verwalters wirksam sein.*)

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IMRRS 2016, 0468
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Wie muss eine ausländische Bank die Löschungsbewilligung nachweisen?

OLG München, Beschluss vom 14.10.2015 - 34 Wx 187/14

1. Ist dem Grundbuchamt die Berechtigung zur Vertretung einer ausländischen juristischen Person nachzuweisen, von der eine Löschungsbewilligung abgegeben wird, kann die Bescheinigung nach § 32 GBO nicht von einem ausländischen Notar und nicht unter Bezugnahme auf nicht näher bezeichnete Unterlagen erfolgen.*)

2. Ist eine Löschungsbewilligung auch von einem Prokuristen einer deutschen Zweigniederlassung namens einer ausländischen Zweigniederlassung eines britischen Unternehmens abgegeben, so genügt eine Bescheinigung des deutschen Notars über die dem deutschen Handelsregister entnommene Stellung des Handelnden als Prokurist nicht zum Nachweis der Vertretungsbefugnis, da das britische Recht keine Prokura kennt.*)

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IMRRS 2016, 0467
ImmobilienImmobilien
Bei Lieferung läuft Heizöl aus: Haftpflichtversicherung muss zahlen!

BGH, Urteil vom 08.12.2015 - VI ZR 139/15

1. Werden beim Entladen von Heizöl aus einem Tanklastwagen wegen einer Undichtigkeit des zur Schlauchtrommel des Wagens führenden Verbindungsschlauchs die Straße und das Hausgrundstück des Bestellers beschädigt, ist das dem Betrieb des Kraftfahrzeugs zuzurechnen (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 23.05.1978 - VI ZR 150/76, BGHZ 71, 212 ff.).*)

2. Das Entladen von Öl aus einem Tanklastwagen mittels einer auf ihm befindlichen Entladevorrichtung gehört zum "Gebrauch" des Kraftfahrzeugs (Anschluss an Senatsurteil vom 26.06.1979 - VI ZR 122/78, BGHZ 75, 45 ff.). Diese Auslegung steht mit der 1. und 5. KH-Richtlinie in Einklang.*)

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IMRRS 2016, 0502
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Festhalten am Altenteilsvertrag unzumutbar: Übergeber kann zurücktreten

BGH, Urteil vom 08.12.2015 - X ZR 98/13

1. Der Übergeber kann von einem Altenteilsvertrag auch dann zurücktreten, wenn der Vertrag vollzogen worden ist. Ein Recht zum Rücktritt von einem dauerhaft ins Werk gesetzten Hofübergabevertrag steht ihm jedoch nur dann zu, wenn die Verletzung der vertraglichen Pflichten des Übernehmers auch in Ansehung des eigenen Verhaltens des Übergebers ein solches Gewicht hat, dass diesem das Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.*)

2. Das Rücktrittsrecht ist in Baden-Württemberg grundsätzlich ausgeschlossen, wenn der Übernehmer nicht bereits wegen einer Vertragsverletzung rechtskräftig zu einer ihm nach dem Altenteilsvertrag obliegenden Leistung verurteilt worden ist.*)

3. Dem Übernehmer steht auch bei beiderseitigem das Zusammenleben auf dem Hof störendem Fehlverhalten ein Kündigungsrecht nach § 16 Abs. 1 AGBGB BW zu, wenn die Störung vorwiegend durch den Übergeber verursacht wird und das weitere Zusammenleben unzumutbar erschwert.*)

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IMRRS 2016, 0349
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Jahrelang vorliegender Schaden ist kein Indiz für Arglist!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.02.2016 - 24 U 145/15

Dem Verkäufer einer Immobilie ist ein etwaiges Wissen des Jahre vor dem Verkauf verstorbenen Ehepartners über einen vermeintlichen Mangel oder Schaden nicht zuzurechnen. Auch ein jahrelang vorliegender Schaden belegt nicht die Arglist des Verkäufers einer Immobilie.

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IMRRS 2016, 0454
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Vollstreckung rückständiger Beitragsforderungen durch Eintragung von Zwangshypothek?

OLG München, Beschluss vom 10.02.2016 - 34 Wx 337/15

Zur Vollstreckung rückständiger Beitragsforderungen einer bundesunmittelbaren Körperschaft öffentlichen Rechts durch Eintragung von Zwangssicherungshypotheken.*)

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IMRRS 2016, 0445
ImmobilienImmobilien
Besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung prüfen

BGH, Urteil vom 15.01.2016 - V ZR 278/14

Bei der Prüfung, ob bei einem Immobilienkaufvertrag ein auffälliges bzw. besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht, sind die von dem Verkäufer übernommenen, üblicherweise von dem Käufer zu tragenden Erwerbsnebenkosten von dessen Leistung abzuziehen (Anschluss an BGH, Urteil vom 18.04.2000 - XI ZR 193/99, NJW 2000, 2352, 2353; Urteil vom 26.02.2008 - XI ZR 74/06, NJW 2008, 1585 Rn. 38; Urteil vom 10.12.2013 - XI ZR 508/12, IMRRS 2014, 0079, NJW-RR 2014, 653 Rn. 24).*)

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IMRRS 2016, 0432
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Mieter zahlen Abfallentsorgungsgebühren nicht: Eigentümer haftet!

VG Neustadt, Urteil vom 25.02.2016 - 4 K 810/15

1. Werden die fälligen Abfallbeseitigungsgebühren nicht von den Mietern beglichen, so kann die Behörde nachträglich die ausstehenden Gebühren von den Hauseigentümern fordern.

2. Auch wenn die Behörde regelmäßig die Abfallgebühren primär gegenüber den Mietern/Pächtern geltend gemacht hatte, ist diese Verwaltungspraxis nicht geeignet, ein entgegenstehendes schutzwürdiges Vertrauen der Eigentümerin zu begründen, sofern - wie hier - die kommunale Abfallsatzung es ermöglicht, auch die Grundstückseigentümer zu diesen Gebühren als Gesamtschuldner heranzuziehen. Eine Verwirkung ist demnach in diesem Fall ausgeschlossen.

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IMRRS 2016, 0429
ImmobilienImmobilien
Räum- und Streupflicht für einen Gehweg gilt auch für Gewegüberfahrt!

OLG Braunschweig, Urteil vom 16.12.2015 - 3 U 13/15

Die Übertragung der Räum- und Streupflicht für einen Gehweg durch gemeindliche Satzung gilt auch dort, wo der Gehweg durch die Zufahrt zu dem Gelände eines Krankenhaus überquert wird (Gehwegüberfahrt).*)

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IMRRS 2016, 0414
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Sondereigentümer darf Grundbuch einsehen!

OLG München, Beschluss vom 11.01.2016 - 34 Wx 333/15

1. Die allgemeinen Grundsätze über die Zulässigkeit von Grundbucheinsicht finden auch im Verhältnis zwischen den Sondereigentümern einer Wohnungseigentümergemeinschaft Anwendung.*)

2. Inhaber eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Einräumung des Eigentums oder eines dinglichen Rechts am Grundstück haben regelmäßig ein aus ihrer Rechtsstellung fließendes, berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht.*)

3. Berechtigte Zweifel am Fortbestehen eines das Einsichtsinteresse begründenden Anspruchs können eine Glaubhaftmachung erfordern; an die Annahme eines konkludent erklärten Verzichts des Berechtigten sind aber strenge Anforderungen zu stellen.*)

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IMRRS 2016, 0395
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Vormerkung kann nicht gepfändet werden!

OLG Rostock, Beschluss vom 21.08.2015 - 3 W 173/13

1. Da eine Vormerkung selbst nicht gepfändet werden kann, sondern nur der durch sie gesicherte Anspruch, kommt es für die Wirkung der Pfändung darauf an, ob der durch die Vormerkung gesicherte Anspruch von der Pfändung betroffen ist.*)

2. Die Pfändung des Anwartschaftsrechts kann bei der Eigentumsvormerkung erst dann im Grundbuch eingetragen werden, wenn die Auflassung in grundbuchrechtlicher Form nachgewiesen ist.*)

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IMRRS 2016, 0394
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Wie berechnet sich der (Eintragungs-)Wert einer Mieterdienstbarkeit?

OLG München, Beschluss vom 25.02.2016 - 34 Wx 385/15 Kost

Der gebührenrechtliche Wert für die Eintragung einer Mieterdienstbarkeit im Grundbuch berechnet sich nach dem Bruttobetrag des als Gegenleistung für die abgesicherte schuldrechtliche Nutzungsgestattung vereinbarten Mietzinses auch dann, wenn der Mieter zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.*)

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IMRRS 2016, 0381
SteuerrechtSteuerrecht
Grundstückskauf: Verzicht auf Umsatzsteuer nur im notariellen Vertrag möglich!

BFH, Urteil vom 21.10.2015 - XI R 40/13

1. Der Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung der Lieferung eines Grundstücks (außerhalb eines Zwangsversteigerungsverfahrens) kann nur in dem dieser Grundstückslieferung zugrunde liegenden notariell zu beurkundenden Vertrag erklärt werden.*)

2. Ein späterer Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung ist unwirksam, auch wenn er notariell beurkundet wird.*)

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IMRRS 2016, 0379
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Zahl der Räume muss mit Baugenehmigung übereinstimmen!

OLG Schleswig, Urteil vom 23.04.2015 - 6 U 20/14

1. Die in einem Verkaufsangebot angegebene Zahl von Räumen einer Wohnung muss mit dem durch die Baugenehmigung erlaubten Ausbauzustand und der erlaubten Nutzung übereinstimmen, andernfalls liegt ein zum Rücktritt berechtigender Sachmangel vor.

2. Wird ein genehmigter Raum so stark verkleinert, dass er nur noch als begehbarer Kleiderschrank dienen kann und stattdessen ein Spitzboden in nicht genehmigungsfähiger Art und Weise ausgebaut und wird dieser Umstand dem Käufer verschwiegen, liegt darin eine arglistige Täuschung.

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IMRRS 2016, 0368
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Inhalt von Rechten muss schlagwortartig beschrieben werden!

KG, Beschluss vom 08.12.2015 - 1 W 884/15

§ 44 Abs. 2 Satz 2 GBO, wonach bei der Eintragung von Dienstbarkeiten und Reallasten der Inhalt des Rechts im Eintragungstext lediglich schlagwortartig bezeichnet werden soll, richtet sich an das Grundbuchamt und konkretisiert dessen Amtspflichten bei der Eintragung entsprechender Rechte. In der in Bezug zu nehmenden Bewilligung muss eine solche schlagwortartige Bezeichnung nicht enthalten sein.*)

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IMRRS 2016, 0371
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundbucheintrag: Inhalt von Rechten muss schlagwortartig beschrieben werden!

KG, Beschluss vom 08.12.2015 - 1 W 887/15

§ 44 Abs. 2 Satz 2 GBO, wonach bei der Eintragung von Dienstbarkeiten und Reallasten der Inhalt des Rechts im Eintragungstext lediglich schlagwortartig bezeichnet werden soll, richtet sich an das Grundbuchamt und konkretisiert dessen Amtspflichten bei der Eintragung entsprechender Rechte. In der in Bezug zu nehmenden Bewilligung muss eine solche schlagwortartige Bezeichnung nicht enthalten sein.*)

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IMRRS 2016, 0370
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundbucheintrag: Inhalt von Rechten muss schlagwortartig beschrieben werden!

KG, Beschluss vom 08.12.2015 - 1 W 886/15

§ 44 Abs. 2 Satz 2 GBO, wonach bei der Eintragung von Dienstbarkeiten und Reallasten der Inhalt des Rechts im Eintragungstext lediglich schlagwortartig bezeichnet werden soll, richtet sich an das Grundbuchamt und konkretisiert dessen Amtspflichten bei der Eintragung entsprechender Rechte. In der in Bezug zu nehmenden Bewilligung muss eine solche schlagwortartige Bezeichnung nicht enthalten sein.*)

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IMRRS 2016, 0369
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundbucheintrag: Inhalt von Rechten muss schlagwortartig beschrieben werden!

KG, Beschluss vom 08.12.2015 - 1 W 885/15

§ 44 Abs. 2 Satz 2 GBO, wonach bei der Eintragung von Dienstbarkeiten und Reallasten der Inhalt des Rechts im Eintragungstext lediglich schlagwortartig bezeichnet werden soll, richtet sich an das Grundbuchamt und konkretisiert dessen Amtspflichten bei der Eintragung entsprechender Rechte. In der in Bezug zu nehmenden Bewilligung muss eine solche schlagwortartige Bezeichnung nicht enthalten sein.*)

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IMRRS 2016, 0270
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Erstreckt sich die Straßenreinigungspflicht auf den Grünstreifen?

VG Braunschweig, Urteil vom 06.05.2015 - 6 A 275/14

Ein an einen Grünstreifen grenzendes Grundstück liegt nur dann im Sinne des § 52 Abs. 4 Satz 1 NStrG an einer öffentlichen Straße an, wenn der Grünstreifen dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist und auf diese Weise als Teil der öffentlichen Straße im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 NStrG gilt.*)

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IMRRS 2016, 0277
ImmobilienImmobilien
Welche Folgen hat die Beendigung eines Nießbrauchs?

BGH, Urteil vom 18.12.2015 - V ZR 269/14

1. Der Eigentümer eines Nießbrauchsgrundstücks wird mit dem Erlöschen des Nießbrauchs nicht Rechtsnachfolger des Nießbrauchers.*)

2. Die Beendigung des Nießbrauchs führt grundsätzlich zu einem Erlöschen der gegen einen Dritten bestehenden Ansprüche des Nießbrauchers gemäß § 1065 i.V.m. §§ 985, 1004 BGB auf Herausgabe der Nießbrauchssache oder Störungsbeseitigung. Ausnahmsweise können solche Ansprüche bestehen bleiben, wenn der ehemalige Nießbraucher durch die Einwirkung des Dritten an der Erfüllung seiner aus dem gesetzlichen Rückabwicklungsschuldverhältnis gegenüber dem Eigentümer bestehenden Pflichten gehindert wird; dies gilt jedenfalls dann, wenn die Ansprüche gegen den Dritten vor der Beendigung des Nießbrauchs bereits rechtshängig geworden oder tituliert worden sind.*)

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IMRRS 2016, 0292
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Anspruch auf Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit abtretbar?

OLG Nürnberg, Beschluss vom 26.01.2016 - 15 W 1608/15

1. Der schuldrechtliche Anspruch auf Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (Einräumungsanspruch) kann grundsätzlich nicht an einen Dritten abgetreten werden.*)

2. Etwas anderes gilt dann, wenn sich der Grundstückseigentümer durch unechten Vertrag zugunsten Dritter gegenüber dem Versprechensempfänger verpflichtet hat, die Dienstbarkeit für einen Dritten zu bestellen, und die Abtretungsmöglichkeit schuldrechtlich vereinbart wurde.*)

3. Der einen Dritten begünstigende Einräumungsanspruch kann durch Vormerkung gesichert werden.*)

4. Der Umstand, dass die Person und Zahl der Drittbegünstigten noch nicht bekannt ist, steht der Eintragung der Vormerkung nicht entgegen, weil das grundbuchmäßige Erfordernis der genauen Bezeichnung des Anspruchsinhabers (Bestimmtheitserfordernis) nur für den Versprechensempfänger und nicht für die Drittbegünstigen gilt.*)

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IMRRS 2016, 0290
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Darlegung des subjektiven Tatbestandes des wucherischen Rechtsgeschäfts

OLG Koblenz, Beschluss vom 30.09.2015 - 1 W 515/15

1. Die aus einem Äquivalenzmissverhältnis begründete tatsächliche Vermutung für eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten kommt dann nicht zum Tragen, wenn sie im Einzelfall durch besondere Umstände erschüttert ist (Anschluss an BGH NJW-RR 2011, 880).*)

2. Zu den Anforderungen an die schlüssige Darlegung des subjektiven Tatbestandes des wucherischen (wucherähnlichen) Rechtsgeschäfts.*)

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IMRRS 2016, 0269
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Nur Laub verbrannt: Hobbygärtner muss nicht für Feuerwehreinsatz zahlen!

VG Wiesbaden, Urteil vom 04.09.2015 - 1 K 687/13

Hat der Eigentümer in seinem Garten ein kontrolliertes und überschaubares Nutzfeuer entfacht, haftet er nicht für Einsatzkosten der Feuerwehr.

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IMRRS 2016, 0251
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Abriss ohne Neubau: Eigentümer muss Schäden an Nachbarwand ersetzen!

OLG Brandenburg, Urteil vom 07.01.2016 - 5 U 76/14

Ist zwischen zwei Nachbarn vertraglich vereinbart, dass derjenige, der sein direkt an die Außenmauer des Nebenhauses angrenzendes Gebäude umbaut (hier: Abriss und Neubau), alle notwendigen Nebenarbeiten und Aufwendungen zu tragen hat, muss der umbauende Nachbar auch die Kosten dafür tragen, dass die nun freiliegende Außenmauer des angrenzenden Gebäudes Feuchtigkeitsschäden erleidet, weil das ursprünglich geplante neue Gebäude nicht errichtet wird.

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IMRRS 2016, 0247
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Ungewöhnlich hoher Wasserverbrauch spricht nicht für einen Defekt des Wasserzählers!

VG Neustadt, Urteil vom 28.01.2016 - 4 K 203/15

Zeigt der Wasserzähler auf einem Privatgrundstück einen ungewöhnlich hohen Frischwasserverbrauch (hier: 1088 cbm in achtzehn Monaten) an, muss der Grundstückseigentümer, der diesen Verbrauch bestreitet, den Defekt des Wasserzählers nachweisen. Gelingt ihm dies nicht, hat er die von ihm verlangten Verbrauchsgebühren zu bezahlen.

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IMRRS 2016, 0231
Mit Beitrag
Wohnungseigentum und TeileigentumWohnungseigentum und Teileigentum
Berliner Milieuschutzgebiet: Wann ist das Begründen von Wohnungseigentum zu genehmigen?

KG, Beschluss vom 05.01.2016 - 1 W 1032/15

1. Die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum muss in Berliner Milieuschutzgebieten erst bei Antragstellung nach dem 03.03.2015 nach der Berliner Umwandlungsverordnung genehmigt werden.

2. Dabei kommt es auf das Datum der Antragstellung an, eine für den Antrag notwendige Abgeschlossenheitsbescheinigung kann auch nach dem 03.03.2015 erteilt und nachgereicht werden.

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IMRRS 2016, 0229
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Aufteilen eines Grundstücks nur unter Vorlage gemeindlicher Genehmigung möglich?

KG, Beschluss vom 08.12.2015 - 1 W 680/15

Das Grundbuchamt hat dem Antragsteller vor Vollzug der Aufteilung eines Grundstücks in Wohnungs- bzw. Teileigentum die Vorlage einer Genehmigung der Gemeinde aufzugeben, wenn das Grundstück im Bereich einer Landesverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB belegen ist und die Gemeinde eine entsprechende Erhaltungssatzung erlassen hat. Auch wenn das Grundbuchamt keine gesicherte Kenntnis davon hat, ob ein Grundstück im Bereich einer Erhaltungssatzung belegen ist, kann die Eintragung dennoch nicht von der Vorlage eines Negativattests abhängig gemacht werden (Abgrenzung zu OLG München, Beschluss vom 26. August 2015 - 34 Wx 188/15, IBRRS 2015, 2521).*)

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IMRRS 2016, 0223
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Löschung statt Verzicht erklärt: Grundschuldberechtigter muss Schadenersatz zahlen!

OLG Celle, Urteil vom 08.07.2015 - 4 U 156/14

Der Grundschuldberechtigte, der an Stelle der beantragten Erteilung einer Löschungsbewilligung einen Verzicht auf eine Grundschuld erklärt, ist dem Eigentümer gegenüber wegen eines daraus entstehenden Verlusts von dessen Gläubigerposition schadensersatzpflichtig.

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IMRRS 2016, 0286
ImmobilienImmobilien
Käufer kann trotz Annahmeverzugs vom Immobilienkaufvertrag zurücktreten

BGH, Urteil vom 20.11.2015 - V ZR 217/14

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2016, 0287
ImmobilienImmobilien
Unbeschränkte Anordnung der Zwangsverwaltung: Kein Anspruch auf Herausgabe der Wohnung

BGH, Urteil vom 18.12.2015 - V ZR 191/14

Die unbeschränkte Anordnung der Zwangsverwaltung durch das Vollstreckungsgericht hat nur verfahrensrechtliche Bedeutung. Sie begründet keinen Anspruch des Zwangsverwalters gegen einen Wohnungsrechtsinhaber auf Herausgabe der Wohnung nach § 985 BGB.*)

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IMRRS 2016, 0226
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Darf ein Wohnungseigentümer in das Grundbuch der anderen Eigentümer einsehen?

OLG München, Urteil vom 11.12.2015 - 34 Wx 208/15

1. Zum Einsichtsrecht des Wohnungseigentümers in das Grundbuch des anderen Wohnungseigentümers.*)

2. Ein dinglich Berechtigter am betreffenden Grundstück ist zwar von der Pflicht zur Darlegung eines berechtigten Interesses an der Grundbuch- und Grundakteneinsicht befreit; nichtsdestoweniger muss ein berechtigtes Interesse dafür vorliegen.*)

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