Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1054 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IMRRS 2010, 1547BGH, Urteil vom 22.03.2010 - II ZR 203/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1539
BGH, Urteil vom 22.03.2010 - II ZR 162/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1536
BGH, Urteil vom 22.03.2010 - II ZR 66/08
Wird in dem Emissionsprospekt eines geschlossenen Immobilienfonds erklärt, eine Anschlussförderung nach Ablauf der 15-jährigen Grundförderung gemäß den einschlägigen Berliner Wohnungsbauförderungsbestimmungen werde "gewährt", obwohl darauf kein Rechtsanspruch bestand, sondern lediglich nach der bisherigen Verwaltungspraxis damit zu rechnen war, ist das ein zur Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss führender Prospektfehler.*)
VolltextIMRRS 2010, 1490
BGH, Urteil vom 22.03.2010 - II ZR 168/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1489
BGH, Urteil vom 22.03.2010 - II ZR 184/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1487
BGH, Urteil vom 22.03.2010 - II ZR 215/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1483
BGH, Urteil vom 22.03.2010 - II ZR 3/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1479
BGH, Urteil vom 22.03.2010 - II ZR 198/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1476
BGH, Urteil vom 22.03.2010 - II ZR 178/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1447
BGH, Urteil vom 30.03.2010 - XI ZR 200/09
1. Der Zessionar einer Sicherungsgrundschuld kann aus der Unterwerfungserklärung nur vorgehen, wenn er in den Sicherungsvertrag eintritt.*)
2. Die Prüfung, ob der Zessionar einer Sicherungsgrundschuld in den Sicherungsvertrag eingetreten und damit neuer Titelgläubiger geworden ist, ist dem Klauselerteilungsverfahren vorbehalten.*)
3. Die formularmäßige Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in einem Vordruck für die notarielle Beurkundung einer Sicherungsgrundschuld stellt auch dann keine unangemessene Benachteiligung des Darlehensnehmers i.S. des § 307 Abs. 1 BGB dar, wenn die Bank die Darlehensforderung nebst Grundschuld frei an beliebige Dritte abtreten kann (Bestätigung von BGHZ 99, 274; 177, 345).*)
IMRRS 2010, 1347
BGH, Urteil vom 13.04.2010 - XI ZR 197/09
1. Die Formularklausel, "die Sparkasse zahlt neben dem jeweils gültigen Zinssatz für S-Versicherungseinlagen ...", ist wirksam, soweit sie die Vereinbarung eines variablen Zinses enthält, weil es sich dabei um eine gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der Klauselkontrolle nicht unterliegende Preisregelung der Parteien handelt. Sie ist aber in Bezug auf die Ausgestaltung der Variabilität nach § 308 Nr. 4 BGB unwirksam, weil sie nicht das erforderliche Mindestmaß an Kalkulierbarkeit möglicher Zinsänderungen aufweist.*)
2. Die durch die (teilweise) Unwirksamkeit der Zinsänderungsklausel entstandene Lücke im Vertrag ist durch ergänzende Vertragsauslegung (§§ 133, 157 BGB) zu schließen; ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht des Bankkunden nach § 316 BGB kommt ebenso wenig in Betracht wie ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht der Bank nach § 315 Abs. 1 BGB.*)
3. Das Gericht hat die maßgeblichen Änderungsparameter selbst zu bestimmen, wobei in sachlicher Hinsicht (insbesondere Bindung an einen aussagekräftigen Referenzzins) und in zeitlicher Hinsicht (Dauer der Zinsperiode) präzise Parameter zu wählen sind, die dem Erfordernis der Vorhersehbarkeit und Kontrollierbarkeit von Zinsänderungen genügen.*)
4. Die vom Berufungsgericht vorgenommene ergänzende Vertragsauslegung unterliegt der selbständigen und uneingeschränkten Nachprüfung durch das Revisionsgericht, weil formularmäßige Zinsänderungsklauseln typische Vereinbarungen sind, bei deren Unwirksamkeit im Interesse der Rechtssicherheit eine allgemeinverbindliche ergänzende Vertragsauslegung unabhängig von den Besonderheiten des konkreten Einzelfalls sachlich geboten ist.*)
VolltextIMRRS 2010, 1271
BGH, Urteil vom 15.04.2010 - III ZR 196/09
Für den nicht bankmäßig gebundenen, freien Anlageberater besteht - soweit nicht § 31d des Wertpapierhandelsgesetzes eingreift - keine Verpflichtung gegenüber seinem Kunden, ungefragt über eine von ihm bei der empfohlenen Anlage erwartete Provision aufzuklären, wenn der Kunde selbst keine Provision zahlt und offen ein Agio oder Kosten für die Eigenkapitalbeschaffung ausgewiesen werden, aus denen ihrerseits die Vertriebsprovisionen aufgebracht werden (Abgrenzung zu BGHZ 170, 226 und BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - XI ZR 510/07 - NJW 2009, 1416).*)
VolltextIMRRS 2010, 1198
BGH, Beschluss vom 07.12.2009 - II ZR 63/09
1. Die Zulassung der Revision kann auf einen aktienrechtlichen Beschlussanfechtungsgrund beschränkt werden.*)
2. Der Versammlungsleiter darf - auch wenn die besonderen Voraussetzungen des § 120 Abs. 1 Satz 2 AktG nicht vorliegen - über die Entlastung einzeln abstimmen lassen.*)
3. Eine fehlende Entsprechenserklärung kann die Anfechtung eines Entlastungsbeschlusses nicht rechtfertigen, wenn die betroffenen Organmitglieder vor der notwendigen Aktualisierung aus dem Amt geschieden sind.*)
VolltextIMRRS 2010, 1196
BGH, Beschluss vom 07.12.2009 - II ZR 63/08
1. Die Zulassung der Revision kann auf einen aktienrechtlichen Beschlussanfechtungsgrund beschränkt werden.*)
2. Der Versammlungsleiter darf - auch wenn die besonderen Voraussetzungen des § 120 Abs. 1 Satz 2 AktG nicht vorliegen - über die Entlastung einzeln abstimmen lassen.*)
3. Eine fehlende Entsprechenserklärung kann die Anfechtung eines Entlastungsbeschlusses nicht rechtfertigen, wenn die betroffenen Organmitglieder vor der notwendigen Aktualisierung aus dem Amt geschieden sind.*)
VolltextIMRRS 2010, 1151
BGH, Urteil vom 07.12.2009 - II ZR 115/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1150
BGH, Urteil vom 07.12.2009 - II ZR 32/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1149
BGH, Urteil vom 07.12.2009 - II ZR 58/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1146
BGH, Urteil vom 07.12.2009 - II ZR 139/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1141
BGH, Urteil vom 15.12.2009 - XI ZR 45/09
Ein Darlehensvertrag und ein Restschuldversicherungsvertrag können verbundene Geschäfte sein.
VolltextIMRRS 2010, 1140
BGH, Urteil vom 07.12.2009 - II ZR 122/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1105
BGH, Beschluss vom 30.03.2010 - XI ZR 184/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1104
BGH, Urteil vom 23.03.2010 - VI ZR 57/09
Zur Anwendbarkeit des Kreditwesengesetzes und des Auslandinvestmentgesetzes auf den Erwerb von Aktien einer nicht börsennotierten Gesellschaft türkischen Rechts.*)
VolltextIMRRS 2010, 1005
BGH, Urteil vom 09.03.2010 - XI ZR 93/09
1. Deutsche Gerichte sind international zuständig für Klagen gegen ausländische Broker, die Beihilfe zu einer im Inland begangenen unerlaubten Handlung leisten.*)
2. Ein ausländischer Broker beteiligt sich bedingt vorsätzlich an einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von Kapitalanlegern durch einen inländischen Terminoptionsvermittler, wenn er diesem ohne Überprüfung seines Geschäftsmodells bewusst und offenkundig den unkontrollierten Zugang zu ausländischen Börsen eröffnet.*)
VolltextIMRRS 2010, 0976
BGH, Beschluss vom 16.03.2010 - XI ZR 175/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0974
BGH, Urteil vom 05.03.2010 - V ZR 60/09
Nichtigkeit des Grundstückskaufvertrags gemäß § 138 Abs. 1 BGB bei grobem Missverhältnis von Grundstückswert und Kaufpreis.
VolltextIMRRS 2010, 0954
BGH, Urteil vom 17.12.2009 - III ZR 62/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0895
BGH, Beschluss vom 08.12.2009 - XI ZB 27/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0805
BFH, Urteil vom 24.02.2010 - II R 57/08
Das FA darf im Besteuerungsverfahren eines Bankkunden von der Bank im Regelfall erst dann die Vorlage von Kontoauszügen als Urkunden i.S. von § 97 AO verlangen, wenn die Bank eine zuvor geforderte Auskunft über das Konto nach § 93 AO nicht erteilt hat, wenn die Auskunft unzureichend ist oder Bedenken gegen ihre Richtigkeit bestehen.*)
VolltextIMRRS 2010, 0787
BGH, Urteil vom 17.12.2009 - III ZR 3/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0763
BGH, Beschluss vom 02.02.2010 - VI ZR 255/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0732
OLG Koblenz, Urteil vom 10.02.2010 - 2 U 164/09
Ein Widerruf von Lastschriftbuchungen durch den Insolvenzverwalter ist auch innerhalb der 6-Wochenfrist nach Nr. § 7 III AGB-Banken nicht möglich, wenn eine konkludente Genehmigung der Lastschriftbuchungen vorliegt. Dies kann bei Lastschriftabbuchungen von Dauerschuldverhältnissen - hier Sozialversicherungsbeiträge, Forderungen des Finanzamts - der Fall sein, insbesondere, wenn das Konto nur auf Guthabensbasis geführt wird und der Kunde bzw. spätere Insolvenzschuldner die Kontoumsätze per Kontoausdrucker regelmäßig geprüft hat (vgl. hierzu Senatsurteil vom 26.11.2009 - 2 U 1497/08 - NZI 2010, 18 ff = BGH XI ZR 1/10).*)
VolltextIMRRS 2010, 0731
OLG Koblenz, Urteil vom 09.03.2010 - 2 U 910/09
1. Eine kreditgebende Bank ist bei der Finanzierung eines Objekts nur unter ganz bestimmten Umständen verpflichtet, den Darlehensnehmer über etwaige Risiken, insbesondere der Werthaltigkeit des Objekts, aufzuklären. Sie darf regelmäßig davon ausgehen, dass die Kunden entweder über die notwendigen Kenntnisse oder Erfahrungen verfügen oder sich jedenfalls der Hilfe von Fachleuten bedient haben.*)
2. Aufklärungs- und Hinweispflichten bezüglich des finanzierten Geschäfts können sich daher nur aus den besonderen Umständen des konkreten Einzelfalls ergeben. Dies kann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit Kreditgewährungen sowohl an den Bauträger als auch an einzelne Erwerber in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (in Anknüpfung an Senatsentscheidungen vom 07.05.2009 und 04.06.2009 - 2 U 1389/08 - ZID 2009, 755; BGHZ 156, 46, 49; 159, 294, 316; 161, 15, 20; BGH NJW 2007, 2396; BGH WM 2006, 1194, 1199).*)
3. Eine Verletzung von Aufklärungs- und Hinweispflichten kommt insbesondere dann nicht in Betracht, wenn der Darlehensnehmer mit der eigenen Immobilien- und Kapitalanlagenfirma bei der Gestaltung eines Konzepts zur Sanierung notleidender Immobilien verantwortlich mitgewirkt hat.*)
VolltextIMRRS 2010, 0684
BGH, Urteil vom 23.02.2010 - XI ZR 186/09
1. Qualifizierte Einrichtungen (§ 4 UKlaG) in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins sind keine Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.*)
2. Kreditinstitute sind nicht verpflichtet, ihre Preis- und Leistungsverzeichnisse qualifizierten Einrichtungen (§ 4 UKlaG) zur Verfügung zu stellen.*)
VolltextIMRRS 2010, 0677
BGH, Urteil vom 23.02.2010 - XI ZR 188/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0673
BGH, Beschluss vom 02.02.2010 - VI ZR 256/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0665
BGH, Beschluss vom 07.12.2009 - II ZR 272/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0663
BGH, Urteil vom 23.02.2010 - XI ZR 187/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0660
BGH, Urteil vom 23.02.2010 - XI ZR 190/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0507
BGH, Beschluss vom 09.02.2010 - XI ZR 70/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0483
BGH, Urteil vom 11.02.2010 - III ZR 12/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0459
BGH, Beschluss vom 11.02.2010 - IX ZR 42/08
Verrechnet eine Bank für den Kunden eingehende Zahlungen mit ihrem noch nicht fälligen Anspruch auf Darlehensrückzahlung, ist die dadurch erlangte Befriedigung nicht inkongruent, wenn die Verrechnung mit dem Kunden vereinbart war.*)
VolltextIMRRS 2010, 0456
BGH, Urteil vom 11.02.2010 - III ZR 7/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0454
BGH, Urteil vom 11.02.2010 - III ZR 10/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0431
BGH, Beschluss vom 09.02.2010 - XI ZR 297/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0427
BGH, Urteil vom 11.02.2010 - III ZR 11/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0409
BGH, Urteil vom 11.02.2010 - III ZR 9/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0402
BGH, Beschluss vom 09.02.2010 - XI ZR 140/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0377
BGH, Beschluss vom 28.01.2010 - III ZR 30/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0361
BGH, Beschluss vom 28.01.2010 - III ZR 92/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0282
BGH, Beschluss vom 07.12.2009 - II ZR 294/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext