Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1816 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IMRRS 2006, 2605BGH, Beschluss vom 09.08.2006 - XII ZR 165/05
Zum Gebührenstreitwert für eine Klage, mit der ein Geschäftsraummieter gegen seinen Vermieter einen auf ein Konkurrenzverbot gestützten Unterlassungsanspruch geltend macht.*)
VolltextIMRRS 2006, 2603
OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.09.2005 - 10 U 86/05
1. Eine Aufrechnung scheitert an einem in zulässiger Weise vereinbarten und von Amts wegen zu beachtenden vertraglichen Aufrechnungsverbot. Die Aufrechnung gegenüber dem Mietzins ist nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung zulässig.
2. Eine Vereinbarung über den Umfang der vom Mieter zu zahlenden Nebenkosten kann auch konkludent durch jahrelange Zahlung getroffen werden. Für die nachträgliche Vereinbarung von Nebenkostenvorauszahlungen gilt nichts anderes.
3. Trotz fehlenden Erklärungsbewusstseins (Rechtsbindungswillens, Geschäftswillens) liegt eine Willenserklärung vor, wenn der Erklärende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass seine Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte, und wenn der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat.
4. Eine unrichtige Beratung durch den Mieterschutzverband müssen die Mieter sich ebenso gemäß § 278 BGB zurechnen lassen wie eine etwaige fehlerhafte anwaltliche Beratung.
VolltextIMRRS 2006, 2601
OLG Brandenburg, Urteil vom 24.05.2006 - 3 U 189/05
§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB (Jahresfrist für Einwendungen gegen Betriebskostenabrechnung) ist nicht analog auf Gewerbemietverhältnisse anwendbar.
VolltextIMRRS 2006, 2591
OLG Köln, Urteil vom 04.07.2006 - 22 U 40/06
1. Eine Vereinbarung, mit der der Vermieter den Mieter von Gewerberäumen mit den Kosten einer vom Vermieter beauftragten Hausverwaltung belastet, ist - anders als im Wohnraummietrecht - grundsätzlich zulässig.
2. Die Überbürdung von nichtbezifferten Hausverwaltungskosten auf die Mieter durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ist als Überraschungsklausel gemäß § 305c BGB unwirksam, weil sie jedenfalls in ihrer konkreten Auswirkung von den Erwartungen des Vertragspartners des Verwenders deutlich abweicht und dieser mit ihr vernünftigerweise nicht zu rechnen brauchte.
3. Je höher die auf den Mieter zukommenden Kosten sind, um so wichtiger ist der deutliche Hinweis auf diese Kosten.
VolltextIMRRS 2006, 2573
KG, Urteil vom 12.08.2004 - 8 U 41/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2570
KG, Urteil vom 19.08.2004 - 8 U 91/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2559
KG, Urteil vom 20.09.2004 - 8 U 65/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2547
LG Berlin, Urteil vom 04.04.2006 - 63 S 334/05
1. Bei seit mehr als zwei Jahre andauernden Instandsetzungsarbeiten, deren Ende nicht abzusehen ist und welche der Mieterin die Benutzung der gemieteten Wohnung unmöglich machen, ist von einer Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB auszugehen.
2. Fehlt oder entfällt die Geschäftsgrundlage, so führt dies im Regelfall zur Notwendigkeit der Anpassung des Vertrags an die veränderten Umstände. Ist eine Anpassung im Einzelfall nicht möglich oder unzumutbar, so kann ausnahmsweise eine Auflösung des Vertrages verlangt werden. Diese Auflösung wird durch entsprechende Gestaltungserklärung - beim Mietvertrag in der Regel durch eine für die Zukunft wirkende Kündigungserklärung – herbeigeführt.
VolltextIMRRS 2006, 2538
BGH, Urteil vom 12.07.2006 - XII ZR 39/04
1. Die formularmäßige Verpflichtung des Mieters in einem Einkaufszentrum, einer Werbegemeinschaft in Form einer GbR beizutreten, verstößt wegen des damit verbundenen Haftungsrisikos des Mieters gegen § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB.*)
2. In einem Formularmietvertrag muss die Höhe der Beiträge, die der Mieter in einem Einkaufszentrum an eine Werbegemeinschaft zu leisten hat, wegen der nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB erforderlichen Transparenz bestimmbar sein; mindestens muss eine Höchstgrenze festgesetzt sein, damit der Mieter die auf ihn zu kommenden Kosten kalkulieren kann.*)
VolltextIMRRS 2006, 2536
OLG Köln, Urteil vom 04.07.2006 - 22 U 13/06
Hat ein Geschäftsführer mit einer von ihm gegründeten GbR den Geschäftsbetrieb der GmbH übernommen und in dem Mietobjekt weitergeführt, haftet er wegen Eigennutzung des Objekts auf Nutzungsentgelt in Höhe der Mietrückstände.
VolltextIMRRS 2006, 2513
OLG Frankfurt, Urteil vom 01.07.2005 - 24 U 234/04
Zum Gebührenstreitwert bei einer Klage eines Mieters gegen den Vermieter, durch die dieser veranlasst werden solle, einem störenden weiteren Mieter zu kündigen.*)
VolltextIMRRS 2006, 2512
OLG Frankfurt, Urteil vom 09.06.2005 - 12 U 4/05
Zur Relevanz mangelnder Kundenfrequenz in einem Ladenzentrum für ein Mietminderungsrecht eines Ladenbetreibers.*)
VolltextIMRRS 2006, 2461
KG, Urteil vom 30.01.2003 - 8 U 171/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2457
KG, Urteil vom 10.02.2003 - 8 U 140/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2456
OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.02.2003 - 24 U 87/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2450
KG, Urteil vom 18.10.2004 - 8 U 92/04
Zu den Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen drohender Geschäftsschließung durch den Mieter in einem Einkaufszentrum und zur Erforderlichkeit der Darlegung konkreten Schadenseintritts für die Annahme eines Verfügungsgrundes.*)
VolltextIMRRS 2006, 2449
OLG Naumburg, Urteil vom 19.10.2004 - 9 U 62/04
Zur Abgrenzung zwischen einem Strohmanngeschäft und einem - nichtigen - Scheingeschäft kommt es maßgeblich darauf an, wer aus dem abgeschlossenen Geschäft berechtigt und verpflichtet werden soll. Ein Strohmanngeschäft und kein Scheingeschäft ist bei einem Pachtvertrag über eine Gaststätte anzunehmen, wenn die im Pachtvertrag als Pächter bezeichnete Person, nicht aber die tatsächlichen Betreiber, eine Schankerlaubnis erhalten kann.*)
VolltextIMRRS 2006, 2409
KG, Urteil vom 20.02.2003 - 8 U 205/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2407
OLG Nürnberg, Beschluss vom 24.02.2003 - 13 U 3187/02
Eine nach § 533 ZPO unzulässige Klageänderung oder Widerklage schließt die Anwendung des § 522 Abs. 2 ZPO nicht aus.*)
VolltextIMRRS 2006, 2405
BGH, Urteil vom 26.02.2003 - XII ZR 115/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2400
OLG Celle, Beschluss vom 05.03.2003 - 2 W 16/03
Ein Sonderkündigungsrecht des Mieters aus § 540 Abs. 1 S. 2 BGB n.F. besteht nicht, wenn der Vermieter die Erlaubnis zu einer Untervermietung auf eine Anfrage des Mieters versagt hat, in der der Mieter lediglich ohne Benennung einer konkreten Person erklärt hat, einen Untermieter suchen zu wollen, der in den gemieteten Räumen irgendein öffentlich-rechtlich zulässiges Gewerbe betreiben wolle.*)
VolltextIMRRS 2006, 2396
KG, Urteil vom 10.03.2003 - 8 U 351/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2394
OLG Frankfurt, Urteil vom 12.03.2003 - 7 U 50/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2370
KG, Urteil vom 31.03.2003 - 8 U 397/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2349
KG, Urteil vom 14.04.2003 - 8 U 68/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2338
OLG Naumburg, Urteil vom 06.05.2003 - 9 U 14/03
Die Höhe des Mietzinses gehört zu den wesentlichen Vertragsbestandteilen, die dem Beurkundungszwang unterliegen. Auch eine Abrede, durch die der Mietzins dauerhaft gesenkt wird, ist formbedürftig. Die Höhe des Mietzinses ist für einen etwaigen Grundstückserwerber, dessen Unterrichtung die Schriftform vorrangig dient, von erheblicher Bedeutung. Auch unter Berücksichtigung der Warn- und Beweisfunktion ist der Formzwang sinnvoll, denn er schützt den Vermieter vor einem übereilten Entgegenkommen. Der Formmangel eines Änderungsvertrages zu einem Mietvertrag führt dazu, dass der zunächst formgültig geschlossene ursprüngliche Vertrag gleichfalls der Schriftform entbehrt und für unbestimmte Zeit als geschlossen gilt.*)
VolltextIMRRS 2006, 2336
OLG Celle, Urteil vom 07.05.2003 - 2 U 200/02
Neben der formularmäßigen Überwälzung der Verpflichtung zur Vornahme von Schönheitsreparaturen auf den Mieter ist auch eine zusätzliche formularmäßige Schlussrenovierungsklausel in einem Mietvertrag über Gewerberäume wirksam (so auch WolfEckertBall, Handbuch des gewerblichen Miet, Pacht und Leasingrechtes, 8. Aufl., Rn. 398 - anders jedoch - Unwirksamkeit einer solchen Klausel - bei Wohnraummietverträgen, vgl. OLG Hamm NJW 1981,1049)*)
VolltextIMRRS 2006, 2333
KG, Beschluss vom 08.05.2003 - 8 U 68/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2319
OLG Stuttgart, Urteil vom 22.05.2003 - 7 U 197/02
1. Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch entsprechend § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB erfasst auch die Beeinträchtigung eines Mieters von Räumen, die aus einer anderen Einheit des Gebäudes auf demselben Grundstück herrührt.*)
2. § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 ZPO findet bei der Bestätigung eines erstinstanzlichen Grundurteils durch das Berufungsgericht keine Anwendung.*)
3. § 97 Abs. 1 ZPO begründet keine Ausnahme vom Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung (gegen BGHZ 20, 397 und 54, 21).*)
VolltextIMRRS 2006, 2300
BGH, Urteil vom 10.09.1997 - XII ZR 222/95
a) Die Abweisung einer früheren, auf eine außerordentliche Kündigung gestützten Räumungsklage hindert den Vermieter nicht, eine erneute Kündigung und Räumungsklage darauf zu stützen, daß der Mieter das beanstandete Verhalten nach der letzten mündlichen Verhandlung des Vorprozesses fortgesetzt habe.*)
b) Er ist auch nicht gehindert, eine erneute Kündigung nach § 554a BGB auf solche Gründe zu stützen, die im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung des Vorprozesses zwar schon objektiv vorlagen, ihm aber erst nach diesem Zeitpunkt bekannt geworden sind.*)
VolltextIMRRS 2006, 2293
BGH, Urteil vom 19.11.1997 - XII ZR 281/95
Eine Leistungsklage auf Ersatz eines Mietausfallschadens unterbricht die Verjährung für künftige Mietausfälle auch dann nicht, wenn es sich um einen einheitlichen Verzugsschaden handelt (Klarstellung zu Senatsurteil BGHZ 128, 74, 82).*)
VolltextIMRRS 2006, 2292
BGH, Urteil vom 09.12.1997 - VI ZR 229/96
Den Vermieter trifft kein Mitverschulden, wenn es beim Betanken einer durch ein Fachunternehmen eingerichteten und gewerteten Heizölanlage, die mit einem Dreiwegeschieber ausgestattet ist, dessen Funktion für jedermann erkennbar ist, durch Versäumnisse des Öllieferanten zu einem Ölunfall kommt.*)
VolltextIMRRS 2006, 2291
BGH, Urteil vom 10.12.1997 - XII ZR 119/96
Der Verkäufer eines Grundstücks kann den Käufer (jedenfalls) ermächtigen, einen bestehenden Mietvertrag im eigenen Namen zu kündigen, schon bevor der Käufer mit der Eintragung im Grundbuch in den Mietvertrag eintritt.*)
VolltextIMRRS 2006, 2285
OLG Köln, Urteil vom 31.08.2000 - 12 U 173/96
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2281
OLG Köln, Urteil vom 01.09.2000 - 19 U 147/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2262
KG, Urteil vom 08.04.2004 - 8 U 327/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2257
OLG Rostock, Urteil vom 13.04.2004 - 3 U 68/04
1. Der Mieter der in die Mieträume eingebrachte Sachen ohne Wissen oder gegen den Willen des Vermieters aus diesen entfernt, ist dem Vermieter gegenüber zur Auskunft über die weggeschafften Sachen verpflichtet. Die fristgerechte gerichtliche Geltendmachung des Auskunftsanspruchs im Wege der Stufenklage hindert das Erlöschen des Pfandrechtes.*)
2. Den Auskunftsanspruch und den von der Auskunft abhängigen Antrag auf Herausgabe der entfernten Sachen zur Zurückschaffung in die Mieträume kann der Vermieter zur Erhaltung seines Pfandrechts im Wege der einstweiligen Verfügung geltend machen.*)
VolltextIMRRS 2006, 2247
KG, Urteil vom 30.04.2001 - 8 U 2878/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2231
KG, Urteil vom 14.05.2001 - 8 U 7673/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2210
OLG Dresden, Urteil vom 24.10.2000 - 23 U 1660/00
Nimmt der Vermieter in dem Einkaufszentrum, in welchem sich die Mieträume befinden, Umbauarbeiten vor, die zu einer Änderung des Kundenverhaltens führen (hier: die Kunden passieren den vermieteten Laden im Anschluss an den Einkauf im Supermarkt mit gefülltem Einkaufswagen), steht dem Mieter ein Recht zur Mietminderung nach § 537 BGB nicht zu.*)
Eine allgemeine Aufklärungspflicht des Vermieters hinsichtlich geplanter Umbaumaßnahmen besteht nicht. Hinweispflichtig ist er dem Mieter bei Abschluss des Mietvertrages nur, wenn ihm bekannt ist, dass die bevorstehenden Umbauten wegen der Lage des gemieteten Ladens für den Mieter nachteilige Auswirkungen (etwa wegen einer Änderung der Kundenströme) haben können.*)
VolltextIMRRS 2006, 2196
OLG Hamburg, Urteil vom 06.06.2001 - 4 U 163/98
Ein Optionsrecht auf die Anmietung von Räumen kann als bedingter und durch einseitige Willenserklärung des Berechtigten inkraftzusetzender Vorvertrag auszulegen sein, der zur Annahme eines entsprechenden Angebots auf Abschluss eines Mietvertrags verpflichtet.*)
VolltextIMRRS 2006, 2186
BGH, Urteil vom 13.06.2001 - XII ZR 49/99
a) Im Rahmen der Prüfung, ob bei einem Gaststättenpachtvertrag ein auffälliges Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt und der Vertrag deshalb als wucherähnliches Geschäft nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig ist, ist auch die von der EOP-Methode abgeleitete sogenannte "indirekte Vergleichswertmethode" nicht geeignet, den zum Vergleich heranzuziehenden marktüblichen Pachtzins zu bestimmen (Fortführung von Senatsurteil BGHZ 141, 257 f.).*)
b) Besteht bei einem gewerblichen Miet- oder Pachtvertrag ein krasses Mißverhältnis zwischen dem vereinbarten Miet- oder Pachtzins und dem marktüblichen Miet- oder Pachtzins, so rechtfertigt dies allein - wenn keine weiteren für ein sittenwidriges Verhalten sprechenden Umstände hinzukommen - den Schluß auf eine verwerfliche Gesinnung des objektiv Begünstigten regelmäßig nur dann, wenn für ihn ohne weiteres erkennbar war, wie hoch der marktübliche Miet- oder Pachtzins in etwa sein dürfte.*)
VolltextIMRRS 2006, 2181
BGH, Urteil vom 20.06.2001 - XII ZR 20/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2167
OLG Naumburg, Urteil vom 17.06.2003 - 9 U 82/01
Ein die Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung rechtfertigender Mangel ist dann gegeben, wenn die Innentemperatur in einem Standardsommer langandauernd 26 Grad übersteigt. Beim Betrieb einer Drogerie sind diese Voraussetzungen erfüllt, wenn bei einem langjährigen Mittelwert die Temperaturgrenze von 26 Grad an 45 Tagen überschritten wird.*)
VolltextIMRRS 2006, 2161
KG, Urteil vom 30.06.2003 - 8 U 317/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2118
KG, Urteil vom 04.12.2003 - 8 U 121/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2107
KG, Urteil vom 18.12.2003 - 8 U 87/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2093
KG, Urteil vom 05.07.2001 - 8 U 8899/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2086
OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.07.2001 - 24 U 174/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2085
OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.07.2001 - 24 U 214/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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