Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3450 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2004
IMRRS 2004, 0765BGH, Urteil vom 18.05.2004 - VI ZR 267/03
Macht der Geschädigte im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens seines Kraftfahrzeuges und einer Ersatzbeschaffung bei einem gewerblichen Verkäufer über den vom Gericht geschätzten Differenz-Mehrwertsteuerbetrag im Sinne des § 25a UStG den vollen Mehrwertsteuerbetrag im Sinne des § 10 UStG lediglich abstrakt aufgrund eines Sachverständigengutachtens geltend, so steht diesem Begehren § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB entgegen (Bestätigung des Urteils vom 20. April 2004 - VI ZR 109/03 - zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).*)
VolltextIMRRS 2004, 0761
BGH, Urteil vom 27.05.2004 - III ZR 302/03
a) Wird ein Hof im Sinne der Höfeordnung vor Ablauf der 20-Jahres-Frist des § 13 HöfeO veräußert, so kann der beurkundende Notar verpflichtet sein, den Veräußerer auf (mögliche) Nachabfindungsansprüche weichender Erben hinzuweisen.*)
b) Der Veräußerer kann derartige Nachabfindungsansprüche nicht dadurch vereiteln, daß er im Einvernehmen mit dem Erwerber die Eigentumsumschreibung im Grundbuch wider Treu und Glauben auf einen Zeitpunkt nach Fristablauf hinausschiebt.*)
VolltextIMRRS 2004, 0756
BGH, Urteil vom 09.02.2004 - II ZR 131/03
Stellt ein Lieferant von Flüssiggas Kunden im Rahmen eines Gaslieferungsvertrages, der die Kunden verpflichtet, ihren Bedarf an Flüssiggas allein bei ihm zu decken, gegen Nutzungsentschädigung Gasbehälter zur Verfügung, die nach den vertraglichen Vereinbarungen Eigentum des Lieferanten sind und bleiben, so erfüllt eine auf Veranlassung eines Kunden durch einen anderen Gaslieferanten ohne Einwilligung des Eigentümers vorgenommene Befüllung des Gasbehälters den Tatbestand einer Eigentumsbeeinträchtigung i.S. von § 1004 Abs. 1 BGB.
Der Eigentümer ist nicht gemäß § 1004 Abs. 2 BGB zur Duldung einer solchen "Fremdbefüllung" verpflichtet, weil sie nach seinem Vertrag mit dem Kunden keine bestimmungsgemäße Nutzung des Gasbehälters ist.
VolltextIMRRS 2004, 0755
BGH, Urteil vom 26.05.2004 - VIII ZR 311/03
Die in § 6 AVBEltV geregelte Beschränkung der Haftung eines Energieversorgungsunternehmens für Sach- und Vermögensschäden, die ein Kunde durch Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsbelieferung erleidet, erfaßt auch den Fall, daß nach einer Unterbrechung der Stromversorgung der 220-Volt-Anschluß des Kunden durch einen Mitarbeiter des Versorgungsunternehmens bei der Wiederaufnahme der Stromlieferung versehentlich mit dem 400-Volt-Netz des Versorgungsunternehmens verbunden wird und dadurch Überspannungsschäden an elektrischen Geräten des Kunden entstehen.*)
VolltextIMRRS 2004, 0749
BGH, Urteil vom 03.06.2004 - III ZR 56/03
Stützt der von pflanzenschutzrechtlichen behördlichen Maßnahmen Betroffene seinen Entschädigungsanspruch nur auf § 32 Abs. 2 PflSchG und einen auf diese Vorschrift (sog. Härteklausel) zugeschnittenen Tatsachenvortrag, so ist das Gericht nicht berechtigt und verpflichtet, von sich aus den Blick auf einen Anspruch nach (oder analog) Abs. 1 dieser Vorschrift zu lenken und hierzu Hinweise zu geben.*)
Um die Prüfung zu ermöglichen, ob eine Entschädigung des von pflanzenschutzrechtlichen behördlichen Maßnahmen Betroffenen "zur Abwendung oder zum Ausgleich unbilliger Härten geboten" erscheint, gehören zur Schlüssigkeit des Vortrags des Anspruchsstellers auch Darlegungen dazu, in welchem Umfang die eingetretenen Vermögensnachteile über diejenigen hinausgehen, die nach dem Gegenstand des Unternehmens zum vom Unternehmer einzukalkulierenden Betriebsrisiko gehören.*)
VolltextIMRRS 2004, 0748
BGH, Urteil vom 22.04.2004 - I ZR 21/02
Ein Apotheker, der über eine Genehmigung zur Versorgung eines oder mehrerer Krankenhäuser mit Arzneimitteln verfügt, handelt nicht wettbewerbswidrig, wenn er Justizvollzugsanstalten mit für die Versorgung von Krankenhäusern bestimmten Klinikpackungen beliefert.*)
VolltextIMRRS 2004, 0730
OLG Brandenburg, Urteil vom 12.06.2003 - 5 U 27/02
In den neuen Bundesländern richtet sich die Duldungspflicht des Grundstückseigentümers hinsichtlich Energiefortleitungsanlagen in erster Linie nach § 29 Abs. 1 EnVO.
VolltextIMRRS 2004, 0711
OLG Celle, Urteil vom 06.05.2004 - 5 U 15/04
Für die Annahme eines Angebots zur Sicherungsabtretung einer Forderung reicht es aus, dass der Sicherungsnehmer die ihm vom Sicherungsgeber überreichte und unterschriebene Abtretungsurkunde zu seinen Unterlagen nimmt; einer zu einem späteren Zeitpunkt unter den Abtretungsvertrag gesetzten Unterschrift kommt nur deklaratorische Bedeutung zu.*)
VolltextIMRRS 2004, 0683
BGH, Urteil vom 13.05.2004 - III ZR 344/03
a) Zur Anwendung des Zielleistungsprinzips bei Durchführung einer Operation nach der Nr. 2757 des Gebührenverzeichnisses.*)
b) Zur ergänzenden analogen Abrechenbarkeit von ärztlichen Leistungen, die in der Bewertung einer im Gebührenverzeichnis beschriebenen Zielleistung nicht berücksichtigt sind, weil sie dem Verordnungsgeber bei Erlaß der Gebührenordnung noch nicht bekannt gewesen sind (hier: systematische Kompartmentausräumung mit weitgehender Freilegung von Blutgefäßen und Nervenbahnen im Zusammenhang mit einer Radikaloperation der bösartigen Schilddrüsengeschwulst).*)
VolltextIMRRS 2004, 0681
BGH, Urteil vom 21.04.2004 - IV ZR 113/03
a) Zur Wirksamkeit einer Subsidiaritätsklausel in der Reiseversicherung (hier: Kosten eines Krankenhausaufenthalts im Ausland und Rücktransportkosten).*)
b) Tritt der nur subsidiär leistungspflichtige Reiseversicherer aufgrund einer Verpflichtung zur Vorleistung für Krankheits- und Rücktransportkosten in Vorlage, so handelt der private Krankenversicherer im Regelfall treuwidrig, wenn er sich ihm gegenüber auf ein in der Krankenversicherung vereinbartes Abtretungsverbot (hier: § 6 Abs. 6 MB/KK 94) beruft.*)
VolltextIMRRS 2004, 0677
BGH, Urteil vom 12.05.2004 - VIII ZR 159/03
Eine Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Luftfahrtunternehmens, nach der die Provision der Reisebürounternehmen für vermittelte Flüge unter Ausschluß des auf die variablen Landegebühren entfallenden Preisanteils berechnet wird, stellt keine unangemessene Benachteiligung der Reisebüros nach § 9 AGBG dar.*)
VolltextIMRRS 2004, 0649
OLG Saarbrücken, Urteil vom 02.03.2004 - 7 U 519/03
1. Bei der Vermittlung einer Werbeanzeige durch eine Werbeagentur unter Inanspruchnahme einer sogenannten AE-Provision liegt in der Regel ein Eigengeschäft vor.
2. Will die Werbeagentur nicht selbst Vertragspartner werden, so hat sie dies unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen. Dafür genügt es nicht, dass die Agentur bei der Auftragserteilung den Namen ihres Kunden angibt, weil sich daraus allenfalls ergeben kann, dass die Agentur für fremde Rechnung handelt.
3. Werden ersparte Aufwendungen gemäß § 287 ZPO geschätzt, ist diese Vorgehensweise verfahrensfehlerhaft, wenn mangels Klägervortrag keine Schätzgrundlagen vorhanden gewesen ist.
VolltextIMRRS 2004, 0641
BGH, Urteil vom 11.03.2004 - IX ZR 178/03
Ob der Auftraggeber nach dem Ende des Mandats vom Steuerberater verlangen kann, daß dieser der Übertragung der von ihm bei der DATEV gespeicherten Daten auf einen anderen Steuerberater zustimmt, hängt davon ab, ob die Daten das vertraglich geschuldete Arbeitsergebnis enthalten oder ob es sich um dieses vorbereitende Arbeitsleistungen handelt (im Anschluß an BGH, Urt. v. 17. Februar 1988 - IVa ZR 262/86, ZIP 1988, 442 f; Urt. v. 25. Oktober 1988 - XI ZR 3/88, NJW 1989, 1216 f).*)
VolltextIMRRS 2004, 0640
BGH, Urteil vom 27.04.2004 - VI ZR 34/03
Ein grober Behandlungsfehler, der geeignet ist, einen Schaden der tatsächlich eingetretenen Art herbeizuführen, führt grundsätzlich zu einer Umkehr der objektiven Beweislast für den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem Gesundheitsschaden. Dafür reicht aus, daß der grobe Behandlungsfehler geeignet ist, den eingetretenen Schaden zu verursachen; nahelegen oder wahrscheinlich machen muß der Fehler den Schaden hingegen nicht.*)
VolltextIMRRS 2004, 0634
BGH, Urteil vom 20.04.2004 - VI ZR 109/03
Im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens an einem Kraftfahrzeug hat der Geschädigte einen Anspruch auf Ersatz von Umsatzsteuer nur, wenn er eine Ersatzbeschaffung vorgenommen oder - ungeachtet der Unwirtschaftlichkeit einer Instandsetzung - sein beschädigtes Fahrzeug repariert hat und wenn tatsächlich Umsatzsteuer angefallen ist.*)
VolltextIMRRS 2004, 0618
BGH, Urteil vom 15.03.2004 - II ZR 247/01
a) Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG mit einem einzigen Kommanditisten führt zum Ausscheiden der Komplementär-GmbH aus der KG (§§ 161 Abs. 2, 131 Abs. 3 Nr. 2 HGB) und zur liquidationslosen Vollbeendigung der KG unter Gesamtrechtsnachfolge des Kommanditisten; er haftet für Gesellschaftsverbindlichkeiten nur mit dem übergegangenen Vermögen.*)
b) Prozessual sind auf einen solchen Rechtsübergang während eines laufenden Rechtsstreits die §§ 239, 246 ZPO sinngemäß anzuwenden.*)
c) Zu den Voraussetzungen der Haftung eines Verfrachters gegenüber einer Akkreditivbank aus § 826 BGB wegen Falschangaben in einem Konnossement.*)
VolltextIMRRS 2004, 0611
OLG Jena, Urteil vom 24.03.2004 - 4 U 812/03
Kippt auf einer Deponie ein Lkw um und ist das Umkippen des Lkw als Unfall zu qualifizieren, so sind alle hieraus resultierenden Schäden zu ersetzen, sofern kein besonderer Ausschluss vorliegt. Das gilt auch für einen Motorschaden, der darauf zurückzuführen ist, dass er wegen des durch das seitliche Umfallen ausgelaufene Öl heißgelaufen ist. In einem solchen Fall ist der Motorschaden in der Vollkaskoversicherung als (weiterer) Unfallschaden nach § 12 Nr. 1 Abs. 2 e AKB zu ersetzen, weil der Schaden nicht beim (bestimmungsgemäßen) Betrieb des Lkw, sondern als unmittelbare Folge des Unfalls entstanden ist.*)
VolltextIMRRS 2004, 0609
BGH, Urteil vom 22.04.2004 - III ZR 204/03
§§ 11 und 13 des Niedersächsischen Fischereigesetzes sind verfassungskonform dahin auszulegen, daß der Inhaber eines Fischereirechts, das auf die Benutzung bestimmter Fanggeräte beschränkt ist (§ 8 Abs. 1 Satz 1 Nds. FischG), dieses Recht verpachten darf und daß er oder der Pächter Dritten die (entgeltliche) Erlaubnis zum Fischfang erteilen dürfen (§ 13 Abs. 1 Nds. FischG). § 13 Abs. 3 Nds. FischG steht dem nicht entgegen.*)
VolltextIMRRS 2004, 0589
OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.02.2004 - 4 U 411/03
1. Bis zur Abnahme des Werks sowie im Falle ihrer berechtigten Verweigerung oder bei einem Vorbehalt gemäß § 640 Abs. 2 BGB hat der Werkunternehmer zu beweisen, dass er die Werkleistung mangelfrei und vollständig erbracht hat.
2. Ist hingegen eine Abnahme ohne einen Vorbehalt gemäß § 640 Abs. 2 a. E. BGB erfolgt, so trägt der Besteller die Beweislast dafür, dass ein Werkmangel i. S. d. § 633 Abs. 1 BGB vorliegt.
3. Ist zwischen den Vertragsparteien keine förmliche Abnahme vereinbart, so kann die Abnahme auch stillschweigend erfolgen.
4. Ausreichend ist ein Verhalten des Bestellers, auf Grund dessen der Unternehmer nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte gemäß §§ 133, 157 BGB schließen darf, der Besteller billige die Leistung als im Wesentlichen vertragsgemäß.
5. Ein solches Verhalten kann insbesondere in der Zahlung des vollständigen Werklohns liegen sowie in der beanstandungslosen Ingebrauchnahme des Werks, sofern diese mit einer von den Umständen des Einzelfalls abhängigen, nicht unerheblichen Nutzungsdauer verbunden ist.
6. Sofern die nicht beweisbelastete Partei dem beweispflichtigen Gegner die Beweisführung vorwerfbar unmöglich macht oder erschwert, indem sie vorhandene Beweismittel vernichtet oder ansonsten deren Benutzung verhindert, ist eine Beweisvereitelung gegeben. Erforderlich ist aber stets, dass die Beweisvereitelung von der nicht beweisbelasteten Partei schuldhaft, d. h. vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt wird.
VolltextIMRRS 2004, 0578
OLG München, Urteil vom 10.09.2003 - 27 U 802/98
1. Sieht die Leistungsbeschreibung für ein Trapezblechdach vor, dass die Verbindungsmittel aus nicht rostendem Material sein müssen, so beinhaltet dies keine Korrosionsschutzleistung, die erforderlich wird, wenn die vertraglich vorgesehene Befestigung des Trapezblechdaches den Korrosionsschutz der bauseitig gestellten Stahlträger an den Durchbruchstellen zerstört.
2. Ein Trapezblechdach ist auch dann mangelfrei hergestellt, wenn aufgrund seiner Befestigung auf einer bauseitigen Stahlkonstruktion notwendigerweise Durchbruchstellen entstehen, die mit einem Korrosionsschutz noch versehen werden müssen und der Korrosionsschutz dem Trapezdachhersteller nicht übertragen war.
3. Eine Beschreibung, dass Verbindungsmittel aus nichtrostendem Material sein müssen, beinhaltet keine Korrosionsschutzleistung, die erforderlich wird, wenn der materialmäßig vorhandene Korrosionsschutz durch die Bearbeitung nachteilig beeinflusst wird.
4. Wird der Zustand eines Materials durch die funktionsgerechte Bearbeitung beeinflusst, erweist sich das nicht als Mangel.
VolltextIMRRS 2004, 0577
OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.11.2003 - 21 U 196/02
1. Die Rechtswirkungen einer Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung (hier gemäß § 326 Abs. 1 BGB a. F.) entfallen, wenn der Auftraggeber unmissverständlich zu erkennen gibt, die geschuldeten Leistungen auch nach Ablauf der Frist noch entgegennehmen zu wollen.*)
2. Eine (erneute) Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung ist entbehrlich, wenn der Auftragnehmer sich ernsthaft und endgültig weigert, die angemahnten Leistungen zu erbringen. Macht der im übrigen leistungsbereite Auftragnehmer die Erfüllung seiner vertraglichen Leistungspflicht von einer tatsächlich nicht geschuldeten Mitwirkungshandlung des Auftraggebers abhängig, so liegt allein darin noch keine endgültige Erfüllungsverweigerung im obigen Sinne.*)
VolltextIMRRS 2004, 0566
BGH, Urteil vom 29.04.2004 - III ZR 279/03
"Service-Coupons", die dazu dienen, von einem Inkassobüro versprochene Mahndienste abzurufen, sind in der Regel keine sogenannten kleinen Inhaberpapiere im Sinne des § 807 BGB.*)
Inkassoleistungen sind Dienste höherer Art, die aufgrund besonderen Vertrauens übertragen zu werden pflegen.*)
VolltextIMRRS 2004, 0564
BGH, Urteil vom 30.03.2004 - VI ZR 163/03
Verletzt ein Schüler durch einen Feuerwerkskörper, den er während einer Unterrichtspause auf dem Schulhof in Richtung einer Gruppe von Schülern wirft, einen Mitschüler, so kann das als schulbezogen gewertet werden.*)
VolltextIMRRS 2004, 0562
BGH, Urteil vom 23.03.2004 - XI ZR 114/03
Unterzeichnen Eheleute einen Kreditvertrag zur Finanzierung des Kaufs eines ihren finanziellen Verhältnissen entsprechenden Pkw, der zur Gestaltung und Bewältigung des täglichen Lebens benutzt werden soll, als "Kreditnehmer" und weisen die kreditgebende Bank gemeinsam zur Überweisung der Darlehensvaluta an den Fahrzeughändler an, so ist die Ehefrau als Mitdarlehensnehmerin und nicht als bloße Mithaftende anzusehen, auch wenn der Kaufvertrag über den Pkw vom Ehemann allein abgeschlossen worden ist.*)
VolltextIMRRS 2004, 0561
BGH, Urteil vom 16.03.2004 - XI ZR 169/03
a) Der abstrakte Zahlungsanspruch des Vertragsunternehmens gegen das Kreditkartenunternehmen gemäß § 780 BGB steht im sog. Mailorderverfahren unter der aufschiebenden Bedingung, daß das Vertragsunternehmen aufgrund einer bei ihm eingegangenen Bestellung einen ordnungsgemäßen Leistungsbeleg erstellt.*)
b) Zu den Sorgfalts- und Kontrollpflichten eines Kreditkartenunternehmens im Abrechnungsverfahren mit Hilfe eines POS-Terminals.*)
VolltextIMRRS 2004, 0549
BGH, Urteil vom 18.03.2004 - IX ZR 177/03
Streiten sich der Zedent und der Zessionar über die Wirksamkeit der Abtretung und ist für den Schuldner nicht offensichtlich, daß die von dem Zedenten erhobenen Einwendungen abwegig oder schlechterdings unvernünftig sind, hat er keine Kenntnis von der Abtretung.*)
Knüpft eine Abrede lediglich die vorzeitige Fälligkeit eines vereinbarten Honorars an die Zahlung des Prozeßgegners im laufenden Rechtsstreit, so liegt darin kein unzulässiges Erfolgshonorar.*)
VolltextIMRRS 2004, 0545
OLG Hamm, Urteil vom 20.01.2004 - 21 U 102/02
1. Können durch frühere Pfändungen Firmenaktivitäten im Inland festgestellt werden, ist nicht von einer Scheinfirma auszugehen, auch wenn diese mittlerweile hauptsächlich im Ausland agiert.
2. Die Voraussetzungen der c.i.c. liegen nicht durch einen gewöhnlichen Werkvertragsschluss vor. Erforderlich ist ein besonderes persönliches Vertrauen, das der Geschäftspartners in Anspruch genommen hat oder ein besonderes wirtschaftliches Eigeninteresse am Vertragsschluss.
VolltextIMRRS 2004, 0543
BGH, Urteil vom 09.03.2004 - VI ZR 217/03
a) Die Verbreitung des Bildnisses einer Begleitperson zur Illustration eines Artikels, der keine Berichterstattung über ein zeitgeschichtliches Ereignis darstellt, sondern nahezu ausschließlich persönliche Belange der Begleitperson zum Inhalt hat, ist regelmäßig ohne deren Einwilligung unzulässig.*)
b) Ergibt sich die Unzulässigkeit der Veröffentlichung des Bildnisses einer Begleitperson allein oder im wesentlichen aus dem begleitenden Text, kann der Unterlassungsanspruch auf eine erneute Veröffentlichung im Rahmen einer Berichterstattung beschränkt sein, die keine Berichterstattung über ein zeitgeschichtliches Ereignis darstellt.*)
VolltextIMRRS 2004, 0542
BGH, Urteil vom 16.03.2004 - VI ZR 138/03
Besteht bei zwei voneinander unabhängigen Schadensfällen (hier: HWS-Verletzungen) der Beitrag des Erstunfalls zum endgültigen Schadensbild nur darin, daß eine anlagebedingte Neigung des Geschädigten zu psychischer Fehlverarbeitung geringfügig verstärkt wird, so reicht das nicht aus, um eine Haftung des Erstschädigers für die Folgen des Zweitunfalls zu begründen (Ergänzung zum Senatsurteil vom 20. November 2001 - VI ZR 77/00 - VersR 2002, 200).*)
VolltextIMRRS 2004, 0511
BGH, Urteil vom 23.03.2004 - VI ZR 428/02
Eine fehlerhafte Unterlassung der medizinisch gebotenen Befunderhebung führt zu einer Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität des Behandlungsfehlers für den eingetretenen Schaden, wenn sich bei der gebotenen Befunderhebung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein reaktionspflichtiges positives Ergebnis gezeigt hätte und wenn sich die Verkennung dieses Befundes als fundamental oder die Nichtreaktion hierauf als grob fehlerhaft darstellen würde. In diesem Rahmen ist die hinreichende Wahrscheinlichkeit eines reaktionspflichtigen Befundergebnisses unabhängig von der Kausalitätsfrage zu beurteilen und darf insbesondere nicht mit der Begründung verneint werden, der Gesundheitsschaden könne auch infolge eines völlig anderen Kausalverlaufs eingetreten sein.*)
VolltextIMRRS 2004, 0476
OLG Naumburg, Urteil vom 24.02.2004 - 11 U 94/03
1. Auch nach dem modernisierten Schuldrecht bedarf es für den Rücktritt vom Vertrag keiner Nacherfüllungsfrist, wenn dies von vornherein sinnlos erscheint, weil der Schuldner bereits zuvor fehlende Erfüllungsbereitschaft zum Ausdruck gebracht hat.*)
2. Sucht der Verkäufer ein offensichtlich mit mehreren Mängeln behaftetes Grundstück zu übergeben und stellt er auf die Rüge eines Mangels durch den Erwerber lediglich die Beteiligung an den Beseitigungskosten in Aussicht, kann der Käufer sogleich vom Vertrag zurücktreten.*)
3. § 464 BGB a.F., wonach der Käufer sich seine Rechte wegen eines Mangels bei der Annahme vorbehalten muss, ist ersatzlos entfallen. Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind jetzt nur noch dann ausgeschlossen, wenn er den Mangel bei Vertragsabschluss kannte (§ 442 Abs. 1 Satz 1 BGB), oder eingeschränkt, wenn ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt blieb (§ 442 Abs. 1 Satz 2 BGB).
VolltextIMRRS 2004, 0468
OLG Schleswig, Urteil vom 13.02.2004 - 4 U 67/03
1. Für einfache Postsendungen besteht kein Anscheinsbeweis, dass eine zur Post gegebene Sendung den Empfänger auch erreicht.*)
2. Wenn ein Pachtobjekt dem Betrieb einer sozialen Jugendhilfeeinrichtung (lerntherapeutische Einrichtung) dienen soll und dies Geschäftsgrundlage des Vertrages geworden ist, kann der Mieter für den Fall, dass die von ihm beantragte Nutzungsänderungsgenehmigung (vorherige Nutzung als Asylantenheim) bestandskräftig versagt wird, gemäß § 313 Abs. 2 BGB n.F. einen Anspruch auf Anpassung des Vertrages haben. Als Anpassungsfolge kommt auch die Herabsetzung oder Aufhebung einer Verbindlichkeit (hier der Pachtzinszahlungsverpflichtung) in Betracht.*)
3. Auch wenn der Pächter grundsätzlich das Verwendungsrisiko trägt, kann die Auslegung des Vertrages ergeben, dass dies nur zeitlich befristet bis zum endgültigen Abschluss des bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens gilt. Mit der Bestandskraft des Ablehnungsbescheides kann sich gem. § 313 BGB n.F. ein Anspruch auf Vertragsanpassung ergeben (d.h. u.U. Aufhebung der Pachtzahlungsverpflichtung bei Räumung des Pachtobjekts).*)
VolltextIMRRS 2004, 0422
BGH, Urteil vom 18.02.2004 - VIII ZR 78/03
Eine auf der Grundlage von § 111 b StPO rechtmäßig durchgeführte Beschlagnahme der Kaufsache in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren begründet einen Rechtsmangel, der den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt, sofern der Sachverhalt, aufgrund dessen die Beschlagnahme erfolgte, bereits bei Gefahrübergang bestand.*)
VolltextIMRRS 2004, 0421
BGH, Urteil vom 02.03.2004 - XI ZR 288/02
Ein vertragswidriges Verhalten des Gegners berechtigt im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses grundsätzlich nicht zur fristlosen Kündigung ohne vorherige Abmahnung, es sei denn die Vertrauensgrundlage der Rechtsbeziehung ist derart erschüttert, daß sie auch durch die Abmahnung nicht wieder hergestellt werden kann.*)
VolltextIMRRS 2004, 0416
BGH, Urteil vom 10.03.2004 - VIII ZR 213/02
a) Zur Auslegung des Begriffes der allgemeinen Versorgung im Sinne des § 1 KWKG.*)
b) Zum Belastungsausgleich nach § 5 Abs. 1 KWKG.*)
VolltextIMRRS 2004, 0401
BGH, Urteil vom 27.01.2004 - VI ZR 342/02
a) Für die Höhe der Geldrente aus § 844 Abs. 2 BGB ist das fiktive Nettoeinkommen des Getöteten nur bis zu seinem voraussichtlichen Ausscheiden aus dem Erwerbsleben maßgeblich; derzeit ist dies bei einem nicht selbständig Tätigen grundsätzlich die Vollendung des 65. Lebensjahres.*)
b) Die für die zeitliche Begrenzung der Geldrente maßgebliche mutmaßliche Lebensdauer des Getöteten ist im Urteil kalendermäßig anzugeben.*)
VolltextIMRRS 2004, 0398
BGH, Urteil vom 05.02.2004 - I ZR 90/01
Ratenlieferungsverträge nach § 505 BGB (hier: Zeitschriftenabonnements), bei denen die bis zum frühestmöglichen Kündigungszeitpunkt zu entrichtenden Teilzahlungen 200 € nicht übersteigen, unterliegen nach § 505 Abs. 1 Satz 2 i.V. mit § 491 Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht dem Schriftformerfordernis des § 505 Abs. 2 Satz 1 BGB.*)
VolltextIMRRS 2004, 0385
OLG Frankfurt, Urteil vom 18.12.2003 - 12 U 50/02
Im sog. gestörten Gesamtschuldverhältnis ist der arbeitsrechtliche Freistellungsanspruch zu berücksichtigen.*)
VolltextIMRRS 2004, 0367
BGH, Urteil vom 19.02.2004 - III ZR 147/03
a) Für den Inhalt des Auftrags und die dem Beauftragten hierbei erteilten Weisungen trägt der Auftraggeber die Beweislast. Erst danach muß der Beauftragte beweisen, daß er das zur Ausführung des Auftrags Erhaltene oder das aus der Geschäftsbesorgung Erlangte auch bestimmungsgemäß verwendet hat.*)
b) Zur Auslegung des § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 ZPO.*)
VolltextIMRRS 2004, 0363
BGH, Urteil vom 11.02.2004 - VIII ZR 236/02
Zur Frage der Vergütung für Strom nach § 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 KWKG gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 und § 4 KWKG.*)
VolltextIMRRS 2004, 0359
BGH, Urteil vom 10.02.2004 - X ZR 117/02
Ist die Verpflichtung des Beschenkten zur Herausgabe des Geschenks ausgeschlossen, weil er damit eine Sache erworben und diese seinerseits unentgeltlich einem Dritten zugewendet hat, so haftet der Dritte nicht auf Herausgabe der ihm zugewendeten Sache, sondern auf Wertersatz, kann sich jedoch durch Herausgabe der Sache befreien.*)
VolltextIMRRS 2004, 0357
BGH, Urteil vom 29.01.2004 - I ZR 162/01
Der Umstand, daß ein Teil einer einheitlichen Klageforderung eindeutig unbegründet ist, steht dem Erlaß eines Grundurteils nicht entgegen.*)
Zur Frage der Erfüllung der den Frachtführer beim Vorliegen von Anhaltspunkten für ein vorsatzgleiches Verschulden i.S. des Art. 29 CMR treffenden Einlassungsobliegenheit.*)
VolltextIMRRS 2004, 0355
BGH, Urteil vom 04.03.2004 - III ZR 124/03
a) Zur Auslegung eines Auftrags zur Partnervermittlung "für einen Freizeitkontakt" als Partnerschaftsvermittlungsdienstvertrag.*)
b) § 656 BGB ist auf Partnerschaftsvermittlungsdienstverträge entsprechend anzuwenden (Fortführung von BGHZ 112, 122).*)
c) § 656 BGB führt zur sachlichen Abweisung der auf Zahlung der vereinbarten Vergütung gerichteten Klage, nicht zur Abweisung als unzulässig.*)
VolltextIMRRS 2004, 0353
BGH, Urteil vom 28.01.2004 - IV ZR 65/03
Verspricht der Versicherer bei einer Reiseabbruchversicherung die Erstattung des Wertes der nicht genutzten Reiseleistung, ist bei einer Pauschalreise für die Berechnung des Wertes des nicht genutzten Teils der Reiseleistung der Pauschalpreis maßgeblich.*)
VolltextIMRRS 2004, 0351
BGH, Beschluss vom 29.01.2004 - III ZR 194/03
Der Begriff der Anlagen in § 9 Abs. 1 SKR 56 erfaßt die Gesamtheit der im räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit einer Bahn-Strom-Kreuzung stehenden technischen Bahn- und Strombetriebseinrichtungen unter Einschluß des Verkehrswegs und der dazugehörenden Grundflächen.*)
Aufwendungen für das Verlegen einer Stromleitung, die notwendig werden, weil innerhalb einer mit Bahngleisen bereits bebauten Grundfläche zusätzliche Gleise angelegt werden, sind Folgekosten einer Veränderung der Bahnanlagen (§ 9 Abs. 2 SKR 56) und nicht Kosten für die Herstellung einer neuen Kreuzung (§ 5 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe a SKR 56).*)
VolltextIMRRS 2004, 0346
OLG Celle, Urteil vom 25.03.2004 - 14 U 192/03
Dass Tapeten, die sich vorzeitig und über die Maßen wegen des sog. Fogging-Effekts schwarz verfärben, mängelbehaftet sind, bedarf keiner vertieften Begründung mit Blick auf eine Gebrauchsbeeinträchtigung.
VolltextIMRRS 2004, 0335
BGH, Urteil vom 18.12.2003 - I ZR 228/01
Bei einer der CMR unterliegenden Beförderung bleibt der für die Ablieferung vorgesehene Ort als Gerichtsstand erhalten, wenn das Gut im Hinblick auf seine Beschädigung nicht abgeliefert, sondern zurückbefördert wird.*)
VolltextIMRRS 2004, 0298
BGH, Urteil vom 17.02.2004 - VI ZR 69/03
Wird bei einem Bahnunfall der Triebwagen eines Eisenbahnverkehrsunternehmens dadurch beschädigt, daß er auf einen auf den Schienen liegenden Stein auffährt, so haftet das für den Betrieb der Schienenstrecke verantwortliche Eisenbahninfrastrukturunternehmen dem Eisenbahnverkehrsunternehmen für den Schaden grundsätzlich aufgrund der Gefährdungshaftung des § 1 Abs. 1 HPflG. Die Betriebsgefahr des Eisenbahnfahrzeugs ist im Rahmen der nach § 13 Abs. 1 Satz 2 HPflG a.F. (entsprechend § 13 Abs. 2 HPflG n.F.) vorzunehmenden Abwägung zu berücksichtigen.*)
VolltextIMRRS 2004, 0297
BGH, Urteil vom 10.02.2004 - VI ZR 218/03
Der Tatrichter kann den haftungsrechtlichen Zurechnungszusammenhang zwischen einem Erstunfall, durch den es zur Teilsperrung einer Autobahn kommt, und den Schadensfolgen eines Zweitunfalls, der dadurch verursacht wird, daß ein Kraftfahrer ungebremst in die durch den Erstunfall veranlaßten ordnungsgemäßen Absicherungsmaßnahmen fährt, je nach den besonderen Umständen des Einzelfalls verneinen. In einem solchen Fall kann auch die Abwägung der Betriebsgefahren der beteiligten Kraftfahrzeuge (§ 17 StVG) zu dem Ergebnis führen, daß der Verursacher des Erstunfalls für die Schäden des Zweitunfalls nicht haftet.*)
VolltextIMRRS 2004, 0261
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 30.04.2003 - 3 O 861/99
1. Nach § 2 Abs. 1 UrhG gehören zu den grundsätzlich schutzfähigen Werken solche der Wissenschaft, der Literatur und Kunst. Bei Bauanlagen kommt es nicht darauf an, daß der Bau bislang nicht realisiert wurde. Nach allgemeiner Ansicht können auch Planentwürfe und Zeichnungen Werke im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG - und nicht nur im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG - sein, wenn sie hinreichend die Vorstellung des Schöpfers von der wesentlichen Raumform des geplanten Baukörpers vermitteln.
2. Für die Frage, inwieweit sich die Planung eines Klägers vom üblichen Architektenschaffen abhebt, kommt es nicht auf die Auffassung eines auf dem Gebiet der Architektur tätigen Fachmannes an, sondern auf den ästhetischen Eindruck, den das Werk nach dem Durchschnittsurteil des für Kunst empfänglichen und mit Kunstdingen einigermaßen vertrauten Menschen vermittelt. Der Einholung eines Sachverständigengutachtens bedarf es deshalb nicht.
3. Werden Urheberrechte von Architekten verletzt, können zur Ermittlung dieses Wertes die Honorarsätze der HOAI zwar nicht unmittelbar übernommen werden. Die Honorarordnung bietet jedoch einen verläßlichen Maßstab für die Höhe üblicher Nutzungsentgelte
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