Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1144 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2016
IMRRS 2016, 0923OLG München, Beschluss vom 20.04.2016 - 34 Wx 340/15
Die Ankündigung des Grundbuchamts, ein eingetragenes Recht (Bebauungsbeschränkung) zu löschen, ist mit der Beschwerde nicht anfechtbar.*)
VolltextIMRRS 2016, 0929
OLG München, Beschluss vom 11.05.2016 - 34 Wx 73/15
1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann als (Mit-)Eigentümerin von Grundbesitz in das Grundbuch eingetragen werden (Anschluss an BGH, Urteil vom 18.03.2016 - V ZR 75/15, IMR 2016, 242).*)
2. Offen bleibt, ob das Grundbuchamt den Verwaltungscharakter des Erwerbsgeschäfts zu prüfen hat. Stellt sich nach dem Inhalt der Urkunde der Erwerb als Verwaltungsmaßnahme dar, kann der Nachweis jedenfalls im Rahmen der freien Beweiswürdigung als geführt angesehen werden*)
VolltextIMRRS 2016, 0924
OLG München, Beschluss vom 15.04.2016 - 34 Wx 34/16
1. Hat das Grundbuchamt aufgrund eines wegen der Zug um Zug zu erbringenden Gegenleistung unbestimmten Zahlungstitels eine Zwangshypothek eingetragen, so liegt der Vollstreckungsmaßnahme zwar ein wirkungsgeminderter, aber kein unwirksamer Titel zugrunde. Dies hat nicht die Nichtigkeit der Vollstreckungsmaßnahme zur Folge.*)
2. Eine unter Verstoß gegen die speziellen Vollstreckungsvoraussetzungen bei einer Zug-um-Zug-Verurteilung eingetragene Zwangshypothek ist nicht nichtig.*)
VolltextIMRRS 2016, 0913
OLG München, Beschluss vom 20.04.2016 - 34 Wx 127/16
Zum Recht auf Grundbucheinsicht eines Pressevertreters nach Darlegung des Einsichtsinteresses (hier bejaht für Recherchen über Eigentums- und Vermögensverhältnisse von Personen im Umfeld einer "Wehrsportgruppe").*)
VolltextIMRRS 2016, 0898
KG, Beschluss vom 29.03.2016 - 1 W 907/15
Für die Grundbuchberichtigung nach dem Tod eines im Grundbuch eingetragenen GbR-Gesellschafters bedarf es keiner Vorlage des Gesellschaftsvertrags, wenn die Erbfolge in der Form des § 35 GBO nachgewiesen ist und sowohl die Erben als auch die weiteren im Grundbuch eingetragenen Gesellschafter die Berichtigung gemäß §§ 19, 29 Abs. 1 S. 1 GBO bewilligen.*)
VolltextIMRRS 2016, 0902
OLG München, Beschluss vom 15.04.2016 - 34 Wx 37/16
Im Vollstreckungstitel als Nebenforderung ausgewiesene Zinsen können bei Eintragung der Zwangshypothek nicht als Teil der Hauptsache mit dem kapitalisierten Betrag des im Eintragungszeitpunkt bestehenden Rückstands eingetragen werden.*)
VolltextIMRRS 2016, 0900
OLG München, Beschluss vom 20.04.2016 - 34 Wx 407/15
Die Gestattung von Grundbucheinsicht an einen Pressevertreter setzt voraus, dass das Rechercheinteresse in tatsächlicher Sicht hinreichend konkret dargelegt wird und sich aus der Sachverhaltsdarstellung ergibt, dass die beantragte Grundbucheinsicht auf die Beschaffung journalistisch verwertbarer Informationen abzielt und daher als Teil der publizistischen Vorbereitungstätigkeit dem Schutzbereich der Pressefreiheit zuzuordnen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.10.2000 - 1 BvR 1521/00). Im konkreten Fall verneint für Recherchen "u. a. in Belangen von öffentlichem Interesse aufgrund gesundheits- und Umweltgefahren im Zusammenhang mit ehemaligen militärischen Liegenschaften" und "Begleitung" einer Person in einem Verfahren gegen die öffentliche Hand.*)
VolltextIMRRS 2016, 0853
BGH, Beschluss vom 21.01.2016 - V ZB 19/15
Ein nichtrechtsfähiger Verein kann nicht allein unter seinem Namen in das Grundbuch eingetragen werden.*)
VolltextIMRRS 2016, 0828
KG, Beschluss vom 03.05.2016 - 1 W 507/15
Die Stellung als Mitglied des Aufsichtsbeirats eines eingetragenen Vereins kann im Grundbuchverfahren nicht entsprechend § 26 Abs. 3 WEG durch eine Niederschrift über den Bestellungsbeschluss nachgewiesen werden, bei der Unterschriften öffentlich beglaubigt sind.*)
VolltextIMRRS 2016, 0827
KG, Beschluss vom 19.04.2016 - 1 W 1006/15
Haben sich die Miteigentümer eines Grundstücks gegenseitig Vorkaufsrechte an den Miteigentumsanteilen der jeweils anderen Miteigentümer eingeräumt und hat einer von ihnen seinen Anteil an einen anderen Miteigentümer veräußert, kann die Löschung des Vorkaufsrechts des ausgeschiedenen Miteigentümers wegen Unrichtigkeit in Betracht kommen, wenn die Vorkaufsrechte ausschließlich deshalb eingeräumt worden waren, um das Eindringen nicht erwünschter Dritter zu verhindern.*)
VolltextIMRRS 2016, 0818
OLG München, Beschluss vom 15.03.2016 - 34 Wx 3/16
1. Ein Grundstück kann nicht mit mehreren Vorkaufsrechten belastet werden, die alle den gleichen Rang haben und jeweils einen auf die Verschaffung des Eigentums am gesamten Grundstück gerichteten Anspruch sichern, wenn Vereinbarungen zur Vermeidung von Kollisionen fehlen. Dies gilt ebenso, wenn bei Rechtsbestellung die subjektiv-dingliche Berechtigung jeweils derselben Person zustand.*)
2. Die Eintragung derartiger Rechte im Grundbuch ohne Kollisionsvereinbarung ist unzulässig und führt zur Amtslöschung.*)
VolltextIMRRS 2016, 0782
OLG München, Beschluss vom 09.12.2015 - 34 Wx 281/15
1. Bewilligungsberechtigt ist derjenige, der im Zeitpunkt der Eintragung Inhaber des betroffenen Rechts ist.*)
2. Fehlen (u. a.) noch Eintragungsbewilligungen unmittelbar Betroffener, scheidet eine Zwischenverfügung nach § 18 Abs. 1 GBO aus.*)
VolltextIMRRS 2016, 0763
BGH, Beschluss vom 21.01.2016 - V ZB 43/15
Das Erlöschen eines für den ersten Verkaufsfall bestellten und nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleibenden dinglichen Vorkaufsrechts für einen Miteigentümer an dem Miteigentumsanteil des anderen Miteigentümers kann dem Grundbuchamt nicht durch den Zuschlagsbeschluss nachgewiesen werden, durch den der verpflichtete Miteigentümer das Grundstück in dem Zwangsversteigerungsverfahren zur Auseinandersetzung der Gemeinschaft erwirbt.*)
VolltextIMRRS 2016, 0735
OLG München, Beschluss vom 10.12.2015 - 34 Wx 363/15
1. Voraussetzungen für die Löschung eines Geh- und Fahrtrechts auf einem abgeschriebenen Grundstücksteil.*)
2. Angaben des Vermessungsamts in Veränderungsnachweisen, dass eine Dienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht) an einem von einer Flächenveränderung betroffenen Grundstück künftig an bestimmten Flurstücken lastet, während andere Teilflächen frei werden, erbringen nicht ohne weiteres für die als frei geworden bezeichnete Fläche den Unrichtigkeitsnachweis.*)
VolltextIMRRS 2016, 0728
OLG München, Beschluss vom 03.02.2016 - 34 Wx 290/15
Behält sich der Übergeber von Grundbesitz an diesem den uneingeschränkten oder hinsichtlich des Nutzungsziehungsrechts nur unmaßgeblich beschränkten Nießbrauch vor, so kann der Nießbrauch nicht unter der Bezeichnung als Leibgeding im Grundbuch eingetragen werden.*)
VolltextIMRRS 2016, 0717
OLG München, Beschluss vom 20.11.2015 - 34 Wx 475/14
1. Auslegung und Umfang einer Vollmacht zum Rangrücktritt.*)
2. Führt die Auslegung einer sprachlich/grammatikalisch ungenauen Textfassung nicht zu einem eindeutigen Ergebnis, so gilt der Grundsatz, dass der geringere Umfang der Vollmacht anzunehmen ist.*)
VolltextIMRRS 2016, 0699
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.02.2016 - 11 Wx 92/15
1. Der Geschäftswert einer Grundbucheintragung nach Teilungsversteigerung richtet sich jedenfalls dann nach dem Verkehrswert, wenn dieser höher ist als das Meistgebot.*)
2. Dem Gesamthandseigentümer kommt bei einer alleinigen Eintragung im Grundbuch nach Teilungsversteigerung die Geschäftswertprivilegierung nach § 70 GNotKG zugute.*)
VolltextIMRRS 2016, 0901
OLG München, Beschluss vom 28.04.2015 - 34 Wx 378/15
1. Zur Grundbuchberichtigung bei "vertauschten" Wohnungen in einer Wohnanlage (im Anschluss an Senat vom 12.3.2014, 34 Wx 467/13 = RNotZ 2014, 434).*)
2. Soll die Berichtigung des Grundbuchs hinsichtlich der Eigentümerstellung auf Grund Berichtigungsbewilligung(en) vollzogen werden, erfordert dies die schlüssige Darlegung, dass das Grundbuch derzeit unrichtig ist und durch die bewilligte Berichtigung auch wirklich richtig wird. Die notwendigen Angaben unterliegen der Form des § 29 GBO. Ist ein schlüssiger Vortrag gebracht, so hat das Grundbuchamt grundsätzlich von dessen Richtigkeit auszugehen und kann keine weiteren Beweise verlangen. Die Grenze bildet das Legalitätsprinzip, d. h. der Eintragungsantrag darf nur bei auf Tatsachen begründeter sicherer Kenntnis davon abgelehnt werden, dass eine Unrichtigkeit nicht vorliegt und/oder die begehrte Eintragung das Grundbuch nicht richtig machen würde.*)
VolltextIMRRS 2016, 0726
BGH, Urteil vom 08.04.2016 - V ZR 73/15
Die zur Bestellung eines dinglichen Vorkaufsrechts gemäß § 873 BGB erforderliche Einigung muss, anders als das Verpflichtungsgeschäft, nicht notariell beurkundet werden (insoweit Aufgabe von BGH, Urteil vom 07.11.1990 - XII ZR 11/89, NJW-RR 1991, 205, 206).*)
VolltextIMRRS 2016, 0716
OLG München, Beschluss vom 21.12.2015 - 34 Wx 349/15
Zur Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen Kostenausspruch in der einen Antrag zurückweisenden Entscheidung des Grundbuchamts bei Unzulässigkeit des Rechtsmittels in der Hauptsache.*)
VolltextIMRRS 2016, 0715
OLG München, Beschluss vom 14.01.2016 - 34 Wx 389/15
1. Zum Rechtserwerb und zur Eintragung der Gemeinde als Eigentümerin aufgrund Ersuchens nach Ausübung eines gesetzlichen Vorkaufsrechts.*)
2. Wird im Beschwerdeweg die Eintragung eines Amtswiderspruchs verfolgt, so ist beschwerdeberechtigt nur, wer, falls die Eintragung unrichtig wäre, nach § 894 BGB einen Anspruch auf Berichtigung des Grundbuchs hätte, zu dessen Gunsten also der Widerspruch gebucht werden müsste. Bei einer unrichtigen Eigentümereintragung ist demnach beschwerdeberechtigt nur der wahre Eigentümer, nicht aber ein Käufer, dessen Erwerb aufgrund Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts scheitert.*)
VolltextIMRRS 2016, 0698
OLG Nürnberg, Beschluss vom 14.12.2015 - 15 W 2277/15
Zur Geschäftswertfestsetzung im Grundbuchverfahren bei Namensberichtigung des Eigentümers nach formwechselnder Umwandlung (hier einer KG in eine GmbH).*)
VolltextIMRRS 2016, 0714
OLG München, Beschluss vom 14.01.2016 - 34 Wx 383/15
1. Zum Rechtserwerb und zur Eintragung der Gemeinde als Eigentümerin aufgrund Ersuchens nach Ausübung eines gesetzlichen Vorkaufsrechts.*)
2. Wird im Beschwerdeweg die Eintragung eines Amtswiderspruchs verfolgt, so ist beschwerdeberechtigt nur, wer, falls die Eintragung unrichtig wäre, nach § 894 BGB einen Anspruch auf Berichtigung des Grundbuchs hätte, zu dessen Gunsten also der Widerspruch gebucht werden müsste. Bei einer unrichtigen Eigentümereintragung ist demnach beschwerdeberechtigt nur der wahre Eigentümer, nicht aber ein Käufer, dessen Erwerb aufgrund Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts scheitert.*)
VolltextIMRRS 2016, 0690
OLG München, Beschluss vom 30.11.2015 - 34 Wx 70/15
Ein identitätswahrender Formwechsel einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in eine GmbH & Co. KG hat nur eine Richtigstellung des Grundbuchs zur Folge. Der Voreintragung der GmbH als aufgenommener Gesellschafter bedarf es nicht.*)
VolltextIMRRS 2016, 0659
OLG Naumburg, Beschluss vom 14.09.2015 - 12 Wx 41/15
1. Die Absicht, den Namen des Grundstückseigentümers zu erfahren, um mit ihm Kontakt aufzunehmen wegen eines eventuellen Verkaufs des Grundstücks, begründet kein berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht, solange nicht dargelegt ist, dass bereits Kaufvertragsverhandlungen stattfinden.*)
2. Grundbucheinsicht ist im nachbarlichen Verhältnis nur zu gewähren, wenn konkrete, in der räumlichen Nähe begründete Umstände dargelegt werden, aus denen das Interesse abgeleitet wird. Dies kommt u. a. dann in Betracht, wenn unter Grundstücksnachbarn eine Einigung wegen der Beseitigung von Gefahren durch Bäume im Grenzbereich gefunden werden soll.*)
VolltextIMRRS 2016, 0643
OLG München, Beschluss vom 11.01.2016 - 34 Wx 317/15
Lastet eine Dienstbarkeit, ohne dass ihr Ausübungsbereich erweitert wurde, aufgrund Pfanderstreckung bei Bestandteilszuschreibung an der Fläche des Gesamtgrundstücks, so kann nach Wegvermessung einer Teilfläche diese nach Maßgabe amtlicher Fortführungsnachweise auf Antrag lastenfrei abgeschrieben werden, wenn sie vom Ausübungsbereich der Dienstbarkeit nicht erfasst ist.*)
VolltextIMRRS 2016, 0644
OLG München, Beschluss vom 10.02.2016 - 34 Wx 330/15
1. Der aus einer Vormerkung Berechtigte ist mangels Rechtsbeeinträchtigung nicht beschwerdebefugt, wenn das Grundbuchamt dessen Anregung auf Eintragung eines Amtswiderspruchs zurückweist.*)
2. Zur Einlegung der Beschwerde gegen die die angeregte Amtslöschung ablehnende Entscheidung des Grundbuchamts ist der Vormerkungsberechtigte nicht befugt, wenn sein schuldrechtlicher Verschaffungsanspruch durch die Sachbehandlung des Grundbuchamts auch nicht mittelbar nachteilig beeinflusst ist.*)
VolltextIMRRS 2016, 0642
OLG München, Beschluss vom 24.02.2016 - 34 Wx 394/15
Eine Anhörungsrüge ist nicht formgerecht eingelegt, wenn der Rügeschrift mit Blick auf die rechtliche Begründung der Beschwerdeentscheidung nichts für eine Entscheidungserheblichkeit des als übergangen gerügten tatsächlichen Vorbringens entnommen werden kann.*)
VolltextIMRRS 2016, 0593
OLG München, Beschluss vom 02.02.2016 - 34 Wx 20/16
1. Der Senat hält an seiner Ansicht fest, dass bei der Eintragung einer Zwangshypothek aufgrund eines Titels, der einen Rechtsanwalt in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter legitimiert, nur dieser ohne den Zusatz "als Insolvenzverwalter (über das Vermögen ...)" als Berechtigter im Grundbuch auszuweisen ist (Fortführung der Rechtsprechung von OLG München, 18.06.2012 - 34 Wx 90/12, IBRRS 2012, 4929 = IMRRS 2012, 3414).*)
2. Ungeachtet dessen kann sich die Beschwerde eines Schuldners, der die Eintragung wegen eines entsprechenden Zusatzes beanstandet, hierauf regelmäßig nicht erfolgreich stützen.*)
VolltextIMRRS 2016, 0585
OLG Hamm, Beschluss vom 15.12.2015 - 15 W 499/15
1. Gegen die eigene Eintragung als Eigentümer ist die Beschwerde mit dem Ziel der Wiedereintragung der vorher eingetragenen Person im Wege der Grundbuchberichtigung zulässig.*)
2. Zum Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs, die durch die Eintragung einer Person aufgrund eines Identitätsdiebstahls eingetreten ist.*)
VolltextIMRRS 2016, 0536
OLG München, Beschluss vom 04.02.2016 - 34 Wx 396/15
1. Zur Bezeichnung einer bestimmten zur Sondernutzung zugewiesenen Fläche kann auf einen Lageplan Bezug genommen werden, der nicht der Aufteilungsplan ist.*)
2. Auch wenn der Lageplan für die zugewiesene Fläche vom Aufteilungsplan abweicht, bedingt dies im Bereich gemeinschaftlichen Eigentums nicht die Unzulässigkeit der Vereinbarung (hier: in Gemeinschaftseigentum stehender Keller mit Raum in nachträglich ausgekragtem Gebäude).*)
VolltextIMRRS 2016, 0552
OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.10.2015 - 20 W 302/15
Die teilrechtsfähige Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann grundsätzlich als Vollstreckungsgläubigerin einzutragende Berechtigte einer Zwangshypothek sein. Die Voraussetzungen der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek zugunsten einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ergeben sich aus § 47 Abs. 2 GBO. Eintragungsgrundlage ist im Falle der Zwangshypothek allein der Vollstreckungstitel nur auf die Gesellschaft, ohne auch deren Gesellschafter vollständig auszuweisen, ist die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek auf dieser Grundlage nicht möglich.*)
VolltextIMRRS 2016, 0479
LG Berlin, Urteil vom 06.02.2015 - 11 O 39/14
1. Inhaber eines Ausgleichsanspruch im Sinne von § 9 Abs. 3 GBBerG in derjenige, in dessen Eigentum das Grundstück im Zeitpunkt der gesetzlichen Begründung der persönlichen Dienstbarkeit stand. Ob ein Eigentumswechsel später erfolgt, ist unerheblich.
2. Maßgeblich für die Bemessung der Entschädigung ist der Umfang der Inanspruchnahme und die sich hieraus ergebende Beeinträchtigung und Einschränkung der Nutzbarkeit des Grundstücks, wobei es auf die tatsächlichen Nachteile und Nutzbarkeitsbeschränkungen ankommt.
3. Ist eine Nutzung des Grundstücks infolge der Beeinträchtigung nicht möglich, so kann die Entschädigung auch dem vollen Grundstückswert betragen.
VolltextIMRRS 2016, 0470
OLG Hamm, Beschluss vom 05.01.2016 - 15 W 398/15
Ein Innenhof kann nach den konkreten Gegebenheiten des zu beurteilenden Einzelfalls als sondereigentumsfähig gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 WEG anzusehen sein.*)
VolltextIMRRS 2016, 0477
KG, Beschluss vom 15.03.2016 - 1 W 79/16
Ein WEG-Beschluss, durch den gleichzeitig ein Verwalter und sein Stellvertreter bestellt werden, kann hinsichtlich der Bestellung des (Haupt-)Verwalters wirksam sein.*)
VolltextIMRRS 2016, 0468
OLG München, Beschluss vom 14.10.2015 - 34 Wx 187/14
1. Ist dem Grundbuchamt die Berechtigung zur Vertretung einer ausländischen juristischen Person nachzuweisen, von der eine Löschungsbewilligung abgegeben wird, kann die Bescheinigung nach § 32 GBO nicht von einem ausländischen Notar und nicht unter Bezugnahme auf nicht näher bezeichnete Unterlagen erfolgen.*)
2. Ist eine Löschungsbewilligung auch von einem Prokuristen einer deutschen Zweigniederlassung namens einer ausländischen Zweigniederlassung eines britischen Unternehmens abgegeben, so genügt eine Bescheinigung des deutschen Notars über die dem deutschen Handelsregister entnommene Stellung des Handelnden als Prokurist nicht zum Nachweis der Vertretungsbefugnis, da das britische Recht keine Prokura kennt.*)
VolltextIMRRS 2016, 0450
KG, Beschluss vom 07.01.2016 - 1 W 1039/15
Ist dem Insolvenzverwalter unter Bezugnahme auf §§ 93 InsO, 727 ZPO eine Vollstreckungsklausel erteilt worden, kann der Nachweis der Zustellung dieser Klausel nebst öffentlich beglaubigter Abschrift der Bestallungsurkunde zur Eintragung einer Sicherungshypothek im Grundbuch ausreichend sein.*)
VolltextIMRRS 2016, 0452
OLG München, Beschluss vom 12.11.2015 - 34 Wx 259/15
Der Geschäftswert der Eigentumsumschreibung in Bezug auf ein Grundstück richtet sich nach dem Kaufpreis des Grundstücks, wobei der Wert vorbehaltener Nutzungen hinzuzurechnen ist. Der Wert eines vorbehaltenen Nießbrauchs bemisst sich nach dem zehnfachen Jahreswert.
VolltextIMRRS 2016, 0454
OLG München, Beschluss vom 10.02.2016 - 34 Wx 337/15
Zur Vollstreckung rückständiger Beitragsforderungen einer bundesunmittelbaren Körperschaft öffentlichen Rechts durch Eintragung von Zwangssicherungshypotheken.*)
VolltextIMRRS 2016, 0414
OLG München, Beschluss vom 11.01.2016 - 34 Wx 333/15
1. Die allgemeinen Grundsätze über die Zulässigkeit von Grundbucheinsicht finden auch im Verhältnis zwischen den Sondereigentümern einer Wohnungseigentümergemeinschaft Anwendung.*)
2. Inhaber eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Einräumung des Eigentums oder eines dinglichen Rechts am Grundstück haben regelmäßig ein aus ihrer Rechtsstellung fließendes, berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht.*)
3. Berechtigte Zweifel am Fortbestehen eines das Einsichtsinteresse begründenden Anspruchs können eine Glaubhaftmachung erfordern; an die Annahme eines konkludent erklärten Verzichts des Berechtigten sind aber strenge Anforderungen zu stellen.*)
VolltextIMRRS 2016, 0395
OLG Rostock, Beschluss vom 21.08.2015 - 3 W 173/13
1. Da eine Vormerkung selbst nicht gepfändet werden kann, sondern nur der durch sie gesicherte Anspruch, kommt es für die Wirkung der Pfändung darauf an, ob der durch die Vormerkung gesicherte Anspruch von der Pfändung betroffen ist.*)
2. Die Pfändung des Anwartschaftsrechts kann bei der Eigentumsvormerkung erst dann im Grundbuch eingetragen werden, wenn die Auflassung in grundbuchrechtlicher Form nachgewiesen ist.*)
VolltextIMRRS 2016, 0394
OLG München, Beschluss vom 25.02.2016 - 34 Wx 385/15 Kost
Der gebührenrechtliche Wert für die Eintragung einer Mieterdienstbarkeit im Grundbuch berechnet sich nach dem Bruttobetrag des als Gegenleistung für die abgesicherte schuldrechtliche Nutzungsgestattung vereinbarten Mietzinses auch dann, wenn der Mieter zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.*)
VolltextIMRRS 2016, 0368
KG, Beschluss vom 08.12.2015 - 1 W 884/15
§ 44 Abs. 2 Satz 2 GBO, wonach bei der Eintragung von Dienstbarkeiten und Reallasten der Inhalt des Rechts im Eintragungstext lediglich schlagwortartig bezeichnet werden soll, richtet sich an das Grundbuchamt und konkretisiert dessen Amtspflichten bei der Eintragung entsprechender Rechte. In der in Bezug zu nehmenden Bewilligung muss eine solche schlagwortartige Bezeichnung nicht enthalten sein.*)
VolltextIMRRS 2016, 0371
KG, Beschluss vom 08.12.2015 - 1 W 887/15
§ 44 Abs. 2 Satz 2 GBO, wonach bei der Eintragung von Dienstbarkeiten und Reallasten der Inhalt des Rechts im Eintragungstext lediglich schlagwortartig bezeichnet werden soll, richtet sich an das Grundbuchamt und konkretisiert dessen Amtspflichten bei der Eintragung entsprechender Rechte. In der in Bezug zu nehmenden Bewilligung muss eine solche schlagwortartige Bezeichnung nicht enthalten sein.*)
VolltextIMRRS 2016, 0370
KG, Beschluss vom 08.12.2015 - 1 W 886/15
§ 44 Abs. 2 Satz 2 GBO, wonach bei der Eintragung von Dienstbarkeiten und Reallasten der Inhalt des Rechts im Eintragungstext lediglich schlagwortartig bezeichnet werden soll, richtet sich an das Grundbuchamt und konkretisiert dessen Amtspflichten bei der Eintragung entsprechender Rechte. In der in Bezug zu nehmenden Bewilligung muss eine solche schlagwortartige Bezeichnung nicht enthalten sein.*)
VolltextIMRRS 2016, 0369
KG, Beschluss vom 08.12.2015 - 1 W 885/15
§ 44 Abs. 2 Satz 2 GBO, wonach bei der Eintragung von Dienstbarkeiten und Reallasten der Inhalt des Rechts im Eintragungstext lediglich schlagwortartig bezeichnet werden soll, richtet sich an das Grundbuchamt und konkretisiert dessen Amtspflichten bei der Eintragung entsprechender Rechte. In der in Bezug zu nehmenden Bewilligung muss eine solche schlagwortartige Bezeichnung nicht enthalten sein.*)
VolltextIMRRS 2016, 0347
OLG Bamberg, Urteil vom 12.02.2015 - 8 W 2/15
1. Die Eröffnung eines ausländischen Insolvenzverfahrens ist im Inland grundsätzlich anerkannt. Daraus folgt, dass sich die Wirkungen des ausländischen Insolvenzverfahrens auf das Inland erstrecken, ohne dass es eines gesonderten Anerkennungsfeststellungsverfahren bedarf.
2. Das Grundbuchamt kann zum Nachweis der Bewilligungsbefugnis der Insolvenzverwalter nicht die Durchführung eines Anerkenntnisverfahrens durch ein nationales Insolvenzgericht verlangen.
VolltextIMRRS 2016, 0308
KG, Beschluss vom 21.01.2016 - 1 W 6/16
Der Gläubiger einer Wohnungseigentumsgemeinschaft kann ein berechtigtes Interesse an der Erteilung vollständiger Grundbuchauszüge der einzelnen Wohnungseigentümer haben. Einen Vollstreckungstitel muss er hierzu noch nicht erlangt haben.*)
VolltextIMRRS 2016, 0292
OLG Nürnberg, Beschluss vom 26.01.2016 - 15 W 1608/15
1. Der schuldrechtliche Anspruch auf Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (Einräumungsanspruch) kann grundsätzlich nicht an einen Dritten abgetreten werden.*)
2. Etwas anderes gilt dann, wenn sich der Grundstückseigentümer durch unechten Vertrag zugunsten Dritter gegenüber dem Versprechensempfänger verpflichtet hat, die Dienstbarkeit für einen Dritten zu bestellen, und die Abtretungsmöglichkeit schuldrechtlich vereinbart wurde.*)
3. Der einen Dritten begünstigende Einräumungsanspruch kann durch Vormerkung gesichert werden.*)
4. Der Umstand, dass die Person und Zahl der Drittbegünstigten noch nicht bekannt ist, steht der Eintragung der Vormerkung nicht entgegen, weil das grundbuchmäßige Erfordernis der genauen Bezeichnung des Anspruchsinhabers (Bestimmtheitserfordernis) nur für den Versprechensempfänger und nicht für die Drittbegünstigen gilt.*)
VolltextIMRRS 2016, 0315
BGH, Urteil vom 04.12.2015 - V ZR 202/14
Ist der vormerkungswidrig Eingetragene mit der Erfüllung des Zustimmungsanspruchs nach § 888 Abs. 1 BGB in Verzug, haftet er gemäß § 280 Abs. 1 u. 2, § 286 BGB und gemäß § 288 BGB auf Ersatz des Verzögerungsschadens (teilweise Aufgabe von BGH, 19.01.1968 - V ZR 190/64, BGHZ 49, 263).*)
Volltext