Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5158 Entscheidungen insgesamt
IMRRS 2000, 0317
BGH, Urteil vom 07.12.1989 - VII ZR 343/88
1. Zur Formbedürftigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages nach § 313 BGB und zur Heilung des Formmangels, wenn der Vertrag auf den Erwerb einer Eigentumswohnung im Rahmen eines Bauherrenmodells gerichtet ist (im Anschluß an Senatsurteil BGHZ 101, 393).
2. Maßgeblich für die Frage, ob der Tatrichter gegen die ihm obliegende Aufklärungs- und Hinweispflicht verstoßen hat, ist der materiell-rechtliche Standpunkt des Tatrichters ohne Rücksicht auf seine Richtigkeit (im Anschluß an BGHZ 86, 221 und BGH NJW 1986, 133).
VolltextIMRRS 2000, 0310
BGH, Urteil vom 06.11.1989 - II ZR 235/88
Zur Frage der Anrechnung steuerlicher Vorteile auf einen Schadenersatzanspruch aus Prospekthaftung.*)
VolltextIMRRS 2000, 0306
BGH, Urteil vom 03.10.1989 - VI ZR 310/88
Eine Vereinbarung, nach der die Nutzungen und Lasten aus einem Grundstück schon vor dem Eigentumserwerb auf den Grundstückskäufer übergehen, ist typischerweise dahin zu verstehen, daß die an das Grundstückseigentum geknpüfte Streupflicht des Anliegereigentümers aus öffentlich-rechtlicher Delegation noch nicht vor dem Eigentumswechsel auf den Erwerber übergeht.*)
VolltextIMRRS 2000, 0305
BGH, Urteil vom 29.09.1989 - V ZR 1/88
a) Aus einem Vorvertrag kann auch auf Genehmigung des mit einem vollmachtlosen Vertreter geschlossenen Hauptvertrages geklagt werden.
b) Verpflichtet der Vorvertrag zur Genehmigung des Hauptvertrages, kann es gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn der Verpflichtete geltend macht, der Vertrag sei unwirksam geworden, weil er die Genehmigung verweigert habe.
c) Die Verurteilung zur Genehmigung des Hauptvertrages wirkt nicht auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts zurück.
VolltextIMRRS 2000, 0301
BGH, Urteil vom 24.10.1989 - XI ZR 8/89
Der Treuhänder, der die für den Erwerb einer Eigentumswohnung notwendigen Verträge abgeschlossen und die Finanzierung durch Übernahme der Mithaftung sichergestellt hatte, ist nicht gehindert, die Wohnung im späteren Zwangsversteigerungsverfahren gegen den Treugeber zu einem den Verkehrswert wesentlich unterschreitenden Preis zu ersteigern. Er braucht sich auch die Differenz zwischen dem von ihm gezahlten Preis und dem Verkehrswert nicht auf seine Rückgriffsforderung gegen den Treugeber anrechnen zu lassen.*)
VolltextIMRRS 2000, 0300
BGH, Urteil vom 07.07.1989 - V ZR 21/88
»Für einen Anspruch nach § 463 S. 2 BGB braucht der Käufer nicht darzulegen und zu beweisen, durch die arglistige Täuschung in einen Irrtum versetzt worden zu sein.«
VolltextIMRRS 2000, 0299
BGH, Urteil vom 19.09.1989 - XI ZR 10/89
»Vereinbarungen, die lediglich zur Vorbereitung eines angestrebten Vertrages über den Erwerb oder die Veräußerung eines Grundstückes geschlossen werden, bedürfen grundsätzlich auch dann nicht in entsprechender Anwendung des § 313 Satz 1 BGB der notariellen Beurkundung, wenn sich aus ihnen ein wirtschaftlicher Druck ergeben kann, das Grundstücksgeschäft auch tatsächlich einzugehen. Ausnahmsweise kann jedoch im Hinblick auf den Schutzzweck des § 313 Satz 1 BGB ein Vertrag eines Anlagevermittlers mit einem Anleger formbedürftig sein, wenn dieser Vertrag seinem wirtschaftlichen Sinn nach darauf gerichtet ist, den Beitritt des Anlegers zu einem Bauherrenmodell vorzubereiten, und der Anleger darin verpflichtet wird, unabhängig von dem Zustandekommen des angestrebten Geschäfts dem Anlagevermittler ein Entgelt zu zahlen, das wegen seiner Höhe ganz oder zumindest weit überwiegend nur als vorweggenommene Vermittlungsprovision verstanden werden kann.«
VolltextIMRRS 2000, 0295
BGH, Urteil vom 18.12.2000 - II ZR 84/99
Prospekthaftungsansprüche, die sich aus dem Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds ergeben, verjähren in sechs Monaten ab Kenntnis des Prospektfehlers, spätestens aber drei Jahre nach dem Erwerb des Anteils.
VolltextIMRRS 2000, 0291
BGH, Urteil vom 27.10.2000 - V ZR 172/99
Der Rücktritt des Käufers von einem Kaufvertrag über ein als Bauerwartungsland verkauftes Grundstück wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Käufer zur Verwirklichung des mit dem Verkäufer verabredeten Bauvorhabens auf die Planungsentscheidung Einfluß nimmt und das Grundstück hierdurch nicht in derselben Weise erschlossen wird wie die anderen Grundstücke des Planungsgebiets.
VolltextIMRRS 2000, 0290
BGH, Urteil vom 17.10.2000 - X ZR 169/99
Dem Käufer eines Grundstücks, der auf Grund eines Zweitgutachtens erkannt hatte, daß ein vom Verkäufer eingeholtes erstes Verkehrswertgutachten möglicherweise unrichtig ist, steht ein Schadensersatzanspruch gegen den Erstgutachter nicht zu.
VolltextIMRRS 2000, 0287
BGH, Urteil vom 05.10.2000 - I ZR 210/98
1. Wegen der Besonderheiten des Immobilienmarktes besteht zwischen bundesweit tätigen Anbietern von Immobilien nicht ohne weiteres ein konkretes Wettbewerbsverhältnis.
2. Eine Werbung für eine Immobilie, in der nur der m2-Preis, nicht auch der Endpreis, angegeben ist, oder die zwar die Endpreisangabe enthält, aber den m2-Preis blickfangmäßig hervorhebt, verstößt gegen die Preisangabenverordnung. Sie ist jedoch grundsätzlich nicht geeignet, den Wettbewerb auf dem Immobilienmarkt wesentlich zu beeinträchtigen.
VolltextIMRRS 2000, 0285
BGH, Urteil vom 13.10.2000 - V ZR 430/99
Die Tatsache, daß eine im Gewerbegebiet gelegene Eigentumswohnung nur von einem bestimmten Personenkreis benutzt werden darf, kann einen Sachmangel begründen.
VolltextIMRRS 2000, 0284
BGH, Urteil vom 20.10.2000 - V ZR 207/99
Fehlt der gekauften Sache bei Gefahrübergang eine zugesicherte Eigenschaft, entfällt der Anspruch des Käufers auf Minderung nicht dadurch, daß der Sache bis zum Vollzug der Minderung die zugesicherte Eigenschaft zuwächst.
VolltextIMRRS 2000, 0281
BGH, Urteil vom 26.05.2000 - V ZR 49/99
Die Vereinbarung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach der Erwerber eines Grundstücks nach Besitzübergang bis zur Fälligkeit des Kaufpreises Nutzungszinsen zahlen muß, ist nicht ungewöhnlich im Sinne des § 3 AGBG.
VolltextIMRRS 2000, 0280
BGH, Urteil vom 20.10.2000 - V ZR 285/99
1. Sind dem Verkäufer eines Grundstücks Altlasten bekannt, so genügt er seiner Aufklärungspflicht nicht dadurch, daß er dem Käufer von einem bloßen Altlastenverdacht Mitteilung macht. Infolgedessen besteht die Offenbarungspflicht fort, wenn dem Käufer Umstände bekannt sind oder durch eine Besichtigung hätten bekannt werden können, aus denen sich ein Altlastenverdacht ergibt.
2. Die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß der Verkäufer den Käufer über offenbarungspflichtige Umstände nicht aufgeklärt hat, trifft den Käufer. Dieser muß allerdings nicht alle theoretisch denkbaren Möglichkeiten einer Aufklärung ausräumen. Vielmehr genügt er seiner Darlegungs- und Beweislast, wenn er die von dem Verkäufer vorzutragende konkrete, d.h. räumlich, zeitlich und inhaltlich spezifizierte, Aufklärung widerlegt.
VolltextIMRRS 2000, 0275
BGH, Urteil vom 29.05.2000 - II ZR 280/98
Es handelt sich um einen rechtlich relevanten Prospektmangel, wenn der Anleger aus dem Prospekt über die Beteiligung an einer Publikumsgesellschaft nicht ersehen kann, daß das von ihm aufgebrachte Kapital zu wesentlichen Teilen an den Initiator zurückfließt und für die beworbene Investition nicht zur Verfügung steht. Das gilt erst recht, wenn sich vor Prospektherausgabe die Marktverhältnisse derart geändert haben, daß mit der zeitgerechten Umsetzung des Projekts nicht gerechnet werden kann und deswegen Investitionsmittel für die Honorierung von Funktionsträgern verwendet werden müssen.*)
VolltextIMRRS 2000, 0274
BGH, Urteil vom 27.06.2000 - XI ZR 174/99
1. Zur Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Immobilienfondsanteilen.*)
2. Solange ein Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluß mangels Kündigung des Beitritts zu einer Immobilienfonds GbR gegenüber der Fondsgesellschaft nicht durchgesetzt werden kann, kann er nach den Regeln über verbundene Geschäfte (§ 9 Abs. 3, 4 VerbrKrG) auch für den Darlehensvertrag, der zur Finanzierung der Fondsanteile geschlossen wurde, keine Wirkungen entfalten.*)
VolltextIMRRS 2000, 0272
BGH, Urteil vom 15.06.2000 - III ZR 305/98
Zur Haftung für Fehler einer von einer Unternehmensgruppe ausgearbeiteten Immobilienberechnung, die Grundlage für eine Entscheidung ihrer Kunden war, Wohnungseigentum zu erwerben und den Kaufpreis und die mit dem Erwerb weiter verbundenen Kosten voll durch Kreditaufnahme zu finanzieren.*)
VolltextIMRRS 2000, 0271
BGH, Urteil vom 07.04.2000 - V ZR 83/99
Werden mehrere Grundstückskaufverträge als einheitliches Geschäft abgeschlossen, ohne daß die Verknüpfung der einzelnen Verträge beurkundet wird, tritt die Heilung des Formmangels erst ein, wenn der Erwerber hinsichtlich aller Verkaufsflächen als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen worden ist.
VolltextIMRRS 2000, 0267
BGH, Urteil vom 17.12.1999 - V ZR 144/98
Der bloße Umstand, daß der Eigentümer sein Grundstück nicht nutzt, führt auch nach den Grundsätzen des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses nicht dazu, daß er die Inanspruchnahme des Grundstücks durch den Nachbarn dulden muß.*)
VolltextIMRRS 2000, 0264
BGH, Urteil vom 17.09.1999 - V ZR 220/98
1. Die Erklärung des Verkäufers eines Grundstücks, die Gewähr für eine bestimmte Eigenschaft zu übernehmen, kann nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte nicht anders denn als Zusicherung i.S. des § 459 Abs. 2 BGB verstanden werden.*)
2. Dies bezieht sich auch auf die konkrete Nutzung eines Gebäudes (hier: zu Wohnzwecken ausgebauter Spitzboden und Keller).*)
VolltextIMRRS 2000, 0257
BGH, Urteil vom 01.10.1999 - V ZR 218/98
Das Liegenschaftsamt einer kommunalen Selbstverwaltungskörperschaft ist als Verkäufer eines Grundstücks selbst auf die gezielte Frage nach Altlasten ohne dahingehende Anhaltspunkte nicht verpflichtet, sämtliche die Nachbargrundstücke betreffenden Akten auf - bis zu 30 Jahre zurückliegende - Hinweise auf eine mögliche Kontamination des Vertragsobjekts durchzusehen.
VolltextIMRRS 2000, 0254
BGH, Urteil vom 19.11.1999 - V ZR 321/98
Ist in einem Grundstück eine Fernwärmeleitung verlegt, für die eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten des Energieversorgungsunternehmens besteht, bedeutet dies einen Rechtsmangel und keinen Sachmangel.*)
VolltextIMRRS 2000, 0249
BGH, Urteil vom 22.10.1999 - V ZR 398/98
Vereinbaren die Parteien in einem Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung, daß geringfügige Änderungen der berechneten Wohnfläche nicht zu einer Ermäßigung oder Erhöhung des Kaufpreises berechtigen sollen, und ergibt sich bei der endgültigen Berechnung eine deutliche Abweichung nach unten (hier: statt 102,5 qm nur 90,48 qm), so ergibt die Auslegung der Vertragsbestimmung, daß die dann berechtigte Herabsetzung des Kaufpreises nicht um einen "Geringfügigkeitszuschlag" von 3 % gekürzt werden darf.*)
VolltextIMRRS 2000, 0245
BGH, Urteil vom 02.07.1999 - V ZR 167/98
Rückabwicklung eines formungültigen Grundstückskaufvertrages
Die Rückforderung des Grundstückskaufpreises ist nicht bereits deswegen ausgeschlossen, weil die fehlgeschlagene Erwartung hinsichtlich einer bestimmten Bebaubarkeit des Grundstücks und der damit einhergehenden Finanzierungsmöglichkeit zum Anlaß genommen wurde, sich von dem formungültigen Vertrag loszusagen.
VolltextIMRRS 2000, 0244
BGH, Urteil vom 22.07.1999 - III ZR 198/98
Haftung des ehemaligen und des neuen Inhabers einer Anlage; Haftung für aus einem Öltank in das Erdreich eindringendes Heizöl
1. a) Zum Schadensersatz nach § 22 Abs. 2 WHG verpflichtet ist derjenige, der zum Zeitpunkt der Emission Inhaber der Anlage war. Läßt sich bei einem Inhaberwechsel nicht feststellen, in wessen Verfügungszeit die Emission fällt, fehlt es an einer Haftungsgrundlage. Der frühere und der spätere Inhaber haften jedoch als Gesamtschuldner, wenn sowohl vor als auch nach dem Inhaberwechsel Emissionen aus der Anlage erfolgt sind, die zumindest im Zusammenwirken geeignet waren, einen bestimmten Schaden herbeizuführen, und lediglich unaufklärbar bleibt, welche der Einwirkungen den Schaden tatsächlich herbeigeführt hat (Fortführung von BGHZ 57, 257).
b) Der Vermieter oder Verpächter eines Hausgrundstücks ist grundsätzlich nicht Inhaber der Öltankanlage des Hauses.
c) Zum Umfang der Schadensersatzpflicht bei der Kontaminierung eines Nachbargrundstücks mit Öl.
2. Sofern Schadstoffe aus einer Anlage im Sinne des § 22 Abs. 2 WHG austreten und mit dem Grundwasser in das Erdreich des Nachbargrundstücks gelangen, scheidet ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch entsprechend § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB wegen Subsidiarität im Verhältnis zu § 22 Abs. 2 WHG aus.
3. Beseitigt der Eigentümer eines Grundstücks dort mit dem Grundwasser vom Nachbargrundstück eingedrungene Ölverunreinigungen, so kann ihm gegen den Störer ein Anspruch auf Aufwendungsersatz oder auf Bereicherungsausgleich zustehen (im Anschluß an BGH, Urteil vom 1. Dezember 1995 - V ZR 9/94 - NJW 1996, 845).
4. Überträgt der Eigentümer eines verpachteten Hotels die Erfüllung seiner Verkehrssicherungspflichten dem Pächter, so verbleibt ihm grundsätzlich eine Überwachungspflicht. Ohne besonderen Anhalt muß er jedoch nicht alle Einzelheiten in der Sicherung gefährlicher Anlagen kontrollieren (hier: Überprüfung des Einfüllschachts der Öltankanlage auf Spuren von Ölunfällen oder auf Leckstellen).
VolltextIMRRS 2000, 0243
BGH, Urteil vom 02.07.1999 - V ZR 135/98
Wirksamkeit einer vertraglichen Vereinbarung über die Bebauung eines angrenzenden Grundstücks
Eine vergleichsweise getroffene Vereinbarung, durch die sich der Eigentümer eines Grundstücks verpflichtet, der Bebauung eines angrenzenden Grundstücks nicht weiter entgegenzutreten, ist nicht deshalb sittenwidrig, weil die hierfür vom Bauwilligen zu erbringende Zahlung weit über die Minderung des Wertes des beeinträchtigten Grundstücks hinausgeht.
VolltextIMRRS 2000, 0240
BGH, Urteil vom 26.03.1999 - V ZR 364/97
Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen eines Käufers
Die Aufwendungen eines Käufers sind unter dem Gesichtspunkt der Rentabilitätsvermutung auch dann erstattungsfähig, wenn sie zu einem Zeitpunkt getätigt wurden, in dem der durch einen vollmachtlosen Vertreter geschlossene Vertrag noch schwebend unwirksam war, sofern später die Genehmigung erteilt worden ist (Abgrenzung zu BGH, NJW 1993, 2527).
VolltextIMRRS 2000, 0238
BGH, Urteil vom 20.11.1998 - V ZR 17/98
Fälligkeit der Hinterlegung des Kaufpreises bei einem nach der GrundstücksverkehrsVO genehmigungsbedürftigen Grundstückskaufvertrag
Haben die Parteien eines Grundstückskaufvertrages in Kenntnis der Genehmigungsbedürftigkeit (hier: nach der Grundstücksverkehrsverordnung) für die Hinterlegung des Kaufpreises nicht die Erteilung der Genehmigung, sondern eine Zeit nach dem Kalender bestimmt, so kommt schon darin deutlich zum Ausdruck, daß die Fälligkeit der Hinterlegung nicht von der Erteilung der Genehmigung abhängen, sondern gegebenenfalls schon während des Schwebezustandes eintreten sollte.
VolltextIMRRS 2000, 0233
BGH, Urteil vom 21.01.1999 - VII ZR 93/97
Wahrung der Schriftform bei einer Mehrzahl von Urkunden
Die Schriftform des § 126 BGB erfordert keine körperliche Verbindung der Vertragsurkunde mit der ihr beigefügten Anlage, auf die in der Urkunde verwiesen wird, wenn sich die Einheit von Urkunde und Anlage aus der Verweisung sowie den Unterschriften der Vertragspartner auch auf jedem Blatt der Anlage zweifelsfrei ergibt (im Anschluß an BGH, Urteil vom 24. September 1997 - XII ZR 234/95, BGHZ 136, 357).
VolltextIMRRS 2000, 0232
BGH, Urteil vom 27.10.1998 - X ZR 92/96
Bemessung des Schadens bei unrichtiger Bewertung von Grundstücken
Bei der Feststellung, ob ein Schaden entstanden ist, ist der Wert von Grundpfandrechten nicht nach einem geschätzten Verkehrswert der haftenden Grundstücke, sondern danach zu bemessen, welche Möglichkeiten der Verwertung bestehen und inwieweit dabei tatsächlich ein Erlös zu erwarten ist.
VolltextIMRRS 2000, 0229
BGH, Urteil vom 24.07.1998 - V ZR 140/97
Der Bürgermeister einer Gemeinde konnte, ohne daß es hierzu einer besonderen Ermächtigung in der Kommunalverfassung der ehemaligen DDR bedurfte, Vollmacht zum Abschluß von Verträgen im privaten Rechtsverkehr erteilen.*)
VolltextIMRRS 2000, 0228
BGH, Urteil vom 17.07.1998 - V ZR 191/97
Umfang der Beurkundungspflicht bei Veräußerung eines Grundstücks mit bereits vorhandener Baugenehmigungsplanung
Werden in einem Grundstückskaufvertrag auch die Rechte an der bereits vorhandenen Baugenehmigungsplanung übertragen, müssen die entsprechenden Unterlagen nicht mit beurkundet werden.
VolltextIMRRS 2000, 0225
BGH, Urteil vom 19.03.1998 - IX ZR 242/97
1. a) Haben die Parteien eines Kaufvertrages die Abwicklung des Kaufpreises über ein Notaranderkonto vereinbart, entsteht mit Eingang des Geldes auf diesem Konto ein öffentlich-rechtlicher, abtretbarer Auszahlungsanspruch des Verkäufers gegen den Notar.
b) Der Auszahlungsanspruch gegen den Notar kann, solange die Kaufpreisforderung nicht erloschen ist, nur zusammen mit dieser abgetreten werden.
2. a) Die Sicherungsabtretung einer Forderung gehört zu den von § 12 Abs. 1 GesO erfaßten Rechten.
b) Wurde dem Käufer eine Vormerkung bindend bewilligt, bevor der Antrag auf Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens bei Gericht einging, steht dem Verwalter kein Wahlrecht mehr zu, ob er den Vertrag erfüllen will oder nicht.
c) § 15 Satz 2 KO ist in der Gesamtvollstreckung entsprechend anzuwenden, wenn sich der Erwerb des materiellen Rechts nach den Vorschriften des BGB richtet.
VolltextIMRRS 2000, 0222
BGH, Urteil vom 18.12.1997 - VII ZR 155/96
Nach der DDR-Kommunalverfassung waren rechtsgeschäftliche Erklärungen, die der Bürgermeister als Vertreter der Gemeinde abgab, regelmäßig auch dann für die Gemeinde verbindlich, wenn entsprechende Beschlüsse der Gemeindevertretung nicht vorlagen (im Anschluß an BGH, Urteil vom 17. April 1997 - III ZR 98/96).*)
VolltextIMRRS 2000, 0217
BGH, Urteil vom 27.06.1997 - V ZR 197/96
Vornahme notwendiger Schutzvorkehrungen gegen drohenden Stützverlust; Umfang des Schadensersatzanspruchs
Die notwendigen Schutzvorkehrungen gegen einen drohenden Stützverlust (§ 909 BGB) muß der Vertiefende auf seinem eigenen Grundstück vornehmen. Er darf dazu grundsätzlich nicht in das Eigentum des Nachbargrundstücks eingreifen.
Hat der vertiefende Nachbar auf dem Nachbargrundstück zur Unterfangung von Gebäuden Beton eingebracht, kann dessen Eigentümer die dadurch bedingte Wertminderung als Schadensersatz beanspruchen, ohne daß es darauf ankommt, ob er das Grundstück verkauft oder eine Absicht hierzu hat. Es kommt auch nicht darauf an, ob und wann er sein Grundstück neu bebauen will und dann u.U. zur Beseitigung des Betoneintrags gezwungen sein wird.
Der Umfang eines Schadensersatzanspruchs nach § 22 Abs. 4 i.V.m. § 17 Satz 1 NRG NRW richtet sich nach §§ 249 f BGB.
VolltextIMRRS 2000, 0215
BGH, Urteil vom 20.11.1997 - IX ZR 152/96
Beachtlichkeit von Zahlungsbestimmungen des Drittschuldners
Ein Drittschuldner, der gemäß einer kaufvertraglichen Abrede den Kaufpreis auf ein Notaranderkonto zur Ablösung von Pfandrechten an dem gekauften Grundstück oder Wohnungseigentum zahlt, kann dies im Rahmen der treuhänderischen Zweckbindung der Kaufpreisforderung einem Pfändungsgläubiger entgegenhalten. Das gilt nicht für eine einseitige Zweckbestimmung der Kaufpreiszahlung.
VolltextIMRRS 2000, 0214
BGH, Urteil vom 19.12.1997 - V ZR 112/96
Vertrauensschaden des Käufers bei Unterbleiben der Aufklärung über die Sozialbindung der gekauften Wohnung und über die Kostendeckung der Erträge
Zum Vertrauensschaden des Käufers bei Unterbleiben der Aufklärung über die Sozialbindung der gekauften Wohnung und im Falle der unzutreffenden Angabe des Verkäufers, die Mieterträge und Steuerersparnisse machten die laufenden Unkosten der Finanzierung wett (im Anschluß an Senatsurt. v. 26. September 1997, V ZR 29/96).
VolltextIMRRS 2000, 0213
BGH, Urteil vom 26.09.1997 - V ZR 65/96
1. Dem im Grundgesetz verankerten Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) ist keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Richters zu entnehmen. Dies gilt, zumal im Anwaltsprozeß, insbesondere dann, wenn ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensgang mit der Würdigung des Sachvortrags durch das Gericht rechnen. In solch einem Fall ergibt sich auch aus der einfachgesetzlichen Regelung des § 139 ZPO keine weitergehende Hinweispflicht.*)
2. Bei einem Schadensersatzanspruch wegen Erteilung einer unrichtigen Auskunft kann der Schädiger dem Geschädigten grundsätzlich nicht nach § 254 BGB entgegenhalten, er habe auf die Auskunft nicht vertrauen dürfen. Der Sinn der konkret erbetenen Auskunft besteht gerade darin, eventuelle Zweifel des Fragenden zu zerstreuen und Gewißheit zu vermitteln. Es widerspräche - von Sonderfällen abgesehen - dem Grundsatz von Treu und Glauben, der in § 254 BGB lediglich eine besondere Ausprägung erhalten hat, den Schädiger deswegen zu entlasten, weil sich der Geschädigte auf die Richtigkeit seiner Angaben verlassen hat.*)
VolltextIMRRS 2000, 0211
BGH, Urteil vom 02.10.1997 - II ZR 249/96
BGB-Gesellschaft als Gesellschafterin einer anderen Gesellschaft; Auseinandersetzung der BGB-Gesellschaft
a) Eine (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann Gesellschafterin einer anderen Gesellschaft bürgerlichen Rechts sein.
b) Grundsätzlich können nach Auflösung der Gesellschaft die auf dem Gesellschaftsverhältnis beruhenden Ansprüche nur noch im Rahmen einer abschließenden Auseinandersetzungsrechnung berücksichtigt werden. Eine Ausnahme gilt nicht nur dann, wenn bereits vor der Beendigung der Auseinandersetzung mit Sicherheit feststeht, daß ein Gesellschafter jedenfalls einen bestimmten Betrag verlangen kann oder die gesellschaftliche Treuepflicht verletzt ist, sondern auch dann, wenn sich aus Sinn und Zweck der gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen ergibt, daß sie im Falle der Auflösung der Gesellschaft ihre Selbständigkeit behalten sollen.
VolltextIMRRS 2000, 0210
BGH, Urteil vom 31.10.1997 - V ZR 248/96
Zusicherung des aktuellen Ausbauzustandes im Rahmen eines Grundstückskaufvertrages
Versichert der Verkäufer eines Hausgrundstücks, "daß die aufstehenden Gebäude behördlicherseits genehmigt und abgenommen sind" so liegt darin die Zusicherung einer Eigenschaft, die den aktuellen Ausbauzustand betrifft.
VolltextIMRRS 2000, 0209
BGH, Urteil vom 26.09.1997 - V ZR 29/96
Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß
a) Die Rückgängigmachung eines Vertrages unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsschluß setzt einen Vermögensschaden voraus.
b) Ein Vermögensschaden tritt nicht automatisch mit der Eingehung des Vertrages ein, sondern bedingt, daß der Vertragsschluß für den Betroffenen unter Berücksichtigung der für die Schadensfeststellung allgemein anerkannten Grundsätze wirtschaftlich nachteilig gewesen ist.
VolltextIMRRS 2000, 0201
BGH, Urteil vom 24.01.1997 - V ZR 294/95
1. Ein Schaden kann grundsätzlich nicht deshalb verneint werden kann, weil zugleich ein anderer Schadensersatzanspruch gegen einen Dritten besteht, durch dessen Realisierung der vom Schädiger schuldhaft verursachte Vermögensverlust ausgeglichen werden könnte, da andernfalls jeder der Schädiger den Anspruchsteller auf die jeweils andere Ersatzmöglichkeit verweisen könnte. Dem Gläubiger muß es vielmehr freistehen, sich den Schuldner auszuwählen, von dem er Ersatz fordert.*)
2. Der in Anspruch genommene Schädiger kann durch entsprechende Anträge lediglich erreichen, daß er zur Leistung an den Geschädigten nur gegen Abtretung der anderweiten Ansprüche verurteilt werden kann.*)
VolltextIMRRS 2000, 0200
BGH, Urteil vom 24.06.1997 - XI ZR 178/96
Schadensersatzpflicht einer Bank im Rahmen der Verwertung eines Grundstücks; Minderung des Verkaufserlöses durch eine mit dem Käufer vereinbarte Maklerprovision
Betreibt eine Bank die Zwangsversteigerung eines Grundstücks aus einem ihr zustehenden Grundpfandrecht, macht sie sich wegen positiver Verletzung des Sicherungsvertrages gegenüber dem Schuldner schadensersatzpflichtig, wenn sie im Falle eines freihändigen Verkaufs den Kaufpreis durch die Vereinbarung einer Maklerprovision mit dem Käufer mindert.
VolltextIMRRS 2000, 0199
BGH, Urteil vom 20.12.1996 - V ZR 277/95
Geltendmachung der Einrede des nicht erfüllten Vertrages im Falle anfänglichen Unvermögens
1. Auch im Falle (teilweisen) anfänglichen Unvermögens (hier: Eigentum eines Dritten an einer kaufvertraglich geschuldeten Teilfläche) steht dem Käufer grundsätzlich die Einrede des nichterfüllten Vertrages (§ 320 BGB) zu, solange die objektive Unmöglichkeit der Erfüllung nicht feststeht. Sein Leistungsverweigerungsrecht dauert jedenfalls zunächst bis zum wirksamen Abschluß eines Deckungskaufs, mit dem er sich die geschuldete Sache beschafft.
2. Haben die Vertragsparteien durch eine vertragliche Regelung
zum Zahlungszeitpunkt und Verzinsung den Anspruch auf sog. Nutzungszinsen abbedungen, ist für eine Anwendung von § 452 BGB kein Raum.
VolltextIMRRS 2000, 0195
BGH, Urteil vom 21.03.1997 - V ZR 217/95
Verjährung des Schadensersatzanspruchs des Eigentümers wegen Veränderung des Grundstücks
Gestattet der Eigentümer einem Dritten die Benutzung eines Grundstücks zum Betrieb einer Tankstelle durch Abschluß eines Miet- oder Pachtvertrages mit einem Mineralölhandelsunternehmen, verjähren die Ansprüche des Eigentümers gegen das Mineralölhandelsunternehmen wegen Veränderungen des Grundstücks nach § 558 BGB.
VolltextIMRRS 2000, 0194
BGH, Urteil vom 21.03.1997 - V ZR 355/95
Sittenwidrigkeit der Veräußerung von Mietwohnungen wegen überhöhter Preise
Besondere Umstände des Geschäfts können dem Rückschluß von einem besonders groben Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten entgegenstehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Vertragsparteien bei schwieriger Bewertungssituation (hier: Mietwohngrundstücke in den neuen Ländern) zur Bestimmung des Kaufpreises ein Verkehrswertgutachten eingeholt haben, das erkennbar nicht grob unrichtig ist, und der Verkauf durch einen geschäftserfahrenen Konkursverwalter erfolgt.
VolltextIMRRS 2000, 0193
BGH, Urteil vom 28.02.1997 - V ZR 27/96
Sachmängelgewährleistung des Verkäufers einer Eigentumswohnung wegen Fehlens eines Hobbyraums
Erklären die Verkäufer, zur Eigentumswohnung gehöre ein Hobbyraum, ist das verkaufte Wohnungseigentum mit einem Rechtsmangel behaftet, wenn dieser Raum zwar tatsächlich benutzbar ist, daran aber weder Sondereigentum noch ein Sondernutzungsrecht besteht.
VolltextIMRRS 2000, 0192
BGH, Urteil vom 24.09.1996 - XI ZR 318/95
Hat eine Bausparkasse die Anwerbung von Kunden einem selbständigen Vermittlungsunternehmen überlassen, so können ihr, wenn ein anderer Makler im Einverständnis mit dem Vermittlungsunternehmen die persönlichen Vertragsverhandlungen mit dem Kunden führt, dessen Erklärungen gemäß § 278 BGB zugerechnet werden.
VolltextIMRRS 2000, 0190
BGH, Urteil vom 12.07.1996 - V ZR 117/95
Kenntnis vom Mangel des rechtlichen Grundes hat bereits derjenige, der die für diesen Mangel maßgebenden Tatsachen kennt und sich der Einsicht in die Nichtigkeit des Verpflichtungsgeschäfts bewußt verschließt.
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