Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
1834 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IMRRS 2006, 1930
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.03.2002 - 10 U 17/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1929

OLG Hamburg, Urteil vom 03.04.2002 - 4 U 236/01
Die dem Mieter eines Gaststättenlokals formularvertraglich auferlegte "Betreibungspflicht während der gesetzlichen Öffnungszeiten" ist nicht nach § 9 AGBG a.F. unwirksam, auch nicht bei gleichzeitigem Ausschluss von Konkurrenzschutz.*)

IMRRS 2006, 1922

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.04.2002 - 24 U 20/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1916

OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.05.2002 - 24 U 142/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1907

KG, Urteil vom 27.05.2002 - 8 U 2074/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1904

OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.06.2002 - 10 U 12/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1901

OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.06.2002 - 24 U 212/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1897

OLG Naumburg, Urteil vom 18.06.2002 - 9 U 8/02
Der Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Mieter vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen, wenn ein Nachfolger beigebracht wird (OLG Düsseldorf MDR 1994, 1008, 1009). Ein Anspruch des Mieters auf vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag kann sich ausnahmsweise nach Treu und Glauben dann ergeben, wenn dies im dringenden Interesse des Mieters liegt, weil ihm ein Festhalten an dem Vertrag aus Umständen unzumutbar ist, die er nicht bewußt herbeigeführt hat und der gestellte Nachfolger dem Vermieter zumutbar ist (OLG München ZMR 1995, 579, 581). Ein solcher Ausnahmefall wird aber nicht dadurch begründet, dass die Geschäftsaufgabe aus wirtschaftlichen Gründen unabweisbar war, vor allem dann nicht, wenn für den Mieter die Möglichkeit der Untervermietung besteht (OLG Düsseldorf, Urteil 21.1.1992 - 24 U 46/91 - hier: zitiert nach juris).*)

IMRRS 2006, 1894

KG, Urteil vom 24.06.2002 - 8 U 87/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1890

KG, Urteil vom 04.07.2002 - 8 U 177/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1888

BFH, Urteil vom 09.07.2002 - IX R 29/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1885

OLG München, Urteil vom 12.07.2002 - 21 U 5864/01
1. Heranziehung von anderen Erfahrungswerten (hier: Ladenmieten) zur Bestimmung des marktüblichen Mietzinses für eine Gaststätte, wenn geeignete Vergleichsobjekte fehlen.*)
2. Rückschluss auf verwerfliche Gesinnung, wenn der Mietzins für eine Gaststätte um knapp 100 % oder mehr über dem maßgeblichen Vergleichswert liegt und weitere Gesichtspunkte hinzutreten.*)

IMRRS 2006, 1884

OLG Naumburg, Urteil vom 15.07.2002 - 1 U 153/99
1. Im kaufmännischen Rechtsverkehr (hier im Rahmen eines Erstvermietungsgarantievertrages) bestehen strengere Sorgfaltsanforderungen an den Leistungspflichtigen als im allgemeinen Rechtsverkehr.*)
2. Es ist weder möglich noch geboten, für das Gebiet der neuen Bundesländer in der Zeit unmittelbar nach der Wiedervereinigung Deutschlands den Begriff der kaufmännischen Sorgfalt besonders zu definieren.*)
3. Zu den Sorgfaltsanforderungen bie der Auswahl von Erstmietern für ein Einkaufszentrum.*)

IMRRS 2006, 1868

OLG Schleswig, Urteil vom 17.11.2000 - 4 U 146/99
Wird vertraglich zur Kaltmiete die Mehrwertsteuer geschuldet, so gilt diese Regelung regelmäßig auch für die Nebenkosten.*)

IMRRS 2006, 1862

OLG München, Beschluss vom 23.11.2000 - 3 W 2228/00
Ein Mieter, der nach Zugang der fristlosen Kündigung nicht sofort räumt, gibt Veranlassung zur Klageerhebung im Sinne des § 93 ZPO.*)

IMRRS 2006, 1849

OLG Hamburg, Urteil vom 06.12.2000 - 4 U 121/00
Mit gelegentlichen Straßenbaumaßnahmen begrenzten Ausmaßes in der Nähe eines innerstädtischen Ladenlokals muss der Mieter eines langfristigen Mietvertrages von vornherein rechnen.*)

IMRRS 2006, 1826

KG, Urteil vom 08.01.2001 - 8 U 5875/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1765

OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2001 - 24 U 122/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1749

OLG Naumburg, Urteil vom 27.03.2001 - 9 U 211/00
Bei gewerblicher Miete steht dem Mieter bei nicht fristgemäßer Abrechnung der Betriebskosten auch dann kein Anspruch auf Rückzahlung von geleisteten Vorauszahlungen zu, wenn der Mietvertrag beendet wurde.*)
OLG Naumburg, Urt vom 27.03.2001, 9 U 211/00; vorgehend LG Magdeburg, Urt vom 11.10.2000, 8 O 673/00*)

IMRRS 2006, 1730

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.07.2002 - 24 U 187/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1723

KG, Urteil vom 26.08.2002 - 8 U 4826/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1722

KG, Urteil vom 26.08.2002 - 8 U 181/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1709

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.09.2002 - 24 U 1/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1705

OLG Naumburg, Urteil vom 24.09.2002 - 9 U 44/02
Besteht der Mangel der Mietsache in der Überhitzung von Räumen, die nur in den Sommermonaten auftritt, setzt auch eine Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung jedenfalls dann eine vorherige Abmahnung voraus, wenn die Kündigung zeitlich außerhalb der Sommermonate erklärt wird, der Mangel ohne weiteres zu beheben und der Vermieter zu sofortiger Abhilfe bereit ist.*)

IMRRS 2006, 1702

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.10.2002 - 24 U 237/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1699

OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.10.2002 - 8 U 74/02
Auswirkungen des Eigentumsübergangs gemäß § 571 BGB a.F. auf bereits entstandene Ansprüche aus dem Mietvertrag des Veräußerers mit dem Mieter.*)

IMRRS 2006, 1697

OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.10.2002 - 5 W 45/02
Der Gebührenstreitwert der Räumungsklage bemißt sich für gewerbliche Mietverhältnisse, bei denen neben der Kaltmiete die darauf entfallende gesetzliche Umsatzsteuer zu bezahlen ist und zudem Nebenkostenvorauszahlungen vereinbart sind, über die regelmäßig abzurechnen ist, nach der Kaltmiete zuzüglich Umsatzsteuer; die Nebenkostenvorauszahlungen einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer bleiben dagegen außer Betracht.*)

IMRRS 2006, 1694

KG, Urteil vom 21.10.2002 - 8 U 252/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1690

KG, Urteil vom 04.11.2002 - 8 U 254/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1689

OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.11.2002 - 24 U 32/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1675

OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.12.2002 - 17 U 97/02
1. Eine fortdauernde unpünktliche Zahlung der Miete kann den Vermieter zu einer fristlosen Kündigung gem. § 554a BGB a.F. (§ 543 I BGB n.F.) berechtigten. An die Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung sind jedoch strenge Anforderungen zu stellen, da die Voraussetzungen des § 554 BGB a.F. (§ 543 III BGB n.F.) nicht durch die Anwendung eines anderen Kündigungstatbestandes unterlaufen werden dürfen.*)
2. Wird eine vom Vermieter geltend gemachte unberechtigte Mietanpassung vom Mieter nicht beanstandet und zahlt dieser widerspruchslos die verlangte erhöhte Miete für einen Zeitraum von nahezu 18 Monaten, liegt hierin grundsätzlich eine konkludente Vereinbarung über eine Mietzinserhöhung.*)
3. In einer solchen stillschweigend getroffenen Abrede über die Erhöhung der Miete liegt regelmäßig eine ohne Einhaltung der Schriftform des § 566 BGB a.F (§ 550 BGB n.F) erfolgte wesentliche Vertragsänderung, die zur Folge hat, dass der ursprünglich auf eine feste Laufzeit unter Ausschluss einer ordentlichen Kündigung geschlossene Vertrag nun auf unbestimmte Zeit geschlossen ist. Dem durch die Mieterhöhung begünstigten Vermieter ist es jedoch nach § 242 BGB verwehrt, sich auf den infolge der konkludenten Vereinbarung eingetretenen Formmangel zu berufen und das Mietverhältnis ordentlich zu kündigen.*)

IMRRS 2006, 1669

OLG Frankfurt, Urteil vom 13.12.2002 - 24 U 181/01
Besteht das Mietobjekt aus ganz unterschiedlich gearteten Teilflächen und Räumen (hier: Druckereigelände), dann ist die Minderung des Mietzinses beim Auftreten von Mängeln einzelner Bereiche am konkreten Miet-Gebrauchswert dieser Einzelbereiche zu orientieren.*)

IMRRS 2006, 1664

OLG Köln, Urteil vom 13.01.2004 - 22 U 125/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1652

KG, Urteil vom 13.01.2003 - 8 U 238/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1651

KG, Urteil vom 22.01.2004 - 8 U 193/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1648

KG, Urteil vom 20.01.2003 - 8 U 94/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1646

KG, Urteil vom 20.01.2003 - 8 U 322/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1642

OLG Celle, Urteil vom 03.11.1999 - 2 U 280/98
1. Vereinbaren die Parteien eines Mietvertrages einen Mietzins, der in Nettobetrag und Mehrwertsteuer aufgeteilt ist, und stellt sich anschließend entgegen der Ansicht beider Parteien heraus, dass die Voraussetzungen für einen Verzicht von der Befreiung der Umsatzsteuer für die Vermietung gewerblich genutzter Gebäude (§ 9 UStG) nicht vorliegen, kann der Vermieter nicht nach den Regeln der ergänzenden Vertragsauslegung verlangen, dass der Mieter den ursprünglich vereinbarten Bruttomietzins nunmehr als Nettomietzins zu entrichten hat.*)
2. Steuerrechtliche Vorstellungen beider Vertragsparteien können nur dann zu einer Vertragsanpassung nach den Regeln des Wegfalls der Geschäftsgrundlage führen, wenn die Partei, deren Erwartungen nicht erfüllt werden, bei Vertragsschluss deutlich macht, welche besonderen steuerlichen Ziele sie mit ihrem Vertrag verfolgt.*)

IMRRS 2006, 1637

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.1999 - 10 U 37/99
Zur Frage des Vorliegens eines zur fristlosen Kündigung berechtigenden wichtigen Grundes im Falle der Zahlungsunfähigkeit des (gewerblichen) Mieters*)

IMRRS 2006, 1631

BGH, Urteil vom 22.12.1999 - XII ZR 339/97
Zu der Verpflichtung des Mieters zur Zahlung des Mietzinses, wenn er sich grundlos geweigert hat, die Mieträume zu übernehmen und den Mietvertrag zu erfüllen, und wenn der Vermieter deshalb ohne Kündigung des Mietvertrages an einen anderen Mieter weitervermietet hat (Fortführung des Senatsurteils BGHZ 122, 163).*)

IMRRS 2006, 1626

OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2000 - 10 U 115/98
Zur Frage des Konkurrenzschutzes im Falle der Überlassung gewerblicher Räume an einen Orthopäden, der über die Zusatzqualifikation eines Sportmediziners verfügt, wenn sich der Vermieter gegenüber seinem Erstmieter verpflichtet hatte, keine weiteren Räume "zum Betreiben einer Arztpraxis Fachrichtung Allgemein- und/oder Sportmedizin" zu vermieten.*)

IMRRS 2006, 1623

OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.01.2000 - 24 U 92/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1613

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.02.2000 - 10 U 100/98
Zur Frage der Wirksamkeit von Klauseln in einem vorformulierten Mietvertrag über individuelle Arztpraxisräumlichkeiten mit einer Nutzfläche von ca. 550 qm in einem noch zu errichtenden Ärztehaus, wonach, bei der Berechnung die Gesamtfläche der Individualräume innerhalb der äußeren Begrenzungen, und zwar von der Mitte der Außenwände an, jedoch ohne die Flächen tragender Wände oder Pfeiler zugrunde gelegt wird, wenn die Festlegung der Größe der Individualräume der Vermieter nach billigem Ermessen trifft.*)

IMRRS 2006, 1606

BGH, Urteil vom 15.03.2000 - XII ZR 81/97
Zur Berechnung des Schadens eines Mieters, der wegen einer Vertragsverletzung des Vermieters fristlos kündigt und Ersatzräume bezieht (Fortführung von BGHZ 123, 96).*)

IMRRS 2006, 1594

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.12.2005 - 24 W 62/05
Der Gebührenstreitwert des Räumungsbegehrens bemisst sich nach der Nettomiete zuzüglich Umsatzsteuer, wenn die Nebenkosten nicht pauschal festgelegt sind, sondern auf Grund einer Abrechnung ermittelt werden.*)

IMRRS 2006, 1593

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.01.2006 - 24 W 65/05
1. Der Gebührenstreitwert einer Räumungsklage bemisst sich bei einem gewerblichen Zeitmietvertrag nach dem Zeitraum zwischen Rechtshängigkeit der Räumungsklage und dem regulären Ende des Mietverhältnisses.
2. Ist mit einer Fortdauer der Nutzung des Mietobjekts durch den Mieter über den vereinbarten Endzeitpunkt hinaus nicht zu rechnen, so bemisst sich der Wert der Nutzungsentschädigung nach § 3 ZPO.
3. Betriebskosten (Nebenkosten), die als Vorauszahlungen geschuldet werden und abgerechnet werden müssen, gehören nicht zum Entgelt im Sinne des § 41 Abs. 1 Satz 2 GKG.

IMRRS 2006, 1592

OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.03.2006 - 24 U 112/05
1. Kennt der Mieter die die Gebrauchseinschränkung begründenden Tatsachen, so reicht dies aus, um eine die Kündigung ausschließende Kenntnis des Mieters vom Sachmangel zu bejahen.
2. Zur Frage der Umdeutung einer Hauptintervention in eine Nebenintervention im zweiten Rechtszug.

IMRRS 2006, 1571

KG, Urteil vom 03.07.2003 - 8 U 167/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1569

KG, Urteil vom 14.07.2003 - 8 U 238/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1568

KG, Urteil vom 17.07.2003 - 22 U 149/03
1) Die Vereinbarung einer Betriebspflicht für ein Einzelhandelsunternehmen ist auch durch allgemeine Geschäftsbedingungen möglich.*)
2) Die Vorwegnahme der Hauptsache durch eine einstweilige Leistungsverfügung ist ausnahmsweise zulässig, wenn der Gläubiger darlegt und glaubhaft macht, dass er auf die sofortige Erfüllung dringend angewiesen ist.*)
