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Sachgebiet: Immobilien

5159 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2020

IMRRS 2020, 1157
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
"Interne" Übertragung des Garagensondereigentums ist zustimmungsfrei!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2020 - 3 Wx 173/19

1. Veräußert ein Wohnungseigentümer einen Miteigentumsanteil (930,50/100.000), verbunden mit dem Sondereigentum an der Garage Nr. 2, aus dem von ihm gehaltenen Miteigentumsanteil (10.616/100.000) an dem Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung ... Nr. 2 ... nebst Kellerraum und Garage Nr. 2 des Aufteilungsplans, an einen anderen Wohnungseigentümer, mit dem Ergebnis, dass der Miteigentumsanteil nach Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch Bestandteil von dessen Teil- und Wohnungseigentumsrecht wurde, so bedarf der Eigentumswechsel weder der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer noch einer Änderung der Teilungserklärung.*)

2. Soweit im Zusammenhang mit der Veräußerung der Garage Vereinbarungen zu laufenden Kosten getroffen wurden, handelt es sich um schuldrechtliche Vereinbarungen, die der Wirksamkeit der Eigentumsumschreibung nicht entgegenstehen.*)

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IMRRS 2020, 1128
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Auch bei Realofferte ist HeizkostenV zu beachten!

AG Brandenburg, Urteil vom 22.06.2020 - 31 C 186/19

1. Liegt eine Individualvereinbarung nicht vor, so wird der Inhalt der AVBFernwärmeV unmittelbar zum Vertragsinhalt.

2. Im Falle eines nicht schriftlich geschlossenen Vertrags soll dieser gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 AVBFernwärmeV im Interesse der Rechtsklarheit schriftlich bestätigt werden. Die Verletzung des Gebots zum schriftlichen Vertragsschluss oder zur schriftlichen Vertragsbestätigung führt allerdings nicht zur Unwirksamkeit des Vertrags, sondern allenfalls zu Beweisproblemen.

3. Ein Vertragsangebot des Versorgungsunternehmens zum Abschluss eines Versorgungsvertrags in Form einer sog. Realofferte ist in einem Leistungsangebot des Versorgungsunternehmens zu sehen, das von demjenigen konkludent angenommen wird, der aus dem Leitungsnetz des Versorgungsunternehmens Elektrizität, Gas, Wasser oder Fernwärme entnimmt.

4. Empfänger der Realofferte zum Abschluss eines Versorgungsvertrags ist typischerweise derjenige, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Versorgungsanschluss am Übergabepunkt ausübt.

5. Der § 1 Abs. 2 Nr. 2 HeizkostenV betrifft solche Heizungsanlagen, die nicht vom (Haus-)Eigentümer bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft selbst, sondern von einem Dritten betrieben werden und der als sog. "Drittbetreiber" berechtigt ist, von dem jeweiligen Nutzer dafür ein Entgelt zu fordern.

6. Dieser sog. "Drittbetreiber" der Heizanlage darf nicht nach der AVBFernwärmeV bzw. einem Wärmekaufvertrag abrechnen. Dieser "Drittbetreiber" ist vielmehr an den Kostenrahmen des § 7 Abs. 2 HeizkostenV gebunden.

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IMRRS 2020, 1089
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Schätzung des Stromverbrauchs bei Manipulation

OLG Köln, Beschluss vom 08.06.2020 - 1 W 6/20

1. Der Stromversorger darf den aufgrund der Manipulation nicht erfassten Stromverbrauch entsprechend § 18 StromGVV schätzen.*)

2. Eine Beweisantizipation ist im Verfahren der Prozesskostenhilfe nur unter engen Voraussetzungen zulässig.*)

3. Als allgemeinkundig können solche Tatsachen berücksichtigt werden, die als Ergebnis einer Internetrecherche des Gerichts ermittelt wurden (Fortführung von OLG Köln, Beschluss vom 25.05.2016 - 1 W 6/16, MDR 2016, 1266).*)

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IMRRS 2020, 1084
ImmobilienImmobilien
Genehmigung eines Wiederkaufs nur bei Vorlage der entsprechenden Wiederkaufsregelung

BGH, Urteil vom 15.05.2020 - V ZR 18/19

1. Wird die Genehmigung eines Wiederkaufs beantragt, reicht der Antragsteller nur dann die Urkunde über das zu genehmigende Rechtsgeschäft i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 GrdstVG vollständig ein, wenn er den Vertrag vorlegt, in dem dem Wiederkäufer das Recht des Wiederkaufs eingeräumt worden ist; die Vorlage eines sog. Vollzugsvertrags reicht nicht.*)

2.Der Vorlage einer Urkunde über die Ausübung des Wiederkaufs bedarf es zur Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen nicht; vielmehr reicht es aus, die Ausübung des Wiederkaufsrechts der Behörde mit dem Genehmigungsantrag mitzuteilen.*)

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IMRRS 2020, 1079
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Wann verjährt Anspruch auf Beseitigung einer widerrechtlichen Grenzbebauung?

LG Berlin, Urteil vom 25.09.2019 - 18 O 48/15

1. Nimmt ein Grundstückseigentümer den Eigentümer des Nachbargrundstücks auf Rückbau einer an der gemeinsamen Grundstücksgrenze verlaufenden Aufschüttung in Anspruch, über die die durch ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht gesicherte Zuwegung zu einem weiteren Grundstück verläuft, ist der Eigentümer jenes weiteren Grundstücks nicht notwendiger Streitgenosse des Nachbarn i.S.d. § 62 ZPO. Als Inhaber des Geh-, Fahr- und Leitungsrechts mag er zwar gem. §§ 1027, 1004 BGB aus eigenem Recht die Vollstreckung eines antragsgemäß erlassenen Urteils verhindern können, an dem Nachbarrechtsverhältnis zwischen den Parteien des Rechtsstreits ist er aber nicht unmittelbar beteiligt.*)

2. Ein auf § 1004 Abs. 1 BGB, § 20 NachbG-BE gestützter Anspruch auf Entfernung eines an der Grundstücksgrenze ohne erforderliche Baugenehmigung errichteten Bauwerks unterliegt der Regelverjährung von drei Jahren; die Verjährungsfrist beginnt spätestens mit Ablauf des Jahres, innerhalb dessen das Bauwerk vollendet wurde. Die Verjährung des Rückbauanspruchs lässt zwar die Rechte aus § 903 BGB unberührt, so dass der betroffene Grundstückseigentümer die Ursache einer Störung seines Eigentums grundsätzlich auf eigene Kosten beseitigen darf und der Nachbar dies dulden muss. Hatte der Grundstückseigentümer aber die Errichtung des Fahrwegs unmittelbar an der Grenze seines Grundstücks geduldet und mit dem Nachbarn sogar erfolglos über eine Mitnutzung des Weges verhandelt, so kann er sich nach Treu und Glauben Jahre später nicht erfolgreich darauf berufen, dass der Weg zu nahe an der Grundstücksgrenze verlaufe und der Grundstücksnachbar bei seiner Errichtung einen Mindestabstand hätte einhalten müssen.*)

3. Von einem auf dem Nachbargrundstück errichteten Bauwerk gehen nicht schon deswegen unzulässige Einwirkungen i.S.d. §§ 1004, 907 BGB aus, weil der Grundstückseigentümer bei zukünftig im Bereich der Grundstücksgrenze beabsichtigten Abgrabungen, Abriss- und Baumaßnahmen zum Schutz des Bauwerks zusätzliche oder aufwändigere Maßnahmen ergreifen muss, als ohne das Bauwerk erforderlich wären. Nach der Konzeption des Gesetzes hat derjenige, der auf seinem Grundstück solche Maßnahmen durchführen, namentlich Vertiefungen i.S.d. § 909 BGB vornehmen will, dafür zu sorgen, dass der Boden auf dem Nachbargrundstück nicht abrutschen kann und dort standsicher errichtete Anlagen standsicher bleiben.*)

4. Lässt sich die Standsicherheit einer an der Grundstücksgrenze errichteten Zuwegung für den Fall der Befahrung mit einem schweren Lastwagen bei ungünstiger Spurwahl nicht nachweisen, wurde die Zuwegung in der Vergangenheit aber schon wiederholt mit schweren Lastwagen befahren, ohne dass es zu einem Absturz kam, so ist ein zukünftiger Absturz der Anlage zwar nicht i.S.d. §§ 1004, 907 BGB mit Sicherheit vorhersehbar, aber auch nicht i.S.d. § 20 NachbG-BE sicher ausgeschlossen. Der Eigentümer des durch einen Absturz der Anlage gefährdeten Grundstücks kann dann nach § 1004 BGB, § 20 NachbG-BE den Rückbau der Anlage verlangen; dieser Anspruch verjährt nicht, da der Grundstücksnachbar die Anlage nicht nur standsicher errichten, sondern auch standsicher unterhalten muss. Der zum Rückbau verpflichtete Grundstücksnachbar kann den Anspruch auch noch nach seiner rechtskräftigen Titulierung beseitigen, indem er die für die Standsicherheit der Anlage erforderlichen Vorkehrungen trifft und unterhält.*)

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IMRRS 2020, 1078
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Darf Grundbuchamt unbeschränkte Vorsorgevollmacht anzweifeln?

OLG Köln, Beschluss vom 18.05.2020 - 2 Wx 61/20

1. Bei einer im Außenverhältnis unbeschränkten Vorsorgevollmacht, die im Innenverhältnis zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten auf den Eintritt des Vorsorgefalls (Geschäftsunfähigkeit und Betreuungsbedürftigkeit) beschränkt ist, kann und darf das Grundbuch eine Grundbucheintragung nur dann ausnahmsweise ablehnen, wenn es sichere Kenntnis von einem Missbrauch der Vollmacht hat.*)

2. Sichere Kenntnis von einem Missbrauch besteht bei einer Beschränkung im Innenverhältnis auf die Geschäftsunfähigkeit und Betreuungsbedürftigkeit nur dann, wenn für das Grundbuchamt aufgrund von vorgelegten Urkunden oder freier Beweiswürdigung zur vollen Überzeugung die Geschäftsfähigkeit bzw. die fehlende Betreuungsbedürftigkeit feststeht.*)

3. Die erst nach Eingang eines Eintragungsantrages beim Grundbuch von diesem erlangte Kenntnis eines von dem Vollmachtgeber erklärten Widerrufs einer Vorsorgevollmacht, hindert nicht mehr die Grundbucheintragung.*)

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IMRRS 2020, 0993
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Entbehrlichkeit der Löschungsbewilligung bei gerichtlicher Anordnung

KG, Beschluss vom 02.04.2020 - 1 W 38/20

Ordnet das Gericht gem. § 109 Abs. 2 Satz 1 ZPO die Rückgabe der Sicherheit durch Löschung der Sicherungshypothek an, ersetzt der rechtskräftige Beschluss die Löschungsbewilligung des Hypothekengläubigers nach § 19 GBO.

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IMRRS 2020, 1114
BankrechtBankrecht
Fehlerhafte Vorfälligkeitsentschädigungsberechnung - keine Vorfälligkeitsentschädigung!

BGH, Urteil vom 28.07.2020 - XI ZR 288/19

Sind die Angaben zur Methode der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in einem Verbraucherdarlehensvertrag fehlerhaft, verliert der Darlehensgeber den Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung nach § 502 BGB. Das Anlaufen der Widerrufsfrist bleibt davon unberührt.*)

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IMRRS 2020, 0994
ImmobilienImmobilien
Verteilung der Hauptforderung und der Zinsen auf einzelne Grundstücke

KG, Beschluss vom 19.05.2020 - 1 W 27/20

Sollen mehrere Grundstücke des Schuldners mit einer Zwangssicherungshypothek belastet werden, ist nicht nur der Betrag der Hauptforderung, sondern auch Zinsen, wenn sie als Nebenforderung geltend gemacht werden, auf die einzelnen Grundstücke zu verteilen. Erfolgt eine Verteilung nur hinsichtlich der Hauptforderung und werden ausgeurteilte Zinsen dann auf jedem der Grundstücke in voller Höhe eingetragen, entstehen die Sicherungshypotheken nur hinsichtlich der - entsprechend aufgeteilten - Hauptforderung.*)

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IMRRS 2020, 1000
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Gerichtlicher Beschluss ersetzt Löschungsbewilligung des Gläubigers!

KG, Beschluss vom 02.04.2020 - 1 W 37/20

Ordnet das Gericht gem. § 109 Abs. 2 Satz 1 ZPO die Rückgabe der Sicherheit durch Löschung der Sicherungshypothek an, ersetzt der rechtskräftige Beschluss die Löschungsbewilligung des Hypothekengläubigers nach § 19 GBO.

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IMRRS 2020, 1017
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Zu duldender Überbau: Welche Folgen hat der Komplettabriss des Gebäudes?

BGH, Urteil vom 10.07.2020 - V ZR 156/19

Bei einem zu duldenden Überbau führt der vollständige Abbruch des Gebäudes auf dem Stammgrundstück "nur" dazu, dass die Duldungspflicht des Nachbarn entfällt. Dagegen bleibt die eigentumsrechtliche Zuordnung des auf dem Nachbargrundstück befindlichen Gebäudeteils zum Stammgrundstück unverändert (Bestätigung von Senat, IMR 2014, 346, und Urteil vom 16.01.2004 - V ZR 243/03, IMRRS 2004, 0247 = IBRRS 2004, 0473 = BGHZ 157, 301, 305 f.).*)

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IMRRS 2020, 0873
ImmobilienImmobilien
Keine einseitige Auflösung des Nießbrauchs bei Gesamthandsgemeinschaft

BGH, Urteil vom 06.03.2020 - V ZR 329/18

Ist für mehrere Personen als Gesamtberechtigte nach § 428 BGB ein Nießbrauch an einem Grundstück bestellt, kann die Aufhebung der Gesamtberechtigung entsprechend § 749 Abs. 1 BGB nicht verlangt werden.*)

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IMRRS 2020, 0825
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Selbst erwerbender Verwalter darf Zustimmung erteilen

OLG Hamm, Beschluss vom 10.03.2020 - 15 W 72/20

Ist die Veräußerung des Wohnungseigentums von der Zustimmung des Verwalters abhängig, so kann dieser die Zustimmung auch dann erteilen, wenn er selbst das Wohnungseigentum erwirbt. § 181 BGB steht der Wirksamkeit der Zustimmung weder in direkter noch in entsprechender Anwendung entgegen (im Anschluss an OLG Düsseldorf, IMR 2020, 256).*)

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IMRRS 2020, 0817
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Beweislast bei "unsichtbaren Mängeln" am Grundstück?

BGH, Urteil vom 06.03.2020 - V ZR 2/19

Die in einem Grundstückskaufvertrag enthaltene Erklärung des Verkäufers, ihm seien keine unsichtbaren Mängel bekannt, rechtfertigt keine Abweichung von dem Grundsatz, dass den Käufer die Darlegungs- und Beweislast für die unterbliebene Aufklärung über offenbarungspflichtiger Umstände trifft (Bestätigung von Senat, Urteil vom 30.04.2003 - V ZR 100/02, IBR 2003, 1074 - nur online).*)

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IMRRS 2020, 0772
BauträgerBauträger
Verzug mit der Fertigstellung: Wie berechnet sich der Schadensersatz der Erwerber?

OLG Brandenburg, Urteil vom 27.05.2020 - 4 U 87/19

1. Steht dem Erwerber während des Verzugs des Bauträgers mit der Fertigstellung mit der beabsichtigt selbst zu bewohnenden Eigentumswohnung kein vergleichbarer Wohnraum zur Verfügung, hat der Erwerber Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung.

2. Als Ausgangspunkt für die Berechnung des Nutzungswerts der vorenthaltenen Eigentumswohnung können entweder die anteiligen Vorhaltekosten oder die ortsübliche Vergleichsmiete herangezogen werden.

3. Auf den Nutzungsausfallschaden sind die dem Erwerber tatsächlich entstandenen und vom Bauträger zu tragenden Kosten der Unterbringung in einer Ersatzunterkunft in voller Höhe anzurechnen.

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IMRRS 2020, 0797
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Hausverbot bedarf keiner Begründung!

BGH, Urteil vom 29.05.2020 - V ZR 275/18

1. Die Erteilung eines Hausverbots bedarf nicht schon dann eines sachlichen Grundes, wenn der Hausrechtsinhaber die Örtlichkeit für den allgemeinen Publikumsverkehr ohne Ansehen der Person öffnet, sondern nur unter der weiteren Voraussetzung, dass die Verweigerung des Zutritts für die Betroffenen in erheblichem Umfang über die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben entscheidet (im Anschluss an BVerfGE 148, 267).*)

2. Welche Bedeutung der Zugang zu einer Einrichtung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben hat, ist nicht aus der Perspektive des einzelnen Besuchers zu beurteilen; vielmehr ist aus objektivierter Sicht desjenigen, der die Einrichtung dem allgemeinen Publikumsverkehr öffnet, zu fragen, welche Funktion die von ihm willentlich eröffnete und betriebene Einrichtung bei typisierender Betrachtung hat.*)

3. Der Besuch einer Therme entscheidet nicht in erheblichem Umfang über die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben; der private Betreiber einer Therme bedarf daher für die Erteilung eines Hausverbots gegenüber einem Gast keines sachlichen Grundes.*)

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IMRRS 2020, 0789
ImmobilienImmobilien
Angebot formnichtig: Auflassungsvollmacht auch?

BGH, Urteil vom 27.05.2020 - XII ZR 107/17

Die in einem notariell beurkundeten Angebot auf Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück erteilte Auflassungsvollmacht ist im Fall der Formnichtigkeit des Angebots im Zweifel ebenfalls unwirksam. Anders liegt es, wenn eine Partei die andere unwiderruflich zur Auflassung bevollmächtigt hat, um so die Vollziehung des Vertrags - und damit die Heilung der Formnichtigkeit des gesamten Vertrags - zu sichern (im Anschluss an BGH, Urteile vom 19.12.1963 - V ZR 121/62, WM 1964, 182; vom 30.10.1987 - V ZR 144/86, NJW-RR 1988, 348, und vom 17.03.1989 - V ZR 233/87, NJW-RR 1989, 1099).*)

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IMRRS 2020, 0778
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Keine Vormerkung zu Gunsten des Eigentümers

OLG Stuttgart, Beschluss vom 18.06.2018 - 8 W 158/18

Die Eintragung einer Vormerkung setzt voraus, dass der Schuldner des zu sichernden Anspruchs als Inhaber des von der Vormerkung betroffenen Rechts im Grundbuch eingetragen ist (Identitätsgebot). Der Anspruch des Eigentümers auf Bestellung einer Dienstbarkeit zu Gunsten von ihm später zu benennender Dritter ist daher nicht vormerkungsfähig, solange er noch im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Auch ein Erwerbsanspruch des zukünftigen Schuldners/Eigentümers vermag die Vorverlagerung des Vormerkungsschutzes selbst dann nicht zu rechtfertigen, wenn eine sachen- und grundbuchrechtlich durch Erwerbsvormerkung gesicherte Erwerbsaussicht besteht.*)

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IMRRS 2020, 0784
ImmobilienImmobilien
Auslegung von Vertragsklauseln bei Grundstücksveräußerung im "Einheimischen-Modell"

OLG Hamm, Urteil vom 14.11.2019 - 22 U 52/19

1. Eine in einem Grundstückskaufvertrag mit einer Gemeinde im Rahmen des sog. Einheimischen-Modells enthaltene Vertragsklausel, in der sich der Käufer verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb einer bestimmten Frist "mit einem Wohnhaus mit nicht mehr als zwei Wohneinheiten ... zu bebauen", ist unklar hinsichtlich der Frage, ob sie auch eine abschnittsweise Errichtung zweier miteinander verbundener Baukörper mit nicht mehr als zwei Wohneinheiten erlaubt.*)

2. Legt der Käufer bei einer derartigen Vertragsgestaltung im Rahmen der Beurkundung des Vertrags gegenüber dem Abschlussvertreter der Gemeinde seine später umgesetzten Planungen offen, ohne dass der Vertreter der Gemeinde vor Abgabe seiner auf den Vertragsschluss gerichteten Willenserklärung Bedenken anmeldet, ob diese Planung mit den Vorgaben der Vertragsklausel im Einklang steht, wird das dadurch zu Tage getretene Verständnis des Käufers vom Inhalt der vertraglichen Regelung als übereinstimmender Wille der Parteien Vertragsinhalt (im Anschluss an BGH, Urteile vom 29.05.2009 - V ZR 201/08, Rz. 11, IMRRS 2009, 1370 = NJW-RR 2010, 63; vom 22.03.2002 - V ZR 405/00, unter II 2 a, IMRRS 2002, 0179 = NJW 2002, 2102; jeweils m.w.N.).*)

3. Zur Auslegung einer in einem Grundstückskaufvertrag mit einer Gemeinde im Rahmen des Einheimischen-Modells vereinbarten Vertragsklausel, welche die Begründung von Wohnungseigentum sowie die Bestellung von Erbbaurechten am unbebauten Grundstück einer vollständigen oder teilweisen Veräußerung des unbebauten Grundstücks an einen Dritten gleichstellt.*)

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IMRRS 2020, 0745
ImmobilienImmobilien
Miteigentum soll Sondereigentum werden und beim ursprünglichen Eigentümer verbleiben: Zulässig?

OLG München, Beschluss vom 15.06.2020 - 34 Wx 144/20

Ein Miteigentumsanteil an einem Grundstück kann nicht im Wege eines Teilungsvertrags nach § 3 WEG zerlegt und mit Sondereigentum verbunden werden, wenn die dadurch neu gebildeten Einheiten sämtlich in der Hand des ursprünglichen Miteigentümers verbleiben sollen; hierfür bedarf es zusätzlich einer Teilungserklärung nach § 8 WEG.*)

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IMRRS 2020, 0739
ImmobilienImmobilien
Einmal erteilte Zustimmung bleibt bestehen

OLG München, Beschluss vom 15.06.2020 - 34 Wx 131/20

Die Wirksamkeit der durch den Eigentümer erklärten Zustimmung nach § 5 Abs. 1 ErbbauRG dauert auch dann fort, wenn nachträglich die Berechtigung hierzu durch den Verlust der Eigentümerstellung entfällt, bevor der Eintragungsantrag gestellt worden ist.*)

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IMRRS 2020, 0727
NachbarrechtNachbarrecht
Benutzungsrechte dinglich geregelt: Kein Raum für §§ 921 ff. BGB

BGH, Urteil vom 07.02.2020 - V ZR 128/19

Die Vorschriften der §§ 921 ff. BGB sind nicht anwendbar, wenn die Rechte an einer Grenzeinrichtung dinglich geregelt sind (hier: Grunddienstbarkeit), das gilt insbesondere hinsichtlich der Benutzungsrechte und der Unterhaltungslast.*)

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IMRRS 2020, 0724
ImmobilienImmobilien
Vorläufige Unterschutzstellung

VG Düsseldorf, Urteil vom 30.01.2020 - 28 K 7833/19

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2020, 0695
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Eintragung eines wechselseitigen Ausschlusses von Unterhaltungspflichten zulässig?

OLG München, Beschluss vom 08.06.2020 - 34 Wx 177/20

Der wechselseitige Ausschluss von Unterhaltungspflichten als Inhalt des Begleitschuldverhältnisses zu einer Dienstbarkeit kann nicht im Grundbuch eingetragen werden.*)

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IMRRS 2020, 0696
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Geld-Einzahlungen aus kalter Zwangsverwaltung können anfechtbar sein

BGH, Urteil vom 30.04.2020 - IX ZR 162/16

1. Werden an den Grundpfandgläubiger Mieten gezahlt, die in den Haftungsverband des Grundpfandrechts fallen, benachteiligt dies die Gläubigergesamtheit, wenn die den Zahlungen zu Grunde liegenden Mietforderungen nicht insolvenzfest beschlagnahmt waren und deshalb dem Gläubigerzugriff unterlagen; die Beschlagnahme kann vorgerichtlich auch durch eine Pfändung aufgrund des dinglichen Anspruchs vorgenommen werden (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 17.09.2009 - IX ZR 106/08, Rz. 17, IBRRS 2009, 4065 = IMRRS 2009, 2231 = BGHZ 182, 264).*)

2. Erklärt sich der spätere Schuldner gegenüber einem Grundpfandgläubiger damit einverstanden, die aus dem Grundpfandrecht folgende Haftung von Mietforderungen in einer Art und Weise zu verwirklichen, die in ihren Wirkungen für das der Gläubigergesamtheit haftende Schuldnervermögen einer formellen Zwangsverwaltung entspricht, kann es am Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners fehlen, wenn die Erstreckung des Grundpfandrechts auf die Mietforderungen insolvenzfest ist.*)




IMRRS 2020, 0690
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Wer ist Gebührenschuldner der Straßenreinigungsgebühr?

VG Cottbus, Urteil vom 12.03.2020 - 6 K 2667/17

1. § 49a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 und Sätze 3 und 4 BbgStrG enthalten spezialgesetzliche und für den Satzungsgeber bindende Regelungen dazu, wer und in welcher Reihenfolge als Schuldner der Straßenreinigungsgebühr in Betracht kommt. Diese Vorgaben müssen ohne Abweichung in die Satzung übernommen werden.*)

2. Sonstige dringlich oder obligatorisch am Grundstück Berechtigte dürfen nicht zu Gebührenschuldnern, die genannten Personen müssen zu Gebührenschuldnern bestimmt werden. Weicht eine Satzung von diesen gesetzlichen Vorgaben ab, ist die betreffende Regelung und infolgedessen wegen Fehlens eines Mindestbestandteils gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG die gesamte Satzung unwirksam.*)

3. Kostenunerdeckungen i. S. d. § 6 Abs. 3 Satz 2 KAG liegen vor, wenn im Rahmen der Nachberechnung (Betriebsabrechnung) nach Ablauf des Kalkulationszeitraums festgestellt wird, dass die (beabsichtigte) Kostendeckung unterschritten wird. Da der Sinn und Zweck der Regelung darin liegt, einen Ausgleich für Unsicherheiten bei der Schätzung der Kosten und Maßstabseinheiten zu schaffen, sind Kostenunterdeckungen allerdings nur dergestalt zu ermitteln, dass bei der genannten Nachberechnung die tatsächlichen Kosten und Maßstabseinheiten mit den bei der Gebührenkalkulation geschätzten Werten zu vergleichen sind. Es ist abzustellen auf die Differenz zwischen den in der Gebührenkalkulation vor dem Kalkulationszeitraum kalkulierten und den tatsächlichen Kosten bzw. zwischen kalkulierten und tatsächlichen Leistungsmengen/Maßstabseinheiten.*)

4. Demgegenüber kommt es für die Feststellung einer Kostenunterdeckung auf das tatsächliche Gebührenaufkommen nicht an, so dass die Vorschrift nicht für alle Fälle gilt, in denen der prognostizierte Kostendeckungsgrad nicht erreicht wird. Wenn daher die nach der Kalkulation erwarteten Gebühreneinnahmen nicht im Kalkulationszeitraum tatsächlich in die Kassen der kommunalen Körperschaft fließen, sondern - etwa wegen zögerlichen Zahlungsverhaltens oder Zahlungsunfähigkeit der Gebührenschuldner oder Versäumnissen des Gebührengläubigers bei der Forderungsbeitreibung - erst zu einem späteren Zeitpunkt eingehen oder gar - etwa wegen Insolvenzen oder mangels Beitreibung - (ganz) ausfallen, ist dies kein Fall des Ausgleichs von Unterdeckungen nach § 6 Abs. 3 Satz 2 KAG.*)

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IMRRS 2020, 0688
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Wege- und Leitungsrecht für Eigentümer von Doppelhäusern als Gesamtberechtigte?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.03.2020 - 3 Wx 72/19

Eine Grundbucheintragung, wonach den jeweiligen Eigentümern von zwei Wohnungseigentumseinheiten (Doppelhaushälften Nr. 1 und 2) auf dem in ihrem Miteigentum stehendenden Flurstück ein vereinbartes und zur Eintragung bewilligtes Wege- und Leitungsrecht als Gesamtberechtigten gemäß § 428 BGB zusteht, das weitere Grundstücke eines der Wohnungseigentümer belastet, ist zulässig.*)

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IMRRS 2020, 0633
VersicherungenVersicherungen
Wohnhaus abgebrannt: Was ist von der Wiederherstellungsklausel umfasst?

OLG Köln, Beschluss vom 02.09.2019 - 9 U 197/18

1. Im Sinne der sog. strengen Wiederherstellungsklausel stellt der Ausbau eines Wohnhauses mit drei barrierefreien, selbstständig nutzbaren Wohneinheiten und die Vergrößerung der Wohnfläche von vorher 200 m² auf 308,78 m² nach der Umsetzung des genehmigten An-/Umbaus eine wesentliche Abweichung von der bisherigen Nutzung als Einfamilienhaus dar.*)

2. Mit dem Zweck der strengen Wiederherstellungsklausel, das subjektive Risiko des Versicherers zu begrenzen und ihn davor zu schützen, dass sich der Versicherungsnehmer durch Vortäuschen des Versicherungsfalls Vermögensvorteile verschafft, wäre es nicht vereinbar, wenn der Versicherungsnehmer die Neuwertspitze für das durch den Brand zerstörte Bestandsgebäude auf der Grundlage der Berechnungen des Sachverständigen verlangen könnte, die Kosten für den Anbau aber selber tragen will.*)

3. Die tatsächliche Ausführung der vertraglichen Wiederherstellungsleistung ist nicht im Sinne einer Prognoseentscheidung sichergestellt, wenn die Geschäftsführer und Gesellschafter der Klägerin einerseits und diejenigen der beauftragten Bauunternehmung andererseits identisch sind.*)

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IMRRS 2020, 0632
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Wohnhaus abgebrannt: Was ist von der Wiederherstellungsklausel umfasst?

OLG Köln, Beschluss vom 28.06.2019 - 9 U 197/18

1. Im Sinne der sog. strengen Wiederherstellungsklausel stellt der Ausbau eines Wohnhauses mit drei barrierefreien, selbstständig nutzbaren Wohneinheiten und die Vergrößerung der Wohnfläche von vorher 200 qm auf 308,78 qm nach der Umsetzung des genehmigten An-/Umbaus eine wesentliche Abweichung von der bisherigen Nutzung als Einfamilienhaus dar.*)

2. Mit dem Zweck der strengen Wiederherstellungsklausel, das subjektive Risiko des Versicherers zu begrenzen und ihn davor zu schützen, dass sich der Versicherungsnehmer durch Vortäuschen des Versicherungsfalls Vermögensvorteile verschafft, wäre es nicht vereinbar, wenn der Versicherungsnehmer die Neuwertspitze für das durch den Brand zerstörte Bestandsgebäude auf der Grundlage der Berechnungen des Sachverständigen verlangen könnte, die Kosten für den Anbau aber selber tragen will.*)

3. Die tatsächliche Ausführung der vertraglichen Wiederherstellungsleistung ist nicht im Sinne einer Prognoseentscheidung sichergestellt, wenn die Geschäftsführer und Gesellschafter der Klägerin einerseits und diejenigen der beauftragten Bauunternehmung andererseits identisch sind.*)

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IMRRS 2020, 0619
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Eigentümer muss ins Heim: Nichtehelicher Lebenspartner muss räumen!

AG Köln, Urteil vom 21.04.2020 - 210 C 119/19

1. Die Mitbenutzung der gemeinsamen, aber im Alleineigentum des Partners stehenden Wohnung durch den nichtehelichen Partner beruht in der Regel auf dessen tatsächlicher Gestattung. Die Befugnis zur Mitbenutzung endet folglich, wenn die tatsächliche Gestattung nicht mehr besteht, etwa weil der Eigentümer der Wohnung die Herausgabe des Mitbesitzes verlangt.

2. Die Einräumung der Mitnutzung von Alleineigentum erfolgt in der Regel im Zweifel auf tatsächlicher, nicht auf vertraglicher Grundlage.

3. Die Frage, ob das vom Betreuer gegen den nichtehelichen Lebenspartner gerichtete Herausgabeverlangen den wirklichen oder mutmaßlichen Wünschen des Betreuten widerspricht, unterliegt grundsätzlich nicht der Nachprüfung durch das Prozessgericht.

4. In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft können persönliche und wirtschaftliche Leistungen, die ein Partner für den anderen erbracht hat, diesem nicht ohne besondere Abrede in Rechnung gestellt werden.

5. Bei Eigengebrauch vermietbarer Sachen besteht der Wertersatz i.d.R. in Höhe des objektiven Mietwerts.

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IMRRS 2020, 0607
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Muss der Verkäufer auf fehlenden Versicherungsschutz hinweisen?

BGH, Urteil vom 20.03.2020 - V ZR 61/19

1. Der Verkäufer eines bebauten Grundstücks muss den Käufer grundsätzlich nicht ungefragt darüber unterrichten, dass im Zeitpunkt des Vertragsschlusses keine Gebäudeversicherung besteht; ebensowenig muss er ihn über eine nach Vertragsschluss erfolgte Beendigung einer solchen Versicherung informieren. Dies gilt auch dann, wenn eine Gebäudeversicherung nach der Verkehrsanschauung üblich ist.*)

2. Erklärt der Verkäufer dagegen vor oder bei Abschluss des Kaufvertrags, dass eine Gebäudeversicherung besteht, und wird das Versicherungsverhältnis vor Umschreibung des Eigentums beendet, trifft ihn in aller Regel die vertragliche Nebenpflicht, den Käufer hierüber unverzüglich zu unterrichten.*)

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IMRRS 2020, 0573
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Wie wird Unrichtigkeit des Grundbuchs nachgewiesen?

OLG Köln, Beschluss vom 06.01.2020 - 2 Wx 373/19

1. Mit einer Zwischenverfügung nach § 18 GBO kann weder auf den Abschluss eines Rechtsgeschäfts hingewirkt werden, das Grundlage der einzutragenden Rechtsänderung sein soll, noch dem Antragsteller aufgegeben werden, eine erst noch zu erklärende Eintragungsbewilligung eines unmittelbar betroffenen Dritten beizubringen. Das gilt auch dann, wenn eine Vormerkung wegen Erlöschens des gesicherten Anspruchs gelöscht werden soll und der Unrichtigkeitsnachweis nicht geführt ist.

2. Für den Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit i. S. v. § 22 GBO hat der Antragsteller grundsätzlich lückenlos jede Möglichkeit auszuräumen, die der Unrichtigkeit der gegenwärtigen Grundbuchlage und der Richtigkeit der begehrten Eintragung entgegenstehen könnte. Lediglich ganz entfernt liegende, nur theoretische Möglichkeiten müssen nicht widerlegt werden.

3. Der Nachweis des Todes des Berechtigten genügt als Nachweis für die Unrichtigkeit eines Grundbucheintrags über eine Rückauflassungsvormerkung, wenn sich aus der zugrunde liegenden Vereinbarung explizit oder durch Auslegung ergibt, dass mit dem Tod des Berechtigten der Sicherungsfall nicht mehr eintreten kann. Allerdings reicht in diesen Fällen der Todesnachweis dann nicht zum Beleg für die Grundbuchunrichtigkeit, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Vormerkung auch einen zu Lebzeiten entstandenen, aber bis zum Tod des Berechtigten nicht mehr durchgesetzten und nach § 1922 BGB auf die Erben übergegangenen Übertragungsanspruch sichert.

4. Ist in der Bewilligung zwar ausdrücklich angeordnet worden, dass der Rückübertragungsanspruch nicht vererblich und nicht übertragbar ist und mit dem Tode des Veräußerers erlischt, aber nicht eindeutig geregelt, ob dies auch für den Fall gelten sollte, dass der Anspruch bereits entstanden, aber infolge des Todes des Berechtigten nicht mehr durchgesetzt werden konnte, kann nicht mit der erforderlichen Eindeutigkeit ausgeschlossen werden, dass die Bewilligenden die Unvererblichkeit und das Erlöschen des Anspruchs in diesem Fall nicht gewollt hätten. Der Unrichtigkeitsnachweis ist dann allein mit dem Nachweis des Todes des Berechtigten nicht geführt.

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IMRRS 2020, 0401
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wann liegt ein grobes und wann ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vor?

LG Itzehoe, Urteil vom 06.09.2019 - 10 O 55/16

1. Ist objektiv nicht nur ein auffälliges, sondern ein besonders grobes Missverhältnis der Leistungen festzustellen, so spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die subjektiven Voraussetzungen des Tatbestands des Wuchers erfüllt sind.

2. Ein solches auffälliges, grobes Missverhältnis wird bei Grundstückskaufverträgen sowie Kaufverträgen über vergleichbar wertvolle bewegliche Sachen regelmäßig schon dann angenommen, wenn der Wert der Leistung annähernd doppelt so hoch ist wie derjenige der Gegenleistung.

3. Wer sich auf ein besonders grobes Missverhältnis der Leistungen beruft, muss dies auch beweisen.

4. Bei dem auffälligen Missverhältnis handelt es sich nicht um einen festen Wert. Jedenfalls liegt er unter dem für ein besonders grobes Missverhältnis notwendigen Wert.

5. Ein auffälliges Missverhältnis liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn die Diskrepanz bei unter 50% liegt.

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IMRRS 2020, 0552
ImmobilienImmobilien
Lebensgemeinschaft gescheitert: Geschäftsgrundlage der Immobilienschenkung weggefallen?

BGH, Urteil vom 18.06.2019 - X ZR 107/16

1. Die vom (mit-)beschenkten Partner des eigenen Kindes geteilte oder jedenfalls erkannte Vorstellung des Schenkers, eine zugewendete Immobilie werde vom eigenen Kind und dessen Partner dauerhaft als gemeinschaftliche Wohnung oder Familienwohnung genutzt, kann die Geschäftsgrundlage eines Schenkungsvertrages bilden (Bestätigung von BGH, Urteile vom 19.01.1999 - X ZR 60/97, NJW 1999, 1623, und vom 03.02.2010 - XII ZR 189/06, BGHZ 184, 190).*)

2. Die Schenkung begründet jedoch kein Dauerschuldverhältnis. Für einen Wegfall der Geschäftsgrundlage reicht es deshalb nicht aus, dass die Lebensgemeinschaft nicht bis zum Tod eines der Partner Bestand hat. Hat jedoch die gemeinsame Nutzung der Immobilie entgegen der mit der Schenkung verbundenen Erwartung nur kurze Zeit angedauert, kommt regelmäßig ein Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht.*)

3. In diesem Fall ist der Schenker in der Regel berechtigt, vom Schenkungsvertrag zurückzutreten und das gesamte Geschenk oder dessen Wert zurückzufordern.*)

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IMRRS 2020, 0516
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Zustimmungsvorbehalt als Inhalt des Erbbaurechts?

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 08.01.2020 - 5 W 83/19

Die Vereinbarungen, wonach eine Änderung des vereinbarten Verwendungszwecks und wesentliche bauliche Veränderungen der Bauwerke und Nebenanlagen bzw. deren teilweiser oder ganzer Abbruch der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Grundstückseigentümers bedürfen, können mit dinglicher Wirkung zum Inhalt eines Erbbaurechts gemacht werden.*)

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IMRRS 2020, 0521
ImmobilienImmobilien
Sind Mobilheime Scheinbestandteile?

BGH, Beschluss vom 21.11.2019 - V ZB 75/19

Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz, dass ein Grundstückseigentümer, der auf seinem Grundstück ein Mobilheim aufstellt, eine Verbindung mit dem Grund und Boden nur zu einem vorübergehenden Zweck im Sinne des § 95 BGB vornehmen will. Maßgeblich sind stets alle Umstände des Einzelfalls, die Rückschlüsse auf den Willen des Grundstückseigentümers zulassen.*)

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IMRRS 2020, 0445
ImmobilienImmobilien
Wie ist der Jahreswert des Nießbrauchsrechts zu ermitteln?

BFH, Urteil vom 28.05.2019 - II R 4/16

Wird ein Grundstück unter Vorbehalt des Nießbrauchs geschenkt, mindert der Wert des Nießbrauchsrechts die Bereicherung des Bedachten. Der Jahreswert des Nießbrauchrechts ist unter Abzug der Schuldzinsen für die zum Zeitpunkt der Zuwendung bestehenden Darlehen zu ermitteln, wenn die Schuldzinsen vom Schenker als Nießbraucher während des Bestehens des Nießbrauchsrechts aufgrund einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung getragen werden.*)

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IMRRS 2020, 0406
ImmobilienImmobilien
Keine Wiedereinräumung des Besitzes bei zu langem Zuwarten

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.12.2019 - 5 W 81/19

Auch in Verfahren, die Besitzschutzansprüche nach den §§ 861, 862 BGB zum Gegenstand haben, kann es an der für den Erlass einer einstweiligen Verfügung erforderlichen Dringlichkeit fehlen, wenn der Antragsteller in Kenntnis der maßgeblichen Umstände längere Zeit untätig geblieben ist, denn die genannten Vermutungstatbestände bringen lediglich einen anspruchstypischen Gefährdungsgrund zum Ausdruck, der im Einzelfall sehr wohl fehlen oder durch das eigene Verhalten des Antragstellers widerlegt sein kann.*)

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IMRRS 2020, 0300
ImmobilienImmobilien
Hoher Wärmeverlust: Wie ist abzurechnen?

AG Schwäbisch Gmünd, Urteil vom 31.10.2019 - 5 C 446/18

1. Die Preisgestaltung der Versorgungsunternehmen unterliegt im Wesentlichen der Missbrauchskontrolle durch die Kartellbehörden und es ist deren Aufgabe, darauf zu achten, dass die Unternehmen bei Vertragsanpassungen ihre Befugnis zu anderweitiger Preisgestaltung nicht missbrauchen und Preisgestaltungsspielräume nicht missbräuchlich ausschöpfen.

2. Grundsätzlich sind Einwände des Kunden gegen Rechnungen der Versorgungsunternehmen im Zahlungsprozess nur dann beachtlich, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass offensichtlich Fehler vorliegen. Hierzu gehören nicht Mess-, Ablese- oder Rechenfehler.

3. Eine Erstreckung des Anwendungsbereichs des § 7 Abs. 1 Satz 3 HeizkostenV auf überwiegend ungedämmte, aber nicht freiliegende Leitungen der Wärmeverteilung kommt nicht in Betracht.

4. Wird nur ein sehr geringer Anteil der abgegebenen Wärme von den Verbrauchserfassungsgeräten erfasst, ist nach dem Grundkostenmaßstab abzurechnen.

5. Als pauschale Verzugskosten sind die Kosten für die Fertigung von Mahnschreiben nur dann zu billigen, wenn deren Höhe i.S.d. § 287 ZPO noch angemessen ist. Als Kosten für ein einfaches Mahnschreiben können nicht mehr als 2,50 Euro ersetzt verlangt werden.

6. Die Rechtshängigkeit wird auf die Zustellung des Mahnbescheids zurückbezogen, wenn die Sache alsbald nach Zustellung der Widerspruchseinlegung ins Streitverfahren abgegeben wird. "Alsbald" ist dabei wie "demnächst" i.S.v. § 167 ZPO zu verstehen.

7. In der Regel ist vom Antragsteller binnen eines Zeitraums von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung des Widerspruchs zu erwarten, dass er die restlichen Gerichtsgebühren einbezahlt und den Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens stellt.

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IMRRS 2020, 0420
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Was nicht im Kaufvertrag steht, ist auch nicht vereinbart!

OLG Dresden, Beschluss vom 17.03.2020 - 4 U 2183/19

1. Die Angabe in einem Maklerexposé, ein Gebäude sei "mit wenigen Handgriffen bereit, neue Besitzer zu beherbergen" stellt keine Beschaffenheitsgarantie bezüglich der Wohn- und Sanierungsstandards dar.*)

2. Enthält der notarielle Kaufvertrag keine Angaben zur geschuldeten Beschaffenheit eines Grundstücks, kann der Käufer nicht davon ausgehen, dass der Verkäufer eine solche mit ihm vereinbaren wollte.*)

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IMRRS 2020, 0419
ImmobilienImmobilien
Was nicht im Kaufvertrag steht, ist auch nicht vereinbart

OLG Dresden, Beschluss vom 16.01.2020 - 4 U 2183/19

1. Die Angabe in einem Maklerexposé, ein Gebäude sei "mit wenigen Handgriffen bereit, neue Besitzer zu beherbergen" stellt keine Beschaffenheitsgarantie bezüglich der Wohn- und Sanierungsstandards dar.*)

2. Enthält der notarielle Kaufvertrag keine Angaben zur geschuldeten Beschaffenheit eines Grundstücks, kann der Käufer nicht davon ausgehen, dass der Verkäufer eine solche mit ihm vereinbaren wollte.*)

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IMRRS 2020, 0394
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Der eine darf, der andere nicht: Unzulässige Bezugsbindung?

KG, Beschluss vom 25.02.2020 - 1 W 296/19

Soll zur dinglichen Absicherung eines Wärmecontracting-Vertrags dem Energieunternehmen gestattet werden, auf dem Grundstück eine Heizungsanlage zur Versorgung der dort befindlichen Gebäude zu betreiben, und dem Grundstückseigentümer verboten werden, zu demselben Zweck Anlagen zur Erzeugung von Wärme zur Raumheizung und Warmwasserbereitung zu betreiben oder durch Dritte errichten und betreiben zu lassen oder diese Nutzenergien von Dritten zu beziehen, so stellt dies keine als beschränkte persönliche Dienstbarkeit unzulässige Bezugsbindung dar.*)

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IMRRS 2020, 0416
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Reichweite einer dem Notar erteilten Vollmacht

KG, Beschluss vom 17.12.2019 - 1 W 313/19

1. Eine dem Notar erteilte Vollmacht “durch notarielle Eigenurkunde (…) die Berichtigung/Ergänzung der Auflassung zu erklären” berechtigt nicht zur Auflassung im Namen von Verkäufer und (Erst-)Käufer der nach Ausübung des auf eine Teilfläche beschränkten gemeindlichen Vorkaufsrechts verbleibenden Grundstücksfläche, wenn sich aus den notariell beurkundeten Vereinbarungen der Beteiligten nicht ergibt, dass sie über die (Eintragungs-)Voraussetzung der Vorlage eines Negativattests der Gemeinde hinaus die Möglichkeit der Ausübung des Vorkaufsrechts in Erwägung gezogen hätten.*)

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IMRRS 2020, 0410
NachbarrechtNachbarrecht
Nach DDR-Recht bestehende Duldungspflicht eines Überbaus gilt fort!

OLG Dresden, Urteil vom 10.03.2020 - 6 U 837/17

1. Die sachenrechtlichen Wirkungen eines in der ehemaligen DDR errichteten Überbaus richten sich nach dem in Art. 233 § 2 Abs. 1 EGBGB zum Ausdruck kommenden Grundsatz nach dem Recht der DDR, während ab diesem Zeitpunkt des Beitritts am 03.10.1990 die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches Anwendung finden, der Eigentumsinhalt sich also nach den §§ 903 ff. BGB bestimmt. Wenn zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Beitritts am 03.10.1990 eine Duldungspflicht des Grundstücknachbarn für einen Überbauch nach DDR-Recht gegeben war und damit zum Eigentumsinhalt gehörte, besteht jene in Gestalt der Pflicht, den Überbau nach § 912 BGB zu dulden, nach dem Beitritt fort (Anschluss an BGH, Urteil vom 12.04.2019 - V ZR 51/18, IBRRS 2019, 1468 = IMRRS 2019, 0550).*)

2. Eine solche Duldungspflicht gehörte zum Stichtag 03.10.1990 zum Inhalt des Eigentums an dem überbauten Grundstück, wenn der Beseitung des Überbaus widersprechende gesellschaftliche Interessen i.S.d. § 320 ZGB nicht nur im Zeitpunkt der Errichtung des Überbaus vorlagen, sondern bis zum Beitrittsdatum am 03.10.1990 fortbestanden.*)

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IMRRS 2020, 0388
ImmobilienImmobilien
Nochmal: Realofferte richtet sich an Mieter, nicht an Vermieter!

AG Wedding, Urteil vom 06.01.2020 - 9 C 62/19

1. Die Realofferte richtet sich an den, der die Verfügungsgewalt über die Wohnung und damit den Anschluss inne hat, somit an den Mieter.

2. Empfänger der im Leistungsangebot des Versorgungsunternehmens liegenden Realofferte zum Abschluss eines Versorgungsvertrags ist typischerweise derjenige, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Versorgungsanschluss am Übergabepunkt hat.

3. Inhaber der tatsächlichen Verfügungsgewalt über den Versorgungsanschluss ist grundsätzlich derjenige, dem besitzrechtlich die Letztentscheidungsbefugnis darüber, wer über den betreffenden Zwischenzähler in welchem Umfang Strom entnimmt, ausschließlich zugeordnet ist.

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IMRRS 2020, 0393
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Auch Käufer eines Miteigentumsanteils hat Anspruch auf Sach- und Rechtsmängelfreiheit des gesamten Grundstücks

BGH, Urteil vom 14.02.2020 - V ZR 11/18

1. Schon das Bestehen, nicht erst die Erhebung der Einrede des nicht erfüllten Vertrags gem. § 320 BGB schließt die Durchsetzbarkeit der im Gegenseitigkeitsverhältnis zu der nicht erfüllten Gegenforderung stehenden Forderung und damit einen Rücktritt nach § 323 Abs. 1 BGB aus. Das gilt auch bei der Mängeleinrede.*)

2. Der Kauf eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück unterliegt unmittelbar den Regelungen über den Sachkauf. Bezugspunkt etwaiger Nacherfüllungsansprüche ist kein Recht, sondern das Grundstück, dessen Miteigentümer der Erwerber werden will.*)

3. Auch der Käufer eines Miteigentumsanteils hat nach § 433 Abs. 1 Satz 2 BGB einen Anspruch darauf, dass das Grundstück insgesamt frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Ihm steht vorbehaltlich eines Unvermögens des Verkäufers ein Anspruch auf volle Nacherfüllung zu.*)

4. Der Verkäufer eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück wird nach § 275 Abs. 1 Fall 1 BGB von seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung frei, wenn es dem Käufer nicht gelingt oder nur im Klagewege gelingen könnte, die übrigen Miteigentümer dazu zu bewegen, den zur Mängelbeseitigung erforderlichen Maßnahmen zuzustimmen und die dafür entstehenden Kosten entsprechend ihrem Miteigentumsanteil zu tragen.*)

5. Der Käufer darf den Kaufpreis auch dann insgesamt zurückhalten, wenn ein Mangel der Sache erst nach der Lieferung bzw. Übergabe bemerkt wird.*)

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IMRRS 2020, 0275
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Vermieter haftet nicht "automatisch" für die Energiekosten des Mieters!

AG Schöneberg, Urteil vom 21.11.2019 - 106 C 400/18

1. Durch den Gasverbrauch über eine Energieentnahmestelle nimmt der Mieter eine "Realofferte" des Versorgers an und es kommt ein Versorgungsvertrag ausschließlich mit ihm zu Stande.

2. Dem Versorgungsunternehmen steht gegenüber dem Vermieter ein Auskunftsanspruch über den Namen des Mieters zu.

3. Unerheblich ist, dass der Vermieter den Namen des Mieters nur gegen gesondertes Entgelt benennen wollte. Die fehlende Auskunft führt nicht dazu, dass der Vermieter Vertragspartner geworden ist.

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IMRRS 2020, 0350
ImmobilienImmobilien
Kein gewohnheitsrechtliches Wegerecht aufgrund jahrzehntelanger Duldung durch den Nachbarn

BGH, Urteil vom 24.01.2020 - V ZR 155/18

1. Gewohnheitsrecht kann als dem Gesetz gleichwertige Rechtsquelle allgemeiner Art nur zwischen einer Vielzahl von Rechtsindividuen und in Bezug auf eine Vielzahl von Rechtsverhältnissen entstehen, nicht aber beschränkt auf ein konkretes Rechtsverhältnis zwischen einzelnen Grundstücksnachbarn.*)

2. In einem konkreten Rechtsverhältnis zwischen einzelnen Grundstücksnachbarn kann ein Wegerecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch außerhalb des Grundbuchs nur aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarung oder als Notwegrecht unter den Voraussetzungen des § 917 BGB entstehen.*)

3. Die i.S.v. § 917 Abs. 1 Satz 1 BGB ordnungsmäßige Benutzung eines Gewerbegrundstücks kann es nach den Umständen des Einzelfalls erfordern, dass auf dem verbindungslosen Grundstücksteil Kraftfahrzeuge be- und entladen sowie gegebenenfalls auch abgestellt werden, so dass eine Zufahrt erforderlich ist; dies setzt aber in der Regel voraus, dass das Grundstück nach seinen konkreten Verhältnissen eine gewerbliche Nutzung größeren Umfangs erlaubt.*)

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IMRRS 2020, 0179
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Selbst erwerbender Verwalter darf Zustimmung erteilen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.11.2019 - 3 Wx 217/19

1. Bei einseitigen Rechtsgeschäften ist ein Insichgeschäft grundsätzlich nur dann gegeben, wenn der Vertreter dieses sich selbst gegenüber als Erklärungsempfänger vornimmt.

2. Dementsprechend kann ein Verwalter, der eine von ihm verwaltete Wohnung erwerben möchte, auch selbst die Zustimmungserklärung zu dem Kauf abgeben.

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IMRRS 2020, 0324
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Einsicht in das Wohnungsgrundbuch eines anderen Wohnungseigentümers?

OLG Bremen, Beschluss vom 07.02.2020 - 3 W 1/20

Ein Miteigentümer hat jedenfalls dann ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in das komplette Grundbuchblatt des Wohnungsgrundbuchs eines anderen Wohnungseigentümers, wenn die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft bereits zuvor in einem notariellen Vertrag die Auflösung der Gemeinschaft vereinbart haben.*)

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