Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
1834 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IMRRS 2006, 2285
OLG Köln, Urteil vom 31.08.2000 - 12 U 173/96
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2281

OLG Köln, Urteil vom 01.09.2000 - 19 U 147/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2262

KG, Urteil vom 08.04.2004 - 8 U 327/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2257

OLG Rostock, Urteil vom 13.04.2004 - 3 U 68/04
1. Der Mieter der in die Mieträume eingebrachte Sachen ohne Wissen oder gegen den Willen des Vermieters aus diesen entfernt, ist dem Vermieter gegenüber zur Auskunft über die weggeschafften Sachen verpflichtet. Die fristgerechte gerichtliche Geltendmachung des Auskunftsanspruchs im Wege der Stufenklage hindert das Erlöschen des Pfandrechtes.*)
2. Den Auskunftsanspruch und den von der Auskunft abhängigen Antrag auf Herausgabe der entfernten Sachen zur Zurückschaffung in die Mieträume kann der Vermieter zur Erhaltung seines Pfandrechts im Wege der einstweiligen Verfügung geltend machen.*)

IMRRS 2006, 2247

KG, Urteil vom 30.04.2001 - 8 U 2878/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2231

KG, Urteil vom 14.05.2001 - 8 U 7673/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2210

OLG Dresden, Urteil vom 24.10.2000 - 23 U 1660/00
Nimmt der Vermieter in dem Einkaufszentrum, in welchem sich die Mieträume befinden, Umbauarbeiten vor, die zu einer Änderung des Kundenverhaltens führen (hier: die Kunden passieren den vermieteten Laden im Anschluss an den Einkauf im Supermarkt mit gefülltem Einkaufswagen), steht dem Mieter ein Recht zur Mietminderung nach § 537 BGB nicht zu.*)
Eine allgemeine Aufklärungspflicht des Vermieters hinsichtlich geplanter Umbaumaßnahmen besteht nicht. Hinweispflichtig ist er dem Mieter bei Abschluss des Mietvertrages nur, wenn ihm bekannt ist, dass die bevorstehenden Umbauten wegen der Lage des gemieteten Ladens für den Mieter nachteilige Auswirkungen (etwa wegen einer Änderung der Kundenströme) haben können.*)

IMRRS 2006, 2196

OLG Hamburg, Urteil vom 06.06.2001 - 4 U 163/98
Ein Optionsrecht auf die Anmietung von Räumen kann als bedingter und durch einseitige Willenserklärung des Berechtigten inkraftzusetzender Vorvertrag auszulegen sein, der zur Annahme eines entsprechenden Angebots auf Abschluss eines Mietvertrags verpflichtet.*)

IMRRS 2006, 2186

BGH, Urteil vom 13.06.2001 - XII ZR 49/99
a) Im Rahmen der Prüfung, ob bei einem Gaststättenpachtvertrag ein auffälliges Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt und der Vertrag deshalb als wucherähnliches Geschäft nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig ist, ist auch die von der EOP-Methode abgeleitete sogenannte "indirekte Vergleichswertmethode" nicht geeignet, den zum Vergleich heranzuziehenden marktüblichen Pachtzins zu bestimmen (Fortführung von Senatsurteil BGHZ 141, 257 f.).*)
b) Besteht bei einem gewerblichen Miet- oder Pachtvertrag ein krasses Mißverhältnis zwischen dem vereinbarten Miet- oder Pachtzins und dem marktüblichen Miet- oder Pachtzins, so rechtfertigt dies allein - wenn keine weiteren für ein sittenwidriges Verhalten sprechenden Umstände hinzukommen - den Schluß auf eine verwerfliche Gesinnung des objektiv Begünstigten regelmäßig nur dann, wenn für ihn ohne weiteres erkennbar war, wie hoch der marktübliche Miet- oder Pachtzins in etwa sein dürfte.*)

IMRRS 2006, 2181

BGH, Urteil vom 20.06.2001 - XII ZR 20/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2167

OLG Naumburg, Urteil vom 17.06.2003 - 9 U 82/01
Ein die Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung rechtfertigender Mangel ist dann gegeben, wenn die Innentemperatur in einem Standardsommer langandauernd 26 Grad übersteigt. Beim Betrieb einer Drogerie sind diese Voraussetzungen erfüllt, wenn bei einem langjährigen Mittelwert die Temperaturgrenze von 26 Grad an 45 Tagen überschritten wird.*)

IMRRS 2006, 2161

KG, Urteil vom 30.06.2003 - 8 U 317/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2118

KG, Urteil vom 04.12.2003 - 8 U 121/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2107

KG, Urteil vom 18.12.2003 - 8 U 87/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2093

KG, Urteil vom 05.07.2001 - 8 U 8899/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2086

OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.07.2001 - 24 U 174/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2085

OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.07.2001 - 24 U 214/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2074

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.07.2001 - 9 U 3/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2070

BGH, Urteil vom 18.07.2001 - XII ZR 183/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2068

KG, Urteil vom 19.07.2001 - 8 U 8846/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2064

OLG Hamburg, Urteil vom 25.07.2001 - 4 U 61/00
Die Stellung als Zwischenmieter kann treuhänderisch für den Endmieter übernommen werden mit der Folge, dass nach Widerruf des zugrunde liegenden Auftrags der Zwischenmieter Rechte aus dem Untermietvertrag nicht mehr herleiten kann.*)

IMRRS 2006, 2062

OLG Köln, Urteil vom 02.08.2001 - 8 U 24/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2058

OLG Hamburg, Urteil vom 29.08.2001 - 4 U 196/00
Wird ein vermietetes Objekt in der Weise vermietet, dass der neue Mieter (zunächst) die Stellung eines Zwischenmieters einnehmen und der bisherige Mieter im unmittelbaren Besitz bleiben soll, geht der Gebrauchsüberlassungsanspruch aus §§ 535, 536 BGB a.F. auf Übertragung des mittelbaren Besitzes an den neuen Mieter (§ 870 BGB).*)

IMRRS 2006, 2051

KG, Urteil vom 10.09.2001 - 8 U 2489/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2049

OLG Naumburg, Urteil vom 18.09.2001 - 9 U 91/01
Der Mieter hat keinen Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Betriebskostenvorauszahlungen, wenn der Vermieter die Betriebskosten trotz eingetretener Abrechnungsreife bislang noch nicht abgerechnet hat. Der Mieter hat insoweit lediglich ein Zurückbehaltungsrecht an den laufenden Vorauszahlungen bis zur Abrechnung.*)

IMRRS 2006, 2042

OLG Naumburg, Urteil vom 28.09.2001 - 11 U 32/01
Annahmeverzug endet, wenn der Gläubiger - auch im Wege einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung - sich zur Annahme der geschuldeten Leistung bereit erklärt. Schuldnerverzug tritt dann jedoch nicht unmittbar mit Zugang des Mahnschreibens ein, sondern erst nach Ablauf einer angemessenen Zeit, innerhalb derer der Schuldner seine Leistung erneut anbieten kann.*)

IMRRS 2006, 2041

KG, Urteil vom 01.10.2001 - 8 U 3861/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2037

KG, Urteil vom 11.10.2001 - 8 U 2024/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2036

OLG Köln, Urteil vom 15.10.2001 - 13 U 94/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2029

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.10.2001 - 24 U 44/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2027

KG, Urteil vom 05.11.2001 - 8 U 70/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2026

KG, Urteil vom 05.11.2001 - 8 U 76/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2013

OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.11.2001 - 10 U 98/00
1. Die nachträgliche Vereinbarung einer vorzeitigen Beendigung des Mietvertrages bei Stellung eines Nachmieters zählt nicht zu den Essentialia eines Mietvertrages, die dem Formzwang des § 566 Satz 1 BGB a.F. unterliegen. Gleiches gilt, wenn sich die mit einer (hier: nur geduldeten) unerlaubten Untervermietung verbundene Änderung der Nutzung der Mieträume nicht wesentlich von der bisherigen Nutzung des Hauptmieters unterscheidet.*)
2. Zur Bedeutung der Klausel, "Bei Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter wird die ...-Mietfläche gemäß DIN 277 Teil 1 gemeinsam aufgemessen. Abweichung bis zu +/-3 % von den Flächenangaben bleiben unberücksichtigt", für die Einhaltung der Schriftform, wenn keine Partei bei Übergabe der Mietsache auf das gemeinsame Aufmaß zurückkommt.*)
3. Zur treuwidrigen Berufung auf den Formmangel.*)

IMRRS 2006, 2000

OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.12.2001 - 24 U 17/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1997

KG, Urteil vom 13.12.2001 - 8 U 7231/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1995

OLG Oldenburg, Urteil vom 17.12.2001 - 11 U 63/01
1) Zur Ausübung des Sonderkündigungsrechts nach § 57a Satz 2 ZVG ist regelmäßig eine Überlegungsfrist von bis zu einer Woche ausreichend.*)
2) Der Ersteher, der persönlich am Versteigerungstermin nicht teilnimmt, hat durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass er von der Erteilung des Zuschlages unverzüglich Kenntnis erlangt.*)

IMRRS 2006, 1992

OLG Köln, Urteil vom 19.12.2001 - 11 U 166/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1990

KG, Urteil vom 07.01.2002 - 8 U 7969/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1987

KG, Urteil vom 17.01.2002 - 8 U 353/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1980

OLG Hamburg, Urteil vom 06.02.2002 - 4 U 145/99
Der Vermieter eines Ladenlokals ist in der Regel nicht verpflichtet, einer Sortimentsänderung zuzustimmen, auch wenn die Zusammensetzung der Kundschaft eines Einkaufszentrums sich verändert hat.*)
Zur Umlegbarkeit von "Strom allgemein" und Verwaltungskosten in der Nebenkostenabrechnung.*)

IMRRS 2006, 1972

KG, Urteil vom 25.02.2002 - 8 U 24/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1971

OLG Rostock, Urteil vom 25.02.2002 - 3 U 209/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1967

KG, Urteil vom 28.02.2002 - 8 U 4735/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1963

KG, Urteil vom 07.03.2002 - 8 U 8514/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1961

KG, Urteil vom 11.03.2002 - 8 U 9211/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1957

OLG Köln, Urteil vom 23.09.2005 - 1 U 43/04
Haben sich die Parteien eines befristeten Mietvertrages verpflichtet, auf Verlangen alle Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben, um dem Schriftformerfordernis genüge zu tun, so ist eine Kündigung unter Berufung auf einen Schriftformmangel treuwidrig.

IMRRS 2006, 1956

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.04.2006 - 10 U 169/05
1. Ein pauschales Bestreiten einzelner Positionen der Nebenkostenabrechnung ohne Einsicht in die Kostenbelege ist unzulässig.
2. Eine im Mietvertrag enthaltenen Regelung zur Abrechnungsfrist ist ohne weitere Anhaltspunkte keine Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Nachforderungen zu entnehmen.
3. Für eine Anwendung des vor dem Hintergrund der besonderen Schutzwürdigkeit des sozialen Wohnraummieters erlassenen § 20 Abs. 3 Satz 4 NMV 1970 besteht im Bereich der Gewerberaummiete kein Bedarf. Entsprechendes gilt für eine analoge Anwendung des § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB.
4. Zu den Voraussetzungen der Verwirkung einer Nebenkostennachforderung.

IMRRS 2006, 1940

KG, Urteil vom 14.03.2002 - 8 U 161/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1935

KG, Urteil vom 21.03.2002 - 8 U 9315/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1933

KG, Urteil vom 21.03.2002 - 8 U 9082/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
