Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3450 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2004
IMRRS 2004, 0258OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.10.2003 - 23 U 222/02
1. Gemäß § 68 StBerG verjährt der Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz aus dem Steuerberaterverhältnis in drei Jahren ab Entstehung des Anspruchs. Hat ein Steuerberater steuerliche Nachteile seines Mandanten verschuldet, so beginnt die Verjährung des vertraglichen Ersatzanspruchs bereits mit der Bekanntgabe des belastenden Steuerbescheids.*)
2. Ein für den sogenannten „sekundären“ Ersatzanspruch gegen einen Steuerberater erforderlicher Anlass, die Pflichtwidrigkeit des eigenen Verhaltens zu erkennen und den Mandanten auf den drohenden Ablauf der Verjährungsfrist hinzuweisen, kann sich bei gleichartiger, jährlich wiederkehrender Tätigkeit des Steuerberaters als Folge eines einheitlichen Dauermandats und der darauf beruhenden gleichartigen Befassung mit derselben Frage in den jeweiligen Folgejahren hinsichtlich einer Pflichtverletzung in einem früheren Jahr ergeben.*)
3. Erstmals im Berufungsrechtszug vorgebrachter Sachvortrag ist auch dann gemäß § 531 Abs. 2 Satz 1 ZPO nicht zuzulassen, wenn er unstreitig ist. Anderes gilt nur dann, wenn im Einzelfall einer der Fälle des § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 ZPO vorliegt. Ob darüber hinaus auch dann eine Ausnahme zu machen ist, wenn die Nichtberücksichtigung des unstreitigen Vortrags zu einer evidenten Unrichtigkeit der Entscheidung führt, bleibt offen.*)
4. Die bloße Anmeldung von Ansprüchen durch den Berechtigten begründet auch dann keine Verhandlungen im Sinne des § 203 BGB n. F., wenn der Verpflichtete hierauf entsprechend einem Wunsch des Berechtigten mit einem Verjährungsverzicht reagiert, weil allein hieraus noch keine berechtigte Erwartung des Berechtigten folgt, der Verpflichtete lasse sich auf Eörterungen über die Berechtigung von Schadensersatzansprüchen ein.*)
VolltextIMRRS 2004, 0235
BGH, Urteil vom 20.01.2004 - VI ZR 46/03
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Geschädigter, der infolge eines Verkehrsunfalls querschnittgelähmt ist und von dem Schädiger Ersatz der Kosten für den behindertengerechten Umbau seines PKW erhalten hat, auch Ersatz der Kosten für den Umbau seines Motorrades beanspruchen kann.*)
VolltextIMRRS 2004, 0233
BGH, Urteil vom 11.02.2004 - VIII ZR 386/02
Beim Verkauf eines Gebrauchtwagens muß ein Kraftfahrzeughändler das Alter der Reifen jedenfalls dann anhand der DOT-Nummer überprüfen, wenn aufgrund besonderer Umstände hierfür Anlaß besteht. Unterläßt er diese Prüfung, so haftet er für den Schaden, der dadurch entsteht, daß ein Reifen infolge Überalterung platzt und es zu einem Unfall kommt.*)
VolltextIMRRS 2004, 0203
BGH, Beschluss vom 05.01.2004 - II ZB 22/02
Bei Aktivprozessen einer Sozietät von Steuerberatern und Rechtsanwälten hat insbesondere bei der Einziehung von Honorarforderungen die Sozietät Vorsorge dafür zu treffen, daß diese Aufgabe durch ein anwaltliches Sozietätsmitglied allein erledigt wird; eine Erhöhungsgebühr nach § 6 Abs. 1 S. 2 BRAGO fällt daher nicht an.*)
VolltextIMRRS 2004, 0196
BGH, Urteil vom 20.01.2004 - XI ZR 53/03
a) Art. 93 Abs. 3 Satz 3 EWG-Vertrag ist ein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB.*)
b) Ein zurückzuzahlender Beihilfebetrag ist vom Zeitpunkt der Auszahlung an gemäß den marktüblichen Zinssätzen zu verzinsen.*)
VolltextIMRRS 2004, 0156
OLG Köln, Urteil vom 14.08.2003 - 8 U 24/03
1. Zu der Abgrenzung zwischen Rubrumsberichtigung und Klägerwechsel.
2. Die widerspruchslose Hinnahme von Skontoabzügen unter reibungsloser Fortsetzung der Geschäfte über einen langen Zeitraum hat den objektiven Erklärungswert, dass der Gläubiger mit den Abzügen, so wie sie praktiziert wurden, einverstanden ist.
3. Eine in einem relativ frühen Stadium der unmittelbaren Vertragsbeziehung erfolgte einmalige Beanstandung ändert nichts an dem Erklärungswert des anschließenden langfristig gleichartigen Verhaltens.
VolltextIMRRS 2004, 0143
BGH, Urteil vom 09.12.2003 - VI ZR 404/02
a) Grundsätzlich stellt es einen Eingriff in die Privatsphäre dar, wenn jemand unter Überwindung bestehender Hindernisse oder mit geeigneten Hilfsmitteln (z.B. Teleobjektiv, Leiter, Flugzeug) den räumlichen Lebensbereich eines anderen ausspäht.*)
b) Zu den Voraussetzungen unter denen Luftbildaufnahmen von Feriendomizilen Prominenter ohne deren Zustimmung veröffentlicht werden dürfen.*)
VolltextIMRRS 2004, 0142
BGH, Urteil vom 09.12.2003 - VI ZR 373/02
a) Grundsätzlich stellt es einen Eingriff in die Privatsphäre dar, wenn jemand unter Überwindung bestehender Hindernisse oder mit geeigneten Hilfsmitteln (z.B. Teleobjektiv, Leiter, Flugzeug) den räumlichen Lebensbereich eines anderen ausspäht.*)
b) Zu den Voraussetzungen unter denen Luftbildaufnahmen von Feriendomizilen Prominenter ohne deren Zustimmung veröffentlicht werden dürfen.*)
c) Zur Haftung des "Störers" für eine mit einer Presseveröffentlichung verbundene Rechtsverletzung.*)
VolltextIMRRS 2004, 0141
BGH, Urteil vom 09.12.2003 - VI ZR 38/03
a) Die Auslegung eines Fragesatzes hat den Kontext und die Umstände der Äußerung zu berücksichtigen. Sie kann ergeben, daß der Fragesatz keine "echte Frage", sondern die unwahre Behauptung einer Tatsache enthält.*)
b) Ein Anspruch des durch eine unwahre Tatsachenbehauptung in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht Beeinträchtigten auf Richtigstellung kann auch nach Ablauf von mehr als sieben Monaten bestehen.*)
VolltextIMRRS 2004, 0116
BGH, Urteil vom 10.12.2003 - IV ZR 249/02
Endgültige unentgeltliche Zuwendungen an Stiftungen (hier: Stiftung Dresdner Frauenkirche) in Form von Zustiftungen oder freien oder gebundenen Spenden sind pflichtteilsergänzungspflichtige Schenkungen i.S. der §§ 2325, 2329 BGB.*)
VolltextIMRRS 2004, 0101
BGH, Urteil vom 18.11.2003 - VI ZR 31/02
Zur Frage, ob der Halter eines Kraftfahrzeugs trotz Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wegen eines grob verkehrswidrigen Verhaltens eines 14-jährigen Radfahrers bei einem Verkehrsunfall nach §§ 9 StVG, 254 Abs. 1 BGB völlig von der Gefährdungshaftung im Sinne des § 7 Abs. 1 StVG a.F. freigestellt werden kann.*)
VolltextIMRRS 2004, 0099
BGH, Urteil vom 27.11.2003 - I ZR 61/01
Die in Art. 27 Abs. 1 CMR enthaltene Regelung der Zinszahlungspflicht in Höhe von 5 % gilt auch für Ausgleichsansprüche nach § 426 Abs. 1 BGB und Art. 37, 34 CMR.*)
VolltextIMRRS 2004, 0096
BGH, Urteil vom 22.12.2003 - VIII ZR 90/02
Zur ergänzenden Auslegung einer sogenannten Steuer- und Abgabenklausel in einem Sonderkundenvertrag hinsichtlich erhöhter Beschaffungskosten, die dem Energieversorgungsunternehmen aufgrund der Regelungen des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 29. März 2000 und des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes vom 12. Mai 2000 entstehen.*)
VolltextIMRRS 2004, 0087
OLG Stuttgart, Urteil vom 18.07.2002 - 13 U 233/01
1. Die Vergütung grundsätzlich ohne Erteilung einer Rechnung fällig. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Parteien vereinbaren, daß die Vergütung erst nach Erteilung einer Rechnung fällig werden soll.
2. Kann der Beklagte den Nachweis für Bestechungen der Klägerin im Urkundsprozess nicht führen, ist die Verwertung der Vernehmungsprotokolle der Staatsanwaltschaft als Urkundsbeweis unzulässig, weil dadurch lediglich die unmittelbare Beweiserhebung durch Zeugenvernehmung ersetzt werden soll.
VolltextIMRRS 2004, 0086
OLG Stuttgart, Urteil vom 18.07.2002 - 13 U 233/2001
1. Ob ein Wartungsvertrag als Werkvertrag oder als Dienstvertrag anzusehen ist, kann in des meisten Fällen dahingestellt bleiben. In beiden Fällen wird die Vergütung grundsätzlich ohne Erteilung einer Rechnung fällig. Etwas anderes gilt aber dann, wenn die Parteien vereinbaren, daß die Vergütung erst nach Erteilung einer Rechnung fällig werden soll.
2. Kann der Beklagte den Nachweis für Bestechungen der Klägerin im Urkundsprozess nicht führen, ist die Verwertung der Vernehmungsprotokolle der Staatsanwaltschaft als Urkundsbeweis unzulässig, weil dadurch lediglich die unmittelbare Beweiserhebung durch Zeugenvernehmung ersetzt werden soll.
VolltextIMRRS 2004, 0072
OLG Koblenz, Beschluss vom 13.01.2004 - 5 W 21/04
1. Wird eine technische Bühnenausstattung ( Verstärker, Beleuchtung etc. ) zunächst nur vermietet und verpflichtet sich der Vermieter später auch zum Auf- und Abbau, liegt kein kombinierter Miet- und Dienstverschaffungsvertrag, sondern ein Werkvertrag vor.
2. Behauptet der Besteller substantiiert eine Festpreisvereinbarung, muss der Unternehmer beweisen, dass eine derartige Vereinbarung nicht getroffen wurde.
VolltextIMRRS 2004, 0056
BGH, Urteil vom 25.11.2003 - VI ZR 226/02
a) Sind mehrere sich nicht gegenseitig ausschließende Deutungen des Inhalts einer Äußerung möglich, so ist der rechtlichen Beurteilung diejenige zugrunde zu legen, die dem in Anspruch Genommenen günstiger ist und den Betroffenen weniger beeinträchtigt.*)
b) Bei einer Berichterstattung über bestimmte Personen dürfen nicht solche Fakten verschwiegen werden, deren Mitteilung beim Adressaten zu einer dem Betroffenen günstigeren Beurteilung des Gesamtvorgangs geführt hätte.*)
VolltextIMRRS 2004, 0055
BGH, Urteil vom 26.11.2003 - VIII ZR 89/03
Dem nach § 2 StrEG oder § 3 Abs. 1 EEG zur Abnahme und Vergütung des Stroms aus erneuerbaren Energien verpflichteten Energieversorgungsunternehmen bzw. Netzbetreiber steht gegen den Anlagenbetreiber ein Anspruch aus § 448 BGB a.F. bzw. § 10 Abs. 1 EEG auf Erstattung der Netzanschlußkosten lediglich dann zu, wenn er den Anschluß auf Verlangen des Anlagenbetreibers und nicht aufgrund eines Rechtsverhältnisses mit einem Dritten vorgenommen hat.*)
VolltextIMRRS 2004, 0031
BGH, Urteil vom 04.12.2003 - III ZR 30/02
a) Zur Haftung einer Gemeinde nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag, wenn sie ein Rechtsgeschäft - hier: Schuldbeitritt und treuhänderische Verwahrung eines Schecks - abschließt, das mangels der erforderlichen kommunalaufsichtlichen Genehmigung (schwebend) unwirksam ist.*)
b) Für ein solches Rechtsgeschäft kommt im Fall, daß die Kommunalaufsicht die Genehmigung verweigert, eine persönliche Haftung des für Gemeinde handelnden Bürgermeisters unter dem Gesichtspunkt der Vertretung ohne Vertretungsmacht nicht in Betracht.*)
VolltextIMRRS 2004, 0029
BGH, Urteil vom 30.09.2003 - X ZR 244/02
a) Eine Vermittlerklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reiseverträge, mit der bestimmt wird: "Die im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser erbrachte Beförderung im Linienverkehr, für die Ihnen ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt wurde, erbringen wir als Fremdleistung, sofern wir in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir stehen daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst ein. ...", benachteiligt den Kunden des Verwenders unangemessen und ist unwirksam.*)
b) Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reiseverträge enthaltene Klausel: "Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden und in der Reiseausschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden" ist unwirksam, weil sie gegen das Transparenzgebot verstößt und den Kunden des Verwenders unangemessen benachteiligt.*)
VolltextIMRRS 2004, 0028
BGH, Urteil vom 12.11.2003 - VIII ZR 268/02
Zu Fragen einer Sachwalterhaftung im Rahmen des Abschlusses eines Franchisevertrages.*)
Zur Überprüfung der auf die Entscheidung des Rechtsstreits anzuwendenden Rechtsordnung durch das Revisionsgericht.*)
VolltextIMRRS 2004, 0014
BGH, Urteil vom 28.10.2003 - X ZR 118/02
Auf einen Schenkungsvertrag, der vor dem 3. Oktober 1990 in der damaligen DDR geschlossen und vollzogen worden ist, ist § 528 BGB nicht anwendbar.*)
VolltextIMRRS 2004, 0009
BGH, Urteil vom 10.11.2003 - II ZR 250/01
Finanziert ein Steuerberater einem bei ihm beschäftigten Mitarbeiter eine Ausbildung zum Steuerberater ausschließlich im Hinblick darauf, daß dieser sich nach Erlangung der nötigen Qualifikation mit ihm in Sozietät verbindet, so kann der Steuerberater gegen den Mitarbeiter einen Anspruch auf Erstattung der Ausbildungskosten nach § 812 Abs. 1 S. 2, 2. Alt. BGB haben, wenn der Mitarbeiter nach Abschluß der Ausbildung eine eigene Steuerberaterpraxis eröffnet.*)
VolltextIMRRS 2004, 0001
BGH, Urteil vom 18.11.2003 - VI ZR 385/02
Halteverbote im Rahmen von Baustellen schützen nicht das Vermögen eines Bauunternehmers oder eines von diesem beauftragten weiteren Unternehmers.*)
VolltextOnline seit 2003
IMRRS 2003, 1448BGH, Urteil vom 30.09.2003 - VI ZR 89/02
Zur Abwägung zwischen allgemeinem Persönlichkeitsrecht und dem Recht auf freie Meinungsäußerung bei einer satirischen Fotomontage, die ein Thema von öffentlichem Interesse betrifft.*)
VolltextIMRRS 2003, 1401
BGH, Urteil vom 15.10.2003 - VIII ZR 227/02
Ein unbenutztes Kraftfahrzeug ist regelmäßig noch "fabrikneu", wenn und solange das Modell dieses Fahrzeugs unverändert weitergebaut wird, wenn es keine durch längere Standzeit bedingten Mängel aufweist und wenn zwischen Herstellung des Fahrzeugs und Abschluß des Kaufvertrages nicht mehr als 12 Monate liegen.*)
VolltextIMRRS 2003, 1398
OLG Celle, Urteil vom 23.10.2003 - 16 U 199/02
Veranlasst ein Fachmann (eine Unternehmensberatung) einen Laien (den Auftraggeber) im zeitlichen Zusammenhang mit der Übergabe einer mehrseitigen Betriebsanalyse ohne sachlichen Grund zur Unterzeichnung eines Formulars, wonach die Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach unstreitig sind, so ist diese Erklärung sittenwidrig und nichtig (a. A. Saarländisches Oberlandesgericht 1 U 146/00; LG Leipzig 10 O 5050/94; LG Potsdam 2 O 256/94; LG Mainz 2 O 198/95; LG Mühlhausen 3 O 1628/99), weil sie erkennbar nur dazu dient, die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers wegen Schlechterfüllung auszuschließen.*)
VolltextIMRRS 2003, 1375
BGH, Urteil vom 21.10.2003 - X ZR 218/01
Streiten die Parteien, ob die Schuld fällig ist, nachdem der Gläubiger die Leistung verlangt hat, ist es Sache des Schuldners darzulegen und im Bestreitensfalle zu beweisen, daß aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Festlegung oder der Umstände des Falls erst zu einem bestimmten späteren Zeitpunkt zu leisten ist. Dies trifft auch bei Streit zu, wann im konkreten Fall die angemessene Fertigstellungsfrist tatsächlich abgelaufen und deshalb Fälligkeit eingetreten ist.*)
VolltextIMRRS 2003, 1372
BGH, Urteil vom 04.11.2003 - VI ZR 28/03
§ 287 Abs. 1 ZPO findet bei der Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität auch dann keine Anwendung, wenn der durch einen Verkehrsunfall Betroffene den Beweis, daß eine zeitlich nach dem Unfall aufgetretene Erkrankung auf den Unfall zurückzuführen ist, wegen der Art der Erkrankung (hier: Morbus Sudeck) nach dem Maßstab des § 286 ZPO nicht führen kann.*)
VolltextIMRRS 2003, 1342
BGH, Urteil vom 21.10.2003 - X ZR 66/01
a) Ein Unternehmer, der mit einem Dritten (hier: Wohnungsbauunternehmen als Verwalter von Mietwohnungen) einen Werkvertrag geschlossen hat, in dem die Entgeltfrage umfassend geregelt ist, hat gegen den durch die Erbringung der Werkleistung Mitbegünstigten (hier: Wohnungseigentümer) keinen Anspruch auf Aufwendungsersatz unter dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag, auch wenn er seinen Entgeltanspruch gegenüber dem anderen Vertragsteil nicht durchsetzen kann.*)
b) Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag und aus § 179 BGB können nebeneinander bestehen (Bestätigung von BGH NJW-RR 1989, 970).*)
VolltextIMRRS 2003, 1339
BGH, Urteil vom 30.09.2003 - X ZR 10/02
Der Überweisung eines Kassenpatienten an einen anderen Kassenarzt, damit dieser eine Untersuchung oder Behandlung vornehme, die gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet werden kann, kann im Regelfall nicht der Erklärungswert beigemessen werden, der überweisende Kassenarzt wolle einen Vertrag mit privatrechtlicher Verpflichtung der eigenen Person abschließen.*)
VolltextIMRRS 2003, 1338
BGH, Urteil vom 23.09.2003 - XI ZR 380/00
Gestaltet jemand seine Unterschriften bewußt in einer so großen Vielfalt und Variationsbreite, daß der Fälschungseinwand mit Hilfe eines Schriftsachverständigengutachtens nicht widerlegt werden kann, und um die Möglichkeit zu haben, sich jederzeit auf die angebliche Unechtheit seiner Unterschrift berufen zu können, liegt eine vorsätzliche Beweisvereitelung vor.*)
VolltextIMRRS 2003, 1308
BGH, Urteil vom 06.11.2003 - III ZR 376/02
Ein Vergleich kann nach § 779 Abs. 1 BGB unwirksam sein, wenn sich die von den Parteien bei Abschluß des Vergleichs als feststehend zugrunde gelegte Auslegung einer Vertragsklausel - hier: Entschädigungsregelung in einem Pachtvertrag - als unrichtig erweist.*)
VolltextIMRRS 2003, 1301
BGH, Urteil vom 14.10.2003 - VI ZR 379/02
Ist ein Schädiger mehrerer Taten (hier: sexueller Mißbrauch) verdächtig, steht es der für den Beginn der Verjährung gemäß § 852 Abs. 1 BGB a.F. erforderlichen positiven Kenntnis des Sozialversicherungsträgers (§ 116 SGB X) grundsätzlich nicht gleich, wenn dieser die Beschuldigungen kennt und weiß, daß ein Strafurteil ergangen und Revision eingelegt worden ist, er sich aber nicht danach erkundigt, wer Revision eingelegt hat.*)
VolltextIMRRS 2003, 1292
BGH, Urteil vom 30.09.2003 - XI ZR 232/02
Zum Einwand des Mitverschuldens gegenüber Schadensersatzansprüchen wegen grob fahrlässiger Hereinnahme abhanden gekommener Schecks.*)
VolltextIMRRS 2003, 1288
BGH, Urteil vom 14.10.2003 - XI ZR 101/02
Liegen die Voraussetzungen des § 151 Satz 1 BGB vor, so wird nur die Verlautbarung der Vertragsannahme gegenüber dem Antragenden entbehrlich, nicht aber die Annahme als solche. Auch in diesem Falle ist daher ein als Willensbetätigung zu wertendes, nach außen hervortretendes Verhalten des Angebotsempfängers erforderlich, das vom Standpunkt eines unbeteiligten objektiven Dritten aufgrund aller äußeren Indizien auf einen wirklichen Annahmewillen schließen läßt.*)
VolltextIMRRS 2003, 1287
BGH, Urteil vom 08.10.2003 - VIII ZR 165/01
a) "Netze für die allgemeine Versorgung" im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 EEG sind nicht nur Stromnetze, die unmittelbar der Versorgung von Letztverbrauchern dienen, sondern auch solche Netze, die dazu bestimmt sind, andere Elektrizitätsversorgungsunternehmen mit Strom zu beliefern, die ihrerseits Netze für die allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern betreiben.*)
b) Für die Anwendung des Begriffs der "kürzesten Entfernung" im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 2 EEG kommt es nicht allein auf die räumlichen Gegebenheiten, sondern auch darauf an, bei welchem der möglichen Anschlüsse die geringsten Gesamtkosten für die Herstellung des Anschlusses und für die Durchführung der Stromeinspeisung zu erwarten sind.*)
VolltextIMRRS 2003, 1282
BGH, Urteil vom 30.10.2003 - III ZR 380/02
Zum Schadensersatzanspruch einer Jagdgenossenschaft wegen des Neubaus einer Gasversorgungsleitung durch den Jagdbezirk.*)
VolltextIMRRS 2003, 1237
BGH, Urteil vom 16.10.2003 - III ZR 106/03
§ 661a BGB ist nicht verfassungswidrig.*)
VolltextIMRRS 2003, 1222
BGH, Urteil vom 16.07.2003 - VIII ZR 302/02
Auch bei Geschäften im Versandhandel übernimmt der Verkäufer grundsätzlich keine Bringschuld. Handelt es sich um eine Gattungsschuld, beschränkt sich deshalb mit der Übergabe an die Transportperson die Schuld des Verkäufers im Sinne von § 243 Abs. 2 BGB auf die übergebene Sache. Geht die verkaufte Sache auf dem Versandweg verloren, so wird der Verkäufer gemäß § 275 Abs. 1 BGB a.F. von seiner Verpflichtung zur Leistung frei.*)
VolltextIMRRS 2003, 1166
BGH, Urteil vom 15.09.2003 - II ZR 367/02
Stellt ein Lieferant von Flüssiggas Kunden im Rahmen eines Gaslieferungsvertrages, der die Kunden verpflichtet, ihren Bedarf an Flüssiggas allein bei ihm zu decken, gegen Nutzungsentschädigung Gasbehälter zur Verfügung, die nach den vertraglichen Vereinbarungen Eigentum des Lieferanten sind und bleiben, so erfüllt eine auf Veranlassung eines Kunden durch einen anderen Gaslieferanten ohne Einwilligung des Eigentümers vorgenommene Befüllung des Gasbehälters den Tatbestand einer Eigentumsbeeinträchtigung i.S. von § 1004 Abs. 1 BGB.*)
Der Eigentümer ist nicht gemäß § 1004 Abs. 2 BGB zur Duldung einer solchen "Fremdbefüllung" verpflichtet, weil sie nach seinem Vertrag mit dem Kunden keine bestimmungsgemäße Nutzung des Gasbehälters ist.*)
VolltextIMRRS 2003, 1145
BGH, Urteil vom 18.09.2003 - III ZR 389/02
Bei der PET-Untersuchung mehrerer Körperregionen - hier: Abdomen, Thorax und Extremitäten - darf die Nummer 5489 des Gebührenverzeichnisses auch dann nur einmal in Rechnung gestellt werden, wenn aufgrund der Beschaffenheit des verwendeten PET-Scanners für die Untersuchung jeder Region eine eigene Aufnahme erstellt werden muß.*)
VolltextIMRRS 2003, 1129
BGH, Beschluss vom 29.07.2003 - X ZB 29/01
Auch ein ungewöhnlicher und besonders gravierender Rechtsfehler stellt für sich keinen Begründungsmangel im Sinne des § 100 Abs. 3 Nr. 6 PatG dar. Diese Vorschrift dient ausschließlich der Sicherung des Anspruchs der betroffenen Beteiligten auf Mitteilung der Gründe, aus denen ihr Rechtsbegehren keinen Erfolg hatte.*)
VolltextIMRRS 2003, 1123
BGH, Urteil vom 18.09.2003 - III ZR 416/02
Zur Abrechnung der Positronen-Emmisions-Tomographie (PET) in Fällen, in denen mehrere Organe oder Körperregionen untersucht werden.*)
VolltextIMRRS 2003, 1062
BGH, Urteil vom 20.03.2003 - I ZR 60/01
Aus Rechtsgründen kann die Verwechslungsgefahr zwischen einer an eine freihaltungsbedürftige Sachangabe angelehnten Klagemarke und der als Marke benutzten Sachangabe selbst zu verneinen sein.*)
VolltextIMRRS 2003, 1049
BGH, Urteil vom 16.07.2003 - VIII ZR 243/02
Ein als Neuwagen verkaufter Pkw ist entgegen der in der Regel hierin liegenden konkludenten Zusicherung nicht mehr "fabrikneu", wenn das betreffende Modell im Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr unverändert hergestellt wird (Bestätigung von BGH, Urteil vom 22. März 2000 - VIII ZR 325/98, NJW 2000, 2018).*)
VolltextIMRRS 2003, 1038
BGH, Urteil vom 21.07.2003 - II ZR 387/02
a) § 9 Abs. 3 VerbrKrG (Einwendungsdurchgriff, vgl. § 359 BGB in der ab 1. Januar 2002 geltenden Fassung) findet auf den kreditfinanzierten Erwerb einer Beteiligung an einer Anlagegesellschaft entsprechende Anwendung. Wenn der Vertrag über den Erwerb einer Gesellschaftsbeteiligung mit dem zur Finanzierung der Einlage geschlossenen Kreditvertrag ein verbundenes Geschäft bildet, kann der unter Verletzung einer Aufklärungspflicht oder durch Täuschung zum Gesellschaftsbeitritt veranlaßte Anleger sein Recht, jederzeit fristlos unter Forderung des ihm nach den Regeln des fehlerhaften Gesellschaftsbeitritts zustehenden Abfindungsguthabens aus der Anlagegesellschaft auszuscheiden, auch dem Rückzahlungsanspruch des Kreditinstituts entgegenhalten.*)
b) Die Regelung des § 9 Abs. 2 Satz 4 VerbrKrG (Rückforderungsdurchgriff, vgl. § 358 Abs. 4 Satz 3 BGB in der ab 1. Januar 2002 geltenden Fassung) ist in Fällen des § 9 Abs. 3 VerbrKrG entsprechend anzuwenden.*)
VolltextIMRRS 2003, 1026
OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.07.2003 - 1 U 26/03
Ergeben sich die Umstände, die zur Nichtigkeit einer Vollmacht führen, schon aus der Vollmachtsurkunde selbst, so fehlt es an einem tauglichen Rechtsschein, der Grundlage für den Schutz eines gutgläubigen Dritten gemäß § 172 BGB sein könnte.*)
VolltextIMRRS 2003, 0990
OLG Koblenz, Urteil vom 27.06.2003 - 10 U 998/02
Begeben sich 10 Jahre alte Kinder in einen räumlich abgegrenzten, außerhalb der Geschäftszeiten durch mehrere Schranken vor unbefugtem Zutritt gesicherten Bereich einer Kiesgrube und setzen dort mittels eines Taschenmessers einen Radlader in Gang, der schließlich beim Zurücksetzen in einen Schlammweiher gerät, so stellt dies eine gemeinschaftlich begangene unerlaubte Handlung nach § 830 Abs. 1 S. 1 BGB dar, auch wenn sich nicht feststellen lässt, wer zuletzt das Fahrzeug geführt hat. § 830 Abs. 1 S. 2 BGB findet keine Anwendung.*)
VolltextIMRRS 2003, 0986
BGH, Urteil vom 09.07.2003 - IV ZR 453/02
Allein das Auseinanderfallen der Inhaberschaft an einer Grundschuld und an der gesicherten Forderung rechtfertigt es nicht, die Zwangsvollstreckung aus der Grundschuld für unzulässig zu erklären.
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