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Sachgebiet: Gewerberaummiete

1834 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2016

IMRRS 2016, 1686
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Mietzins trotz Mangel sechs Monate weitergezahlt: Mietminderungsrecht verloren!

AG Pforzheim, Urteil vom 04.07.2016 - 6 C 63/16

1. Feuchte Stellen an den Wänden im Bürobereich berechtigten zur Mietminderung. Der Mieter verliert jedoch sein Recht zur Mietminderung, wenn er in Kenntnis des Mangels den Mietzins vorbehaltlos und ungekürzt über einen Zeitraum von wenigstens sechs Monaten weiter bezahlt.

2. Wird das Mietverhältnis wirksam gekündigt, muss die Mietsache zum Ablauf der Mietzeit zurück gegeben werden. Werden die Schlüssel erst später abgegeben, ist die Miete bis zu diesem Zeitpunkt zu zahlen. Es obliegt dem rückgabepflichtigen Mieter, den Vermieter ggf. in Gläubigerverzug zu setzen.

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IMRRS 2016, 1690
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Keine Gewerbesteuerpflicht bei Vermietung eines Einkaufszentrums

BFH, Urteil vom 14.07.2016 - IV R 34/13

Die Vermietung eines Einkaufszentrums ist nicht deshalb als Gewerbebetrieb anzusehen, weil der Vermieter die für ein Einkaufszentrum üblichen Infrastruktureinrichtungen bereitstellt oder werbe- und verkaufsfördernde Maßnahmen für das Gesamtobjekt durchführt.*)

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IMRRS 2016, 1681
Mit Beitrag
GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Mieter hat Anspruch auf zum Vorsteuerabzug geeignete Dauermietrechnung!

LG Aachen, Urteil vom 09.03.2016 - 8 O 355/15

1. Die gesetzlichen Kündigungsgründe (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 a, b BGB) können durch individuelle vertragliche Regelungen ersetzt werden. Haben die Parteien etwas vereinbart, das der gesetzlichen Regelung (hier: zum Zahlungsverzug) widerspricht, ist die gesetzliche Regelung nicht mehr anwendbar.

2. Eine Kündigung wegen Mietrückstands ist unwirksam, wenn der Mieter die rückständige Miete vollständig zahlt, bevor ihm eine Kündigungserklärung zugeht.

3. Der Mieter hat Anspruch auf eine Dauermietrechnung, die alle Angaben enthält (§ 14 UStG), um die geleistete Umsatzsteuer im Wege des Vorsteuerabzugs geltend zu machen.

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IMRRS 2016, 1668
GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Unerlaubte Untervermietung: Nachträglich erteilte Genehmigung wirkt zurück!

OLG Rostock, Urteil vom 22.10.2015 - 3 U 131/13

1. Ein Anspruch auf Betriebskostenvorauszahlungen besteht nur dann, wenn diese auch vertraglich vereinbart sind.*)

2. Wird eine Untervermietung, für die der Mieter eine Zustimmung des Vermieters nicht eingeholt hat, späterhin vom Vermieter genehmigt, wirkt die Genehmigung auf den Beginn der Untervermietung zurück.*)

3. § 565 BGB findet auch dann Anwendung, wenn nicht der Zwischenvermieter selbst, sondern eine mit ihm engverbundene oder nahestehende Person, der er die Mieträume auf andere Weise als durch Untervermietung - etwa im Wege der Leihe - überlassen hat, die Endvermietung vornimmt.*)

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IMRRS 2016, 1588
Mit Beitrag
GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Vermietung an AfD: Angst vor Gegendemonstration ist kein Rücktrittsgrund!

LG München I, Beschluss vom 11.05.2016 - 14 O 7838/16

1. Überlässt eine Gaststätte ihre Räumlichkeiten an eine politische Partei, ist ein vertragliches Rücktrittsrecht "bei Sicherheitsbedenken" im Mietvertrag so auszulegen, dass nur konkrete Gefahren, die unmittelbar der Partei zuzurechnen sind, den Rücktritt rechtfertigen können.

2. Friedliche Proteste durch Gegendemonstranten oder ein "Shitstorm" in sozialen Netzwerken sind keine begründeten Sicherheitsbedenken.

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IMRRS 2016, 1503
Mit Beitrag
GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Wasserschaden durch defekten Boiler: Regressverzicht bei leichter Fahrlässigkeit?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.05.2016 - 24 U 164/15

1. Aus einer ergänzenden Auslegung des vom Vermieter abgeschlossenen Gebäudeversicherungsvertrags ergibt sich ein konkludenter Regressverzicht des klagenden Versicherers für die Fälle, in denen der Mieter einen Leitungswasserschaden durch nur einfache Fahrlässigkeit verursacht hat (versicherungsrechtliche Lösung).*)

2. Den Mieter trifft nur der Vorwurf einfacher Fahrlässigkeit, wenn nicht auszuschließen ist, dass ein Wasserschaden eingetreten ist, weil er das infolge von Verkalkung schwergängige Zulaufventil eines Kochendwassergeräts nicht vollständig zugedreht hat.*)

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IMRRS 2016, 1501
Mit Beitrag
GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Mieter muss „ausreichende Versicherungen“ abschließen: AGB-Klausel unwirksam!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.08.2016 - 24 U 25/16

1. Zwar kann ein Anspruch des Vermieters auf Verzinsung der wegen Abrechnungsreife nicht mehr durchsetzbaren Nebenkostenvorauszahlungen bestehen. Der Anspruch entfällt jedoch, wenn er unabhängig von der eingetretenen Abrechnungsreife einredebehaftet ist, weil das den Verzug ausschließt.*)

2. Zum Anspruch des Mieters von Geschäftsräumen auf Herabsetzung von Nebenkostenvorauszahlungen.*)

3. Der Mieter von Geschäftsräumen wird unangemessen benachteiligt, wenn ihm durch AGB die Verpflichtung auferlegt wird, "ausreichende Versicherungen" abzuschließen und deren Fortbestand nachzuweisen, sofern offen bleibt, welche Versicherungen von ihm erwartet werden und in welcher Höhe er diese unterhalten muss.*)

4. Der Vermieter kann von einem Arzt nicht die Entfernung von aus Diskretionsgründen auf Fenstern der gemieteten Praxisräume angebrachten Sichtschutzfolien verlangen, selbst wenn darauf der Name des Praxisbetreibers angegeben wird.*)




IMRRS 2016, 1502
Mit Beitrag
GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Schriftform vereinbart: Wie müssen Anlagen eingebunden werden?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.01.2016 - 24 U 58/15

1. Verbindet der Kläger einen Zahlungsantrag mit einem Feststellungsantrag, der auf demselben Anspruch basiert wie das Zahlungsbegehren, darf nicht durch Teil- und Grundurteil isoliert über den Leistungsantrag entschieden werden. Geschieht das gleichwohl, kann das Rechtsmittelgericht den Verfahrensfehler dadurch beheben, dass es den Feststellungsantrag an sich zieht und darüber mit befindet.*)

2. Ein Mietvertrag ist im Zweifel noch nicht wirksam zu Stande gekommen, wenn die Parteien sich zwar über den wesentlichen Vertragsinhalt einig sind, aber verabredet haben, dass der Vertrag schriftlich geschlossen werden soll, § 154 Abs. 2 BGB. Ist gleichwohl von einem stillschweigenden Vertragsschluss auszugehen, weil das Mietverhältnis schon während der schwebenden Verhandlungen in Vollzug gesetzt wurde, endet es jedenfalls mit Fristablauf, wenn Einvernehmen darüber besteht, dass der in Aussicht genommene schriftliche Mietvertrag befristet werden soll.*)

3. Werden wesentliche vertragliche Vereinbarungen nicht im Mietvertrag selbst niedergelegt, sondern in Anlagen ausgelagert, müssen die Parteien zur Wahrung der Urkundeneinheit die Zusammengehörigkeit dieser Schriftstücke in geeigneter Weise kenntlich machen. Dazu bedarf es keiner körperlichen Verbindung; es genügt eine bloße gedankliche Verbindung, die in einer zweifelsfreien Bezugnahme zum Ausdruck kommen kann.*)

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IMRRS 2016, 1492
Mit Beitrag
GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Zufahrt mehrere Wochen blockiert: Fristlose Kündigung nach Abmahnung zulässig!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.03.2016 - 24 U 59/15

Der Mieter kann ein befristetes Mietverhältnis über Gewerberäume nach vorheriger Abmahnung aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen, wenn der Vermieter veranlasst, dass die einzige Zufahrt zum Mietobjekt durch einen LKW mehrere Wochen lang blockiert wird.*)

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IMRRS 2016, 1400
Mit Beitrag
GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Nutzungsentschädigung auch nach Ausübung des Vermieterpfandrechts

KG, Urteil vom 18.07.2016 - 8 U 234/14

1. Gibt der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht an den Vermieter heraus, steht es einem Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung gemäß § 546a BGB nicht entgegen, dass er sein Vermieterpfandrecht ausgeübt hat.

2. Der Mieter kann sich nach Treu und Glauben nicht auf eine vertragliche Regelung berufen, dass er bei Stellen eines Ersatzmieters aus dem Mietverhältnis zu entlassen ist, wenn er sich in einem Mietrückstand befindet, der den Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt.

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IMRRS 2016, 1389
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Besitzschutz: Regelmäßig kein Missbrauch des Antrags auf einstweilige Verfügung

OLG Frankfurt, Urteil vom 02.09.2016 - 2 U 71/16

1. Possessorische Abwehransprüche sind, mit Ausnahme von § 858 Abs. 2 BGB, auch dann nicht missbräuchlich, wenn Art und Umfang der Besitzausübung streitig sind.

2. Eine Besitzdienerschaft setzt ein Verhältnis von "Befehl und Gehorsam" voraus, welches bei gleichberechtigten Geschäftspartnern fehlt.

3. Für den Widerspruch des Antragsgegners bleibt grundsätzlich das Erstgericht zuständig, auch wenn die einstweilige Verfügung vom Beschwerdegericht erlassen wurde.

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IMRRS 2016, 1379
Mit Beitrag
PachtPacht
Verjährungshemmung durch Verhandlungen setzt Vollmacht voraus!

OLG Koblenz, Beschluss vom 31.03.2016 - 5 U 191/16

Verhandlungen bezüglich etwaiger Ansprüche wegen vertragswidriger Rückgabe einer Pachtsache hemmen nur dann die Verjährung, wenn sie mit dem Pächter bzw. einer hierzu bevollmächtigten Person geführt werden. Irrtümliche Gespräche mit einer anderen Rechtsperson vermögen grundsätzlich keine Hemmung der Verjährung im Verhältnis zum tatsächlichen Vertragspartner zu begründen.

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IMRRS 2016, 1347
Mit Beitrag
GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Symptomrechtsprechung gilt auch im (Gewerberaum-)Mietrecht!

BGH, Beschluss vom 27.07.2016 - XII ZR 59/14

1. Die Minderung nach § 536 Abs. 1 BGB tritt kraft Gesetzes ein. Der Mieter genügt der Mieter seiner Darlegungslast deshalb bereits mit der Darlegung eines konkreten Sachmangels, der die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt.

2. Das Maß der Gebrauchsbeeinträchtigung oder einen bestimmten Minderungsbetrag braucht der Mieter nicht vorzutragen. Von ihm ist auch nicht zu fordern, dass er über eine hinreichend genaue Beschreibung der Mangelerscheinungen ("Mangelsymptome") hinaus die - ihm häufig nicht bekannte - Ursache dieser Symptome bezeichnet.

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IMRRS 2016, 1245
Mit Beitrag
GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
FOC-Mietverträge: Radiusklauseln über mehr als 50 km und 5 Jahren Laufzeit unwir

BKartA, Beschluss vom 26.02.2015 - B1-62/13

Radiusklauseln in Mietverträgen über Ladeneinheiten in Factory-Outlet-Centern (FOC), die über einen Luftradius von 50 km hinausgehen und eine Laufzeit von fünf Jahren, gerechnet ab dem Abschluss des Mietvertrags, überschreiten, verstoßen gegen das in § 1 GWB normierte Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen und sind daher insoweit unwirksam.

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IMRRS 2016, 1235
Mit Beitrag
GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Keine Überwälzung der Schönheitsreparaturen bei unrenoviert übergebenen Räumen!

OLG Celle, Urteil vom 13.07.2016 - 2 U 45/16

Die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Unwirksamkeit der formularmäßigen Überwälzung der Verpflichtung zur Vornahme laufender Schönheitsreparaturen einer dem Mieter unrenoviert übergebenen Wohnung ohne die Gewährung eines angemessenen Ausgleichs ist auf die Vermietung unrenoviert übergebener Geschäftsräume zu übertragen.*)

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IMRRS 2016, 1233
Mit Beitrag
GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Keine Umsatzsteuer auf Wohnraumanteil im Mischmietverhältnis!

OLG Celle, Beschluss vom 07.07.2016 - 2 U 37/16

1. Nutzt der Mieter einen Teil der vermieteten Räume von Anfang an zu Wohnzwecken, handelt es sich zivilrechtlich trotzdem um ein einheitliches Mietverhältnis über Gewerberäume.

2. Diese gemischte Nutzung führt aber nicht zu einer umsatzsteuerlichen Gleichbehandlung. Vielmehr ist eine Aufteilung vorzunehmen, nach der die Nutzung von Wohnraum nicht mit Umsatzsteuer belastet ist.

3. Dieses steuerliche Ergebnis können die Parteien des Mietvertrags nicht dadurch vermeiden, dass sie für die unternehmerische und die nichtunternehmerische Nutzung ein einheitliches Entgelt vereinbaren.

4. Eine tatsächlich nicht anfallende Umsatzsteuer ist von Mieter auch nicht zu zahlen.

5. Haben die Parteien vereinbart, dass nach Vorlage jeder Betriebskostenabrechnung die Höhe der Vorauszahlungen erneut den tatsächlichen Gegebenheiten nach oben oder unten anzupassen ist, reicht die Vorlage der Abrechnung aus, um eine Erhöhung oder Herabsetzung zu rechtfertigen. auf die inhaltliche Richtigkeit der Abrechnung kommt es nicht an.

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IMRRS 2016, 1197
SteuerrechtSteuerrecht
Immobilien: Erlass wegen Ertragsminderung nur bei Werbung im Internet!

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.05.2016 - 6 A 10971/15

1. Es ist im Regelfall erforderlich, dass eine Bewerbung leerstehender Immobilien über das Internet erfolgt, um eine Ertragsminderung im Sinne von § 33 Abs. 1 Satz 1 GrStG nicht vertreten zu müssen.*)

2. Dabei sind hinreichende Vermietungsbemühungen als Voraussetzung für einen Grundsteuererlass regelmäßig nur dann anzunehmen, wenn die Bewerbung leerstehender Immobilien über das Internet in den einschlägigen Suchportalen der Immobilienbranche erfolgt. Nicht ausreichend ist hingegen das Anbieten der Immobilien lediglich auf der eigenen Homepage des Grundstückeigentümers oder des von ihm mit der Vermietung beauftragten Maklers.*)

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IMRRS 2016, 1191
Mit Beitrag
GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Kosten der Glasversicherung können auf den Mieter abgewälzt werden!

LG Wuppertal, Urteil vom 24.05.2016 - 16 S 104/15

1. Die formularvertragliche Vereinbarung in einem Mietvertrag über Gewerberaum, nach der der Mieter verpflichtet ist, eine Glasversicherung für sämtliche Fenster-, Schaufenster- und Türscheiben der Mieträume auf eigene Kosten abzuschließen, ist nicht überraschend, benachteiligt den Mieter nicht unangemessen und begründet auch keine Zweifel, ob der vom Mieter geschuldete Abschluss einer Glasversicherung neben der Absicherung selbst verursachter Schäden auch die Absicherung gegen Schäden durch Dritte zum Inhalt haben müsse.*)

2. Hat der Mieter entgegen einer solchen Vereinbarung den Abschluss einer Glasversicherung unterlassen, so kann der Vermieter vom Mieter Ersatz der Kosten verlangen, die er für die Reparatur einer durch unbekannt gebliebene Dritte beschädigten Schaufensterscheibe aufgewendet hat.*)

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IMRRS 2016, 1171
Mit Beitrag
GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Mietvertrag schützt auch den Betreiber!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 06.05.2016 - 2-05 O 29/16

1. Auch der Geschäftspartner, der eine Anlage für den Mieter betreibt (hier: Durchführung von Pferderennen auf einer Pferderennbahn), ist durch den Mietvertrag gegenüber dem Vermieter geschützt.

2. Sind störende Maßnahmen (hier: Unterbrechung der Versorgung mit Strom und Wasser) lediglich angekündigt, muss der Besitzer trotzdem über den Fortbestand seines Besitzes ernstlich beunruhigt sein. Darin liegt bereits eine Besitzstörung.

3. Selbst wenn Teile des Geländes (hier: die Ränge des Tribünengebäudes) für Jedermann frei zugänglich sind, hat der Besitzer doch die tatsächliche Sachherrschaft, sofern andere Teile abschließbar und nur mit seinem Willen zugänglich sind.

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IMRRS 2016, 1124
GewerberaummieteGewerberaummiete
Anmietvereinbarung scheitert: Mieter muss Inventar entfernen!

OLG Hamburg, Urteil vom 17.12.2015 - 4 U 131/15

1. Ein Nutzungsrecht auf die Mieträume steht dem gewerblichen Mieter ab dem Zeitpunkt des endgültigen Scheiterns der Anmietvereinbarung nicht mehr zu. Er ist dann dazu verpflichtet, sein Inventar zu entfernen.

2. Entscheidend dafür, ob einem Insolvenzverwalter Herausgabeansprüche auf Inventargegenstände zustehen, kommt es auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung an. Mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens unterliegen die Inventargegenstände nicht mehr dem Insolvenzbeschlag.

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IMRRS 2016, 1071
Mit Beitrag
GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Kein unbedingter Kündigungsverzicht durch Schriftformheilungsklausel!

LG Krefeld, Urteil vom 25.05.2016 - 2 O 86/14

Der unbedingte Kündigungsverzicht in einer Schriftformheilungsklausel ist - auch zwischen den ursprünglichen Vertragsparteien - gem. § 134 BGB nichtig.*)

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IMRRS 2016, 1041
Mit Beitrag
GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Vermieter trägt das Leerstandsrisiko!

KG, Urteil vom 06.06.2016 - 8 U 40/15

1. Die vom Vermieter gestellte Formularklausel, wonach die Nebenkosten im Verhältnis der Fläche des Mieters zu den "tatsächlich vermieteten Mietflächen im Objekt" erfolgen soll, ist wegen Abwälzung des Leerstandsrisikos auf den Mieter auch in einem Gewerbemietverhältnis nach § 307 BGB unwirksam.

2. Die wegen Unwirksamkeit des vertraglichen Umlagemaßstabs bestehende Vertragslücke ist durch ergänzende Vertragsauslegung gemäß §§ 133, 157 BGB grundsätzlich dahin zu schließen, dass die Umlage im Verhältnis zur gesamten Nutzfläche des Objekts vorgenommen werden soll.

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IMRRS 2016, 1006
Mit Beitrag
GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Ausschluss des Kündigungsrechts bedarf der Schriftform!

OLG München, Urteil vom 07.04.2016 - 23 U 3162/15

1. Ein über mehrere Jahre wirkender Kündigungsausschluss stellt einen wesentlichen Vertragsinhalt dar, der den Kernbereich des Mietvertrags betrifft.

2. Der Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts für mehr als ein Jahr bedarf der Schriftform.

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IMRRS 2016, 0998
Mit Beitrag
GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Bäckereibetrieb von 12 auf 24 Stunden ausgeweitet: Kein Grund zur Kündigung!

LG Berlin, Urteil vom 31.05.2016 - 29 O 382/15

Die Vermieter kann vom Mieter (Betreiber einer Bäckerei) nicht die Rückgabe der Mietsache mit der Begründung fordern, er sei bei Vertragsschluss von einem Kiezbäckerladen ausgegangen, deren Betrieb sich auf 12 Stunden täglich beschränkt. Die Ausweitung des Geschäftsbetriebes auf 24 Stunden stellt keinen wichtigen Kündigungsgrund dar.

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IMRRS 2016, 0990
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Vermieter trägt das Kontaminationsrisiko!

OLG Hamm, Urteil vom 04.05.2016 - 12 U 101/15

1. Der Vermieter eines Grundstücks, der sein Grundstück dem Mieter zur Abladung von Materialien zur Verfügung stellt, übernimmt das Risiko, dass durch den vertragsgemäßen Gebrauch auf das Grundstück und seine Substanz eingewirkt wird. Durch die Zahlung des Entgelts sind die durch die vertragsgemäße Nutzung entstehenden Beeinträchtigungen abgegolten.*)

2. Nutzt der Mieter das Mietobjekt entsprechend der mit dem Vermieter getroffenen Vereinbarungen und kommt es dadurch zu einer schädlichen Bodenveränderung, scheidet ein Ausgleichsanspruch nach § 24 Abs. 2 BBodSchG aus, weil die Verpflichteten (Mieter und Vermieter) "etwas anderes" vereinbart haben.*)

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IMRRS 2016, 0973
Mit Beitrag
GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Kauf bricht nicht Miete - und auch kein Optionsrecht!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.01.2016 - 2 U 71/14

1. Voraussetzung für den Eintritt eines Erwerbers in das bestehende Mietverhältnis ist, dass Vermieter und Veräußerer identisch sind. Wird ein Grundstück mehrfach mit Zwischeneintragung veräußert, muss die Identität bei jedem Vorgang gewahrt sein.

2. Der Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete" ist auch auf eine Option (hier: Option auf Begründung eines Mietvertrags mit dem Hauptvermieter) anwendbar. Ausgehend vom Schutzzweck des § 566 BGB besteht keine Veranlassung, den Optionsbegünstigten schlechter zu stellen als den Mieter eines unter einer aufschiebenden Bedingung abgeschlossenen Mietvertrags.

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IMRRS 2016, 0963
Mit Beitrag
GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Einsturzgefahr rechtfertigt fristlose Kündigung!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2016 - 10 U 202/15

Die außerordentliche fristlose Kündigung ist im Fall der Einsturzgefahr eines Hallendaches bei ungünstigen Wind- und Schneelasten anzunehmen. Es ist dabei unerheblich, ob die Lagerhalle zur Zeit ihrer Errichtung dem technischen Standard entsprochen hat. Vielmehr ist der heutige Stand der Erkenntnis entscheidend, auch wenn dieser bei Vertragsschluss noch nicht bestanden haben sollte.

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IMRRS 2016, 0939
Mit Beitrag
GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Verpflichtung zur Schriftform: Verhandeln vor kündigen!

KG, Beschluss vom 09.05.2016 - 8 U 54/15

Aus einer Formularklausel, wonach sich die Mietvertragsparteien zur Herstellung der Schriftform verpflichten und bis zum endgültigen Scheitern ihrer Bemühungen auf das Recht zur Kündigung wegen fehlender Schriftform verzichten, folgt im Verhältnis der ursprünglichen Vertragsparteien die Treuwidrigkeit einer auf Formmangel gestützten Kündigung, solange nicht erfolglos versucht ist, die andere Partei zu einer Heilung des Mangels zu veranlassen.

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IMRRS 2016, 0940
Mit Beitrag
GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Mieträume baurechtswidrig: Mietminderung auf Null!

KG, Urteil vom 23.05.2016 - 8 U 10/15

1. Soll der Mieter die Räume erst durch erhebliche Investitionen in einen Zustand versetzen, die eine Nutzung für den vereinbarten Zweck ermöglicht, so stellt ein baurechtswidriger Zustand der Bestandsräume einen zur Minderung auf Null führenden Sachmangel (§ 536 BGB) dar, wenn der Mieter die Investitionen und damit die Nutzungsaufnahme (auch) wegen der öffentlich-rechtlichen Lage unterlässt. In einem solchen Fall setzt der Sachmangel nicht voraus, dass die Behörde gegen eine Nutzung eingeschritten ist.

2. Auch individualvertragliche Abreden über eine Risikoübernahme oder Beschränkung von Gewährleistungsrechten sind eng auszulegen. Übernimmt der Mieter das Risiko, dass für die von ihm auszubauenden Räume eine Baugenehmigung erteilt wird, so erstreckt sich das grundsätzlich nicht auf Risiken, die den Räumen bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses anhaften und die er nicht kannte (vorliegend: unter Verstoß gegen materielles Baurecht in einer Brandwand errichtetes Fenster).

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IMRRS 2016, 0950
GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Unwirksamer Beitritt zu Werbegemeinschaft: Rechtsfolgen?

BGH, Urteil vom 11.05.2016 - XII ZR 147/14

Ist der Beitritt eines Mieters von gewerblich genutzten Räumen in einem Einkaufszentrum zu einer in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts geführten Werbegemeinschaft unwirksam, so finden die Grundsätze über den fehlerhaften Beitritt zu einer Gesellschaft Anwendung.*)

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IMRRS 2016, 0903
GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Dauerhafte Anmietung eines wesentlichen Kellerraums bedarf der Schriftform!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 23.12.2015 - 2-12 O 304/15

1. Alle wesentlichen Vereinbarungen der Parteien müssen sich hinreichend bestimmbar aus der Mietvertragsurkunde ergeben.

2. Bei der Anmietung eines Kellerraums handelt es sich um einen für beide Vertragsparteien wesentlichen Umstand, wenn der Mieter auf dessen dauerhafte Nutzung wirtschaftlich angewiesen ist. Die nur mündlich erweiterte Kellernutzung begründet einen Schriftformmangel.

3. Die Berufung auf den Schriftformmangel durch den am Vertragsschluss nicht beteiligten Erwerber, ist im Allgemeinen nicht rechtsmissbräuchlich.

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IMRRS 2016, 0862
Mit Beitrag
GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Bedarf die Anmietung eines Kellerraums der Schriftform?

OLG Frankfurt, Urteil vom 27.04.2016 - 2 U 9/16

1. Alle wesentlichen Vereinbarungen der Parteien müssen sich hinreichend bestimmbar aus der Mietvertragsurkunde ergeben.

2. Bei der Anmietung eines Kellerraums handelt es sich um einen für beide Vertragsparteien wesentlichen Umstand, wenn der Mieter auf dessen dauerhafte Nutzung wirtschaftlich angewiesen ist. Die nur mündlich erweiterte Kellernutzung begründet einen Schriftformmangel.

3. Die Berufung auf den Schriftformmangel durch den am Vertragsschluss nicht beteiligten Erwerber, ist im Allgemeinen nicht rechtsmissbräuchlich.

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IMRRS 2016, 0808
Mit Beitrag
GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Besucherzahl ist keine zusicherungsfähige Eigenschaft!

LG Duisburg, Urteil vom 15.02.2016 - 2 O 239/15

1. Neben der Vollvermietung scheidet auch die Angabe von Besucherzahlen im Rahmen der Anmietung eines Ladenlokals in einem Einkaufscenter als zusicherungsfähige Eigenschaft aus.

2. Miete wird auch bereits vor Eröffnung eines Einkaufscenters geschuldet, wenn dies vertraglich vereinbart ist.

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IMRRS 2016, 0889
Mit Beitrag
GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Individualabrede geht qualifizierter Schriftformklausel vor!

KG, Urteil vom 19.05.2016 - 8 U 207/15

1. Der Vorrang der Individualabrede gemäß § 305b BGB greift auch gegenüber einer in einem Formularmietvertrag über ein langfristiges Gewerberaummietverhältnis enthaltenen qualifizierten Schriftformklausel, wonach auch die Änderung der Schriftformklausel der Schriftform bedarf.*)

2. Bei Vereinbarung einer solchen Klausel in einer Allgemeinen Geschäftsbedingung durch den Vermieter kann sich jedenfalls der Erwerber auf § 305b BGB berufen. Es ist mit § 550 BGB nicht vereinbar, wenn der Erwerber an eine mündliche Vertragsänderung und zugleich auch an die Befristung des Mietvertrages gebunden wäre.*)

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IMRRS 2016, 0863
Mit Beitrag
GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Keine Änderung des Verteilungsschlüssels ohne Zustimmung des Mieters!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.12.2015 - 24 U 64/15

1. Da § 556a BGB nur für Mietverhältnisse über Wohnraum gilt, kann der Vermieter den in einem Gewerberaummietvertrag vereinbarten Verteilungsschlüssel für die Umlage von Betriebskosten nur mit Zustimmung des Mieters ändern. Als Rechtsgrundlage für einen Anspruch auf Zustimmung zur Vertragsänderung kommen die Bestimmungen über die Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) in Betracht.*)

2. Die irrige Vorstellung des Vermieters, der vereinbarte Verteilungsschlüssel für die Umlage von Betriebskosten führe zur Deckung der ihm entstehenden Betriebskosten, rechtfertigt nicht die Vertragsanpassung gemäß § 313 Abs. 2 BGB, weil eine fehlerhafte Kostenkalkulation in die Risikosphäre des Vermieters fällt. Anders liegen die Dinge nur, wenn der Mieter an der Kostenkalkulation beteiligt war oder sonst mit der Kalkulationsgrundlage zu tun hatte.*)

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IMRRS 2016, 0870
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Namensträger unterzeichnet ohne Vertretungszusatz: Mietvertrag kommt mit Einzelfirma zu Stande!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.03.2016 - 24 U 152/15

1. Wird in einem Mietvertrag eine Einzelfirma als Mieter benannt und die Vertragsurkunde von dem Namensträger für diese ohne Vertretungszusatz unterschrieben, kommt der Vertrag mit der Einzelfirma zustande. Zwar geht nach der Rechtsprechung zu unternehmensbezogenen Geschäften der Wille der Beteiligten selbst bei fehlerhafter Bezeichnung des Unternehmens dahin, dass der wahre Unternehmensträger Vertragspartei wird und nicht der für ihn Handelnde. Das ändert indes nichts an der den Handelnden treffenden Haftung, wenn er gegenüber dem gutgläubigen Vertragspartner den Rechtsschein erweckt, dass der Unternehmensträger unbeschränkt für Verbindlichkeiten haftet, obwohl es sich bei ihm um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftungsmasse handelt.*)

2. Die Verpflichtung des Vermieters zur Gebrauchsgewährung schließt die Pflicht ein, Störungen des Mietgebrauchs durch Dritte abzuwehren. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Mieter seine Anzeigepflicht gemäß § 536c BGB nachkommt.*)




IMRRS 2016, 0869
Mit Beitrag
GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Rattenbefall berechtigt zur fristlosen Kündigung!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.04.2016 - 24 U 143/15

1. Ein akuter und nachhaltiger Rattenbefall kann gemäß § 543 Abs. 1 BGB die fristlose Kündigung eines Mietvertrags über gewerblich genutzte Räume rechtfertigen.*)

2. Die (Anschluss-)Berufung kann in zulässiger Weise auf den vom Gericht erster Instanz nicht für durchgreifend erachteten Aufrechnungseinwand beschränkt werden.*)

3. Der (zulässige) Ausschluss der Aufrechnung mit weder rechtskräftig festgestellten noch unstreitigen Gegenforderungen gilt auch nach Beendigung des Mietverhältnisses und Räumung des Mietobjekts weiter.*)

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IMRRS 2016, 0861
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GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Keine formularmäßige Abwälzung von Schönheitsreparaturen im Gewerberaummietrecht!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.02.2016 - 24 U 63/15

1. Der Mieter, dem - in einem auch zu Wohnzwecken genutzten Gebäude - Räume "zur ausschließlichen Nutzung als Büroräume" vermietet worden sind, kann nicht nach § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB außerordentlich kündigen, wenn ihm die Erlaubnis zur Untervermietung an den Betreiber eines häuslichen Pflegedienstes verweigert wird, der 25 bis 30 Außendienstmitarbeiter beschäftigt, die selbst am Wochenende teilweise bereits vor 6 Uhr morgens in den Mietraumen eintreffen und diese teilweise erst nach 22 Uhr wieder verlassen.*)

2. Auch bei der Vermietung von Gewerberäumen ist die formularmäßige Abwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter nach § 307 BGB insgesamt unwirksam, wenn das fachgerechte Abschleifen von Parkettböden in einem festen Turnus von 10 Jahren übertragen wird, weil die Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen eine einheitliche, nicht in Einzelmaßnahmen aufspaltbare Rechtspflicht darstellt.*)

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IMRRS 2016, 0858
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GewerberaummieteGewerberaummiete
Ehefrau haftet als "selbstschuldnerische Bürgin": Verbürgte Hauptschuld unklar!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.04.2016 - 24 W 12/16

1. Wenn die Ehefrau des Mieters einen Formularmietvertrag ohne weitere Erläuterungen als "selbstschuldnerische Bürgin" mitunterschreibt, bleibt die verbürgte Hauptschuld unklar, da nicht hinreichend deutlich wird, in welchem Umfang sie für die diversen vom Mieter übernommenen Verpflichtungen haften will und soll.*)

2. Wird die Mietdauer dadurch verlängert, dass der Mieter ein ihm eingeräumtes Optionsrecht ausübt, haftet sein Bürge nicht für Verbindlichkeiten, die aus der Verlängerung der Mietzeit resultieren.*)

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IMRRS 2016, 0840
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GewerberaummieteGewerberaummiete
Kann die Aufrechnung durch AGB eingeschränkt werden?

BGH, Urteil vom 06.04.2016 - XII ZR 29/15

Zur Einschränkung der Aufrechnungsmöglichkeit mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen durch Allgemeine Geschäftsbedingungen in einem gewerblichen Mietvertrag.*)




IMRRS 2016, 0815
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GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Werbegemeinschaft: Monatlicher Beitrag konkret beziffert - Keine Höchstgrenze erforderlich!

BGH, Urteil vom 13.04.2016 - XII ZR 146/14

1. Die formularmäßige Verpflichtung des Mieters in einem Einkaufszentrum, einer bestehenden Werbegemeinschaft in Form eines eingetragenen Vereins beizutreten, verstößt weder gegen § 305 c Abs. 1 BGB noch gegen § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB.*)

2. Ist in der Vereinssatzung der Werbegemeinschaft die Höhe der monatlich vom Mieter zu zahlenden Beiträge konkret beziffert, bedarf es im Hinblick auf das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB im Mietvertrag und in der Satzung keiner weiteren Festsetzung einer Höchstgrenze der Beiträge (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 12.07.2006 - XII ZR 39/04, NJW 2006, 3057, IMR 2006, 112).*)

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IMRRS 2016, 0742
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GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Werbegemeinschaft im Einkaufszentrum: Zahlungspflicht auch bei unwirksamem Beitritt

BGH, Urteil vom 28.04.2016 - XII ZR 147/14

Erklärt ein Mieter zeitgleich bei Abschluss des Mietvertrags in einer gesonderten Vereinbarung den Beitritt zu einer in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts organisierten Werbegemeinschaft in einem Einkaufzentrum, schuldet er die vereinbarten Werbebeiträge nach den Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft bis zum Zugang einer wirksamen Kündigung (vgl. BGH, Urteil vom 16.12.2002 - II ZR 109/01, IMRRS 2003, 0039 = NJW 2003, 1252, 1254; BGH, Urteil vom 14.10.1991 - II ZR 212/90, NJW 1992, 1501, 1502 jeweils m.w.N.) auch dann, wenn der Beitritt zur Werbegemeinschaft unwirksam ist. Auf die Frage, ob ein Mieter von Gewerberäumen in einem Einkaufszentrum durch einen formularmäßigen Beitritt zur Werbegemeinschaft unangemessen benachteiligt wird (§ 307 Abs. 1 BGB), kommt es daher nicht an.

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IMRRS 2016, 0658
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GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Umlage für Instandsetzungskosten ist auf 10% der Jahresmiete begrenzt!

LG Essen, Urteil vom 24.11.2015 - 8 O 82/15

Sollen dem Gewerberaummieter über Miet-AGB nicht beherrschbare Risiken und damit Kosten zugewiesen werden, die nicht Folge seines Mietgebrauchs sind, ist zumindest eine Beschränkung der Kosten der Höhe nach erforderlich, wobei 10 % der Jahresmiete als wirksam angesehen werden können.

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IMRRS 2016, 0652
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SteuerrechtSteuerrecht
Fahrtkosten bei Vermietung und Verpachtung regelmäßig in voller Höhe abziehbar

BFH, Urteil vom 01.12.2015 - IX R 18/15

Der Abzug von Kosten für Fahrten zu einem Vermietungsobjekt im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ist auf die Entfernungspauschale beschränkt, wenn sich an dem Objekt der ortsgebundene Mittelpunkt der dauerhaft und auf Überschusserzielung angelegten Vermietungstätigkeit befindet.*)

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IMRRS 2016, 0620
GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Räumungsverfügung gegen Dritte möglich!

LG Krefeld, Beschluss vom 08.03.2016 - 2 S 60/15

1. § 940a Abs. 2 ZPO ist auf Gewerberaummietverhältnisse nicht analog anzuwenden, wohl aber sind seine Wertungen im Rahmen des § 940 ZPO zu berücksichtigen.*)

2. Der Vermieter von Gewerberäumen kann einen Dritten regelmäßig im Wege der einstweiligen Verfügung auf Räumung in Anspruch nehmen, wenn - mit Ausnahme der Voraussetzung, dass es sich um ein Wohnraummietverhältnis handeln muss - der Tatbestand des § 940a Abs. 2 ZPO erfüllt sind.*)

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IMRRS 2016, 0578
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GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Keine fristlose Kündigung ohne Abmahnung!

AG Köln, Beschluss vom 11.02.2016 - 203 C 466/15

1. Die außerordentliche Kündigung ist nach § 543 Abs. 3 Satz 1 BGB (wegen nachhaltiger Gebrauchsstörung) erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig.

2. Eine Abhilfefrist bzw. Abmahnung muss den zu beanstandenden Mangel, bzw. das pflichtwidrige Verhalten, das abgestellt werden soll, hinreichend konkret benennen und muss erkennen lassen, dass die weitere vertragliche Zusammenarbeit auf dem Spiel steht, wenn der Mangel nicht beseitigt bzw. das pflichtwidrige Verhalten nicht abgestellt wird.

3. Erst die Missachtung dieser letzten Warnung hinsichtlich des konkreten Mangels bzw. Verhaltens, lässt dann die Möglichkeit zu, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.

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IMRRS 2016, 0575
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GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Mietminderung kann verschuldensunabhängig ausgeschlossen werden!

OLG Hamburg, Urteil vom 23.03.2016 - 4 U 140/15

1. Die Klausel in einem gewerblichen Mietvertrag, die eine Mietminderung verschuldensunabhängig ausschließt, ist jedenfalls dann wirksam, wenn dem Mieter die Möglichkeit der Rückforderung der Miete nach § 812 Abs. 1 BGB belassen wird.

2. Öffentlich-rechtliche Nutzungsbeschränkungen stellen dann keinen Mangel der Mietsache dar, wenn die Nutzbarkeit der Räume mangels Einschreitens der Behörde nicht eingeschränkt ist.

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IMRRS 2016, 0576
GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Mietminderung kann verschuldensunabhängig ausgeschlossen werden!

LG Hamburg, Urteil vom 17.09.2015 - 316 O 31/15

1. Die Klausel in einem gewerblichen Mietvertrag, die eine Mietminderung verschuldensunabhängig ausschließt, ist jedenfalls dann wirksam, wenn dem Mieter die Möglichkeit der Rückforderung der Miete nach § 812 Abs. 1 BGB belassen wird.

2. Öffentlich-rechtliche Nutzungsbeschränkungen stellen dann keinen Mangel der Mietsache dar, wenn die Nutzbarkeit der Räume mangels Einschreitens der Behörde nicht eingeschränkt ist.

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IMRRS 2016, 0551
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GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
E-Mail wahrt vereinbartes Schriftformerfordernis!

LG München I, Urteil vom 20.08.2015 - 22 O 17570/14

1. Eine Regelung in einem Mietvertrag, wonach die Verpflichtung zur Mietzinszahlung erst nach der schriftlichen Fertigstellungsmeldung durch den Vermieter gegenüber dem Mieter eintritt, stellt keine überraschende Klausel gemäß § 305c BGB da und benachteiligt den Mieter auch nicht unangemessen im Sinne von § 307 BGB.

2. Durch die E-Mail wird das vereinbarte Schriftformerfordernis eingehalten. So genügt zur Wahrung der durch Rechtsgeschäft bestimmten schriftlichen Form gemäß § 127 Abs. 2 BGB grundsätzlich auch die telekommunikative Übermittlung und damit auch die Übermittlung per E-Mail.

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IMRRS 2016, 0490
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GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Kurze Verjährung gilt auch für Ansprüche Dritter!

OLG Frankfurt, Urteil vom 04.03.2016 - 2 U 182/14

Ein Mietvertrag über Gastronomie entfaltet für die Eigentümer von Sachen, die sich zu Zwecken des Geschäftsbetriebs berechtigterweise in den Mieträumen befinden, eine Schutzwirkung, die eigene Schadenersatzansprüche dieser Dritten begründen kann. Jedenfalls bei einer engen wirtschaftlichen und persönlichen Verflechtung zwischen dem Dritten, in deren Eigentum eine in die Mietsache eingebrachte Einrichtung im Sinne des § 538 Abs. 2 BGB steht, und der Mieterin ist im Falle der Beschädigung dieses Eigentums die kurze Verjährungsfrist des § 548 Abs. 2 BGB auf Ansprüche des Dritten entsprechend anwendbar.*)

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