Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5159 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2017
IMRRS 2017, 1129VG Berlin, Urteil vom 23.03.2017 - 8 K 73.16
Es besteht kein subjektiv öffentliches Recht eines Grundstückseigentümers auf Erhalt der Eigenschaft "öffentlich gefördert".
VolltextIMRRS 2017, 1128
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.03.2017 - 2 B 1271/16
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2017, 1109
OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.07.2017 - 9 U 35/17
Ein Grundstückseigentümer muss Blendwirkungen von einer das Sonnenlicht reflektierenden Photovoltaikanlage des Nachbarn nicht hinnehmen.
VolltextIMRRS 2017, 0987
OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.06.2017 - 4 U 30/16
1. Übergibt der Verkäufer ein Gutachten über die Ursachen einer Schimmelbildung aus Beweissicherungsgründen, so will er hiermit regelmäßig nur seiner Offenbarungspflicht genügen und nicht die Gewähr für die Richtigkeit des Gutachtens übernehmen.
2. Vereinbaren die Parteien als Soll-Beschaffenheit des gesamten Kaufgegenstands zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs dessen Nutzung als Vermietungsobjekt zu Wohnzwecken, so geht damit die Zusage einher, dass der Kaufgegenstand einen baulichen Zustand aufweist, der diese Nutzung zulässt.
3. Sind in einem Kaufvertrag zugleich eine bestimmte Beschaffenheit der Kaufsache und ein pauschaler Ausschluss der Sachmängelhaftung vereinbart, kann dieser in der Regel nur dahin ausgelegt werden, dass der Haftungsausschluss nicht für das Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit nach § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB gelten soll. Dies gilt auch, wenn eine bestimmte Beschaffenheit der Kaufsache nicht ausdrücklich, sondern "nur" konkludent vereinbart worden ist.
4. Das Recht des Käufers, wegen eines Sachmangels Minderung zu verlangen, setzt nach § 437 Nr. 2 i.V.m. § 441 Abs. 1, § 323 Abs. 1 Satz 1 BGB grundsätzlich voraus, dass der Käufer dem Verkäufer unter Setzung einer angemessenen Nachfrist erfolglos Gelegenheit zur Nacherfüllung nach § 439 BGB gegeben hat. Nach § 440 Satz 1 Alt. 3 BGB ist eine Nacherfüllungsaufforderung jedoch entbehrlich, wenn dem Käufer die ihm zustehende Art der Nacherfüllung unzumutbar ist. Die Unzumutbarkeit ist anders als bei den in §§ 281 Abs. 2, 323 Abs. 2 Nr. 3 BGB geregelten Tatbeständen aus der Sicht des Käufers zu beurteilen.
5. Es kann einem Käufer im Allgemeinen nicht als Sorgfaltsverstoß angelastet werden, wenn er sich auf die Angaben des Verkäufers zum Kaufgegenstand verlässt und deshalb keine eigenen Nachforschungen anstellt. Eine Obliegenheit des Käufers, den Kaufgegenstand vor dem Abschluss des Kaufvertrags auf etwaige Mängel zu untersuchen, um sich seine Gewährleistungsrechte zu erhalten, wird durch § 442 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht begründet.
6. Bei § 439 Abs. 2 BGB handelt es sich um eine Kostentragungsregelung mit Anspruchscharakter, die die Unentgeltlichkeit der Nacherfüllung für den Käufer gewährleisten soll.
7. Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen aus § 439 Abs. 2 BGB gehören auch die Kosten für Gutachten von Sachverständigen, soweit diese zur Klärung der Mangelursache erforderlich sind.
VolltextIMRRS 2017, 1089
BGH, Urteil vom 23.06.2017 - V ZR 39/16
Für die Einwilligung nach § 418 Abs. 1 Satz 3 BGB in die Schuldübernahme kommt es auf diejenige des im Grundbuch eingetragenen Eigentümers an und nicht auf die eines künftigen bzw. wirtschaftlichen Eigentümers.*)
VolltextIMRRS 2017, 1028
OLG München, Urteil vom 20.07.2017 - 23 U 3246/16
1. Ein Miterbe kann als Nachlassgläubiger aus einem gegen die übrigen Miterben erwirkten Titel in den ungeteilten Nachlass vollstrecken.
2. Hat ein Wohnungseigentümer gegen den Nießbraucher aufgrund einer Vereinbarung einen Freistellungsanspruch hinsichtlich der Wohngeldvorauszahlungen für einen bestimmten Zeitraum, wandelt sich dieser durch Wohngeldvorauszahlung in einen Zahlungsanspruch um.
VolltextIMRRS 2017, 1058
OLG Celle, Beschluss vom 27.06.2017 - 2 U 63/17
1. Wird nach fristloser Kündigung das Türschloss der Hauseingangstür zum Bürogebäude und das Schloss am Tor der Lagerhalle einfach ausgetauscht, um dem ehemaligen Nutzer keinen Zuritt zu ermöglichen, ist das verbotene Eigenmacht.
2. Ein Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes besteht auch dann, wenn es dem Berechtigten möglich ist, die tatsächliche Gewalt über einen Teil der entzogenen Mietsache auszuüben (hier: durch gewaltsames Aufbrechen des Schlosses). Bei verschlossenen Räumen kann von der Verschaffung des Besitzes erst dann gesprochen werden, wenn der Berechtigte ordnungsgemäßen Zugang zu sämtlichen Räumen hat und die entsprechenden Schlüssel besitzt.
3. Im Verfahren der einstweiligen Verfügung sind Gegenanträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zugunsten des Verfügungsbeklagten zumindest dann unzulässig, wenn sie einen anderen Streitgegenstand betreffen.*)
4. Im Verfahren der einstweiligen Verfügung wegen Besitzentziehung kann auch eine zur Abwehr der Zwangsvollstreckung vorgenommene Handlung (hier: Wiedereinräumung des Besitzes) des Verfügungsbeklagten zur Erledigung der Hauptsache führen, weil der Verfügungskläger die erstrebte vorläufige Sicherung erlangt hat.*)
VolltextIMRRS 2017, 1031
OLG Hamm, Urteil vom 26.04.2017 - 30 U 147/16
Der Ersteher eines mit einem dinglichen Wohnrecht belasteten Hausgrundstücks hat gegen den Wohnrechtsberechtigten aufgrund des fortbestehenden Wohnrechts auch dann keinen Anspruch auf Zahlung eines monatlichen Entgelts, wenn der ursprüngliche Eigentümer das Wohnrecht gegen eine Zahlung in mietzinsähnlicher Form bewilligt hat. Die Abrede über die Zahlung des Entgelts mit dem ursprünglichen Eigentümer ist stets eine schuldrechtliche Absprache, so dass der Ersteher Ansprüche hieraus nur durch eine Abtretung erwerben kann.*)
VolltextIMRRS 2017, 1030
LG Wuppertal, Urteil vom 04.07.2017 - 1 O 41/17
Eine an ein Baugerüst angelegte Anlegeleiter ist kein mit einem Grundstück verbundenes Werk im Sinne von § 836 Abs. 1 BGB. Derjenige, der eine Anlegeleiter benutzt, ist selbst für deren Standsicherheit verantwortlich.*)
VolltextIMRRS 2017, 1024
OVG Niedersachsen, Urteil vom 04.04.2017 - 9 LB 102/15
Bei der Prüfung, ob wegen unverhältnismäßig hoher Kosten eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für Niederschlagswasser beansprucht werden kann, spielen auch die Situationsgebundenheit sowie der Wert des anzuschließenden Grundstücks eine Rolle; Anschlusskosten von 22.000 EUR sind alleine wegen der Höhe nicht unverhältnismäßig.*)
VolltextIMRRS 2017, 1018
BGH, Urteil vom 13.06.2017 - VI ZR 395/16
1. Wird dem zunächst Verkehrssicherungspflichtigen mittels einer hoheitlichen Maßnahme (hier: vorzeitige Besitzeinweisung gemäß § 18f FStrG) die tatsächliche Verfügungsgewalt über ein Grundstück gegen oder ohne seinen Willen entzogen und verbleibt bei ihm infolge dieses Entzugs nur noch eine rein formale Rechtsposition im Sinne einer vermögensrechtlichen Zuordnung (Eigentum), so reicht dies für die Begründung einer deliktischen Haftung für die von dem Grundstück ausgehende Gefahr nicht aus.*)
2. Es verbleibt in solchen Fällen auch kein Raum für eine reduzierte Verkehrssicherungspflicht in Form von Überwachungspflichten.*)
VolltextIMRRS 2017, 1015
BGH, Urteil vom 02.06.2017 - V ZR 230/16
Bei einer Grenzbepflanzung eines Grundstücks, das tiefer liegt als das Nachbargrundstück, ist die nach den nachbarrechtlichen Vorschriften zulässige Pflanzenwuchshöhe von dem höheren Geländeniveau des Nachbargrundstücks aus zu messen. Der Anspruch auf Rückschnitt gemäß Art. 47 Abs. 1 BayAGBGB entsteht erst, wenn die Pflanze unter Hinzurechnung der Differenz zwischen dem Geländeniveau des tiefer gelegenen Grundstücks, auf dem sie stehen, und dem des höher gelegenen Grundstücks die zulässige Pflanzenwuchshöhe überschritten hat.*)
VolltextIMRRS 2017, 0968
LG Dortmund, Urteil vom 08.06.2017 - 1 S 451/15
1. Jeder hat das Recht, rauchfrei zu wohnen.
2. Führt das Rauchen der Nachbarn auf deren Terrasse zu nachhaltigen und häufigen Beeinträchtigungen, so muss dies nicht hingenommen werden.
3. Um einen Ausgleich zwischen den Rauchern und Nichtrauchern zu schaffen, kann ein Stundenplan aufgestellt werden, der den Tag in Abschnitte zu jeweils 3 Stunden unterteilt, in denen geraucht werden darf und in denen dann wieder nicht geraucht werden darf.
4. Wenn die Schlichtung hinsichtlich eines konnexen Antrags bereits erfolglos geblieben und die Streitigkeit bei Gericht anhängig geworden ist, bedarf es für den weiteren Antrag keines erneuten Schlichtungsverfahrens.
VolltextIMRRS 2017, 0952
OLG Hamm, Urteil vom 15.12.2016 - 5 U 158/15
Der Begriff der Unterhaltung im Sinne der §§ 1021 f BGB ist im Gesetz nicht festgelegt. Er darf entsprechend dem Schutzzweck nicht zu eng aufgefasst werden, wobei die Umstände des Einzelfalles entscheident sind.*)
VolltextIMRRS 2017, 0950
BGH, Urteil vom 09.05.2017 - XI ZR 308/15
Die in den von einer Bausparkasse für eine Vielzahl von Vertragsverhältnissen vorformulierten Darlehensverträgen enthaltene Bestimmung
"Kontogebühr: derzeit je Konto 9,48 EUR jährlich (gemäß ABB)"
sowie die in den von der Bausparkasse regelmäßig verwendeten und in die Darlehensverträge einbezogenen Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) enthaltene Bestimmung
"Für ein Konto in der Darlehensphase beträgt die Kontogebühr 9,48 Euro."
sind im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.*)
VolltextIMRRS 2017, 0947
OLG Naumburg, Urteil vom 05.09.2016 - 12 U 132/15
Die Klage auf Leistung infolge Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage setzt voraus, dass mit dem Vertragspartner erfolglos über eine angemessene Anpassung verhandelt worden ist oder dass sich der Vertragspartner solchen Verhandlungen verweigert hat.*)
VolltextIMRRS 2017, 0948
BGH, Urteil vom 02.06.2017 - V ZR 196/16
1. Die Duldungspflicht nach § 16a Abs. 1 NachbG Bln gilt nicht für eine die Grundstücksgrenze überschreitende Wärmedämmung einer Grenzwand, mit der der benachbarte Grundstückseigentümer erstmals die Anforderungen der bei der Errichtung des Gebäudes bereits geltenden Energieeinsparverordnung (hier: EnEV 2001) erfüllt.*)
2. Es bleibt offen, ob § 16a Abs. 1 NachbG Bln verfassungsgemäß ist.*)
VolltextIMRRS 2017, 0936
BGH, Beschluss vom 11.05.2017 - V ZR 235/16
1. Erteilt das Gericht einen rechtlichen Hinweis in einer entscheidungserheblichen Frage, so darf es diese Frage im Urteil nicht abweichend von seiner geäußerten Rechtsauffassung entscheiden, ohne die Verfahrensbeteiligten zuvor auf die Änderung der rechtlichen Beurteilung hingewiesen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben zu haben.
2. Dies gilt unabhängig davon, ob der gerichtliche Hinweis nur eine Nebenforderung (vgl. § 139 Abs. 2 ZPO) betrifft oder die Hauptsache.
3. Weist das Gericht zunächst darauf hin, dass wohl kein Annahmeverzug vorliege, da der Käufer das Objekt nicht lastenfrei zurückgeben könne, und entscheidet es später, dass doch Annahmeverzug vorliege, da ein Unvermögen des Käufers zur lastenfreien Rückgabe lediglich im Vollstreckungsverfahren von Relevanz sei, liegt demnach ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör vor.
VolltextIMRRS 2017, 0915
OLG Hamm, Urteil vom 16.05.2017 - 10 U 24/16
1. Die Vereinbarung, dass der Beklagte auf seinem Grundstück eine Baulast für den Bau einer Windkraftanlage auf dem Grundstück des Klägers übernehmen soll, kann bezüglich des Begriffs Baulast unterschiedliche Bedeutung haben. Wenn die Auslegung der Willenserklärungen der Parteien ergibt, dass der Begriff der Baulast objektiv mehrdeutig ist und von den Parteien unterschiedlich verstanden worden ist, dann liegt ein Fall des versteckten Dissenses in der Form des Scheinkonsenses vor.*)
2. Der Begriff der Baulast ist für sich betrachtet nicht eindeutig, denn es gibt verschiedene Arten von Baulasten, die damit gemeint sein können, z. B. eine Stellplatzbaulast, eine Erschließungsbaulast, eine Abstandsflächenbaulst oder eine Vereinigungsbaulast.*)
VolltextIMRRS 2017, 1785
OLG Rostock, Urteil vom 02.02.2017 - 3 U 80/14
1. Erstellt der Notar den Vertragstext und verwendet er hierbei vorformulierte Vertragsbestandteile, unterliegen die Regelungen auch, wenn die Vertragsvorbereitung nur von einer der Parteien beauftragt ist, nur dann der AGB-Kontrolle, wenn von dieser Partei ein konkretes Formular zur Verwendung benannt oder zur Verfügung gestellt worden ist (Fortführung BGH, Urt. v. 10.11.1989 - V ZR 201/88, NJW 1990, 576; BGH, Urt. v. 16.01.1986 - VII ZR 61/85, NJW 1986, 1171; BGH, Urt. v. 29.01.1982 - V ZR 82/81, BGHZ 83, 56 = NJW 1983, 1035) oder der Vertragsentwurf als „Muster“ für die wiederholte Verwendung durch den Auftraggeber erstellt worden ist.*)
2. Ein bloßes Schweigen kann nur dann eine arglistige Täuschung darstellen, wenn hinsichtlich der verschwiegenen Tatsache eine Aufklärungspflicht besteht. Eine solche Aufklärungspflicht besteht nur dann, wenn der andere Teil nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung redlicherweise Aufklärung erwarten durfte. Grundsätzlich ist es Sache einer jeden Partei, ihre eigenen Interessen selbst wahrzunehmen. Eine allgemeine Pflicht, alle Umstände zu offenbaren, die für die Entschließung des anderen Vertragsteils von Bedeutung sein können, besteht nicht. Für jeden Vertragspartner besteht lediglich die Pflicht, den anderen Teil über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck (des anderen) vereiteln können und daher für seinen Entschluss von wesentlicher Bedeutung sind, sofern er die Mitteilung nach der Verkehrsanschauung erwarten konnte (Fortführung von Senatsurteil vom 08.12.2011 - 3 U 16/11, NotBZ 2012, 184).*)
VolltextIMRRS 2017, 0893
LG Bonn, Urteil vom 26.01.2017 - 13 O 109/16
1. Ohne wirksame Vereinbarung zwischen den Parteien über eine Verpflichtung zur Veräußerung des Grundstücks untereinander, ist die Veräußerung des Grundstücks an einen Dritten kein Vertragsbruch und keine Pflichtverletzung.
2. Ein Vorvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag, in dem sich die Vertragsparteien verpflichten, einen Hauptvertrag abzuschließen und an dem Aushandeln der Bedingungen des abzuschließenden Vertrages mitzuwirken. Der Vorvertrag für einen Grundstückskaufvertrag muss notariell beurkundet werden.
3. In einer Absichtserklärung (sog. Letter of Intent), bekunden eine oder beide Vertragsparteien die Absicht, auf der Grundlage bereits erzielter Vertragsverhandlungen unter dem Vorbehalt der Einigung über noch offene Punkte einen Vertrag abzuschließen. Die Absichtserklärung kann formfrei erfolgen.
VolltextIMRRS 2017, 0847
BGH, Urteil vom 21.02.2017 - XI ZR 272/16
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2017, 0441
LG Frankenthal, Urteil vom 09.03.2017 - 7 O 370/16
1. Die Bezeichnung in einem Maklerexposé bei einem Immobilienkaufvertrag, die Immobilie sei "umfassend saniert", bedeutet nicht, dass die Immobilie sich zum Zeitpunkt des Kaufvertrags in einem nach dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Zustand befindet.
2. Ein Makler ist grundsätzlich nicht Erfüllungsgehilfe des Verkäufers. Hierzu sind konkrete Angaben erforderlich, die eine Verschuldenszurechnung nach § 278 BGB rechtfertigen.
VolltextIMRRS 2017, 0799
LG Kempten, Urteil vom 01.06.2017 - 32 O 323/15
1. Ein Vertrag zu Gunsten Dritter setzt einen übereinstimmenden Willen der Vertragsparteien dazu voraus, dass die dritte Person nach dem Vertragsinhalt einen direkten Anspruch gegen den Schuldner ableiten können soll.
2. Für einen Vertrag zu Gunsten Dritter muss eine Vertragsnähe des Dritten zur vertraglich geschuldeten Leistung bestehen und ein eigenes oder berechtigtes Interesse des Gläubigers an der ordnungsgemäßen Leistungserbringung auch zu Gunsten des Dritten. Außerdem muss der geschützte Personenkreis für den Schuldner erkennbar sein.
3. Wird eine Hangsicherungsanlage, die drei Nachbarhäuser vor Erdrutsch bewahrt, nicht auf dem Stammgrundstück, sondern nur auf fremden Grund und Boden errichtet, handelt es sich nicht um einen Überbau.
VolltextIMRRS 2017, 0806
OLG Schleswig, Urteil vom 06.04.2017 - 11 U 65/15
1. Fußabtreter-Gitteroste sind vor Wohnhäusern älterer Art üblich. Der Verkehrssicherungspflichtige darf deshalb darauf vertrauen, dass Bewohner und Besucher dort damit rechnen.
2. Der Verkehrssicherungspflichtige darf auch darauf vertrauen, dass Trägerinnen von Schuhen mit hohen Absätzen angemessen auf diese erkennbare Gefahr reagieren, indem sie auf Gitterroste solcher Art besonders achten und entweder seitlich daran vorbei gehen, oder aber den Schritt auf das Gitterrost nicht mit dem Absatz, sondern mit dem Ballen setzen.
3. Der Bereich vor einer Haustür mit Fußabtreter-Gitterrost muss nicht stets aus Sicherheitsgründen ausgeleuchtet sein. Auch in anderen nicht beleuchteten Bereichen etwa auf öffentlichen Gehwegen ist stets mit Gullys und ähnlichen Öffnungen zu rechnen, die mit hohen Absätzen nicht gefahrlos betreten werden können.
VolltextIMRRS 2017, 0802
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.05.2017 - 11 A 748/15
Zu den Anforderungen an die Ersatz- bzw. Entschädigungspflicht gemäß § 20 Abs. 5 StrWG-NW wegen Einschränkung der Zufahrtsmöglichkeiten zu einem Grundstück.*)
VolltextIMRRS 2017, 0772
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.02.2017 - 24 U 103/16
Wird in einem notariellen Grundstückskaufvertrag bestimmt, dass mit der Kaufpreiszahlung sämtliche Rechte und Pflichten an dem Grundstück auf die neue Eigentümerin übergehen, wird dadurch der Mietanspruch des Veräußerers aus einem Mietvertrag über die Kaufsache für die Zeit nach der Kaufpreiszahlung an den Erwerber mit der Folge abgetreten, dass dieser die Miete auch schon vor Vollendung seines Eigentumserwerbs beanspruchen kann.*)
VolltextIMRRS 2017, 0685
OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.04.2016 - 9 U 73/16
1. Der Zwangsverwalter ist im Rahmen seiner Befugnisse aus § 152 Abs. 1 ZVG berechtigt, als gesetzlicher Prozessstandschafter des Schuldners im eigenen Namen die materiellen Rechte des Schuldners geltend zu machen und im Interesse des von ihm verwalteten Teils des Schuldnervermögens Prozesse zu führen.
2. Die Aufhebung des Nießbrauchs durch den Nießbraucher als Vollstreckungsschuldner unterliegt - anders als der Verzicht auf das unpfändbare Nutznießungsrecht nach § 14 HöfeO - der Gläubigeranfechtung.
3. Die Bestimmung des § 149 Abs. 1 ZVG, wonach dem Schuldner die ihm für seinen Hausstand unentbehrlichen Räume zu belassen sind, wirkt allein zu Gunsten des Schuldners als Eigentümer; der Nießbraucher kann sich hierauf nicht berufen.
4. Beim Eigengebrauch vermietbarer Sachen bemisst sich die Höhe des Wertersatzes für Gebrauchsvorteile nach deren objektivem Mietwert.
5. Anfänglich vorhandene Unzulänglichkeiten, die nicht beseitigt, sondern vom Mieter hingenommen werden sollen, vermindern die objektiv angemessene Miete für das Objekt gegenüber einem vergleichbaren, durchschnittlichen und folglich diese Defizite nicht aufweisenden Objekt.
VolltextIMRRS 2017, 0759
BGH, Urteil vom 26.04.2017 - VIII ZR 233/15
1. Haben die Vertragsparteien in einem Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug neben einem Gewährleistungsausschluss zusätzlich ausdrücklich die Rechtsmängelfreiheit der Kaufsache zum Gegenstand ihrer Vereinbarung gemacht, gilt der Haftungsausschluss nicht für Rechtsmängel gemäß § 435 BGB, sondern ausschließlich für Sachmängel gemäß § 434 BGB (Fortführung von BGH, Urteile vom 29.11.2006 - VIII ZR 92/06, BGHZ 170, 86 Rn. 30 = IBRRS 2007, 3060 = IMRRS 2007, 1225; vom 19.12.2012 - VIII ZR 117/12, NJW 2013, 1733, Rn. 15 = IBRRS 2013, 0305 = IMRRS 2013, 0227; vom 13.03.2013 - VIII ZR 172/12, NJW 2013, 2749 Rn. 19 = IBRRS 2013, 1818; vom 06.11.2015 - V ZR 78/14, BGHZ 207, 349 Rn. 9 = IBRRS 2016, 0244 = IMR 2014, 120; vom 22.04.2016 - V ZR 23/15, NJW 2017, 150 Rn. 14 = IBRRS 2016, 2334 = IMR 2016, 478).*)
2. Die bei Gefahrübergang vorhandene und im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung fortbestehende Eintragung eines Kraftfahrzeugs in dem Schengener Informationssystem (SIS) zum Zwecke der Sicherstellung und Identitätsfeststellung ist ein erheblicher Rechtsmangel, der den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt (Bestätigung des Senatsurteils vom 18.01.2017 - VIII ZR 234/15 Rn. 22 ff., IBRRS 2017, 0453).*)
3. Der Verkäufer eines Kraftfahrzeugs ist redlicherweise gehalten, einen potentiellen Käufer über das Bestehen einer Eintragung des Fahrzeugs in dem Schengener Informationssystem aufzuklären (Bestätigung des Senatsurteils vom 18.01.2017 - VIII ZR 234/15 Rn. 27, IBRRS 2017, 0453).*)
VolltextIMRRS 2017, 0676
OLG München, Urteil vom 08.02.2017 - 34 Wx 29/17
Auch mit der Beschwerde kann ein Amtswiderspruch gegen die Eintragung einer Zwangshypothek nicht verlangt werden, wenn das Grundbuchamt bei der Eintragungstätigkeit gesetzliche Vorschriften nicht verletzt, sondern das Gesetz auf den ihm unterbreiteten - wenn auch unerkannt und bei gehöriger Prüfung nicht erkennbar unrichtigen oder unvollständigen - Sachverhalt richtig angewandt hat (Anschluss an OLG Frankfurt, 12.12.2002 - 20 W 352/02; OLG Hamm, 21.02.2005 - 15 W 34/05; OLG Schleswig, 18.01.2007 - 2 W 249/05; KG, 08.07.2010 - 1 W 249/10; OLG Nürnberg, 15.03.2012 - 15 W 300/12; entgegen OLG Celle, 11.10.1989 - 4 W 279/89).*)
VolltextIMRRS 2017, 0746
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.11.2016 - 24 U 48/16
1. Wird in einem notariell beurkundeten Grundstückskaufvertrag die Gewährleistung ausgeschlossen, haftet der Verkäufer für unrichtige Beschaffenheitsangaben in einem Maklerexpose, die im Kaufvertrag keinen Niederschlag gefunden haben, nur, wenn ihm eine arglistige Täuschung vorzuwerfen ist.*)
2. Wenn Gebäude im Expose als kernsaniert beschrieben wird, folgt daraus in der Regel nur, dass es durch diverse bauliche Sanierungsmaßnahmen wieder in einen neuwertigen Zustand versetzt worden ist und dass dabei alle Elemente, die nicht zu den tragenden Strukturen gehören, ausgetauscht worden sind.*)
3. Zur arglistigen Täuschung über Hausschwammbefall.*)
VolltextIMRRS 2017, 0745
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.07.2016 - 24 U 17/16
Die Beschreibung von Eigenschaften eines Grundstücks oder Gebäudes in einem vor Vertragsschluss herausgegebenen Exposé begründet in aller Regel keine - die Berufung auf einen Haftungsausschluss hindernde - Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne von § 434 Abs. 1 BGB, wenn sie in dem notariell beurkundeten Kaufvertrag keinen Niederschlag findet (im Anschluss an BGH, Urteil vom 06.11.2015 - V ZR 78/14, Rz. 9, 15 = IBRRS 2016, 0244 = IMRRS 2016, 0141). Für Mängel haftet der Verkäufer daher in einem solchen Fall nur dann, wenn er sie arglistig verschwiegen hat.*)
VolltextIMRRS 2017, 0748
BGH, Beschluss vom 09.02.2017 - V ZB 166/15
1. Eine ausländische Gesellschaft kann nur dann unter ihrem Namen als Vormerkungsberechtigte in das Grundbuch eingetragen werden kann, wenn sie nach ihrem Personalstatut selbst Eigentum an Grundstücken erwerben kann und ihr damit nach dem deutschen Grundbuchverfahrensrecht als der lex fori die materielle Grundbuchfähigkeit zukommt.
2. Für die Grundbuchfähigkeit einer ausländischen Gesellschaft (hier: società semplice) ist nicht entscheidend, ob nach italienischem Recht eine umfassende Rechtsfähigkeit der società semplice besteht. Da das Gesetz auch eine auf bestimmte Bereiche (wie etwa den Erwerb von Grundstücken) beschränkte Teilrechtsfähigkeit vorsehen kann, kommt es vielmehr darauf an, ob die ausländische Gesellschaft selbst Trägerin von Rechten an Grundstücken sein kann.
VolltextIMRRS 2017, 0737
BGH, Urteil vom 07.04.2017 - V ZR 52/16
Eine Verbindung nur zu einem vorübergehenden Zweck i.S.d. § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Sache für ihre gesamte (wirtschaftliche) Lebensdauer auf dem Grundstück verbleiben soll.*)
VolltextIMRRS 2017, 0679
LG Düsseldorf, Beschluss vom 02.12.2016 - 3 Wx 239/16
1. Soll für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts eine Zwangssicherungshypothek eingetragen werden, müssen in den Eintragungsunterlagen sämtliche Gesellschafter benannt und nach Maßgabe des § 15 Abs. 1 Buchst. c GBV bezeichnet sein.
2. Als Eintragungsunterlage kommt bei Beantragung einer Zwangssicherungshypothek allein der Titel in Betracht. Lautet dieser nur auf die Gesellschaft, ohne die Gesellschafter auszuweisen, ist eine Eintragung auf dieser Grundlage nicht möglich.
VolltextIMRRS 2017, 0677
OLG München, Urteil vom 25.01.2017 - 34 Wx 346/16
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Richters über die Ablehnung des Grundbuchrechtspflegers wegen Besorgnis der Befangenheit, wenn das Rechtsmittel (auch) damit begründet wird, es sei gar kein Ablehnungsgesuch gestellt worden.*)
VolltextIMRRS 2017, 0680
OLG München, Beschluss vom 03.02.2017 - 34 Wx 342/16
Ein vom Erblasser mit der Bestimmung des Berechtigten einer Zweckauflage beauftragter Testamentsvollstrecker handelt bei der Übertragung eines Nachlassgegenstands mit Verfügungsbefugnis, wenn der Empfangsberechtigte wirksam bestimmt wurde und das Geschäft der Zweckauflage entspricht. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen hat das Grundbuchamt beim Vollzug der Auflassung zu prüfen.*)
VolltextIMRRS 2017, 0662
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.01.2017 - 24 U 36/16
1. Die (behauptete) Erklärung des Verkäufers, das verkaufte Gebäude befinde sich in einem sehr guten Zustand, ihm seien keinerlei Feuchtigkeitserscheinungen bekannt, enthält ebenso wenig eine Beschaffenheitsgarantie wie seine Versicherung im notariellen Kaufvertrag, er kenne und verschweige keine verdeckten Mängel.*)
2. Die Beschreibung von Eigenschaften eines Grundstücks oder Gebäudes vor Vertragsschluss, die in der notariellen Urkunde keinen Niederschlag findet, führt in aller Regel nicht zu einer Beschaffenheitsvereinbarung.*)
3. Auf in der Vergangenheit aufgetretene Schäden hat der Verkäufer nur dann hinzuweisen, wenn er damit rechnen musste, dass die Schadensursache nicht ordnungsgemäß und nachhaltig behoben wurde. Wenn er ein Fachunternehmen mit der umfassenden Beseitigung eines Mangels beauftragt hat, muss er sich nicht Kenntnis vom Erfolg der Sanierungsbemühungen verschaffen.*)
VolltextIMRRS 2017, 0661
BFH, Urteil vom 02.03.2016 - II R 29/15
Beim Erwerb einer Eigentumswohnung im Wege der Zwangsversteigerung ist das Meistgebot als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern.
VolltextIMRRS 2017, 0634
BVerwG, Beschluss vom 21.02.2017 - 8 B 52.16
Wer ein Grundstück nach § 31 Abs. 5 VermG voll (zurück-)erhält, muss die für frühere Grundpfandrechte anfallenden Ablösebeträge auch dann in vollem Umfang hinterlegen, wenn er ursprünglich nur einen anteiligen Rückgabeanspruch in Bezug auf das Grundstück hatte (Anschluss an Urteil vom 23.02.2005 - 8 C 17.03).
VolltextIMRRS 2017, 0627
OLG Hamm, Beschluss vom 09.12.2016 - 15 W 407/16
Eine Vollmacht zur Durchführung und zum Vollzug des Erwerbs eines Grundstücks deckt nicht eine im Rahmen der Rückabwicklung des Kaufvertrags erklärte Bewilligung der Löschung der eingetragenen Auflassungsvormerkung.*)
VolltextIMRRS 2017, 0623
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.04.2017 - 1 A 10865/16
1. Mangels einer dinglichen Belastung wird durch die Gestattung der Errichtung eines Bauwerks auf einem Grundstück nur der persönliche Eigentumsabwehranspruch des Gestattenden ausgeschlossen. Ansprüche des jeweiligen Einzelrechtsnachfolgers werden von einem Verzicht dagegen nicht erfasst (im Anschluss an BGH, Urteil vom 19.12.1975 - V ZR 38/74, BGHZ 66, 37).*)
2. Eine Duldungspflicht kann bei einem unmittelbaren Eingriff in das Eigentum nicht schon allein aus einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe hergeleitet werden.*)
3. Die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands ist für den verpflichteten Rechtsträger nur dann unzumutbar, wenn ein grobes Missverhältnis zwischen dem Leistungsinteresse des Anspruchsberechtigten und dem Aufwand des Verpflichteten vorliegt. Durch das sehr allgemein gehaltene Zumutbarkeitskriterium kann ein an sich gegebener Anspruch auf Beseitigung eines rechtswidrigen Zustandes nur ausnahmsweise ausgeschlossen werden.*)
4. Dass der Wert einer in Anspruch genommenen Grundstücksfläche weitaus geringer ist als die Kosten, die einem verpflichteten Rechtsträger entstehen, hat nicht zwangsläufig die Unzumutbarkeit einer Folgenbeseitigung zur Folge.*)
VolltextIMRRS 2017, 1116
BGH, Beschluss vom 16.03.2017 - V ZA 11/17
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2017, 0561
OLG München, Urteil vom 18.01.2017 - 20 U 3076/16
1. Ein Recht zur ordentlichen Kündigung eines Quartiermanagementvertrags durch einen einzelnen Grundstückseigentümer ist nicht gegeben, wenn die im Vertrag enthaltenen Leistungen ein einheitliches Quartiermanagement vorsehen, um das Quartier als hochwertiges und anspruchsvolles Objekt entsprechend dem Höchststandard in Deutschland zu betreiben und zu unterhalten, und insoweit unteilbar sind.
2. Ein Quartiermanagementvertrag, in dem sich der Schuldner zur Erbringung von Managementleistungen und operativen Dienstleistungen verpflichtet hat, ist seinem Schwerpunkt nach eindeutig als Dienstvertrag (und nicht als Werkvertrag) mit Geschäftsbesorgungscharakter einzustufen.
3. Dementsprechend kommt bei einer Minderleistung bzw. Schlechterfüllung in Form einer nicht ordnungsgemäßen Abrechnung der Betriebskosten eine Minderung der Vergütung oder ein diesbezügliches Leistungsverweigerungsrecht nicht in Betracht.
VolltextIMRRS 2017, 0511
KG, Urteil vom 24.11.2016 - 8 U 70/15
Die Regelung der §§ 550, 578 BGB ist auf Immobilien-Leasingverträge nicht entsprechend anwendbar. Insbesondere ist das Kündigungsrecht wegen eines Formmangels mit der rechtlichen und wirtschaftlichen Natur des Leasingvertrags, der eine Finanzierungsfunktion für den Leasingnehmer erfüllt, nicht vereinbar.*)
VolltextIMRRS 2017, 0523
LG Landshut, Urteil vom 11.11.2016 - 54 O 1121/16
Erfüllung tritt auch dann ein, wenn der Kaufpreis unter dem "Vorbehalt der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen" gezahlt wird.
VolltextIMRRS 2017, 0450
LG Hamburg, Urteil vom 27.09.2016 - 307 O 347/14
1. Vereinbaren Nachbarn, dass über einen installierten Baustromkasten mit Zwischenstromzähler Energie zur Verfügung gestellt wird, wurde ein Kaufvertrag geschlossen.
2. Der bezogene Baustrom ist zu den Konditionen zu vergüten, die dem liefernden Nachbarn in Rechnung gestellt werden.
3. Kann der genaue Stromverbrauch wegen eines Defekts des Baustromzählers nicht rekonstruiert werden, kann der Stromverbrauch geschätzt werden.
VolltextIMRRS 2017, 0448
OLG Hamm, Urteil vom 02.03.2017 - 22 U 82/16
Ein Grundstückskaufvertrag kann auf Verlangen des Käufers rückabzuwickeln sein, wenn das im notariellen Kaufvertrag genannte Baujahr des Wohnhauses als vereinbarte Beschaffenheit des Kaufgegenstandes auszulegen ist und das Wohnhaus tatsächlich zwei Jahre früher - als im notariellen Kaufvertrag angegeben - bezugsfertig fertiggestellt war.*)
VolltextIMRRS 2017, 0442
OLG München, Urteil vom 08.03.2017 - 20 U 3806/16
1. Ein Anspruch auf Wertermittlung (hier: eines Dauerwohn- und Nutzungsrechts) steht selbständig neben einem Auskunftsanspruch und muss gesondert geltend gemacht werden.
2. Eine Stufenklage führt nicht dazu, dass die Verjährung auch solcher dem Zahlungsbegehren vorangehenden Ansprüche gehemmt wird, die nicht rechtshängig gemacht worden sind.
VolltextIMRRS 2017, 0443
OLG München, Urteil vom 16.03.2017 - 23 U 1317/16
ohne
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