Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1128 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IMRRS 2011, 2906OLG München, Beschluss vom 05.08.2010 - 27 Wx 45/10
Die Verpflichtung des Eigentümers dem Versprechensempfänger, mehrere beschränkte persönliche Dienstbarkeiten gleichen Inhalts zugunsten beliebiger vom Versprechensempfänger benannter Dritter zu bestellen, kann durch eine Vormerkung gesichert werden.
VolltextIMRRS 2011, 2880
OLG München, Beschluss vom 09.08.2011 - 34 Wx 248/11
Zum grundbuchmäßigen Nachweis der Aufhebung einer Veräußerungsbeschränkung (§ 12 WEG) durch Eigentümerbeschluss.*)
VolltextIMRRS 2011, 2838
KG, Beschluss vom 14.07.2011 - 1 W 193/11
Erwirbt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Grundstücks- oder Wohnungseigentum, reicht es für die Eintragung des Eigentumswechsels in das Grundbuch aus, wenn die GbR und ihre Gesellschafter in der notariellen Auflassungsverhandlung benannt sind und die für die GbR Handelnden erklären, dass sie deren alleinige Gesellschafter sind; weiterer Nachweise der Existenz, der Identität und der Vertretungsverhältnisse dieser GbR bedarf es gegenüber dem Grundbuchamt nicht (Anschluss an BGH, NJW 2011, 1958).*)
VolltextIMRRS 2011, 2826
OLG München, Beschluss vom 15.06.2011 - 34 Wx 158/10
Beim Erwerbsgeschäft einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bedarf es - von Ausnahmen abgesehen - über deren Benennung und Bezeichnung ihrer Gesellschafter in der notariellen Auflassungsverhandlung hinaus keiner Nachweise zu Existenz, Identität und ihrer Vertretung (Anschluss an BGH vom 28.4.2011, V ZB 194/10 = ZIP 2011, 1003; Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung, zuletzt Beschluss vom 4.4.2011, 34 Wx 159/10).*)
VolltextIMRRS 2011, 2807
BGH, Beschluss vom 19.09.2011 - V ZB 321/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 2794
BGH, Beschluss vom 16.09.2011 - V ZB 63/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 2756
OLG Oldenburg, Beschluss vom 17.03.2011 - 12 W 50/11
1. Zur Bemessung des Geschäftswerts für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit betreffend den Betrieb einer Photovoltaikanlage, wenn die Dienstbarkeit zugunsten des finanzierenden Darlehensgläubigers eingetragen wird.
2. Der Geschäftswert für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit betreffend den Betrieb einer von Grundstückseigentümer betriebenen Photovoltaikanlage bemisst sich, wenn die Dienstbarkeit zu Gunsten des finanzierenden Darlehensgläubigers eingetragen wird, nach der Höhe des Darlehens.
VolltextIMRRS 2011, 2750
KG, Beschluss vom 02.08.2011 - 1 W 243/11
Die Voreintragung des Berechtigten ist nicht entsprechend § 40 Abs. 1 GBO entbehrlich, wenn der Erbe nicht die Übertragung des Grundstücks, sondern zunächst nur eine Auflassungsvormerkung zugunsten eines Erwerbers verbunden mit einer Belastung des Grundstücks eintragen lassen will.*)
VolltextIMRRS 2011, 2749
OLG Hamm, Beschluss vom 17.08.2011 - 15 W 242/11
1. Gegen die Verfügung des Grundbuchamtes, durch die einem Beteiligten die Verpflichtung zur Vornahme bestimmter Handlungen gem. § 82 S. 1 GBO auferlegt wird, ist die Beschwerde nach § 71 Abs. 1 GBO statthaft (Abweichung von OLG München FGPrax 2010, 122).*)
2. Die Verpflichtung eines Beteiligten aus § 82 S. 1 GBO ist erschöpft, wenn er einer Aufforderung des Grundbuchamtes folgend einen Antrag gestellt hat, der zu einer berichtigenden Eintragung im Grundbuch geführt hat.*)
3. Hat das Grundbuchamt diese Eintragung unter Verletzung gesetzlicher Vorschriften vorgenommen, kann es nicht den ursprünglich verpflichteten Beteiligten auf die Beibringung weiterer Nachweise (hier betr. den Eintritt einer Nacherbfolge) in Anspruch nehmen, sondern ist darauf beschränkt, gem. § 53 Abs. 1 S. 1 GBO einen Amtswiderspruch einzutragen, nachdem es die dazu erforderlichen eigenen Ermittlungen zur fortbestehenden Unrichtigkeit des Grundbuchs durchgeführt hat.*)
VolltextIMRRS 2011, 2734
OLG München, Beschluss vom 30.09.2011 - 34 Wx 418/11
Beinhaltet der Vollstreckungstitel (das Urteil) als Gläubigerin eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, ohne auch ihre (alle) Gesellschafter auszuweisen, eignet sich dieser nicht zur Eintragung einer Zwangshypothek. Die fehlende (oder ungenügende) Bezeichnung der Gesellschafter im vorgelegten Titel ist nicht in jedem Fall ein unbehebbarer Mangel.*)
VolltextIMRRS 2011, 2733
OLG München, Beschluss vom 30.09.2011 - 34 Wx 356/11
1. Zum zulässigen Inhalt einer Zwischenverfügung.*)
2. Nicht kapitalisiert im Titel ausgewiesene Zinsen können im Rahmen der Zwangshypothek nicht als fester Betrag ins Grundbuch eingetragen werden.*)
VolltextIMRRS 2011, 2730
OLG Schleswig, Beschluss vom 06.04.2011 - 2 W 60/10
1. Wenn eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nur unter ihrer Bezeichnung als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen ist, steht den eingetragenen Grundpfandgläubigern ein Antragsrecht betreffend eine nachträgliche Eintragung der Gesellschafter der Eigentümerin zu.*)
2. Daraus ergibt sich zugleich ein Beschwerderecht des Grundpfandgläubigers, wenn das Grundbuchamt die beantragte Ergänzung ablehnt.*)
3. Im Falle der Auflassung eines Grundstücks an eine bereits zuvor durch privatschriftlichen Vertrag gegründete Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind dem Grundbuchamt mindestens eidesstattliche Versicherungen der handelnden Gesellschafter über ihre Stellung als (alleinige) Gesellschafter der Erwerberin in notariell beurkundeter Form sowie der Gesellschaftsvertrag vorzulegen, dessen Unterschriften nachträglich nach Maßgabe des § 40 Abs. 1 2. Alt. BeurkG anerkannt worden sind.*)
VolltextIMRRS 2011, 2729
OLG München, Beschluss vom 27.04.2010 - 34 Wx 32/10
Ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts aufgrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 4.12.2008 (NJW 2009, 594 = NZG 2009, 137 = NZM 2009, 94) in der Zeit vor dem 18.8.2009 nur unter ihrem Namen ins Grundbuch eingetragen worden, kommt jedenfalls dann, wenn die Gesellschaft gleichzeitig mit dem Erwerb des Grundstücks gegründet wurde, eine Ergänzung des Grundbuchs um die Gesellschafter zum Zeitpunkt der ursprünglichen Eintragung in Form einer Richtigstellung in Betracht. In diesem Fall genügt es, dass keine tatsächlichen Anhaltspunkte für eine zwischenzeitliche Änderung des Gesellschafterbestands bestehen.*)
VolltextIMRRS 2011, 2728
OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.04.2011 - 5 Wx 89/10
Die Vermutung des § 899 a BGB, nach der diejenigen Personen GbR-Gesellschafter sind, die nach § 47 II 1 GBO eingetragen sind, und darüber hinaus weitere Gesellschafter nicht vorhanden sind, gilt auch in den Fällen, in denen nach Ausscheiden eines Gesellschafters und/oder Eintritt eines neuen Gesellschafters das Grundbuch unrichtig geworden und nach § 894 BGB zu berichtigen ist.*)
VolltextIMRRS 2011, 2721
LG Hamburg, Urteil vom 01.09.2010 - 318 S 128/09
Durch Zuschlag im Rahmen der Zwangsversteigerung wird allein das erworben, was im Grundbuch eingetragen ist, und zwar auch dann, wenn das Grundbuch unrichtig ist.
VolltextIMRRS 2011, 2715
OLG Hamm, Beschluss vom 12.10.2010 - 15 W 306/10
Der Nachweis der Existenz und der Vertretungsverhältnisse einer Grundeigentum erwerbenden BGB-Gesellschaft kann auch durch einen unterschriftsbeglaubigten Gesellschaftsvertrag geführt werden, den die Gesellschafter in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Kaufvertrag über die Immobilie geschlossen haben.*)
VolltextIMRRS 2011, 2682
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.06.2011 - 3 Wx 56/11
1. Handelt der Sohn bei der notariellen Beurkundung eines Vertrages, durch den der Vater ihm im Wege der vorweggenommenen Erbfolge u. A. Grundstücke überträgt und der Sohn auf seinen Pflichtteil verzichtet, als Vertreter ohne Vertretungsmacht, Genehmigung sich vorbehaltend, für seinen Vater und genehmigt dieser in einer späteren notariell beglaubigten Erklärung alle Vertragserklärungen des Sohnes unter Bestätigung der Vollmacht, so ist der Vertrag mit Rücksicht auf den nicht wirksam beurkundeten Verzicht unwirksam.*)
2. Ein mit Blick auf die Unwirksamkeit des notariellen Vertrages gebuchter Amtswiderspruch gegen die Eintragung des Sohnes ist nicht zu löschen.*)
VolltextIMRRS 2011, 2680
OLG München, Beschluss vom 16.05.2011 - 34 Wx 71/11
Der Bestimmtheitsgrundsatz steht der Eintragung einer nach § 288 Abs. 1 BGB variabel verzinslichen, vertraglichen Grundschuld nicht entgegen (wie BGH vom 26.1.2006 - V ZB 143/05 = NJW 2006, 1341).*)
VolltextIMRRS 2011, 2650
OLG Hamm, Urteil vom 08.08.2011 - 5 U 46/11
An die Aufforderung zur Genehmigung im Sinne von § 177 Abs. 2 BGB sind hohe Anforderungen zu stellen, was Deutlichkeit und Klarheit betreffen. Insbesondere muss aus dem Aufforderungsschreiben eindeutig hervorgehen, für welchen konkreten Vertrag zur Genehmigung aufgefordert wird.*)
VolltextIMRRS 2011, 2641
BGH, Beschluss vom 12.08.2011 - V ZB 113/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 2626
OLG München, Beschluss vom 30.09.2011 - 34 Wx 328/11
Zur Eintragungsfähigkeit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten des Eigentümers des Grundstücks zum Betrieb einer Photovoltaikanlage.*)
VolltextIMRRS 2011, 2606
OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.04.2011 - 20 W 156/11
1. Nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 WEG ist der Eintragungsbewilligung als Anlage unter anderem eine Bescheinigung der Baubehörde beizufügen, dass die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 WEG vorliegen. Ohne hinreichende Abgeschlossenheitsbescheinigung darf kein Grundbucheintragung erfolgen, da diese formelle Eintragungsvoraussetzung ist.*)
2. Das Grundbuchamt hat die formellen Voraussetzungen des Aufteilungsplans und der Abgeschlossenheitsbescheinigung zu überprüfen.*)
3. Die beantragte Eintragung ist nur zu vollziehen, wenn Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung keine offensichtliche Unrichtigkeit oder Widersprüchlichkeit enthalten. Das Grundbuchamt hat keine Ermittlungen darüber anzustellen, ob die technischen Voraussetzungen für die Richtigkeit vorliegen, sondern offenbare Irrtümer und Abweichungen zu beanstanden.*)
VolltextIMRRS 2011, 2604
OLG München, Beschluss vom 23.09.2011 - 34 Wx 247/11
Der einem Sondereigentum (Wohnung) vorgelagerte Balkon ist auch ohne gesonderte Erklärung Bestandteil dieses Sondereigentums, so dass an ihm ein Sondernutzungsrecht für dessen Eigentümer nicht begründet werden kann.*)
VolltextIMRRS 2011, 2564
BGH, Beschluss vom 14.07.2011 - V ZB 271/10
Ein Nießbrauch kann an dem eigenen Grundstück bestellt werden; der Nachweis eines berechtigten Interesses an der Bestellung ist nicht erforderlich.*)
VolltextIMRRS 2011, 2523
OLG Frankfurt, Beschluss vom 31.05.2011 - 20 W 444/10
Die Vermutungswirkung des § 899a BGB gilt auch für die Bewilligungsberechtigung der im Grundbuch eingetragenen Gesellschafter einer GbR zur Eintragung eines Gesellschafterwechsels im Grundbuchblatt des betroffenen Grundstückes, so dass es weiterer Nachweise im Regelfall nicht bedarf.*)
VolltextIMRRS 2011, 2506
OLG Rostock, Beschluss vom 16.03.2011 - 3 W 214/10
1. Fehlt es an der Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses, so ist eine Zwischenverfügung grundsätzlich erforderlich.
2. Die fehlende Angabe ist allerdings dann nicht zu beanstanden, wenn sich das in der Eintragungsbewilligung nicht angegebene Gemeinschaftsverhältnis vom Grundbuchamt durch Auslegung ermitteln lässt. Die Eintragungsbewilligung ist als verfahrensrechtliche Erklärung der Auslegung entsprechend § 133 BGB grundsätzlich zugänglich; führt die Auslegung zu einem eindeutigen und zweifelsfreien Ergebnis, so ist das Grundbuchamt verpflichtet, auf diese zurückzugreifen.
VolltextIMRRS 2011, 2487
OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.08.2011 - 8 W 310/11
Ist eine zu Gunsten eines Insolvenzgläubigers im Grundbuch eingetragene Zwangshypothek mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgrund der Rückschlagsperre des § 88 InsO schwebend unwirksam geworden, bedarf es zur Löschung der Zwangshypothek der Löschungsbewilligung des Gläubigers gem. § 19 GBO und der Zustimmung des Eigentümers durch den Verfügungsbefugten gem. § 27 Satz 1 GBO in der Form des § 29 GBO. Der Unrichtigkeitsnachweis durch den Insolvenzverwalter gem. § 22 Abs. 1 GBO ist nicht ausreichend.*)
VolltextIMRRS 2011, 2461
BGH, Beschluss vom 20.07.2011 - V ZB 300/10
1. Von § 16 Abs. 1 GBO werden nur Vorbehalte erfasst, die den Grundbuchvollzug betreffen, nicht aber Konstellationen, in denen die Eintragung eines dinglichen Rechts beantragt wird, das materiell-rechtlich unter einer Bedingung steht.
2. Dem das Grundbuchrecht beherrschenden Bestimmtheitsgrundsatz wird nur entsprochen, wenn der Umfang der Belastung ohne Weiteres aus der Eintragung selbst oder - soweit eine Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung zulässig ist - in Verbindung mit dieser ersichtlich ist.
3. Dieser Anforderung wird schon dann genügt, wenn die höchstmögliche Belastung für jeden Dritten erkennbar ist und deren Umfang zu einem bestimmten Zeitpunkt aufgrund feststellbarer Umstände bestimmbar ist.
4. Für die von § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG bevorrechtigten Abgaben ist anerkannt, dass der Eintragung einer Sicherungshypothek, die bedingt ist durch das Nichteingreifen des Vorrangs, keine Bedenken entgegenstehen.
5. Für die Anknüpfung einer Bedingung an § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG gilt nichts anderes.
VolltextIMRRS 2011, 2319
BGH, Urteil vom 01.07.2011 - V ZR 242/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 2270
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.04.2011 - I-3 Wx 85/11
Wechselt der Schuldner eines durch Auflassungsvormerkung gesicherten Anspruchs (hier: aus einem befristeten Wiederkaufsrecht) infolge privativer Schuldübernahme, so erlischt die Vormerkung jedenfalls dann nicht, wenn der Schuldner der gesicherten Forderung jeweils der Eigentümer des vormerkungsbelasteten Grundstücks ist.*)
VolltextIMRRS 2011, 2269
OLG Jena, Beschluss vom 03.05.2011 - 9 W 198/11
Geschäftswert für die Eintragung des Erstehers aufgrund Zuschlagsbeschlusses.*)
VolltextIMRRS 2011, 2268
OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.05.2011 - 8 W 192/11
Die Eintragung von Wirksamkeitsvermerken zeitgleich mit der Buchung von Finanzierungs-Grundpfandrechten ist auch hinsichtlich früher eingetragener Vormerkungen auf Eigentumsverschaffung ein gebührenfreies Nebengeschäft.*)
VolltextIMRRS 2011, 2057
BGH, Urteil vom 10.06.2011 - V ZR 233/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1951
BGH, Urteil vom 27.05.2011 - V ZR 122/10
Hat der Käufer bei Abschluss eines formnichtigen, erst durch Grundbucheintragung wirksam gewordenen Kaufvertrages keine Kenntnis von dem Sachmangel, ist § 442 BGB nicht anwendbar, wenn er den Sachmangel im Zeitpunkt der Eintragung kennt (Fortführung von Senat, Urteil vom 03.03.1989 - V ZR 212/87).*)
IMRRS 2011, 1843
OLG München, Beschluss vom 27.05.2011 - 34 Wx 161/10
Die Unterteilung von Wohnungseigentum erfolgt nicht durch Abspaltung von einer "Restwohnung", vielmehr wird die gesamte Wohnung in neue Einheiten aufgeteilt. Eine Eintragung der Unterteilung eines Wohnungseigentums darf nur erfolgen, wenn für jede der daraus hervorgehenden Wohnungen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vorliegt.
VolltextIMRRS 2011, 1825
BGH, Beschluss vom 28.04.2011 - V ZB 234/10
Zur Grundbuchfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts sowie zum Nachweis ihrer Existenz, Identität und Vertretungsberechtigung.
VolltextIMRRS 2011, 1812
BGH, Urteil vom 20.05.2011 - V ZR 76/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1798
BGH, Urteil vom 20.05.2011 - V ZR 94/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1785
BGH, Beschluss vom 12.05.2011 - V ZB 263/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1775
OLG Jena, Beschluss vom 23.06.2011 - 9 W 181/11
1. Bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer im Grundbuch als Grundstückseigentümerin eingetragenen GbR besteht die Möglichkeit, dass ein grunderwerbsteuerpflichtiger Vorgang vorliegt. Das Grundbuchamt ist daher berechtigt, im Wege der Zwischenverfügung die Vorlage einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamts zu fordern.*)
2. Soll bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer fortbestehenden GbR ohne Übertragung des Gesellschaftsanteils auf einen Mitgesellschafter oder einen Dritten die Löschung dieses Gesellschafters durch Berichtigung des Grundbuchs im Wege der Bewilligung erfolgen, reicht die Berichtigungsbewilligung des ausgeschiedenen Gesellschafters aus (obiter dictum). Jedenfalls kann es nicht Gegenstand einer Zwischenverfügung sein, dem Antragsteller die Vorlage der Berichtigungsbewilligung der verbleibenden Gesellschafter aufzugeben.*)
VolltextIMRRS 2011, 1747
BGH, Beschluss vom 28.04.2011 - V ZB 232/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1733
OLG Köln, Beschluss vom 29.11.2010 - 2 Wx 26/10
1. Beim rechtsgeschäftlichen Erwerb von Grundeigentum durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts setzt die Umschreibung des Eigentums auf die Gesellschaft voraus, dass deren Existenz, Identität und Vertretungsverhältnisse dem Grundbuchamt in der Form des § 29 I GBO nachgewiesen sind. Dass für die Gesellschaft - auf einseitige Bewilligung des Veräußerers - eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist, genügt dafür nicht.*)
2. Beim rechtsgeschäftlichen Erwerb ist die Eintragung im Grundbuch kein bloßer Folgetatbestand des materiell-rechtlichen Geschäfts, sondern durch § 873 I BGB in den Erwerbstatbestand eingebunden. Dieser Regelungszusammenhang verkennt, wer dem Grundbuch(recht) bei diesem Erwerb nur eine dienende Funktion zubilligt. An die wesentlichen Grundstrukturen der gesetzlichen Regelung ist die Rechtsprechung auch dann gebunden, wenn sie Rechtsfortbildung betreibt.*)
3. Der Erwerb von Grundeigentum durch Zuschlag im Versteigerungsverfahren vollzieht sich außerhalb des Grundbuchs; die Umschreibung des Eigentums ist hier eine Berichtigung. Mithin hat das Vollstreckungsgericht vor der Erteilung des Zuschlags an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu prüfen, ob sie existiert und wie sie vertreten wird.*)
VolltextIMRRS 2011, 1664
BGH, Beschluss vom 19.05.2011 - V ZB 197/10
Ein Insolvenzvermerk ist auch dann in das Grundbuch einzutragen, wenn das Grundstück im Eigentum einer Erbengemeinschaft steht und das Insolvenzverfahren über das Vermögen eines der Miterben eröffnet wird.*)
VolltextIMRRS 2011, 1551
OLG Schleswig, Beschluss vom 12.01.2011 - 2 W 234/10
1. Nach § 12 Abs. 1 Satz 1 GBO ist die Einsicht in das Grundbuch jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
2. Ein berechtigtes Interesse hat derjenige, der ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse verfolgt. Es müssen sachliche Gründe vorgetragen werden, die die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloßer Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen.
IMRRS 2011, 1548
OLG München, Beschluss vom 15.03.2011 - 34 Wx 140/10
Der allgemein gefasste Titel des Anfechtungsgläubigers, dass der Anfechtungsschuldner von der im Grundbuch zu seinen Gunsten eingetragenen Sicherungshypothek keinen Gebrauch machen darf, soweit es zur Befriedigung des Gläubigers erforderlich ist, ist mangels Bestimmtheit nicht geeignet, einen Rangrücktritt im Grundbuch im Verhältnis zu einem dort nachrangig eingetragenenen Grundpfandrecht des Gläubigers zu vermerken.*)
VolltextIMRRS 2011, 1545
OLG Schleswig, Beschluss vom 23.02.2011 - 2 W 14/11
1. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die zwischen Dezember 2008 und 18.08.2009 nur unter ihrem Namen ohne Eintragung der Gesellschafter ins Grundbuch eingetragen wurde, kann die Anforderung des § 29 GBO niemals erfüllen.
2. Um eine vollständige Grundbuchsperre und faktische Enteignung des Grundstücks zu verhindern, sind daher die Anforderungen des § 29 GBO angemessen abzumildern.
VolltextIMRRS 2011, 1544
OLG Dresden, Beschluss vom 11.01.2011 - 17 W 1317/10
1. Das Grundbuchamt hat in seiner Zwischenverfügung alle Möglichkeiten zur Beseitigung von Umschreibungshindernissen aufzuzeigen.
2. Eine Optionsklausel im Verwaltervertrag setzt ein aktives Handeln der Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft voraus. Dieses aktive Handeln kann bereits in Form des Abschlusses eines neuen Verwaltervertrags bestehen.
VolltextIMRRS 2011, 1536
OLG München, Beschluss vom 17.05.2011 - 34 Wx 6/11
1. Zur Beschwerdebefugnis einzelner Wohnungseigentümer gegen Eintragungen, die das Gemeinschaftseigentum betreffen.*)
2. Der teilende Eigentümer kann sich vorbehalten, nachträglich Sondernutzungsrechte an Pkw-Stellplätzen neu zuzuordnen. Ergibt sich aus der Teilungserklärung, dass Teileigentum und Wohnungseigentum gleichgestellt sind, kann die nachträgliche Zuordnung auch zugunsten eines Teileigentums erfolgen. Ob dies gegen Bedingungen und Auflagen in der erteilten Baugenehmigung verstößt, ist für für den Grundbuchvollzug ohne Bedeutung.*)
VolltextIMRRS 2011, 1532
OLG München, Beschluss vom 10.03.2011 - 34 Wx 55/11
1. Zur inhaltlichen Bestimmtheit einer Grunddienstbarkeit.*)
2. Eine Grunddienstbarkeit, die dem jeweiligen Eigentümer der Sondereigentumseinheit "Laden" die Vornahme folgender Handlungen verbietet:
"Er darf in dieser Sondereigentumseinheit kein Gewerbe betreiben, außer es handelt sich um "stille Gewerbe mit nur geringfügiger Umfeldbeeinträchtigung". Insbesondere sind die Gewerbe ausgeschlossen, welche Lärm- und Geruchsbelästigungen wie Restaurants, Bars, Kaffees oder Discos verursachen bzw. unseriöse Gewerbe wie Nachtclubs oder ähnliches. In jedem Fall ist der Betrieb eines Schmuckladens mit Werkstatt zulässig" -
genügt nicht dem grundbuchrechtlichen Bestimmtheits- und Publizitätsgrundsatz.*)
VolltextIMRRS 2011, 1490
OLG Celle, Urteil vom 03.03.2011 - Not 26/10
Ein Notar darf im Wege des automatisierten Abrufverfahrens das Grundbuch im Auftrag eines Maklers nicht einsehen, ohne sich eines dahinter stehenden rechtlichen Interesses eines Berechtigten zu versichern. Dies auch dann nicht, wenn der Makler ihm zuvor zugesagt hat, solche Anfragen nur bei Vorliegen eines konkreten (Makler-)Auftrags zu stellen, wenn der Grundbuchauszug der Vorbereitung einer in "absehbarer Zeit" anstehenden Beurkundung dienen soll.*)
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