Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1144 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2012, 3169KG, Beschluss vom 21.08.2012 - 1 W 175/12
Der Unrichtigkeitsnachweis (§ 22 GBO) kann im Fall der Gesamtrechtsnachfolge durch Übertragung sämtlicher Geschäftsanteile einer KG auf einen einzigen Erwerber durch Vorlage der notariell beglaubigten Anmeldung der Auflösung der Gesellschaft und des Erlöschens der Firma durch alle Gesellschafter, aus denen sich die zugrundeliegende Rechtsänderung ergibt, geführt werden.*)
VolltextIMRRS 2012, 3150
KG, Beschluss vom 18.10.2012 - 1 W 334/12
1. Der Nachweis der Vertretungsbefugnis eines Geschäftsführers einer italienischen GmbH (Società a Responsabilità Limitata, SRL) kann im Grundbuchverfahren durch die Vorlage eines beglaubigten Auszuges aus dem maßgeblichen italienischen Unternehmensregister (registro delle imprese) geführt werden.*)
2. Die im Grundbuchverfahren vorzulegende Übersetzung muss beweissicher durch Schnur und Siegel mit der fremdsprachlichen Urkunde verbunden, die Unterschrift öffentlich beglaubigt sein.*)
VolltextIMRRS 2012, 3120
KG, Beschluss vom 28.08.2012 - 1 W 72/12
Für die Buchung der Eröffnung des Sonderinsolvenzverfahrens über das Vermögen einer vollbeendeten Kommanditgesellschaft ("über das dem Kommanditisten ... angewachsene Sondervermögen der ehemaligen ... KG") genügt es, wenn (noch) die untergegangene Kommanditgesellschaft als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen ist; einer Voreintragung ihres Rechtsnachfolgers bedarf es nicht.*)
VolltextIMRRS 2012, 3117
VG Neustadt, Urteil vom 23.05.2012 - 1 K 1041/11
1. Das KAG knüpft bei der Frage der Beitragspflicht an das grundbuchrechtliche Grundstück an.*)
2. Sind drei natürliche Personen jeweils zu einem Drittel als Miteigentümer im Grundbuch ohne weiteren Zusatz eingetragen, so sind diese, und nicht eine GbR, als Gesamtschuldner beitragspflichtig. Anderes gilt nur im Falle von Wohnungseigentum.*)
3. § 47 Abs. 1 GBO stellt die Eintragung von Bruchteilseigentum der Eintragung von Eigentum einer GbR in § 47 Abs. 2 GBO gegenüber.*)
VolltextIMRRS 2012, 3058
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.07.2012 - 10 W 43/12
Der Geschäftswert für die grundbuchrechtliche Löschung einer Globalgrundschuld bemisst sich auch dann nach deren Nennbetrag, wenn diese nur noch auf einer letzten Teilparzelle eines Gesamtgrundstücks lastet oder nur noch auf einer letzten Wohnungseigentumseinheit einer Wohnungseigentumsanlage.*)
VolltextIMRRS 2012, 3026
KG, Urteil vom 09.08.2012 - 1 W 113/11
Der Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit ist auch bei altrechtlichen Grundstücksbelastungen grundsätzlich in der Form des § 29 GBO zu führen. Ausnahmen hiervon können dann in Betracht kommen, wenn Löschungsbewilligungen der Berechtigten nicht zu erlangen sind und eine Berichtigung des Grundbuchs ansonsten überhaupt nicht vorgenommen werden könnte. Ein solcher Ausnahmefall ist hinsichtlich der in Grundbüchern des sogenannten Kielgan-Viertels in Berlin seit dem 1. März 1869 eingetragenen Baubeschränkungen nicht gegeben, weil die Nachforschung nach den heutigen Berechtigten zwar aufwändig, jedoch nicht von vornherein aussichtslos ist.*)
VolltextIMRRS 2012, 2997
OLG Celle, Beschluss vom 15.10.2012 - 4 W 161/12
§ 925 Abs. 1 Satz 1 BGB verlangt bei der Auflassung nicht die vollständige Anwesenheit von mehreren auf der gleichen Seite Beteiligten.*)
VolltextIMRRS 2012, 2929
OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.05.2012 - 8 W 164/11
Zur Rechtmäßigkeit eines Zuweisungsvorbehalts.
VolltextIMRRS 2012, 2891
KG, Beschluss vom 04.09.2012 - 1 W 154/12
1. Nachträgliche Veränderungen des Textes einer Urkunde, deren Unterzeichnung notariell beglaubigt ist, beeinträchtigen die Formwirksamkeit der notariellen Beglaubigung nicht.*)
2. Steht fest, dass eine Bewilligung nach der Beglaubigung der Unterschrift nicht von dem Unterzeichner sondern von einem Dritten geändert worden ist, so ist die Vollmacht des Dritten zur Änderung der Erklärung im Grundbuchverfahren gemäß § 29 GBO durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachzuweisen.*)
VolltextIMRRS 2012, 2802
OLG Schleswig, Beschluss vom 05.09.2012 - 2 W 19/12
1. Das Grundbuchamt ist nur berechtigt, das materielle Geschäft zu prüfen, berechtigte Zweifel an einer wirksamen dinglichen Einigung oder positive Kenntnis der Unwirksamkeit bestehen, wie z.B. bei Mängeln im schuldrechtlichen Vertrag nach § 138 Abs. 1, § 242 BGB, die auf das dingliche Geschäft durchschlagen.
2. In einem Darlehnensvertrag verstößt ein vereinbarter Zinssatz i.H.v. 48 % gegen die guten Sitten nach § 138 Abs. 1 BGB, die Eintragung einer Grundschuld in derselben Höhe ist damit nicht vorzunehmen.
IMRRS 2012, 2709
KG, Urteil vom 28.08.2012 - 1 W 30/12
Wird der Antrag auf Umschreibung eines Wohnungseigentums wegen fehlenden Nachweises der Verwaltereigenschaft nach erfolglosen Zwischenverfügungen zurückgewiesen, ist es nicht ermessensfehlerhaft, wenn das Grundbuchamt bei nach wie vor fehlendem Nachweis einen erneuten Antrag sofort zurückweist.*)
VolltextIMRRS 2012, 3414
OLG München, Beschluss vom 18.06.2012 - 34 Wx 90/12
Auch wenn eine Zwangssicherungshypothek aufgrund eines Titels eingetragen werden soll, den ein Anwalt in der Eigenschaft als Insolvenzverwalter und mit dem entsprechenden Zusatz im Rubrum des Titels erwirkt hat, hat die Eintragung ohne den Zusatz "als Insolvenzverwalter" zu erfolgen.*)
VolltextIMRRS 2012, 2606
OLG Jena, Beschluss vom 03.09.2012 - 9 W 417/12
Es entspricht soweit ersichtlich einhelliger Auffassung, dass Gesamthandseigentümer den Verzicht nach § 928 Abs. 1 BGB nur gemeinschaftlich erklären können, weil hinsichtlich des einzelnen Anteils kein sachenrechtlich fassbarer Teil vorhanden ist.*)
VolltextIMRRS 2012, 2593
OLG Nürnberg, Urteil vom 09.07.2011 - 10 W 2296/11
Im Hinblick auf zu erwartende Verwicklungen im Fall einer Zwangsvollstreckung ist Verwirrung zu besorgen, wenn zwei unterschiedlich belastete Wohnungseigentumsrechte vereinigt werden sollen bzw. eine Bestandteilszuschreibung erfolgen soll.*)
VolltextIMRRS 2012, 2507
KG, Beschluss vom 28.08.2012 - 1 W 80/12
Der Senat schließt sich der im Vordringen befindlichen Auffassung an, dass über Erinnerungen gegen Entscheidungen des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Grundbuchamts nicht der Richter, sondern der Rechtspfleger zu entscheiden hat (vgl. OLG München, FGPrax 2011, 68).*)
VolltextIMRRS 2012, 2464
OLG München, Beschluss vom 11.06.2012 - 34 Wx 115/12
1. Wird nur ein befristetes Recht (hier: Rückauflassungsvormerkung) zur Eintragung bewilligt, ist die Befristung (Tod des Berechtigten) selbst in den Eintragungsvermerk aufzunehmen; eine Bezugnahme ist unzulässig. Wenn wegen fehlender Aufnahme der Befristung in den Eintragungsvermerk ein unbefristetes Recht in das Grundbuch eingetragen ist, entsteht materiell-rechtlich lediglich ein befristetes Recht.*)
2. In einem derartigen Fall kann das Grundbuchamt die Vormerkung allein aufgrund Todesnachweises löschen. Auf die Fragen zur Wiederaufladbarkeit einer Vormerkung kommt es in diesem Zusammenhang nicht an.*)
VolltextIMRRS 2012, 2456
OLG München, Beschluss vom 18.04.2012 - 34 Wx 35/12
1. Mit Zwischenverfügung kann nicht aufgegeben werden, wegen mehrerer Ansprüche eine weitere Vormerkung zu bewilligen.*)
2. Die Verpflichtung des Bestellers einer Eigentümerdienstbarkeit zum Betrieb einer Photovoltaikanlage gegenüber einem Berechtigten, mit unmittelbarer Drittwirkung für den Fall, dass dieser einen Dritten benenne, der den Betrieb einer Photovoltaikanlage übernehmen solle, dem jeweiligen Übernehmer das gleiche Recht einzuräumen und die gleiche Dienstbarkeit zu bestellen, kann dann nicht durch eine (einzige) Vormerkung gesichert werden, wenn Dritter auch der Versprechensempfänger selbst sein soll.*)
VolltextIMRRS 2012, 2417
OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.01.2012 - 20 W 242/11
Nach erfolgter Eintragung eines Erben als Eigentümer gilt die Vermutungswirkung des § 891 BGB auch für das Grundbuchamt. Sie wird erst außer Kraft gesetzt, wenn Tatsachen belegt sind, die die Unrichtigkeit des Grundbuches zweifelsfrei ergeben. Hierzu reicht es nicht aus, dass nach der Eintragung ein gerichtlich bestellter Betreuer gegenüber dem Nachlassgericht für den eingetragenen Eigentümer die Erbausschlagung und die Anfechtung des Verstreichens der Ausschlagungsfrist erklärt hat und diese Erklärungen betreuungsgerichtlich genehmigt wurden.*)
VolltextIMRRS 2012, 2395
KG, Beschluss vom 13.06.2012 - 5 W 102/12
Die Berechnung der Gebühr für die Eintragung einer Sicherungshypothek in das Grundbuch nach dem Nennbetrag der Schuld gemäß § 23 Abs. 2 KostO ist mit der Verfassung auch dann vereinbar, wenn der Wert des Grundstückes deutlich unterhalb des Nennbetrags der Schuld liegt.*)
VolltextIMRRS 2012, 2394
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2012 - 3 Wx 329/11
1. Das Grundbuchamt muss bei entsprechendem Anlass (Ersuchen des britischen Insolvenzverwalters um Eintragung des Insolvenzvermerks und zu besorgender Übergang der Verfügungsbefugnis auf den "trustee") von Amts wegen prüfen, ob der die Eintragung Bewilligende zur Verfügung über das betroffene Grundbuchrecht befugt ist.*)
2. Die die Bewilligung ersetzende Wirkung eines rechtskräftigen Urteils wird wegen der auch vom Grundbuchamt zu beachtenden Rechtsvermutung des § 891 BGB durch bloße Zweifel des Grundbuchamts am Bestand bzw. Fortbestand der Verfügungsbefugnis des eingetragenen Eigentümers mit Blick auf ein in England über sein Vermögen eröffnetes Insolvenzverfahren nicht überwunden; sie ist nur widerlegt, wenn dem Grundbuchamt die Unrichtigkeit des Grundbuchs zweifelsfrei belegende Tatsachen bekannt oder nachgewiesen sind.*)
3. Über das Eintragungsersuchen des englischen Treuhänders ("trustee") hat nicht das Grundbuchamt, sondern das Insolvenzgericht zu entscheiden, dem allein die gesamte Prüfung der kollisions- und insolvenzrechtlichen Voraussetzungen des beantragten Insolvenzvermerks, namentlich der Einordnung und Anerkennungsfähigkeit des ausländischen Verfahrens sowie der Auswirkungen auf die Verfügungsbefugnis des Schuldners, obliegt.*)
VolltextIMRRS 2012, 2386
OLG Brandenburg, Urteil vom 10.05.2012 - 5 U 13/12
1. Ausgleichsberechtigter Eigentümer i. S. von § 9 III 1 GBBerG ist nur derjenige, der bei Inkrafttreten des Grundbuchbereinigungsgesetzes am 25.12.1993 Grundstückseigentümer war (Anschluss an OLG Dresden, NotBZ 2005, 81).*)
2. Der Inhaber einer Eigentumsverschaffungsvormerkung steht dem Eigentümer nicht gleich.*)
3. War der ausgleichsberechtigte Eigentümer zur Verschaffung lastenfreien Eigentums verpflichtet, kann der Erwerber von diesem die Abtretung des Ausgleichsanspruchs verlangen.*)
VolltextIMRRS 2012, 2374
BGH, Beschluss vom 12.07.2012 - V ZB 219/11
Ist eine von der insolvenzrechtlichen Rückschlagsperre erfasste Sicherungshypothek erloschen, bedarf es zu deren Löschung im Grundbuch entweder der Bewilligung des Gläubigers oder eines den in § 29 Abs. 1 GBO genannten Anforderungen genügenden Unrichtigkeitsnachweises; eine Bescheinigung des Insolvenzgerichts über den Zeitpunkt des Eingangs des Antrags, aufgrund dessen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, ist kein solcher Nachweis.*)
VolltextIMRRS 2012, 2350
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12.03.2012 - 3 W 110/11
Die Zustimmung des Eigentümers zur Löschung aller in Abteilung II und III des Grundbuchs eingetragenen Belastungen nach Maßgabe der Bewilligungen der Berechtigten ist hinreichend bestimmt. Einer Aufzählung der tatsächlich eingetragenen Grundpfandrechte bedarf es für die ausreichende Bestimmtheit der Erklärung in diesem Fall nicht.
VolltextIMRRS 2012, 2346
OLG Jena, Beschluss vom 18.06.2012 - 9 W 189/12
Beantragt ein Notar die Löschung der Grundschuld "namens der Beteiligten" haften beide Vertragsparteien gem. § 2 Nr. 1 KostO für die Kosten.*)
VolltextIMRRS 2012, 2070
OLG München, Beschluss vom 26.04.2012 - 34 Wx 558/11
1. Zur Erledigung der Hauptsache im Beschwerdeverfahren nach der Grundbuchordnung.*)
2. Kommt es in einzelnen Häusern einer Mehrhausanlage durch einen Nachtrag zur Teilungserklärung zu Veränderungen im Verhältnis des Gemeinschaftseigentums zum Sondereigentum (hier: Öffnung der Dachhaut durch Einbau von Terrassen), bedarf es der Zustimmung der Grundpfandgläubiger der übrigen Häuser auch dann, wenn die Gemeinschaftsordnung eine weitestgehende Verselbständigung der einzelnen Häuser, etwa durch ein umfassendes Sondernutzungsrecht für die jeweiligen Eigentümer an "ihrem" Haus, vorsieht.*)
VolltextIMRRS 2012, 2011
OLG Bremen, Beschluss vom 29.09.2011 - 1 W 56/11
1. Die Zivilkammer ist auch nach Inkrafttreten des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit berechtigt, einem seiner Mitglieder die Entscheidung als Einzelrichter zu übertragen, wenn der Kostenschuldner gegen die Kostenberechnung eines Notars nach § 156 KO Einwendungen erhebt, wie dies bereits nach altem Recht zulässig war (§ 30 Abs. 1 Satz 3 FGG a. F.). Insoweit ist § 68 Abs. 4 FamFG entsprechend anzuwenden.*)
2. Ein Kostenanspruch des Notars gemäß § 145 Abs. 1 KostO für eine Pfandentlassungserklärung und eine Löschungsbewilligung entsteht nur dann, wenn der in Anspruch genommene Beteiligte den Notar zur Erstellung der Urkunden aufgefordert hat. Die widerspruchslose Entgegennahme der Urkundenentwürfe ohne weitere Äußerung des Beteiligten vermag einen Gebührenanspruch nicht deshalb zu begründen, weil solche Urkunden im Rahmen der weiteren Tätigkeit des Notars erforderlich sind.*)
VolltextIMRRS 2012, 1984
BGH, Urteil vom 15.06.2012 - V ZR 240/11
Ist der Verkäufer eines in der DDR belegenen Grundstücks von seiner Eigentumsverschaffungspflicht frei geworden, weil die Auflassung nach der Grundstücksverkehrsordnung nicht genehmigungsfähig war, kann der Käufer die Übereignung des Grundstücks nach dem Wegfall des Versagungstatbestandes auch dann nicht verlangen, wenn dieses mangels bekannter Erben des Verkäufers gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 7 EntschG i.V.m. § 15 GBBerG in den Entschädigungsfonds des Bundes abzuführen ist (Fortführung von Senat, Urteil vom 25. März 1994 V ZR 171/92, WM 1994, 1250 und Urteil vom 3. Juli 1998 V ZR 268/97, VIZ 1998, 581).*)
VolltextIMRRS 2012, 1926
OLG München, Beschluss vom 27.06.2012 - 34 Wx 71/12
1. Sind Teilungserklärung und Aufteilungsplan, was die Zugehörigkeit eines Raums zum Sondereigentum betrifft, widersprüchlich, so entsteht kein Sondereigentum an diesem Raum.*)
2. Weist das Grundbuch einen in gemeinschaftlichem Eigentum stehenden Raum als Sondereigentum aus, so entsteht insoweit eine inhaltlich unzulässige Eintragung.*)
VolltextIMRRS 2012, 1915
OLG Celle, Beschluss vom 11.05.2012 - 4 W 36/12
Der im Grundbuch eingetragene Widerspruch gegen das Alleineigentum verhindert nur den gutgläubigen Erwerb bei einem Verkauf des Grundstücks, zerstört aber nicht die Vermutungswirkung des § 891 BGB. Der Widerspruch hindert nicht die Eintragung der neuen Eigentümer.*)
VolltextIMRRS 2012, 1906
KG, Beschluss vom 22.05.2012 - 1 W 163/11
1. Zur Umschreibung des Eigentums auf eine ausländische juristische Person ist gegenüber dem Grundbuchamt deren Existenz, Erwerbsfähigkeit sowie die Vertretungsmacht der für sie Handelnden grundsätzlich durch öffentliche Urkunden nachzuweisen. Ist dies wegen der Besonderheiten des auf die juristische Person anzuwenden ausländischen Rechts nicht möglich, können die nach diesem Recht möglichen Nachweise ausreichend sein.*)
2. Dies ist bei der Eintragung eines dänischen Vereins der Fall, weil es in Dänemark ein dem deutschen Vereinsregister vergleichbares Register nicht gibt und die Gründung eines Vereins nicht an besondere Formvorschriften gebunden ist. Deshalb kann die Vorlage einer privatschriftlichen Satzung sowie eines Protokolls über die im Rahmen einer Mitgliederversammlung erfolgte Wahl des vertretungsberechtigten Vorstands zum Nachweis genügen.*)
VolltextIMRRS 2012, 1903
OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.06.2012 - 8 W 228/12
1. Das Interesse der Presse oder des Rundfunks erweist sich als gegenüber dem Persönlichkeitsrecht der im Grundbuch Eingetragenen dann als vorrangig, wenn es sich um eine Frage handelt, die für die Öffentlichkeit von Interesse ist, und wenn die Recherche der Aufbereitung einer ernsthaften und sachbezogenen Auseinandersetzung dient.
2. Das öffentliche Interesse ist bei der Frage, ob innerhalb der Schlecker-Familie möglicherweise Vermögen übertragen und so (auch) vor dem Zugriff der Gläubiger in Sicherheit gebracht wurde, zu bejahen.
3. Die Journalisten dürfen auch nicht auf den Insolvenzverwalter verwiesen werden. Zu dessen Aufgaben gehört es schon nicht, die Öffentlichkeit zu unterrichten.
VolltextIMRRS 2012, 1874
BGH, Urteil vom 24.05.2012 - IX ZR 175/11
1. Die gesetzliche Fälligkeitsfrist eines Erschließungsbeitrags endet mit dem Ablauf desjenigen Tages, welcher durch seine Zahl dem Tag entspricht, an welchem der Beitragsbescheid dem Schuldner bekannt gegeben worden ist. Endet diese Frist mit Ablauf eines Freitags, so verlängert sie sich nicht bis zum nächsten Werktag.*)
2. Der erste Fälligkeitstag ist der Sonnabend, wenn die Fälligkeitsfrist mit Ablauf eines Freitags endet. Der Beitrag wird mit dem Beginn des folgenden Sonntags rückständig. Die Rückstandsfristen des Zwangsversteigerungsrechts enden in diesem Fall mit Ablauf des Werktages, der in dem betreffenden Jahr dem Sonnabend vor Beginn der Rückstandsfrist entspricht.*)
3. Der im Range nach dem bestrangig betreibenden Gläubiger vorgemerkte bedingte Auflassungsanspruch eines Wiederkaufsberechtigten gewährt, wenn die Vormerkung durch den Zuschlag erlischt, in der Zwangsversteigerung des Grundstücks jedenfalls dann ein Anrecht auf die Zuteilung des Übererlöses ohne Abzug des Wiederkaufpreises, wenn diese bedingte Kaufpreisforderung anderweitiger Beschlagnahme unterliegt und die Bedingung nicht ausfällt (hier: Konkursbeschlag über das Vermögen des Wiederverkäufers).*)
4. Die rechtsgestaltende Ausübung des Wiederkaufsrechts unterliegt neben der Ausschlussfrist keiner Verjährung. Der Herausgabeanspruch des Wiederkäufers auf ein verkauftes Grundstück verjährt in zehn Jahren nach Ausübung des Wiederkaufsrechts.*)
VolltextIMRRS 2012, 1802
BGH, Beschluss vom 10.05.2012 - V ZB 279/11
Ein Sondernutzungsrecht kann auch einem Miteigentumsanteil an einer Wohnungs- oder Teileigentumseinheit zugeordnet werden.*)
VolltextIMRRS 2012, 1784
KG, Beschluss vom 14.06.2012 - 1 W 616/11
Haben die Parteien die Verzinsung einer Grundschuld an § 288 Abs. 1 BGB ausgerichtet zugleich aber eine Mindestverzinsung vereinbart, muss bei der Eintragung der Grundschuld neben dem variablen Zinssatz auch der Mindestzinssatz im Grundbuch angegeben werden (Abgrenzung zu BGH, NJW 2006, 1341).*)
VolltextIMRRS 2012, 1771
BGH, Urteil vom 15.05.2012 - X ZR 5/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1688
BGH, Beschluss vom 03.05.2012 - V ZB 258/11
a) Die unrichtig gewordene Eintragung einer Vormerkung kann durch nachträgliche Bewilligung für einen neuen Anspruch verwendet werden, wenn Anspruch, Eintragung und Bewilligung kongruent sind.*)
b) An dieser Übereinstimmung fehlt es, wenn die Vormerkung für einen höchstpersönlichen, nicht vererblichen und nicht übertragbaren Rückübertragungsanspruch des Berechtigten eingetragen ist, die Vormerkung nach der nachfolgenden Bewilligung aber einen anderweitigen, vererblichen Anspruch sichern soll (Fortführung von Senat, BGHZ 143, 175).*)
VolltextIMRRS 2012, 1682
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.06.2012 - 3 Wx 21/12
§ 42 ZVG beschränkt nicht das berechtigte Informationsinteresse des Bietinteressenten auf den Inhalt der Zwangsversteigerungsakten, sondern lässt sein bei Darlegung eines berechtigten Interesses gegenüber dem Grundbuchamt bestehendes Recht auf Grundbucheinsicht nach § 12 Abs. 1 Satz 1 GBO unberührt.*)
VolltextIMRRS 2012, 1670
BGH, Urteil vom 26.04.2012 - IX ZR 136/11
Ist die dingliche Einigung erfolgt und der Eintragungsantrag gestellt, hindert die Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts nicht den Eintritt des Verfügungserfolgs.*)
VolltextIMRRS 2012, 1665
BGH, Beschluss vom 03.05.2012 - V ZB 112/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1586
KG, Beschluss vom 08.03.2012 - 1 W 640/11
Eine nach § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG kraft Gesetzes entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit, die bis zum 31.12.2010 nicht im Grundbuch eingetragen ist, kann nur dann gutgläubig "wegerworben" werden, wenn der Antrag auf Eigentumsumschreibung nach dem 31.12.2010 gestellt wurde.*)
VolltextIMRRS 2012, 1544
OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.01.2012 - 20 W 162/11
Beantragt der Gläubiger die Löschung einer zu seinen Gunsten im Grundbuch eingetragenen Grundschuld an einem Grundstück, nachdem der bisherige Eigentümer das Eigentum durch Dereliktion aufgegeben, eine Aneignung durch den Fiskus oder einen Dritten aber noch nicht erfolgt ist, so ist die Eigentümerzustimmung im Klageweg nach Pflegerbestellung gemäß § 58 ZPO beizubringen.*)
VolltextIMRRS 2012, 1472
OLG Hamm, Beschluss vom 10.08.2011 - 15 W 557/10
Der beschränkte Maßstab für die Auslegung von Grundbucheintragungen lässt es ohne ausdrückliche Anhaltspunkte in der in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung nicht zu, den Inhalt eines Dauerwohnrechts i. S. des § 33 WEG dahin auszulegen, dass das Recht befristet durch den Tod des Berechtigten bestellt werden soll(te).
VolltextIMRRS 2012, 1467
OLG München, Beschluss vom 11.05.2012 - 34 Wx 137/12
Für die Eintragung eines bisher nicht gebuchten ("schuldrechtlichen") Sondernutzungsrechts (hier: Pkw-Stellplatz) im Grundbuch eines Wohnungseigentums ist bei bestehender Wohnungseigentümergemeinschaft die Mitwirkung aller Wohnungseigentümer in Form der Bewilligung erforderlich.*)
VolltextIMRRS 2012, 1430
BGH, Urteil vom 11.04.2012 - XII ZR 48/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 1424
OLG Celle, Beschluss vom 04.05.2012 - 4 W 82/12
Die Begründung von Wohnungseigentum bedarf auch nach Einführung des Rangklassenprivilegs für Wohngeldansprüche nicht der Zustimmung der Gläubiger, deren Grundpfandrechte auf dem ganzen Grundstück lasten.*)
VolltextIMRRS 2012, 1365
BGH, Beschluss vom 30.03.2012 - V ZB 185/11
Kommunale Abgaben für die Wasserversorgung ruhen im Land Baden-Württemberg nicht ohne weiteres als öffentliche Last auf dem Grundstück, sondern nur dann, wenn die zugrunde liegende kommunale Satzung sie als grundstücksbezogene Benutzungsgebühren ausgestaltet hat.*)
VolltextIMRRS 2012, 1321
OLG München, Beschluss vom 21.02.2012 - 34 Wx 46/12
Zur Auslegung eines Gemeinderatsbeschlusses, der den Ersten Bürgermeister einer bayerischen Gemeinde (allgemein) ermächtigt, ein bestimmtes Grundstücksgeschäft "zu protokollieren", im Hinblick auf eine Finanzierungsgrundschuld.*)
VolltextIMRRS 2012, 1315
OLG Hamm, Beschluss vom 07.12.2011 - 15 W 26/11
1. Wird der Antrag auf Berichtigung einer Eintragung mit einer Zwischenverfügung dahin beanstandet, der geltend gemachte Nachweis der ursprünglichen Unrichtigkeit der Eintragung sei noch nicht hinreichend geführt, so ist eine dagegen gerichtete Beschwerde nach § GBO § 71 Abs. GBO § 71 Absatz 2 S. 1 GBO unzulässig.*)
2. Eine Zwangshypothek, die objektiv unter Verstoß gegen § INSO § 89 Abs. INSO § 89 Absatz 1 InsO nach Insolvenzeröffnung im Grundbuch eingetragen worden ist, kann nach § GBO § 22 GBO aufgrund nachgewiesener Unrichtigkeit des Grundbuchs gelöscht werden.*)
VolltextIMRRS 2012, 1250
BGH, Beschluss vom 02.02.2012 - V ZB 159/11
§ 74b ZVG ist auch anwendbar, wenn das Grundstück mit mehreren gleichrangigen Grundschulden belastet ist und einer dieser Gläubiger Meistbietender bleibt; die Höhe seines nach dieser Bestimmung maßgeblichen Ausfallbetrags errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Nominalwert seiner Grundschuld und dem auf ihn entfallenden Anteil an dem bereinigten Erlös (Ergänzung des Senatsurteils vom 14. Oktober 1966 - V ZR 206/63, BGHZ 46, 107 ff.).*)
VolltextIMRRS 2012, 1166
BGH, Urteil vom 09.03.2012 - V ZR 61/11
Wer am 3. Oktober 1990 fälschlicherweise im Grundbuch als Eigentümer eingetragen gewesen ist, hat mit Ablauf der Ausschlussfristen nach Art. 237 § 2 EGBGB das Eigentum an dem Grundstück nicht erworben, wenn am 3. Oktober 1990 auch der wahre Eigentümer auf einem anderen Grundbuchblatt eingetragen war.*)
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