Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
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IMRRS 2001, 0045
BGH, Urteil vom 12.10.2001 - V ZR 268/00
1. Die Grundsätze des Eigengrenzüberbaus können auch dazu führen, daß eines von mehreren Geschossen eines Hauses als übergebauter Gebäudeteil anzusehen ist, der dem Gebäude und der darunter liegenden Grundstücksfläche zugehörig ist, von der aus übergebaut ist.
2. Veräußert in einem solchen Fall der Eigentümer des übergebauten Gebäudeteils das darunter liegende Grundstück, so kann im Regelfall nicht angenommen werden, daß sich die Übertragung auch auf den übergebauten Teil erstreckt; anderenfalls wäre die Übertragung insgesamt unwirksam.

IMRRS 2001, 0043

BGH, Urteil vom 22.06.2001 - V ZR 56/00
Der Grundstückskäufer kommt mit der Zahlung nicht in Verzug, wenn er sich auf eine Einrede stützen kann, die ihm ein dauerndes oder wenigstens zeitweiliges Leistungsverweigerungsrecht gewährt.

IMRRS 2001, 0042

BGH, Urteil vom 06.07.2001 - V ZR 246/00
Wer sich in Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis einer vorhandenen Immissionsquelle (hier: Industrielärm einer Hammerschmiede) in deren Nähe ansiedelt, ist zwar nicht uneingeschränkt zur Duldung jeglicher Immission verpflichtet, wohl aber zur Duldung derjenigen, die sich in den Grenzen der zulässigen Richtwerte hält.

IMRRS 2001, 0041

BGH, Urteil vom 11.05.2001 - V ZR 14/00
Hat der Verkäufer im Zeitpunkt des Vertragsschlusses an das Vorhandensein eines offenbarungspflichtigen Mangels des Grundstücks keine Erinnerung mehr, begründet seine Versicherung in dem Kaufvertrag, daß ihm erhebliche Mängel nicht bekannt seien, auch unter dem Gesichtspunkt der "Erklärung ins Blaue hinein" nicht den Vorwurf arglistigen Verhaltens.

IMRRS 2001, 0038

BGH, Urteil vom 18.05.2001 - V ZR 119/00
Der Bau einer Wand, die ohne eine auf dem Nachbargrundstück als Grenzwand errichtete Giebelwand nicht standfest ist, führt nicht zum Entstehen von Miteigentum an der aus beiden Wänden gebildeten einheitlichen Wand.

IMRRS 2001, 0034

BGH, Urteil vom 26.01.2001 - V ZR 462/99
Bei unvorhergesehenen und nicht einseitig verschuldeten Problemen sind die Vertragsparteien - hier zwei Grundstücksnachbarn, die eine gemeinsame Ladenpassage errichten wollen - aus § 242 BGB zu Nachverhandlungen verpflichtet (Kooperationspflicht).

IMRRS 2001, 0030

BGH, Urteil vom 04.05.2001 - V ZR 435/99
Wird das Eigentum an einem beschädigten Grundstück übertragen, so erlischt der Anspruch aus § 249 Satz 2 BGB auf Zahlung des zur Herstellung erforderlichen Geldbetrags dann nicht, wenn er spätestens mit Wirksamwerden der Eigentumsübertragung an den Erwerber des Grundstücks abgetreten wird (teilw. Aufgabe von BGHZ 81, 385, 392).

IMRRS 2001, 0028

BGH, Urteil vom 30.03.2001 - V ZR 461/99
1. Auch wenn sich das Berufungsgericht für eine Zurückverweisung nach § 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO entscheiden will, muß es zur Ausübung des ihm eingeräumten Ermessens den maßgeblichen Gesichtspunkt der Prozeßökonomie erwägen und erkennen lassen, daß es die Alternative zwischen einer Zurückverweisung und einer eigenen Sachentscheidung nach § 540 ZPO gesehen hat.
2. Werden bei einem Grundstückskauf weder in der Vertragsurkunde selbst konkrete Mieteinnahmen genannt, noch durch Verweis auf ein Maklerexposé, ein Inserat oder einen Mietvertrag einbezogen, so reicht allein die Vertragsklausel, die den Eintritt des Käufers in ein bestehendes Mietverhältnis regelt, nicht für die Zusicherung eines bestimmten Mietertrages aus.

IMRRS 2001, 0027

BGH, Urteil vom 11.05.2001 - V ZR 114/00
Zu den Mitwirkungspflichten des Käufers bei Übereignung eines Grundstückes.

IMRRS 2001, 0020

BGH, Urteil vom 16.01.2001 - XI ZR 113/00
Wird der vom bestochenen Verhandlungsvertreter ausgehandelte Vertrag nicht von diesem, sondern vom Geschäftsherrn selbst abgeschlossen, so liegt zumindest ein Verschulden bei Vertragsschluß gegenüber dem Geschäftsherrn vor, dem die Schmiergeldzahlung verheimlicht wird.

IMRRS 2001, 0018

BGH, Urteil vom 25.01.2001 - VII ZR 193/99
Zur Aktivlegitimation des einzelnen Eigentümers bei Mängelansprüchen hinsichtlich Gemeinschaftseigentum.

IMRRS 2001, 0017

BGH, Urteil vom 18.01.2001 - VII ZR 247/98
Ein in die Erde eingebrachtes Schutzrohr (Länge 80 m, Durchmesser 1 m), durch das eine Feuerlöschringleitung geführt werden soll, ist ein Bauwerk i.S. von § 638 Abs. 1 BGB.

LG Tübingen, Urteil vom 06.02.1995 - 1 S 229/94
//Bei der Veräußerung eines Grundstücks mit einem neu errichteten
Einfamilienhaus verbleibt es jedenfalls dann bei der kaufvertraglichen Gewährleistung,
wenn es sich um einen Verkauf von privat an privat handelt und der Veräußerer
zunächst beabsichtigt hatte, selbst in das Gebäude
einzuziehen./<\/p>/ BauR 1995, 561
OLG Hamm, Urteil vom 17.02.1994 - 5 U 194/93
(Leitsatz: siehe Volltext)
OLG Hamm, Urteil vom 21.01.1993 - 17 U 38/92
(Leitsatz: siehe Volltext)
OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.06.1991 - 5 U 256/90
//Baubetreuer und Treuhänder haften gesamtschuldnerisch, wenn den
Bauherren Schäden oder finanzielle Nachteile entstehen, die ihre Ursache im Bereich des
Zusammenwirkens zwischen Baubetreuer und Treuhänder
haben./<\/p>/ BauR 1992, 653
OLG Karlsruhe, vom 24.01.1990 - 1 U 349/88
(Leitsatz: siehe Volltext)