Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5159 Entscheidungen insgesamt
IMRRS 2000, 0190
BGH, Urteil vom 12.07.1996 - V ZR 117/95
Kenntnis vom Mangel des rechtlichen Grundes hat bereits derjenige, der die für diesen Mangel maßgebenden Tatsachen kennt und sich der Einsicht in die Nichtigkeit des Verpflichtungsgeschäfts bewußt verschließt.
VolltextIMRRS 2000, 0189
BGH, Urteil vom 14.06.1996 - V ZR 85/95
Wird bei einem Grundstückskaufvertrag ein Vertragseintritt auf der Verkäuferseite erklärt, um den Rangrücktritt der Auflassungsvormerkung des Käufers zu erreichen, kann der Berufung auf den Formmangel dieser Abrede der Arglisteinwand entgegenstehen, wenn sich der Verkäufer, nachdem der Rangrücktritt vollzogen ist, ohne Grund von dieser Vereinbarung lösen will.
VolltextIMRRS 2000, 0187
BGH, Urteil vom 13.02.1996 - XI ZR 239/94
Ein Gesellschaftsvertrag, der den Zweck einer Grundstücksgesellschaft mit "Verwaltung und Verwertung" beschreibt, einen Verkauf der Gesellschaftsgrundstücke aber nicht bindend festlegt, bedarf nicht der notariellen Beurkundung.
VolltextIMRRS 2000, 0183
BGH, Urteil vom 20.12.1996 - V ZR 259/95
Arglistiges Verschweigen eines Ölschadens; Abtretung von Gewährleistungsansprüchen
Beim Weiterverkauf eines Grundstücks unter Gewährleistungsausschluß, dessen Belastung mit einem Ölschaden vom Erstverkäufer arglistig verschwiegen wurde, kann nach den konkreten Umständen des einzelnen Falles Raum für eine ergänzende Vertragsauslegung dahingehend sein, daß die Parteien des Zweitvertrages die Abtretung etwaiger Gewährleistungsansprüche des Verkäufers gegen den Erstverkäufer vereinbart hätten.
VolltextIMRRS 2000, 0181
BGH, Urteil vom 21.11.1996 - IX ZR 182/95
Haftung des Notars gegenüber Kapitalanlegern; Begriff des Auftraggebers
a) Ist das an Kapitalanleger gerichtete Schreiben eines Notars dahin zu verstehen, bei ihm seien ausreichende Sicherheiten hinterlegt, darf der Empfänger regelmäßig davon ausgehen, daß die Hinterlegung den Anforderungen entspricht, die an ein ordnungsgemäßes notarielles Verwahrungsgeschäft zu stellen sind.
b) Wendet sich ein Notar auf Ersuchen einer Kapitalanlagegesellschaft mit einer Erklärung über hinterlegte Sicherheiten gezielt an potentielle Anleger, um diesen eine Grundlage für bedeutsame Vermögensentscheidungen zu geben, so können auch die Empfänger der Erklärung Auftraggeber im Sinn von § 19 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 BNotO sein.
VolltextIMRRS 2000, 0180
BGH, Urteil vom 25.10.1996 - V ZR 212/95
Zur Minderung des Kaufpreises, wenn von zwei zugesicherten Eigenschaften eines Mietgebäudes die eine vorliegt Mietertrag, die andere aber fehlt bestimmte Wohn- und Nutzfläche.
VolltextIMRRS 2000, 0179
BGH, Urteil vom 12.07.1996 - V ZR 202/95
Der Form des § 313 S. 1 BGB kann genügt sein, wenn die notarielle Urkunde die Bedingung eines Kaufs allgemein bezeichnet behördliche Genehmigung des Gewerbebetriebs des Käufers, zum näher Vereinbarten Genehmigung einer Autowaschanlage nach einer Planskizze des Käufers aber schweigt im Anschluß an BGHZ 69, 266.
VolltextIMRRS 2000, 0178
BGH, Urteil vom 12.04.1996 - V ZR 83/95
Zur Frage einer stillschweigenden Eigenschaftszusicherung beim Verkauf eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks.
VolltextIMRRS 2000, 0176
BGH, Urteil vom 09.11.1995 - V ZR 36/95
Die Formvorschrift des § 313 S. 1 BGB findet auf nachträgliche Vereinbarungen der Parteien eines Grundstücksveräußerungsvertrages Anwendung, sofern dadurch eine bereits formgültig begründete Verpflichtung in rechtlich erheblicher Weise verändert wird; dies gilt grundsätzlich auch für die nachträgliche Verlängerung der Frist zur Ausübung eines Wiederkaufsrechts Klarstellung des Senatsurteils vom 27. Oktober 1972, V ZR 37/71, NJW 1973, 37.
VolltextIMRRS 2000, 0175
BGH, Urteil vom 08.02.1996 - IX ZR 215/94
1. Ein rechtskräftiges Feststellungsurteil, das die Verpflichtung eines steuerlichen Beraters zur Leistung von Schadensersatz wegen Nichtberücksichtigung von Werbungskosten ausspricht, kann nicht mit der Behauptung in Frage gestellt werden, die Einkünfteerzielungsabsicht sei nicht vorgetragen worden.
2. Zur Berechnung des (Steuer-) Schadens beim Beitritt zu einem Bauherrenmodell.
VolltextIMRRS 2000, 0173
BGH, Urteil vom 29.03.1996 - V ZR 332/94
Wird der Abschluß eines formbedürftigen Vertrages als sicher dargestellt, kann der Abbruch der Verhandlungen durch einen Partner grundsätzlich nur dann einen Schadensersatzanspruch des anderen begründen, wenn das Verhalten des Abbrechenden einen schweren Verstoß gegen die Verpflichtung zu redlichem Verhalten bei den Vertragsverhandlungen bedeutet. Dies erfordert in der Regel die Feststellung vorsätzlichen pflichtwidrigen Verhaltens.
VolltextIMRRS 2000, 0172
BGH, Urteil vom 15.03.1996 - V ZR 316/94
a Das Setzen einer Nachfrist vor Verzugseintritt ist unwirksam.
b) Endet die gesetzte Nachfrist vor Eintritt des Verzuges, wird auch dann keine angemessene Nachfrist in Lauf gesetzt, wenn der Schuldner die Mitteilung verspätet und zugleich mit dem Eintritt des Verzuges erhält.
VolltextIMRRS 2000, 0171
BGH, Urteil vom 27.02.1996 - XI ZR 133/95
Eine Bank braucht bei der Anlageberatung den Wissensstand des Kunden nicht zu erfragen, wenn dieser von einem Vermögensberater betreut wird und bereits deutliche Vorstellungen von dem gewünschten Anlagegeschäft hat.
VolltextIMRRS 2000, 0170
BGH, Urteil vom 02.02.1996 - V ZR 239/94
Zur Wissenszurechnung bei am Rechtsverkehr teilnehmenden juristischen Personen und Organisationen, bei denen auf Grund ihrer arbeitsteiligen Organisationsform typischerweise Wissen bei verschiedenen Personen oder Abteilungen "aufgespaltet" ist.
VolltextIMRRS 2000, 0169
BGH, Urteil vom 12.01.1996 - V ZR 289/94
Macht der Käufer eines Hausgrundstücks geltend, der Verkäufer habe ihn sittenwidrig übervorteilt, und hält er gleichwohl an dem wegen Sittenwidrigkeit nichtigen Vertrage fest, so hat er nur Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens; er kann seinen Schaden dann nicht nach dem Erfüllungsinteresse berechnen und Ersatz des Betrages verlangen, um den er das Haus infolge der Übervorteilung zu teuer erworben hat.
VolltextIMRRS 2000, 0168
BGH, Urteil vom 01.12.1995 - V ZR 9/94
Sind vom Betriebsgelände einer Firma Bodenverunreinigungen hier insbesondere: Perchlorethylen in das Nachbargrundstück eingedrungen, so bleibt diese Firma Störer in bezug auf diese Beeinträchtigung, auch wenn sie ihren Betrieb inzwischen ganz eingestellt hat.
Der Anspruch des beeinträchtigten Eigentümers nach § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB scheitert in einem solchen Fall nicht daran, daß die eingedrungenen Schadstoffe eine enge Verbindung mit dem Boden eingegangen sind und sich deren Beseitigung nur noch über einen Bodenaustausch mit entsprechenden Folgekosten bewerkstelligen läßt.
VolltextIMRRS 2000, 0164
BGH, Urteil vom 23.06.1995 - V ZR 271/94
Wird bei Rückkauf eines ausgekiesten Grundstücks die Verfüllung zum Zwecke der Verwendung als Ackerland vereinbart, sind bei der Frage, ob diese werkvertragliche Leistung mit einem Fehler behaftet ist, der die Tauglichkeit des Werkes zu dem nach dem Vertrage vorgesehenen Gebrauch erheblich mindert, die Umstände nicht zu berücksichtigen, die sich aus der unveränderten räumlichen Lage des Grundstücks und daraus folgenden Gegebenheiten hier: angrenzendes Deponiegelände, Behördenverdacht auf Grundwassergefährdung ergeben könnten.
VolltextIMRRS 2000, 0163
BGH, Urteil vom 24.11.1995 - V ZR 234/94
Unter Übergabe im Sinne des § 477 Abs. 1 Satz 1 BGB ist im Regelfall die Übertragung des unmittelbaren Besitzes zu verstehen.
VolltextIMRRS 2000, 0162
BGH, Urteil vom 16.02.1995 - IX ZR 15/94
Zur Berechnung des Vertrauensschadens aus einer unvollständigen Auskunft.
VolltextIMRRS 2000, 0160
BGH, Urteil vom 30.06.1995 - V ZR 184/94
a Zur Wirksamkeit eines "Time-Sharings" von Ferienwohnungen im Treuhand-Modell.
b) Eine Formularklausel, durch welche die Eintragung des Käufers eines anteiligen Dauerwohnrechts nach § 31 WEG in das Grundbuch ausgeschlossen wird und im Grundbuch ein Dritter als Treuhänder eingetragen bleiben soll, kann als überraschende Bestimmung unwirksam sein, läßt dann aber die Wirksamkeit des Kaufvertrages im übrigen unberührt.
c) Ein Dauerwohnrecht kann mehreren Bewohnern nach Bruchteilen zustehen.
VolltextIMRRS 2000, 0159
BGH, Urteil vom 03.03.1995 - V ZR 43/94
Wird ein Grundstück verkauft, auf dem früher eine Werksdeponie unterhalten worden ist, so hat der Verkäufer den Käufer hierüber aufzuklären.
Verschweigt der Verkäufer arglistig, daß das verkaufte Grundstück als Werksdeponie genutzt worden ist, so kann der Käufer nach § 463 Satz 2 BGB nur Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Schadstoffe verlangen, die in ursächlichem Zusammenhang mit der Nutzung der Werksdeponie stehen (Ergänzung zum Senatsurteil vom 12. Juli 1991, V ZR 121/90, NJW 1991, 2900).
VolltextIMRRS 2000, 0158
BGH, Urteil vom 11.05.1995 - VII ZR 257/93
1. Verpflichtet sich der Eigentümer eines Grundstücks als ein Kaufmann nach § 6 HGB, einem anderen das Grundstück zum Kauf anzubieten und verpflichtet sich dieser in gesonderter Vertragsbestimmung neben einem Kaufpreis, eine Abstandssumme für Architekten- und Statikerleistungen u.ä. zu zahlen, so verjährt der Anspruch auf Zahlung dieser Summe nach § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB.*)
2. Für die Anwendung der Vorschrift unerheblich ist es, ob und inwieweit der Grundstückseigentümer die Arbeiten zur Zeit des Vertragsschlusses bereits durch Dritte hatte ausführen lassen.*)
3. Die Vorschrift erfaßt auch den Anspruch aus § 812 BGB oder Geschäftsführung ohne Auftrag, soweit dieser wegen Unwirksamkeit des Vertrags wirtschaftlich den vertraglichen Entgeltanspruch ersetzt.*)
VolltextIMRRS 2000, 0157
BGH, Urteil vom 02.06.1995 - V ZR 52/94
Auch wer die gesamten Vertragsverhandlungen einem Makler als Repräsentanten überlassen hat und überdies zu diesem erkennbar in engen Geschäftsbeziehungen steht, kann sich von dessen vorvertraglichen Erklärungen gegenüber dem späteren Vertragspartner vor Beendigung der notariellen Beurkundung mit der Folge distanzieren, daß er ein Verschulden des Maklers nicht gemäß § 278 BGB wie eigenes Verschulden zu vertreten hat.
VolltextIMRRS 2000, 0153
BGH, Urteil vom 05.12.1994 - II ZR 268/93
Zur vorzeitigen Aufhebung einer zu Wohn- und Gewerbezwecken genutzten Grundstücksgemeinschaft aus wichtigem Grund.
VolltextIMRRS 2000, 0152
BGH, Urteil vom 01.12.1994 - III ZR 93/93
1. a) Die zur Prospekthaftung bei der Beteiligung an Publikumskommanditgesellschaften entwickelten Grundsätze sind auch auf Bauherren- oder Erwerbermodelle übertragbar und werden auch auf Anlagemodelle, die Elemente der reinen Kapitalbeteiligung und des konventionellen Bauherrenmodells vereinigen sowie auf den Erwerb von Aktien außerhalb der geregelten Aktienmärkte angewendet.*)
b) Wegen falscher oder unvollständiger Prospektangaben haften die Personen, die für die Geschicke des Unternehmens und damit für die Herausgabe des Prospekts verantwortlich sind. Dazu zählen die Initiatoren, Gründer und Gestalter der Gesellschaft, soweit sie das Management bilden oder beherrschen. Darüber hinaus haften aber auch die Personen, die hinter der Gesellschaft stehen und neben der Geschäftsleitung besonderen Einfluß ausüben und deshalb Mitverantwortung tragen.*)
c) Eine Prospektverantwortlichkeit trifft allerdings auch diejenigen, die aufgrund ihrer besonderen beruflichen und wirtschaftlichen Stellung oder aufgrund ihrer Fachkunde eine Garantenstellung einnehmen, sofern sie durch ihr nach außen in Erscheinung tretendes Mitwirken am Emissionsprospekt einen Vertrauenstatbestand schaffen.*)
d) Ist in einem Emissionsprospekt ein Rechtsanwalt als Treuhänder namentlich benannt, dessen Aufgabe es lediglich ist, die Verfügungen über das Anlegerkonto zu überwachen, führt auch dies nicht zu einer Prospektverantwortlichkeit.*)
2. a) Zur Aufklärungs- und Hinweispflicht des Treuhänders auf das Risiko einer Anlage infolge Kenntnis von zweckgefährdenden Umständen innerhalb des Unternehmens.*)
b) Der Treuhänder kann im Falle des Unterlassens der gebotenen Aufklärung über Unregelmäßigkeiten entweder aus culpa in conrahendo oder aus positiver Forderungsverletzung herangezogen werden, wobe es nicht darauf ankommt, ob ob die Anleger ihre Gelder gerade durch die betreffenden Unregelmäßigkeiten im Geschäftsbetrieb des Vermittlungsunternehmens verloren haben, da der Anleger nämlich auch dann Rückgängigmachung seiner Beteiligung verlangen kann, wenn sich die Investitionsentscheidung später aus anderen Gründen, die mit diesem Mangel nichts zu tun haben, als nachteilig erwiesen hat.*)
3. Zur Frage, inwieweit eine Partei ihrer Darlegungslast genügt, wenn sie sich lediglich auf die Feststellungen eines Strafurteils beruft.*)
VolltextIMRRS 2000, 0150
BGH, Urteil vom 14.11.1994 - II ZR 209/93
Haben die Miteigentümer eines Appartement-Hotels mehrheitlich beschlossen, das Hotel insgesamt zu verpachten, so kann ein Miteigentümer, der das ihm in der Gemeinschaftsordnung zur alleinigen Nutzung zugeordnete Appartement ohne Einschränkung selbst bewohnen möchte, nicht die Aufhebung der Gemeinschaft aus wichtigem Grund verlangen.
VolltextIMRRS 2000, 0149
BGH, Urteil vom 07.10.1994 - V ZR 102/93
a Auch der Auftrag zum treuhänderischen Erwerb von Miteigentumsanteilen an einem Grundstück ist wegen der den Auftragnehmer treffenden Herausgabepflicht nicht beurkundungsbedürftig Fortführung von BGHZ 85, 245.
b) Zur Formbedürftigkeit eines Vertrages, durch den ein vollzogener Grundstückskaufvertrag aufgehoben werden soll (Ergänzung zu BGHZ 81, 395).
VolltextIMRRS 2000, 0148
BGH, Urteil vom 20.10.1994 - IX ZR 116/93
Erklärt der Mandant, der eine unfertige Eigentumswohnung erworben und nicht nur den Kaufpreis gezahlt, sondern darüber hinausgehende Vermögensverluste erlitten hat, er wolle vom Vertrag zurücktreten und die Wohnung möglichst weiterverkaufen, so verletzt ein Rechtsanwalt seine Beratungspflicht, wenn er seinem Mandanten zum Rücktritt statt zu einem Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung des Vertrages rät und dem Mandanten nicht zugleich von der beabsichtigten Veräußerung abrät, die weitere Verluste verursachen würde.
Zum Ursachenzusammenhang zwischen dem Schaden des Mandanten und der anwaltlichen Pflichtverletzung sowie zum Schutzbereich der verletzten Beratungspflicht in einem solchen Falle.
VolltextIMRRS 2000, 0147
BGH, Urteil vom 02.12.1994 - V ZR 193/93
Der Käufer einer Eigentumswohnung kann gegenüber dem Verkäufer, der mit der Rückzahlung des Kaufpreises in Verzug ist, seinen Schaden regelmäßig nicht abstrakt durch einen Teuerungsaufschlag zum Kaufpreis berechnen; eine konkrete Schadensberechnung ist in diesem Falle auch ohne Deckungskauf durch Angabe eines bestimmten Kaufangebots möglich.
VolltextIMRRS 2000, 0146
BGH, Urteil vom 14.10.1994 - V ZR 196/93
1. Angaben zum baulichen Zustand eines Hausgrundstücks, die nicht als Beschaffenheitsmerkmal oder zugesicherte Eigenschaft § 459 BGB Inhalt des Kaufvertrags geworden sind, sind bei der Prüfung, ob sie ein vorsätzliches vorvertragliches Verschulden des Verkäufers begründen, entsprechend den für Willenserklärungen geltenden Regeln §§ 133, 157 BGB auszulegen geschäftsähnliche Handlungen.*)
2. Die Nichtbeachtung des für eine Willenserklärung wesentlichen Auslegungsstoffs prüft das Revisionsgericht ohne Bindung an die geltend gemachten Revisionsgründe; zu ihm zählen unstreitige, im Berufungsurteil festgestellte und streitige Tatsachen, die das Berufungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat.*)
VolltextIMRRS 2000, 0145
BGH, Urteil vom 10.10.1994 - II ZR 95/93
1. Im Emissionsprospekt für einen geschlossenen Immobilienfonds müssen Sondervorteile, die den Gründungsgesellschaftern gewährt werden, offengelegt werden.*)
2. Der Treuhandkommanditist verletzt seine Aufklärungspflicht, wenn er im Prospekt für ein Beteiligungsmodell nicht darauf hinweist, daß die ausgewiesenen Baukosten erhöht wurden, um eine Mietausfallgarantie anbieten zu können.*)
3. Über geschäftliche Vorgänge kann sich eine Partei nur dann mit Nichtwissen erklären, wenn sie in ihrem Unternehmen ohne Erfolg Erkundigungen angestellt hat; der Ablauf von Aufbewahrungsfristen für einschlägiges Schriftwerk ist insoweit ohne Belang.*)
VolltextIMRRS 2000, 0142
BGH, Urteil vom 06.07.1994 - VIII ARZ 2/94
Der Eigentümer einer Wohnung darf sich als Vermieter grundsätzlich auf ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses im Sinne des § 564b Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 BGB (Eigenbedarf) ohne Rücksicht auf die in Satz 2 der Vorschrift bestimmte Wartefrist berufen, wenn er erst nach Überlassung der Wohnung an den Mieter das Hausgrundstück als Miteigentümer in einer Bruchteilsgemeinschaft mit Dritten erworben hat und die Erwerber das Miteigentum gemäß § 3 WEG in der Weise beschränkt haben, daß jedem Miteigentümer abweichend von § 93 BGB Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung eingeräumt wird.
VolltextIMRRS 2000, 0141
BGH, Urteil vom 14.10.1994 - V ZR 76/93
1. Zum Lauf der Ausschlußfrist bei andauernder Lärmimmission.
2. Es stellt grundsätzlich keinen Verstoß gegen Treu und Glauben dar, wenn der Betroffene gegen die Genehmigung zu baulichen Abwehrmaßnahmen des Störers Widerspruch einlegt und gleichzeitig seinen Immissionsabwehranspruch geltend macht.
3. Zur Gebietsabgrenzung und Bildung eines Richtwerts in Bereichen, in denen Gebiete unterschiedlicher Qualität zusammentreffen.
VolltextIMRRS 2000, 0140
BGH, Urteil vom 08.06.1994 - VIII ZR 103/93
Zur Auslegung einer Vertragsklausel, die die Haftung des Treuhänders einer Bauherrengemeinschaft bei einfacher Fahrlässigkeit auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens begrenzt.
VolltextIMRRS 2000, 0139
BGH, Urteil vom 20.05.1994 - V ZR 64/93
1. Der Verkäufer, der gemäß § 326 BGB Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt, ist so zu stellen, wie wenn der Kaufpreis bei Fälligkeit bezahlt worden wäre.*)
2. Der Verkäufer kann Ersatz des Verlustes aus einem Deckungsverkauf auch dann verlangen, wenn er die Sache vor Ablauf der gemäß § 326 Abs. 1 BGB gesetzten Nachfrist weiterverkauft hat.*)
VolltextIMRRS 2000, 0138
BGH, Urteil vom 08.04.1994 - V ZR 178/92
Aufklärungspflicht des Verkäufers eines Hausgrundstücks über Mängel
Zur Aufklärungspflicht des Verkäufers eines Hausgrundstücks über sichtbare bzw. leicht erkennbare Mängel (hier: Durchfeuchtung des Mauerwerks und Schwammgefahr).
VolltextIMRRS 2000, 0135
BGH, Urteil vom 27.01.1994 - IX ZR 195/93
Empfiehlt ein Rechtsanwalt in engem innerem Zusammenhang mit einer von ihm ausgeübten rechtlichen Beratung pflichtwidrig eine nachteilige Vermögensanlage, so verjährt ein vertraglicher Schadensersatzanspruch des Mandanten nach § 51 BRAO in drei Jahren.
VolltextIMRRS 2000, 0134
BGH, Urteil vom 01.06.1994 - VIII ZR 36/93
1. Prospekthaftungsansprüche beim Bauherrenmodell verjähren nach der allgemeinen Frist des § 195 BGB.*)
2. Wird ein Wirtschaftsprüfer als Initiator eines Bauherrenmodells in Anspruch genommen, ist § 51a WPO nicht anwendbar.*)
VolltextIMRRS 2000, 0133
BGH, Urteil vom 14.12.1993 - VI ZR 271/92
Der Beweis des ersten Anscheins ist auch bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten geboten, die wie Schutzgesetze und Unfallverhütungsvorschriften typischen Gefährdungen entgegenwirken sollen, wenn sich in dem Schadensfall gerade diejenige Gefahr verwirklicht, der durch die Auferlegung bestimmter Verhaltenspflichten begegnet werden soll.
VolltextIMRRS 2000, 0131
BGH, Urteil vom 28.04.1994 - IX ZR 161/93
Bei der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages muß der Notar mit den Beteiligten die Problematik nicht abgerechneter Erschließungsbeiträge erörtern und ihnen, falls sie dies wünschen, eine entsprechende vertragliche Regelung vorschlagen.
VolltextIMRRS 2000, 0130
BGH, Urteil vom 23.03.1993 - VI ZR 176/92
1. Den Verwalter von Wohnungseigentum, der gem. § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG für die ordnungsgemäße Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zu sorgen hat, trifft aufgrund § 838 BGB die Einstandspflicht für den durch die Ablösung von Teilen des verwalteten Gebäudes verursachten Schaden nach Maßgabe des § 836 BGB.*)
2. Der für die Sicherheit eines Gebäudes Verantwortliche hat alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, die aus technischer Sicht geboten und geeignet sind, die Gefahr einer Ablösung von Dachteilen, sei es auch nur bei starkem Sturm, nach Möglichkeit rechtzeitig zu erkennen und ihr zu begegnen; dies gilt um so mehr, je älter das Gebäude und seine Dachkonstruktion ist.*)
3. Zu den Anforderungen an den nach § 836 Abs. 1 Satz 2 BGB vom Gebäudesicherungspflichtigen zu führenden Entlastungsbeweis bei witterungsbedingter Ablösung von Teilen des Flachdachs eines achtgeschossigen Gebäudes.*)
VolltextIMRRS 2000, 0128
BGH, Urteil vom 29.04.1994 - V ZR 280/92
Den Grundstücksverkäufer eines vermieteten Supermarktes, der vereinbarungsgemäß zur Umsatzsteuer optiert, trifft die vertragliche Nebenpflicht, die ihm vom Käufer gezahlte Umsatzsteuer unverzüglich an das Finanzamt abzuführen, um diesen nicht der Gefahr einer Inanspruchnahme durch das Finanzamt nach § 75 Abs. 1 i.V. mit § 44 AO auszusetzen.*)
VolltextIMRRS 2000, 0126
BGH, Urteil vom 31.05.1994 - VI ZR 233/93
Der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses verstößt gegen die Verkehrssicherungspflicht, wenn er bei für ihn erkennbarer Gefahrenlage, die sich aus der Verglasung einer Treppenhausaußenwand mit gewöhnlichem Fensterglas ergibt, keine Abhilfe schafft.
VolltextIMRRS 2000, 0123
BGH, Urteil vom 07.02.1994 - II ZR 191/92
Ist eine als atypische stille Gesellschaft errichtete Publikumsgesellschaft so ausgestaltet, daß die stillen Gesellschafter das Anlagekapital aufbringen und der Geschäftsinhaber weder am Gewinn noch am Verlust nennenswert beteiligt ist, sondern eine Vergütung und Aufwendungsersatz erhält, dann ist eine gesellschaftsvertragliche Bestimmung grundsätzlich unwirksam, die dem Geschäftsinhaber das einseitige Recht gibt, die kapitalanlegenden Gesellschafter nach freie Ermessen "hinauszukündigen".
VolltextIMRRS 2000, 0122
BGH, Urteil vom 08.02.1994 - XI ZR 77/93
Zur Frage, wann ein Gelegenheitsdarlehen den Tatbestand des Wuchers, insbesondere das Merkmal "unter Ausbeutung der Zwangslage" des Darlehensnehmers erfüllt.
VolltextIMRRS 2000, 0121
BGH, Urteil vom 25.02.1994 - V ZR 63/93
1. Es wird daran festgehalten, daß auch ein durch einen vollmachtlosen Vertreter abgeschlossener Grundstückskaufvertrag vom Vertretenen formlos genehmigt werden kann.
2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Verkauf eines Anteils an einer Eigentumswohnung im sog. Timesharing-Modell sittenwidrig sein kann.
VolltextIMRRS 2000, 0120
BGH, Urteil vom 08.10.1993 - V ZR 146/92
Haftung des Grundstücksverkäufers bei wahrheitswidriger Beantwortung der Frage nach offenen Erschließungsbeiträgen
1. Eine Versicherung des Inhalts, dass die Erschließungskostenbescheide bezahlt seien, stellt keine Eigenschaftszusicherung im Sinne des § 459 Abs. 2 BGB dar.
2. Versichert der Verkäufer dies jedoch entgegen der objektiven Sachlage, haftet er aus verschulden bei Vertragsschluss.
VolltextIMRRS 2000, 0119
BGH, Urteil vom 11.11.1993 - IX ZR 229/92
Gibt der Eigentümer eines aufwendig errichteten Wohnhauses dessen Eigennutzung wegen der damit verbundenen steuerlichen Belastungen auf, kann er von demjenigen, der ihm wegen fehlerhafter steuerlicher Beratung ersatzpflichtig ist, keine Nutzungsentschädigung wegen entgangenen Wohngenusses verlangen.
VolltextIMRRS 2000, 0118
BGH, Urteil vom 05.02.1993 - V ZR 62/91
Klageanträge bei immissionsrechtlicher Unterlassungsklage - Lärmimmissionen eines Jugendzeltplatzes
1. Wegen der Besonderheiten der immissionsrechtlichen Unterlassungsklage sind in diesem Bereich Klageanträge mit dem Gebot, allgemein Störungen bestimmter Art, beispielsweise Geräusche und Gerüche, zu unterlassen, zulässig.
2. a) Zur Beurteilung der Wesentlichkeit von Lärmimmissionen auf ein Wohngrundstück, das in der Randlage zum Außenbereich liegt, in dem später der emittierende Jugendzeltplatz gebaut wurde.
2. b) Bei der notwendigen Wertung kann im Interesse der Allgemeinheit an einer kinder- und jugendfreundlichen Umgebung auch den Bewohnern eines reinen Wohngebiets Lärm als Begleiterscheinung kindlichen und jugendlichen Freizeitverhaltens in höherem Maße zugemutet werden, als er generell in reinen Wohngebieten zulässig ist (Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen).
VolltextIMRRS 2000, 0117
BGH, Urteil vom 05.07.1993 - II ZR 194/92
Prospekthaftung auch bei marktfremden Aktienkäufen
a) Die von der Rechtsprechung entwickelten Prospekthaftungsgrundsätze, die an ein typisiertes Vertrauen des Anlegers auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der von den Prospekthaftungsverantwortlichen gemachten Angaben anknüpfen (BGHZ 71, 284 u. st. Rspr.), finden auch auf Prospekte Anwendung, mit denen für den Erwerb von Aktien außerhalb der geregelten Aktienmärkte geworben wird.
b) Ein Anleger, der mit einem in erheblichen Punkten unrichtigen oder unvollständigen Prospekt geworben worden ist, kann, wenn er die Beteiligung in Kenntnis der ihm verschwiegenen oder unrichtig dargestellten Umstände nicht erworben hätte, im Wege des Schadensersatzes Rückgängigmachung seiner Beteiligung verlangen, auch wenn die im Prospekt unrichtig dargestellten Risiken nicht mit denjenigen identisch sind, die zu dem späteren Wertverfall der Anlage geführt haben.
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