Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5159 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2019
IMRRS 2019, 0201LG München I, Urteil vom 08.02.2017 - 15 O 23907/15
1. Zur Frage der Passivlegitimation bei Schäden, die durch die Sprengung einer Luftmine aus dem 2. Weltkrieg im Rahmen der Kampfmittelräumung entstehen.*)
2. Der Anspruch gegen die öffentliche Hand wegen Schäden im Zusammenhang mit der Sprengung einer Luftmine ist aufgrund des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs gegen den Grundstückseigentümer, auf dessen Grundstück die Luftmine liegt, ausgeschlossen.*)
VolltextIMRRS 2019, 0159
OLG Köln, Beschluss vom 27.09.2018 - 2 Wx 314/18
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2019, 0157
BGH, Beschluss vom 08.01.2019 - XI ZR 535/17
Zur Anwendbarkeit des Vergleichswertverfahrens bei der Feststellung des Verkehrswerts einer Immobilie.*)
VolltextIMRRS 2019, 0136
BGH, Urteil vom 10.01.2019 - III ZR 37/18
Im Rahmen eines Konzepts zum betreuten Wohnen ist ein in einer Teilungserklärung enthaltener Kontrahierungszwang unwirksam, durch den die Wohnungseigentümer zum Abschluss von Betreuungsverträgen mit einer Bindung von mehr als zwei Jahren verpflichtet werden sollen, wenn sie die Wohnung selbst nutzen, und den einzelnen Wohnungseigentümern beziehungsweise der Wohnungseigentümergemeinschaft keine angemessenen Spielräume für eine interessengerechte Ausgestaltung der Verträge einräumt (Anschluss und Fortführung von BGH, IMR 2006, 1095 - nur online, und vom 21.12.2012 - V ZR 221/11, NJW 2013, 1963).*)
VolltextIMRRS 2019, 0114
OLG München, Beschluss vom 24.09.2018 - 34 Wx 194/18
Tauschen Wohnungseigentümer in einer bestehenden Eigentümergemeinschaft zwei in sich abgeschlossene, vom übrigen Sondereigentum getrennte Nebenräume durch Neuzuordnung zur jeweils anderen Einheit aus, so kann die Inhaltsänderung des Sondereigentums durch Änderungsvermerk im Bestandsverzeichnis der betroffenen Wohnungsgrundbücher so eingetragen werden, dass die ausgetauschten Nebenräume die Nummer desjenigen Sondereigentums beibehalten, zu dem sie bisher gehörten, sofern trotz unterschiedlicher Nummerierung die eindeutige Zuordnung der Räume zum jeweiligen Sondereigentum nicht gefährdet und Verwirrung nicht zu besorgen ist (Abgrenzung zu Senat vom 13.08.2010 - 34 Wx 105/10 = IBRRS 2010, 3600 = IMRRS 2010, 2636).*)
VolltextIMRRS 2019, 0113
OLG München, Beschluss vom 01.10.2018 - 34 Wx 10/18
Zur Auslegung einer Auflassung, mit der im Anschluss an die Darlegung der gewollten, aber von Bedingungen abhängig gemachten Vermögensaufteilung erklärt wird, über den "entsprechenden" Eigentumsübergang einig zu sein.*)
VolltextIMRRS 2019, 0105
OLG München, Beschluss vom 15.01.2019 - 34 Wx 389/18
1. Eine vom Vertreter erklärte Bewilligung zur Belastung des Immobilieneigentums des Vertretenen mit einem Grundpfandrecht kann nicht Grundlage einer Eintragung sein, wenn zwar nach Beurkundung, aber vor Eingang des unter Vorlage einer beglaubigten Abschrift der Urkunde vom Notar für den verlierenden und den gewinnenden Teil gestellten Vollzugsantrags die Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten widerrufen und der Widerruf noch vor dem Eingang der Bewilligung dem Grundbuchamt bekannt wurde.*)
2. Dass eine dem Bevollmächtigten erteilte Ausfertigung der Vollmachtsurkunde im Beurkundungstermin vorgelegen hat, ist in diesem Fall ebenso unerheblich wie die Frage, ob die Ausfertigung im Zeitpunkt des Vollzugsantrags beim Grundbuchamt bereits zurückgegeben war.*)
VolltextIMRRS 2019, 0112
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.12.2018 - 24 U 216/17
1. Auf in der Vergangenheit aufgetretene Schäden muss ein Veräußerer nur dann hinweisen, wenn er zumindest für möglich hält, dass die Schadensursache nicht ordnungsgemäß und nachhaltig behoben wurde. Die Ausführung einer Mängelbeseitigung in Eigenleistung rechtfertigt eine Hinweispflicht jedenfalls dann nicht, wenn nachfolgend eine Erfolgskontrolle durchgeführt wurde und der Veräußerer deshalb von einer erfolgreichen Schadensbehebung ausgehen durfte.*)
2. Die Erkennbarkeit von Feuchtigkeitsschäden ist ein individueller Prozess, der von vielfältigen Faktoren (z.B. Vorerfahrungen und Fachkenntnisse, Aufmerksamkeit, visuelle Wahrnehmungsfähigkeit, Häufigkeit der Benutzung der betroffenen Räume etc.) abhängig ist. Er unterliegt der tatrichterlichen Feststellung und nicht der eines Gerichtssachverständigen.*)
3. Soll ein Zeuge über eine bei einer anderen Person eingetretene innere Tatsache (hier: Erkennen des Fehlschlagens einer Sanierung und bewusstes Verbergen von Feuchtigkeitsmängeln) Angaben machen, so ist ein solcher Beweisantritt nur beachtlich, wenn auch Anknüpfungstatsachen genannt werden, aufgrund welcher Umstände die Beweisperson von der bei der anderen Person vorliegenden inneren Tatsache Kenntnis erlangt haben soll (vgl. BGH, (Urteil vom 4. Mai 1983 - VIII ZR 94/82).*)
4. Ein übergangener Feststellungsantrag kann im Berufungsrechtszug lediglich im Wege einer Klageerweiterung geltend gemacht werden. Ein Rechtsmittel kann nicht auf Ergänzung des Urteils gerichtet sein, denn die Beschwer liegt in der getroffenen und nicht in der unterlassenen Entscheidung.*)
VolltextIMRRS 2019, 0103
OLG München, Beschluss vom 15.01.2019 - 34 Wx 367/18
1. Eine vom Vertreter erklärte Bewilligung zur Belastung des Immobilieneigentums des Vertretenen mit einem Grundpfandrecht kann nicht Grundlage einer Eintragung sein, wenn zwar nach Beurkundung, aber vor Eingang des unter Vorlage einer beglaubigten Abschrift der Urkunde vom Notar für den verlierenden und den gewinnenden Teil gestellten Vollzugsantrags die Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten widerrufen und der Widerruf noch vor dem Eingang der Bewilligung dem Grundbuchamt bekannt wurde.*)
2. Dass eine dem Bevollmächtigten erteilte Ausfertigung der Vollmachtsurkunde im Beurkundungstermin vorgelegen hat, ist in diesem Fall ebenso unerheblich wie die Frage, ob die Ausfertigung im Zeitpunkt des Vollzugsantrags beim Grundbuchamt bereits zurückgegeben war.*)
3. Ein Eintragungsantrag ist beim Grundbuchamt nicht schon nach § 13 Abs. 2 GBO eingegangen, wenn er nach Mitteilung der Post an das Amtsgericht ausgeliefert ist, sondern erst, wenn er der Person im Grundbuchamt vorgelegt wird, die zur Entgegennahme zuständig ist. *)
VolltextIMRRS 2019, 0056
OLG Koblenz, Urteil vom 20.12.2018 - 1 U 287/18
1. Bei einer vom Verkäufer nicht offenbarten Denkmalschutzeigenschaft eines Gebäudes, hier eines im 17. Jahrhundert erstellten Fachwerkhauses, handelt es sich nicht um einen Rechtsmangel, sondern um einen Sachmangel. Die Denkmaleigenschaft bedeutet für ein Kaufobjekt eine öffentlich-rechtliche Beschränkung, die dem jeweiligen Eigentümer zusätzliche Verhaltens- und Unterlassungspflichten auferlegt. Durch die Eintragung in das Verzeichnis der Baudenkmäler sind die Befugnisse des Eigentümers nach § 903 BGB nicht unerheblich eingeschränkt.*)
2. Mit der Denkmalschutzeigenschaft eines Gebäudes ist verbunden, dass der Eigentümer nach § 2 des Denkmalschutzgesetzes von Rheinland-Pfalz vom 22.03.1978 (DSchG, GVBl. 1978, 159) verpflichtet ist, das Kulturdenkmal im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und zu pflegen (in Anknüpfung an OLG Celle, Urteil vom 13.05.1988 - 4 U 107/87; ferner OLG Saarbrücken, Urteil vom 06.02.1996 - 4 U 422/95 = IBR 1996, 393 für das niedersächsische und saarländische Landesrecht).*)
3. Eine Arglisthaftung wegen der Täuschung durch Verschweigen offenbarungspflichtiger Mängel, die zur Folge hat, dass der Verkäufer eines denkmalgeschützten Hauses sich nicht auf einen Gewährleistungsausschluss stützen kann, setzt voraus, dass dem Verkäufer Fehler bekannt waren oder er sie zumindest für möglich hielt und er billigend in Kauf nahm, dass dem Käufer diese Fehler nicht bekannt waren und er bei deren Offenlegung den Kaufvertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte.*)
4. Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (in Anknüpfung an OLG Koblenz, Hinweis vom 19.01.2009 gemäß § 522 Abs. 2 ZPO - 2 U 422/08; Hinweis vom 20.02.2009 - 2 U 848/08; Hinweisbeschluss vom 04.10.2012 i.V.m. Zurückweisungsbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 13.12.2012 - 2 U 1020/11; Hinweis gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 13.11.2009 - 2 U 443/09 = IMR 2010, 110).*)
VolltextIMRRS 2019, 0042
OLG München, Urteil vom 02.05.2018 - 7 U 3715/17
1. Die Höhe des Wertersatzes richtet sich danach, welcher Betrag durchschnittlich für eine vertragliche Gebrauchsgestattung zu entrichten gewesen wäre.
2. Eine lineare Teilwertabschreibung ist im Leasingrecht kein geeignetes Kriterium für die Bemessung des Werts gezogener Nutzungen.
3. Für ein von Anfang an mangelhaftes Leasingobjekt ist der für die Nutzung zu leistende Wertersatz angemessen herabzusetzen, § 536 Abs. 1 BGB.
VolltextIMRRS 2019, 0021
KG, Beschluss vom 13.11.2018 - 1 W 235/18
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2019, 0011
OLG Köln, Urteil vom 29.11.2018 - 3 U 24/18
Zu den Voraussetzungen einer Beschaffenheitsvereinbarung bei vertraglicher Bestimmung im Kaufvertrag zu Mieteinnahmen eines Mehrfamilienhauses.*)
VolltextOnline seit 2018
IMRRS 2018, 1446OLG Köln, Beschluss vom 07.02.2018 - 2 Wx 5/18
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2018, 1440
BGH, Urteil vom 12.10.2018 - V ZR 81/18
Die Überbaurente ist nicht nach Art und Ausmaß der Einbuße bei der tatsächlichen Nutzung des überbauten Grundstücksteils, sondern allein auf der Grundlage von dessen Verkehrswert zur Zeit der Grenzüberschreitung zu berechnen.*)
VolltextIMRRS 2018, 1439
BGH, Beschluss vom 29.11.2018 - III ZR 222/18
Die Bemessung des Streitwerts richtet sich nach §§ 8, 9 ZPO (Rechtsmittelbeschwer) beziehungsweise § 41 Abs. 1 GKG (Gebührenstreitwert), wenn sich der auf Räumung und Herausgabe verklagte Besitzer gegenüber dem klageführenden Eigentümer darauf beruft, dass ihm aus einem zwischen dem Kläger und einem Dritten geschlossenen Pachtvertrag ein Recht auf Übertragung eines darin vereinbarten - objektbezogenen - Dauerwohnrechts und somit ein Besitzrecht zustehe.*)
VolltextIMRRS 2018, 1436
OLG Hamm, Urteil vom 29.10.2018 - 5 U 34/18
Wird die betroffene Wohnung in dem der Eintragungsbewilligung beigefügten Aufteilungsplan lediglich in einer horizontalen Ebene dargestellt, lässt sich nach der Grundbucheintragung, die sich hierzu nicht verhält, nicht feststellen, dass sich das Sondereigentum auch auf einen etwaigen über dem Dachgeschoss befindlichen Raum beziehen sollte.*)
VolltextIMRRS 2018, 1430
OLG Braunschweig, Urteil vom 01.11.2018 - 9 U 51/17
1. Hält der Verkäufer einer gebrauchten Immobilie konkretes Wissen darüber zurück, dass ein Mangel tatsächlich besteht, während für ihn erkennbar dem Käufer aufgrund der Besichtigung sich allenfalls eine Mangelverdacht ergeben konnte, so handelt er arglistig und kann sich auf einen vereinbarten Gewährleistungsausschluss nicht berufen (Anschluss an BGH, Urteil vom 20.10.2000 - V ZR 285/99, Rz. 9, IBR 2001, 47).*)
2. Auf ein konkretes, dem des Käufers überlegenes Wissen des Verkäufers darüber, dass das zu verkaufende Fachwerkgebäude einen seit Jahren währenden, ausgepägten und fortschreitenden Schädlingsbefall aufweist, ist zu schließen, wenn der Verkäufer selbst in Eigenarbeit von ihm erkannten Schädlingsbefall, anstatt ihn fachgerecht zu sanieren, lediglich verdeckt, indem er durch Schädlingsfraß und Pilzbefall entstandene Bohrlöcher und Risse nur verfüllt, die Fachwerkbalken mit Farbe überstreicht und beim weiteren Bewohnen über lange Zeit (hier: 16 Jahre) auch für ihn als Laien erkennbar ist, dass der Schädlingsbefall weiter voranschreitet, indem sich erneut und verbreitet Bohrlöcher und Risse zeigen.*)
3. Der gewährleistungsrechtlich zur Rückabwicklung eines Immoblienkaufvertrags verpflichtete Verkäufer schuldet dem Käufer die Erstattung des Betrags der von diesem aufgewendeten Grunderwerbsteuer nur Zug um Zug gegen Abtretung des Anspruchs des Käufers gegen das Finanzamt auf Rückerstattung der Grunderwerbssteuer. Denn der Käufer kann nach der Rückabwicklung des Kaufvertrags die Aufhebung der erfolgten Steuerfestsetzung nach § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG und die Rückzahlung der geleisteten Grunderwerbsteuer verlangen. Der bedingte Erstattungsanspruch gegen das Finanzamt ist ein auszugleichender Vorteil, der dem Verkäufer im Wege der Abtretung herausgegeben werden muss (Anschluss an OLG Hamm, Urteil vom 29.04.2010 - 22 U 127/09, Rz. 36, IMR 2010, 392).*)
VolltextIMRRS 2018, 1429
OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.10.2018 - 24 U 194/17
1. Vereinbaren die Parteien eines Immobilienkaufvertrages als Beschaffenheit, "dass die vorhandene Bebauung baurechtlich genehmigt ist", so muss bei Vertragsschluss die vorhandene Nutzung der Gebäudeteile rechtlich zulässig sein.*)
2. Damit zusammenhängende Gewährleistungsansprüche sind grundstücksbezogen zu beurteilen und verjähren innerhalb der 5-jährigen Frist des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB.*)
3. Trotz der Entscheidung des VII. Zivilsenats des BGH vom 22.02.2018 (Az. VII ZR 46/17, IBR 2018, 196) verbleibt es im Kaufrecht bei dem Recht des Käufers, fiktive Mängelbeseitigungskosten im Rahmen des kleinen Schadensersatzes geltend machen zu können.*)
VolltextIMRRS 2018, 1400
OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.10.2018 - 12 U 69/18
1. Dem Gebäudeversicherer steht bei Eintritt des Versicherungsfalls gegen den Haftpflichtversicherer eines Mieters analog § 78 Abs. 2 Satz 1 VVG ein Ausgleichsanspruch insoweit zu, als auch der Haftpflichtversicherer für den entstandenen Schaden an sich eintrittspflichtig wäre, dem Gebäudeversicherer aber ein Zugriff auf den Deckungsanspruch aus der Haftpflichtversicherung über § 86 Abs. 1 Satz 1 VVG wegen des dem Gebäudeversicherungsvertrag im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu entnehmenden Regressverzichts verwehrt ist.*)
2. Für den Ausgleichsanspruch analog § 78 Abs. 2 Satz 1 VVG gelten dieselben Beweislastgrundsätze wie für den Schadensersatzanspruch des Vermieters gegen den Mieter. Die Umkehr der Beweislast bezüglich der objektiven Pflichtverletzung und des Verschuldens zu Lasten des Mieters - im Fall des Ausgleichsanspruchs zu Lasten seines Haftpflichtversicherers - setzt voraus, dass der Schaden durch "Mietgebrauch" und damit im Obhuts- und Gefahrenbereich des Mieters entstanden ist. Dagegen bleibt es bei der Beweislast des Vermieters - im Fall des Ausgleichsanspruchs bei der Beweislast des Gebäudeversicherers -, wenn nicht auszuschließen ist, dass der Schadenseintritt vom Mieter in keiner Weise veranlasst oder beeinflusst worden ist.*)
3. Die Beweislast liegt beim Mieter - bzw. bei seinem Haftpflichtversicherer -, wenn Zündquelle eine an das Stromnetz angeschlossene ("eingesteckte") und somit verwendete mobile Mehrfachsteckleiste war. Es kommt dabei nicht darauf an, wer die Mehrfachsteckleiste in die versicherte Mietsache einbrachte; auch ist ohne Belang, in wessen Eigentum sie stand und wer sie ursprünglich in Betrieb nahm.*)
VolltextIMRRS 2018, 1366
OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.11.2017 - 3 U 132/16
Der Inhalt der Grunddienstbarkeit ist durch Auslegung des eingetragenen Inhalts festzustellen. Er wandelt sich weder allein durch Zeitablauf noch durch Änderung der Bedürfnisse.*)
VolltextIMRRS 2018, 1372
BGH, Urteil vom 26.10.2018 - V ZR 143/17
1. Da das häusliche Musizieren einschließlich des dazugehörigen Übens zu den sozialadäquaten und üblichen Formen der Freizeitbeschäftigung gehört, sind daraus herrührende Geräuscheinwirkungen jedenfalls in gewissen Grenzen zumutbar und in diesem Rahmen als unwesentliche Beeinträchtigung des benachbarten Grundstücks im Sinne von § 906 Abs. 1 BGB anzusehen; insoweit hat ein Berufsmusiker, der sein Instrument (hier: Trompete) im häuslichen Bereich spielt, nicht mehr, aber auch nicht weniger Rechte als ein Hobbymusiker und umgekehrt.*)
2. Dass sich Geräuscheinwirkungen durch die Nutzung von Nebenräumen wie einem Dachgeschoss- oder Kellerraum verhindern oder verringern lassen, rechtfertigt es nicht, dem Nachbarn das Musizieren in den Haupträumen seines Hauses gänzlich zu untersagen.*)
3. Bei der Bestimmung der einzuhaltenden Ruhezeiten kommt es grundsätzlich nicht auf die individuellen Lebensumstände des die Unterlassung beanspruchenden Nachbarn an (hier: Nachtdienst als Gleisbauer); vielmehr sind beim häuslichen Musizieren die üblichen Ruhestunden in der Mittags- und Nachtzeit einzuhalten.*)
4. Wann und wie lange musiziert werden darf, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere dem Ausmaß der Geräuscheinwirkung, der Art des Musizierens und den örtlichen Gegebenheiten; eine Beschränkung auf zwei bis drei Stunden an Werktagen und ein bis zwei Stunden an Sonn- und Feiertagen, jeweils unter Einhaltung üblicher Ruhezeiten, kann als grober Richtwert dienen.*)
IMRRS 2018, 1354
KG, Beschluss vom 06.03.2018 - 19 W 25/18
Der Miteigentümer eines Grundstücks ist in entsprechender Anwendung des § 792 ZPO befugt, auch ohne laufendes Teilungsversteigerungsverfahren die Erteilung eines Erbscheins über den Nachlass der Erblasserin zu beantragen.*)
VolltextIMRRS 2018, 1351
LG Berlin, Urteil vom 09.07.2018 - 28 O 224/17
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2018, 1355
KG, Beschluss vom 06.09.2018 - 1 W 88/18
Der einem Betreuer - allein - übertragene Aufgabenkreis "Veräußerung der Eigentumswohnung" kann diesen berechtigen, einen Erwerber zu bevollmächtigen, schon vor Eigentumsumschreibung das Wohnungseigentum mit einer ausschließlich der Finanzierung des Kaufpreises dienenden Grundschuld zu belasten.*)
VolltextIMRRS 2018, 1334
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.07.2018 - 3 Wx 132/18
1. Die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek auf einem Grundstück für mehrere Gläubiger gemeinschaftlich erfordert - auch wenn der Antrag später auf einen Gläubiger beschränkt wird – dass die Anteile der Beteiligten in Bruchteilen oder das für die Gemeinschaft maßgebliche Rechtsverhältnis nicht nur in der Eintragung bezeichnet werden (§ 47 Abs. 1 GBO), sondern sich die entsprechenden Angaben bereits aus den Eintragungsunterlagen ergeben.*)
2. Fehlt die grundsätzlich erforderliche Angabe der Gesamtgläubigerschaft im Titel, so besteht zumindest im Anwendungsbereich des § 47 Abs. 1 GBO dann kein Eintragungshindernis, wenn das Vollstreckungsorgan (Grundbuchamt) sie durch mögliche und gebotene Auslegung des Titels unzweideutig ermitteln kann (hier wurde das ein Gemeinschaftsverhältnis auf Klägerseite nicht ausdrücklich angebende Versäumnisurteil gleichzeitig durch zwei Kläger als Streitgenossen mit gemeinsamem Anwalt erwirkt und sind die beiden - im natürlichen Sinne teilbaren - Zahlungsbeträge nebst Zinsen je einheitlich ohne Differenzierung nach den beiden Klägern ausgewiesen).*)
VolltextIMRRS 2018, 1322
BGH, Urteil vom 13.07.2018 - V ZR 308/17
1. Eine aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis folgende selbstständige Verpflichtung (hier: Versorgung des Nachbargrundstücks mit Wasser) ist mit Rücksicht auf die nachbarrechtlichen Sonderregelungen eine eng begrenzte Ausnahme und kann nur dann angenommen werden, wenn ein über die gesetzliche Regelung hinausgehender billiger Ausgleich der widerstreitenden Interessen zwingend geboten erscheint (Bestätigung der st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 08.02.2013 - V ZR 56/12, NJW-RR 2013, 650).*)
2. Das Vorhandensein von Leitungen, die Grundstücksgrenzen überschreiten und der Versorgung verschiedener Grundstücke dienen, begründet für sich genommen keine zwischen den Grundstückseigentümern bestehende Rechtsgemeinschaft.*)
VolltextIMRRS 2018, 1264
OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.09.2018 - 24 U 185/17
Behauptet der Käufer einer Immobilie bei ausgeschlossener Sachmängelhaftung, Mängel seien nicht erkennbar gewesen und der Verkäufer habe ihn arglistig darüber nicht aufgeklärt, muss der Käufer die negative Tatsache beweisen, nicht aufgeklärt worden zu sein. Im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast muss der Verkäufer lediglich vortragen, wann, wie und wo er aufgeklärt haben will. Für die negative Tatsache, dass Mängel erkennbar waren, gilt nichts anderes. Der Verkäufer muss in einem derartigen Fall nur angeben, dass der Mangel seiner Art nach unabhängig vom Zeitpunkt und der Dauer der Besichtigung für jeden potentiellen Käufer ebenso sichtbar war.*)
VolltextIMRRS 2018, 1263
BGH, Urteil vom 14.09.2018 - V ZR 165/17
1. Die Sozialbindung einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung stellt einen Rechtsmangel dar (Bestätigung von Senat, Urteil vom 21.01.2000 - V ZR 387/98, NJW 2000, 1256; Urteil vom 28.10.1983 - V ZR 235/82, WM 1984, 214; Urteil vom 09.07.1976 - V ZR 256/75, BGHZ 67, 134, 135 f.).*)
2. Die Ursächlichkeit der Arglist für den Kaufentschluss ist im Rahmen von § 444 BGB unerheblich; das gilt auch dann, wenn sich das arglistige Verschweigen auf einen Rechtsmangel bezieht (im Anschluss an Senat, Urteil vom 15.07.2011 - V ZR 171/10, IMR 2001, 463 = BGHZ 190, 272 Rz. 13).*)
VolltextIMRRS 2018, 1245
LG Karlsruhe, Urteil vom 15.10.2018 - 9 O 53/18
Ansprüche aus §§ 812, 951 BGB wegen wertsteigernder baulicher Veränderungen an einem Hausgrundstück sind nicht fällig, solange zwischen Vermieter und Mieter ein Mietverhältnis besteht.
VolltextIMRRS 2018, 1232
OLG Saarbrücken, Urteil vom 05.09.2018 - 5 U 24/18
1. Zu den Voraussetzungen des sog. "Hammerschlags- und Leiterrechts".*)
2. Kein unmittelbarer Entschädigungsanspruch des Grundstücksnachbarn, dessen Grundstück durch Handwerksarbeiten am Nachbaranwesen in nicht näher dargelegtem Umfang beeinträchtigt wurde, gegen das Bergbauunternehmen, das diese Arbeiten in Erfüllung seiner gesetzlichen Schadensersatzpflicht zu Gunsten des Nachbarn in Auftrag gegeben hat.*)
VolltextIMRRS 2018, 1216
BGH, Beschluss vom 13.09.2018 - V ZR 270/17
Darf eine Garage nicht abgerissen werden, bemisst sich die Beschwer an der Wertminderung, die das Grundstück durch die zu unterlassende Handlung, also den Abriss, erleidet.
VolltextIMRRS 2018, 1499
BGH, Urteil vom 13.09.2018 - IX ZR 190/17
in dem Rechtsstreit
Verkündet am: 13. September 2018
Nachschlagewerk: ja BGHZ: neinBGHR: ja
AnfG § 1 Abs. 1
Der eine Grundstücksübertragung anfechtende Gläubiger kann gegenüber dem Einwand des Erwerbers, das Grundstück sei bereits wertausschöpfend belastet gewesen, die Anfechtbarkeit einer vorrangigen Belastung nicht geltend machen, wenn die Möglichkeit der Anfechtung nur im Verhältnis zu Dritten besteht (im Anschluss an BGH, NJW 1996, 3147).
IMRRS 2018, 1180
BFH, Urteil vom 02.07.2018 - IX R 31/16
Eine einmalige Entschädigung, die für das mit einer immerwährenden Dienstbarkeit gesicherte und zeitlich nicht begrenzte Recht auf Überspannung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung gezahlt wird, zählt nicht zu den nach dem EStG steuerbaren Einkünften.*)
VolltextIMRRS 2018, 1179
VGH Bayern, Beschluss vom 14.06.2018 - 2 CS 18.960
1. Ein Rechtsverstoß, der den Erlass einer Nutzungsuntersagung rechtfertigt, liegt bei einem genehmigungspflichtigen Vorhaben grundsätzlich schon dann vor, wenn das Vorhaben ohne Baugenehmigung ausgeführt wird.
2. Die Nutzungsuntersagung hat in erster Linie die Funktion, den Bauherrn auf das Genehmigungsverfahren zu verweisen. Deshalb muss grundsätzlich nicht geprüft werden, ob das Vorhaben auch gegen materielles Recht verstößt. Allerdings darf eine wegen eines Verstoßes gegen die Vorschrift über die Genehmigungspflicht formell rechtswidrige Nutzung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist.
VolltextIMRRS 2018, 1171
VG Berlin, Urteil vom 17.05.2018 - 13 K 724.17
1. In einem milieuschutzrechtlichen Erhaltungsgebiet kann die Gemeinde zum Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung von ihrem Vorkaufsrecht auch bei bebauten Grundstücken Gebrauch machen. Maßgeblich ist, ob der Verkauf, insbesondere durch die zu erwartende Begründung von Wohnungseigentum, geeignet ist, die künftige Zusammensetzung der Wohnbevölkerung im Erhaltungsgebiet zu gefährden. Dies ist der Fall, wenn zu befürchten ist, dass der Erwerber die Erhaltungsziele, also den Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, nicht beachten wird.*)
2. Bei den Regelungen über das gemeindliche Vorkaufsrecht handelt es sich um zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG). Dabei wird der Verkäufer in seiner Verfügungsbefugnis, nämlich bei der Auswahl des Käufers, und der Käufer lediglich in seinem obligatorischen Eigentumsverschaffungsanspruch beschränkt.*)
3. § 36 Nr. 4 Alt. 2 BauGB ist teleologisch so zu reduzieren, dass in den Fällen einer Milieuschutzsatzung auf die zukünftige Entwicklung des Erhaltungsgebiets abgestellt wird.*)
VolltextIMRRS 2018, 1164
LG Aurich, Urteil vom 15.09.2017 - 4 S 57/17
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2018, 1172
BGH, Urteil vom 06.07.2018 - V ZR 115/17
Der Titelgläubiger kann nach Abtretung der Grundschuld aus der Unterwerfungserklärung des Schuldners gegen diesen vollstrecken, wenn der Zessionar, der ihn materiell-rechtlich zur Einziehung der Grundschuld ermächtigt hat, nicht in den Sicherungsvertrag eingetreten ist; hierbei muss sich der Titelgläubiger allerdings die Einwendungen und Einreden entgegenhalten lassen, die dem Schuldner aus dem Sicherungsvertrag zustehen (Fortführung von BGH, Urteil vom 30.03.2010- XI ZR 200/09, BGHZ 185, 133; Senat, Urteil vom 03.12.2010 - V ZR 200/09, BKR 2011, 291).*)
VolltextIMRRS 2018, 1151
LG Berlin, Beschluss vom 05.07.2018 - 18 S 1/15
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2018, 1163
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.05.2018 - 8 UF 175/17
Auch wenn der dinglich berechtigte Ehegatte (hier: Eigentümer) dem anderen Ehegatten im Zuge der Trennung die Ehewohnung zunächst überlassen hat und erst nach Rechtskraft der Scheidung die Überlassung an sich selbst verlangt, kann der andere Ehegatte die Herausgabe nur bei Vorliegen einer unbilligen Härte verweigern (§ 1568a Abs. 2 BGB analog).*)
VolltextIMRRS 2018, 1144
OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.03.2018 - 9 U 38/17
1. Derjenige, der gutgläubig falsche Angaben macht, handelt grundsätzlich nicht arglistig, mag der gute Glaube auch auf Fahrlässigkeit oder selbst auf Leichtfertigkeit beruhen. Nicht gutgläubig handelt allerdings, wer ohne tatsächliche Grundlagen "ins Blaue hinein" unrichtige Angaben macht.
2. Eine allgemeine, im Präsens formulierte Frage nach Rissen begründet schon rein objektiv keine Pflicht zur Offenbarung von bei einem Erdbeben vor 25 Jahren entstandenen und sach- und fachgerecht verschlossenen Rissen.
3. Nur auf die ausdrückliche Frage des Käufers hin, ob früher einmal Schäden existierten, müsste der Verkäufer die Risse erwähnen.
4. Ein beseitigter Schaden, der in einem Zeitraum von 25 Jahren nicht, jedenfalls nicht merklich erneut aufgetreten ist, muss einem Verkäufer nicht als ein möglicherweise immer noch oder wieder vorhandener Mangel präsent sein.
5. Bei einer Fachfirma darf der Auftraggeber grundsätzlich auf eine sach- und fachgerechte Ausführung der Arbeiten vertrauen.
6. Zieht der Käufer von sich aus einen Sachverständigen hinzu, der in allen Räumen Messungen an den Kelleraußenwänden und der Bodenplatte vornimmt, besteht für den Verkäufer keine Veranlassung, auf hierbei feststellbare Mängel hinzuweisen.
7. Nach Gefahrübergang besteht grundsätzlich ein Anwendungsvorrang der §§ 434 ff. BGB, der einen Rückgriff auf die Grundsätze über das Verschulden bei Vertragsschluss nur im Falle vorsätzlich falscher Angaben des Verkäufers über Eigenschaften der Kaufsache gestattet.
VolltextIMRRS 2018, 1117
BGH, Urteil vom 14.09.2018 - V ZR 213/17
Änderungen eines Grundstückskaufvertrags nach der Auflassung sind formlos möglich, wenn die Auflassung bindend geworden ist (§ 873 Abs. 2 BGB; Bestätigung u.a. von Senat, Urteil vom 28.09.1984 - V ZR 43/83, WM 1984, 1539).*)
VolltextIMRRS 2018, 1106
OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.08.2018 - 4 U 17/18
1. Der Eigentümer eines Grundstücks kann von einem anderen Grundstück ausgehende Immissionen nur verbieten, wenn die Einwirkung die Benutzung seines Grundstücks wesentlich beeinträchtigt.
2. Ob Geräuschimmissionen wesentlich sind, richtet sich nach Dauer und Häufigkeit der Geräusche. Dabei ist in erster Linie auf die Lautstärke und Lästigkeit des stärksten Einzelgeräuschs und damit auf den Wirkpegel abzustellen.
3. Ein Glockengeläut, das nur zweimal am Tag und damit relativ selten für jeweils nur 2 1/2 Minuten zu hören ist und immer zur gleichen Zeit einsetzt, ist ein vorhersehbares Geräusch auf das sich die betroffenen Nachbarn einstellen können.
VolltextIMRRS 2018, 1006
LG Bonn, Urteil vom 27.03.2018 - 8 S 135/17
1. Das unbefugte Aufstellen von Altkleider-Sammelcontainern auf einem Grundstück stellt eine verbotene Eigenmacht gem. § 858 Abs. 1 BGB dar, für die auch der Mitbesitzer als Zustandsstörer verantwortlich ist.
2. (Mit-)Besitzer und damit Störer ist auch, wer nach der Verkehrsanschauung die tatsächliche Gewalt über einen Altkleider-Sammelcontainer ausübt; hier derjenige, der den Altkleider-Sammelcontainer leert und betreut.
3. Gegen den Störer bestehen sowohl Ansprüche auf Beseitigung und Unterlassung als auch auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung gem. § 978 i.V.m. § 990 BGB.
VolltextIMRRS 2018, 1077
LG Paderborn, Urteil vom 30.11.2017 - 3 O 182/17
1. Ein Nachbar kann verlangen, dass eine Überwachungskamera entfernt wird, die seine Wegerechtsfläche filmt (§ 1004 BGB i.V.m. allgemeinem Persönlichkeitsrecht).
2. Dies gilt auch, wenn die Kamera die Personen gar nicht aufnimmt. Schon das "Gefühl des Überwachtwerdens" schränkt die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Betroffenen massiv ein.
3. Das Persönlichkeitsrecht ist daher schon dann beeinträchtigt, wenn der Betroffene "eine Überwachung durch die Kameras objektiv ernsthaft befürchten muss".
VolltextIMRRS 2018, 1067
KG, Urteil vom 10.02.2017 - 5 W 18/17
1. Wird ein Grundstück dergestalt in Wohnungseigentum aufgeteilt, dass das gebildete Wohnungseigentum nicht den vermieteten Wohneinheiten entspricht, entsteht kein Vorkaufsrecht des Mieters nach § 577 Abs. 1 S. 1 BGB. Etwaigem Rechtsmissbrauch kann im Einzelfall mit der Anwendung von § 242 BGB begegnet werden.
2. Wird eine aus zwei Mietwohnungen bestehende Eigentumswohnung verkauft, so steht dem Mieter einer der Mietwohnungen kein Vorkaufsrecht nach § 577 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB an der von ihm angemieteten Wohnung zu.
3. Wie beim Verkauf eines mit einem Mehrfamilienhaus bebauten ungeteilten Grundstücks, entsteht ein Vorkaufsrecht des Mieters nach § 577 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB grundsätzlich nur, wenn sich der Veräußerer vertraglich zur Durchführung der Aufteilung gemäß § 8 WEG verpflichtet und die von dem Vorkaufsrecht erfasste zukünftige Wohnungseigentumseinheit in dem Vertrag bereits hinreichend bestimmt oder zumindest bestimmbar ist.
VolltextIMRRS 2018, 1042
OLG Rostock, Urteil vom 12.07.2018 - 3 U 98/13
1. Der Verkehrswert eines Grundstücks ist der Parteivereinbarung nicht zugänglich.*)
2. Im Falle einer Subventionszweckverfehlung kann einer Kaufpreisnachforderung das Übermaßverbot entgegenstehen.*)
VolltextIMRRS 2018, 0948
KG, Beschluss vom 01.03.2018 - 1 W 98/17
1. Die Buchung einer Vereinbarung nach § 9 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ErbbauRG bedarf keiner Bewilligung des Inhabers eines dinglichen Rechts, das der Erbbauzinsreallast im Rang nachgeht.*)
2. Das Bestehenbleiben der Erbbauzinsreallast gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ErbbauRG kann auch ohne einen Rangvorbehalt nach § 9 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ErbbauRG vereinbart werden.*)
VolltextIMRRS 2018, 0952
OLG Nürnberg, Beschluss vom 17.07.2018 - 15 W 1291/18
Die Einräumung eines Wohnrechts unter der Voraussetzung, dass eine Wohnung von bestimmten Personen nicht mehr bewohnt wird, stellt eine hinreichend bestimmte aufschiebende Bedingung dar.*)
VolltextIMRRS 2018, 0938
OLG München, Beschluss vom 13.04.2018 - 34 Wx 420/17
Zum Nachweis der Entgeltlichkeit bei der Verfügung über Grundbesitz bei einem neben dem Kaufpreis vereinbarten Wohnungsrecht für den Vorerben.*)
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