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Sachgebiet: Grundbuchrecht

1144 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2019

IMRRS 2019, 0353
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Darf Grundbuchamt einen Kostenvorschuss vorlangen?

OLG München, Beschluss vom 16.10.2018 - 34 Wx 226/18

1. Ein Ermessen des Grundbuchamts hinsichtlich der Entscheidung, im Antragsverfahren die Eintragung von der Einzahlung eines Kostenvorschusses abhängig zu machen, ist nur dann eröffnet, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Gebühreneingang im jeweiligen Verfahren gefährdet ist.*)

2. Dies kann zu bejahen sein, wenn das Grundstück mit einer Vielzahl von Zwangshypotheken belastet ist und ein Zwangsversteigerungsvermerk eingetragen ist.*)

3. Dies kann auch dann gelten, wenn die Antragstellerin und Kostenschuldnerin eine juristische Person ist, deren Geschäftsführer der Grundstückseigentümer ist.*)

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IMRRS 2019, 0329
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Naturschutzrechtliche Ersatzmaßnamen: Absicherung möglich?

OLG München, Beschluss vom 13.02.2019 - 34 Wx 202/18

Zur privatrechtlichen Absicherung von Ausgleichs- und/oder Ersatzmaßnahmen nach dem Naturschutzrecht durch Eintragung einer Unterlassungs- und Benutzungsdienstbarkeit sowie einer Reallast.*)

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IMRRS 2019, 0328
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Vorkaufsrecht für (künftige) Nacherben kann nicht gelöscht werden!

OLG München, Beschluss vom 26.02.2019 - 34 Wx 168/18

Zur Löschung eines im Grundbuch für einen Vorerben eingetragenen vererblichen Vorkaufsrechts genügt neben seiner Bewilligung die des derzeit einzigen Nacherben nicht, wenn laut testamentarischer Anordnung die leiblichen Abkömmlinge des Vorerben zu Nacherben bestimmt sind und künftige leibliche Abkömmlinge nicht auszuschließen sind. *)

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IMRRS 2019, 0342
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grunddienstbarkeit zu Gunsten einer Sondereigentumseinheit?

BGH, Beschluss vom 17.01.2019 - V ZB 81/18

1. Ein nach dem Wohnungseigentumsgesetz aufgeteiltes Grundstück kann zugunsten einer der Sondereigentumseinheiten mit einer Grunddienstbarkeit belastet werden, die ihrem Inhalt nach nur an dem ganzen Grundstück bestellt werden kann; der Eintragung der Dienstbarkeit in das Wohnungs- oder Teileigentumsgrundbuch der herrschenden Sondereigentumseinheit bedarf es hierfür nicht.*)

2. Das Fehlen des nach § 4 Abs. 1 WGV vorgeschriebenen Gesamtvermerks führt nicht zur Unwirksamkeit der Belastung des nach dem Wohnungseigentumsgesetz aufgeteilten Grundstücks mit einer Grunddienstbarkeit.*)

3. Aus dem Umstand allein, dass eine Grunddienstbarkeit, die nach ihrem Inhalt nur an dem ganzen, nach dem Wohnungseigentumsgesetz aufgeteilten Grundstück bestellt werden kann, in die Grundbücher der einzelnen Sondereigentumseinheiten ohne den nach § 4 Abs. 1 WGV vorgeschriebenen Gesamtvermerk eingetragen worden ist, kann nicht geschlossen werden, dass eine i.S.v. § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO inhaltlich unzulässige Belastung der einzelnen Sondereigentumseinheiten vorliegt (entgegen BayObLG, MittBayNot 1995, 288).*)

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IMRRS 2019, 0317
SteuerrechtSteuerrecht
Wohneigentum mit Nießbrauchsvorbehalt auf Kind übertragen: Duldung der Zwangsvollstreckung?

FG München, Urteil vom 27.09.2018 - 10 K 2927/17

1. Überträgt der Vater in Kenntnis zu erwartender Steuernachforderungen, die er nicht erfüllen kann, im Wege der vorweggenommenen Erbfolge sein Wohnanwesen unter Nießbrauchsvorbehalt auf sein minderjähriges Kind, das durch die nicht mit dem Vater verheiratete Mutter vertreten wird, so liegt eine das FA benachteiligende anfechtbare Rechtshandlung i.S.d. § 1 Abs. 1, § 4 Abs. 1 AnfG vor.*)

2. Überträgt das minderjährige Kind, vertreten durch seine Mutter, kurz nach Anfechtung der Grundstücksübertragung durch das FA und Erlass eines Duldungsbescheids das Grundstück durch einen Kaufvertrag an einen Angehörigen des Schuldners (hier: Schwester des Vaters) unter Beibehaltung des Nießbrauchs zugunsten des Vaters, Vereinbarung eines nachrangigen, nicht übertragbaren Nießbrauchs zugunsten des Kindes sowie unter Vereinbarung einer Rückauflassungsvormerkung für den Fall der Einleitung des Zwangsversteigerungsverfahrens über das Grundstück, so kann das FA die Anfechtbarkeit der Grundstücksübertragung durch den Vater auf das minderjährige Kind gem. § 15 Abs. 2 AnfG auch gegen die Angehörige als Rechtsnachfolgerin mit der Wirkung geltend machen, dass sie die Zwangsvollstreckung in das Grundstück zu dulden hat; hierzu ist nicht erforderlich, dass die Anfechtung des Ersterwerbs (hier: Übertragung vom Vater auf den Sohn) rechtskräftig bzw. bestandskräftig geworden ist.*)

3. Eine Benachteiligung des FA liegt auch nach Eintritt der Einzelrechtsnachfolge durch die Weiterübertragung des Grundstücks auf die Angehörige vor, wenn eine gegen das Kind als Rechtsvorgänger begründete Anfechtung vorliegt und der durch die anfechtbare Handlung begründete frühere, benachteiligende Zustand durch die Rechtsnachfolge aufrechterhalten wird.*)

4. Der Tatbestand für eine Anfechtung nach § 15 Abs. 2 Nr. 2 AnfG gegen eine dem Schuldner nahestehende Person als Rechtsnachfolger (im Streitfall: Schwester des Schuldners) ist bereits dann erfüllt, wenn der Rechtsnachfolger die Umstände kennt, die die Anfechtbarkeit des Erwerbs des Rechtsvorgängers begründen (im Streitfall: Anfechtbarkeit des Ersterwerbs nach § 4 AnfG). Nicht nötig ist insoweit, dass der Rechtsnachfolger die Voraussetzungen des § 2 AnfG mit Bezug auf den Hauptschuldner kennt.*)

5. Unentgeltlichkeit i.S.d. § 4 AnfG liegt vor, wenn die Leistung ohne Rechtspflicht erfolgt und keine Gegenleistung in das Schuldnervermögen gelangt. Die Bestellung eines Nießbrauches ist keine Gegenleistung (vgl. BGH, Urteil vom 07.04.1989 - V ZR 252/87, NJW 1989 S. 2122). Bestand jedoch ein Anspruch auf angemessene Gegenleistung, so kann die Zuwendung nicht schon deshalb als unentgeltlich angefochten werden, weil die Gegenleistung unterblieben ist.*)

6. Die tatsächliche Geltendmachung der Anfechtung des Ersterwerbs - und nicht auch die erfolgreiche - reicht auch für die Wahrung der Anfechtungsfrist bei der Rechtsnachfolgerin (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 28.09.2000 - 27 U 176/99).*)

7. Sofern nicht anderweitig geregelt, ist für den Erlass eines Duldungsbescheids nach § 24 AO das für den Steuerschuldner zuständige FA örtlich zuständig.*)

8. Soweit als Anfechtungsgrund in der Einspruchsentscheidung nur § 15 Abs. 2 Nr. 3 AnfG begründet worden ist, während tatsächlich § 15 Abs. 2 Nr. 2 AnfG einschlägig ist, führt dies nicht zu einem Ermessensfehler des Duldungsbescheids, wenn das FA im Schriftsatzaustausch während des Klageverfahrens auch Begründungen zu § 15 Abs. 2 Nr. 2 AnfG vorgebracht und die Klägerin entsprechend erwidert hat.*)

9. Für die Frage, ob bei einer Anfechtung durch Duldungsbescheid die Voraussetzungen der Anfechtungsberechtigung (§ 2 AnfG) erfüllt sind, ist auf den Zeitpunkt der Einspruchsentscheidung abzustellen. Wird gerügt, das FA habe nicht in noch vorhandene anderweitige Vermögenswerte des Schuldners vollstreckt, so muss substantiiert dargelegt werden, über welche Vermögenswerte der Schuldner verfügt haben soll, in die noch hätte vollstreckt werden können.*)

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IMRRS 2019, 0327
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Testamentsvollstrecker bestellt: Dürfen Miterben ins Grundbuch einsehen?

OLG München, Beschluss vom 27.02.2019 - 34 Wx 28/19

Zum Einsichtsrecht eines Miterben ins Grundbuch, der einen in den Nachlass gefallenen Anspruch auf Übereignung eines Grundstücks darlegt, wenn ein Testamentsvollstrecker bestellt ist.*)

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IMRRS 2019, 0309
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Benannter Zustimmungsberechtigter verstirbt: Keine Grundbuchberichtigung!

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10.07.2018 - 5 W 49/18

1. Antragsberechtigt zur Berichtigung des Grundbuchs ist derjenige, der das Vorliegen der Unrichtigkeit zu seinen Gunsten oder zu seinen Lasten schlüssig behauptet.

2. Ob die vom Antragsteller geltend gemachte Unrichtigkeit, die mit den im Grundbuchverfahren zulässigen Beweismitteln (§ 29 GBO) festgestellt werden muss, tatsächlich vorliegt, ist eine Frage der Begründetheit des Antrags.

3. Das Fehlen oder der Wegfall eines namentlich benannten Zustimmungsberechtigten, insbesondere dessen Versterben, hat nicht zur Folge, dass die Verfügungsbeschränkung erlischt und das Grundbuch infolgedessen unrichtig würde.

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IMRRS 2019, 0290
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Amtswiderspruch gegen Insolvenzvermerk wird nicht ins Grundbuch eingetragen!

OLG München, Beschluss vom 28.02.2019 - 34 Wx 318/18

1. Das Grundbuch kann durch Löschung eines auf Behördenersuchen eingetragenen Insolvenzvermerks (nur) berichtigt werden, wenn der Nachweis der Unrichtigkeit geführt ist.*)

2. Ein Amtswiderspruch kann gegen die Eintragung eines Insolvenzvermerks schon deshalb nicht eingetragen werden, weil der Insolvenzvermerk lediglich sichernde Wirkung hat, aber keine Grundlage für gutgläubigen Erwerb sein kann.*)

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IMRRS 2019, 0277
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Keine Befugnisse im Grundbuchverfahren nach Insolvenzeröffnung

OLG München, Beschluss vom 28.02.2019 - 34 Wx 324/18

1. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin ist dieser materiellrechtlich die Verfügungsbefugnis über die Gegenstände der Insolvenzmasse und in demselben Umfang verfahrensrechtlich die Bewilligungs-, Antrags- und Beschwerdebefugnis im Grundbuchverfahren entzogen.*)

2. Wird ein Eintragungsantrag wegen fehlender Antragsbefugnis zurückgewiesen, ist ein Beschwerderecht zur Überprüfung der Antragsbefugnis gegeben.*)

3. Zur Frage der Nichtigkeit eines Insolvenzeröffnungsbeschlusses.*)

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IMRRS 2019, 0249
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Erbbaurecht durch Zeitablauf erloschen: Wie wird das Grundbuch berichtigt?

OLG München, Beschluss vom 30.08.2018 - 34 Wx 67/18

1. Eine Berichtigung des Grundbuchs ist nur in der Weise zulässig, dass es die im Zeitpunkt der Berichtigung bestehende materielle Rechtslage insgesamt zutreffend darstellt.*)

2. Weist der Eigentümer des mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks in grundbuchmäßiger Form nach, dass das im Grundbuch eingetragene Erbbaurecht durch Zeitablauf erloschen ist, kann das Grundbuch auf Berichtigungsantrag des Eigentümers ohne Bewilligung des (früheren) Erbbauberechtigten nur dadurch berichtigt werden, dass auf entsprechenden Antrag des Eigentümers gleichzeitig ebenfalls die Entschädigungsforderung des Erbbauberechtigten für den Eigentumsverlust am Bauwerk eingetragen wird (Anschluss an BGH, Beschluss vom 11.04.2013 - V ZB 109/12, IMRRS 2013, 1218). Auch eine isolierte Löschung nur des als Inhalt des Erbbaurechts vereinbarten Vorkaufsrechts am Grundstück scheidet aus.*)

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IMRRS 2019, 0236
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Anhörungsrüge im Grundbuchverfahren: Gehörverstoß ist zwingend darzulegen!

OLG München, Beschluss vom 01.10.2018 - 34 Wx 196/18

Auch im Grundbuchverfahren gehört die Darlegung eines entscheidungserheblichen Gehörsverstoßes zur notwendigen Form der Anhörungsrüge und muss daher innerhalb der gesetzlichen Notfrist von zwei Wochen ab Kenntnis von der Verletzung rechtlichen Gehörs erfolgen.*)

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IMRRS 2019, 0206
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Eintragung einer "Mieterdienstbarkeit": Wie hoch ist Geschäftswert?

OLG München, Beschluss vom 14.02.2019 - 34 Wx 431/18 Kost

Der Geschäftswert für die Eintragung einer sogenannten Mieterdienstbarkeit im Grundbuch ist auch dann nach der für ein Recht von unbestimmter Dauer maßgeblichen Bewertungsvorschrift zu berechnen, wenn die Dienstbarkeit zwar auflösend bedingt auf den Bestand des Mietvertrags bestellt ist, die Dauer des Mietvertrags sich aber nach den hierzu getroffenen Vereinbarungen über die Festlaufzeit hinaus auf unbestimmte Dauer verlängert unabhängig davon, ob der Mieter die ihm eingeräumte Verlängerungsoption ausübt, sofern er dieser Verlängerungswirkung nicht form- und fristgerecht widerspricht (Fortführung von OLG München, IMR 2016, 170).*)

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IMRRS 2019, 0147
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Wie kann eine Inhabergrundschuld gelöscht werden?

KG, Beschluss vom 22.01.2019 - 1 W 127/18

Hat das Grundbuchamt dem eingetragenen Eigentümer den Brief für eine Inhabergrundschuld (§ 1195 BGB) ausgehändigt, genügt es für deren Löschung, wenn der eingetragene Eigentümer die Löschung bewilligt und einen von ihm erwirkten, rechtskräftigen Ausschließungsbeschluss vorlegt, in dem der Brief für kraftlos erklärt wird.*)

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IMRRS 2019, 0114
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Tausch von Abstellräumen: Neue Nummerierung erforderlich?

OLG München, Beschluss vom 24.09.2018 - 34 Wx 194/18

Tauschen Wohnungseigentümer in einer bestehenden Eigentümergemeinschaft zwei in sich abgeschlossene, vom übrigen Sondereigentum getrennte Nebenräume durch Neuzuordnung zur jeweils anderen Einheit aus, so kann die Inhaltsänderung des Sondereigentums durch Änderungsvermerk im Bestandsverzeichnis der betroffenen Wohnungsgrundbücher so eingetragen werden, dass die ausgetauschten Nebenräume die Nummer desjenigen Sondereigentums beibehalten, zu dem sie bisher gehörten, sofern trotz unterschiedlicher Nummerierung die eindeutige Zuordnung der Räume zum jeweiligen Sondereigentum nicht gefährdet und Verwirrung nicht zu besorgen ist (Abgrenzung zu Senat vom 13.08.2010 - 34 Wx 105/10 = IBRRS 2010, 3600 = IMRRS 2010, 2636).*)

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IMRRS 2019, 0113
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Auflassung ist bedingungsfeindlich!

OLG München, Beschluss vom 01.10.2018 - 34 Wx 10/18

Zur Auslegung einer Auflassung, mit der im Anschluss an die Darlegung der gewollten, aber von Bedingungen abhängig gemachten Vermögensaufteilung erklärt wird, über den "entsprechenden" Eigentumsübergang einig zu sein.*)

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IMRRS 2019, 0105
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Rechtzeitiger Vollmachtswiderruf: Eintragung ist unzulässig!

OLG München, Beschluss vom 15.01.2019 - 34 Wx 389/18

1. Eine vom Vertreter erklärte Bewilligung zur Belastung des Immobilieneigentums des Vertretenen mit einem Grundpfandrecht kann nicht Grundlage einer Eintragung sein, wenn zwar nach Beurkundung, aber vor Eingang des unter Vorlage einer beglaubigten Abschrift der Urkunde vom Notar für den verlierenden und den gewinnenden Teil gestellten Vollzugsantrags die Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten widerrufen und der Widerruf noch vor dem Eingang der Bewilligung dem Grundbuchamt bekannt wurde.*)

2. Dass eine dem Bevollmächtigten erteilte Ausfertigung der Vollmachtsurkunde im Beurkundungstermin vorgelegen hat, ist in diesem Fall ebenso unerheblich wie die Frage, ob die Ausfertigung im Zeitpunkt des Vollzugsantrags beim Grundbuchamt bereits zurückgegeben war.*)

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IMRRS 2019, 0103
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Rechtzeitiger Vollmachtswiderruf: Eintragung ist unzulässig!

OLG München, Beschluss vom 15.01.2019 - 34 Wx 367/18

1. Eine vom Vertreter erklärte Bewilligung zur Belastung des Immobilieneigentums des Vertretenen mit einem Grundpfandrecht kann nicht Grundlage einer Eintragung sein, wenn zwar nach Beurkundung, aber vor Eingang des unter Vorlage einer beglaubigten Abschrift der Urkunde vom Notar für den verlierenden und den gewinnenden Teil gestellten Vollzugsantrags die Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten widerrufen und der Widerruf noch vor dem Eingang der Bewilligung dem Grundbuchamt bekannt wurde.*)

2. Dass eine dem Bevollmächtigten erteilte Ausfertigung der Vollmachtsurkunde im Beurkundungstermin vorgelegen hat, ist in diesem Fall ebenso unerheblich wie die Frage, ob die Ausfertigung im Zeitpunkt des Vollzugsantrags beim Grundbuchamt bereits zurückgegeben war.*)

3. Ein Eintragungsantrag ist beim Grundbuchamt nicht schon nach § 13 Abs. 2 GBO eingegangen, wenn er nach Mitteilung der Post an das Amtsgericht ausgeliefert ist, sondern erst, wenn er der Person im Grundbuchamt vorgelegt wird, die zur Entgegennahme zuständig ist. *)

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IMRRS 2019, 0021
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
ohne

KG, Beschluss vom 13.11.2018 - 1 W 235/18

(ohne amtlichen Leitsatz)

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Online seit 2018

IMRRS 2018, 1476
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Für Eintragungsbewilligung ist Vollmacht mit öffentlicher Urkunde nachzuweisen!

KG, Beschluss vom 04.12.2018 - 1 W 342/18

Wird die von einem Handlungsbevollmächtigten bewilligte Eintragung im Grundbuch - hier einer Eigentumsvormerkung - nach vorheriger Rücknahme des Antrags von dem Urkundsnotar im Namen aller Beteiligten erneut zum Vollzug dem Grundbuchamt vorgelegt, ist in der Form des § 29 Abs. 1 GBO die Vertretungsmacht des Bevollmächtigten im Zeitpunkt seiner Erklärung nachzuweisen.*)

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IMRRS 2018, 1446
WohnungseigentumWohnungseigentum
ohne

OLG Köln, Beschluss vom 07.02.2018 - 2 Wx 5/18

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2018, 1442
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Wann besteht ein Anspruch auf Grundbuchberichtigung?

OLG München, Beschluss vom 27.11.2018 - 34 Wx 396/18

1. Ein Rechtsschutzbedürfnis dafür, dass die bei fehlender Antragstellung nur dem äußeren Anschein nach existente, rechtlich aber wirkungslose Entscheidung des Grundbuchamts deklaratorisch aufgehoben wird, ist - anders als etwa in Streitverfahren nach der ZPO - für das Grundbuchverfahren nicht ohne weiteres zu bejahen.*)

2. Im Interesse der Sicherheit des Grundbuchverkehrs setzt eine Antragstellung voraus, dass der Wille, ein auf die Vornahme einer Grundbucheintragung gerichtetes Verfahren einzuleiten, unzweifelhaft zum Ausdruck gebracht wird.*)

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IMRRS 2018, 1436
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Horizontaler Aufteilungsplan hilft bei mehreren Ebenen nicht weiter!

OLG Hamm, Urteil vom 29.10.2018 - 5 U 34/18

Wird die betroffene Wohnung in dem der Eintragungsbewilligung beigefügten Aufteilungsplan lediglich in einer horizontalen Ebene dargestellt, lässt sich nach der Grundbucheintragung, die sich hierzu nicht verhält, nicht feststellen, dass sich das Sondereigentum auch auf einen etwaigen über dem Dachgeschoss befindlichen Raum beziehen sollte.*)

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IMRRS 2018, 1401
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Unterschrift werdenden Wohnungseigentümers genügt für den Verwalternachweis!

KG, Beschluss vom 11.09.2018 - 1 W 233/18

Die Nachweiserleichterung der §§ 26 Abs. 3, 24 Abs. 6 Satz 2 WEG gilt entsprechend, wenn die Beschlussniederschrift von einem werdenden Wohnungseigentümer unterzeichnet worden ist. Im Grundbuchverfahren muss dabei nicht nachgewiesen werden, dass die Wohnung dem werdenden Wohnungseigentümer bereits übergeben worden ist.*)

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IMRRS 2018, 1366
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Schankwirtschaft eingestellt: Eingetragenes Fahrrecht bleibt bestehen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.11.2017 - 3 U 132/16

Der Inhalt der Grunddienstbarkeit ist durch Auslegung des eingetragenen Inhalts festzustellen. Er wandelt sich weder allein durch Zeitablauf noch durch Änderung der Bedürfnisse.*)

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IMRRS 2018, 1296
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Nicht zu beseitigendes Eintragungshindernis: Keine Zwischenverfügung!

OLG München, Beschluss vom 07.11.2018 - 34 Wx 395/17

1. Eine Zwischenverfügung darf dann nicht ergehen, wenn das vom Grundbuchamt angenommene Eintragungshindernis nur mit Mitteln behoben werden kann, die der Antragsteller in absehbarer Zeit nicht beibringen kann, und das Grundbuchamt dies weiß.*)

2. Das Grundbuchamt ist für die Beurteilung, ob eine unwiderruflich erteilte Vollmacht dennoch wegen bestehender Widerrufsgründe durch den im Grundbuchverfahren bekannt gewordenen Widerruf erloschen ist, im Wesentlichen auf die aus den vorgelegten förmlichen Urkunden sowie aus dem Vorbringen der Beteiligten aufgrund freier Beweiswürdigung gewonnene Überzeugung beschränkt.*)

3. Zum im Grundbuchverfahren erhobenen Einwand, die im Ehevertrag erteilte Auflassungsvollmacht sei wegen Sittenwidrigkeit des Ehevertrags von Anfang an nichtig.*)

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IMRRS 2018, 1140
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Löschungsersuchen einer Behörde: Was muss Grundbuchamt prüfen?

OLG München, Beschluss vom 24.09.2018 - 34 Wx 199/18

1. In den Fällen, in denen nach gesetzlicher Vorschrift eine Behörde befugt ist, das Grundbuchamt um eine Eintragung zu ersuchen, ist die Eintragung aufgrund dieses Ersuchens vorzunehmen (§ 38 GBO).

2. Es liegt in der Verantwortung der ersuchenden Behörde (hier: Vollstreckungsgericht gem. § 130 ZVG) sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen für die ersuchte Löschung gegeben sind.

3. Nur wenn einem Ersuchen jede Rechtsgrundlage fehlt und das Grundbuchamt davon sichere Kenntnis hat, darf es das Ersuchen zurückweisen.

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IMRRS 2018, 1093
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundbucheintrag erfolgt auf Grundlage des Pfändungsbeschlusses!

OLG München, Beschluss vom 14.09.2018 - 34 Wx 301/18

1. Grundlage für die Eintragung der Pfändung einer Buchgrundschuld im Grundbuch ist der vom Vollstreckungsgericht erlassene Pfändungsbeschluss.*)

2. Lagen bei Erlass des Pfändungsbeschlusses die speziellen Voraussetzungen für die Vollstreckung der nach dem Titel nur Zug-um-Zug geschuldeten Leistung nicht vor, so bewirkt dies weder die Nichtigkeit des Pfändungsbeschlusses noch die Nichtigkeit der auf ihm beruhenden Grundbucheintragung.*)

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IMRRS 2018, 1010
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum kann nur in abgeschlossene Bereiche unterteilt werden!

OLG München, Beschluss vom 30.08.2018 - 34 Wx 66/18

Der Unterteilungsantrag eines Wohnungseigentümers ist nicht vollzugsfähig, wenn sich aus den Unterlagen zum Vollzugsantrag (geänderter Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung) die fehlende Abgeschlossenheit einer der durch Unterteilung neu zu schaffenden Einheiten daraus ergibt, dass diese Einheit nur über einen im Sondereigentum einer anderen Wohnungseigentumseinheit stehenden Raum zugänglich ist und der den Zugangsbereich als Gemeinschaftseigentum kennzeichnende geänderte Aufteilungsplan im Widerspruch zum ursprünglichen, den Grundbucheintragungen zugrunde liegenden Aufteilungsplan steht.*)

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IMRRS 2018, 0994
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Erledigung in Grundbuchsachen: Kostenentscheidung nach Billigkeit!

OLG München, Beschluss vom 28.06.2018 - 34 Wx 338/17

1. Der nachrangig eingetragene Inhaber einer Zwangshypothek ist (nur) bis zur vollständigen Tilgung der der Zwangshypothek zugrundeliegenden Forderung berechtigt, die Berichtigung des Grundbuchs durch Löschung einer im Widerspruch zur materiellen Rechtslage eingetragenen vor- oder gleichrangigen Grundstücksbelastung, auch einer Auflassungsvormerkung, zu beantragen und einen erfolglos gestellten Antrag mit der Beschwerde weiterzuverfolgen.*)

2. Ist im Grundbuchverfahren nach zulässiger Einlegung der Beschwerde Hauptsacheerledigung eingetreten und erscheint der hypothetische Ausgang des Verfahrens ungewiss, so kann es billigem Ermessen entsprechen, die Nichterhebung der gerichtlichen Kosten anzuordnen und auszusprechen, dass die Beteiligten die ihnen entstandenen außergerichtlichen Kosten jeweils selbst zu tragen haben.*)

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IMRRS 2018, 0992
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Bestimmung des Grundstückswerts: Kein gesetzliches Rangverhältnis!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 17.08.2018 - 15 W 86/18

1. Innerhalb von § 46 GNotKG besteht kein Rangverhältnis in dem Sinn, dass die in § 46 Abs. 2 GNotKG genannten Bewertungsgrundlagen generell Vorrang haben oder die Möglichkeit zur Verkehrswertbestimmung anhand der dort aufgezählten Beurteilungskriterien einen Rückgriff auf Erkenntnisse zum Grundstückswert gemäß § 46 Abs. 3 GNotKG generell oder auch nur regelmäßig entbehrlich macht.*)

2. Anders als im Rahmen von § 46 Abs. 2 GNotKG besteht zwar ein Ermessen, ob bei der Schätzung auf Erkenntnisse nach § 46 Abs. 3 GNotKG zurückgegriffen wird. Es erfordert aber eine pflichtgemäße Ermessensausübung und damit sachlicher Gründe, dies im Einzelfall abzulehnen. Dass regelmäßig Gründe für eine Nichtberücksichtigung von für Zwecke der Steuererhebung festgesetzten Werten im Sinne von § 46 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GNotKG gegeben sind, lässt sich nicht begründen.*)

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IMRRS 2018, 0956
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Vollstreckung gegen Bürgschaft: Keine Beurkundung oder Beglaubigung erforderlich

OLG München, Beschluss vom 06.07.2018 - 34 Wx 185/18

1. Wird aus einem Titel vollstreckt, in dem die Zahlung Zug-um-Zug von der Vorlage einer schriftlichen Bürgschaft abhängig gemacht ist, und die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek beantragt, so bedarf die Bürgschaft keiner öffentlichen Beurkundung oder Beglaubigung.*)

2. Auch genügt die Zustellung des Originals der Bürgschaftsurkunde von Anwalt zu Anwalt.*)

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IMRRS 2018, 0953
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Widerspruchseintragung muss Anspruchsgläubiger angeben!

OLG München, Beschluss vom 13.08.2018 - 34 Wx 203/17

Bei Eintragung eines Widerspruchs nach § 899 BGB muss der Eintragungsvermerk den Gläubiger des Anspruchs aus § 894 BGB als Berechtigten angeben.*)

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IMRRS 2018, 0938
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Wohnrecht neben Kaufpreis eingeräumt: Verfügung unentgeltlich?

OLG München, Beschluss vom 13.04.2018 - 34 Wx 420/17

Zum Nachweis der Entgeltlichkeit bei der Verfügung über Grundbesitz bei einem neben dem Kaufpreis vereinbarten Wohnungsrecht für den Vorerben.*)

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IMRRS 2018, 0937
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Rückauflassungsvormerkung kann durch Todesnachweis gelöscht werden

OLG München, Beschluss vom 25.04.2018 - 34 Wx 359/17

1. Die Grundbuchberichtigung setzt voraus, dass die Unrichtigkeit der Eintragung nachgewiesen wird.

2. Ist eine Vormerkung zur Sicherung eines bedingten Auflassungsanspruchs in das Grundbuch eingetragen, so ist der Nachweis der Unrichtigkeit geführt, wenn feststeht, dass die Bedingung nicht bereits eingetreten ist und auch nicht mehr eintreten kann.

3. Der Nachweis des Todes des Berechtigten genügt als Nachweis für die Unrichtigkeit eines Grundbucheintrags über eine Rückauflassungsvormerkung, wenn sich aus der zugrunde liegenden Vereinbarung explizit oder durch Auslegung ergibt, dass mit dem Tod des Berechtigten der Sicherungsfall nicht mehr eintreten kann.

4. Kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass die Vormerkung auch einen zu Lebzeiten entstandenen, aber bis zum Tod des Berechtigten nicht mehr durchgesetzten und nach § 1922 BGB auf die Erben übergegangenen Übertragungsanspruch sichert, genügt der Todesnachweis nicht.

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IMRRS 2018, 0933
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Kein pauschaler Abschlag ohne Vortrag wertmindernder Umstände!

OLG München, Beschluss vom 11.07.2018 - 34 Wx 115/18 Kost

Wird für Zwecke der Gebührenerhebung der Verkehrswert überlassenen Grundbesitzes bestimmt und hierfür auf die vom Gutachterausschuss veröffentlichten Bodenrichtwerte abgestellt, so ist es nicht sachgerecht, auch in Gebieten mit großer Grundstücksnachfrage generell einen pauschalen Abschlag vorzunehmen, wenn konkrete wertmindernde Umstände nicht vorgetragen oder sonst ersichtlich sind.*)

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IMRRS 2018, 0884
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Auf Lebenszeit beschränkte Reallast ist nach Tod zu löschen!

OLG München, Beschluss vom 13.07.2018 - 34 Wx 361/17

1. Das Grundbuchamt ist unabhängig vom Vorliegen eines Löschungserleichterungsvermerks unter Aufhebung der antragszurückweisenden Entscheidung zur berichtigenden Löschung eines auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkten Rechts anzuweisen, wenn im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung die Sperrfrist von einem Jahr seit dem Tode des Berechtigten abgelaufen ist und der Rechtsnachfolger der Löschung nicht widersprochen hat.*)

2. Über die Frage, ob die vor Ablauf der Sperrfrist getroffene Entscheidung des Grundbuchamts richtig war, hat das Beschwerdegericht in diesem Fall nicht zu entscheiden.*)

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IMRRS 2018, 0883
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Eigenhändig errichtetes Testament ist keine öffentliche Urkunde!

OLG München, Beschluss vom 25.07.2018 - 34 Wx 174/18

1. Die in die zivilprozessualen Bestimmungen eingebettete Legaldefinition des Begriffs der öffentlichen Urkunde gilt auch in Grundbuchsachen (Anschluss an BGH NJW 1957, 1673).*)

2. Öffentliche Urkunden sind danach solche, die von einer öffentlichen Behörde innerhalb der Grenzen ihrer Amtsbefugnisse oder von einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person innerhalb des ihr zugewiesenen Geschäftskreises in der vorgeschriebenen Form aufgenommen sind.

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IMRRS 2018, 0850
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Rechtzeitige Vollstreckungsandrohung muss Grundbuchamt nicht prüfen!

OLG München, Beschluss vom 13.04.2018 - 34 Wx 381/17

Im Verfahren der Eintragung einer Zwangshypothek aufgrund eines vollstreckbaren abstrakten Schuldversprechens hat das Grundbuchamt auch dann, wenn sich das Bestehen einer Sicherungsabrede aus der Urkunde ergibt, nicht zu prüfen, ob die Vollstreckung mindestens sechs Monate vor Antragstellung angedroht worden ist (Fortsetzung zu OLG München, Beschluss vom 23.6. 2016 - 34 Wx 189/16; Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 30.3.2017 - V ZB 84/16).*)

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IMRRS 2018, 0861
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Darf der wegen Eigenbedarfs gekündigte Mieter in das Grundbuch einsehen?

OLG München, Beschluss vom 24.07.2018 - 34 Wx 68/18

Zur Frage der Grundbucheinsicht des wegen Eigenbedarfs gekündigten Mieters in die dem Eigentumserwerb zu Grunde liegende Vertragsurkunde.*)

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IMRRS 2018, 0851
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Eintragung einer Zwangshypothek: Was muss das Grundbuchamt prüfen?

OLG München, Beschluss vom 25.06.2018 - 34 Wx 144/18

Der Senat hält daran fest, dass im Verfahren der Eintragung einer Zwangshypothek aufgrund eines vollstreckbaren notariellen Schuldversprechens das Grundbuchamt auch dann, wenn sich das Bestehen einer Sicherungsabrede aus der Urkunde ergibt, nicht zu prüfen hat, ob die Vollstreckung mindestens sechs Monate vor Antragstellung angedroht worden ist (Fortsetzung zu OLG München, Beschlüsse vom 23.06.2016 - 34 Wx 189/16 und vom 13.04.2018 - 34 Wx 381/17; Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 30.03.2017 - V ZB 84/16).*)

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IMRRS 2018, 0849
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Beurkundung berichtigt: Wie ist Eintragungsbewilligung auszulegen?

OLG München, Beschluss vom 28.05.2018 - 34 Wx 251/16

Wird eine Eintragungsbewilligung mit dem Wortlaut "Der Verkäufer räumt den Erwerbern und ihren Rechtsnachfolgern mit Wirkung für sich und seinen Erben/das dingliche Vorkaufsrecht hinsichtlich der nichtverkauften Teilflächen des Grundstücks … ein." bereits während der Beurkundung dergestalt berichtigt, dass hinter "seine Erben" ein "/" eingefügt und am Rand vermerkt wird, „richtig dem jeweiligen Eigentümer des Kaufgrundbesitzes“, so ist dies so auszulegen, dass folgende Fassung gelten soll: "Der Verkäufer räumt dem jeweiligen Eigentümer des Kaufgrundbesitzes das dingliche Vorkausfsrecht hinsichtlich der nichtverkauften Teilflächen des Grundstücks … ein."*)

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IMRRS 2018, 0825
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Ablehnung wegen Befangenheit ist kein Instrument zur Fehlerkontrolle!

OLG München, Beschluss vom 16.04.2018 - 34 Wx 93/18

Zur - hier für unbegründet erklärten - Ablehnung einer Grundbuchrechtspflegerin wegen Besorgnis der Befangenheit aufgrund Anordnung eines Gebührenvorschusses.*)

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IMRRS 2018, 0824
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
GbR-Gesellschafter insolvent: Insolvenzverwalter ist verfügungsbefugt!

OLG München, Beschluss vom 09.07.2018 - 34 Wx 223/17

Wird eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts mangels abweichender Vereinbarung durch die Insolvenz eines Gesellschafters aufgelöst, geht mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen die Befugnis, über im Grundbuch eingetragene Rechte der GbR zu verfügen, von dem Gesellschafter auf den Insolvenzverwalter über. Die dem Notar im Kaufvertrag erteilte Vollmacht zur Vertretung der GbR bei Abgabe der Eintragungsbewilligung erlischt.*)

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IMRRS 2018, 0782
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Belastungsvollmacht = persönliche Schuldübernahme?

KG, Beschluss vom 27.02.2018 - 1 W 338/17

Erklären die Beteiligten eines Grundstückskaufvertrags im Rahmen einer dem Käufer erteilten Belastungsvollmacht, der Käufer habe die persönliche Schuld zu übernehmen, stellt dies keine von dem Grundbuchamt zu berücksichtigende Bedingung für die wirksame Vertretung des Verkäufers durch den Käufer bei der Bestellung einer Finanzierungsgrundschuld dar. Das Grundbuchamt kann deshalb die Eintragung der Grundschuld auf Grund einer unter Verwendung der Vollmacht von dem Käufer erteilten Bewilligung nicht von dem Nachweis der Genehmigung des Verkäufers abhängig machen, wenn nicht der Erwerber, sondern ein Dritter das von der Bank geforderte abstrakte Schuldversprechen oder Schuldanerkenntnis abgegeben und sich insoweit persönlich der Zwangsvollstreckung unterworfen hat.*)

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IMRRS 2018, 0793
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Keine Zwangshypothek für WEG mit einem Titel auf "übrige Eigentümer"!

OLG München, Beschluss vom 28.06.2018 - 34 Wx 138/18

1. Als Berechtigter einer Zwangshypothek kann nur die Person eingetragen werden, die durch Vollstreckungstitel bzw. -klausel als Inhaber der titulierten Forderung ausgewiesen ist (Anschluss an BGH, 13.09.2001 - V ZB 15/01 = IBRRS 2001, 0178).*)

2. Ein auf die "übrigen Eigentümer der WEG" lautender Titel erlaubt nicht die Eintragung der "WEG" als Berechtigte einer Zwangshypothek.*)

3. Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die Voraussetzungen für die Eintragung eines Amtswiderspruchs vorliegen, so hat die Erledigung der sich daraus ergebenden Pflichten Vorrang vor der Antragserledigungspflicht.*)

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IMRRS 2018, 0781
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grunddienstbarkeit für mehrere Grundstücke desselben Eigentümers?

KG, Beschluss vom 20.02.2018 - 1 W 342/17

Soll eine Grunddienstbarkeit zu Gunsten mehrerer Grundstücke im Grundbuch eingetragen werden, ist in der Bewilligung das zwischen den Berechtigten bestehende Gemeinschaftsverhältnis auch dann zu bezeichnen, wenn derzeit alle herrschenden Grundstücke im Eigentum einer Person stehen.*)

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IMRRS 2018, 0790
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Erwerb der Sicherungsgrundschuld ohne die Forderung: Einwendungen möglich?

BGH, Urteil vom 20.04.2018 - V ZR 106/17

Eine Einwendung gegen die Grundschuld "ergibt" sich im Sinne von § 1192 Abs. 1a Satz 1 Fall 2 BGB aus dem Sicherungsvertrag nicht allein dadurch, dass der Erwerber die Sicherungsgrundschuld ohne die gesicherte Forderung erwirbt.*)

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IMRRS 2018, 0753
ProzessualesProzessuales
Stellungnahmefrist muss ausreichend bemessen sein!

BGH, Beschluss vom 15.05.2018 - VI ZR 287/17

Der Anspruch auf rechtliches Gehör wird verletzt, wenn die vor Erlass einer Entscheidung vom Gericht gesetzte Frist zur Äußerung objektiv nicht ausreicht, um innerhalb der Frist eine sachlich fundierte Äußerung zum entscheidungserheblichen Sachverhalt und zur Rechtslage zu erbringen.*)

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IMRRS 2018, 0731
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Keine Grundbucheinsicht bei bloßen Behauptungen!

OLG München, Beschluss vom 14.06.2018 - 34 Wx 188/18

1. Um ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in das Grundbuch iSv § 12 Abs. 1 GBO darzulegen, müssen Tatsachen so nachvollziehbar vorgetragen werden, dass dem Grundbuchamt daraus ein überzeugender Anhalt für die Berechtigung des geltend gemachten Interesses verschafft wird, denn es hat in jedem Einzelfall genau zu prüfen, ob durch die Einsichtnahme schutzwürdige Interessen der Eingetragenen oder ihrer Rechtsnachfolger verletzt werden können, und darf Unbefugten keinen Einblick in deren Rechts- und Vermögensverhältnisse gewähren.

2. Bloßes Behaupten von Ansprüchen und schlagwortartige Formulierungen belegen kein nachvollziehbares berechtigtes Interesse.

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IMRRS 2018, 0700
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Welche Wirkung hat eine mitbeurkundete Löschungsbewilligung?

OLG Celle, Beschluss vom 18.05.2018 - 18 W 18/18

1. Ein Verzicht der Urkundsbeteiligten auf ihr Antragsrecht (§ 13 Abs. 1 GBO) ist grundbuchverfahrensrechtlich unbeachtlich (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.05.1993 - 11 W 186/92, BWNotZ 1994, 69).*)

2. Die in einem notariellen Kaufvertrag mit Auflassungserklärung und Bewilligung der Eintragung einer Auflassungsvormerkung mitbeurkundete Löschungsbewilligung (§ 19 GBO) des vormerkungsberechtigten Käufers kann im Verfahren über die Löschung der Vormerkung auch dann einen entsprechenden Antrag des Verkäufers (§ 13 Abs. 1 GBO) rechtfertigen, wenn dem Grundbuchamt nur die seinerzeit von dem Notar zum Zweck der Eintragung der Vormerkung eingereichte Ausfertigung vorliegt.*)

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