Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1144 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IMRRS 2010, 1979BGH, Beschluss vom 10.06.2010 - V ZB 22/10
1. Eine Gesamtgrundschuld kann an den einzelnen Grundstücken mit unterschiedlichen Fälligkeitsbedingungen bestehen.*)
2. Wird eine vor dem 20. August 2008 bestellte Sicherungsgrundschuld auf ein anderes Grundstück erstreckt, gilt die durch das Risikobegrenzungsgesetz eingeführte zwingende Fälligkeitsbestimmung des § 1193 BGB deshalb nur für die Belastung des nachverpfändeten Grundstücks.*)
3. Eine Gesamtgrundschuld entsteht nicht, wenn der Belastungsgegenstand verschiedener Grundschulden wechselseitig ausgetauscht werden soll (Pfandtausch).*)
VolltextIMRRS 2010, 1922
BGH, Urteil vom 22.04.2010 - Xa ZR 73/07
Erreicht der Unterhaltsbedarf nicht den Wert des geschenkten Grundstücksrechts, unterliegt auch der Teilwertersatz für einen Schenkungsrückforderungsanspruch der zehnjährigen Verjährung gemäß § 196 BGB.*)
VolltextIMRRS 2010, 1902
OLG Brandenburg, Urteil vom 01.07.2010 - 5 U 1/09
Der Ersteher des mit einer Reallast belasteten Erbbaurechts kann gegenüber dem Anspruch des Gläubigers auf Zahlung des dinglichen Erbbauzinses nicht einwenden, dass der schuldrechtliche Teil der Eigentümererbbaurechtsbestellung als wucherisches Geschäft nichtig sei.
VolltextIMRRS 2010, 1889
OLG München, Beschluss vom 05.02.2010 - 34 Wx 128/09
Nach der Neuregelung der Zwangsmittel in § 35 FamFG kommt die Androhung von Zwangsgeld als Vorstufe der Festsetzung (§ 33 Abs. 3 Satz 1 FGG a.F.) nicht mehr in Betracht. Eine derartige Anordnung entbehrt der gesetzlichen Grundlage und ist auf Beschwerde regelmäßig ersatzlos aufzuheben.*)
VolltextIMRRS 2010, 1888
OLG München, Beschluss vom 24.02.2010 - 34 Wx 001/10
Wer auf Grund von Vorgängen außerhalb des Grundbuchs Gläubiger eines Grundpfandrechts geworden ist, aber keinen Grundbuchberichtigungsantrag stellt, hat keinen Anspruch darauf, dass Unterlagen, aus denen sich seine Rechtsposition ergibt, zu den Grundakten genommen werden, um es dem Grundbuchamt zu ermöglichen, ihn von Rechtsänderungen zu benachrichtigen.*)
VolltextIMRRS 2010, 1844
BGH, Urteil vom 21.05.2010 - V ZR 207/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1839
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.06.2010 - 3 Wx 54/10
1. Werden Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung bereits mit der Teilungserklärung beurkundet, so bedarf es nicht des Nachweises dieser Eintragungsvoraussetzungen durch öffentliche Urkunden. In diesem Fall ist die notarielle Urkunde unter Einbeziehung der Schriftstücke mit Schnur und Prägesiegel zu verbinden.
2. Sollen gemeinschaftliche Sondernutzungsrechte (hier: an 6 Kellerräumen) zugunsten zweier oder mehrerer Sondereigentümer begründet werden, so bezieht sich das Erfordernis der Bestimmtheit des Umfangs und des Inhalts des einzutragenden Rechts nur auf die vorzunehmende Abgrenzung zum übrigen Gemeinschaftseigentum und zum Sonder- bzw. Teileigentum der übrigen Gemeinschafter, nicht aber auf etwaige schuldrechtliche Nutzungsvereinbarungen unter den Sondernutzungsberechtigten für die Handhabung des Sondernutzungsrechts.
VolltextIMRRS 2010, 1706
BGH, Beschluss vom 29.04.2010 - V ZR 218/09
Ein Verfügungsberechtigter haftet nicht wegen Verletzung des Unterlassungsgebots aus § 3 Abs. 3 Satz 1 VermG, wenn er einem Dritten eine Belastungsvollmacht erteilt, von der dieser erst nach Erteilung der Grundstücksverkehrsgenehmigung für den zugrundeliegenden schuldrechtlichen Vertrag Gebrauch machen kann. Das gilt auch dann, wenn die Belastungsvollmacht nach einem Widerruf oder einer Rücknahme der Genehmigung wirksam bleibt.*)
VolltextIMRRS 2010, 1673
BGH, Beschluss vom 06.05.2010 - V ZR 223/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1631
OLG Hamburg, Beschluss vom 18.01.2010 - 13 W 28/09
1. Lediglich die Vereinigung von Flächen reicht nicht aus, die bestehenden Lasten auf die Zuerwerbsfläche zu erstrecken, es ist vielmehr eine Nachverpfändung erforderlich, die sich für die Zuerwerbsfläche als Neuerwerb darstellt. In diesem Zusammenhang ist eine Bezugnahme auf den Eintrag im Grundbuch ausreichend.
2. § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 WEG greift auch für Vollmachten, die vor dem Inkrafttreten der Neufassung (01.07.2007) erteilt wurden.
VolltextIMRRS 2010, 1628
OLG Hamburg, Beschluss vom 18.01.2010 - 13 W 29/09
1. Lediglich die Vereinigung von Flächen reicht nicht aus, die bestehenden Lasten auf die Zuerwerbsfläche zu erstrecken, es ist vielmehr eine Nachverpfändung erforderlich, die sich für die Zuerwerbsfläche als Neuerwerb darstellt. In diesem Zusammenhang ist eine Bezugnahme auf den Eintrag im Grundbuch ausreichend.
2. § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 WEG greift auch für Vollmachten, die vor dem Inkrafttreten der Neufassung (01.07.2007) erteilt wurden.
VolltextIMRRS 2010, 1523
OLG München, Beschluss vom 07.04.2010 - 34 Wx 35/10
Auch nach Auflassung kann der Gläubiger unabhängig hiervon allein den schuldrechtlichen Anspruch auf Eigentumsverschaffung pfänden mit der Folge, dass die Pfändung mit Zustellung der Pfändungsverfügung bzw. des Pfändungsbeschlusses an den Drittschuldner bewirkt ist und das Grundbuch entsprechend berichtigt werden kann.*)
VolltextIMRRS 2010, 1398
BGH, Urteil vom 30.10.2009 - V ZR 42/09
1. Der grundsätzlichen Abtretbarkeit eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Übertragung einer Grunddienstbarkeit steht § 399 BGB nicht entgegen, es handelt sich beim Eigentümerwechsel nicht um eine unzulässige Inhaltsänderung, sondern um ein Ereignis, mit dem der Eigentümer des belasteten Grundstücks rechnen muss.
2. Jahrelanger Nichtgebrauch hindert den Anspruch auf Bestellung einer Grunddienstbarkeit nicht.
3. Zur Differenzierung zwischen Grunddienstbarkeit und beschränkter persönlicher Dienstbarkeit ist bei einer schuldrechtlichen Vereinbarung eine Auslegung durchzuführen.
VolltextIMRRS 2010, 1319
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.05.2010 - 3 Wx 244/09
Die Eintragung "Befristete beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Wärmeerzeugungsanlagerecht verbunden mit einer Betretungsbefugnis) für die ..." schöpft den Antrag, gerichtet auf Eintragung (auch) eines in der Bewilligung enthaltenen Wärmebezugsverbots von Dritten, nicht aus.*)
VolltextIMRRS 2010, 1317
BFH, Urteil vom 17.12.2009 - III R 92/08
Ein bebautes Grundstück ist in dem Zeitpunkt angeschafft, in dem Besitz, Nutzungen, Gefahr und Lasten auf den Käufer übergehen. Maßgebend ist nicht der vertraglich vorgesehene, sondern der tatsächliche Übergang.
VolltextIMRRS 2010, 1316
OLG München, Beschluss vom 11.03.2010 - 34 Wx 10/10
Der in Insolvenz befindliche Gläubiger eines durch Vormerkung gesicherten Rückübertragungsanspruchs kann, auch wenn die Grundstücksübertragung mit Rücksicht auf eine familiäre Verbundenheit stattgefunden hat, auf die Geltendmachung des Anspruchs nicht wirksam verzichten (im Anschluss an den Beschluss des OLG München, 13. Mai 2009, 34 Wx 026/09, FG Prax 2009, 155).
VolltextIMRRS 2010, 1299
LG Bochum, Beschluss vom 30.12.2009 - I-5 S 93/09
Der Nacherbe haftet für die Maklercourtage betreffend eine Nachlassimmobilie, da der Abschluss eines Maklervertrages durch den Vorerben zur ordnungsgemäßen Nachlassverwaltung gehört.
VolltextIMRRS 2010, 1298
OLG Koblenz, Beschluss vom 08.09.2009 - 2 W 402/09
1. Der Ausgleichsanspruch nach § 426 BGB lebt nach Scheitern der nichtehelichen Lebensgemeinschaft - ebenso wie bei der ehelichen Lebensgemeinschaft - wieder auf. Es bedarf keiner ausdrücklichen Erklärung des ausgleichsberechtigten Ehegatten, er werde die Lasten nicht allein tragen.*)
2. Gem. § 745 II BGB kann jeder Teilhaber eine dem Interesse aller Teilhaber nach billigem Ermessen entsprechende Verwaltung und Benutzung verlangen, sofern die Verwaltung oder Benutzung nicht durch Mehrheitsbeschluss oder Vereinbarung geregelt ist. Auch bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft gilt, dass der ausziehende Partner ein Entgelt verlangen kann, allerdings muss er es zuvor ausdrücklich gefordert haben.*)
VolltextIMRRS 2010, 1294
BGH, Beschluss vom 27.04.2010 - VIII ZR 283/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1276
BGH, Beschluss vom 18.03.2010 - V ZB 117/09
Restitutionsansprüche auf Grundstücke können nicht nach Maßgabe von § 9a Abs. 1 Satz 3 EGZVG im Zwangsversteigerungsverfahren angemeldet werden (Anschluss an BVerwGE 130, 134).*)
VolltextIMRRS 2010, 1272
BGH, Urteil vom 18.02.2010 - IX ZR 101/09
1. InsO § 49*)
2. Der Inhaber einer öffentlichen Last gemäß § 12 GrStG kann dann, wenn der Insolvenzverwalter das belastete Grundstück freihändig veräußert hat, keine abgesonderte Befriedigung aus dem Veräußerungserlös verlangen.*)
VolltextIMRRS 2010, 1253
LG Itzehoe, Urteil vom 12.01.2010 - 11 S 33/09
Eine Beschlussfassung über eine Angelegenheit, die bereits Gegenstand eines Annerkenntnisurteils war, muss die schutzwürdige Rechtsposition, die der Kläger durch das Anerkenntnisurteil erlangt hat, berücksichtigen.*)
VolltextIMRRS 2010, 1252
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.2009 - 3 W 225/09
Erstellen die Wohnungseigentümer anstatt der bisherigen gemeinschaftlichen Heizungsanlage einzelne Heizungsanlagen für die jeweiligen Sondereigentumseinheiten und ändern sie die Teilungserklärung dahin, dass diese einzelnen Heizungsanlagen als Sondereigentum zu den jeweiligen Wohnungen gehören, so bedarf diese Änderung - auch unter Beachtung der Sonderregelung des § 5 Abs. 4 Satz 3 WEG - der Zustimmung der nur in Bezug auf einzelne Wohnungs- und Teileigentumsrechte dinglich Berechtigten.*)
VolltextIMRRS 2010, 1191
BGH, Urteil vom 19.03.2010 - V ZR 52/09
1. Die Sittenwidrigkeit unter dem Gesichtspunkt einer anfänglichen Übersicherung setzt eine verwerfliche Gesinnung voraus. Hierfür streitet keine tatsächliche Vermutung.*)
2. Bei der Belastung eines in Miteigentum stehenden Grundstücks durch alle Miteigentümer mit einer Grundschuld entsteht eine Gesamt(sicherungs)grundschuld an den Miteigentumsanteilen (Senat, BGHZ 40, 115, 120). Deren Freigabe kann rechtlich auch in der Form einer vollständigen oder teilweisen Freigabe nur eines der mithaftenden Miteigentumsanteile erfolgen.*)
VolltextIMRRS 2010, 1143
BGH, Urteil vom 11.12.2009 - V ZR 110/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1116
BGH, Urteil vom 17.03.2010 - IV ZR 144/08
Wird einem Vorerben während der Dauer der Vorerbschaft ein enteignetes Grundstück auf der Grundlage des Vermögensgesetzes zurück übertragen, welches ursprünglich im Eigentum des vor Inkrafttreten des Vermögensgesetzes (29. September 1990) verstorbenen Erblassers stand, so fällt das Eigentum am Grundstück in entsprechender Anwendung des § 2111 BGB mit dem Eintritt des Nacherbfalls in das Eigentum des Nacherben.*)
VolltextIMRRS 2010, 1110
BGH, Beschluss vom 18.03.2010 - BLw 8/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1108
BGH, Beschluss vom 22.03.2010 - NotZ 21/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1099
BGH, Beschluss vom 31.03.2010 - XII ZB 130/09
1. Die nach § 3 ZPO im freien Ermessen stehende Bewertung des Rechtsmittelinteresses kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht die gesetzlichen Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 21. Juni 2000 - XII ZB 12/97 - NJW 2000, 3073).*)
2. Wendet sich eine Partei mit ihrer Berufung gegen die Verurteilung, den Zutritt zu einem im gemeinsamen Eigentum stehenden Grundstück zu gewähren, bemisst sich ihre Berufungsbeschwer nicht nach dem Interesse der Gegenseite an der Vornahme der zu duldenden Handlung, sondern nach ihrem Interesse daran, die Handlung nicht dulden zu müssen (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 4. November 1998 - XII ZB 111/98 - FamRZ 1999, 647 und vom 30. Oktober 1991 - XII ZB 127/91 - NJW-RR 1992, 188).*)
VolltextIMRRS 2010, 1072
OLG München, Beschluss vom 11.12.2009 - 34 Wx 106/09
Zum Vollzug eines Grundstücksgeschäfts mit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gesellschafter im Grundbuch eingetragen sind, nach Inkrafttreten der dafür maßgeblichen Vorschriften des ERVGBG.*)
VolltextIMRRS 2010, 1071
OLG München, Beschluss vom 13.01.2010 - 34 Wx 119/09
1. Zur verfahrensmäßigen Behandlung einer Grundbuchbeschwerde, die nach Zurückweisung eines Berichtigungsantrags zum Zwecke der Antragsrücknahme eingelegt wurde.*)
2. Wird mit Einlegung der Beschwerde zugleich der Eintragungsantrag zurückgenommen, werden die vorausgegangenen Entscheidungen des Grundbuchamts wirkungslos, ohne dass es einer Aufhebung bedarf. Über die Beschwerde ist in diesem Fall nicht mehr zu entscheiden.*)
VolltextIMRRS 2010, 1031
BGH, Beschluss vom 27.11.2009 - BLw 9/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0974
BGH, Urteil vom 05.03.2010 - V ZR 60/09
Nichtigkeit des Grundstückskaufvertrags gemäß § 138 Abs. 1 BGB bei grobem Missverhältnis von Grundstückswert und Kaufpreis.
VolltextIMRRS 2010, 0957
BGH, Urteil vom 16.12.2009 - XII ZR 124/06
1. Bei der Verteilung des Erlösüberschusses aus der Teilungsversteigerung eines Grundstücks ist einer unterschiedlichen Belastung der Miteigentumsanteile Rechnung zu tragen. Der Erlösüberschuss ist auf die einzelnen Miteigentumsanteile nach dem Verhältnis der Werte zu verteilen; ihm wird zuvor der Betrag der Rechte, welche nach § 91 ZVG nicht erlöschen, hinzugerechnet. Auf den einem Grundstücksanteil zufallenden Anteil am Erlös wird sodann der Betrag der Rechte, welche an diesem Grundstücksanteil bestehen bleiben, angerechnet.*)
2. Soweit die Forderung, für die eine Gesamthypothek an den Miteigentumsanteilen bestellt ist, durch die - im Innenverhältnis ersatzlos erfolgenden - Leistungen eines Miteigentümers erlischt, erwirbt der Leistende in Höhe der Tilgungen eine Eigentümergrundschuld, die allein auf seinem Miteigentumsanteil lastet. Die Hypothek auf dem Anteil des anderen Miteigentümers erlischt. Ist in einem solchen Fall bei der Teilungsversteigerung entgegen § 182 Abs. 2 ZVG der zur Ausgleichung unterschiedlicher Belastungen der Anteile erforderliche Betrag nicht im geringsten Gebot berücksichtigt worden, so kann die unterschiedliche Belastung noch in dem Rechtsstreit um die Verteilung des Erlöses ausgeglichen werden.*)
VolltextIMRRS 2010, 0945
OLG München, Beschluss vom 05.02.2010 - 34 Wx 116/09
Beim Grundstückserwerb durch eine bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts müssen sich bereits aus der Auflassungsurkunde hinreichende Merkmale zur Identität der Gesellschaft ergeben. Dies verlangt Angaben, die es ermöglichen, die Gesellschaft als unverwechselbares Rechtssubjekt zu identifizieren. Andernfalls ist der Eintragungsantrag zurückzuweisen, ohne dass es noch darauf ankommt, ob und wie die Gesellschaft als Erwerberin in der Lage wäre, Existenz, Identität und Vertretungsberechtigung im Grundbuchverfahren nachzuweisen.*)
VolltextIMRRS 2010, 0871
OLG Dresden, Beschluss vom 03.12.2009 - 3 W 1228/09
Ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 46 Abs. 1 GBV i. V. m. § 12 Abs. 3 GBO, Einsicht in die Grundakten zu nehmen und dadurch den vereinbarten Kaufpreis zu erfahren, hat der Grundstücksmakler allenfalls dann, wenn eine beträchtliche Wahrscheinlichkeit für die behauptete Entstehung eines nach der Kaufpreishöhe zu berechnenden Provisionsanspruchs spricht.*)
VolltextIMRRS 2010, 0786
BGH, Urteil vom 04.12.2009 - V ZR 83/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0717
OLG München, Beschluss vom 27.11.2009 - 34 Wx 102/09
1. Zu den Voraussetzungen der Löschung von Rückgewährsvormerkungen ohne Bewilligung des Berechtigten.*)
2. Ein auf Klage nach § 767 ZPO ergangenes Urteil, das die Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde für unzulässig erklärt, ist kein geeignetes Mittel, die Unrichtigkeit des Grundbuchs im Hinblick auf eine Vormerkung zu beweisen, die einen mit dieser Urkunde begründeten Anspruch sichert.*)
VolltextIMRRS 2010, 0595
BGH, Beschluss vom 11.02.2010 - V ZB 167/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0501
LG Saarbrücken, Beschluss vom 03.02.2010 - 5 T 653/09
1. Der für die Grundbuchberichtigung zu erbringende Nachweis der Unrichtigkeit (§ 22 Abs. 1 S. 1 GBO) obliegt dem Antragsteller ohne Rücksicht darauf, wie sich die Beweislast in einem streitigen Verfahren verteilen würde.*)
2. Wenn bei einer Zweipersonen-Kommanditgesellschaft in einem der in § 161 Abs. 2, § 131 Abs. 3 HGB genannten Fällen die Gesellschaft liquidationslos erlischt, geht das Gesellschaftsvermögen auf den allein verbliebenen Gesellschafter im Wege der Gesamtrechtsnachfolge über.*)
3. Auch im schweizer Handelsregister hat die Eintragung des Erlöschens einer Gesellschaft keine konstitutive, sondern nur eine deklaratorische Bedeutung. Die Auflösung einer schweizer Aktiengesellschaft hat nach Art. 738 OR (schweizer Obligationenrecht) grundsätzlich die Liquidation der Gesellschaft zur Folge.*)
4. Ist die Komplementärin einer Kommanditgesellschaft eine Aktiengesellschaft mit Sitz in der Schweiz, führt deren Löschung im schweizer Handelsregister nicht zur Vollbeendigung, solange diese noch über Vermögensgegenstände verfügt, die in einem Liquidationsverfahren zu verteilen sind.*)
VolltextIMRRS 2010, 0498
OLG München, Beschluss vom 13.01.2010 - 34 Wx 117/09
1. Lautet der zugrundeliegende Vollstreckungstitel auf einen anderen Gläubiger als die Wohnungseigentümergemeinschaft, darf zu deren Gunsten eine Zwangshypothek nicht eingetragen werden (im Anschluss an BGH vom 13.9.2001- V ZB 15/01).*)
2. Ist auf Grund mehrerer Vollstreckungstitel, die teils auf die Wohnungseigentümergemeinschaft, teils auf einen anderen Gläubiger lauten, zugunsten der Wohnungseigentümergemeinschaft die Zwangshypothek als einheitliche Hypothek an einem Grundstück eingetragen worden, kommt die Eintragung eines Amtswiderspruchs, beschränkt auf die den Dritten ausweisenden Titel, in Betracht.*)
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IMRRS 2005, 1952BGH, Beschluss vom 03.02.2005 - V ZB 44/04
1. Im grundbuchrechtlichen Antragsverfahren folgt die Beschwerdeberechtigung eines Beteiligten nicht allein daraus, daß das Grundbuchamt die Vornahme der beantragten Eintragung abgelehnt oder im Wege der Zwischenverfügung von der vorherigen Beseitigung bestimmter Eintragungshindernisse abhängig gemacht hat; hinzukommen muß vielmehr, daß der Beschwerdeführer antragsberechtigt ist.*)
2. Hat das Beschwerdegericht die Erstbeschwerde eines Beteiligten als zulässig behandelt und in der Sache negativ beschieden, obwohl sie mangels Antragsberechtigung als unzulässig hätte verworfen werden müssen, ist seine weitere Beschwerde zulässig, jedoch mit der Maßgabe zurückzuweisen, daß die Erstbeschwerde als unzulässig verworfen wird.*)
3. Ein auf den Erwerb eines vermieteten oder verpachteten Grundstücks gerichtetes Rechtsgeschäft ist für einen Minderjährigen nicht lediglich rechtlich vorteilhaft im Sinne des § 107 BGB, auch wenn sich der Veräußerer den Nießbrauch an dem zu übertragenden Grundstück vorbehalten hat.*)
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OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.07.2023 - 14 W 41/23
Es bedarf der Voreintragung der Erben gemäß § 39 Abs. 1 GBO, wenn durch Teilung des im Eigentum einer Erbengemeinschaft stehenden Grundstücks mit nachfolgender Übertragung des Wohnungseigentums auf die Erben in Vollzug der Aufhebung der Erbengemeinschaft eine Wohnungseigentümergemeinschaft gebildet werden soll; § 40 Abs. 1 GBO ist auf diesen Fall weder direkt noch analog anwendbar.*)
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