Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1054 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IMRRS 2010, 0181BGH, Urteil vom 07.12.2009 - II ZR 15/08
1. Eine Kommanditgesellschaft, die die eingeworbenen Mittel ihrer Treugeberkommanditisten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung in Finanzinstrumenten anlegt, betreibt weder ein nach § 32 KWG erlaubnispflichtiges Finanzkommmissionsgeschäft noch ein Investmentgeschäft (Anschluss an BVerwGE 130, 262; BVerwG ZIP 2009, 1899).*)
2. Wenn die Gesellschaft die Anlagegelder in erster Linie für den Aufbau eines dritten Unternehmens verwendet, müssen im Emissionsprospekt das Geschäftsmodell dieses Unternehmens, seine Chancen und Risiken zutreffend dargestellt werden.*)
3. Prospekthaftungsansprüche im engeren Sinn wegen fehlerhafter Angaben in Prospekten, die seit dem Inkrafttreten des Vierten Finanzmarktförderungsgesetzes am 1. Juli 2002 veröffentlicht wurden, verjähren in einem Jahr seit dem Zeitpunkt, in dem der Gesellschafter von dem Prospektfehler Kenntnis erlangt, spätestens drei Jahre nach dem Abschluss des Gesellschafts- oder Beitrittsvertrages.*)
VolltextOnline seit 2009
IMRRS 2009, 2264OLG Koblenz, Beschluss vom 07.05.2009 - 2 U 1389/08
1. Eine kreditgebende Bank ist bei steuersparenden Bauherren-, Bauträger- und Erwerbermodellen nur unter ganz besonderen Voraussetzungen zur Risikoaufklärung über das finanzierte Geschäft verpflichtet. Sie muss in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer haben (in Anknüpfung an BGH Urteil vom 20.03.2007 - XI ZR 414/04 - NJW 2007, 2396; BGHZ 159, 294, 316; 161, 15, 20; BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04 - WM 2006, 1194, 1199).*)
2. Zu den Aufklärungspflichten bei einem institutionalisierten Zusammenwirken der Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber des finanzierten Objekts.*)
3. Zur Sittenwidrigkeit der Kaufpreiszahlung bei einer zu sanierenden Altbauwohnung (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 6.7.2007 - V ZR 274/06).*)
VolltextIMRRS 2009, 2263
OLG Koblenz, Beschluss vom 04.06.2009 - 2 U 1389/08
1. Eine kreditgebende Bank ist bei steuersparenden Bauherren-, Bauträger- und Erwerbermodellen nur unter ganz besonderen Voraussetzungen zur Risikoaufklärung über das finanzierte Geschäft verpflichtet. Sie muss in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer haben (in Anknüpfung an BGH Urteil vom 20.03.2007 - XI ZR 414/04 - NJW 2007, 2396; BGHZ 159, 294, 316; 161, 15, 20; BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04 - WM 2006, 1194, 1199).*)
2. Zu den Aufklärungspflichten bei einem institutionalisierten Zusammenwirken der Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber des finanzierten Objekts.*)
3. Zur Sittenwidrigkeit der Kaufpreiszahlung bei einer zu sanierenden Altbauwohnung (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 6.7.2007 - V ZR 274/06).*)
VolltextIMRRS 2009, 2246
OLG Oldenburg, Urteil vom 28.05.2009 - 14 U 60/08
1. Der Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfond und der Abschluss eines Darlehensvertrages können sich auch dann als ein "verbundenes Geschäft" darstellen, wenn zwischen dem Vermittler und der Bank keine dauerhafte Geschäftsbeziehung besteht.*)
2. Zum Widerruf der auf Abschluss des Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärung bei einem vor dem 01. Januar 2002 geschlossenen Vertrag, wenn nachträgliche über das Widerrufsrecht fehlerhaft belehrt worden ist.*)
VolltextIMRRS 2009, 2230
BGH, Urteil vom 24.11.2009 - XI ZR 260/08
Das einem Darlehensnehmer nach dem Haustürwiderrufsgesetz zustehende Widerrufsrecht erlischt nicht gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 HWiG, wenn die vollständige Ablösung des Darlehens erst ab dem 1. Januar 2003 erfolgt ist (Abgrenzung zu dem Senatsurteil vom 13. Juni 2006 - XI ZR 94/05, WM 2006, 1995).*)
VolltextIMRRS 2009, 2179
BGH, Urteil vom 05.11.2009 - III ZR 302/08
Zur Pflicht des Anlageberaters, die Wirtschaftspresse im Hinblick auf für die von ihm vertriebenen Anlageprodukte relevante Pressemitteilungen zeitnah durchzusehen.*)
VolltextIMRRS 2009, 2104
BGH, Beschluss vom 08.09.2009 - XI ZB 36/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 2103
BGH, Beschluss vom 06.10.2009 - XI ZB 21/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 2013
OLG Brandenburg, Urteil vom 30.09.2009 - 3 U 137/08
1. Zum Abschluss eines Vergleichsvertrages (§ 779 BGB) über den Fortbestand eines nach HwiG widerrufbaren Kredites.
2. Zur Treuwidrigkeit (§ 242 BGB) der Rückabwicklung eines Kredites zur Finanzierung einer britischen Lebensversicherung, die die Prämie vereinbarungsgemäß in Aktienkäufen anlegt.
3. Zur Verjährung (§ 214 BGB) von Schadensersatzansprüchen gegen die Bank wegen Verletzung von Aufklärungspflichten bei einem verbundenen Geschäft (§ 9 Abs. 3 VerbrKrG).
VolltextIMRRS 2009, 1969
BGH, Urteil vom 14.05.2009 - IX ZR 63/08
1. Fällige Forderungen bleiben bei der Prüfung der Zahlungsunfähigkeit nur außer Betracht, sofern sie mindestens rein tatsächlich - also auch ohne rechtlichen Bindungswillen - gestundet sind. Eine Forderung ist stets zu berücksichtigen, wenn der Schuldner sie durch eine Kündigung fällig stellt und von sich aus gegenüber dem Gläubiger die alsbaldige Erfüllung zusagt.*)
2. Reicht der Schuldner bei seiner Bank zwecks Darlehensrückführung ihm von einem Dritten zur Erfüllung einer Forderung überlassene Kundenschecks ein, erlangt die Bank eine inkongruente Deckung, wenn ihr die den Schecks zugrunde liegenden Kausalforderungen nicht abgetreten waren.*)
3. Wird eine Darlehensforderung in kritischer Zeit infolge einer anfechtbaren Kündigung des Schuldners fällig, erlangt der Gläubiger durch die anschließende Tilgung der sonach fälligen Verbindlichkeiten eine inkongruente Deckung.*)
VolltextIMRRS 2009, 1521
BGH, Urteil vom 14.07.2009 - XI ZR 152/08
1. Eine Bank genügt ihrer Pflicht nach § 23a Abs. 1 Satz 2 KWG i.d.F. vom 1. August 1998, einen Kunden schriftlich in leicht verständlicher Form über die Sicherungseinrichtung zu informieren, wenn die Information in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten ist und sie den Kunden hierauf vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung gesondert hinweist.*)
2. Eine Bank darf bei Zustandekommen eines Beratungsvertrages einem Kunden, der ein besonderes Interesse an der Nominalsicherheit einer Geldanlage offenbart hat, keine Einlage bei ihr selbst empfehlen, wenn bei ihr nur die gesetzliche Mindestdeckung nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz besteht.*)
VolltextIMRRS 2009, 1463
OLG Frankfurt, Urteil vom 25.03.2009 - 9 U 12/06
1. Zur Frage, ob der Anleger Darlehensnehmer eines Darlehens geworden ist, das die Fondsgesellschaft aufgenommen hat, der er beigetreten ist.*)
2. Zur Auslegung einer in einem Zeichnungsschein enthaltenen Vollmacht.*)
3. Zur Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Vorliegen eines Wissensvorsprungs (hier: Überschuldung der Mietgarantin; Innenprovisionen; Nichterreichbarkeit der Mieteinnahmen).*)
VolltextIMRRS 2009, 1446
BGH, Urteil vom 16.06.2009 - XI ZR 539/07
1. Eine anderweitige Sicherheit schließt die Sittenwidrigkeit von Bürgschaften oder Mithaftungsübernahmen finanziell krass überforderter Ehepartner bzw. Lebenspartner für eine Darlehensschuld des anderen Teils nur dann aus, wenn gewährleistet ist, dass den Betroffenen allenfalls eine seine Finanzkraft nicht übersteigende "Ausfallhaftung" trifft.*)
2. Bei der Frage, ob die Grundschuld nach dem Inhalt der vorformulierten Bankbedingungen auch künftige Forderungen gegen den Darlehensnehmer sichert, darf eine Unklarheit im Sinne von § 5 AGBG (§ 305c Abs. 2 BGB) nicht zu Lasten des finanziell krass überforderten Bürgen oder Mithaftenden gehen.*)
3. Die gemäß § 286 ff. InsO schließt eine Anwendung des § 138 Abs. 1 BGB auf ruinöse Bürgschaften oder Schuldbeitritte finanzschwacher Ehepartner bzw. Lebenspartner nicht aus.*)
VolltextIMRRS 2009, 1358
BGH, Beschluss vom 25.06.2009 - III ZR 223/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 1285
BGH, Beschluss vom 16.06.2009 - XI ZB 33/08
1. Auf Rechtsstreitigkeiten wegen fehlerhafter Anlageberatung, in denen kein zulässiger Musterfeststellungsantrag nach § 1 Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gestellt werden kann, findet § 7 Abs. 1 KapMuG keine Anwendung.*)
2. Werden solche Rechtsstreitigkeiten trotzdem unter Berufung auf § 7 Abs. 1 Satz 1 KapMuG ausgesetzt, ist gegen den Aussetzungsbeschluss das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß § 252, § 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO gegeben, weil der Rechtsmittelausschluss des § 7 Abs. 1 Satz 4 KapMuG ebenfalls keine Anwendung findet.*)
VolltextIMRRS 2009, 1260
BGH, Beschluss vom 16.06.2009 - XI ZB 31/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 1150
BGH, Urteil vom 05.03.2009 - IX ZR 85/07
1. Überträgt der Gründer eines Unternehmens der finanzierenden Bank nahezu das gesamte Vermögen zur Sicherung ihrer Kredite, handelt er auch dann nicht mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, wenn seine Hoffnung, die Gründung werde erfolgreich sein, objektiv unberechtigt ist.*)
2. Die von der Rechtsprechung für die anfechtungsrechtliche Beurteilung von Sanierungskrediten entwickelten Grundsätze sind auf die Anschubfinanzierung von neu gegründeten Unternehmen nicht übertragbar.*)
VolltextIMRRS 2009, 1142
BGH, Urteil vom 12.05.2009 - XI ZR 586/07
1. Verletzt ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen seine Pflicht, den Kunden über Rückvergütungen aufzuklären, trägt es die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass es nicht vorsätzlich gehandelt hat, auch dann, wenn seine Haftung für fahrlässiges Handeln nach § 37a WpHG verjährt ist (Fortführung von BGHZ 170, 226).*)
2. Die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens gilt auch im Falle unterlassener Aufklärung über Rückvergütungen.*)
VolltextIMRRS 2009, 1007
BGH, Beschluss vom 12.05.2009 - XI ZB 21/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 0918
BGH, Urteil vom 24.03.2009 - XI ZR 191/08
Die einem Ehepartner erteilte "transmortale" Kontovollmacht berechtigt grundsätzlich weder zu Lebzeiten des Erblassers noch nach seinem Tod zur Umschreibung des Kontos auf den Bevollmächtigten.*)
VolltextIMRRS 2009, 0907
BGH, Urteil vom 31.03.2009 - XI ZR 288/08
Ein Kontokorrentkonto, das eine Bausparkasse für Bausparer führt, ist in Fällen, in denen ein Ehepaar den Bauspardarlehensvertrag gemeinsam geschlossen hat, ein so genanntes "Oder-Konto" und jeder Ehepartner allein kann die Auszahlung eines Kontoguthabens an sich verlangen.
VolltextIMRRS 2009, 0801
BGH, Urteil vom 03.03.2009 - XI ZR 41/08
1. Der Anspruch des Gläubigers aus § 767 Abs. 2 BGB gegen den Bürgen auf Erstattung von Kosten der Rechtsverfolgung umfasst nicht den Aufwand, der dem Gläubiger in einem Anfechtungsprozess entstanden ist.*)
2. Die Haftung des Bürgen für Rechtsverfolgungskosten des Gläubigers ist in § 767 Abs. 2 BGB speziell geregelt, so dass daneben die Grundsätze einer Geschäftsführung ohne Auftrag nicht anzuwenden sind.*)
VolltextIMRRS 2009, 0754
BGH, Urteil vom 05.02.2009 - IX ZR 78/07
1. Die Bank ist nicht berechtigt, auf der Grundlage eines nach Insolvenzeröffnung abgeschlossenen und deshalb unwirksamen Überweisungsvertrages das Konto des Schuldners zu belasten.*)
2. Ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt bestellt, kann der Schuldner vor Insolvenzeröffnung selbständig einen Überweisungsvertrag mit seiner Bank schließen. Die Bank kann den Überweisungsbetrag jedoch nicht in das Kontokorrent einstellen.*)
3. Verweigert der Insolvenzverwalter die Genehmigung einer Lastschrift, kann er bei einem debitorischen Konto lediglich eine Korrektur der ungenehmigten Belastung, aber nicht im Wege der Anfechtung Auszahlung des Lastschriftbetrages verlangen.*)
VolltextIMRRS 2009, 0682
KG, Urteil vom 01.04.2008 - 14 U 211/07
Zu der Frage, ob eine Rückbürgschaft auf erstes Anfordern in Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam ist.
VolltextIMRRS 2009, 0610
BFH, Urteil vom 09.12.2008 - VII R 47/07
1. Kontrollmitteilungen aus Anlass von Bankenprüfungen sind, wenn keine legitimationsgeprüften Konten oder Depots betroffen sind, nach § 194 Abs. 3 AO grundsätzlich ohne besonderen Anlass zulässig. Aus § 30a Abs. 1 AO ergibt sich keine weitergehende Auswertungsbeschränkung "im Bankenbereich".*)
2. Ein bankinternes Aufwandskonto ist kein legitimationsgeprüftes Konto i.S. des § 154 Abs. 2 AO. Buchungsbelege zu diesem Konto, die ein legitimationsgeprüftes Konto oder Depot betreffen, fallen gleichwohl unter den Schutz des § 30a Abs. 3 Satz 2 AO, weil sie notwendigerweise auch zu diesem Kundenkonto gehören.*)
3. § 30a Abs. 3 AO entfaltet auch im Rahmen nicht strafrechtlich veranlasster, typisch steuerrechtlicher Ermittlungen zur Gewinnung von Prüfmaterial für die Veranlagung keine "Sperrwirkung", wenn ein hinreichender Anlass für die Kontrollmitteilung besteht (Abgrenzung zum BFH-Beschluss vom 28. Oktober 1997 VII B 40/97, BFH/NV 1998, 424).*)
4. "Hinreichend veranlasst" ist eine Kontrollmitteilung dann, wenn das zu prüfende Bankgeschäft Auffälligkeiten aufweist, die es aus dem Kreis der alltäglichen und banküblichen Geschäfte hervorheben oder eine für Steuerhinterziehung besonders anfällige Art der Geschäftsabwicklung erkennen lassen, die --mehr als es bei Kapitaleinkünften aus bei Banken geführten Konten und Depots stets zu besorgen ist-- dazu verlockt, solche Einkünfte dem FA zu verschweigen, wenn also eine erhöhte Wahrscheinlichkeit der Entdeckung unbekannter Steuerfälle besteht.*)
5. Der hinreichende Anlass für die "Nachprüfung der steuerlichen Verhältnisse" muss sich anhand der konkreten Ermittlungen im Einzelfall und der in vergleichbaren Prüfsituationen gewonnenen verallgemeinerungsfähigen Erkenntnisse nachvollziehbar ergeben.*)
VolltextIMRRS 2009, 0593
BGH, Urteil vom 20.01.2009 - XI ZR 504/07
1. Die im Darlehensvertrag entgegen § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1b VerbrKrG fehlende Gesamtbetragsangabe hat bei vereinbarungsgemäßer Auszahlung der Darlehensvaluta zur Folge, dass der Darlehensnehmer die Neuberechnung der monatlichen Leistungsraten unter Berücksichtigung der auf den gesetzlichen Zinssatz verminderten Zinsen und gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB die Rückzahlung überzahlter Zinsen verlangen kann.*)
2. Ein Wahlrecht des Verbrauchers, statt dessen die den gesetzlichen Zinssatz übersteigenden, in den vereinbarten Ratenzahlungen enthaltenen Zinsen zur Tilgung des Darlehensrückzahlungsanspruchs zu verrechnen, besteht nicht (Abgrenzung zu BGHZ 112, 352).*)
VolltextIMRRS 2009, 0504
BGH, Beschluss vom 20.01.2009 - XI ZR 510/07
Zur Aufklärungspflicht einer beratenden Bank über erhaltene Rückvergütungen bei dem Vertrieb von Medienfonds (Fortführung von BGHZ 170, 226, 234 f. Tz. 22 f.).*)
VolltextIMRRS 2009, 0490
BGH, Urteil vom 13.01.2009 - XI ZR 118/08
1. Der Zusatz in einer Widerrufsbelehrung, der Lauf der Widerrufsfrist beginne "frühestens, wenn Ihnen diese Belehrung über ihr Widerrufsrecht ausgehändigt worden ist, jedoch nicht bevor Sie die von uns gegengezeichnete Ausfertigung des Darlehensvertrages erhalten haben", widerspricht nicht dem Deutlichkeitsgebot des § 2 Abs. 1 Satz 2 HWiG a.F.*)
2. Wird eine Widerrufsbelehrung mit einer optisch getrennten und vom Verbraucher gesondert zu unterschreibenden Empfangsbestätigung verbunden, verstößt dies nicht gegen § 2 Abs. 1 Satz 3 HWiG a.F.*)
VolltextIMRRS 2009, 0457
BGH, Beschluss vom 20.01.2009 - XI ZR 576/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 0391
BGH, Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 26/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 0390
BGH, Urteil vom 20.03.2007 - XI ZR 362/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 0389
BGH, Beschluss vom 14.10.2008 - XI ZR 571/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 0388
BGH, Urteil vom 11.03.2008 - XI ZR 215/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 0387
BGH, Beschluss vom 15.07.2008 - XI ZR 518/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 0386
BGH, Beschluss vom 24.07.2007 - XI ZR 196/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 0385
BGH, Beschluss vom 27.05.2008 - XI ZR 220/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 0384
BGH, Beschluss vom 27.02.2007 - XI ZR 75/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 0383
BGH, Beschluss vom 23.09.2008 - XI ZR 351/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 0382
BGH, Beschluss vom 23.10.2007 - XI ZR 30/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 0381
BGH, Beschluss vom 17.04.2007 - XI ZR 9/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 0379
BGH, Urteil vom 19.12.2006 - XI ZR 192/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 0378
BGH, Beschluss vom 18.12.2007 - XI ZR 63/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 0377
BGH, Beschluss vom 12.02.2008 - XI ZR 232/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 0376
BGH, Beschluss vom 13.03.2007 - XI ZR 270/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 0375
BGH, Beschluss vom 04.12.2007 - XI ZR 174/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 0374
BGH, Urteil vom 17.06.2008 - XI ZR 196/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 0373
BGH, Urteil vom 17.06.2008 - XI ZR 197/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 0372
BGH, Beschluss vom 13.06.2006 - XI ZR 435/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 0371
BGH, Beschluss vom 10.06.2008 - XI ZR 297/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 0370
BGH, Beschluss vom 14.10.2008 - XI ZR 246/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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