Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3450 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2017
IMRRS 2017, 1669OLG Jena, Beschluss vom 29.06.2017 - 1 U 818/16
1. Ein Unternehmen ist nicht verpflichtet, die Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme im Rahmen des eigenen Internetauftritts bekanntzumachen.
2. Ist die Werbung auf der Internetseite eines Fernwärmeunternehmens lediglich auf die Erstellung eines individuellen Angebots nach Kontaktaufnahme durch den Interessenten gerichtet, besteht keine Pflicht zur Angabe von Preisen auf der Seite.
3. Stellt das Unternehmen dem Kunden die Erstellung eines individuellen Angebots nur in Aussicht, schiebt sie ein konkretes Angebot gerade auf und versetzt den Interessenten eben nicht in die Lage, sofort eine Entscheidung über den Abschluss des Geschäftes zu treffen.
VolltextIMRRS 2017, 1628
BGH, Urteil vom 17.10.2017 - XI ZR 419/15
1. Hebt der Inhaber eines Pfändungsschutzkontos, das ein Guthaben aufweist, von diesem Konto am letzten Tag des Monats, einem Samstag, an einem Bankautomaten des kontoführenden Kreditinstituts einen Geldbetrag ab, der das Guthaben nicht übersteigt, so hat er an diesem Tag im Sinne von § 850k Abs. 1 Satz 1 und 3 ZPO über sein Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto verfügt, auch wenn das Kreditinstitut die Buchung auf dem Girokonto erst am darauf folgenden Montag vornimmt.*)
2. Verfügt der Kontoinhaber nur über einen Teil seines Guthabens auf dem Pfändungsschutzkonto, das sich zusammensetzt aus im laufenden Monat gutgeschriebenen Beträgen und aus Guthaben aus dem Vormonat, das gemäß § 850k Abs. 1 Satz 3 ZPO nicht von der Pfändung erfasst wird, so ist diese Verfügung zunächst auf das pfändungsfreie Guthaben aus dem Vormonat anzurechnen.*)
VolltextIMRRS 2017, 1592
LG Bonn, Urteil vom 13.10.2017 - 15 O 332/16
1. Der Vermieter hat die Pflicht, den Mieter vor Gefahren beim Gebrauch der Mietsache zu warnen.
2. Der Vermieter eines Segways muss die grundsätzliche Funktionsweise erklären und darüber informieren, dass das Segway sich nach vorne bewegt bzw. beschleunigt, wenn die auf dem Segway stehende Person sich nach vorne beugt, es hingegen zum Stillstand kommt bzw. abbremst, wenn man sich nach hinten beugt. Des Weiteren muss erklärt werden, wie man in eine Kurve fährt und welche Auswirkungen es hat, wenn man die Lenkstange nach rechts oder links bewegt. Dazu gehörte insbesondere der Hinweis, dass das Segway auf Bewegungen an der Lenkstange reagiert, und zwar auch schon bei kleinen Bewegungen.
3. Der Vermieter ist jedoch nicht verpflichtet, alle möglichen Gefahrensituationen mit dem Mieter im Einzelnen vorab zu besprechen.
VolltextIMRRS 2017, 1590
AG Wedding, Urteil vom 05.07.2017 - 15a C 331/16
1. Die Verjährung eines Beseitigungsanspruchs (hier: Garagenüberbau) nach § 1004 BGB beginnt mit der Anspruchsentstehung durch Beginn der Beeinträchtigung.
2. Mit dem Wechsel des Eigentümers am gestörten Grundstück beginnt keine neue Verjährungsfrist.
VolltextIMRRS 2017, 1568
OLG Rostock, Beschluss vom 07.11.2017 - 3 W 136/17
1. Eine zuerst ergangene einstweilige Verfügung auf Unterlassung einer Besitzstörung, welche sich auf possessorische Besitzansprüche stützt, wird nicht dadurch gegenstandslos, dass der Verfügungsgläubiger in einer später erlassenen einstweiligen Verfügung gestützt auf petitorische Besitzansprüche des anderen zur Duldung der Besitzbeeinträchtigung verpflichtet wird; die zuerst ergangene Verfügung bedarf zu ihrer Wirkungslosigkeit der Aufhebung.*)
2. Die später erlassene Duldungsverfügung entschuldigt den dortigen Gläubiger nicht bei Verstößen gegen eine gegen ihn gerichtete, frühere Unterlassungsverfügung.*)
VolltextIMRRS 2017, 1596
BGH, Urteil vom 10.10.2017 - XI ZR 555/16
Auf das Recht, die auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichtete Willenserklärung zu widerrufen, findet § 218 Abs. 1 Satz 1 BGB keine Anwendung.*)
VolltextIMRRS 2017, 1597
BGH, Urteil vom 10.10.2017 - XI ZR 449/16
Widerrufen mehrere Darlehensnehmer ihre auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten Willenserklärungen oder wandelt sich nach Widerruf nur eines der Darlehensnehmer der Verbraucherdarlehensvertrag im Verhältnis zu sämtlichen Darlehensnehmern in ein (einheitliches) Rückgewährschuldverhältnis um, sind die Darlehensnehmer Mitgläubiger der aus dem Rückgewährschuldverhältnis resultierenden Ansprüche (Fortführung BGH, 11.10.2016 - XI ZR 482/15, IBRRS 2016, 2957.*)
VolltextIMRRS 2017, 1598
BGH, Urteil vom 10.10.2017 - XI ZR 443/16
Eine formal und inhaltlich den gesetzlichen Anforderungen genügende Widerrufsbelehrung wird nicht dadurch undeutlich, dass die Vertragsunterlagen an anderer, drucktechnisch nicht hervorgehobener Stelle einen inhaltlich nicht ordnungsgemäßen Zusatz enthalten (Anschluss an BGH, 16.12.2015 - IV ZR 71/14, IBRRS 2016, 3460; IMRRS 2016, 1927 ).*)
VolltextIMRRS 2017, 1599
BGH, Urteil vom 10.10.2017 - XI ZR 393/16
Von den gesetzlichen Verjährungshöchstfristen kann nicht auf ein "Mindestzeitmoment" für die Verwirkung des Verbraucherwiderrufsrechts geschlossen werden.*)
VolltextIMRRS 2017, 1600
BGH, Beschluss vom 27.09.2017 - XII ZB 6/16
Der Anspruch eines unentgeltlich tätigen Pflegers auf eine Aufwandsentschädigung entsteht erst mit seiner förmlichen Bestellung. Für eine rückwirkende Festsetzung eines entsprechenden Anspruchs aus anderen Rechtsgründen ist im Verfahren nach § 168 FamFG kein Raum (im Anschluss an BGH, 30.08.2017 - XII ZB 562/16, IBRRS 2017, 3296, zur Veröffentlichung bestimmt und BGH, vom 02.03.2016 - XII ZB 196/13, FamRZ 2016, 1072).*)
VolltextIMRRS 2017, 1601
BGH, Beschluss vom 18.10.2017 - XII ZB 525/16
Zur Anfechtung der Vaterschaft durch den biologischen Vater bei bestehender sozial-familiärer Beziehung des Kindes zum rechtlichen Vater.*)
VolltextIMRRS 2017, 1565
BGH, Urteil vom 10.10.2017 - XI ZR 457/16
Die Telefaxkopie einer Originalvollmacht ist keine Vollmachtsurkunde im Sinne des § 174 Satz 1 BGB.*)
VolltextIMRRS 2017, 1561
LG Landshut, Urteil vom 28.07.2017 - 54 O 354/17
1. Liefert ein Unternehmen Fernwärme an einen Hauseigentümer ohne diese selbst zu produzieren, handelt es sich nicht um eine Fernwärmeversorgungsunternehmen. Es gilt keine Bereichsausnahme (§ 310 Abs. 2 BGB und die AVBFernwärmeVO).
2. Einmalige Investitionskosten des liefernden Unternehmens (hier: ca. 30.000 Euro) für den Einbau einer Hausstation, die zudem nicht in das Eigentum des Hauseigentümers übergeht, sind keine höheren Investitionskosten, die eine Vertragslaufzeit von 10 Jahren rechtfertigen.
VolltextIMRRS 2017, 1524
OLG Bremen, Beschluss vom 19.05.2017 - Z 4 115/16
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2017, 1497
BGH, Urteil vom 19.09.2017 - VI ZR 530/16
Zu den im Rahmen der Bemessung des Erwerbsschadens an die Darlegung der hypothetischen Entwicklung des Geschäftsbetriebs eines Selbständigen (hier: Zahnarztpraxis) zu stellenden Anforderungen.*)
VolltextIMRRS 2017, 1494
OLG München, Urteil vom 19.10.2017 - 23 U 1961/16
1. Es ist grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich, wenn ein Antragsteller eine Gütestelle ausschließlich zum Zweck der Verjährungshemmung anruft.
2. Ein Rechtsmissbrauch liegt ausnahmsweise jedoch vor, wenn der Antragsgegner bereits vor Einreichen des Güteantrags unmissverständlich mitteilt, dass er nicht bereit ist an einem Güteverfahren teilzunehmen und sich auf eine außergerichtliche Einigung einzulassen.
VolltextIMRRS 2017, 1493
BGH, Beschluss vom 26.09.2017 - XI ZR 78/16
1. Der Anspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB auf Rückzahlung unbilliger Entgelte entsteht im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB nicht erst mit Rechtskraft des Urteils, das die Unbilligkeit feststellt, sondern bereits mit Zahlung des überhöhten Entgelts.
2. Auch im Falle unwirksamer Zinsanpassungsklauseln, bei denen die bestehende Regelungslücke im Wege ergänzender Vertragsauslegung ohne Rückgriff auf §§ 315, 316 BGB zu schließen ist, entsteht ein etwaiger Bereicherungsanspruch nicht erst mit Rechtskraft des Urteils, das auf die rechtmäßige Zinsanpassung erkennt.
VolltextIMRRS 2017, 1460
LG Kiel, Urteil vom 17.10.2017 - 12 O 346/17
1. Bittet der Gläubiger den Schuldner um Mitteilung, ob er seine Haftung dem Grunde nach anerkenne, so liegt darin keine Mahnung.*)
2. Ein Schuldner ist grundsätzlich nicht verpflichtet, sich zur Meidung des Verzugseintritts abstrakt über seine Leistungsbereitschaft zu erklären oder ein Schuldanerkenntnis dem Grunde nach abzugeben.*)
VolltextIMRRS 2017, 1452
BGH, Urteil vom 27.09.2017 - VIII ZR 99/16
Zwei Ansprüche beruhen auf "demselben Grund" im Sinne von § 213 BGB, wenn sie aus demselben, durch das Anspruchsziel geprägten Lebenssachverhalt abgeleitet sind, der die Grundlage für das Entstehen der beiden Ansprüche darstellt; der Anspruchsgrund muss "im Kern" identisch sein. Hieran fehlt es im Verhältnis zwischen kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüchen einerseits und Ansprüchen aus einer daneben abgeschlossenen (Haltbarkeits-)Garantie andererseits (Fortführung Senatsurteil vom 29.04.2015 - VIII ZR 180/14, BGHZ 205, 151 = IBRRS 2015, 1806 = IMRRS 2015, 1522).*)
VolltextIMRRS 2017, 1412
OLG Koblenz, Urteil vom 22.12.2016 - 2 U 1322/15
1. Gerät der Auftragnehmer mit der Errichtung von zwei Hallen in Verzug, hat er auch den Schaden zu ersetzen, der dadurch entsteht, dass eine auf den Hallendächern montierte Photovoltaikanlage nicht wie geplant in Betrieb genommen werden kann.
2. Zur Heranziehung der Grundsätze der Drittschadensliquidation bei der steuerlich motivierten "Zwischenschaltung" einer Einzelhandelsfirma als Betreiberin einer Photovoltaikanlage.*)
3. Den ohne Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zugesprochenen - überhöhten - Zinsanspruch kann das Berufungsgericht von Rechts wegen korrigieren.*)
VolltextIMRRS 2017, 1388
AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 06.04.2017 - 14 C 302/16
1. Wird ein Vertragsinhalt (hier: Paket zur Nutzung eines Immobilien-Internetportals) zukünftig nicht mehr angeboten und deshalb vom Anbieter gekündigt, kann das Vertragsverhältnis mit geändertem Inhalt nur fortgesetzt werden, wenn der Abnehmer zustimmt.
2. Vorrausetzung für die Annahme durch Schweigen des Empfängers ist, dass das Bestätigungsschreiben inhaltlich das Verhandlungsergebnis so wiedergibt, dass der Absender vernünftigerweise mit dem Einverständnis rechnen durfte. Daran fehlt es, wenn der Abnehmer ausdrücklich einer Vertragsfortführung mit geändertem Inhalt widersprochen hat.
VolltextIMRRS 2017, 1387
KG, Beschluss vom 14.02.2017 - 1 W 29-32/17
Eine zeitlich begrenzt erteilte Vollmacht schließt die Erteilung einer zeitlich unbeschränkten Untervollmacht grundsätzlich nicht aus. Ob der Hauptbevollmächtigte hierzu ermächtigt ist, hängt vom Willen des Geschäftsherrn bei Erteilung der Hauptvollmacht an. Dient die Untervollmacht lediglich der Abwicklung eines von dem Hauptbevollmächtigten im Rahmen der ihm erteilten Vollmacht geschlossenen Grundstückskaufvertrags, ist von der Befugnis zur zeitlich unbeschränkten Unterbevollmächtigung auszugehen, wenn auch ein im eigenen Namen handelnder Verkäufer im Regelfall hierzu Vollmacht erteilen würde. Das ist im Hinblick auf eine dem Käufer erteilte Finanzierungsvollmacht der Fall (Fortführung von Senat, 21.12.1908 - 1 Wx 412/08).*)
VolltextIMRRS 2017, 1398
BGH, Urteil vom 18.07.2017 - KZR 39/16
1. Die Vorschrift des § 312a Abs. 4 Nr. 1 BGB ist als Klauselverbot mit Wertungsmöglichkeit im Sinne von § 308 BGB ungeachtet der Verbraucherrechte-Richtlinie anwendbar.*)
2. Ein Zahlungssystem, das einem erheblichen Teil der Kunden ein vertragswidriges Verhalten abverlangt, ist als einzige unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit im Sinne von § 312a Abs. 4 Nr. 1 BGB nicht zumutbar.*)
3. Der Kunde hat im Regelfall weder Veranlassung noch ist er verpflichtet, selbst zu überprüfen, ob die von seiner Bank als Sicherheitsbestimmungen für das Online-Banking gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen wegen Kartellrechtswidrigkeit nichtig sind.*)
VolltextIMRRS 2017, 1342
BGH, Urteil vom 30.06.2017 - V ZR 248/16
Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz, dass der Sicherungsgeber, der mit dem Sicherungsnehmer eine bestimmte Sicherheit vereinbart hat, einen Austausch dieser Sicherheit gegen eine ihm genehmere verlangen kann (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 03.02.2004 - XI ZR 398/02, BGHZ 158, 11).*)
VolltextIMRRS 2017, 1319
OLG Stuttgart, Urteil vom 19.09.2017 - 6 U 76/16
1. Der Ausschlusstatbestand des § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB (i.d.F.v. 13.06.2014) setzt nicht voraus, dass der Unternehmer mit der Anfertigung der Ware bereits begonnen hat.*)
2. Werkverträge fallen nicht unter den sachlichen Anwendungsbereich des § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB (i.d.F.v. 13.06.2014).*)
3. Der Vertrag zur Herstellung und Lieferung einer an ein bestehendes Haus angepassten Aufzuganlage ist auch dann ein Werkvertrag, wenn der Anschluss bauseits erfolgt.*)
VolltextIMRRS 2017, 1293
OLG Stuttgart, Urteil vom 07.12.2016 - 3 U 105/16
1. Eine vertragliche Vereinbarung über die Erbringung einer akustischen Fernüberwachung durch sensorbasierte Abhörtechnik mit Alarmmeldung an eine 24h-besetzte Zentralstelle des Anbieters beurteilt sich nach dienstvertraglichen Regeln.*)
2. Für das "Aushandeln" einer Vertragsbedingung genügt es noch nicht, dass der Verwender in seinem Formular das Ankreuzen verschiedener vorgegebener Vertragslaufzeiten ermöglicht.*)
3. Eine Vertragslaufzeit von 72 Monaten wird sich regelmäßig als unangemessene Benachteiligung auch des unternehmerisch tätigen Kunden darstellen.*)
VolltextIMRRS 2017, 1273
LG Saarbrücken, Urteil vom 06.09.2017 - 1 O 110/17
1. Die Frage, ob ein Darlehensnehmer bei der Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung einer Photovoltaikanlage als Verbraucher oder Unternehmer handelt, ist unabhängig von der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung zu beantworten (Anschluss OLG Stuttgart, IBR 2010, 1245 - nur online).*)
2. Ausschlaggebendes Kriterium für die für die Abgrenzung der privaten von einer berufsmäßig betriebenen Vermögensverwaltung ist der Umfang der mit ihr verbundenen Geschäfte. Erfordern diese einen planmäßigen Geschäftsbetrieb, wie etwa die Unterhaltung eines Büros oder einer Organisation, so liegt eine gewerbliche Betätigung vor (Anschluss BGH, Urteil vom 23.10.2001 - XI ZR 63/01, IBRRS 2001, 0032 = IMRRS 2001, 0014).*)
VolltextIMRRS 2017, 1567
BGH, Urteil vom 20.07.2017 - III ZR 545/16
1. Zur Einordnung von "Regulierungsbriefen" eines Zentralregulierers als anspruchsbegründende "schuldanerkennende" Urkunden.*)
2. § 288 Abs. 2 BGB ist auf Ansprüche des Lieferunternehmens gegen den Zentralregulierer auf Auszahlung von Positivsalden aus der Verrechnung von wechselseitigen Forderungen zwischen dem Lieferunternehmen und den Handelsunternehmen anwendbar.*)
VolltextIMRRS 2017, 1191
LG Heidelberg, Urteil vom 28.07.2017 - 3 O 128/17
1. Keine Haftung der Wohnungseigentumsgemeinschaft wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich eines von ihr in der Tiefgarage betriebenen öffentlichen Parkhauses gegenüber einer Passantin, die bei niederschlagsbedingter Nässe in einem Bereich verunfallt, der für den bestimmungsgemäßen Zutritt durch Fußgänger ersichtlich nicht vorgesehen ist (Ausrutschen auf einem Wasserablaufgitter in der als solche deutlich kenntlich gemachten Ausfahrt für die parkenden Kraftfahrzeuge zum Verlassen der Tiefgarage).*)
2. In einem solchen Ausfahrtbereich sind etwaige Verkehrssicherungspflichten des Inhabers oder Betreibers eines öffentlichen Parkhauses maßgeblich und vorrangig nach den Bedürfnissen des fahrenden bzw. ausfahrenden Kraftfahrzeugverkehrs zu richten und gerade nicht im Hinblick auf eine etwaige Nutzung durch Fußgänger, die entgegen der ohne weiteres erkennbaren Widmung bestimmungswidrig erfolgt.*)
VolltextIMRRS 2017, 1184
OLG Dresden, Urteil vom 14.07.2015 - 9 U 83/15
1. Der Verwender kann sich in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Leistungsbestimmungsrecht vorbehalten, wenn dafür ein berechtigtes Interesse besteht und die Kriterien, an denen sich dieses Recht messen lassen muss, transparent gemacht sind.
2. In Verträgen mit einem Unternehmen sind Preiserhöhungsklauseln sogar dann zulässig, wenn Erhöhungskriterien nicht angegeben sind, sofern dessen Interessen ausreichend gewahrt werden, wie dies insbesondere dann der Fall ist, wenn der Verwender an das Kostendeckungsprinzip gebunden ist.
VolltextIMRRS 2017, 1166
OLG Naumburg, Urteil vom 07.12.2016 - 5 U 114/16
1. Kommt zwischen einem kommunalen Entsorgungsbetrieb und einem Abfallentsorger durch schlüssiges Handeln ein Entsorgungsvertrag zu Stande, kann der Entsorgungsbetrieb die Höhe des zu zahlenden Entgelts nach billigem Ermessen bestimmen (§ 315 Abs. 3 BGB).
2. Ob die seitens des Entsorgungsbetriebs getroffene Preisbestimmung der Billigkeit entspricht und damit für den Abfallentsorger verbindlich ist, wird durch eine Abwägung der typischen Interessen der Vertragsparteien wie auch der übrigen Vertragspartner des Entsorgungsbetriebs und eine umfassende Würdigung des Vertragszwecks bestimmt.
3. Geprägt wird die Billigkeitskontrolle maßgeblich durch den Umstand, dass ein kommunaler Entsorgungsbetrieb auch im Rahmen des privatrechtlich ausgestalteten Nutzungsverhältnisses an die grundlegenden Prinzipien des öffentlichen Finanzgebarens gebunden ist.
VolltextIMRRS 2017, 1163
BGH, Urteil vom 25.07.2017 - VI ZR 222/16
Der Auskunftsanspruch aus § 242 BGB kann grundsätzlich nicht vor dem Hauptanspruch, dem er dient, verjähren.*)
VolltextIMRRS 2017, 1133
LG Heidelberg, Beschluss vom 28.07.2017 - 3 T 9/17
1. Für die Annahme eines Beurkundungsauftrags (für den Verkauf einer Wohnung) ist es nicht notwendig, dass ein konkreter Termin vereinbart wurde.
2. Ein wesentliches Indiz für einen Beurkundungsauftrag ist bereits in der Zurverfügungstellung der im Zusammenhang mit der Beurkundung stehenden Informationen zu sehen. Dem steht auch nicht entgegen, dass deutlich gemacht wird, dass der Abschluss des Kaufvertrags noch unter einem Finanzierungsvorbehalt stehe.
3. Die Amtstätigkeit (Beurkundungstätigkeit) eines Notars kann auch dadurch veranlasst werden, dass die Beteiligten den Notar um Änderungen an dem ihnen übersandten Entwurf eines zu beurkundenden Vertrags bitten.
VolltextIMRRS 2017, 1148
BGH, Beschluss vom 12.07.2017 - XII ZB 88/17
Die Sachverständige muss in einer Betreuungssache schon vor der Untersuchung des Betroffenen gerichtlich bestellt worden sein und dem Betroffenen den Zweck der Untersuchung eröffnen (Fortführung BGH, 08.07.2015 - XII ZB 600/14)*)
VolltextIMRRS 2017, 1149
BGH, Beschluss vom 12.07.2017 - XII ZB 40/17
1. Bei der Prüfung, ob eine sonstige Familiensache im Sinne FamFG vorliegt, ist das Tatbestandsmerkmal "im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung" weit auszulegen (im Anschluss an BGH, 05.12.2012- XII ZB 652/11, IBRRS 2013, 0185; IMRRS 2013, 0131).*)
2. Streitigkeiten aus Mietverträgen über Wohnraum zwischen Schwiegereltern und ihrem Schwiegerkind anlässlich der Trennung ihres Kindes von dem Schwiegerkind können als sonstige Familiensachen im Sinne des § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG zu qualifizieren sein.*)
VolltextIMRRS 2017, 1150
BGH, Beschluss vom 21.06.2017 - XII ZB 18/16
1. Der Adoptionsbeschluss ist auch hinsichtlich des im Ausspruch enthaltenen, lediglich deklaratorischen Hinweises auf die Änderung des Geburtsnamens des Anzunehmenden nicht anfechtbar.*)
2. Auch die Rechtsbeschwerde ist dann nicht statthaft, was ebenfalls gilt, wenn das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat.*)
3. Ein im Adoptionsverfahren gestellter Antrag auf Beibehaltung des bisherigen Geburtsnamens kann formfrei zurückgenommen werden.*)
VolltextIMRRS 2017, 1068
AG Frankenthal, Urteil vom 20.06.2017 - 3a C 31/17
Der Ok-Vermerk des Sendeberichts eines Telefaxes begründet keinen Anscheinsbeweis des Zugangs einer Kündigung des Versicherungsvertrags.*)
VolltextIMRRS 2017, 1058
OLG Celle, Beschluss vom 27.06.2017 - 2 U 63/17
1. Wird nach fristloser Kündigung das Türschloss der Hauseingangstür zum Bürogebäude und das Schloss am Tor der Lagerhalle einfach ausgetauscht, um dem ehemaligen Nutzer keinen Zuritt zu ermöglichen, ist das verbotene Eigenmacht.
2. Ein Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes besteht auch dann, wenn es dem Berechtigten möglich ist, die tatsächliche Gewalt über einen Teil der entzogenen Mietsache auszuüben (hier: durch gewaltsames Aufbrechen des Schlosses). Bei verschlossenen Räumen kann von der Verschaffung des Besitzes erst dann gesprochen werden, wenn der Berechtigte ordnungsgemäßen Zugang zu sämtlichen Räumen hat und die entsprechenden Schlüssel besitzt.
3. Im Verfahren der einstweiligen Verfügung sind Gegenanträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zugunsten des Verfügungsbeklagten zumindest dann unzulässig, wenn sie einen anderen Streitgegenstand betreffen.*)
4. Im Verfahren der einstweiligen Verfügung wegen Besitzentziehung kann auch eine zur Abwehr der Zwangsvollstreckung vorgenommene Handlung (hier: Wiedereinräumung des Besitzes) des Verfügungsbeklagten zur Erledigung der Hauptsache führen, weil der Verfügungskläger die erstrebte vorläufige Sicherung erlangt hat.*)
VolltextIMRRS 2017, 1053
VG Mainz, Urteil vom 12.07.2017 - 3 K 1243/16
1. Der öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungsanspruch und der öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch unterliegen der Verjährung nach den §§ 194 ff. BGB.*)
2. Maßgeblich ist - mangels vorrangiger fachrechtlicher Regelungen - in entsprechender Anwendung des Bürgerlichen Rechts die regelmäßige Verjährungsfrist, die seit dem 1. Januar 2002 gemäß § 195 BGB 3 Jahre beträgt.*)
3. Der Lauf der Verjährung eines öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruchs und eines öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs beginnt mit der Errichtung der Störungsquelle, wenn lediglich die Störungsfolgen weiterbestehen (hier: Abwehranspruch gegen Kraftfahrzeuglärm, der aufgrund des Ausbaus einer Straße mit abschnittsweise gepflastertem Straßenbelag entstanden ist).*)
VolltextIMRRS 2017, 1037
OLG Hamm, Urteil vom 23.06.2017 - 12 U 103/16
1. Ob die Haftsumme des Kommanditisten gedeckt ist, entscheidet sich allein nach der Bilanz mit fortgeführten Buchwerten, so dass der in Anspruch genommene Kommanditist auch nur mittels der Bilanzen beweisen kann, dass seine Haftsumme gedeckt ist.*)
2. Die Verjährung der Haftung sowohl des Kommanditisten als auch des Kommanditisten-Treugebers richtet sich nach den Vorschriften der §§ 159, 160, 161 Abs. 2 HGB.*)
VolltextIMRRS 2017, 1011
OLG München, Urteil vom 03.11.2016 - 8 U 2061/16
1. Bei Zweifeln daran, ob ein (Werk-)Vertrag unbedingt oder unter einer aufschiebenden Bedingung abgeschlossen worden ist, trägt diejenige Partei die Beweislast für den unbedingten Vertragsabschluss, die Rechte aus ihm herleitet.
2. Verlangt der Auftraggeber Schadensersatz wegen eines nicht durchgeführten Werkvertrags und behauptet der Auftragnehmer, der Auftrag sei unter der Bedingung einer Vorschussleistung zustande gekommen, muss der Auftraggeber darlegen und beweisen, dass der Auftrag bedingungslos abgeschlossen wurde.
VolltextIMRRS 2017, 1059
BGH, Urteil vom 16.05.2017 - X ZR 85/14
1. Ob einem Mitberechtigten für die Nutzung einer Erfindung durch einen anderen Mitberechtigten im Rahmen der Billigkeit ein Ausgleich in Geld zusteht, kann auch von den Gründen abhängen, aus denen der Anspruchsteller von einer eigenen Nutzung der Erfindung abgesehen hat.*)
2. Der Gläubiger eines solchen Anspruchs verfügt nicht erst dann über den für den Beginn der Verjährungsfrist nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB erforderlichen Kenntnisstand, wenn ihm rechtskräftig eine Mitberechtigung an angemeldeten oder erteilten Schutzrechten zugesprochen wurde oder die Höhe seines ideellen Anteils geklärt ist.*)
3. Gemäß § 259 Abs. 1 BGB hängt der Anspruch auf Vorlage von Belegen grundsätzlich nicht davon ab, ob die Vorlage von Belegen im Rahmen der geschuldeten Rechnungslegung üblich ist. Maßgeblich ist vielmehr, ob die Erteilung von Belegen bei demjenigen Vorgang üblich ist, den der Beleg dokumentieren soll.*)
4. Wenn sich der Anspruch auf Rechnungslegung aus § 242 BGB ergibt, besteht ein Anspruch auf Vorlage von Belegen aber grundsätzlich nur dann, wenn in vergleichbaren vertraglichen Beziehungen üblicherweise Belege vorgelegt werden.*)
VolltextIMRRS 2017, 1060
BGH, Urteil vom 16.05.2017 - X ZR 142/15
1. Höhere Gewalt im Sinne des § 651j BGB ist ein von außen kommendes, auch durch die äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis, das weder der betrieblichen Sphäre des Reiseveranstalters noch der persönlichen Sphäre des Reisenden zuzuordnen ist.*)
2. Der Umstand, dass der Reisende gehindert ist, an der Reise teilzunehmen, weil sein Reisepass ungültig ist oder nicht als für den Reiseantritt hinreichend anerkannt wird, fällt im Verhältnis zum Reiseveranstalter in die Risikosphäre des Reisenden und stellt auch dann keine höhere Gewalt im Sinne des § 651j BGB dar, wenn dieses Reisehindernis durch fehlerhaftes behördliches Handeln verursacht wurde.*)
VolltextIMRRS 2017, 1061
BGH, Urteil vom 30.05.2017 - VI ZR 203/16
1. Die Entscheidung des Arztes für die Wahl einer nicht allgemein anerkannten Behandlungsmethode (hier: ganzheitliche Zahnmedizin) setzt eine sorgfältige und gewissenhafte medizinische Abwägung von Vor- und Nachteilen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und des Wohls des konkreten Patienten voraus.*)
2. Bei dieser Abwägung dürfen auch die Untersuchungs- und Behandlungsmöglichkeiten der Schulmedizin nicht aus dem Blick verloren werden.*)
3. Je schwerer und radikaler der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Patienten ist, desto höher sind die Anforderungen an die medizinische Vertretbarkeit der gewählten Behandlungsmethode.*)
VolltextIMRRS 2017, 1062
BGH, Beschluss vom 05.07.2017 - IV ZB 6/17
Eine Aufhebung der Nachlassverwaltung im Falle der Zweckerreichung durch Befriedigung der Nachlassgläubiger kommt jedenfalls dann in Betracht, wenn ein am ursprünglichen Ausgangsverfahren materiell Beteiligter einen entsprechenden Antrag gestellt hat.*)
VolltextIMRRS 2017, 1009
OLG Brandenburg, Urteil vom 05.05.2017 - 1 U 15/16
1. Während bei Meinungsäußerungen die subjektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Wirklichkeit im Vordergrund steht, ist für Tatsachenbehauptungen die objektive Beziehung des sich Äußernden zum Inhalt seiner Äußerung charakteristisch.
2. Wird der Gesellschafter eines Unternehmens (hier: für Objektplanung und –Ausstattung) im Rahmen eines Vergleichsschlusses nach einer Auseinandersetzung über ein vertragliches Verhältnis (hier: über Lieferung von Einrichtungsgegenständen) in einem Schreiben mit verschiedenen Wortlauten inhaltlich als „inkompetent und zur Wahrnehmung seiner Geschäftsführertätigkeit nicht in der Lage“ bezeichnet, bezieht sich dies auf die berufliche Tätigkeit der Person und lässt seine Privatsphäre unberührt.
3. Die wiederholten Bekundungen, dass die vom Kläger verfassten Schreiben verwirrend seien, weil dieser nicht in der Lage sei, das Verfahren und sein Geschäft zu überschauen, enthalten keinen einem Wahrheitsbeweis zugänglichen Tatsachenkern.
VolltextIMRRS 2017, 0991
OLG Brandenburg, Urteil vom 05.04.2017 - 4 U 70/16
1. Der Widerruf der auf Abschluss eines Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärung in Altfällen (vor Anwendbarkeit des § 357a BGB) führt dazu, dass der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer die Herausgabe bereits erbrachter Zins- und Tilgungsleistungen und Nutzungswertersatz wegen der (widerleglich) vermuteten Nutzung der bis zum Wirksamwerden des Widerrufs erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen schuldet.
2. Der Darlehensnehmer schuldet dem Darlehensgeber Herausgabe der gesamten Darlehensvaluta ohne Rücksicht auf eine (Teil-)Tilgung, sowie Wertersatz in der Form einer Verzinsung des ihm überlassenen Darlehenskapitals zu dem vertraglich vereinbarten Zinssatz.
3. Erklärt eine der Parteien gegenüber den jeweils Zug-um-Zug zu erfüllenden Leistungen die Aufrechnung, führt dies nicht dazu, dass der Anspruch des Darlehensnehmers auf Nutzungsersatz nicht entstanden wäre.
VolltextIMRRS 2017, 0966
OLG Brandenburg, Urteil vom 31.05.2017 - 4 U 188/15
1. Ohne umfassende, unmissverständliche und für den Verbraucher eindeutige ordnungsgemäße Belehrung beginnt die zweiwöchige Widerrufsfrist für Fernabsatzverträge nicht zu laufen.
2. Werden die zum Abschluss der Darlehensverträge abgegebenen Willenserklärungen wirksam widerrufen, ist eine Klage auf Feststellung der Umwandlung des Darlehensvertrags in ein Rückgewährschuldverhältnis unzulässig. Vorrangig ist eine Leistungsklage einzureichen.
3. Eine negative Feststellungsklage, mit dem Ziel festzustellen, dass der Bank aus den Darlehensverträgen keine Ansprüche mehr zustehen, ist dagegen zulässig.
VolltextIMRRS 2017, 0947
OLG Naumburg, Urteil vom 05.09.2016 - 12 U 132/15
Die Klage auf Leistung infolge Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage setzt voraus, dass mit dem Vertragspartner erfolglos über eine angemessene Anpassung verhandelt worden ist oder dass sich der Vertragspartner solchen Verhandlungen verweigert hat.*)
VolltextIMRRS 2017, 0933
OLG Brandenburg, Urteil vom 24.04.2017 - 1 U 12/15
1. Die Erstreckung des Schutzbereichs eines Vertrags auf Dritte setzt voraus, dass der Dritte mit der Hauptleistung des Vertrags nach dessen Inhalt bestimmungsgemäß in Berührung kommen soll und den Gefahren von (Schutz-) Pflichtverletzungen ebenso ausgesetzt ist wie der Gläubiger selbst oder die Umstände des Einzelfalls konkrete Anhaltspunkte für den Willen der Vertragsparteien ergeben, dem Schutz-und Sicherungsbedürfnis des Dritten Rechnung zu tragen.
2. Ein Darlehensvertrag zwischen einer Bank und einer GmbH löst allenfalls eine mittelbare Betroffenheit ihrer Gesellschafter und Geschäftsführer aus und entfaltet deshalb keine Schutzwirkung zu deren Gunsten.
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