Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1054 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IMRRS 2011, 3022BGH, Urteil vom 13.10.2011 - IX ZR 115/10
1. Die Genehmigung einer Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren kann nicht gegenüber dem Lastschriftgläubiger erklärt werden.*)
2. Hat der Lastschriftgläubiger die Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren eingereicht, ist der Widerspruch des Schuldners für die Zahlstelle [Schuldnerbank] auch dann beachtlich, wenn der Schuldner zugunsten des Gläubigers einen Abbuchungsauftrag erteilt hatte (Aufgabe von BGHZ 72, 343).*)
3. Der Widerspruch des Schuldners gegen eine Belastungsbuchung ist unwiderruflich.*)
4. Der Gläubiger, der trotz eines zu seinen Gunsten erteilten Abbuchungsauftrags seine Forderung im Wege des Einzugsermächtigungsverfahrens einzieht, hat keinen Schadensersatzanspruch gegen den (vorläufigen) Insolvenzverwalter, welcher der Belastungsbuchung widerspricht.*)
VolltextIMRRS 2011, 2861
BGH, Urteil vom 27.09.2011 - VI ZR 135/10
Zur Frage der grob fahrlässigen Unkenntnis im Sinne des § 199 Abs. 1 BGB in Prospekthaftungs- und Anlageberatungsfällen, wenn der Anleger im Zusammenhang mit der Anlageentscheidung eines Dritten einen Folgeprospekt gelesen hat.*)
VolltextIMRRS 2011, 2811
BGH, Urteil vom 20.09.2011 - II ZR 277/09
Vor dem Abschluss eines Unterbeteiligungsvertrages zu Anlagezwecken ist der Vertragspartner des Kapitalanlegers nur unter besonderen Voraussetzungen verpflichtet, diesen über die Zahlung von Vertriebsprovisionen aufzuklären, die er an einen zugleich für den Anleger beratend tätigen Anlagevermittler leistet.*)
VolltextIMRRS 2011, 2798
BGH, Urteil vom 20.09.2011 - II ZR 4/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 2796
BGH, Urteil vom 20.09.2011 - II ZR 11/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 2781
BGH, Urteil vom 20.09.2011 - II ZR 39/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 2776
BGH, Urteil vom 27.09.2011 - XI ZR 215/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 2769
BGH, Urteil vom 22.09.2011 - III ZR 186/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 2681
OLG Frankfurt, Urteil vom 16.12.2010 - 3 U 11/10
1. Zur Abtretbarkeit von Darlehensforderungen an einen "Nichtbank".*)
2. Begehrt der Kläger die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus der erteilten Zwangsvollstreckungsklausel neben der Vollstreckungsabwehrklage, so ist die Klauselgegenklage im Berufungsverfaren zulässige Klageart.
VolltextIMRRS 2011, 2569
BGH, Urteil vom 19.07.2011 - II ZR 246/09
1. Eine aktienrechtliche Beschlussmängelklage wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Aktiengesellschaft nur dann nach § 240 ZPO unterbrochen, wenn der angefochtene Beschluss zu einer Vergrößerung der Insolvenzmasse führt.*)
2. Im Rahmen eines fremdnützigen Verwaltungstreuhandverhältnisses werden dem Treuhänder Stimmrechte eines Dritten, der sein Verhalten mit dem Treugeber abgestimmt hat, nicht nach § 22 Abs. 2 WpHG zugerechnet.*)
VolltextIMRRS 2011, 2316
BGH, Urteil vom 26.07.2011 - XI ZR 36/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 2304
BGH, Urteil vom 17.05.2011 - XI ZR 280/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 2296
BGH, Urteil vom 17.05.2011 - XI ZR 352/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 2291
BGH, Urteil vom 26.07.2011 - XI ZR 197/10
1. Zur Frage der konkludenten Genehmigung einer Einzugsermächtigungslastschrift bei Abstimmung zwischen kontoführender Bank und Schuldner hinsichtlich einzelner Lastschriftbuchungen (im Anschluss an das Senatsurteil vom 20. Juli 2010 - XI ZR 236/07, BGHZ 186, 269).*)
2. Die Frage, ob eine Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren vom Kontoinhaber konkludent genehmigt worden ist, beantwortet sich nach dem objektiven Erklärungswert seines Verhaltens, für den die spätere Befolgung eines Widerspruchs des Insolvenzverwalters über das Vermögen des Kontoinhabers durch die Bank nicht maßgeblich ist (im Anschluss an das Senatsurteil vom 1. März 2011 - XI ZR 320/09, WM 2011, 743 Rn. 14).*)
VolltextIMRRS 2011, 2245
BGH, Beschluss vom 19.07.2011 - XI ZR 191/10
1. Zu Rückvergütungen, über die eine anlageberatende Bank einen Kapitalanleger aufklären muss (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 9. März 2011 - XI ZR 191/10, WM 2011, 925 Rn. 21 ff.).*)
2. Zur Kausalität zwischen einer Aufklärungspflichtverletzung und dem Erwerb einer Kapitalanlage (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 9. März 2011 - XI ZR 191/10, WM 2011, 925 Rn. 33 ff.).*)
3. Zur schuldhaften Verletzung der Pflicht der anlageberatenden Bank, über Rückvergütungen aufzuklären (Festhalten an Senatsbeschluss vom 29. Juni 2010 - XI ZR 308/09, WM 2010, 1694).*)
4. Zur Haftung wegen falscher Darstellung einer Kapitalgarantie.*)
VolltextIMRRS 2011, 2243
BGH, Beschluss vom 30.06.2011 - V ZB 200/10
1. Die Verfügungsbefugnis einer Kapitalanlagegesellschaft nach § 31 Abs. 1 InvG ist jedenfalls als Teil des Zustimmungsvorbehalts nach § 26 Abs. 1 Nr. 3 und 4 InvG eintragungsfähig.*)
2. In der Eintragung des Zustimmungsvorbehalts nach § 26 Abs. 1 Nr. 3 und 4 InvG muss die Depotbank genannt werden.*)
VolltextIMRRS 2011, 2191
BGH, Urteil vom 31.05.2011 - XI ZR 90/09
1. Das einen Immobilienerwerb finanzierende Kreditinstitut muss den Darlehensnehmer grundsätzlich nicht von sich aus auf eine im Kaufpreis enthaltene und an den Vertrieb gezahlte Provision hinweisen, sofern diese nicht zu einer so wesentlichen Verschiebung des Verhältnisses zwischen Kaufpreis und Verkehrswert der Immobilie beiträgt, dass das Kreditinstitut von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen musste (st. Rspr., zuletzt Senatsurteil vom 29.6.2010 - XI ZR 104/08, IMR 2010, 440).
2. Ein aufklärungspflichtiger Wissensvorsprung der Finanzierungsbank liegt aber vor, wenn die Bank Kenntnis davon hat, dass der Kreditnehmer von seinem Geschäftspartner oder durch den Fondsprospekt über das finanzierte Geschäft arglistig getäuscht wurde (Senatsurteil vom 29.6.2010 - XI ZR 104/08, IMR 2010, 440).
3. Die die Kenntnis der Bank von einer solchen arglistigen Täuschung der Anleger durch den Vertrieb wird widerleglich vermutet, wenn die Unrichtigkeit der Angaben zum Anlageobjekt objektiv evident ist.
VolltextIMRRS 2011, 2174
BGH, Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 102/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 2145
BGH, Urteil vom 03.05.2011 - XI ZR 374/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 2141
BGH, Urteil vom 03.05.2011 - XI ZR 373/08
Zur Auslegung einer in einem formularmäßigen Schiedsvertrag zwischen einem gewerblichen Terminoptionsvermittler und einem Anleger enthaltenen Klausel über die Geltung des Vertrags für Ansprüche des Anlegers gegen Erfüllungsgehilfen des Vermittlers.*)
VolltextIMRRS 2011, 2119
BGH, Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 103/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 2111
BGH, Urteil vom 17.05.2011 - XI ZR 215/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 2096
BGH, Urteil vom 07.07.2011 - III ZR 90/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 2076
BGH, Urteil vom 10.05.2011 - XI ZR 391/09
Bei Personenidentität zwischen Zahlungspflichtigem und Zahlungsempfänger im Einzugsermächtigungsverfahren greift die Zahlstelle aufgrund eines von dem zahlungspflichtigen Kontoinhaber der ersten Inkassostelle erteilten Auftrags auf dessen Konto zu, sodass der Zahlungsvorgang mit vorheriger Zustimmung des Kontoinhabers erfolgt und deswegen von vornherein wirksam ist. Einer Genehmigung der Lastschrift bedarf es in diesem Fall nicht.*)
VolltextIMRRS 2011, 2073
BGH, Urteil vom 17.05.2011 - XI ZR 299/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 2063
BGH, Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 197/08
Enthält eine Schiedsvereinbarung betreffend Rechtsstreitigkeiten aus einem im Jahr 2004 geschlossenen Vertrag eines ausländischen Unternehmers mit einem inländischen Verbraucher die Wahl ausländischen Rechts, bemisst sich ihre Formgültigkeit in entsprechender Anwendung von Art. 29 Abs. 3 Satz 2 EGBGB aF nach § 1031 Abs. 5 ZPO (Fortentwicklung des Senatsbeschlusses vom 10. Februar 1998 - XI ZR 305/96, BGHR EGBGB (1986) Art. 29 - Schiedsklausel 1).*)
VolltextIMRRS 2011, 2062
BGH, Urteil vom 17.05.2011 - XI ZR 300/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 2054
BGH, Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 592/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1921
BGH, Beschluss vom 28.06.2011 - II ZB 2/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1894
BGH, Urteil vom 31.05.2011 - VI ZR 161/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1893
BGH, Urteil vom 16.06.2011 - III ZR 200/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1884
BGH, Urteil vom 07.06.2011 - XI ZR 388/10
Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditinstituts, in denen für die Führung des Darlehenskontos durch das Kreditinstitut ein Entgelt (Kontoführungsgebühr) gefordert wird, unterliegen nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle und sind im Bankverkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.*)
VolltextIMRRS 2011, 1799
BGH, Urteil vom 03.05.2011 - XI ZR 152/09
1. Eine konkludente Genehmigung einer Lastschriftabbuchung vom Konto eines Verbrauchers, der wiederkehrende und im Wesentlichen gleichbleibende Forderungen aus Dauerschuldverhältnissen zugrunde liegen, kommt nach den Umständen des Einzelfalls in Betracht.*)
2. Anders als bei einem Unternehmer kann die kontoführende Bank bei einem Verbraucher nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass die Kontobewegungen zeitnah nachvollzogen und überprüft werden. Bei einem Verbraucher muss vielmehr anhand konkreter Anhaltspunkte für die Bank erkennbar sein, dass der Kontoinhaber die Überprüfung vorgenommen hat. Erst dann und nach Ablauf einer angemessenen Überlegungsfrist kann sie davon ausgehen, dass er keine Einwendungen gegen die aus dem Kontoauszug ersichtlichen Buchungen erhebt.*)
3. In der Regel kann die Bank aber spätestens dann, wenn der Verbraucher bei monatlichen und im wesentlichen gleich hohen Lastschriftabbuchungen bereits die Mitteilung von zwei Folgeabbuchungen erhalten hat, davon ausgehen, dass in Bezug auf die mindestens zwei Monate zurückliegende Abbuchung keine Einwendungen erhoben werden.*)
VolltextIMRRS 2011, 1797
BGH, Urteil vom 03.05.2011 - XI ZR 155/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1796
BGH, Urteil vom 03.05.2011 - XI ZR 362/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1795
BGH, Urteil vom 31.05.2011 - II ZR 141/09
1. Mit der Übernahme des Prospekthaftungsrisikos durch die Gesellschaft bei der Platzierung von Altaktien an der Börse werden entgegen § 57 Abs. 1 Satz 1 AktG Einlagen an den Altaktionär zurückgewährt, wenn dieser die Gesellschaft nicht von der Prospekthaftung freistellt.*)
2. Die Pflicht zur Rückgewähr der entgegen § 57 AktG erhaltenen Leistung durch Übernahme der Prospektverantwortung begründet einen Anspruch der Aktiengesellschaft gegen den Altaktionär auf Freistellung.*)
3. Ein herrschendes Unternehmen ist nach § 317 Abs. 1 Satz 1 AktG zum Schadensersatz verpflichtet, wenn es die Platzierung der Altaktien einer Tochtergesellschaft ohne Nachteilsausgleich veranlasst.*)
VolltextIMRRS 2011, 1757
BGH, Urteil vom 17.05.2011 - II ZR 123/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1744
BGH, Urteil vom 17.05.2011 - II ZR 202/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1685
BGH, Beschluss vom 17.05.2011 - XI ZB 2/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1683
BGH, Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 216/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1678
BGH, Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 279/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1670
BGH, Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 278/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1661
BGH, Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 22/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1626
BGH, Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 157/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1593
BGH, Urteil vom 19.04.2011 - II ZR 237/09
1. Ein Minderheitsaktionär hat weder ganz noch teilweise einen Anspruch auf Zahlung des festen Ausgleichs für ein Geschäftsjahr, wenn der Beschluss, die Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär zu übertragen, vor dem Entstehen des Anspruchs auf die Ausgleichszahlung in das Handelsregister eingetragen wird.*)
2. Der Anspruch auf die Zahlung des jährlichen festen Ausgleichs entsteht als regelmäßig wiederkehrender Anspruch jedes Jahr mit dem Ende der auf ein Geschäftsjahr folgenden ordentlichen Hauptversammlung der abhängigen Gesellschaft neu, soweit im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zugunsten der außenstehenden Aktionäre nichts anderes vereinbart ist.*)
VolltextIMRRS 2011, 1592
BGH, Urteil vom 05.05.2011 - III ZR 84/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1587
BGH, Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 92/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1584
BGH, Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 388/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1574
BGH, Urteil vom 19.04.2011 - II ZR 244/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1550
AG Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2010 - 55 C 7723/10
Die Betätigung von Rollläden gehört zum normalen Gebrauch einer Wohnung. Dem Benutzer einer Wohnung ist nicht vorzuschreiben, um wie viel Uhr er seine Räume verdunkelt.
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