Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1127 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IMRRS 2010, 3167BGH, Beschluss vom 13.10.2010 - BLw 12/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3077
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.10.2010 - 3 Wx 248/10
Den Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek darf das Grundbuchamt bei Abweichung der Schreibweise des Vornamens des Schuldners im Titel ("Brigitta") von der tatsächlichen Schreibweise seines Namens ("Birgitta") nicht wegen fehlenden Nachweises der Identität von Schuldner und Grundstückseigentümer ablehnen, wenn die mit zulässigen Mitteln vorgenommene Auslegung ergibt, dass eine Verwechslungsgefahr nicht besteht. Dies gilt auch dann, wenn die unrichtige Schreibweise des Namens (Buchstabendreher") auf einen abweichenden Vornamen hindeuten kann.*)
VolltextIMRRS 2010, 3002
OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.10.2010 - 5 Wx 77/10
1. Will eine bereits bestehende GbR Grundeigentum erwerben, so kann der Nachweis ihres Bestehens, ihres aktuellen Gesellschafterbestandes sowie die Identität mit der bereits bestehenden GbR in einer den Anforderungen des § 29 Abs. 1 GBO genügenden Weise auch durch Angaben in der notariell beurkundeten Erwerbsurkunde geführt werden.*)
2. Dieser Nachweis ist geführt, wenn die für die GbR bei der Beurkundung Handelnden in der notariellen Urkunde erklären, dass eine GbR mit einem bestimmten sich aus der Urkunde ergebenden Gesellschafterbestand - den Handelnden - zum Zeitpunkt der Errichtung dieser Urkunde besteht und es bei Erstellung der Urkunde in der Rechtsmacht der Erklärenden liegt, eine GbR mit diesem Gesellschafterbestand zu bilden.*)
3. Das Grundbuchamt darf die Richtigkeit einer solchen Erklärung nur dann in Zweifel ziehen, wenn auf konkreten Tatsachen beruhende Umstände zu Tage treten, die geeignet sind, die inhaltliche Richtigkeit der abgegebenen Erklärung in Frage stellen.*)
4. Für die hinreichende Individualisierung der einzutragenden GbR bzw. der einzutragenden Gesellschafter kommt es allein darauf an, ob die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 lit. c) GBV erfüllt sind.*)
VolltextIMRRS 2010, 2984
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.10.2010 - 3 Wx 214/10
1. Ungeachtet des Wortlauts des § 12c Abs. 4 Satz 1 GBO entscheidet über Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle über die Gestattung der Grundbucheinsicht nicht der Grundbuchrichter, sondern der Rechtspfleger (Anschluss an OLG Rostock, Beschluss vom 08.02.2010 - 3 W 12/10).*)
2. Das Interesse, mit Blick auf eventuelle Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen den Erben oder eventuelle Ansprüche gegen einen beschenkten Dritten festzustellen, ob der frühere Eigentümer das Grundstück aufgrund Kaufvertrages, Schenkungsvertrages oder eines gemischten "Kauf-Schenkungsvertrages" übertragen hat, kann nicht mit dem Antrag auf Einsicht in das Bestandsverzeichnis bzw. Abteilung 1 des Grundbuchs geltend gemacht werden.*)
VolltextIMRRS 2010, 2983
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.10.2010 - 3 Wx 209/10
Die Stellung des Antragstellers als gesetzlicher Erbe nach dem Tod seines Vaters rechtfertigt die Grundbucheinsicht, und zwar mit Blick auf den zu beurteilenden Nachlasswert, auch in die Abteilungen II und III.*)
VolltextIMRRS 2010, 2870
OLG Hamm, Beschluss vom 24.06.2010 - 15 W 336/09
1. Soll sich die Unterwerfungsklausel auch auf das nachbelastete Grundstück erstrecken, muss auch für dieses Grundstück eine entsprechende prozessuale Unterwerfungsklausel vorliegen.*)
2. Dafür reicht die beurkundete Erklärung, die Grundschuld solle "mitbelastungsweise" auch auf dem weiteren Grundstück eingetragen werden, nicht aus.*)
VolltextIMRRS 2010, 2800
OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.09.2010 - 8 W 412/10
Will der Grundstücksmakler den Kaufpreis einer angeblich von ihm vermittelten Immobilie erfahren, kann er sich auf ein berechtigtes Interesse zur Einsichtnahme in die Grundakten nur dann berufen, wenn eine beträchtliche Wahrscheinlichkeit für die behauptete Entstehung eines Provisionsanspruches besteht (Anschluss an OLG Dresden, Beschluss vom 3. Dezember 2009, Az. 3 W 1228/09, IMR 2010, 249).*)
VolltextIMRRS 2010, 2757
OLG Celle, Beschluss vom 24.08.2010 - Not 9/10
Zu der Frage, ob ein Anwaltsnotar, dem durch Vertrag die Teilnahme am uneingeschränkten automatisierten Abrufverfahren zur Grundbucheinsicht als Notar gestattet ist, sich vor Einholung des Grundbuchauszugs davon vergewissern muss, ob der Grundbuchauszug für eine notarielle Tätigkeit erforderlich ist oder eine solche Tätigkeit zumindest beabsichtigt ist, was auch der Fall ist, wenn die Einholung des Grundbuchauszuges einer notariellen Handlung dienen kann. Der Senat lässt offen, ob eine notarielle Tätigkeit bereits dann vorliegt, wenn der Anwaltsnotar aufgrund des Auftrags eines Grundstückseigentümers einen Grundbuchauszug mittels des uneingeschränkten automatisierten Abrufverfahrens einholt, ohne dass die vorgenannten Voraussetzungen vorliegen.*)
VolltextIMRRS 2010, 2755
OLG Oldenburg, Beschluss vom 19.07.2010 - 12 W 133/10
Das Entstehen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gesellschafterbestand, ihre Identität und Vertretungsbefugnisse können dadurch nachgewiesen werden, dass die Vertragsschließenden in der notariellen Urkunde behaupten, für eine bestimmte namentlich bezeichnete Gesellschaft bürgerlichen Rechts handeln zu wollen (wie OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26.02.2010, 5 W 371/09 - 134, ZFiR 210, 329).*)
VolltextIMRRS 2010, 2750
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.01.2010 - 3 Wx 250/09
1. § 62 FamFG ist in Grundbuchverfahren prinzipiell anwendbar.*)
2. Hat der Notar eine Zwischenverfügung angefochten, mit der ihm aufgegeben wird, Eintragungsvoraussetzungen durch Einreichung diverser Urkunden nachzuweisen und kommt er der Auflagen nach, so ist für ein Fortsetzungsfeststellungsgesuch dahin, dass seinem Eintragungsantrag (auch) ohne Vorlage der geforderten Unterlagen stattzugeben gewesen wäre, bei Nichtvorliegen eines gravierenden Grundrechtseingriffs oder konkreter Wiederholungsgefahr, regelmäßig kein Raum.*)
VolltextIMRRS 2010, 2732
BGH, Beschluss vom 18.08.2010 - V ZB 45/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2695
OLG München, Beschluss vom 25.08.2010 - 34 Wx 40/10
1. Zur Grundbuchfähigkeit einer altrechtlichen oberbayerischen Alpenweidegenossenschaft.*)
2. Die gesetzliche Vertretung einer körperschaftlich organisierten Alpenweidegenossenschaft durch ihren 1. Vorstand kann im Grundbuchverkehr regelmäßig dann nicht durch die Vorlage des Protokolls der maßgeblichen Beschlussfassung (Wahl), bei der die Unterschriften von die Niederschrift bestätigenden Personen öffentlich beglaubigt sind, nachgewiesen werden, wenn die Satzung dazu keine ausreichende Grundlage bildet (Abgrenzung zu Senat vom 30.10.2009, 34 Wx 056/09).*)
VolltextIMRRS 2010, 2640
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.09.2010 - 3 Wx 46/10
Erlischt die auf einem in Wohnungseigentum aufgeteilten Grundstück lastende Grunddienstbarkeit an dem versteigerten Grundstücksmiteigentumsanteil eines Wohnungseigentümers (hier: mit dem Inhalt, "einen Teil des Grundstücks von geparkten Fahrzeugen und sonstigen Behinderungen des Durchfahrtsverkehrs freizuhalten"), weil sie nach den Versteigerungsbedingungen nicht bestehen bleiben soll, so hat die Löschung der Grunddienstbarkeit an der versteigerten Einheit grundsätzlich zur Folge, dass ihre Eintragung auch auf den nicht versteigerten Miteigentumsanteilen der anderen Wohnungseigentümer als inhaltlich unzulässig zu löschen ist.*)
VolltextIMRRS 2010, 2576
BGH, Beschluss vom 19.08.2010 - VII ZB 2/09
1. a) Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt auch dann vor, wenn ein Gericht versehentlich einen fristgerecht eingereichten Schriftsatz nicht berücksichtigt.*)
b) Berücksichtigt ein Beschwerdegericht eine fristgerecht eingereichte Beschwerdebegründung nicht, die sich mit der angefochtenen Entscheidung argumentativ auseinandersetzt, ist der Gehörsverstoß grundsätzlich entscheidungserheblich.*)
2. a) Enthält die notarielle Urkunde über eine Grundschuldbestellung und Zwangsvollstreckungsunterwerfung Erklärungen des Schuldners, wonach die Grundschuld nur unter Bedingungen verwertet werden darf, deren Eintritt nicht durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden kann, besteht keine Vermutung dafür, dass damit die Zwangsvollstreckung aus der Unterwerfungserklärung eingeschränkt sein soll.*)
b) Zur Auslegung einer Erklärung, wonach die Grundschuld nur verwertet werden darf, wenn der Gläubiger sicherstellt, dass der Kredit zweckentsprechend zur Bebauung verwendet wird.*)
VolltextIMRRS 2010, 2503
OLG Schleswig, Beschluss vom 28.05.2010 - 2 W 40/10
Zum Verfahren des Grundbuchberichtigungszwanges nach § 82 S. 1 und 3 GBO, wenn eine der als Eigentümer "in Gesellschaft bürgerlichen Rechts" eingetragenen Personen verstirbt.*)
VolltextIMRRS 2010, 2478
KG, Beschluss vom 22.06.2010 - 1 W 277/10
In der Auflassungsurkunde muss eine erwerbende Gesellschaft bürgerlichen Rechts so genau bezeichnet sein, dass sie als unverwechselbares Rechtssubjekt identifizierbar ist (im Anschluss an OLG München, NZG 2010, 341).*)
VolltextIMRRS 2010, 2464
BGH, Urteil vom 11.08.2010 - XII ZR 181/08
Wird ein Zwangsverwaltungsverfahren nicht wegen Antragsrücknahme (§§ 161 Abs. 4, 29 ZVG) oder der vollständigen Befriedigung des Gläubigers (§ 161 Abs. 2 ZVG) aufgehoben, sondern weil das Grundstück in der Zwangsversteigerung zugeschlagen wurde, ist der Zwangsverwalter auch ohne entsprechende Ermächtigung im Aufhebungsbeschluss befugt, wegen Nutzungen aus der Zeit vor der Zuschlagserteilung Klage zu erheben, sofern der die Zwangsverwaltung betreibende Gläubiger im Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Zuschlagsbeschlusses noch nicht vollständig befriedigt ist.*)
VolltextIMRRS 2010, 2411
BGH, Beschluss vom 15.07.2010 - V ZB 107/10
Der Voreintragungsgrundsatz in § 39 Abs. 1 GBO verlangt nicht, dass derjenige, der die Eintragung nach § 19 GBO bewilligt hat, als Inhaber des betroffenen Rechts im Grundbuch eingetragen sein muss.*)
VolltextIMRRS 2010, 2402
BGH, Urteil vom 16.07.2010 - V ZR 215/09
Durch die Aufrechnung mit einer Gegenforderung kann eine Grundschuld nur abgelöst werden, wenn der Duldungsanspruch durch die Aufrechnung vollständig abgelöst oder der fehlende Betrag zusammen mit der Aufrechnung im Wege der Zahlung erbracht wird.*)
VolltextIMRRS 2010, 2326
BGH, Beschluss vom 08.07.2010 - V ZR 216/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2278
OLG München, Beschluss vom 20.07.2010 - 34 Wx 63/10
Im Anwendungsbereich des § 20 GBO müssen Existenz und Identität der erwerbenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts sowie die Vertretungsberechtigung der für sie handelnden Personen in der Form des § 29 GBO nachgewiesen werden (wie OLG Schleswig vom 9.12.2009, 2 W 168/09 = Rpfleger 2010, 320; gegen OLG Saarbrücken vom 26.2.2010, 5 W 371/09-134 = ZfIR 2010, 329).*)
VolltextIMRRS 2010, 2219
BGH, Urteil vom 25.06.2010 - V ZR 151/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2217
BGH, Beschluss vom 01.07.2010 - V ZR 34/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2186
KG, Beschluss vom 14.06.2010 - 1 W 276/09
1. Der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek an dem in Deutschland belegenen Gebäudeeigentum eines ausländischen Staates steht die Staatenimmunität entgegen, wenn der ausländische Staat Wohnungen in diesem Gebäude Diplomaten seiner diplomatischen Mission als Dienstwohnung überlassen hat (Abgrenzung zu BVerfGE 15, 25 und zu OLG Köln, FGPrax 2004, 100 = Rpfleger 2004, 478 = IPRax 2006, 170).*)
2. Dies gilt auch, wenn diese Nutzung für Zwecke der diplomatischen Mission nicht den überwiegenden Teil des Gebäudes betrifft.*)
VolltextIMRRS 2010, 2180
KG, Beschluss vom 08.06.2010 - 1 W 250/10
Zur Eintragung einer baurechtlichen Arbeitsgemeinschaft - ARGE - als Gläubigerin einer Sicherungshypothek im Grundbuch.)
VolltextIMRRS 2010, 2179
KG, Beschluss vom 08.06.2010 - 1 W 251/10
Zur Eintragung einer baurechtlichen Arbeitsgemeinschaft - ARGE - als Gläubigerin einer Sicherungshypothek im Grundbuch.)
VolltextIMRRS 2010, 2178
KG, Beschluss vom 08.06.2010 - 1 W 252/10
Zur Eintragung einer baurechtlichen Arbeitsgemeinschaft - ARGE - als Gläubigerin einer Sicherungshypothek im Grundbuch.)
VolltextIMRRS 2010, 2177
KG, Beschluss vom 08.06.2010 - 1 W 253/10
Zur Eintragung einer baurechtlichen Arbeitsgemeinschaft - ARGE - als Gläubigerin einer Sicherungshypothek im Grundbuch.)
VolltextIMRRS 2010, 2176
KG, Beschluss vom 08.06.2010 - 1 W 254/10
Zur Eintragung einer baurechtlichen Arbeitsgemeinschaft - ARGE - als Gläubigerin einer Sicherungshypothek im Grundbuch.)
VolltextIMRRS 2010, 2130
BGH, Beschluss vom 26.04.2010 - II ZR 159/09
1. Die Kündigung eines Mietverhältnisses über ein gemeinschaftliches Grundstück kann Gegenstand einer Verwaltungsentscheidung sein, die unter den Voraussetzungen des § 745 Abs. 1 BGB mehrheitlich getroffen werden kann.*)
2. Ist eine mehrheitlich beschlossene Kündigung der Miteigentümergemeinschaft im Außenverhältnis zum Mieter unwirksam, steht dies ihrer Beurteilung als Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung im Sinn von § 745 Abs. 1 BGB jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Rechtslage bei der Beschlussfassung auch nach Einholung anwaltlichen Rates nicht zuverlässig einzuschätzen war.*)
VolltextIMRRS 2010, 2065
BGH, Beschluss vom 10.06.2010 - V ZB 192/09
Es stellt keinen Rechtsmissbrauch dar, wenn der Gläubiger die Zwangsversteigerung aus mehreren Grundpfandrechten betreibt und der ablösungsberechtigte Ehepartner des Schuldners hiervon lediglich das Recht mit dem besten Rang ablöst.*)
VolltextIMRRS 2010, 2047
BGH, Urteil vom 18.06.2010 - V ZR 196/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2026
BGH, Beschluss vom 24.06.2010 - V ZR 225/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1979
BGH, Beschluss vom 10.06.2010 - V ZB 22/10
1. Eine Gesamtgrundschuld kann an den einzelnen Grundstücken mit unterschiedlichen Fälligkeitsbedingungen bestehen.*)
2. Wird eine vor dem 20. August 2008 bestellte Sicherungsgrundschuld auf ein anderes Grundstück erstreckt, gilt die durch das Risikobegrenzungsgesetz eingeführte zwingende Fälligkeitsbestimmung des § 1193 BGB deshalb nur für die Belastung des nachverpfändeten Grundstücks.*)
3. Eine Gesamtgrundschuld entsteht nicht, wenn der Belastungsgegenstand verschiedener Grundschulden wechselseitig ausgetauscht werden soll (Pfandtausch).*)
VolltextIMRRS 2010, 1922
BGH, Urteil vom 22.04.2010 - Xa ZR 73/07
Erreicht der Unterhaltsbedarf nicht den Wert des geschenkten Grundstücksrechts, unterliegt auch der Teilwertersatz für einen Schenkungsrückforderungsanspruch der zehnjährigen Verjährung gemäß § 196 BGB.*)
VolltextIMRRS 2010, 1902
OLG Brandenburg, Urteil vom 01.07.2010 - 5 U 1/09
Der Ersteher des mit einer Reallast belasteten Erbbaurechts kann gegenüber dem Anspruch des Gläubigers auf Zahlung des dinglichen Erbbauzinses nicht einwenden, dass der schuldrechtliche Teil der Eigentümererbbaurechtsbestellung als wucherisches Geschäft nichtig sei.
VolltextIMRRS 2010, 1889
OLG München, Beschluss vom 05.02.2010 - 34 Wx 128/09
Nach der Neuregelung der Zwangsmittel in § 35 FamFG kommt die Androhung von Zwangsgeld als Vorstufe der Festsetzung (§ 33 Abs. 3 Satz 1 FGG a.F.) nicht mehr in Betracht. Eine derartige Anordnung entbehrt der gesetzlichen Grundlage und ist auf Beschwerde regelmäßig ersatzlos aufzuheben.*)
VolltextIMRRS 2010, 1888
OLG München, Beschluss vom 24.02.2010 - 34 Wx 001/10
Wer auf Grund von Vorgängen außerhalb des Grundbuchs Gläubiger eines Grundpfandrechts geworden ist, aber keinen Grundbuchberichtigungsantrag stellt, hat keinen Anspruch darauf, dass Unterlagen, aus denen sich seine Rechtsposition ergibt, zu den Grundakten genommen werden, um es dem Grundbuchamt zu ermöglichen, ihn von Rechtsänderungen zu benachrichtigen.*)
VolltextIMRRS 2010, 1844
BGH, Urteil vom 21.05.2010 - V ZR 207/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1839
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.06.2010 - 3 Wx 54/10
1. Werden Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung bereits mit der Teilungserklärung beurkundet, so bedarf es nicht des Nachweises dieser Eintragungsvoraussetzungen durch öffentliche Urkunden. In diesem Fall ist die notarielle Urkunde unter Einbeziehung der Schriftstücke mit Schnur und Prägesiegel zu verbinden.
2. Sollen gemeinschaftliche Sondernutzungsrechte (hier: an 6 Kellerräumen) zugunsten zweier oder mehrerer Sondereigentümer begründet werden, so bezieht sich das Erfordernis der Bestimmtheit des Umfangs und des Inhalts des einzutragenden Rechts nur auf die vorzunehmende Abgrenzung zum übrigen Gemeinschaftseigentum und zum Sonder- bzw. Teileigentum der übrigen Gemeinschafter, nicht aber auf etwaige schuldrechtliche Nutzungsvereinbarungen unter den Sondernutzungsberechtigten für die Handhabung des Sondernutzungsrechts.
VolltextIMRRS 2010, 1706
BGH, Beschluss vom 29.04.2010 - V ZR 218/09
Ein Verfügungsberechtigter haftet nicht wegen Verletzung des Unterlassungsgebots aus § 3 Abs. 3 Satz 1 VermG, wenn er einem Dritten eine Belastungsvollmacht erteilt, von der dieser erst nach Erteilung der Grundstücksverkehrsgenehmigung für den zugrundeliegenden schuldrechtlichen Vertrag Gebrauch machen kann. Das gilt auch dann, wenn die Belastungsvollmacht nach einem Widerruf oder einer Rücknahme der Genehmigung wirksam bleibt.*)
VolltextIMRRS 2010, 1673
BGH, Beschluss vom 06.05.2010 - V ZR 223/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1631
OLG Hamburg, Beschluss vom 18.01.2010 - 13 W 28/09
1. Lediglich die Vereinigung von Flächen reicht nicht aus, die bestehenden Lasten auf die Zuerwerbsfläche zu erstrecken, es ist vielmehr eine Nachverpfändung erforderlich, die sich für die Zuerwerbsfläche als Neuerwerb darstellt. In diesem Zusammenhang ist eine Bezugnahme auf den Eintrag im Grundbuch ausreichend.
2. § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 WEG greift auch für Vollmachten, die vor dem Inkrafttreten der Neufassung (01.07.2007) erteilt wurden.
VolltextIMRRS 2010, 1628
OLG Hamburg, Beschluss vom 18.01.2010 - 13 W 29/09
1. Lediglich die Vereinigung von Flächen reicht nicht aus, die bestehenden Lasten auf die Zuerwerbsfläche zu erstrecken, es ist vielmehr eine Nachverpfändung erforderlich, die sich für die Zuerwerbsfläche als Neuerwerb darstellt. In diesem Zusammenhang ist eine Bezugnahme auf den Eintrag im Grundbuch ausreichend.
2. § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 WEG greift auch für Vollmachten, die vor dem Inkrafttreten der Neufassung (01.07.2007) erteilt wurden.
VolltextIMRRS 2010, 1523
OLG München, Beschluss vom 07.04.2010 - 34 Wx 35/10
Auch nach Auflassung kann der Gläubiger unabhängig hiervon allein den schuldrechtlichen Anspruch auf Eigentumsverschaffung pfänden mit der Folge, dass die Pfändung mit Zustellung der Pfändungsverfügung bzw. des Pfändungsbeschlusses an den Drittschuldner bewirkt ist und das Grundbuch entsprechend berichtigt werden kann.*)
VolltextIMRRS 2010, 1398
BGH, Urteil vom 30.10.2009 - V ZR 42/09
1. Der grundsätzlichen Abtretbarkeit eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Übertragung einer Grunddienstbarkeit steht § 399 BGB nicht entgegen, es handelt sich beim Eigentümerwechsel nicht um eine unzulässige Inhaltsänderung, sondern um ein Ereignis, mit dem der Eigentümer des belasteten Grundstücks rechnen muss.
2. Jahrelanger Nichtgebrauch hindert den Anspruch auf Bestellung einer Grunddienstbarkeit nicht.
3. Zur Differenzierung zwischen Grunddienstbarkeit und beschränkter persönlicher Dienstbarkeit ist bei einer schuldrechtlichen Vereinbarung eine Auslegung durchzuführen.
VolltextIMRRS 2010, 1319
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.05.2010 - 3 Wx 244/09
Die Eintragung "Befristete beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Wärmeerzeugungsanlagerecht verbunden mit einer Betretungsbefugnis) für die ..." schöpft den Antrag, gerichtet auf Eintragung (auch) eines in der Bewilligung enthaltenen Wärmebezugsverbots von Dritten, nicht aus.*)
VolltextIMRRS 2010, 1317
BFH, Urteil vom 17.12.2009 - III R 92/08
Ein bebautes Grundstück ist in dem Zeitpunkt angeschafft, in dem Besitz, Nutzungen, Gefahr und Lasten auf den Käufer übergehen. Maßgebend ist nicht der vertraglich vorgesehene, sondern der tatsächliche Übergang.
VolltextIMRRS 2010, 1316
OLG München, Beschluss vom 11.03.2010 - 34 Wx 10/10
Der in Insolvenz befindliche Gläubiger eines durch Vormerkung gesicherten Rückübertragungsanspruchs kann, auch wenn die Grundstücksübertragung mit Rücksicht auf eine familiäre Verbundenheit stattgefunden hat, auf die Geltendmachung des Anspruchs nicht wirksam verzichten (im Anschluss an den Beschluss des OLG München, 13. Mai 2009, 34 Wx 026/09, FG Prax 2009, 155).
VolltextIMRRS 2010, 1299
LG Bochum, Beschluss vom 30.12.2009 - I-5 S 93/09
Der Nacherbe haftet für die Maklercourtage betreffend eine Nachlassimmobilie, da der Abschluss eines Maklervertrages durch den Vorerben zur ordnungsgemäßen Nachlassverwaltung gehört.
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