Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1144 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IMRRS 2011, 1843OLG München, Beschluss vom 27.05.2011 - 34 Wx 161/10
Die Unterteilung von Wohnungseigentum erfolgt nicht durch Abspaltung von einer "Restwohnung", vielmehr wird die gesamte Wohnung in neue Einheiten aufgeteilt. Eine Eintragung der Unterteilung eines Wohnungseigentums darf nur erfolgen, wenn für jede der daraus hervorgehenden Wohnungen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vorliegt.
VolltextIMRRS 2011, 1825
BGH, Beschluss vom 28.04.2011 - V ZB 234/10
Zur Grundbuchfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts sowie zum Nachweis ihrer Existenz, Identität und Vertretungsberechtigung.
VolltextIMRRS 2011, 1812
BGH, Urteil vom 20.05.2011 - V ZR 76/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1798
BGH, Urteil vom 20.05.2011 - V ZR 94/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1785
BGH, Beschluss vom 12.05.2011 - V ZB 263/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1775
OLG Jena, Beschluss vom 23.06.2011 - 9 W 181/11
1. Bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer im Grundbuch als Grundstückseigentümerin eingetragenen GbR besteht die Möglichkeit, dass ein grunderwerbsteuerpflichtiger Vorgang vorliegt. Das Grundbuchamt ist daher berechtigt, im Wege der Zwischenverfügung die Vorlage einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamts zu fordern.*)
2. Soll bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer fortbestehenden GbR ohne Übertragung des Gesellschaftsanteils auf einen Mitgesellschafter oder einen Dritten die Löschung dieses Gesellschafters durch Berichtigung des Grundbuchs im Wege der Bewilligung erfolgen, reicht die Berichtigungsbewilligung des ausgeschiedenen Gesellschafters aus (obiter dictum). Jedenfalls kann es nicht Gegenstand einer Zwischenverfügung sein, dem Antragsteller die Vorlage der Berichtigungsbewilligung der verbleibenden Gesellschafter aufzugeben.*)
VolltextIMRRS 2011, 1747
BGH, Beschluss vom 28.04.2011 - V ZB 232/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1733
OLG Köln, Beschluss vom 29.11.2010 - 2 Wx 26/10
1. Beim rechtsgeschäftlichen Erwerb von Grundeigentum durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts setzt die Umschreibung des Eigentums auf die Gesellschaft voraus, dass deren Existenz, Identität und Vertretungsverhältnisse dem Grundbuchamt in der Form des § 29 I GBO nachgewiesen sind. Dass für die Gesellschaft - auf einseitige Bewilligung des Veräußerers - eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist, genügt dafür nicht.*)
2. Beim rechtsgeschäftlichen Erwerb ist die Eintragung im Grundbuch kein bloßer Folgetatbestand des materiell-rechtlichen Geschäfts, sondern durch § 873 I BGB in den Erwerbstatbestand eingebunden. Dieser Regelungszusammenhang verkennt, wer dem Grundbuch(recht) bei diesem Erwerb nur eine dienende Funktion zubilligt. An die wesentlichen Grundstrukturen der gesetzlichen Regelung ist die Rechtsprechung auch dann gebunden, wenn sie Rechtsfortbildung betreibt.*)
3. Der Erwerb von Grundeigentum durch Zuschlag im Versteigerungsverfahren vollzieht sich außerhalb des Grundbuchs; die Umschreibung des Eigentums ist hier eine Berichtigung. Mithin hat das Vollstreckungsgericht vor der Erteilung des Zuschlags an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu prüfen, ob sie existiert und wie sie vertreten wird.*)
VolltextIMRRS 2011, 1664
BGH, Beschluss vom 19.05.2011 - V ZB 197/10
Ein Insolvenzvermerk ist auch dann in das Grundbuch einzutragen, wenn das Grundstück im Eigentum einer Erbengemeinschaft steht und das Insolvenzverfahren über das Vermögen eines der Miterben eröffnet wird.*)
VolltextIMRRS 2011, 1551
OLG Schleswig, Beschluss vom 12.01.2011 - 2 W 234/10
1. Nach § 12 Abs. 1 Satz 1 GBO ist die Einsicht in das Grundbuch jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
2. Ein berechtigtes Interesse hat derjenige, der ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse verfolgt. Es müssen sachliche Gründe vorgetragen werden, die die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloßer Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen.
IMRRS 2011, 1548
OLG München, Beschluss vom 15.03.2011 - 34 Wx 140/10
Der allgemein gefasste Titel des Anfechtungsgläubigers, dass der Anfechtungsschuldner von der im Grundbuch zu seinen Gunsten eingetragenen Sicherungshypothek keinen Gebrauch machen darf, soweit es zur Befriedigung des Gläubigers erforderlich ist, ist mangels Bestimmtheit nicht geeignet, einen Rangrücktritt im Grundbuch im Verhältnis zu einem dort nachrangig eingetragenenen Grundpfandrecht des Gläubigers zu vermerken.*)
VolltextIMRRS 2011, 1545
OLG Schleswig, Beschluss vom 23.02.2011 - 2 W 14/11
1. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die zwischen Dezember 2008 und 18.08.2009 nur unter ihrem Namen ohne Eintragung der Gesellschafter ins Grundbuch eingetragen wurde, kann die Anforderung des § 29 GBO niemals erfüllen.
2. Um eine vollständige Grundbuchsperre und faktische Enteignung des Grundstücks zu verhindern, sind daher die Anforderungen des § 29 GBO angemessen abzumildern.
VolltextIMRRS 2011, 1544
OLG Dresden, Beschluss vom 11.01.2011 - 17 W 1317/10
1. Das Grundbuchamt hat in seiner Zwischenverfügung alle Möglichkeiten zur Beseitigung von Umschreibungshindernissen aufzuzeigen.
2. Eine Optionsklausel im Verwaltervertrag setzt ein aktives Handeln der Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft voraus. Dieses aktive Handeln kann bereits in Form des Abschlusses eines neuen Verwaltervertrags bestehen.
VolltextIMRRS 2011, 1536
OLG München, Beschluss vom 17.05.2011 - 34 Wx 6/11
1. Zur Beschwerdebefugnis einzelner Wohnungseigentümer gegen Eintragungen, die das Gemeinschaftseigentum betreffen.*)
2. Der teilende Eigentümer kann sich vorbehalten, nachträglich Sondernutzungsrechte an Pkw-Stellplätzen neu zuzuordnen. Ergibt sich aus der Teilungserklärung, dass Teileigentum und Wohnungseigentum gleichgestellt sind, kann die nachträgliche Zuordnung auch zugunsten eines Teileigentums erfolgen. Ob dies gegen Bedingungen und Auflagen in der erteilten Baugenehmigung verstößt, ist für für den Grundbuchvollzug ohne Bedeutung.*)
VolltextIMRRS 2011, 1532
OLG München, Beschluss vom 10.03.2011 - 34 Wx 55/11
1. Zur inhaltlichen Bestimmtheit einer Grunddienstbarkeit.*)
2. Eine Grunddienstbarkeit, die dem jeweiligen Eigentümer der Sondereigentumseinheit "Laden" die Vornahme folgender Handlungen verbietet:
"Er darf in dieser Sondereigentumseinheit kein Gewerbe betreiben, außer es handelt sich um "stille Gewerbe mit nur geringfügiger Umfeldbeeinträchtigung". Insbesondere sind die Gewerbe ausgeschlossen, welche Lärm- und Geruchsbelästigungen wie Restaurants, Bars, Kaffees oder Discos verursachen bzw. unseriöse Gewerbe wie Nachtclubs oder ähnliches. In jedem Fall ist der Betrieb eines Schmuckladens mit Werkstatt zulässig" -
genügt nicht dem grundbuchrechtlichen Bestimmtheits- und Publizitätsgrundsatz.*)
VolltextIMRRS 2011, 1490
OLG Celle, Urteil vom 03.03.2011 - Not 26/10
Ein Notar darf im Wege des automatisierten Abrufverfahrens das Grundbuch im Auftrag eines Maklers nicht einsehen, ohne sich eines dahinter stehenden rechtlichen Interesses eines Berechtigten zu versichern. Dies auch dann nicht, wenn der Makler ihm zuvor zugesagt hat, solche Anfragen nur bei Vorliegen eines konkreten (Makler-)Auftrags zu stellen, wenn der Grundbuchauszug der Vorbereitung einer in "absehbarer Zeit" anstehenden Beurkundung dienen soll.*)
VolltextIMRRS 2011, 1466
BGH, Beschluss vom 28.04.2011 - V ZR 182/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1360
OLG Hamm, Beschluss vom 10.09.2010 - 15 W 111/10
1. Im Verfahren zur nachlassgerichtlichen Genehmigung eines Rechtsgeschäfts des Nachlasspflegers muss den unbekannten Erben ein Verfahrenspfleger bestellt werden.*)
2. Die Versäumung der ordnungsgemäßen Beteiligung der unbekannten Erben durch Bestellung eines Verfahrenspflegers hindert den Eintritt der formellen Rechtskraft der erteilten Genehmigung im Anschluss an deren Zustellung an den Nachlasspfleger nicht.*)
VolltextIMRRS 2011, 1358
OLG Koblenz, Beschluss vom 14.02.2011 - 2 W 673/10
1. Eine förmliche Zweckbestimmung bzw. Zweckvereinbarung ist bei der Bestellung einer Sicherungsgrundschuld nicht zwingend erforderlich. Für eine konkludente Sicherungsabrede genügt, dass der Grundstückseigentümer weiß, dass die bestellte Grundschuld auch der Sicherung von Ansprüchen gegenüber Dritten dienen soll, auch wenn diese zum Zeitpunkt der Bestellung der Grundschuld noch nicht spezifiziert ist.*)
2. Eine formularmäßige Übernahme einer persönlichen Haftung in Grundschuldbestellungsformularen mit Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung ist nur unzulässig, wenn es nicht nur um die Absicherung eines bestimmten Kredits, sondern um die Haftung der gegenwärtigen und künftigen Kreditverpflichtungen eines Dritten geht. Unberührt davon bleibt aber die dingliche Haftung. Soweit es sich um die mit der Grundschuldbestellung verbundene Sicherungsabrede handelt, fehlt es an einem gesetzlichen Leitbild. Diese Sicherungsabrede unterliegt der freien Vereinbarung (in Anknüpfung an BGHZ 114, 9 ff.; 100, 82, 84; 101, 28, 33; BGH, Urteil vom 28.10.2010 – XI ZR 263/02 – NJW 2004, 158 ).*)
VolltextIMRRS 2011, 1349
OLG Hamm, Beschluss vom 25.10.2010 - 15 W 348/10
Vereinbaren Grundstückseigentümer, dass der Eigentümer des herrschenden Grundstücks die Unterhaltungslast an der mit einem Leitungsrecht belasteten Fläche des dienenden Grundstücks zu tragen hat, so kann aufgrund erteilter Bewilligung an dem herrschenden Grundstück eine Sicherungshypothek für einen Anspruch des Eigentümers des herrschenden Grundstücks auf Erstattung der Kosten einer Ersatzvornahme für den Fall der künftigen Nichterfüllung der Unterhaltungspflicht eingetragen werden.*)
VolltextIMRRS 2011, 1348
OLG München, Beschluss vom 13.12.2010 - 34 Wx 153/10
Zu den Voraussetzungen einer wirksamen Bewilligung für die Eintragung der Abtretung einer Buchgrundschuld (hier: Bezeichnung des Neugläubigers).*)
VolltextIMRRS 2011, 1256
BGH, Beschluss vom 07.04.2011 - V ZB 11/10
Die Kündigungssperre des § 112 InsO hindert nicht das Erlöschen einer Dienstbarkeit, welche das aus einem Mietvertrag folgende Nutzungsrecht an dem belasteten Grundstück sichert und unter der auflösenden Bedingung steht, dass über das Vermögen des Berechtigten ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, wenn diese Bedingung vor dem Sicherungsfall eintritt.*)
VolltextIMRRS 2011, 1206
BGH, Beschluss vom 04.04.2011 - V ZB 308/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1192
OLG München, Beschluss vom 01.12.2010 - 34 Wx 119/10
1. Zur Eintragung eines Wechsels in der Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach Übertragung eines Gesellschaftsanteils auf einen Mitgesellschafter bedarf es im Berichtigungsverfahren auch der Bewilligung der weiteren Gesellschafter als unmittelbar Beteiligten.*)
2. § 899a BGB i. V. mit § 47 II GBO begründet auch für das Grundbuchamt die Vermutung, dass die eingetragenen Gesellschafter zur Verfügung über einen Gesellschaftsanteil befugt sind, soweit das eingetragene Recht betroffen ist.*)
VolltextIMRRS 2011, 1071
OLG Hamm, Beschluss vom 02.11.2010 - 15 W 440/10
Wird ein Grundstück an eine bereits bestehende BGB-Gesellschaft aufgelassen, kann auf einen urkundlichen Nachweis des Bestehens, der Identität und der Vertretungsverhältnisse der Gesellschaft nicht verzichtet werden.*)
VolltextIMRRS 2011, 0977
BGH, Urteil vom 17.12.2010 - V ZR 44/10
Der Betreiber einer Internetplattform ist als Störer für eine Beeinträchtigung des Grundstückseigentums durch ungenehmigte Verwertung von Fotos des Grundstücks auf seiner Plattform nur bei einer für ihn erkennbaren Eigentumsverletzung verantwortlich.*)
VolltextIMRRS 2011, 0967
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.01.2011 - 3 W 196/10
Eine Garage ist nach allgemeinem Wortverständnis ein fest umschlossener Raum, der zum Abstellen von Personenkraftwagen geeignet ist, um diese vor äußeren Einflüssen zu schützen. Zum ordnungsgemäßen Zustand einer Garage gehört ihre ungestörte Erreichbarkeit. Ob der jeweilige Nutzungsberechtigte die Garage tatsächlich hierfür oder für einen anderen Zweck nutzt oder nutzen will, für die ein schmaler Zugang ausreichend ist, ist unerheblich.
VolltextIMRRS 2011, 0956
OLG München, Beschluss vom 25.01.2011 - 34 Wx 160/10
Ungeachtet des Wortlauts in § 12c IV 1 GBO ist für Anträge auf Änderung einer Entscheidung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle nach Aufhebung von § 4 II Nr. 3 RPflG (a. F.) der Rechtspfleger zuständig. Dies ergibt sich aus der gesetzlichen Vollübertragung der vom Richter wahrzunehmenden Aufgaben in Grundbuchsachen (Anschluss an OLG Rostock, Beschluss vom 8.2.2010 - 3 W 12/10, BeckRS 2010, 09125; OLG Düsseldorf, I-3 Wx 214/10).*)
VolltextIMRRS 2011, 0901
BGH, Beschluss vom 24.02.2011 - V ZB 253/10
1. § 1148 Satz 1 BGB ist auf die eingetragenen Gesellschafter einer GbR auch dann entsprechend anwendbar, wenn einer davon verstorben ist.*)
2. Einer Rechtsnachfolgeklausel analog § 727 ZPO bedarf es nicht, wenn die aus dem Titel ausgewiesenen Gesellschafter einer GbR bei Anordnung der Zwangsversteigerung mit den im Grundbuch eingetragenen übereinstimmen.*)
(Bestätigung von Senat, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - V ZB 84/10, WM 2011, 239)*)
VolltextIMRRS 2011, 0877
BGH, Beschluss vom 09.02.2011 - V ZB 86/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0872
BGH, Urteil vom 04.02.2011 - V ZR 132/10
Will der Ersteher des Grundstücks eine in der Zwangs- oder Teilungsversteigerung bestehen gebliebene Grundschuld ablösen, ist der Grundschuldgläubiger auf Grund des durch die Sicherungsabrede begründeten Treuhandverhältnisses mit dem persönlichen Schuldner zur Verwertung der Grundschuld in der Weise verpflichtet, dass dieser von der persönlichen Schuld vollständig befreit wird; weitergehende Pflichten zumindest im Hinblick auf zur Zeit der Ablösung nicht valutierte Grundschuldzinsen treffen den Grundschuldgläubiger nicht.*)
VolltextIMRRS 2011, 0840
BGH, Urteil vom 18.02.2011 - V ZR 137/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0656
BGH, Beschluss vom 20.01.2011 - V ZB 266/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0636
LG Mannheim, Urteil vom 04.03.2011 - 9 O 216/10
1. Der Bauträger darf Vermögenswerte des Auftraggebers erst entgegennehmen, wenn die Freistellung des Vertragsobjektes von allen Grundpfandrechten, die der Vormerkung zu Gunsten des Käufers vorgehen oder gleichstehen und die nicht übernommen werden sollen, gesichert ist und zwar auch für den Fall, dass das Bauvorhaben nicht vollendet werden sollte.
2. Im Fall des unvollendeten Bauvorhabens ist der Grundschuldgläubiger zur Freigabe verpflichtet, wenn der dem erreichten Bautenstand entsprechende Teil der geschuldeten Vertragssumme durch den Auftraggeber gezahlt ist.
VolltextIMRRS 2011, 0626
OLG Hamm, Beschluss vom 13.10.2010 - 15 W 457/10
Werden Grundstücke aus der Mithaft entlassen, die ein Bauträger mit dem Zweck der Weiterveräußerung erworben hat und noch nicht bebaut sind, ist der gegenwärtige Wert der Grundstücke und nicht die Kaufpreise für den Weiterverkauf im Rahmen von Bauträgerverträgen für die Bewertung maßgebend.*)
VolltextIMRRS 2011, 0609
KG, Beschluss vom 30.11.2010 - 1 W 114/10
Die Umstellung des in Papierform geführten Grundbuchs zum maschinell geführten hat nichts an der Befugnis des Einsichtnehmenden geändert, selbst zu bestimmen, in welcher Weise er sich bei der Einsicht des Grundbuchs auf der Einsichtstelle Abschriften selbst herstellt. Es kann ihm deshalb nicht verwehrt werden, den Bildschirminhalt zu fotografieren.*)
VolltextIMRRS 2011, 0604
OLG München, Beschluss vom 14.01.2011 - 34 Wx 155/10
1. Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass § 899a BGB i.V.m. § 47 Abs. 2 GBO für das Grundbuchamt die Vermutung begründet, dass die eingetragenen Gesellschafter zur Verfügung über einen Gesellschaftsanteil befugt sind, soweit das eingetragene (Grundstücks-) Recht betroffen ist (siehe zuletzt Beschluss vom 1.12.2010, 34 Wx 119/10).*)
2. Dies gilt auch, wenn wegen Ausscheidens des vorletzten Gesellschafters einer zweigliedrigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts diese liquidationslos erlischt und das Grundbuch nicht nur hinsichtlich des Gesellschafterbestands, sondern auch hinsichtlich der Fortexistenz der Gesellschaft unrichtig wird.*)
VolltextIMRRS 2011, 0492
BGH, Urteil vom 17.12.2010 - V ZR 117/10
Die vorrangige Berechtigung eines Erwerbsinteressenten nach § 3 Abs. 5 AusglLeistG aF ist von der Privatisierungsstelle auch dann zu berücksichtigen, wenn der Bescheid über die Ausgleichsleistung erst nach dem in den Ausschreibungsbedingungen genannten Schlusstermin ergangen ist.*)
VolltextIMRRS 2011, 0491
BGH, Urteil vom 17.12.2010 - V ZR 125/10
Das Halten einer Anlage im Sinne von § 1020 Satz 2 BGB kann nicht schon aus der rechtlichen Befugnis gefolgert werden, das Grundstück entsprechend dem Inhalt der Dienstbarkeit zu nutzen; vielmehr ist erforderlich, dass der Dienstbarkeitsberechtigte die Anlage tatsächlich für eigene Zwecke einsetzt.*)
VolltextIMRRS 2011, 0476
BGH, Beschluss vom 09.12.2010 - V ZB 149/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0462
BGH, Urteil vom 03.12.2010 - V ZR 45/10
1. Das ausschließliche Recht zur Anfertigung und Verwertung von Fotografien von Bauwerken und Gartenanlagen steht dem Grundstückseigentümer zu, soweit diese Abbildungen von seinem Grundstück aus angefertigt worden sind (Anschluss an BGH, Urteil vom 20. September 1974 - I ZR 99/73, NJW 1975, 778, 779 und Urteil vom 9. März 1989 - I ZR 54/87, NJW 1989, 2251, 2252).*)
2. Ein öffentlichrechtlicher Grundstückseigentümer kann öffentlichrechtlich verpflichtet sein, die Anfertigung und Verwertung solcher Fotografien zu gestatten. Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten in Berlin-Brandenburg ist nicht verpflichtet, die Anfertigung und Verwertung von Fotografien ihrer Schlösser und Gärten zu gewerblichen Zwecken unentgeltlich zu gestatten.*)
VolltextIMRRS 2011, 0422
OLG Hamm, Beschluss vom 22.12.2010 - 15 W 526/10
Eine Vormerkung zu Sicherung des Anspruchs auf Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit, die für einen künftig in den schuldrechtlichen Dachnutzungsvertrag etwa eintretenden Rechtsnachfolger begründet werden soll, kann nicht im Grundbuch eingetragen werden.*)
VolltextIMRRS 2011, 0408
BGH, Beschluss vom 02.12.2010 - V ZB 174/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0329
BGH, Beschluss vom 26.11.2010 - BLw 14/09
Die Veräußerung eines landwirtschaftlichen Grundstücks an ein selbst nicht Landwirtschaft betreibendes Unternehmen steht einem Erwerb durch einen Landwirt gleich, wenn eine sachliche und personelle Verflechtung zwischen Besitzunternehmen und Betriebsgesellschaft besteht, bei der die Überlassung der Grundstücke an das landwirtschaftliche Unternehmen sichergestellt ist, und die hinter den Unternehmen stehenden Personen den einheitlichen Willen haben, Landwirtschaft zu betreiben.*)
VolltextIMRRS 2011, 0323
BGH, Urteil vom 10.12.2010 - V ZR 203/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0322
BGH, Urteil vom 03.12.2010 - V ZR 200/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 0304
OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.06.2010 - 20 W 217/10
Ein eingetragener Eigentümer eines Wohnungseigentums ist nicht beschwerdeberechtigt gegen eine Zwischenverfügung, mit der die Eigentumsumschreibung von der Vorlage der Zustimmung des WEG- Verwalters abhängig gemacht wird, wenn er das Ziel der Zurückweisung des Antrags wegen Sittenwidrigkeit des Grundgeschäfts verfolgt.*)
VolltextIMRRS 2011, 0256
BGH, Urteil vom 05.11.2010 - V ZR 102/09
1. Bewerben sich mehrere Altberechtigte im Sinne von § 3 Abs. 5 Satz 1 AusglLeistG mit im Wesentlichen gleichwertigen Betriebskonzepten um den Erwerb von Waldflächen nach § 3 Abs. 8 AusglLeistG, ist die Höhe ihrer jeweiligen Ausgleichsleistung- oder Entschädigungsansprüche bei der Entscheidung nach § 4 Abs. 5 Satz 4 FlErwV zwar zu berücksichtigen; eine Reduzierung des Ermessens der Privatisierungsstelle zugunsten des Bewerbers mit den höheren Ansprüchen kommt aber nur ausnahmsweise in Betracht (Fortführung von Senat, Urteil vom 10. Juli 2009 - V ZR 72/08, NJW-RR 2010, 10).*)
2. Erweist sich eine nach § 4 Abs. 5 Satz 4 FlErwV getroffene Ermessensentscheidung als fehlerhaft, kann die Privatisierungsstelle während des von einem unterlegenen Bewerber betriebenen Klageverfahrens ihr Ermessen erneut ausüben. Ist diese Ausübung ermessensfehlerfrei und sind an dem Klageverfahren alle Bewerber beteiligt, an die der Verkauf der Waldflächen ernsthaft in Betracht kommt, ist sie der Entscheidung über die Klage(n) zugrunde zu legen.*)
VolltextIMRRS 2011, 0213
OLG Hamm, Beschluss vom 02.08.2010 - 15 W 265/10
1. Die Bewilligung der Löschung eines Nießbrauchs, die der Berechtigte bei der Bestellung des Rechts ("bereits jetzt") aufschiebend bedingt für den Eintritt der Pflegebedürftigkeit in der Form einer endgültigen und dauernden Heimunterbringung erklärt, ist grundbuchverfahrensrechtlich unwirksam. *)
2. Eine gleichzeitig erteilte Vollmacht zur Bewilligung der Löschung des Rechts, die unter derselben aufschiebenden Bedingung erteilt ist, hat das Grundbuchamt auf den Eintritt der Bedingung zu überprüfen. Es besteht in einem solchen Fall kein Anlass, von dem Erfordernis des Nachweises des Eintritts in der Form des § 29 GBO abzusehen. *)
VolltextIMRRS 2011, 0212
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.04.2010 - 3 Wx 88/10
Dass bei der Spaltung das Eigentum an Grundstücken nur dann mit der Handelsregistereintragung außerhalb des Grundbuchs auf den übernehmenden Rechtsträger übergeht, wenn die Grundstücke im Spaltungs- und Übertragungsvertrag nach § 28 Satz 1 GBO bezeichnet sind und auch im Falle des Vorliegens einer Berichtigungsbewilligung des übertragenden Rechtsträgers dem Grundbuchamt die Unrichtigkeit des Grundbuchs schlüssig darzulegen ist, legt es dem Grundbuchamt nahe, zum Nachweis des Rechtsübergangs die Vorlage dieses Vertrages zu verlangen. *)
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