Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
5215 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2018
IMRRS 2018, 0496
BGH, Urteil vom 21.02.2018 - VIII ZR 255/16
1. Ein Vermieter und Grundstückseigentümer, dem die Gemeinde nicht als Anlieger die allgemeine Räum- und Streupflicht übertragen hat, ist regelmäßig nicht aus dem Mietvertrag gemäß § 535 Abs. 1 BGB verpflichtet, auch über die Grundstücksgrenze hinaus Teile des öffentlichen Gehwegs zu räumen und zu streuen.*)
2. Entsprechendes gilt für die allgemeine (deliktische) Verkehrssicherungspflicht des Grundstückseigentümers aus § 823 Abs. 1 BGB.*)

IMRRS 2018, 0481

LG Kleve, Urteil vom 15.02.2018 - 6 S 92/17
1. Ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung für das Abschneiden herüberragender Zweige setzt voraus, dass dem Baumeigentümer zuvor erfolglos eine wirksame Frist nach § 910 Abs. 1 Satz 2 BGB gesetzt worden ist.*)
2. Eine entscheidungserhebliche, aber aktuell nicht mehr vertretene Einzelmeinung im Schrifttum verleiht einer Sache keine grundsätzliche Bedeutung. Daher rechtfertigt die Frage, ob Ansprüche aus § 910 BGB auch lediglich obligatorisch Berechtigten zustehen, keine Revisionszulassung.*)

IMRRS 2018, 0462

KG, Urteil vom 05.09.2017 - 7 U 136/16
1. Ein Verstoß gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit führt grundsätzlich nur dann zur Nichtigkeit eines Werkvertrags, wenn beide Parteien vorsätzlich gegen das Gesetz verstoßen haben. Ein einseitiger Verstoß des Auftragnehmers zieht nur dann die Nichtigkeit des Werkvertrags nach sich, wenn der Auftraggeber den Verstoß kennt und ihn bewusst zu seinem Vorteil ausnutzt.
2. Der Abschluss eines Werkvertrags mit einem nicht in die Handwerksrolle eingetragenen "Unternehmer" führt ebenfalls nicht zur Nichtigkeit des Vertrags (entgegen OLG Frankfurt, Urteil vom 24.05.2017 - 4 U 269/15, IBRRS 2018, 1177).

IMRRS 2018, 0470

OLG München, Urteil vom 11.04.2018 - 3 U 3538/17
Eine Luftwärmepumpe, die im Abstand von weniger als 3 Metern vom Nachbargrundstück aufgestellt wird, muss auch unter Berücksichtigung des Baurechts nicht entfernt werden, wenn sie in eine Holzhütte eingebaut ist (entgegen OLG Nürnberg, Urteil vom 30.01.2017 - 14 U 2612/15, IMR 2017, 158).

IMRRS 2018, 0460

OLG Koblenz, Urteil vom 15.03.2018 - 1 U 949/17
1. Die Widerspruchsklage gegen einen Teilungsplan aus der Zwangsversteigerung hat sich gegen alle am Verteilungsverfahren beteiligten Gläubiger, die von dem Widerspruch betroffen sind und diesen nicht anerkannt haben, zu richten.*)
2. Enthält eine Grundschuldzweckerklärung zwischen Schuldner und darlehensgewährender Bank eine Regelung, wonach die Zahlung durch einen Bürgen oder Dritten an die Bank als Gläubigerin, diese verpflichtet, die Grundschuld einschließlich weiterer in der Urkunde benannten Sicherungsrechte an den zahlenden Dritten abzutreten und die Gläubigerin sich darüber hinaus verpflichtet, die Grundschuld nur zusammen mit den gesicherten Forderungen abzutreten, so ist mit der Tilgung des grundschuldrechtlich abgesicherten Darlehens konkludent von einem Forderungsverkauf der Gläubigerin an den zahlenden Dritten auszugehen, weil ein Auseinanderfallen von Darlehensforderung einerseits und Grundschuld andererseits verhindert werden soll.*)

IMRRS 2018, 0465

BVerfG, Urteil vom 10.04.2018 - 1 BvL 11/14
1. Der Gesetzgeber hat bei der Wahl der Bemessungsgrundlage und bei der Ausgestaltung der Bewertungsregeln einer Steuer einen großen Spielraum, solange sie geeignet sind, den Belastungsgrund der Steuer zu erfassen und dabei die Relation der Wirtschaftsgüter zueinander realitätsgerecht abzubilden.*)
2. Ermöglichen Bewertungsregeln ganz generell keine in ihrer Relation realitätsnahe Bewertung, rechtfertigt selbst die Vermeidung eines noch so großen Verwaltungsaufwands nicht ihre Verwendung. Auch die geringe Höhe einer Steuer rechtfertigt die Verwendung solcher realitätsfernen Bewertungsregeln nicht.*)
3. Das Aussetzen der im Recht der Einheitsbewertung ursprünglich vorgesehenen periodischen Hauptfeststellung seit dem Jahr 1964 führt bei der Grundsteuer zwangsläufig in zunehmendem Umfang zu Ungleichbehandlungen durch Wertverzerrungen, die jedenfalls seit dem Jahr 2002 weder durch den vermiedenen Aufwand neuer Hauptfeststellungen noch durch geringe Höhe der individuellen Steuerlast noch durch Praktikabilitätserwägungen gerechtfertigt sind.*)

IMRRS 2018, 0453

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 27.03.2018 - 2-11 S 183/17
Die sog. "Mietpreisbremse" ist in Hessen unwirksam, da die Hessische Mietbegrenzungsverordnung nicht ordnungsgemäß begründet worden ist.

IMRRS 2018, 0448

BGH, Beschluss vom 18.01.2018 - V ZR 71/17
Der Streitwert einer Klage auf Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums nach § 12 Abs. 3 WEG beträgt in der Regel 20% des Verkaufspreises des Wohnungseigentums.*)

IMRRS 2018, 0433

OLG Koblenz, Beschluss vom 15.12.2017 - 10 U 811/16
1. Als eine Überschwemmung ist nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers eine Überflutung von Grund und Boden zu verstehen, die voraussetzt, dass sich erhebliche Wassermengen auf der Geländefläche ansammeln. Auch wenn ein versicherter Überschwemmungsschaden nicht voraussetzt, dass das gesamte Grundstück überflutet wird, ist jedoch erforderlich, dass das Wasser in erheblichem Umfang meist mit schädlichen Wirkungen nicht auf normalem Weg abfließen kann und sich Wassermengen auf der Geländeoberfläche ansammeln. Erforderlich ist die Darlegung, wo und auf welche Weise sich auf der Geländeoberfläche erhebliche Wassermengen angesammelt haben. Es genügt nicht, dass Wasser ohne eine solche Ansammlung außerhalb des Grundstücks in ein Gebäude hineingeflossen ist. (in Anknüpfung an BGH, 20.04.2005 - IV ZR 252/03 = IBRRS 2005, 1823 = IMRRS 2005, 0940; OLG Köln, 09.04.2013 - 9 U 198/12 = IBRRS 2013, 2568 = IMRRS 2013, 1401; OLG Karlsruhe, 20.09.2011 - 12 U 92/11 = IBRRS 2011, 3575 = IMRRS 2011, 2542; LG Kiel, 31.03.2008 - 8 S 130/07; OLG Oldenburg, 20.10.2011 - 5 U 160/11 = IBRRS 2012, 2182 = IMRRS 2012, 1610; OLG Hamm, 03.08.2005 - 20 U 103/05; OLG Nürnberg, 18.06.2007 - 8 U 2837/06).*)
2. Kommt es infolge eines Erdrutsches eines Hangs hinter dem versicherten Wohnhaus zu einem naturbedingten Abgleiten oder Abstürzen von Gesteins- und Erdmassen, wobei Geröll- und Steinmassen gegen die Hauswand drücken, sind hierdurch bedingte Aufräum- und Abbruchkosten sowie Bewegungs- und Schutzkosten nach § 2 Nr. 4 VGB 2006 versichert.*)
3. Ein Vorschussanspruch für Hangsicherungsmaßnahmen kann nicht auf § 30 VGB 2006 gestützt werden, da dort lediglich eine Zahlungsmodalität geregelt ist.*)
4. § 90 VVG gewährt keinen Vorschussanspruch, etwa für Kosten zur Sicherung eines Hangs hinter einem versicherten Wohnhaus, sondern nur einen Aufwendungsersatzanspruch für Aufwendungen, um einen unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfall abzuwenden oder in seinen Auswirkungen zu mindern.*)
2. Kommt es infolge eines Erdrutsches eines Hanges hinter dem versicherten Wohnhaus zu einem naturbedingten Abgleiten oder Abstürzen von Gesteins- und Erdmassen, wobei Geröll- und Steinmassen gegen die Hauswand drücken, sind hierdurch bedingte Aufräum- und Abbruchkosten sowie Bewegungs- und Schutzkosten nach § 2 Nr. 4 VGB 2006 versichert.*)
3. Ein Vorschussanspruch für Hangsicherungsmaßnahmen kann nicht auf § 30 VGB 2006 gestützt werden, da dort lediglich eine Zahlungsmodalität geregelt ist.*)
4. § 90 VVG gewährt keinen Vorschussanspruch, etwa für Kosten zur Sicherung eines Hangs hinter einem versicherten Wohnhaus, sondern nur einen Aufwendungsersatzanspruch für Aufwendungen, um einen unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfall abzuwenden oder in seinen Auswirkungen zu mindern.*)
IMRRS 2018, 0444

BGH, Beschluss vom 15.03.2018 - V ZR 48/17
1. Gemäß § 213 BGB gelten die Hemmung, die Ablaufhemmung und der erneute Beginn der Verjährung auch für Ansprüche, die aus demselben Grund wahlweise neben dem Anspruch oder an seiner Stelle gegeben sind.
2. Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch ist ein Anspruch, der "aus demselben Grunde" wie der Beseitigungsanspruch gem. § 1004 BGB und "an seiner Stelle" gegeben ist.

IMRRS 2018, 0443

BGH, Urteil vom 19.01.2018 - V ZR 256/16
1. Zu den Eigenschaften, die der Käufer eines Grundstücks nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers oder seines Gehilfen erwarten darf, zählen auch Angaben (hier: zu der Trockenheit eines Kellers) in einem Exposé, wobei es keinen Unterschied macht, ob es sich um ein von dem Verkäufer selbst erstelltes Exposé oder um ein Maklerexposé handelt (Bestätigung von Senat, Urteil vom 22.04.2016 - V ZR 23/15, NJW 2017, 150 Rz. 7).*)
2. Ein Haftungsausschluss für Sachmängel umfasst auch die nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers oder seines Gehilfen zu erwartenden Eigenschaften eines Grundstücks (Bestätigung von Senat, Urteil vom 22.04.2016 - V ZR 23/15, IMR 2016, 478 = NJW 2017, 150 Rz. 12). Hierauf kann sich der Verkäufer jedoch nicht berufen, wenn er einen Mangel arglistig verschwiegen hat.*)

IMRRS 2018, 0435

OLG Koblenz, Beschluss vom 24.10.2017 - 10 U 1249/16
1. Schließen die Mietvertragsparteien eine Vereinbarung bzw. Kaufabsichtserklärung, in der sich der Mieter eines Wohnhauses verpflichtet, unter Anrechnung der Nettomiete die Immobilie unter bestimmten Bedingungen zu einem festen Kaufpreis zu erwerben und im Falle des Nichtzustandekommens des Kaufvertrags als Schadensersatz eine Vertragsstrafe zu zahlen, begründet diese Klausel im Falle des Nichtzustandekommens des Kaufvertrags keinen Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe, weil die Formerfordernisse der notariellen Urkunde gemäß § 311b BGB nicht eingehalten sind.*)
2. Ein Schadensersatzanspruch kann aus vorvertraglicher Pflichtverletzung (culpa in contrahendo) gemäß §§ 311 Abs. 1, 241 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB bestehen, wenn ein Verhandlungspartner eine (Ver-)kaufsbereitschaft von Anfang an nicht gehabt und dem Vertragspartner fälschlicher Weise vorgespiegelt hat oder aber eine (Ver-)Kaufsbereitschaft zwar tatsächlich gehabt hat, im Verlaufe der Verhandlungen aber innerlich von ihr abgerückt ist, ohne dies zu offenbaren, insbesondere dann, wenn sich der potentielle Verkäufer bereits mit Aus- und Umbaumaßnahmen des Kaufinteressenten einverstanden erklärt hat, so dass er der erhöhten Gefahr nachteiliger Vermögensdispositionen ausgesetzt wird.*)
3. Für das Bestehen einer zunächst vorhandenen Abschlussbereitschaft des potentiellen Käufers und Mieters des Objekts spricht, wenn dieser in das Mietobjekt investiert hat und aufgrund aus seiner Sicht bestehenden Feuchtigkeitsmängeln an dem Objekt, die ihn veranlasst haben, ein selbständiges Beweisverfahren einzuleiten, Abstand genommen hat.*)

IMRRS 2018, 0410

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25.01.2018 - 3 W 95/17
1. Eine Vollmacht zur Veräußerung einer Eigentumswohnung zu einem Mindestkaufpreis deckt auch den Fall ab, dass im Mindestkaufpreis der Mitverkauf weiterer Gegenstände enthalten ist, sofern die Umstände ergeben, dass dies dem Willen der vollmachtgebenden Partei entspricht.
2. Das Grundbuchamt kann zur Auslegung einer Vollmacht auch Umstände, die nicht den Voraussetzungen des § 29 GBO entsprechen, heranziehen.

IMRRS 2018, 0397

BGH, Urteil vom 23.02.2018 - V ZR 302/16
1. Die Regelung des § 1156 Satz 1 BGB ist auf die Grundschuld entsprechend anwendbar. Der Grundstückseigentümer kann daher gegenüber dem Grundschuldzessionar nicht mit einer Forderung aufrechnen, die ihm gegen den Grundschuldzedenten zusteht.*)
2. Dies gilt auch dann, wenn die Abtretung der Grundschuld unentgeltlich oder rechtsgrundlos erfolgt ist.*)

IMRRS 2018, 0331

LG Berlin, Beschluss vom 27.11.2017 - 65 T 132/17
Der Gebührenstreitwert für eine Klage des Vermieters gegen den Mieter auf Duldung einer Besichtigung zwecks Verkaufs der Wohnung ist mit 1% des erwarteten Verkaufserlöses anzusetzen.

IMRRS 2018, 0373

KG, Beschluss vom 27.02.2018 - 1 W 38/18
Zum Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt über die Bestellung des Verwalters kann eine von dem Versammlungsleiter und einem Miteigentümer unterschriebene Niederschrift über den in der Versammlung gefassten Beschluss genügen, wenn in der Versammlung zugleich erstmals ein Verwaltungsbeirat gewählt, ein Vorsitzender jedoch nicht bestimmt wurde und einer der gewählten Beiräte dies mit seiner Unterschrift unter der Niederschrift ausdrücklich bestätigt (Abgrenzung zu OLG München, NZI 2016, 746).*)

IMRRS 2018, 0354

LG Wuppertal, Urteil vom 18.01.2018 - 2 O 301/16
1. Eine Widerrufsbelehrung wird nicht dadurch inhaltlich bearbeitet, dass irgendwo im Vertrag ein "Hinweis auf zu leistenden Wertersatz im Fall des Widerrufs des Darlehens" erfolgt. Zwei sowohl formal als auch inhaltlich voneinander getrennte Erklärungen sind vom Verbraucher nicht als einheitliche Widerrufsbelehrung zu verstehen.
2. Den Beweis, dass die Informationspflichten über den Widerruf erfüllt sind, trifft den Unternehmer.
3. Auch, wenn der Darlehensvertrag in Folge eines Widerrufs in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt wurde, bleibt der Verbraucher befugt, die Vollstreckung aus der notariellen Urkunde zu betreiben.

IMRRS 2018, 0365

OLG Hamm, Urteil vom 15.01.2018 - 2 U 127/17
1. Empfänger der im Leistungsangebot des Versorgungsunternehmens liegenden Realofferte zum Abschluss eines Versorgungsvertrags ist insbesondere dann der Eigentümer als Inhaber der tatsächlichen Verfügungsgewalt über den Versorgungsanschluss am Übergabepunkt, wenn das gesamte Hausgrundstück nur über einen einzigen Gaszähler und eine zentrale Heizungs- und Warmwasseranlage verfügt.
2. Inhaber der tatsächlichen Verfügungsgewalt über den Versorgungsanschluss kann zwar auch ein Mieter sein, diesem muss aber aufgrund des Mietvertrags die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Objekt eingeräumt werden.

IMRRS 2018, 0357

BGH, Urteil vom 08.12.2017 - V ZR 16/17
1. Streitigkeiten über Ansprüche wegen der im Nachbarrechtsgesetz Schleswig-Holstein geregelten Nachbarrechte, die innerhalb einer gesetzlich angeordneten Ausschlussfrist mit der Klage geltend zu machen sind, unterliegen der obligatorischen Streitschlichtung. Sie sind hiervon nicht nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LSchliG-SH ausgenommen.*)
2. Die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach § 1 Abs. 1 LSchliG-SH hemmt in entsprechender Anwendung von § 204 Abs. 1 Nr. 4 a BGB den Lauf der Ausschlussfrist nach § 40 Abs. 1 NachbG-SH.*)

IMRRS 2018, 0343

OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.10.2017 - 20 W 222/17
Grundsätzlich sind gemäß § 2 Abs. 1 GrdstVG lediglich rechtsgeschäftliche Grundstücksveräußerung und schuldrechtlicher Vertrag hierüber genehmigungspflichtig. Nicht genehmigungspflichtig sind mithin Rechtsübergänge außerhalb des Grundbuchs, wenn etwa der Eigentumsübergang kraft Gesetzes oder kraft Hoheitsaktes erfolgt, die Eigentumsumschreibung im Grundbuch also lediglich eine Grundbuchberichtigung darstellt.*)

IMRRS 2018, 0214

OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.10.2017 - 20 W 302/16
1. Nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 WEG ist einer Eintragungsbewilligung als Anlage unter anderem eine Bescheinigung der Baubehörde beizufügen, dass die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 WEG vorliegen. Ohne hinreichende Abgeschlossenheitsbescheinigung darf keine Grundbucheintragung erfolgen, da diese formelle Eintragungsvoraussetzung ist.
2. Nach § 3 Abs. 2 Satz 1 WEG soll Sondereigentum nur eingeräumt werden, wenn die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Auf diese Voraussetzungen hat sich die Abgeschlossenheitsbescheinigung zu beziehen.
3. Einen Anhalt für die Abgeschlossenheit gibt Nr. 5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 2 und § 32 Abs. 2 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes vom 19.03.1974.

IMRRS 2018, 0344

OLG Zweibrüchen, Beschluss vom 25.01.2018 - 3 W 95/17
1. Eine Vollmacht, eine Eigentumswohnung zu einem Mindestkaufpreis zu verkaufen und aufzulassen, deckt auch einen Kaufvertrag ab, bei dem der Mindestkaufpreis dadurch erreicht wird, dass Inventar und die Instandhaltungsrücklage im Kaufpreis enthalten sind.
2. Zur Auslegung einer Vollmacht kann das Grundbuchamt auch solche Äußerungen der Kaufvertragsparteien, die nicht der Form des § 29 GBO entsprechen.

IMRRS 2018, 0319

BGH, Urteil vom 09.02.2018 - V ZR 311/16
Ein Grundstückseigentümer, der einen Handwerker Reparaturarbeiten am Haus vornehmen lässt, ist als Störer im Sinne des § 1004 Abs. 1 BGB verantwortlich, wenn das Haus infolge der Arbeiten in Brand gerät und das Nachbargrundstück beschädigt wird. Dass der Handwerker sorgfältig ausgesucht wurde, ändert daran nichts.*)
IMRRS 2018, 0312

VG Mainz, Urteil vom 21.02.2018 - 3 K 363/17
1. Der Eigentümer eines Grundstücks innerhalb einer geschlossenen Ortslage ist verpflichtet, den von seinem Grundstück auf öffentliche Straßen ragenden Bewuchs auf eigene Kosten zu beseitigen.
2. Erfüllt der Grundstückseigentümer diese Verpflichtung nicht, kann die Straßenbaubehörde von ihm die Erstattung der Kosten verlangen, die ihr durch Beauftragung eines Unternehmens mit dieser Beseitigung entstanden sind.

IMRRS 2018, 0290

LG Marburg, Urteil vom 13.10.2017 - 5 S 13/17
Das unberechtigte Abstellen von Altkleidercontainern begründet einen Anspruch auf Herausgabe gezogener Nutzungen bzw. Gebrauchsvorteile aus bestehendem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis.*)

IMRRS 2018, 0282

OLG München, Urteil vom 14.01.2015 - 13 U 1188/14
1. § 13 Abs. 1 S. 3 BeurkG enthält eine widerlegbare Tatsachenvermutung.
2. Ein Verstoß gegen die Vorschrift des § 13a Abs. 2 S. 2 BeurkG führt nicht zur Formunwirksamkeit des notariellen Vertrages (§ 125 BGB), weil es sich dabei nur um eine Sollvorschrift handelt.
3. Eine teleologische Reduktion des § 196 BGB kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn die Grundstücksübertragung bereits vollzogen ist.
4. Die private Vermögensverwaltung ist eine unternehmerische Tätigkeit, wenn der mit der Vermögensverwaltung verbundene organisatorische und zeitliche Aufwand insgesamt nach den Umständen des Einzelfalls das Bild eines planmäßigen Geschäftsbetriebs vermittelt.
5. Eine Vorteilsausgleichung setzt ua voraus, dass zwischen allen nachteiligen und allen vorteilhaften Vermögensveränderungen ein innerer, qualifizierter Zusammenhang besteht.

IMRRS 2018, 0274

OLG Celle, Beschluss vom 30.01.2018 - 18 W 3/18
Die Anwendung von § 48 Abs. 1 GNotKG ist nicht davon abhängig, dass für den übertragenen Grundbesitz im Grundbuch ein Hofvermerk eingetragen ist.*)

IMRRS 2018, 0273

OLG Celle, Beschluss vom 31.01.2018 - 6 W 8/18
1. Formelhafte "Begründungen" bei Festsetzung der Nachlasspflegervergütung, die ungeprüft die Angaben im Festsetzungsantrag übernehmen, genügen nicht den Anforderungen des § 38 Abs. 3 Satz 1 FamFG.*)
2. Ein Stundensatz für einen Rechtsanwalt in Höhe von 130 Euro kann allenfalls ganz ausnahmsweise in Betracht kommen.*)
3. In einem Fall ungenügender Begründung kann eine Aufhebung und Zurückverweisung nach § 69 Abs. 1 Satz 2 FamFG erfolgen.*)

IMRRS 2018, 0253

OLG München, Beschluss vom 11.01.2018 - 34 Wx 201/17
1. Das Grundbuch darf nur in der Weise berichtigt werden, dass es den geänderten Rechtszustand insgesamt richtig wiedergibt. Stirbt der Erbe des im Grundbuch als Berechtigter eingetragenen Erblassers nach wirksamer Stellung eines Berichtigungsantrags, kann der Antrag - wenn er von den Erbeserben nicht zurückgenommen oder für erledigt erklärt wird - keinen Erfolg haben.*)
2. Die Frage, ob ein grundbuchrechtliches Verfahren bei Versterben des nicht anwaltlich oder notariell vertretenen Antragstellers entsprechend den zivilprozessualen Vorschriften unterbrochen wird, bleibt offen.*)

IMRRS 2018, 0252

OLG München, Beschluss vom 04.12.2017 - 34 Wx 95/17
Zur Auslegung einer hinter den schuldrechtlichen Bestellungspflichten zurückbleibenden Bewilligung zur Eintragung von Grunddienstbarkeiten sowie zur Auslegung einer dem Urkundsnotar erteilten Vollmacht, sämtliche zum Urkundsvollzug erforderlichen Erklärungen, Bewilligungen und Anträge abzugeben.*)

IMRRS 2018, 0244

BFH, Urteil vom 23.08.2017 - X R 7/15
1. Die Veräußerung ererbter oder geschenkter Grundstücke ist dann als Zählobjekt der sog. Drei-Objekt-Grenze zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige erhebliche Aktivitäten zur Verbesserung der Verwertungsmöglichkeiten entfaltet hat (Bestätigung des BFH-Urteils vom 20.04.2006 - III R 1/05).*)
2. Hinsichtlich der Frage des Überschreitens der sog. Drei-Objekt-Grenze kommt die Einbeziehung einer dem Ehegatten geschenkten Eigentumswohnung dann in Betracht, wenn der übertragende Steuerpflichtige --bevor er den Schenkungsentschluss fasst-- die (zumindest bedingte) Absicht hatte, auch dieses Objekt am Markt zu verwerten (Bestätigung des Senatsurteils vom 18.09.2002 - X R 183/96).*)

IMRRS 2018, 0118

LG Hamburg, Urteil vom 13.12.2017 - 321 S 65/16
1. Für die Beurteilung der Frage, ob eine unzumutbare Lärmbelästigung i.S.d. § 906 BGB vorliegt, können öffentlich-rechtliche Grenzwerte Entscheidungshilfe sein und Indizwirkung haben.
2. Der Grenzwert von 35 db(A) für nächtlichen Lärm im reinen Wohngebiet aus der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) ist danach geeignet, Lärmbeeinträchtigungen zu beschreiben, die die Zumutbarkeitsschwelle gem. § 906 BGB überschreiten.

IMRRS 2018, 0224

FG Köln, Urteil vom 01.12.2017 - 3 K 625/17
Aufwendungen für die Errichtung einer Bibersperre und zur Beseitigung von Biberschäden im Garten sind keine steuermindernden außergewöhnlichen Belastungen.

IMRRS 2018, 0205

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.11.2017 - 13 U 75/17
1. Gemäß § 1 Abs. 5 WEG sind alle Wohnungseigentümer gemeinschaftliche Eigentümer des Grundstücks.
2. Nur diese und nicht die Wohnungseigentümergemeinschaft kann die Reallast verpflichten, so dass sich eine Auslegung, wonach die Lieferverpflichtung gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft besteht, verbietet. Durch die Entgegennahme der gelieferten Heizenergie kommt kein Vertrag mit der Wohnungseigentümergemeinschaft zu Stande.
3. Die Situation desjenigen, der aufgrund einer Reallast Energie liefert, ist nicht mit der eines öffentlichen Energieversorgungsunternehmens vergleichbar.

IMRRS 2018, 0204

LG Freiburg, Urteil vom 28.04.2017 - 1 O 374/15
Besteht aufgrund eingetragenen Reallasten die Verpflichtung zur Abnahme von Heizenergie, ist nicht die Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband passivlegitimiert, sondern deren einzelne Mitglieder (Wohnungseigentümer) sind Vertragspartner und zur Zahlung der Heizenergie verpflichtet.

IMRRS 2018, 0180

OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.08.2017 - 5 W 6/17
1. Eine Berichtigung des Namens eines eingetragenen Berechtigten betrifft dessen fehlerhafte Bezeichnung und lässt als Richtigstellung tatsächlicher Angaben seine Identität unberührt. Eine solche Berichtigung erfolgt von Amts wegen, wobei der Freibeweis zulässig und ein Nachweis in der Form des § 29 Abs. 1 GBO nicht erforderlich ist.*)
2. Ein gutgläubiger Erwerb nach § 892 Abs. 1 BGB kann nicht auf eine Vermutung der Identität von eingetragenem Berechtigten und Verfügenden gestützt werden, weil sich der öffentliche Glaube des Grundbuchs nicht auf eine solche tatsächliche Angabe erstreckt.*)

IMRRS 2018, 0190

OLG Nürnberg, Beschluss vom 06.02.2018 - 15 W 1753/17
1. Allein daraus, dass ein unter der aufschiebenden Bedingung der Zuweisung bestelltes Sondernutzungsrecht weit gefasst ist, also große Teile des Gemeinschaftseigentums umfasst, folgt noch nicht seine Unbestimmtheit. Dem Bestimmtheitsgrundsatz ist genügt, wenn zweifelsfrei feststeht, welche Teile der Gemeinschaftsfläche zur Begründung von Sondernutzungsrechten herangezogen werden können.*)
2. Der Umstand, dass sich die Bereiche des Gemeinschaftseigentums, in denen der Ausschluss der übrigen Miteigentümer vom Mitgebrauch infolge von entsprechenden Zuweisungen letztlich zum Tragen kommt, weder aus der Teilungserklärung noch aus den darin in Bezug genommenen Plänen entnehmen lassen, steht der Eintragung eines Sondernutzungsrechts nicht entgegen, wenn die Zuweisungsentscheidung die betroffene Fläche nach Lage und Umfang eindeutig bestimmt.*)
3. Bei der Eintragung eines Sondernutzungsrechts kann - jedenfalls in entsprechender Anwendung von § 7 Abs. 3 WEG - auf die Zuweisungsentscheidung Bezug genommen werden.*)

IMRRS 2018, 0185

OLG Celle, Beschluss vom 18.09.2017 - 18 W 38/17
Stellt ein durch den Gläubiger bevollmächtigtes Inkassounternehmen für diesen einen nicht im Sinne von § 29 Abs. 1 GBO formgerechten Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek, kann das Grundbuchamt das Inkassounternehmen für das weitere Verfahren als nicht vertretungsbefugt nach § 10 Abs. 3 Satz 1 FamFG zurückweisen; wegen § 10 Abs. 3 Satz 2 FamFG kann es jedoch nicht den Eintragungsantrag gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 GBO mit der Begründung ablehnen, das Inkassounternehmen sei nicht vertretungsbefugt.*)

IMRRS 2018, 0179

LG München II, Beschluss vom 31.07.2017 - 7 T 504/17
1. Der Zuschlag hätte nicht erteilt werden dürfen, da zum Zeitpunkt des Zuschlagbeschlusses die Fortsetzung des Verfahrens unzulässig war (§ 100 Abs. 1, § 83 Nr. 6 ZVG), da sie gegen die Grundsätze des "fairen Verfahrens" verstieß.
2. Erlangt das Versteigerungsgericht vor Zuschlagerteilung Kenntnis von einer prozessualen Manipulation der Teilungsversteigerung, kann sich unmittelbar aus Art. 14 GG die Pflicht ergeben, zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes und einer fairen Verhandlungsführung von einer sofortigen Zuschlagerteilung abzusehen und die Beteiligten auf die Möglichkeit des Rechtsschutzes gem. § 765a ZPO bzw. § 180 Abs. 2 ZVG hinzuweisen.
3. Die Fortsetzung des Verfahrens ist zulässig. Die Versagung des Zuschlags wirkt wie eine einstweilige Einstellung des Verfahrens (§ 86 Alt. 1 ZVG), was in der Beschlussformel aufzunehmen war.

IMRRS 2018, 0177

OLG Hamburg, Beschluss vom 28.07.2017 - 12 UF 163/16
1. Aus den Grundsätzen von Treu und Glauben ergibt sich ein Schutz des räumlich-gegenständlichen Bereichs der Ehe, so dass während der Trennungszeit der Ehegatten die Herausgabe einer Ehewohnung aus Eigentum nicht betrieben werden kann. Die Regelungen über die Zuweisung der Ehewohnung während des Getrenntlebens entfalten unter den getrennt lebenden Eheleuten eine Sperrwirkung gegenüber Herausgabeansprüchen aus anderem Rechtsgrund.
2. Dies gilt gleichermaßen, wenn es nicht um eine Herausgabe bzw. Veräußerung der Ehewohnung aus Alleineigentum geht, sondern um eine Teilungsversteigerung zur Aufhebung des gemeinschaftlichen Eigentums der Ehegatten an der Ehewohnung.

IMRRS 2018, 0176

BGH, Beschluss vom 13.07.2017 - V ZB 186/15
1. Ein mit der Bestellung eines Erbbaurechts verfolgter Zweck im Sinne Abs. 1 Satz 1 ErbbauRG kann auch die Erzielung eines wertgesicherten
Erbbauzinses sein.*)
2. Ist bei der Zwangsversteigerung eines Erbbaurechts der Meistbietende nicht bereit, die im Erbbaurechtsvertrag enthaltene schuldrechtliche Verpflichtung des Erbbauberechtigten zur Anpassung des Erbbauzinses zu übernehmen, kann der Grundstückseigentümer seine Zustimmung zur Erteilung des Zuschlags verweigern, wenn die Zwangsversteigerung nicht zum Erlöschen einer Erbbauzinsreallast geführt hat (Abgrenzung zu Senat, Beschluss vom 26.02.1987 - V ZB 10/86, BGHZ 100, 107).*)

IMRRS 2018, 0155

VG München, Urteil vom 17.01.2018 - M 9 K 17.3111
1. Eine Wohneinheit wird auch dann von zweckentfremdungsrechtlichen Vorschriften erfasst, wenn der Voreigentümer sie selbst bewohnt hat. Dass die Wohneinheit in diesem Fall nie dem allgemeinen Mietmarkt zur Verfügung gestanden hat, ist irrelevant.
2. Das Zweckentfremdungsrecht ist grundsätzlich nicht gesamtobjektbezogen, sondern stellt auf die einzelne Wohneinheit ab. Der Komplettabriss eines Geschosses und eine Wiedererrichtung dieses Geschosses nebst eines weiteren Geschosses als Maisonettewohnung ist zweckentfremdungsrechtlich als Neubau zu werten; es handelt sich nicht um eine Wohneinheit, die aus (bestehenden) Räumen geschaffen worden, die also als "Änderung" oder "Umbau" zu werten ist.

IMRRS 2018, 0137

OLG München, Urteil vom 08.11.2017 - 20 U 2048/17
1. Im Rahmen des § 684 BGB gelten zu Gunsten des Geschäftsherrn die Grundsätze der aufgedrängten Bereicherung.
2. Rechtsverfolgungskosten, die durch die Geltendmachung eines nicht auf Schadensersatz gerichteten Anspruchs entstehen, können nur unter den Voraussetzungen des Verzugs, einer Pflichtverletzung, einer unerlaubten Handlung oder der Geschäftsführung ohne Auftrag ersetzt werden.

IMRRS 2018, 0100

KG, Beschluss vom 16.01.2018 - 1 W 204/17
1. Das Grundbuchamt darf eine gem. § 19 GBO, §§ 8, 5 Abs. 4 WEG zur Eintragung bewilligte Bestimmung der Gemeinschaftsordnung nur beanstanden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass das Grundbuch durch die Eintragung unrichtig würde, weil die Bestimmung unwirksam oder unbeachtlich ist. Als Prüfungsmaßstab kommen dabei die §§ 134, 138 BGB sowie § 242 BGB in Betracht.
2. Das Stimmrecht der Wohnungseigentümer gehört zum Kernbereich elementarer Mitgliedschaftsrechte, das nur ausnahmsweise und lediglich unter eng begrenzten Voraussetzungen eingeschränkt werden darf. Ein allgemeiner Ausschluss des Wohnungseigentümers vom Stimmrecht verbietet sich ohnehin.
4. Eine Regelung, die diejenigen, denen ein Miteigentumsanteil gemeinschaftlich zusteht, zur Bestellung eines Bevollmächtigten verpflichtet und das Ruhen des Stimmrechts bis dahin anordnet, ist wirksam.
5. Durch eine Regelung, dass abstimmungs- und teilnahmeberechtigt an einer Eigentümerversammlung der jeweils im Zeitpunkt der Einladung im Grundbuch eingetragene Eigentümer ist, wird in bestimmten Fallkonstellation entgegen § 25 Abs. 2 WEG das Stimmrecht des zum Zeitpunkt der Eigentümerversammlung eingetragenen Eigentümers beschränkt, so dass diese Regelung unwirksam ist.

IMRRS 2018, 0109

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 10.11.2017 - 32 C 365/17
Hauseigentümer haften nicht für Schäden durch Walnussbäume, die über die Grundstücksgrenze des Nachbarn ragen.

IMRRS 2018, 0098

BFH, Beschluss vom 27.11.2017 - IX B 144/16
1. Ob bei der Aufteilung des Gesamtkaufpreises einer Immobilie der Bodenwert und Gebäudewert mit Hilfe des Vergleichswertverfahrens, des Ertragswertverfahrens oder des Sachwertverfahrens zu ermitteln ist, ist nach den tatsächlichen Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls zu entscheiden.*)
2. Die Wahl des Wertermittlungsverfahrens ist vom FG zu begründen.*)

IMRRS 2018, 0097

KG, Beschluss vom 28.11.2017 - 1 W 400/15
Die società semplice (einfache Gesellschaft) italienischen Rechts ist (im Grundbuchverfahren) rechtsfähig.*)

IMRRS 2018, 0090

OLG Stuttgart, Urteil vom 26.09.2017 - 10 U 140/16
1. Änderungen eines Grundstücksübertragungsvertrags bedürfen auch dann gemäß § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB der notariellen Beurkundung, wenn der Änderungsvertrag nach Auflassung, aber noch vor Eigentumsumschreibung geschlossen wird (entgegen BGH, Urteil vom 14.05.1971 - V ZR 25/69, m.w.N.; Urteil vom 25.02.1972 - V ZR 74/69; Urteil vom 27.10.1972 - V ZR 37/71; Urteil vom 23.031973 - V ZR 166/70; Urteil vom 09.11.1979 - V ZR 38/78; Urteil vom 28.09.1984 - V ZR 43/83, NJW 1985, 266; Urteil vom 06.05.1988 - V ZR 50/87, BGHZ 104, 276; Urteil vom 28.10.2011 - V ZR 212/10, NJW-RR 2012, 18, Rn. 15).*)
2. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Vertragsparteien im ursprünglichen Vertrag die Auflassung erklären und der Erwerber die Eintragung des Eigentumswechsels in das Grundbuch beantragt, die Parteien den Notar aber anweisen, eine die Auflassungserklärung enthaltende beglaubigte Abschrift oder Ausfertigung der Urkunde erst zu erteilen, wenn ihm die Zahlung des geschuldeten Kaufpreises nachgewiesen worden ist.*)

IMRRS 2018, 0083

BGH, Urteil vom 27.10.2017 - V ZR 8/17
Dem Nachbarn, der von dem Eigentümer von Bäumen, die den landesrechtlich vorgeschriebenen Grenzabstand nicht einhalten, deren Beseitigung oder Zurückschneiden wegen des Ablaufs der dafür in dem Landesnachbarrecht vorgesehenen Ausschlussfrist nicht mehr verlangen kann, kann für den erhöhten Reinigungsaufwand infolge des Abfallens von Laub, Nadeln, Blüten und Zapfen dieser Bäume ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog zustehen (Bestätigung von Senat, Urteil vom 14.11.2003 - V ZR 102/03, BGHZ 157, 33).*)

IMRRS 2018, 0072

BGH, Urteil vom 29.09.2017 - V ZR 19/16
1. Die Erweiterung der subjektiven Grenzen der Rechtskraft eines Urteils gegenüber dem Rechtsnachfolger gemäß § 325 Abs. 1 Fall 1 ZPO führt nicht zu einer Erweiterung der objektiven Grenzen der Rechtskraft.*)
2. Die auf ein schuldrechtliches Recht zum Besitz gestützte Abweisung einer Vindikationsklage im Vorprozess hindert den Rechtsnachfolger nicht an einer eigenen Vindikationsklage, wenn er weder rechtsgeschäftlich noch kraft Gesetzes in das Schuldverhältnis mit dem Besitzer eingetreten ist.*)
3. § 265 ZPO ist auch anzuwenden, wenn die Ansprüche aus dem Eigentum an der in Streit befangenen Sache aufgrund einer Ermächtigung durch den Rechtsinhaber von einem Dritten im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft geltend gemacht werden.*)
4. Das Besitzrecht eines Käufers, dem der Verkäufer die Kaufsache übergeben hat, entfällt, wenn der Eigentumsverschaffungsanspruch aus dem Kaufvertrag, etwa infolge Rücktritts oder aufgrund eines Verlangens von Schadensersatz statt der ganzen Leistung, nicht (mehr) besteht.*)
5. Das Revisionsgericht kann über die sachliche Berechtigung der Klage auch nach deren Abweisung als unzulässig entscheiden, wenn das Berufungsurteil einen Sachverhalt ergibt, der für die rechtliche Beurteilung eine verwertbare tatsächliche Grundlage bietet, und bei Zurückverweisung der Sache ein anderes Ergebnis nicht möglich erscheint (Anschluss an BGH, Urteile vom 05.12.1975 - I ZR 122/74, WM 1976, 164, 165 und vom 10.10.1991 - IX ZR 38/91, NJW 1992, 436, 438).*)
