Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1144 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2012
IMRRS 2012, 1135OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.04.2012 - 11 Wx 111/11
1. § 92 Abs. 1 GemO-BW ist ein Verbotsgesetz im Sinne von § 134 BGB.*)
2. Für die Eintragung des Eigentumswechsels bei der Veräußerung eines Grundstücks einer baden-württembergischen Gemeinde hat das Grundbuchamt nur dann Anlass zur Anforderung einer "Unterwerterklärung", wenn konkrete Hinweise auf eine drohende Verschleuderung von Gemeindeeigentum bestehen.
VolltextIMRRS 2012, 1009
BGH, Beschluss vom 16.02.2012 - V ZB 308/10
Das Recht des Gläubigers einer Briefgrundschuld, nach Kraftloserklärung des bisherigen Briefs die Erteilung eines neuen zu beantragen, geht mit Erlass der Pfändungsverfügung nach § 310 AO auf den Pfändungsgläubiger über. Einer zusätzlichen Pfändung dieses Rechts bedarf es nicht.*)
VolltextIMRRS 2012, 0901
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.03.2012 - 11 Wx 35/11
Wird nach vorausgegangenen Pfandfreigaben die nur noch auf einem Wohnungseigentum lastende Globalgrundschuld auf Antrag des Eigentümers dieses Wohnungseigentums gelöscht, so dürfen die diesen Eigentümer betreffenden Gebühren nicht nach anderen Grundsätzen berechnet werden als bei den Pfandfreigaben zugunsten der anderen Wohnungseigentümer; die Haftung ist auf die Höhe der aus dem Wert der Eigentumswohnung berechneten Gebühr begrenzt.*)
VolltextIMRRS 2012, 0889
OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.03.2012 - 8 W 98/12
Löschung einer Rückerwerbsvormerkung durch Grundbuchberichtigung: Zur Berichtigung des Grundbuchs bedarf es gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 GBO nicht der Bewilligung des Betroffenen nach § 19 GBO, wenn die Unrichtigkeit nachgewiesen ist. Durch die Eigentumsumschreibung auf den Berechtigten einer Rückerwerbsvormerkung erlischt der ursprünglich gesicherte Anspruch auf Rückerwerb durch Erfüllung und durch die noch eingetragene, nicht mehr existente Vormerkung ist das Grundbuch unrichtig geworden. Ein "Aufladen" der erloschenen Vormerkung ist nur möglich zur Sicherung eines neuen, deckungsgleichen Anspruchs. Es müssen Schuldner, Gläubiger und Anspruchsgegenstand identisch sein. Eine allenfalls theoretische und ganz entfernte Möglichkeit eines "Aufladens" der Vormerkung braucht im Berichtigungsverfahren nicht ausgeräumt zu werden.*)
VolltextIMRRS 2012, 0885
KG, Beschluss vom 28.02.2012 - 1 W 41/12
1. Bei der Veräußerung von Wohnungseigentum ist für die Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch eine nach § 12 WEG erteilte Zustimmung für einen bereits geschlossenen Vertrag endgültig wirksam und nicht mehr widerrufbar, sobald sie gegenüber dem mit dem Vollzug beauftragten Notar erklärt worden ist.*)
2. Auch eine Veränderung der Rechtstellung des Zustimmenden nach erteilter Zustimmung, aber vor Vollzug der Veräußerung im Grundbuch ist bedeutungslos (Anschluss an OLG Düsseldorf, MittBayNot 2011, 484 und OLG München, MittBayNot 2011, 486; entgegen OLG Celle, NZM 2005, 260; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 20 W 321/11, juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 15. März 2011 - 13 W 15/11, BeckRS 2011, 18986; OLG Hamm, NJW-RR 2010, 1524).*)
VolltextIMRRS 2012, 0854
BGH, Beschluss vom 16.02.2012 - V ZB 204/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0852
BGH, Urteil vom 17.02.2012 - V ZR 102/11
Mit dem Erlöschen des Erbbaurechts werden für den jeweiligen Erbbauberechtigten bestellte Grunddienstbarkeiten mit dem Inhalt von Wege- und Leitungsrechten Bestandteile des Erbbaugrundstücks.*)
VolltextIMRRS 2012, 0850
BGH, Urteil vom 17.02.2012 - V ZR 24/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0731
BGH, Urteil vom 03.02.2012 - V ZR 173/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0719
BGH, Urteil vom 03.02.2012 - V ZR 23/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0714
BGH, Urteil vom 27.01.2012 - V ZR 224/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0704
OLG Frankfurt, Urteil vom 15.02.2012 - 4 U 129/11
1. Für die Frage einer Amtspflichtverletzung wegen unterlassener Belehrung des Notars hinsichtlich einer ungesicherten Vorleistung einer Vertragspartei kommt es nicht darauf an, ob ein bei der Beurkundung als Bevollmächtigter der anwesenden Vertragspartei aufgetretener Dritter ausreichend über die Risiken belehrt war. Entscheidend ist vielmehr, ob die anwesende unmittelbar urkundsbeteiligte Vertragspartei entweder durch den Notar selbst ausreichend über den Inhalt des Vertrages und die ihm innewohnenden Risiken belehrt war, oder ob der Notar wenigstens davon ausgehen durfte, dass die Vertragspartei jedenfalls durch den Dritten ausreichend informiert war.*)
2. Insoweit ist eine Aufklärung des Vertragsbeteiligten durch den Notar nicht schon dann entbehrlich, wenn der Notar weiß, dass der Urkundsbeteiligte anwaltlichen oder anderweitig notariellen Rat in derselben Angelegenheit erhalten hat. Er muss sich vielmehr selbst im Sinne einer eigenen Überzeugungsbildung vergewissern, dass dieser Anwalt oder ggf. ein anderer Notar die Belehrung erteilt hat und der Urkundsbeteiligte diese Belehrung auch verstanden hat.*)
VolltextIMRRS 2012, 0696
OLG Köln, Beschluss vom 02.01.2012 - 2 Wx 240/11
1. Zu den Wirkungen der Eintragung eines Widerspruchs und eines Rechtshängigkeitsvermerks im Grundbuch.*)
2. Die verschiedentlich vertretene Auffassung, zur Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermerks im Grundbuch genüge der gegenüber dem Grundbuchamt zu führende Nachweis, dass ein die eingetragene Rechtsposition betreffender dringlicher Anspruch rechtshängig geworden sei, widerspricht dem Gesetz, insbesondere der Wertung der §§ 899 BGB, 895, 945 ZPO. Ihr kann deshalb nicht gefolgt werden.*)
VolltextIMRRS 2012, 0555
OLG Hamm, Beschluss vom 14.12.2011 - 15 W 476/11
Die Freistellung der Veräußerung von Wohnungseigentum vom Erfordernis der Beibringung eines Negativattestes der Gemeinde über das Nichtbestehen bzw. die Nichtausübung eines Vorkaufsrechts gilt auch dann, wenn sämtliche Miteigentumsanteile einer Wohnungseigentumsanlage veräußert werden.*)
VolltextIMRRS 2012, 0482
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2011 - 3 Wx 314/11
1. Die Zwischenverfügung ergeht auch im Grundbuchverfahren durch förmlichen Beschluss.*)
2. In der Zwischenverfügung sind die Hindernisse, die der Eintragung entgegen stehen, sowie die Mittel ihrer Beseitigung klar zu benennen.*)
3. Gibt der Antragsteller (Beschwerdeführer) zu erkennen, dass er wegen einer von ihm vertretenen Rechtsansicht sich nicht in der Lage sieht bzw. nicht gewillt ist, die Beurkundungs- bzw. Bewilligungsbasis seines Eintragungsantrags in einem der Rechtsauffassung des Grundbuchamts entsprechenden Sinne anzupassen (hier: Nachweis unterbliebener Kreditrückzahlung mit Blick auf den Fortbestand eines Kaufangebots), so ist für einen Erlass bzw. eine Aufrechterhaltung einer Zwischenverfügung kein Raum (mehr), sondern über den Eintragungsantrag zu entscheiden.*)
VolltextIMRRS 2012, 0480
OLG Hamm, Beschluss vom 19.10.2011 - 15 W 348/11
Die im Grundbuch als Inhalt des Sondereigentums eingetragene Bestimmung einer Teilungserklärung, dass die Veräußerung des Wohnungs- bzw. Teileigentums der Zustimmung des Verwalters bedarf, kann im Grundbuchverfahren nicht einschränkend dahin ausgelegt werden, dass der rechtsgeschäftliche Rückerwerb des Teileigentums aufgrund eines durch Vormerkung gesicherten, in das Belieben des Berechtigten gestellten Rückübertragungsanspruchs vom Zustimmungserfordernis nicht erfasst wird (Abgrenzung zu Senat NJW-RR 2011, 232).*)
VolltextIMRRS 2012, 0471
OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.12.2011 - 20 W 70/11
Bei Geltung des Wertstimmrechts sind die Unterteilung eines Miteigentumsanteils und die Veräußerung eines Anteils ohne Einfluss auf die Stimmkraft und deshalb keine Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zu dem grundbuchrechtlichen Vollzug erforderlich. Neues Sondereigentum durch Unterteilung ist auch dann wirksam erfolgt und die Eintragung eines Amtswiderspruchs ausgeschlossen, wenn tatsächlich keine Abgeschlossenheit vorliegt.*)
VolltextIMRRS 2012, 0379
BGH, Urteil vom 16.12.2011 - V ZR 244/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0329
OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.12.2011 - 20 W 321/11
Bei der Eintragung eines Eigentumswechsels im Grundbuch muss für die Wirksamkeit der nach § 12 WEG erforderlichen Zustimmung des Verwalters dessen Bestellung bis zu dem nach § 878 BGB maßgeblichen Zeitpunkt fortbestanden haben.*)
VolltextIMRRS 2012, 0267
BGH, Beschluss vom 08.12.2011 - V ZB 170/11
Hat sich in einer Grundbuchsache die Hauptsache vor Einlegung der Rechtsbeschwerde erledigt, ist die Rechtsbeschwerde jedenfalls dann unzulässig, wenn das Beschwerdegericht keine isoliert anfechtbare Kostenentscheidung getroffen hat.*)
VolltextIMRRS 2012, 0229
OLG München, Beschluss vom 21.11.2011 - 34 Wx 357/11
Ein Sondernutzungsrecht, das den Gebrauch von Gemeinschaftseigentum betrifft, kann nicht dem bloßen Bruchteil eines Wohnungs- oder Teileigentümers übertragen werden.*)
VolltextIMRRS 2012, 0228
OLG München, Beschluss vom 27.10.2011 - 34 Wx 435/11
Ist eine zu Gunsten eines Gläubigers im Grundbuch eingetragene Sicherungshypothek mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgrund der insolvenzrechtlichen Rückschlagsperre unwirksam geworden, so kann der Insolvenzverwalter ungeachtet der Möglichkeit eines späteren erneuten Wirksamwerdens der Sicherung die Berichtigung des Grundbuchs im Wege des Unrichtigkeitsnachweises betreiben (Anschluss an OLG Köln vom 14. Juli 2010, 2 W 86/10, ZIP 2010, 1763; a.A. OLG Stuttgart vom 30. August 2011, 8 W 310/11).*)
VolltextIMRRS 2012, 0220
OLG München, Beschluss vom 20.10.2011 - 34 Wx 455/11
Sind mit dem Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung (hier: vollstreckbarer Titel) nicht zur Überzeugung des Grundbuchamts nachgewiesen, kommt der Erlass einer (rangwahrenden) Zwischenverfügung nicht in Betracht (siehe schon Senat vom 29.1.2009, 34 Wx 116/08 = FGPrax 2009, 103).*)
VolltextIMRRS 2012, 0218
OLG München, Beschluss vom 18.11.2011 - 34 Wx 425/11
Zu den Voraussetzungen für die Löschung einer Rückauflassungsvormerkung aufgrund Unrichtigkeitsnachweises.*)
VolltextIMRRS 2012, 0185
BGH, Urteil vom 08.12.2011 - IX ZR 33/11
1. Die Anfechtung der Übereignung eines in Deutschland belegenen Grundstücks ist nach dem deutschen Recht der Gläubigeranfechtung zu beurteilen.*)
2. Der Anfechtungsgläubiger muss sich nicht auf die Aufrechnung gegen Ansprüche des Schuldners verweisen lassen, wenn diese ernsthaft zweifelhaft sind oder erst in Zukunft in monatlich wiederkehrenden, im Verhältnis zur Gesamtsumme geringen Teilbeträgen entstehen.*)
3. Der Anfechtungsgläubiger kann bereits vor Durchführung der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner in dem Umfang Anfechtungsklage erheben, in dem eine Befriedigung durch Zugriff auf das Schuldnervermögen nicht zu erwarten ist.*)
4. Die Übertragung des Hälfteanteils eines zuvor je zur Hälfte im Eigentum beider Ehegatten stehenden Grundstücks an den anderen Ehegatten ist unentgeltlich, wenn die gleichzeitig getroffene Vereinbarung über einen Zugewinnausgleich im Falle der Durchführung dem übertragenden Ehegatten keinen Vorteil verschafft.*)
VolltextIMRRS 2012, 0175
KG, Beschluss vom 29.11.2011 - 1 W 71/11
Eine Zwischenverfügung, mit der die Eigentumsumschreibung von der Vorlage des Originals einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung abhängig gemacht wird, ist jedenfalls dann unberechtigt, wenn eine beglaubigte Ablichtung vorgelegt wird und ein Notar zugleich bestätigt, dass ihm das Original vorliegt.*)
VolltextIMRRS 2012, 0164
OLG Koblenz, Urteil vom 12.05.2010 - 1 U 758/09
1. Der durch Vormerkung gesicherte zukünftige Auflassungsanspruch aus einem unwiderruflichen notariellen Verkaufsangebot setzt sich gegenüber einer nachrangig eingetragenen Zwangssicherungshypothek durch.*)
2. Zur Bestimmung des Zeitpunkts der Vornahme der Rechtshandlung i. S. des § 8 II 2 AnfG ist auf die bindende materielle Bewilligung der Vormerkung als Willenserklärung des Schuldners und nicht auf die nachfolgende bindende Auflassungserklärung i. S. des § 873 II BGB abzustellen.*)
VolltextIMRRS 2012, 0129
BGH, Beschluss vom 25.11.2011 - BLw 2/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0105
OLG Dresden, Beschluss vom 05.10.2011 - 17 W 0828/11
GbR: Zu den Voraussetzungen der Eintragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters.*)
VolltextIMRRS 2012, 0083
BGH, Urteil vom 26.10.2011 - VIII ZR 108/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0072
BGH, Beschluss vom 17.11.2011 - V ZB 114/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0007
BGH, Beschluss vom 17.11.2011 - V ZB 58/11
1. Ein Urteil, das den Beklagten dazu verurteilt, die Eintragung eines beschränkten dinglichen Rechts in das Grundbuch zu bewilligen, muss das einzutragende Recht vollständig bezeichnen.*)
2. Das Grundbuchamt kann im Wege der Auslegung des Urteilstenors den Mangel fehlender Bestimmtheit der Entscheidung - wie eine fehlende Festlegung des Typs des einzutragenden dinglichen Rechts - nicht beheben.*)
VolltextIMRRS 2012, 0006
BGH, Urteil vom 21.10.2011 - V ZR 10/11
1. Auch eine im Servitutenbuch einer württembergischen Gemeinde eingetragene Dienstbarkeit muss auf einem gemäß §§ 4 ff. GBV neu angelegten Grundbuchblatt als Belastung eingetragen sein. Ist sie auf das neue Grundbuchblatt nicht übertragen worden, gilt sie nach dem in § 46 Abs. 2 GBO bestimmten Grundsatz als gelöscht (wenngleich materiell-rechtlich weiterbestehend).*)
2. Aufgrund der Verweisung auf Art. 55 EGBGB in § 142 Abs. 2 GBO sind von der Grundbuchordnung abweichende landesrechtliche Vorschriften außer Kraft getreten. Die Grundbuchordnung enthält keinen Vorbehalt, der es erlaubte, nach §§ 4 ff. GBV angelegte Grundbücher nach landesrechtlichen Vorschriften in Verbindung mit einem anderen Register als das Grundbuch im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu führen.*)
VolltextOnline seit 2011
IMRRS 2011, 3882BGH, Beschluss vom 24.11.2011 - VII ZB 12/11
Zur Auslegung einer notariellen Unterwerfungserklärung, in der der Schuldner die persönliche Haftungserklärung ausdrücklich nur gegenüber dem "jeweiligen Gläubiger" der Grundschuld übernommen hat.*)
VolltextIMRRS 2011, 3853
BGH, Beschluss vom 24.11.2011 - VII ZB 30/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 3816
BGH, Beschluss vom 24.11.2011 - VII ZB 29/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 3773
OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.09.2011 - 10 W 874/11
Der im Grundbuchrecht herrschenden Bestimmtheitsgrundsatz verlangt, dass neben dem Grundstück selbst und dem dinglichen Recht auch die Person des Berechtigten klar und eindeutig feststehen muss. Diesen Anforderungen wird durch die Benennung der Gesellschaft und ihrer Gesellschafter im notariellen Vertrag entsprochen, welche einen weiteren Identitätsnachweis entbehrlich macht, sofern nicht konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Grundbuch durch die beantragte Eintragung unrichtig würde.
VolltextIMRRS 2011, 3758
OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.08.2011 - 20 W 277/11
1. Der § 72 GBO n. F. gilt, wenn erst nach dem 01.09.2009 die Löschung einer vor nach diesem Stichtag erfolgten Grundbucheintragung begehrt wird.*)
2. Für die Bestimmtheit der Bezeichnung des Kaufgegenstandes in einem Teilflächenkaufvertrag ist die Bezugnahme auf die Einzeichnungen in einem beigefügten Lageplan in Verbindung mit der Einräumung eines Bestimmungsrechts nach § 315 BGB unter Angabe der Bestimmungskriterien ausreichend.*)
3. Bei der Identitätserklärung nach Auflassung eines nicht vermessenen Grundstücksteils entsprechend dem Veränderungsnachweis handelt es sich um eine gegenüber dem Grundbuchamt in der Form des § 29 Abs. 1 Satz 1 GBO vorzunehmende Verfahrenshandlung.*)
VolltextIMRRS 2011, 3757
OLG München, Beschluss vom 16.09.2011 - 34 Wx 376/11
Zum Nachweis der Vertretung einer GmbH im Grundbuchverfahren, deren Geschäftsführer gesamtvertretungsberechtigt sind, durch einen durch Gesellschafterbeschluss einzelermächtigten Geschäftsführer allein.*)
VolltextIMRRS 2011, 3744
OLG München, Beschluss vom 28.07.2011 - 34 Wx 90/10
Zur Erledigung der Hauptsache, wenn die Eintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Eigentümerin zunächst mangels grundbuchtauglicher Nachweise abgelehnt, diese aber anschließend ausdrücklich zum Vollzug des Eigentumswechsels im Zeitpunkt der Auflassung neu errichtet und die Eintragung sodann vollzogen wurde.*)
VolltextIMRRS 2011, 3706
BGH, Beschluss vom 27.10.2011 - VII ZB 38/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 3673
OLG Frankfurt, Urteil vom 17.03.1995 - 10 U 64/94
BGB § 648 gewährt dem Architekten nur dann einen Anspruch auf Sicherung seiner Vergütungsforderung durch Grundbucheintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek, wenn das sichernde Grundstück durch die geistige Leistung des Architekten eine Wertsteigerung erfahren hat.
Dies wird in der Regel nur dann der Fall sein, wenn die Planungsleistungen des Architekten in die Tat umgesetzt worden sind.
VolltextIMRRS 2011, 3642
OLG München, Beschluss vom 10.03.1997 - 28 W 2542/96
Der Streitwert einer Klage auf Auflassung eines bebauten Grundstücks richtet sich nach dessen Verkehrswert, auch wenn die Auflassung wegen eines verhältnismäßig geringen offenen Kaufpreisrests verweigert wird, dem die Kläger Gegenrechte (z.?B. aus Vertragsstrafe) entgegensetzen.*)
VolltextIMRRS 2011, 3621
OLG München, Urteil vom 17.06.1999 - 19 U 6498/98
Ein Bauträger ist dem Erwerber gem. §§ BGB § 817 S. 1, BGB § 818 BGB § 818 Absatz I BGB zur Auszahlung seiner Zinsersparnisse verpflichtet, die er dadurch erlangt hat, dass er vereinbarte Raten vom Erwerber abgefordert und zur Kredittilgung verwendet hat, obwohl eine Auflassungsvormerkung zu Gunsten des Erwerbers noch nicht eingetragen war.
VolltextIMRRS 2011, 3579
OLG München, Beschluss vom 20.07.2011 - 34 Wx 131/10
Soll die Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Grundbuchverkehr abweichend von der gesetzlichen Regelung vertreten werden, ist ein grundbuchtauglicher Vertretungsnachweis in der Form des § 29 Abs. 1 GBO unerlässlich (siehe auch KG vom 8.3.2011, 1 W 99/10, 1 W 100/10). Die Vorlage eines - auch notariell beurkundeten - Gesellschaftsvertrags, der die Einzelvertretungsbefugnis des handelnden Gesellschafters ausweist, genügt hierfür nicht.*)
VolltextIMRRS 2011, 3569
OLG Hamm, Beschluss vom 16.07.2002 - 21 W 1/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 3513
BGH, Urteil vom 10.11.2011 - IX ZR 142/10
Die Sicherungsabtretung des Anspruchs auf Rückgewähr einer Grundschuld kann nur dann ein Recht auf abgesonderte Befriedigung im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Abtretenden begründen, wenn eine Revalutierung der Grundschuld ohne Zustimmung des Abtretungsempfängers nicht oder nicht mehr in Betracht kommt.*)
VolltextIMRRS 2011, 3508
BGH, Beschluss vom 13.10.2011 - V ZR 59/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 3503
BGH, Urteil vom 07.10.2011 - V ZR 78/11
Bei der Feststellung, ob ein Ehegatte mit einer Grundschuldbestellung über sein (nahezu) gesamtes Vermögen verfügt, sind neben dem Nominalbetrag der Grundschuld auch die bei einer künftigen Vollstreckung in die Rangklasse 4 des § 10 Abs. 1 ZVG fallenden Grundschuldzinsen einzubeziehen und regelmäßig mit dem zweieinhalbfachen Jahresbetrag zu berücksichtigen.*)
VolltextIMRRS 2011, 3488
BGH, Beschluss vom 13.10.2011 - V ZB 90/11
Die Vertretungsverhältnisse einer GbR können auch bei der späteren Löschung einer von ihr erwirkten Zwangssicherungshypothek mit der vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils nachgewiesen werden, auf Grund dessen die Eintragung der Hypothek erfolgte.*)
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