Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5140 Entscheidungen insgesamt
IMRRS 2000, 0271
BGH, Urteil vom 07.04.2000 - V ZR 83/99
Werden mehrere Grundstückskaufverträge als einheitliches Geschäft abgeschlossen, ohne daß die Verknüpfung der einzelnen Verträge beurkundet wird, tritt die Heilung des Formmangels erst ein, wenn der Erwerber hinsichtlich aller Verkaufsflächen als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen worden ist.
VolltextIMRRS 2000, 0267
BGH, Urteil vom 17.12.1999 - V ZR 144/98
Der bloße Umstand, daß der Eigentümer sein Grundstück nicht nutzt, führt auch nach den Grundsätzen des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses nicht dazu, daß er die Inanspruchnahme des Grundstücks durch den Nachbarn dulden muß.*)
VolltextIMRRS 2000, 0264
BGH, Urteil vom 17.09.1999 - V ZR 220/98
1. Die Erklärung des Verkäufers eines Grundstücks, die Gewähr für eine bestimmte Eigenschaft zu übernehmen, kann nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte nicht anders denn als Zusicherung i.S. des § 459 Abs. 2 BGB verstanden werden.*)
2. Dies bezieht sich auch auf die konkrete Nutzung eines Gebäudes (hier: zu Wohnzwecken ausgebauter Spitzboden und Keller).*)
VolltextIMRRS 2000, 0257
BGH, Urteil vom 01.10.1999 - V ZR 218/98
Das Liegenschaftsamt einer kommunalen Selbstverwaltungskörperschaft ist als Verkäufer eines Grundstücks selbst auf die gezielte Frage nach Altlasten ohne dahingehende Anhaltspunkte nicht verpflichtet, sämtliche die Nachbargrundstücke betreffenden Akten auf - bis zu 30 Jahre zurückliegende - Hinweise auf eine mögliche Kontamination des Vertragsobjekts durchzusehen.
VolltextIMRRS 2000, 0254
BGH, Urteil vom 19.11.1999 - V ZR 321/98
Ist in einem Grundstück eine Fernwärmeleitung verlegt, für die eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten des Energieversorgungsunternehmens besteht, bedeutet dies einen Rechtsmangel und keinen Sachmangel.*)
VolltextIMRRS 2000, 0249
BGH, Urteil vom 22.10.1999 - V ZR 398/98
Vereinbaren die Parteien in einem Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung, daß geringfügige Änderungen der berechneten Wohnfläche nicht zu einer Ermäßigung oder Erhöhung des Kaufpreises berechtigen sollen, und ergibt sich bei der endgültigen Berechnung eine deutliche Abweichung nach unten (hier: statt 102,5 qm nur 90,48 qm), so ergibt die Auslegung der Vertragsbestimmung, daß die dann berechtigte Herabsetzung des Kaufpreises nicht um einen "Geringfügigkeitszuschlag" von 3 % gekürzt werden darf.*)
VolltextIMRRS 2000, 0245
BGH, Urteil vom 02.07.1999 - V ZR 167/98
Rückabwicklung eines formungültigen Grundstückskaufvertrages
Die Rückforderung des Grundstückskaufpreises ist nicht bereits deswegen ausgeschlossen, weil die fehlgeschlagene Erwartung hinsichtlich einer bestimmten Bebaubarkeit des Grundstücks und der damit einhergehenden Finanzierungsmöglichkeit zum Anlaß genommen wurde, sich von dem formungültigen Vertrag loszusagen.
VolltextIMRRS 2000, 0244
BGH, Urteil vom 22.07.1999 - III ZR 198/98
Haftung des ehemaligen und des neuen Inhabers einer Anlage; Haftung für aus einem Öltank in das Erdreich eindringendes Heizöl
1. a) Zum Schadensersatz nach § 22 Abs. 2 WHG verpflichtet ist derjenige, der zum Zeitpunkt der Emission Inhaber der Anlage war. Läßt sich bei einem Inhaberwechsel nicht feststellen, in wessen Verfügungszeit die Emission fällt, fehlt es an einer Haftungsgrundlage. Der frühere und der spätere Inhaber haften jedoch als Gesamtschuldner, wenn sowohl vor als auch nach dem Inhaberwechsel Emissionen aus der Anlage erfolgt sind, die zumindest im Zusammenwirken geeignet waren, einen bestimmten Schaden herbeizuführen, und lediglich unaufklärbar bleibt, welche der Einwirkungen den Schaden tatsächlich herbeigeführt hat (Fortführung von BGHZ 57, 257).
b) Der Vermieter oder Verpächter eines Hausgrundstücks ist grundsätzlich nicht Inhaber der Öltankanlage des Hauses.
c) Zum Umfang der Schadensersatzpflicht bei der Kontaminierung eines Nachbargrundstücks mit Öl.
2. Sofern Schadstoffe aus einer Anlage im Sinne des § 22 Abs. 2 WHG austreten und mit dem Grundwasser in das Erdreich des Nachbargrundstücks gelangen, scheidet ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch entsprechend § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB wegen Subsidiarität im Verhältnis zu § 22 Abs. 2 WHG aus.
3. Beseitigt der Eigentümer eines Grundstücks dort mit dem Grundwasser vom Nachbargrundstück eingedrungene Ölverunreinigungen, so kann ihm gegen den Störer ein Anspruch auf Aufwendungsersatz oder auf Bereicherungsausgleich zustehen (im Anschluß an BGH, Urteil vom 1. Dezember 1995 - V ZR 9/94 - NJW 1996, 845).
4. Überträgt der Eigentümer eines verpachteten Hotels die Erfüllung seiner Verkehrssicherungspflichten dem Pächter, so verbleibt ihm grundsätzlich eine Überwachungspflicht. Ohne besonderen Anhalt muß er jedoch nicht alle Einzelheiten in der Sicherung gefährlicher Anlagen kontrollieren (hier: Überprüfung des Einfüllschachts der Öltankanlage auf Spuren von Ölunfällen oder auf Leckstellen).
VolltextIMRRS 2000, 0243
BGH, Urteil vom 02.07.1999 - V ZR 135/98
Wirksamkeit einer vertraglichen Vereinbarung über die Bebauung eines angrenzenden Grundstücks
Eine vergleichsweise getroffene Vereinbarung, durch die sich der Eigentümer eines Grundstücks verpflichtet, der Bebauung eines angrenzenden Grundstücks nicht weiter entgegenzutreten, ist nicht deshalb sittenwidrig, weil die hierfür vom Bauwilligen zu erbringende Zahlung weit über die Minderung des Wertes des beeinträchtigten Grundstücks hinausgeht.
VolltextIMRRS 2000, 0240
BGH, Urteil vom 26.03.1999 - V ZR 364/97
Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen eines Käufers
Die Aufwendungen eines Käufers sind unter dem Gesichtspunkt der Rentabilitätsvermutung auch dann erstattungsfähig, wenn sie zu einem Zeitpunkt getätigt wurden, in dem der durch einen vollmachtlosen Vertreter geschlossene Vertrag noch schwebend unwirksam war, sofern später die Genehmigung erteilt worden ist (Abgrenzung zu BGH, NJW 1993, 2527).
VolltextIMRRS 2000, 0238
BGH, Urteil vom 20.11.1998 - V ZR 17/98
Fälligkeit der Hinterlegung des Kaufpreises bei einem nach der GrundstücksverkehrsVO genehmigungsbedürftigen Grundstückskaufvertrag
Haben die Parteien eines Grundstückskaufvertrages in Kenntnis der Genehmigungsbedürftigkeit (hier: nach der Grundstücksverkehrsverordnung) für die Hinterlegung des Kaufpreises nicht die Erteilung der Genehmigung, sondern eine Zeit nach dem Kalender bestimmt, so kommt schon darin deutlich zum Ausdruck, daß die Fälligkeit der Hinterlegung nicht von der Erteilung der Genehmigung abhängen, sondern gegebenenfalls schon während des Schwebezustandes eintreten sollte.
VolltextIMRRS 2000, 0233
BGH, Urteil vom 21.01.1999 - VII ZR 93/97
Wahrung der Schriftform bei einer Mehrzahl von Urkunden
Die Schriftform des § 126 BGB erfordert keine körperliche Verbindung der Vertragsurkunde mit der ihr beigefügten Anlage, auf die in der Urkunde verwiesen wird, wenn sich die Einheit von Urkunde und Anlage aus der Verweisung sowie den Unterschriften der Vertragspartner auch auf jedem Blatt der Anlage zweifelsfrei ergibt (im Anschluß an BGH, Urteil vom 24. September 1997 - XII ZR 234/95, BGHZ 136, 357).
VolltextIMRRS 2000, 0232
BGH, Urteil vom 27.10.1998 - X ZR 92/96
Bemessung des Schadens bei unrichtiger Bewertung von Grundstücken
Bei der Feststellung, ob ein Schaden entstanden ist, ist der Wert von Grundpfandrechten nicht nach einem geschätzten Verkehrswert der haftenden Grundstücke, sondern danach zu bemessen, welche Möglichkeiten der Verwertung bestehen und inwieweit dabei tatsächlich ein Erlös zu erwarten ist.
VolltextIMRRS 2000, 0229
BGH, Urteil vom 24.07.1998 - V ZR 140/97
Der Bürgermeister einer Gemeinde konnte, ohne daß es hierzu einer besonderen Ermächtigung in der Kommunalverfassung der ehemaligen DDR bedurfte, Vollmacht zum Abschluß von Verträgen im privaten Rechtsverkehr erteilen.*)
VolltextIMRRS 2000, 0228
BGH, Urteil vom 17.07.1998 - V ZR 191/97
Umfang der Beurkundungspflicht bei Veräußerung eines Grundstücks mit bereits vorhandener Baugenehmigungsplanung
Werden in einem Grundstückskaufvertrag auch die Rechte an der bereits vorhandenen Baugenehmigungsplanung übertragen, müssen die entsprechenden Unterlagen nicht mit beurkundet werden.
VolltextIMRRS 2000, 0225
BGH, Urteil vom 19.03.1998 - IX ZR 242/97
1. a) Haben die Parteien eines Kaufvertrages die Abwicklung des Kaufpreises über ein Notaranderkonto vereinbart, entsteht mit Eingang des Geldes auf diesem Konto ein öffentlich-rechtlicher, abtretbarer Auszahlungsanspruch des Verkäufers gegen den Notar.
b) Der Auszahlungsanspruch gegen den Notar kann, solange die Kaufpreisforderung nicht erloschen ist, nur zusammen mit dieser abgetreten werden.
2. a) Die Sicherungsabtretung einer Forderung gehört zu den von § 12 Abs. 1 GesO erfaßten Rechten.
b) Wurde dem Käufer eine Vormerkung bindend bewilligt, bevor der Antrag auf Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens bei Gericht einging, steht dem Verwalter kein Wahlrecht mehr zu, ob er den Vertrag erfüllen will oder nicht.
c) § 15 Satz 2 KO ist in der Gesamtvollstreckung entsprechend anzuwenden, wenn sich der Erwerb des materiellen Rechts nach den Vorschriften des BGB richtet.
VolltextIMRRS 2000, 0222
BGH, Urteil vom 18.12.1997 - VII ZR 155/96
Nach der DDR-Kommunalverfassung waren rechtsgeschäftliche Erklärungen, die der Bürgermeister als Vertreter der Gemeinde abgab, regelmäßig auch dann für die Gemeinde verbindlich, wenn entsprechende Beschlüsse der Gemeindevertretung nicht vorlagen (im Anschluß an BGH, Urteil vom 17. April 1997 - III ZR 98/96).*)
VolltextIMRRS 2000, 0217
BGH, Urteil vom 27.06.1997 - V ZR 197/96
Vornahme notwendiger Schutzvorkehrungen gegen drohenden Stützverlust; Umfang des Schadensersatzanspruchs
Die notwendigen Schutzvorkehrungen gegen einen drohenden Stützverlust (§ 909 BGB) muß der Vertiefende auf seinem eigenen Grundstück vornehmen. Er darf dazu grundsätzlich nicht in das Eigentum des Nachbargrundstücks eingreifen.
Hat der vertiefende Nachbar auf dem Nachbargrundstück zur Unterfangung von Gebäuden Beton eingebracht, kann dessen Eigentümer die dadurch bedingte Wertminderung als Schadensersatz beanspruchen, ohne daß es darauf ankommt, ob er das Grundstück verkauft oder eine Absicht hierzu hat. Es kommt auch nicht darauf an, ob und wann er sein Grundstück neu bebauen will und dann u.U. zur Beseitigung des Betoneintrags gezwungen sein wird.
Der Umfang eines Schadensersatzanspruchs nach § 22 Abs. 4 i.V.m. § 17 Satz 1 NRG NRW richtet sich nach §§ 249 f BGB.
VolltextIMRRS 2000, 0215
BGH, Urteil vom 20.11.1997 - IX ZR 152/96
Beachtlichkeit von Zahlungsbestimmungen des Drittschuldners
Ein Drittschuldner, der gemäß einer kaufvertraglichen Abrede den Kaufpreis auf ein Notaranderkonto zur Ablösung von Pfandrechten an dem gekauften Grundstück oder Wohnungseigentum zahlt, kann dies im Rahmen der treuhänderischen Zweckbindung der Kaufpreisforderung einem Pfändungsgläubiger entgegenhalten. Das gilt nicht für eine einseitige Zweckbestimmung der Kaufpreiszahlung.
VolltextIMRRS 2000, 0214
BGH, Urteil vom 19.12.1997 - V ZR 112/96
Vertrauensschaden des Käufers bei Unterbleiben der Aufklärung über die Sozialbindung der gekauften Wohnung und über die Kostendeckung der Erträge
Zum Vertrauensschaden des Käufers bei Unterbleiben der Aufklärung über die Sozialbindung der gekauften Wohnung und im Falle der unzutreffenden Angabe des Verkäufers, die Mieterträge und Steuerersparnisse machten die laufenden Unkosten der Finanzierung wett (im Anschluß an Senatsurt. v. 26. September 1997, V ZR 29/96).
VolltextIMRRS 2000, 0213
BGH, Urteil vom 26.09.1997 - V ZR 65/96
1. Dem im Grundgesetz verankerten Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) ist keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Richters zu entnehmen. Dies gilt, zumal im Anwaltsprozeß, insbesondere dann, wenn ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensgang mit der Würdigung des Sachvortrags durch das Gericht rechnen. In solch einem Fall ergibt sich auch aus der einfachgesetzlichen Regelung des § 139 ZPO keine weitergehende Hinweispflicht.*)
2. Bei einem Schadensersatzanspruch wegen Erteilung einer unrichtigen Auskunft kann der Schädiger dem Geschädigten grundsätzlich nicht nach § 254 BGB entgegenhalten, er habe auf die Auskunft nicht vertrauen dürfen. Der Sinn der konkret erbetenen Auskunft besteht gerade darin, eventuelle Zweifel des Fragenden zu zerstreuen und Gewißheit zu vermitteln. Es widerspräche - von Sonderfällen abgesehen - dem Grundsatz von Treu und Glauben, der in § 254 BGB lediglich eine besondere Ausprägung erhalten hat, den Schädiger deswegen zu entlasten, weil sich der Geschädigte auf die Richtigkeit seiner Angaben verlassen hat.*)
VolltextIMRRS 2000, 0211
BGH, Urteil vom 02.10.1997 - II ZR 249/96
BGB-Gesellschaft als Gesellschafterin einer anderen Gesellschaft; Auseinandersetzung der BGB-Gesellschaft
a) Eine (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann Gesellschafterin einer anderen Gesellschaft bürgerlichen Rechts sein.
b) Grundsätzlich können nach Auflösung der Gesellschaft die auf dem Gesellschaftsverhältnis beruhenden Ansprüche nur noch im Rahmen einer abschließenden Auseinandersetzungsrechnung berücksichtigt werden. Eine Ausnahme gilt nicht nur dann, wenn bereits vor der Beendigung der Auseinandersetzung mit Sicherheit feststeht, daß ein Gesellschafter jedenfalls einen bestimmten Betrag verlangen kann oder die gesellschaftliche Treuepflicht verletzt ist, sondern auch dann, wenn sich aus Sinn und Zweck der gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen ergibt, daß sie im Falle der Auflösung der Gesellschaft ihre Selbständigkeit behalten sollen.
VolltextIMRRS 2000, 0210
BGH, Urteil vom 31.10.1997 - V ZR 248/96
Zusicherung des aktuellen Ausbauzustandes im Rahmen eines Grundstückskaufvertrages
Versichert der Verkäufer eines Hausgrundstücks, "daß die aufstehenden Gebäude behördlicherseits genehmigt und abgenommen sind" so liegt darin die Zusicherung einer Eigenschaft, die den aktuellen Ausbauzustand betrifft.
VolltextIMRRS 2000, 0209
BGH, Urteil vom 26.09.1997 - V ZR 29/96
Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß
a) Die Rückgängigmachung eines Vertrages unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsschluß setzt einen Vermögensschaden voraus.
b) Ein Vermögensschaden tritt nicht automatisch mit der Eingehung des Vertrages ein, sondern bedingt, daß der Vertragsschluß für den Betroffenen unter Berücksichtigung der für die Schadensfeststellung allgemein anerkannten Grundsätze wirtschaftlich nachteilig gewesen ist.
VolltextIMRRS 2000, 0201
BGH, Urteil vom 24.01.1997 - V ZR 294/95
1. Ein Schaden kann grundsätzlich nicht deshalb verneint werden kann, weil zugleich ein anderer Schadensersatzanspruch gegen einen Dritten besteht, durch dessen Realisierung der vom Schädiger schuldhaft verursachte Vermögensverlust ausgeglichen werden könnte, da andernfalls jeder der Schädiger den Anspruchsteller auf die jeweils andere Ersatzmöglichkeit verweisen könnte. Dem Gläubiger muß es vielmehr freistehen, sich den Schuldner auszuwählen, von dem er Ersatz fordert.*)
2. Der in Anspruch genommene Schädiger kann durch entsprechende Anträge lediglich erreichen, daß er zur Leistung an den Geschädigten nur gegen Abtretung der anderweiten Ansprüche verurteilt werden kann.*)
VolltextIMRRS 2000, 0200
BGH, Urteil vom 24.06.1997 - XI ZR 178/96
Schadensersatzpflicht einer Bank im Rahmen der Verwertung eines Grundstücks; Minderung des Verkaufserlöses durch eine mit dem Käufer vereinbarte Maklerprovision
Betreibt eine Bank die Zwangsversteigerung eines Grundstücks aus einem ihr zustehenden Grundpfandrecht, macht sie sich wegen positiver Verletzung des Sicherungsvertrages gegenüber dem Schuldner schadensersatzpflichtig, wenn sie im Falle eines freihändigen Verkaufs den Kaufpreis durch die Vereinbarung einer Maklerprovision mit dem Käufer mindert.
VolltextIMRRS 2000, 0199
BGH, Urteil vom 20.12.1996 - V ZR 277/95
Geltendmachung der Einrede des nicht erfüllten Vertrages im Falle anfänglichen Unvermögens
1. Auch im Falle (teilweisen) anfänglichen Unvermögens (hier: Eigentum eines Dritten an einer kaufvertraglich geschuldeten Teilfläche) steht dem Käufer grundsätzlich die Einrede des nichterfüllten Vertrages (§ 320 BGB) zu, solange die objektive Unmöglichkeit der Erfüllung nicht feststeht. Sein Leistungsverweigerungsrecht dauert jedenfalls zunächst bis zum wirksamen Abschluß eines Deckungskaufs, mit dem er sich die geschuldete Sache beschafft.
2. Haben die Vertragsparteien durch eine vertragliche Regelung
zum Zahlungszeitpunkt und Verzinsung den Anspruch auf sog. Nutzungszinsen abbedungen, ist für eine Anwendung von § 452 BGB kein Raum.
VolltextIMRRS 2000, 0195
BGH, Urteil vom 21.03.1997 - V ZR 217/95
Verjährung des Schadensersatzanspruchs des Eigentümers wegen Veränderung des Grundstücks
Gestattet der Eigentümer einem Dritten die Benutzung eines Grundstücks zum Betrieb einer Tankstelle durch Abschluß eines Miet- oder Pachtvertrages mit einem Mineralölhandelsunternehmen, verjähren die Ansprüche des Eigentümers gegen das Mineralölhandelsunternehmen wegen Veränderungen des Grundstücks nach § 558 BGB.
VolltextIMRRS 2000, 0194
BGH, Urteil vom 21.03.1997 - V ZR 355/95
Sittenwidrigkeit der Veräußerung von Mietwohnungen wegen überhöhter Preise
Besondere Umstände des Geschäfts können dem Rückschluß von einem besonders groben Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten entgegenstehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Vertragsparteien bei schwieriger Bewertungssituation (hier: Mietwohngrundstücke in den neuen Ländern) zur Bestimmung des Kaufpreises ein Verkehrswertgutachten eingeholt haben, das erkennbar nicht grob unrichtig ist, und der Verkauf durch einen geschäftserfahrenen Konkursverwalter erfolgt.
VolltextIMRRS 2000, 0193
BGH, Urteil vom 28.02.1997 - V ZR 27/96
Sachmängelgewährleistung des Verkäufers einer Eigentumswohnung wegen Fehlens eines Hobbyraums
Erklären die Verkäufer, zur Eigentumswohnung gehöre ein Hobbyraum, ist das verkaufte Wohnungseigentum mit einem Rechtsmangel behaftet, wenn dieser Raum zwar tatsächlich benutzbar ist, daran aber weder Sondereigentum noch ein Sondernutzungsrecht besteht.
VolltextIMRRS 2000, 0192
BGH, Urteil vom 24.09.1996 - XI ZR 318/95
Hat eine Bausparkasse die Anwerbung von Kunden einem selbständigen Vermittlungsunternehmen überlassen, so können ihr, wenn ein anderer Makler im Einverständnis mit dem Vermittlungsunternehmen die persönlichen Vertragsverhandlungen mit dem Kunden führt, dessen Erklärungen gemäß § 278 BGB zugerechnet werden.
VolltextIMRRS 2000, 0190
BGH, Urteil vom 12.07.1996 - V ZR 117/95
Kenntnis vom Mangel des rechtlichen Grundes hat bereits derjenige, der die für diesen Mangel maßgebenden Tatsachen kennt und sich der Einsicht in die Nichtigkeit des Verpflichtungsgeschäfts bewußt verschließt.
VolltextIMRRS 2000, 0189
BGH, Urteil vom 14.06.1996 - V ZR 85/95
Wird bei einem Grundstückskaufvertrag ein Vertragseintritt auf der Verkäuferseite erklärt, um den Rangrücktritt der Auflassungsvormerkung des Käufers zu erreichen, kann der Berufung auf den Formmangel dieser Abrede der Arglisteinwand entgegenstehen, wenn sich der Verkäufer, nachdem der Rangrücktritt vollzogen ist, ohne Grund von dieser Vereinbarung lösen will.
VolltextIMRRS 2000, 0187
BGH, Urteil vom 13.02.1996 - XI ZR 239/94
Ein Gesellschaftsvertrag, der den Zweck einer Grundstücksgesellschaft mit "Verwaltung und Verwertung" beschreibt, einen Verkauf der Gesellschaftsgrundstücke aber nicht bindend festlegt, bedarf nicht der notariellen Beurkundung.
VolltextIMRRS 2000, 0183
BGH, Urteil vom 20.12.1996 - V ZR 259/95
Arglistiges Verschweigen eines Ölschadens; Abtretung von Gewährleistungsansprüchen
Beim Weiterverkauf eines Grundstücks unter Gewährleistungsausschluß, dessen Belastung mit einem Ölschaden vom Erstverkäufer arglistig verschwiegen wurde, kann nach den konkreten Umständen des einzelnen Falles Raum für eine ergänzende Vertragsauslegung dahingehend sein, daß die Parteien des Zweitvertrages die Abtretung etwaiger Gewährleistungsansprüche des Verkäufers gegen den Erstverkäufer vereinbart hätten.
VolltextIMRRS 2000, 0181
BGH, Urteil vom 21.11.1996 - IX ZR 182/95
Haftung des Notars gegenüber Kapitalanlegern; Begriff des Auftraggebers
a) Ist das an Kapitalanleger gerichtete Schreiben eines Notars dahin zu verstehen, bei ihm seien ausreichende Sicherheiten hinterlegt, darf der Empfänger regelmäßig davon ausgehen, daß die Hinterlegung den Anforderungen entspricht, die an ein ordnungsgemäßes notarielles Verwahrungsgeschäft zu stellen sind.
b) Wendet sich ein Notar auf Ersuchen einer Kapitalanlagegesellschaft mit einer Erklärung über hinterlegte Sicherheiten gezielt an potentielle Anleger, um diesen eine Grundlage für bedeutsame Vermögensentscheidungen zu geben, so können auch die Empfänger der Erklärung Auftraggeber im Sinn von § 19 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 BNotO sein.
VolltextIMRRS 2000, 0180
BGH, Urteil vom 25.10.1996 - V ZR 212/95
Zur Minderung des Kaufpreises, wenn von zwei zugesicherten Eigenschaften eines Mietgebäudes die eine vorliegt Mietertrag, die andere aber fehlt bestimmte Wohn- und Nutzfläche.
VolltextIMRRS 2000, 0179
BGH, Urteil vom 12.07.1996 - V ZR 202/95
Der Form des § 313 S. 1 BGB kann genügt sein, wenn die notarielle Urkunde die Bedingung eines Kaufs allgemein bezeichnet behördliche Genehmigung des Gewerbebetriebs des Käufers, zum näher Vereinbarten Genehmigung einer Autowaschanlage nach einer Planskizze des Käufers aber schweigt im Anschluß an BGHZ 69, 266.
VolltextIMRRS 2000, 0178
BGH, Urteil vom 12.04.1996 - V ZR 83/95
Zur Frage einer stillschweigenden Eigenschaftszusicherung beim Verkauf eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks.
VolltextIMRRS 2000, 0176
BGH, Urteil vom 09.11.1995 - V ZR 36/95
Die Formvorschrift des § 313 S. 1 BGB findet auf nachträgliche Vereinbarungen der Parteien eines Grundstücksveräußerungsvertrages Anwendung, sofern dadurch eine bereits formgültig begründete Verpflichtung in rechtlich erheblicher Weise verändert wird; dies gilt grundsätzlich auch für die nachträgliche Verlängerung der Frist zur Ausübung eines Wiederkaufsrechts Klarstellung des Senatsurteils vom 27. Oktober 1972, V ZR 37/71, NJW 1973, 37.
VolltextIMRRS 2000, 0175
BGH, Urteil vom 08.02.1996 - IX ZR 215/94
1. Ein rechtskräftiges Feststellungsurteil, das die Verpflichtung eines steuerlichen Beraters zur Leistung von Schadensersatz wegen Nichtberücksichtigung von Werbungskosten ausspricht, kann nicht mit der Behauptung in Frage gestellt werden, die Einkünfteerzielungsabsicht sei nicht vorgetragen worden.
2. Zur Berechnung des (Steuer-) Schadens beim Beitritt zu einem Bauherrenmodell.
VolltextIMRRS 2000, 0173
BGH, Urteil vom 29.03.1996 - V ZR 332/94
Wird der Abschluß eines formbedürftigen Vertrages als sicher dargestellt, kann der Abbruch der Verhandlungen durch einen Partner grundsätzlich nur dann einen Schadensersatzanspruch des anderen begründen, wenn das Verhalten des Abbrechenden einen schweren Verstoß gegen die Verpflichtung zu redlichem Verhalten bei den Vertragsverhandlungen bedeutet. Dies erfordert in der Regel die Feststellung vorsätzlichen pflichtwidrigen Verhaltens.
VolltextIMRRS 2000, 0172
BGH, Urteil vom 15.03.1996 - V ZR 316/94
a Das Setzen einer Nachfrist vor Verzugseintritt ist unwirksam.
b) Endet die gesetzte Nachfrist vor Eintritt des Verzuges, wird auch dann keine angemessene Nachfrist in Lauf gesetzt, wenn der Schuldner die Mitteilung verspätet und zugleich mit dem Eintritt des Verzuges erhält.
VolltextIMRRS 2000, 0171
BGH, Urteil vom 27.02.1996 - XI ZR 133/95
Eine Bank braucht bei der Anlageberatung den Wissensstand des Kunden nicht zu erfragen, wenn dieser von einem Vermögensberater betreut wird und bereits deutliche Vorstellungen von dem gewünschten Anlagegeschäft hat.
VolltextIMRRS 2000, 0170
BGH, Urteil vom 02.02.1996 - V ZR 239/94
Zur Wissenszurechnung bei am Rechtsverkehr teilnehmenden juristischen Personen und Organisationen, bei denen auf Grund ihrer arbeitsteiligen Organisationsform typischerweise Wissen bei verschiedenen Personen oder Abteilungen "aufgespaltet" ist.
VolltextIMRRS 2000, 0169
BGH, Urteil vom 12.01.1996 - V ZR 289/94
Macht der Käufer eines Hausgrundstücks geltend, der Verkäufer habe ihn sittenwidrig übervorteilt, und hält er gleichwohl an dem wegen Sittenwidrigkeit nichtigen Vertrage fest, so hat er nur Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens; er kann seinen Schaden dann nicht nach dem Erfüllungsinteresse berechnen und Ersatz des Betrages verlangen, um den er das Haus infolge der Übervorteilung zu teuer erworben hat.
VolltextIMRRS 2000, 0168
BGH, Urteil vom 01.12.1995 - V ZR 9/94
Sind vom Betriebsgelände einer Firma Bodenverunreinigungen hier insbesondere: Perchlorethylen in das Nachbargrundstück eingedrungen, so bleibt diese Firma Störer in bezug auf diese Beeinträchtigung, auch wenn sie ihren Betrieb inzwischen ganz eingestellt hat.
Der Anspruch des beeinträchtigten Eigentümers nach § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB scheitert in einem solchen Fall nicht daran, daß die eingedrungenen Schadstoffe eine enge Verbindung mit dem Boden eingegangen sind und sich deren Beseitigung nur noch über einen Bodenaustausch mit entsprechenden Folgekosten bewerkstelligen läßt.
VolltextIMRRS 2000, 0164
BGH, Urteil vom 23.06.1995 - V ZR 271/94
Wird bei Rückkauf eines ausgekiesten Grundstücks die Verfüllung zum Zwecke der Verwendung als Ackerland vereinbart, sind bei der Frage, ob diese werkvertragliche Leistung mit einem Fehler behaftet ist, der die Tauglichkeit des Werkes zu dem nach dem Vertrage vorgesehenen Gebrauch erheblich mindert, die Umstände nicht zu berücksichtigen, die sich aus der unveränderten räumlichen Lage des Grundstücks und daraus folgenden Gegebenheiten hier: angrenzendes Deponiegelände, Behördenverdacht auf Grundwassergefährdung ergeben könnten.
VolltextIMRRS 2000, 0163
BGH, Urteil vom 24.11.1995 - V ZR 234/94
Unter Übergabe im Sinne des § 477 Abs. 1 Satz 1 BGB ist im Regelfall die Übertragung des unmittelbaren Besitzes zu verstehen.
VolltextIMRRS 2000, 0162
BGH, Urteil vom 16.02.1995 - IX ZR 15/94
Zur Berechnung des Vertrauensschadens aus einer unvollständigen Auskunft.
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