Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3450 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IMRRS 2006, 1271BGH, Urteil vom 10.03.2006 - V ZR 265/00
1. Die gebotene Reinvestition der Erlöse aus der Veräußerung von Hofvermögen durch den Unternehmensnießbraucher muss zeitnah erfolgen. Dies gilt auch, wenn sie durch Tilgung von Hofverbindlichkeiten erfolgt.*)
2. Eine Sicherheit kann nicht (mehr) verlangt werden, wenn der Erlös reinvestiert worden ist, unabhängig davon, ob dies zeitnah geschehen ist oder nicht.*)
VolltextIMRRS 2006, 1269
BGH, Urteil vom 26.01.2006 - I ZR 89/03
Wer sich als Schuldner einer (tatsächlich bestehenden) Forderung in der Person des Gläubigers irrt und dementsprechend auch irrtümlich annimmt, dieser habe die Forderung an einen Dritten abgetreten, kann das, was er an den Dritten als den vermeintlichen neuen Gläubiger geleistet hat, unmittelbar von diesem kondizieren.*)
VolltextIMRRS 2006, 1246
BGH, Urteil vom 10.12.1998 - III ZR 208/97
Wird im Wege der Leistungskondiktion eine Leistung zurückgefordert, die durch einen Vertreter erbracht worden ist, so ist grundsätzlich dessen Kenntnis dafür maßgeblich, ob die Kondiktion nach § 814 BGB ausgeschlossen ist. Handelte der Vertreter auf Weisung, so ist auf das Wissen der Person abzustellen, die die Weisung erteilt hat.*)
VolltextIMRRS 2006, 1243
BGH, Urteil vom 19.01.1999 - X ZR 60/97
Auch eheliche oder ehebedingte Verfehlungen können groben Undank des von den Eltern des anderen Ehegatten beschenkten Ehegatten zum Ausdruck bringen. Zur Annahme, der Beschenkte habe es in grober Weise an der Rücksichtnahme fehlen lassen, die der Schenker habe erwarten können, bedarf es jedoch besonderer Umstände, die gerade hierauf hindeuten.*)
VolltextIMRRS 2006, 1200
BGH, Urteil vom 23.11.2005 - VIII ZR 43/05
1. Normaler Verschleiß bei einem Gebrauchtwagen stellt grundsätzlich keinen Mangel dar.*)
2. Zur Frage der fahrlässigen Beweisvereitelung durch den Käufer eines Gebrauchtwagens, der ein angeblich mangelhaftes Teil durch eine Werkstatt austauschen lässt, die das betreffende Teil nicht aufbewahrt, so dass es im Gewährleistungsprozess gegen den Verkäufer nicht als Beweismittel zur Verfügung steht.*)
VolltextIMRRS 2006, 1192
KG, Urteil vom 11.05.2006 - 8 U 220/05
Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Rückzahlung von Miete nach §§ 988, 818, 99 Abs. 3, 100 BGB, wenn der Mieter im Wege der Vermögenszuordnung Eigentümer des gemieteten Grundstücks wird.*)
VolltextIMRRS 2006, 1184
BGH, Beschluss vom 28.04.2006 - BLw 32/05
1. Für die Entscheidung über Einwendungen gegen die Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts durch das Siedlungsunternehmen, die sich darauf gründen, dass die Genehmigung nicht nach § 9 GrdstVG zu versagen gewesen wäre, kommt es auf die Verhältnisse in dem in § 6 Abs. 3 GrdstVG für die Ausübung des Vorkaufsrechts bestimmten Zeitpunkt an. Die Vertragsparteien können das ausgeübte Vorkaufsrecht nicht dadurch zu Fall bringen, dass sie erst im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens die Voraussetzungen schaffen, aus denen der Versagungsgrund ausgeräumt werden kann (Fortführung von Senat, Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 2/98, NJW-RR 1998, 1472, 1473 sowie Beschl. v. 26. April 2000, BLw 24/01, veröffentlicht in juris).*)
2. Das Erwerbsinteresse eines aufstockungsbedürftigen Landwirts begründet grundsätzlich einen Versagungsgrund gegen den Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks durch einen Nichtlandwirt, der nur durch konkrete, in absehbarer Zeit zu verwirklichende Absichten und Vorkehrungen des Erwerbers ausgeräumt werden kann, aus denen sich ergibt, dass die beabsichtigte Veräußerung an ihn Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur nicht widerspricht. Das gilt für die von dem Erwerber vorgetragenen Absichten zur Aufnahme einer eigenen Landwirtschaft wie zu anderen förderungsfähigen nichtlandwirtschaftlichen Maßnahmen in gleicher Weise.*)
VolltextIMRRS 2006, 1180
BGH, Urteil vom 22.02.2006 - VIII ZR 91/05
1. § 12 Abs. 2 KWKG 2002 enthält eine Ausschlussfrist, deren Ablauf nicht zu einer bloßen Einredebefugnis gegenüber einem fortbestehenden Recht führt, sondern den Untergang des Rechts zur Folge hat. Daher ist ein Anspruch auf Belastungsausgleich nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 KWKG 2000, der bis zum Außerkrafttreten des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes 2000 am 1. April 2002 entstanden, aber bis zum 31. Dezember 2003 nicht erhoben worden ist, ausgeschlossen.*)
2. § 7 Abs. 2 KWKG 2000 ist gemäß § 13 Abs. 1 KWKG 2002 am 1. April 2002 außer Kraft getreten. Der durch § 7 Abs. 2 Satz 2 KWKG 2000 angeordneten Fortgeltung der Übergangsregelung des § 6 KWKG 2000 bedarf es nicht mehr, weil diese durch § 12 Abs. 2 KWKG 2002 ersetzt worden ist.*)
VolltextIMRRS 2006, 1175
BGH, Urteil vom 23.03.2006 - III ZR 141/05
1. Das aus § 50 Abs. 1 und 2 TKG 1996 (jetzt: § 68 Abs. 1 und § 69 Abs. 1 TKG 2004) folgende Recht, Verkehrswege für öffentlichen Zwecken dienende Telekommunikationslinien unentgeltlich zu nutzen, ist ein zu entschädigendes Nutzungsrecht im Sinne des § 87 Abs. 2 Nr. 2 BBergG, sofern die zum Rechtsverlust führende Einziehung des Verkehrswegs weder im Interesse des Wegebaulastträgers noch des Inhabers einer bevorrechtigten besonderen Anlage nach §§ 55, 56 TKG 1996 (jetzt: §§ 74, 75 TKG 2004) oder im Verkehrsinteresse eines anderen Vorhabenträgers liegt.*)
2. Die Anwendung materieller Enteignungsentschädigungsvorschriften ist auch dann gerechtfertigt, wenn das Verkehrswegegrundstück nicht im Wege der Grundabtretung enteignet, sondern freihändig veräußert wird und das Nutzungsrecht des Telekommunikationsunternehmens aufgrund einer zuvor erfolgten Entwidmung der Straße erlischt, sofern der Rechtsverlust bereits durch einen Verwaltungsakt (hier: Plangenehmigung nach § 17 Abs. 1a FStrG) vorgezeichnet ist und sich der Zugriff auf das Grundstück materiell als die Ausübung eines Enteignungsrechts darstellt.*)
VolltextIMRRS 2006, 1142
BGH, Urteil vom 25.04.2006 - XI ZR 271/05
Bei verzögerter Freigabe eines hinterlegten Geldbetrages hat der Gläubiger in entsprechender Anwendung von § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB (in der bis zum 30. April 2000 geltenden Fassung) einen Anspruch auf Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe.*)
VolltextIMRRS 2006, 1139
BGH, Urteil vom 21.12.2005 - VIII ZR 49/05
1. Dass der Käufer eines Gebrauchtwagens nicht weiß, ob ein binnen sechs Monaten nach der Übergabe durch den Verkäufer aufgetretener Defekt des Fahrzeugs auf einen Sachmangel im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB zurückzuführen ist, entlastet ihn nicht von der Obliegenheit, dem Verkäufer Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben, bevor er das Fahrzeug selbst reparieren lässt und wegen des Mangels die Minderung erklären oder einen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung geltend machen kann.*)
2. § 439 Abs. 3 BGB gewährt dem Verkäufer eine Einrede gegenüber der vom Käufer beanspruchten Art der Nacherfüllung, die der Verkäufer ausüben kann, aber nicht muss. Der Käufer kann deshalb nicht wegen unverhältnismäßiger Kosten der Nacherfüllung sogleich die Minderung erklären, ohne dem Verkäufer Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben zu haben.*)
VolltextIMRRS 2006, 1137
KG, Beschluss vom 09.03.2006 - 22 W 33/05
1. Die Verweisung eines Prozesskostenhilfeverfahren ist auch nicht deshalb unwirksam, weil bisher der Beklagten die Klage nicht zugestellt worden ist. Zwar setzt eine wirksame Verweisung grundsätzlich Rechtshängigkeit, also die Zustellung der Klage voraus (vgl. Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 281 Rdn. 7; BGH Beschluss vom 02.12.1982 - I ARZ 586/82 - NJW 1983, 1062 jeweils m. w. N.). Jedoch gilt dies nicht für eine Verweisung eines Prozesskostenhilfeverfahrens. Hier erfordert der Erlass eines bindenden Verweisungsbeschlusses lediglich die formlose Mitteilung der Antragsschrift an den Antragsgegner.
2. Zwar ist der Vermieter, sofern ihm ein Befall von Wohnräumen mit Schimmelpilz gemeldet wird, in aller Regel zu einer Überprüfung der Ursache und auch, sofern der Schimmelpilzbefall trotz vertragsgemäßen Gebrauchs der Mieträume entstanden ist, zu dessen Beseitigung verpflichtet. Jedoch setzt eine zu einer deliktsrechtlichen Haftung führenden Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht zusätzlich voraus, dass der Mieter, in dessen Obhut sich die Mieträume befinden, den Vermieter davon unterrichtet, dass er nach Art und Umfang des Schimmelpilzbefalls auch gesundheitliche Belastungen befürchtet.
3. Der deliktsrechtliche Schutz findet durch die Begründung von Verkehrssicherungspflichten ihrem Schutzzweck nach dort ihre Grenze, wo der Nutzer eines Gebäudes trotz Kenntnis konkreter Gefahren für seine Gesundheit oder sein Eigentum sein Nutzungsinteresse uneingeschränkt realisiert (vgl. etwa BGH NJW 1987, 1013 f). Für Minderjährige begrenzt die Verantwortung der Eltern aus dem Gedanken des Selbstschutzes die Verkehrssicherungspflicht.
VolltextIMRRS 2006, 1133
BGH, Urteil vom 28.03.2006 - VI ZR 50/05
§ 20 Abs. 1 StVO ist ein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB für alle Fußgänger, die im räumlichen Bereich eines an einer Haltestelle haltenden Linienomnibusses, einer Straßenbahn oder eines gekennzeichneten Schulbusses unachtsam die Fahrbahn überqueren.*)
VolltextIMRRS 2006, 1131
BGH, Urteil vom 29.03.2006 - VIII ZR 173/05
1. Beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) setzt das Vorliegen eines Gewerbes und damit die Unternehmerstellung des Verkäufers nicht voraus, dass dieser mit seiner Geschäftstätigkeit die Absicht verfolgt, Gewinn zu erzielen.*)
2. Die Vermutung des § 476 BGB ist grundsätzlich auch auf den Tierkauf anzuwenden. Sie kann jedoch wegen der Art des Mangels bei bestimmten Tierkrankheiten ausgeschlossen sein; bei einer saisonal sichtbaren Allergie - hier: Sommerekzem eines Pferdes - ist dies nicht der Fall.*)
3. Zur Widerlegung der Vermutung des § 476 BGB bei einer Tierkrankheit.*)
VolltextIMRRS 2006, 1128
OLG Stuttgart, Urteil vom 15.05.2006 - 5 U 21/06
Die Auslegung fremdsprachlicher Vertragsbindungen unterliegt ausschließlich dem Gericht. Dieses kann sich über die allein am Wortlaut orientierte Übersetzung eines Dolmetschers hinwegsetzen, wenn das die teleologische Auslegung gebietet und diese mit dem fremdsprachlichen Text (noch) vereinbar ist.*)
VolltextIMRRS 2006, 1124
OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.03.2006 - 20 W 21/05
1. Die Form des § 29 GBO bleibt auch dann gewahrt, wenn eine Textänderung in einer öffentlich beglaubigten Urkunde nachträglich durch den Unterzeichnenden selbst oder mit seinem Einverständnis durch einen Dritten vorgenommen wird. Da die Vermutung des § 440 ZPO aber für die Textänderung nicht gilt, obliegt es der freien Beweiswürdigung durch das Grundbuchamt, ob die nachträgliche Textänderung von dem Unterzeichnenden bzw. mit dessen Einverständnis vorgenommen wurde.*)
2. Nur wenn die unberechtigte Vornahme der Textänderung offensichtlich ist oder hierfür sicherer Anhaltspunkte vorliegen, kann das Grundbuchamt die erneute Unterzeichnung und Beglaubigung der berichtigten Erklärung verlangen.*)
3. Maßgeblich für die Beurteilung, ob das Grundbuchamt durch die Unterlassung einer solchen Zwischenverfügung gegen § 29 GBO verstoßen hat mit der möglichen Folge der Eintragung eines Amtswiderspruchs, ist die Sachlage im Zeitpunkt der auf Grund der veränderten Erklärung vorgenommenen Eintragung.*)
VolltextIMRRS 2006, 1115
OLG Stuttgart, Urteil vom 12.06.2006 - 5 U 28/06
1. Für die nach § 814 Alt. 1 BGB erforderliche Kenntnis von der Nichtschuld ist bei Zahlungen des Staates das Wissen der anordnenden Stelle maßgeblich.*)
2. Bestand zum Zeitpunkt der Auszahlungsanordnung für künftige, sich wiederholende Leistungen (hier: Pachtzinszahlungen) ein Rechtsgrund fällt dieser später für die Zukunft weg (hier: wegen Beendigung des Pachtvertrages) und werden dennoch weiterhin Auszahlungen getätigt, stellen diese Fehlüberweisungen keine Leistung in Kenntnis der Nichtschuld im Sinne des § 814 Alt. 1 BGB dar.*)
3. Der Sinn und Zweck von § 814 Alt. 1 BGB gebietet, für den Leistungsempfänger erkennbar auf einem Versehen beruhende Leistungen vom Anwendungsbereich dieser Norm auszunehmen.*)
VolltextIMRRS 2006, 1114
OLG Zweibrücken, Urteil vom 27.04.2006 - 4 U 55/05
Ein Auflassungsvormerkungsberechtigter kann vom Berechtigten einer weiteren, nachrangigen Vormerkung eine Zustimmung zur Löschung der nachrangigen Vormerkung erst verlangen, wenn er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.*)
VolltextIMRRS 2006, 1059
BGH, Urteil vom 04.04.2006 - VI ZR 151/05
Nach Explosion eines Sportboots kommt ein Anscheinsbeweis dafür, dass ein baulicher Bestandteil des Boots objektiv mangelhaft war, nicht in Betracht, wenn Tatsachen festgestellt sind, nach welchen die ernsthafte Möglichkeit einer anderen Ursache für die Explosion des Boots besteht.*)
VolltextIMRRS 2006, 1041
OLG Brandenburg, Urteil vom 19.04.2006 - 4 U 169/05
1. Es muss für die kirchliche Widmung ein Willensakt erkennbar sein, der einem für den weltlichen Rechtsverkehr unverzichtbaren Mindeststandard von Bestimmtheit und Objektivierbarkeit genügt. Erst durch diesen Rechtsakt wird eine Sache zu einer öffentlichen bzw. kirchlichen Sache im Rechtssinne.
2. Da öffentliches Sachenrecht bloßes Statusrecht ist, bedarf die kirchliche Widmung außerdem der Zustimmung des Eigentümers, soweit der zu widmende Gegenstand nicht im Eigentum der widmenden Religionsgemeinschaft steht. Ausreichend ist ein formloses Einverständnis des Eigentümers, ein konkludentes Einverständnis ist aber nur dann wirksam, wenn sich ihm zweifelsfrei entnehmen lässt, dass der Berechtigte unwiderruflich mit der Nutzung der Fläche für kirchliche Zwecke einverstanden ist.
3. Die Widmung ist grundsätzlich eine kirchliche Angelegenheit, mit der Folge, dass die Form der Widmung den Kirchen und Religionsgemeinschaften überlassen bleibt. Soweit nach innerkirchlichem Recht keine besondere Form der Widmung (Konsekration, Benediktion) vorgeschrieben ist, kann die Widmung mit der Indienststellung, sofern diese durch einen zuständigen Vertreter der Kirche vorgenommen wird, zusammenfallen. Die erfolgte Amtseinführung eines Pfarrers in das Amt als Pfarrer und die Übergabe der Amtswohnung mit Nebengebäuden und Garten stellt einen Akt dar, dem zugleich die Qualität einer Widmung des Pfarrhauses und seiner Indienststellung beizumessen ist.
VolltextIMRRS 2006, 1027
BGH, Beschluss vom 15.07.2005 - GSZ 1/04
Die unbegründete Verwarnung aus einem Kennzeichenrecht kann ebenso wie eine sonstige unberechtigte Schutzrechtsverwarnung unter dem Gesichtspunkt eines rechtswidrigen und schuldhaften Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zum Schadensersatz verpflichten.*)
VolltextIMRRS 2006, 0970
BGH, Urteil vom 05.04.2006 - VIII ZR 283/05
Das Abbrechen eines Zahns beim Verzehr eines aus verschiedenen Fleischstücken und Hackfleischröllchen bestehenden Gerichts ist nicht nach der Lebenserfahrung typischerweise auf das Vorhandensein eines in der Hackfleischmasse verborgenen festen (Fremd-)Körpers zurückzuführen. Dem Geschädigten kommt dafür folglich nicht der Beweis des ersten Anscheins zugute.*)
VolltextIMRRS 2006, 0966
BGH, Urteil vom 07.02.2006 - KZR 24/04
1. Wird bei den Verhandlungen über den Abschluss eines Kaufvertrages keine Einigung über die Höhe des Kaufpreises erzielt, so kommt - vorbehaltlich eines einseitigen Leistungsbestimmungsrechts - ein Kaufvertrag wegen dieses Einigungsmangels nicht wirksam zustande. Für eine Bestimmung des Kaufpreises durch ergänzende Vertragsauslegung ist dann kein Raum.*)
2. Beugt sich der Käufer, obwohl er den geforderten Kaufpreis für überhöht hält, den Preisvorstellungen des Verkäufers, um das Zustandekommen des Kaufs nicht zu gefährden, und behält er sich vertraglich vor, die Angemessenheit des Kaufpreises gerichtlich überprüfen zu lassen und das zuviel Gezahlte zurückzufordern, so kommt der Kauf - wenn auch unter Vorbehalt - zu dem vom Verkäufer geforderten Kaufpreis zustande.*)
VolltextIMRRS 2006, 0963
OLG Saarbrücken, Urteil vom 25.01.2005 - 4 U 617/03-109-
Wer bei einem Werkunternehmer die Herstellung eines speziellen, für das Eichen von Industriewaagen geeigneten LKW (Sonderfahrzeug) nebst Anhänger nach detaillierten eigenen Vorgaben bestellt, kann nicht verlangen, dass das Fahrzeug Fahreigenschaften eines normalen, für den Straßenverkehr konzipierten LKW aufweist.*)
VolltextIMRRS 2006, 0927
OLG Schleswig, Urteil vom 21.12.2005 - 4 U 113/05
Ein Verzug des Schuldners tritt nicht ein, wenn er nur deswegen verspätet zahlt, weil er zunächst die Rückabwicklung einer vom Gläubiger zu vertretenden Fehlüberweisung abwartet.*)
VolltextIMRRS 2006, 0914
OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.01.2006 - 20 VA 8/05
1. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß den §§ 23 ff. EGGVG, 3 Abs. 2 HinterlO ist nicht mehr zulässig, wenn die angefochtene Maßnahme bereits vollzogen und die Beeinträchtigung nicht mehr zu beseitigen ist.*)
2. Zur Frage des berechtigten Interesses für einen Feststellungsantrag gemäß § 28 Abs. 1 EGGVG.*)
VolltextIMRRS 2006, 0908
BGH, Urteil vom 07.04.2006 - V ZR 144/05
Ein Anspruch auf Beseitigung aus § 1004 BGB ist im Sinne von § 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AKG mit dem Eintritt der Eigentumsstörung, und nicht erst dann entstanden, wenn diese zu einer unmittelbaren Gefahr für Leben oder Gesundheit geführt hat.*)
VolltextIMRRS 2006, 0904
OLG Frankfurt, Urteil vom 04.05.2006 - 1 U 249/05
1. Eine Verjährungshemmung kann nur zugunsten eines Anspruch eintreten, dessen zugrundeliegender Sachverhalt zwischen den Parteien verhandelt wurde.
2. § 39 HeNatG stellt eine abschließende entschädigungsrechtliche Spezialregelung gegenüber dem enteignungsgleichen oder enteignenden Eingriff dar.
VolltextIMRRS 2006, 0876
KG, Urteil vom 16.02.2006 - 8 U 131/05
Erklärt der Beklagte im Prozess hilfsweise die Aufrechnung, ist die danach vom Kläger erklärte Gegenaufrechnung unbeachtlich.*)
VolltextIMRRS 2006, 0826
BGH, Urteil vom 14.02.2006 - VI ZR 126/05
Bei der Frage nach der Erforderlichkeit eines "Unfallersatztarifs" ist der Tatrichter im Rahmen einer Schätzung nach § 287 ZPO nicht genötigt, die Kalkulationsgrundlagen des konkreten Anbieters im Einzelnen betriebswirtschaftlich nachzuvollziehen. Vielmehr kommt es darauf an, ob etwaige Mehrleistungen und Risiken bei der Vermietung an Unfallgeschädigte generell einen erhöhten Tarif - u.U. auch durch einen pauschalen Aufschlag auf den "Normaltarif" (vgl. Senatsurteil vom 25. Oktober 2005 - VI ZR 9/05 - aaO m.w.N.) - rechtfertigen.*)
VolltextIMRRS 2006, 0822
BGH, Urteil vom 01.12.2005 - I ZR 265/03
Ein Mitverschulden wegen Absehens von einem Hinweis auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens (§ 254 Abs. 2 Satz 1 BGB) setzt nicht die Feststellung voraus, dass der Frachtführer Wertsendungen generell sicherer befördert. Die Kausalität des Mitverschuldenseinwands nach § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB kann nur verneint werden, wenn der Transporteur trotz eines Hinweises auf den ungewöhnlichen Wert des Gutes keine besonderen Maßnahmen ergriffen hätte.*)
VolltextIMRRS 2006, 0817
OLG Koblenz, Urteil vom 30.03.2006 - 6 U 1474/05
1. Ein die Hemmung des Laufs der Verjährung auslösendes Verhandeln des Schuldners im Sinne des § 203 BGB setzt voraus, dass der Gläubiger ihm gegenüber den Anspruch geltend gemacht hat.*)
2. Hat der Schuldner geltend gemachte Ansprüche des Gläubigers unmissverständlich zurückgewiesen und kommt es in der Folgezeit zu einem Schriftwechsel der Parteien, so hängt es von den Umständen des Einzelfalls ab, ob sich der Schuldner damit aus Sicht des Gläubigers dennoch auf Verhandlungen eingelassen oder ob er lediglich seine den Anspruch unverändert ablehnende Haltung weiter begründet und verteidigt hat.*)
VolltextIMRRS 2006, 0751
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.04.2006 - 6 W 8/06
Das Wegnahmerecht des Besitzers gemäß § 997 Abs. 1 BGB begründet kein Zurückbehaltungsrecht im Sinne des § 273 BGB für den Besitzer, sondern nur einen Anspruch auf Gestattung der Wegnahme gemäß § 258 Satz 2 BGB gegen den Eigentümer. Der Herausgabeanspruch des Eigentümers besteht deshalb in vollem Umfang ungeachtet der Pflicht zur Gestattung der Wegnahme.*)
VolltextIMRRS 2006, 0743
BGH, Beschluss vom 06.10.2005 - BLw 18/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 0727
KG, Beschluss vom 16.11.2005 - 11 W 2/04
1. Für die in §§ 409, 410 BGB vorausgesetzte Abtretungsanzeige genügt grundsätzlich die Aushändigung einer Kopie.*)
2. Etwas anders gilt, wenn der Schuldner etwa wegen des Zustandes der Kopie oder anderer Unsicherheiten verständliche Bedenken gegen die Zuverlässigkeit erhebt.*)
VolltextIMRRS 2006, 0707
BGH, Urteil vom 11.10.2005 - X ZR 270/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 0693
BGH, Beschluss vom 06.10.2005 - BLw 14/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 0667
OLG Braunschweig, Urteil vom 15.12.2005 - 1 U 18/05
Eine Freizeitveranstaltung im Sinne von § 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB verlangt eine Organisationsform, die es dem Kunden erschwert, sich von den Verkaufsständen abzuwenden und wieder in der Anonymität der Besuchermasse „abzutauchen“.
VolltextIMRRS 2006, 0655
BGH, Urteil vom 01.12.2005 - I ZR 31/04
Die Frage, ob ein ungewöhnlich hoher Schaden i.S. von § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB droht, kann regelmäßig nur unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls beurteilt werden, wobei maßgeblich auf die Sicht des Schädigers abzustellen ist. Zu berücksichtigen ist insbesondere, in welcher Höhe der Schädiger Haftungsrisiken einerseits vertraglich eingeht und andererseits von vornherein auszuschließen bemüht ist. Weiterhin ist in Rechnung zu stellen, welche Höhe Schäden erfahrungsgemäß - also nicht nur selten - erreichen.*)
VolltextIMRRS 2006, 0654
BGH, Urteil vom 01.12.2005 - I ZR 103/04
Durch einen Verzicht auf die Durchführung von Schnittstellenkontrollen kann von der gesetzlichen Haftungsregelung nur im Wege einer im Einzelnen ausgehandelten Vereinbarung und nicht durch eine vorformulierte Bestimmung in Allgemeinen Beförderungsbedingungen eines Frachtführers abgewichen werden.*)
VolltextIMRRS 2006, 0651
BGH, Urteil vom 09.02.2006 - I ZR 70/03
Legt es der übereinstimmende Parteivortrag nahe, dass es sich bei einer Abtretung um eine Sicherungszession gehandelt haben könnte und es deshalb hinsichtlich des geltend gemachten Verzugsschadens nicht auf die Verhältnisse bei dem Zessionar, sondern auf diejenigen beim Zedenten ankommt, bedarf es konkreter Feststellungen zur Rechtsnatur der Zession.*)
VolltextIMRRS 2006, 0650
BGH, Urteil vom 22.02.2006 - VIII ZR 40/04
Zur Frage, ob der Franchisegeber aufgrund des Franchisevertrags oder einer von seiner Tochtergesellschaft mit dem Franchisenehmer getroffenen Vereinbarung verpflichtet ist, Einkaufsvorteile, die die Tochtergesellschaft mit Automobilherstellern ausgehandelt hat und die ihr aus Fahrzeugkäufen des Franchisenehmers zugeflossen sind, an den Franchisenehmer auszuzahlen (Bestätigung des Senatsurteils vom 17. Juli 2002 - VIII ZR 59/01, WM 2003, 251 = NJW-RR 2002, 1554; Abgrenzung von BGH, Urteile vom 20. Mai 2003 - KZR 19/02, WM 2004, 144 = NJW-RR 2003, 1635 - Apollo-Optik und KZR 27/02, WM 2004, 150 = NJW-RR 2003, 1624 - Preisbindung durch Franchisegeber II).*)
VolltextIMRRS 2006, 0578
OLG Frankfurt, Urteil vom 20.12.2005 - 11 U 30/05
Konkludenter Schuldbeitritt durch Aufforderung, eine (weitere) Rechnung auf den Namen des Erklärenden auszustellen.*)
VolltextIMRRS 2006, 0565
BGH, Urteil vom 07.02.2006 - VI ZR 20/05
Zur Haftung bei der Beteiligung an einem gemeinsamen gefährlichen Tun ("Rempeltanz").*)
VolltextIMRRS 2006, 0563
BGH, Urteil vom 14.02.2006 - VI ZR 32/05
Zu den Voraussetzungen, unter denen die Frage, ob und inwieweit ein Unfallersatztarif im Sinne des § 249 BGB erforderlich ist, keiner gerichtlichen Prüfung bedarf.*)
VolltextIMRRS 2006, 0478
BGH, Urteil vom 06.12.2005 - X ZR 41/05
1. Auch bestimmte ("nahe") Mangelfolgeschäden sind der Gewährleistungshaftung nach § 635 BGB a.F. mit der Folge unterworfen, dass für aus ihnen hergeleitete Ansprüche die dreißigjährige Regelverjährung nach § 195 BGB a.F. ausgeschlossen ist.
2. Bei Schäden, die auf der alsbald erkennbaren Mangelhaftigkeit des Werks beruhen, kommt die kurze Verjährungsfrist des § 638 BGB a.F. zur Anwendung.
VolltextIMRRS 2006, 0469
BGH, Beschluss vom 07.02.2006 - VI ZR 164/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 0461
BGH, Urteil vom 20.01.2006 - V ZR 214/04
1. Für die Wirksamkeit der Einigung über den Eintritt der Rechtsänderung ist es nicht erforderlich, dass der Berechtigte als Rechtsinhaber in dem Grundbuch eingetragen ist.*)
2. Ist das Grundbuch im Hinblick auf die Eintragung eines Rechtsinhabers unrichtig, muss der wahre Berechtigte und nicht der Buchberechtigte die formelle Eintragungsbewilligung abgeben.*)
3. Der Grundsatz der Voreintragung des Betroffenen steht der Berechtigung des nicht in dem Grundbuch eingetragenen wahren Rechtsinhabers zu der Abgabe der für eine Rechtsänderung erforderlichen materiell- und formellrechtlichen Erklärungen nicht entgegen.*)
VolltextIMRRS 2006, 0452
BGH, Urteil vom 11.01.2006 - VIII ZR 268/04
Zum Erfordernis einer Rüge von Rechtsmängeln in angemessener Frist gemäß Art. 41, Art. 43 Abs. 1 CISG.*)
VolltextIMRRS 2006, 0368
BGH, Urteil vom 15.12.2005 - III ZR 424/04
1. Zur Frage, ob in den Schutzbereich des Vertrages zwischen einer GmbH, die verbriefte Genussrechte an der eigenen Gesellschaft vertreibt, mit einem Wirtschaftsprüfer über die (hier: freiwillige) Prüfung des Jahresabschlusses die zukünftigen Genussrechtserwerber einbezogen sind.*)
2. Allein daraus, dass im Verkaufsprospekt im Einverständnis mit dem für den Unternehmer tätigen Wirtschaftprüfer dessen Bestätigungsvermerk zum letzten geprüften Jahresabschluss abgedruckt worden ist - verbunden mit seiner Erklärung, im Rahmen der Vorprüfung zur Jahresabschlussprüfung für das nächste Geschäftsjahr seien keine Anhaltspunkte für eine vom Vorjahr abweichende Beurteilung bekannt geworden -, ergibt sich keine prospekthaftungsrechtliche Verantwortlichkeit des Wirtschaftsprüfers für die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens. Es trifft diesen also selbst dann keine "Prospektaktualisierungspflicht", wenn ihm eine nachträgliche wesentliche Verschlechterung des Unternehmens bekannt wird, die die Vermögensinteressen der potentiellen Anleger gefährdet.*)
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