Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5124 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2003
IMRRS 2003, 0067BGH, Urteil vom 29.11.2002 - V ZR 445/01
a) Der Anspruch auf Herausgabe des Verkaufserlöses nach Art. 233 § 16 Abs. 2 Satz 2 EGBGB ist inhaltlich ein Anspruch auf Herausgabe des für die unmöglich gewordene Auflassung erhaltenen Ersatzes nach § 281 Abs. 1 BGB a.F. Ist der Erlös verbraucht, wird der Schuldner nach § 275 Abs. 1 BGB a.F. frei. Der Schuldner haftet unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 BGB a.F. auf Schadensersatz.*)
b) Der Schuldner, der sich auf die Unmöglichkeit der Herausgabe des erlangten Erlöses beruft, genügt seiner Darlegungslast, wenn er behauptet, den Erlös verbraucht zu haben; er muß nicht darlegen, wofür er das Geld im einzelnen verwendet hat.*)
VolltextIMRRS 2003, 0066
BGH, Urteil vom 25.10.2002 - V ZR 293/01
Will der Tatrichter von der Aussage eines sachverständigen Zeugen über sachkundig getroffene Feststellungen abweichen, muß er seine bessere Sachkunde darlegen.*)
Den Voraussetzungen eines Altenteils ist nicht genügt, wenn der Übernehmer in den übergebenen Räumen seine Berufstätigkeit aufnimmt oder fortsetzt.*)
VolltextIMRRS 2003, 0058
OLG Koblenz, Urteil vom 14.11.2002 - 5 U 1189/02
Zur Frage, welche Kosten unter die Kosten der Ersterschließung eines Grundstückes fallen.
VolltextIMRRS 2003, 0046
OLG Koblenz, Urteil vom 27.06.2002 - 5 U 1566/00
Übergibt der Verkäufer eines Hausgrundstücks dem Käufer bei den vorvertraglichen Verhandlungen ein Schreiben, in dem davon die Rede ist, die Nachtspeicheröfen des Hauses seien "neu - ohne Asbest" liegt eine Eigenschaftszusicherung jedenfalls in der Erklärung, die Öfen seien asbestfrei. Ist die Zusicherung nicht Inhalt des notariellen Kaufvertrages geworden, wird der Formmangel durch Auflassung und Eintragung im Grundbuch geheilt.
VolltextIMRRS 2003, 0045
BGH, Beschluss vom 19.12.2002 - III ZR 41/02
Ein spezieller Teilmarkt für Grundstücke über bergfreien Kiesvorkommen ist bei der Ermittlung des Verkehrswerts eines im Wege der Grundabtretung übertragenen land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücks nicht anzuerkennen.*)
VolltextIMRRS 2003, 0031
OLG Frankfurt, Urteil vom 24.10.2002 - 16 U 52/02
Eine durch Regen hervorgerufene Nässe auf Fliesen eines Weges und die daraus resultierende Rutschigkeit stellt eine übliche erkennbare Begleiterscheinung dar, so dass ein Ausrutscher grundsätzlich zum privaten Unfall- und Verletzungsrisiko des Reisenden gehört.*)
VolltextIMRRS 2003, 0027
OLG Jena, Beschluss vom 26.11.2002 - 6 W 541/02
1. Das im Aufgebotsverfahren ergangene Urteil bewirkt nur die Unrichtigkeit des Grundbuchs, indem das dort ausgewiesene Eigentum nicht mehr besteht, so dass das Grundstück herrenlos geworden ist.*)
2. Mit dem Verweis auf eine rechtsbegründende Eintragung des bisherigen Eigenbesitzers versteht § 927 Abs. 2 BGB die Grundbucheintragung als zweiten Teil des mit dem Aufgebotsantrag eingeleiteten Eigentumserwerbsverfahrens nach § 927 BGB und verbindet so das Aufgebotsverfahren und das Grundbuchverfahren, ohne dieses in besonderer Weise, etwa als Amtsverfahren, auszugestalten.*)
3. Diese Verbindung entfaltet verfahrensrechtliche Wirkung. Indem § 927 Abs. 2 BGB davon ausgeht, dass - anders als bei der gemäß § 928 Abs. 1 BGB ins Grundbuch einzutragenden Eigentumsaufgabe - beim Eigentumserwerb des Eigenbesitzers § 927 BGB die Eigentümereintragung ohne Voreintragung des Rechtszustands der Herrenlosigkeit erfolgt, modifiziert er § 39 GBO. Ferner ordnet die Verbindung von Eigentümerausschluss und Eigentumserwerb in § 927 BGB das Antragsrecht nach § 13 GBO dem Betreiber des Aufgebotsverfahrens zu und determiniert dieses auf den Vollzug des mit dem Ausschlussurteil vorbereiteten Eigentumsübergangs hin. Damit verlegt § 927 Abs. 2 BGB die Begründung des Aneignungswillens in das Angebotsverfahren mit der Folge, dass eine zusätzliche Verlautbarung dieses Willens für den das Ausschlussverfahren betreibenden Eigenbesitzer sich - auch mit Blick auf §§ 22, 20 GBO - erübrigt.*)
4. Da der Eigentumserwerbswillen des Antragstellers sich aus dem Ausschlussurteil ergibt, kann das Grundbuchamt ihn mit der gleichen Sicherheit, die eine öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde vermittelt, aus dem ihm zusammen mit dem Eigentumserwerbsantrag vorzulegenden Urteilsausfertigung feststellen.*)
VolltextIMRRS 2003, 0022
BGH, Urteil vom 22.11.2002 - V ZR 379/01
Der Fiskus kann gem. Art. 233 § 11 Abs. 3 Satz 1, § 12 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c EGBGB nur die Auflassung derjenigen Grundstücke aus der Bodenreform verlangen, die bei Ablauf des 15. März 1990 in den Bodenfonds zurückzuführen waren.
VolltextIMRRS 2003, 0019
BGH, Urteil vom 25.10.2002 - V ZR 253/01
Auch wenn der dinglich nicht gesicherte Gläubiger die Darlehenssumme an seinen Schuldner nur deswegen auszahlen kann, weil er seinerseits ein Darlehen in derselben Höhe von einem Dritten erhalten und die Rückzahlungspflicht durch die Eintragung von Grundpfandrechten auf dem Grundstück seines Schuldners abgesichert hat, ist das Verbot einer Verfallabrede auf die Vereinbarung der Übertragung des Grundstückseigentums auf ihn für den Fall der nicht rechtzeitigen Rückzahlung des dem Schuldner gewährten Darlehens nicht analog anwendbar (im Anschluß an Senat, BGHZ 130, 101).*)
VolltextIMRRS 2003, 0014
BayObLG, Beschluss vom 31.10.2002 - 2 Z BR 70/02
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist nicht grundbuchfähig; sie kann nicht unter ihrem Namen als Eigentümerin eines Grundstücks oder als Berechtigte eines beschränkten dinglichen Rechts in das Grundbuch eingetragen werden.*)
VolltextIMRRS 2003, 0012
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2001 - 22 U 53/00
1. Der Umstand, daß dem Auftraggeber im Baubetreuungsvertrag ein Rücktrittsrecht eingeräumt ist, falls der notarielle Grundstückskaufvertrag mit einem Dritten nicht zustande kommt, spricht gegen eine rechtliche Einheit der beiden Verträge und damit gegen eine Formbedürftigkeit des Baubetreuungsvertrags nach § 313 BGB.*)
2. Das in einem Baubetreuungsvertrag vereinbarte Rücktrittsrecht des Auftraggebers für den Fall, daß der notarielle Grundstückskaufvertrag mit einem Dritten nicht zustande kommt, ist dahin auszulegen, daß der Auftraggeber dann nicht wirksam zurücktreten kann, wenn er den Abschluß des Kaufvertrags treuwidrig vereitelt hat.*)
VolltextIMRRS 2003, 0008
BGH, Urteil vom 27.09.2002 - V ZR 320/01
Allein dadurch, daß der Verwalter eine an alle Wohnungseigentümer gerichtete behördliche Aufforderung zur Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum als Zustellungsvertreter entgegen nimmt, wird dem einzelnen Wohnungseigentümer bei einem Verkauf des Wohnungseigentums noch nicht die Kenntnis von dem Inhalt vermittelt.*)
VolltextOnline seit 2002
IMRRS 2002, 0835BGH, Urteil vom 26.11.2002 - XI ZR 10/00
a) Die formularmäßige Vollmacht, die auch eine persönliche Haftungsübernahme und Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung im Rahmen einer Grundschuldbestellung umfaßt, verstößt nicht gegen § 3 AGBG.*)
b) Eine Grundschuld und eine persönliche Haftungsübernahme mit Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung sichern im Falle einer weiten Sicherungszweckerklärung des mit dem Schuldner identischen Grundschuldbestellers bei einem wirksamen Widerruf eines Darlehensvertrages auch Ansprüche des Kreditgebers aus § 3 HWiG a.F.*)
VolltextIMRRS 2002, 0829
BGH, Urteil vom 12.11.2002 - XI ZR 25/00
1. Eine kreditgebende Bank ist bei steuersparenden Bauherren-, Bauträger- und Erwerbermodellen zur Risikoaufklärung über das finanzierte Geschäft nur unter ganz besonderen Voraussetzungen verpflichtet. Sie darf regelmäßig davon ausgehen, daß die Kunden entweder selbst über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen oder sich jedenfalls der Hilfe von Fachleuten bedient haben.
2. Kreditverträge, die "die Voraussetzungen eines Geschäfts nach dem Verbraucherkreditgesetz" erfüllen, sind insoweit nicht als Geschäfte im Sinne des § 5 Abs. 2 HWiG anzusehen, als das Verbraucherkreditgesetz kein gleich weit reichendes Widerrufsrecht wie das Haustürwiderrufsgesetz einräumt. Durch die Subsidiaritätsklausel des § 5 Abs. 2 HWiG werden die Widerrufsvorschriften des Haustürwiderrufsgesetzes daher nur dann verdrängt, wenn auch das Verbraucherkreditgesetz dem Verbraucher ein Widerrufsrecht gewährt (im Anschluss an das Senatsurteil vom 9. April 2002 - XI ZR 91/99).
VolltextIMRRS 2002, 0821
BGH, Urteil vom 12.11.2002 - XI ZR 3/01
a) Bei steuersparenden Bauherren- und Erwerbermodellen ist das finanzierende Kreditinstitut nicht verpflichtet, den Darlehensnehmer über eine im finanzierten Kaufpreis enthaltene "versteckte Innenprovision" aufzuklären. Eine Aufklärungspflicht der Bank über die Unangemessenheit des Kaufpreises kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Innenprovision zu einer so wesentlichen Verschiebung der Relation zwischen Kaufpreis und Verkehrswert beiträgt, daß die Bank von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muß.*)
b) Wann eine Haustürsituation im Sinne des § 1 Abs. 1 HWiG der kreditgebenden Bank zuzurechnen ist, bestimmt sich nach den zu § 123 BGB entwickelten Grundsätzen.*)
c) Die einwöchige Widerrufsfrist des § 1 Abs. 1 HWiG wird auch in Fällen, in denen einem Darlehensnehmer mit Rücksicht auf die im Anschluß an das Senatsurteil vom 9. April 2002 (XI ZR 91/99, WM 2002, 1181 ff.) gebotene richtlinienkonforme Auslegung des § 5 Abs. 2 HWiG ein Widerrufsrecht nach dem Haustürwiderrufsgesetz zusteht, nur durch eine den Vorgaben des Haustürwiderrufsgesetzes entsprechende Widerrufsbelehrung in Gang gesetzt.*)
VolltextIMRRS 2002, 0802
BVerfG, Beschluss vom 23.07.2002 - 2 BvR 403/02
1. Es kann weiterhin offenbleiben, ob einer Gemeinde - in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen - das Eigentumsrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG zusteht kann.
2. Eine Gemeinde kann jedenfalls das Rückfallsrecht aus Art. 134 Abs. 3 GG nicht im Wege der Verfassungsbeschwerde geltend machen, da dieses Recht nicht dem Eigentumsschutz des Art. 14 GG unterfällt.
VolltextIMRRS 2002, 0796
BGH, Urteil vom 27.09.2002 - V ZR 218/01
Gehen Verkäufer und Käufer übereinstimmend und zutreffend davon aus, daß das verkaufte Grundstück derzeit und auf weiteres nicht bebaubar ist, und vereinbaren sie im Hinblick darauf einen relativ geringen Kaufpreis (hier: 9.000 DM), so kann die an ein objektives Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung (hier: rd. 30.000 DM) geknüpfte Vermutung einer verwerflichen Gesinnung des Begünstigten erschüttert sein, wenn der absolute Wert der Kaufsache relativ gering und seine zutreffende Einschätzung schwierig ist.*)
VolltextIMRRS 2002, 0793
BGH, Urteil vom 25.10.2002 - V ZR 396/01
Wurde bei der Ausgabe eines Erbbaurechts an einem mit Wohngebäuden bebauten Grundstück im Beitrittsgebiet der Erbbauzins nur vorläufig bestimmt, weil der Grundstückswert nicht feststellbar war, bedeutet die nach der Feststellbarkeit des Grundstückswerts vorgenommene Neufestsetzung des Erbbauzinses keine Anpassung des Erbbauzinses an eine Änderung der Wertverhältnisse im Sinne von § 9a Abs. 1 ErbbauVO.*)
VolltextIMRRS 2002, 0789
OLG Hamm, Urteil vom 01.07.2002 - 5 U 172/01
1. Aus dem durch eine Grunddienstbarkeit begründeten gesetzlichen Schuldverhältnis ergibt sich im Regelfall ein Anspruch des Bauherrn gegen den Eigentümer des belasteten Grundstücks auf Übernahme einer inhaltsgleichen Baulast.
2. Dem Bauherrn darf die begehrte Baulast nicht allein mit der Begründung verweigert werden, es hätte bei sorgfältiger Vertragsgestaltung bereits bei Bestellung der Grunddienstbarkeit Anlass für die Baulastübernahme bestanden.
3. Der Anspruch des Bauherrn scheidet aber aus, wenn die Parteien bei der Bestellung der Grunddienstbarkeit bewusst von einer Baulastübernahme abgesehen haben.
VolltextIMRRS 2002, 0783
BVerfG, Beschluss vom 11.11.2002 - 1 BvR 218/99
Eine Planfeststellung zugunsten eines privatnützigen Flughafens gegenüber benachbarten Grundstückseigentümern ist weder nach dem Wortlaut noch nach dem Sinn der luftverkehrsgesetzlichen Vorschriften grundsätzlich ausgeschlossen. Vielmehr ist im konkreten Fall ein Ausgleich zwischen den widerstreitenden Interessen zu finden.
VolltextIMRRS 2002, 0779
BGH, Urteil vom 27.09.2002 - V ZR 262/01
Bauliche Maßnahmen an einem Eigenheim, die in der Erwartung der Enteignung des Grundstücks und der Verleihung eines Nutzungsrechts am Gebäude vorgenommen wurden, begründen nur dann einen Anspruch nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz, wenn sie zu einer Rekonstruktion oder Änderung der Nutzungsart des Gebäudes geführt und nach Umfang und Aufwand einer Neuerrichtung entsprochen haben; baulichen Maßnahmen aufgrund eines Überlassungsvertrages stehen sie nicht gleich (im Anschluß an Urt. v. 16. Oktober 1998, V ZR 390/97, WM 1999, 94).*)
VolltextIMRRS 2002, 0778
BGH, Urteil vom 20.09.2002 - V ZR 270/01
Auch die Vermietung eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage ist eine Nutzung, die der Einrede aus § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SachenRBerG entgegensteht.*)
Die Einrede geringer Restnutzungsdauer (§ 31 Abs. 1 SachenRBerG) braucht nicht ausdrücklich erhoben zu werden. Es reicht vielmehr aus, daß der Wille des Grundstückseigentümers zum Ausdruck kommt, den Abschluß des verlangten Erbbaurechts- bzw. Kaufvertrages wegen der geringen Restnutzungsdauer des Gebäudes oder der baulichen Anlage zu verweigern.*)
VolltextIMRRS 2002, 0775
OLG Koblenz, Urteil vom 25.10.2002 - 8 U 895/01
Der Anwalt hat dem Mandanten diejenigen Schritte anzuraten, die zu dem erstrebten Ziel zu führen geeignet sind, und Nachteile für den Auftraggeber zu verhindern, soweit solche voraussehbar und vermeidbar sind. Dazu hat er dem Auftraggeber den sichersten und gefahrlosesten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant zu einer sachgerechten Entscheidung in der Lage ist.
VolltextIMRRS 2002, 0769
OLG Köln, Beschluss vom 17.12.2001 - 11 W 41/01
Ein durch einen Produktfehler an dem Grundstück entstandener Substanzschaden kann nach § 823 Abs. 1 BGB oder § 1 ProdHaftG nicht nur von dem Grundstückseigentümer ersetzt verlangt werden, sondern auch von dem Mieter und Besitzer des Grundstücks.
VolltextIMRRS 2002, 0748
OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.04.2002 - 20 W 277/01
Der Berechtigte einer Grunddienstbarkeit muss der jeweilige Eigentümer des herrschenden Grundstücks sein, wobei auch Wohnungseigentümer eingetragen werden können. Zugunsten des Eigentümers eines realen Grundstücksteils kann eine Grunddienstbarkeit nur nach vorheriger Abschreibung und Buchung als selbständiges Grundstück eingetragen werden. Davon zu unterscheiden ist, dass der Vorteil für das herrschende Grundstück sich auf einen realen Teil beschränken kann (analog der Ausübungsstelle bei dem dienenden Grundstück).Da der Berechtigte der Grunddienstbarkeit im Eintragungsvermerk selbst enthalten sein muss, kann insoweit nicht auf die Eintragungsbewilligung bezug genommen werden, insbesondere nicht mit dinglicher Wirkung, wenn nur der jeweilige "Eigentümer" und /oder der Mieter bzw. Nutzer der Erdgeschosswohnung eines nicht in Wohnungseigentum aufgeteilten herrschenden Grundstücks Berechtigte der Grunddienstbarkeit sein sollen.*)
VolltextIMRRS 2002, 0745
OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.02.2002 - 7 U 117/00
Auch wenn eine Gemeinde die Räum- und Streupflicht durch Satzung i. V. m. § 41 Abs. 2 Straßengesetz Baden-Württemberg auf die Anlieger übertragen hat, kann sich ihre Haftung gem. §§ 839, 847 BGB, Art. 34 GG daraus ergeben, dass sie nicht durch die Überwachung der Anlieger dafür Sorge getragen hat, dass diese der Räum- und Streupflicht nachkommen.*)
VolltextIMRRS 2002, 0743
OLG Brandenburg, Urteil vom 21.03.2002 - 8 U 66/01
Formbedürftig sind nach dem Schutzzweck des § 313 Satz 1 BGB a.F. (jetzt § 311b Abs. 1 S. 1 BGB n.F.) auch solche Vereinbarungen, die - ohne dass sie die Veräußerung oder den Erwerb eines Grundstücks selbst zum Gegenstand haben - einen mittelbaren Zwang zur Übereignung eines Grundstücks herbeiführen. Dasselbe gilt für Verträge, die mit einem beurkundungsbedürftigen Grundstücksgeschäft eine rechtliche Einheit in der Weise bilden, dass sie nach dem Willen der Vertragsparteien "miteinander stehen und fallen" sollen.
VolltextIMRRS 2002, 0741
OLG Stuttgart, Urteil vom 16.04.2002 - 10 U 38/01
Bezeichnet der Eigentümer einer Eigentumswohnung, unter dessen Leitung als freiem Architekten die Wohnanlage errichtet worden war, anlässlich von Verkaufsverhandlungen dem Kaufinteressenten bekannt gewordene Bedenken von Wohnungseigentümern bezüglich der Standfestigung einer hinter dem Haus befindlichen Hangbefestigung als "fixe Idee" eines Wohnungseigentümers, obwohl die Eigentümerversammlung bereits die Einholung eines Gutachtens zur Hangsanierung beschlossen hatte und dem Eigentümer die Standsicherheitsprobleme bekannt waren, handelt er auch dann arglistig, wenn er den Interessenten darauf hinweist, dass ein Gutachten in Auftrag gegeben worden sei.*)
VolltextIMRRS 2002, 0739
OLG Koblenz, Urteil vom 05.07.2002 - 10 U 251/02
Wird während des Orkans "Lothar" ein 1750 x 230 cm großes Leuchttransparent von einem Gebäude abgerissen und beschädigt mehrere Fahrzeuge, so spricht trotz des Orkans der Anscheinsbeweis für eine unzureichende Befestigung des Leuchttransparents, wenn bereits zwei Wochen vorher das Transparent infolge unzureichender Befestigung unter Windeinwirkung aus der Verankerung gerissen wurde.*)
VolltextIMRRS 2002, 0738
OLG Schleswig, Urteil vom 09.07.2002 - 3 U 131/01
Die Zufahrt zu einem Parkplatz auf einem Wohngrundstück, begründet kein Notwegerecht, wenn in der Nähe an anderer Stelle geparkt werden kann.*)
VolltextIMRRS 2002, 0735
OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.08.2002 - 20 W 384/2001
Für die Ermittlung des Gebäudewertes im vereinfachten Sachwertverfahren bleibt es bei der Senatsrechtsprechung, dass der Versicherungswert 1914 mit dem jeweils gültigen Baukostenindex zu multiplizieren ist. Der Prämienfaktor einzelner Versicherungsgesellschaften ist nicht an Stelle des Bauindex als Multiplikator zu verwenden. Hat ein Notar diesen Prämienfaktor seiner Geschäftswertermittlung zu Grunde gelegt, liegt ein Ermessensfehler vor, der zur beschränkten Überprüfung des Ermessens seiner Schätzung führt.*)
VolltextIMRRS 2002, 0734
BayObLG, Beschluss vom 14.08.2002 - 2 Z BR 66/02
Zugunsten der Eigentümer mehrerer selbständiger Grundstücke ist eine einheitliche Grunddienstbarkeit bestehend in einem Geh- und Fahrtrecht in Gesamtberechtigung der jeweiligen Eigentümer der herrschenden Grundstücke im Grundbuch einzutragen, und zwar auch dann, wenn sich die Grundstücke im Eigentum verschiedener Personen befinden. Rechtlich zulässig ist es aber auch, dass die Grunddienstbarkeit für jedes Grundstück als Einzelrecht bestellt wird.
VolltextIMRRS 2002, 0733
OLG Zweibrücken, Urteil vom 15.08.2002 - 4 U 195/01
Hat der Stromlieferant bei der Herstellung einer Stromverteileranlage zur Elektrizitätsversorgung von Grundstücken im Außenbereich die dafür angefallenen Kosten in gesetzlich zulässiger Höhe auf die Eigentümer der seinerzeit begünstigten Grundstücke umgelegt, so kann ein später hinzutretender Eigentümer, der sein Grundstück ebenfalls an diese Anlage anschließt, zu keinem Baukostenzuschuss für die umlagefähigen Errichtungskosten mehr herangezogen werden. Eine entsprechende Neuaufteilung der umlagefähigen Kosten ist für Grundstücke im Außenbereich nicht vorgesehen.*)
VolltextIMRRS 2002, 0732
OLG Koblenz, Urteil vom 16.08.2002 - 10 U 1446/01
Ein Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung wegen Schlechterfüllung des anwaltlichen Beratungsvertrages besteht nicht, wenn der Rechtsanwalt auf konkrete Frage, welcher Auswirkungen eine Trennung oder Scheidung der Eheleute auf die steuerliche Förderung eines Eigenheims nach § 10 e EStG habe, darauf hinweist, dass diese nur maximal 8 Jahre erfolgen könne, er die Ehefrau aber nicht auf etwaige Umgehungstatbestände, wie Unterbrechung des Getrenntlebens durch einmal kalenderjährliche Versöhnungsversuche oder falsche Angaben gegenüber dem Finanzamt hinweist und eine Gestaltungsberatung über höchstpersönliche Lebensentscheidungen (Bauzulage oder Trennung bzw. Scheidung) nicht verlangt war.*)
VolltextIMRRS 2002, 0727
OLG Naumburg, Urteil vom 30.04.2002 - 11 U 122/01
Zur Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages nach § 138 Abs. 1 BGB, der zu einem überhöhten Preis abgeschlossen wurde.*)
VolltextIMRRS 2002, 0726
OLG Saarbrücken, Urteil vom 24.07.2002 - 1 U 81/02
Ein Notwegeanspruch gegen den Nachbarn für das Abstellen eines Kraftfahrzeugs auf dem eigenen Wohngrundstück kann jedenfalls dann nicht zugebilligt werden, wenn davon auszugehen ist, dass ein Abstellen vor dem Grundstück, in seiner nächsten Nähe oder in benachbarten Straßen möglich ist.
VolltextIMRRS 2002, 0705
BGH, Beschluss vom 12.09.2002 - IX ZB 39/02
1. § 24 der Zwangsverwalterverordnung ist in der Weise anzuwenden, daß die Regelvergütung des Zwangsverwalters jedenfalls von dem als Jahresmiete oder -pacht eingezogenen Betrag
bis zu 1.500 € 9 v.H.
und von den Beträgen
über 1.500 € bis 3.000 € 8 v.H.,
über 3.000 € bis 4.500 € 7 v.H.,
über 4.500 € 6 v.H.
beträgt. Eine Erhöhung der Vomhundertsätze bleibt zu prüfen.*)
2. Die Mindestvergütung des Zwangsverwalters nach § 24 Abs. 2 ZwVerwVO beträgt 90 €, diejenige nach § 24 Abs. 4 ZwVerwVO 45 €.*)
3. § 25 ZwVerwVO greift nur ein, wenn individuelle, tätigkeitsbezogene Besonderheiten der Geschäftsführung im Einzelfall diese als entweder besonders schwierig oder aufwendig bzw. als ungewöhnlich leicht oder geringfügig erscheinen lassen und deshalb ein Mißverhältnis zur Regelvergütung des § 24 ZwVerwVO entstehen würde.*)
VolltextIMRRS 2002, 0684
BVerwG, Urteil vom 11.07.2002 - 4 C 9.00
1. Die Enteignung für Zwecke der öffentlichen Energieversorgung zu Gunsten privatrechtlich organisierter Energieversorgungsunternehmen nach § 11 EnWG 1935 und § 12 EnWG 1998 war und ist mit Art. 14 GG vereinbar (im Anschluss an BVerfGE 66, 248).*)
2. Die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG zwingt nicht dazu, Bau und Betrieb einer 110 kV-Stromfreileitung generell einem fachplanerischen Planfeststellungsverfahren mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung zu unterwerfen.*)
3. Nach § 11 Abs. 1 EnWG 1935 bzw. § 12 Abs. 1 und 2 EnWG 1998 stellt die Energieaufsichtsbehörde mit Bindungswirkung für die Enteignungsbehörde fest, dass das Wohl der Allgemeinheit den Entzug oder die Beschränkung von Grundeigentum für eine Stromfreileitung generell (dem Grunde nach) rechtfertigt. Diese Entscheidung schließt die Feststellung des energiewirtschaftlichen Bedarfs mit ein.*)
4. Im Übrigen hat die Enteignungsbehörde die Vorhabenplanung grundsätzlich uneingeschränkt zu überprüfen (wie BVerwGE 72, 365 <367>).*)
VolltextIMRRS 2002, 0678
BGH, Urteil vom 17.09.2002 - VI ZR 147/01
Zum Freistellungsanspruch des Grundstückeigentümers von der dinglichen Haftung für eine vom Schädiger bestellte Grundschuld.*)
VolltextIMRRS 2002, 0666
OLG Brandenburg, Urteil vom 21.03.2001 - 7 U 74/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2002, 0665
BayObLG, Beschluss vom 24.05.2002 - 1 Z AR 52/02
Zum Gerichtsstand des Erfüllungsortes bei Klage auf Rückgewähr der Kaufpreiszahlung nach Widerruf eines Time-Sharing-Vertrages.
VolltextIMRRS 2002, 0663
OLG Köln, Urteil vom 21.03.2001 - 13 U 124/00
Es gibt keine allgemeine Verpflichtung der Banken, sich über eine in die Kaufpreiskalkulation des Verkäufers eingeflossene Innenprovision und deren Höhe Gewissheit zu verschaffen.
VolltextIMRRS 2002, 0645
OLG Nürnberg, Urteil vom 18.07.2002 - 8 U 4359/01
1. Ein - auch stillschweigend - geschlossener Beratungsvertrag kommt grundsätzlich nicht mit dem handelnden Anlageberater persönlich zustande, sondern mit der Beratungsfirma, für die er handelt. Dies gilt auch dann, wenn der Berater nicht ausdrücklich für die Beratungsfirma auftritt.*)
2. Eine persönliche Haftung des Anlageberaters nach den Grundsätzen der "Sachwalterhaftung" setzt ein besonderes wirtschaftliches Interesse des Beraters am Zustandekommen des Vertrags voraus. Dafür reicht es nicht aus, dass der Berater an dem angebahnten Geschäft wegen seines Provisionsanspruchs interessiert ist.*)
VolltextIMRRS 2002, 0644
OLG Nürnberg, Urteil vom 27.06.2002 - 13 U 451/02
Zur Haftung wegen Verletzung der Pflichten aus einem stillschweigend zustandegekommenen, den Kauf einer gebrauchten Immobilie betreffenden Beratungsvertrag (Steuersparmodell).*)
VolltextIMRRS 2002, 0634
OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.02.1999 - 9 U 172/97
1. Zur Geltung des AGBG bei Verwendung formularmäßiger Vertragsbedingungen in notariellen Verträgen.*)
2. Bei dem Erwerb einer neu hergestellten Eigentumswohnung kann das Recht zur Wandlung und zur Geltendmachung des großen Schadensersatzes nicht durch AGBG ausgeschlossen werden.*)
3. Zur Unwirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses bei grobem Verschulden.*)
VolltextIMRRS 2002, 0631
OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.02.2002 - 6 U 55/99
Die Verlängerung der Annahmefrist für das Veräußerungsangebot des Grundstücksverkäufers in einer notariell beurkundeten Verpflichtung zum "Abschluss von Kaufverträgen über ein Grundstück" bedarf der Form des § 313 BGB, so dass die Versäumung der Annahmefrist aufgrund einer mündlichen Fristverlängerungszusage des Verkäufers noch nicht zu dessen Schadensersatzverpflichtung führt.*)
VolltextIMRRS 2002, 0627
OLG München, Urteil vom 11.04.2002 - 24 U 428/01
I. Die bei Eintritt in Vertragsverhandlungen einer Partei obliegende Treue- und Fürsorgepflicht kann es aus dem nach Treu und Glauben abzuleitenden Grundsatz gegenseitiger Redlichkeit und Rücksichtnahme auch gebieten, gegenüber dem anderen Vertragspartner Zurückhaltung zu üben.*)
II. Wird den Käufern innerhalb weniger Stunden eine Eigentumswohnung durch Exposé vorgestellt, anschließend eine schriftliche Kaufbestätigung verlangt, sodann das Hausgrundstück nur von außen besichtigt und noch zur Abendstunde beim Notar ein 22 Seiten umfassendes "Kaufangebot" zur Unterzeichnung vorgelegt, kann dies gegen die Pflicht zur Rücksichtnahme verstoßen und zur Rückabwicklung des später (nach Annahme durch die Verkäuferin) zustande gekommenen Kaufvertrags führen.*)
VolltextIMRRS 2002, 0624
OLG München, Urteil vom 21.06.2002 - 21 U 1833/02
1. Zur Frage der Haftung für Angaben in einem Exposé über eine fertig renovierte Eigentumswohnung, in welchem die Verkäuferin als "Bauherr/Verkäufer" bezeichnet wurde, der aber aufgrund seines Inhalts keine wesentliche Entscheidungsgrundlage bildete.*)
2. Angabe "Baujahr 1990/1991" in einem Exposé, welchem entnommen werden kann, dass damit nicht das Jahr der Errichtung des Bauwerks, sondern der Zeitraum der grundlegenden Umgestaltung und Erneuerung gemeint ist.*)
VolltextIMRRS 2002, 0613
BGH, Urteil vom 17.07.2002 - XII ZR 86/01
§ 571 BGB a.F. ist auf einen Vertrag, in dem der Grundstückseigentümer einem Unternehmen das ausschließliche Recht gewährt, auf dem Grundstück eine Breitbandkabelanlage zu errichten, zu unterhalten und mit den Wohnungsmietern Einzelanschlußverträge abzuschließen, nicht - und zwar auch nicht entsprechend - anwendbar.*)
VolltextIMRRS 2002, 0602
OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2001 - 6 U 16/01
"Inhaber" einer Anlage im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 HPflG ist der "Herr der Gefahr".*)
Volltext