Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3450 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IMRRS 2007, 0652KG, Urteil vom 12.01.2007 - 7 U 53/06
Verpflichtet sich der Schuldner in einem schriftlichen Vertrag zur Zahlung binnen einer Frist von 8 Wochen nach "Vertragsunterzeichnung" gerät er erst in Verzug, wenn seit dem Zugang des von ihm unterschriebenen Vertragsexemplars 8 Wochen vergangen sind.*)
VolltextIMRRS 2007, 0650
OLG München, Urteil vom 17.01.2007 - 7 U 2759/06
1. Eröffnet eine Gebietskörperschaft zum Zwecke der Veräußerung eines zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr benötigten Grundstücks ein privatrechtliches Bieterverfahren, so entsteht gegenüber den Bietern ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis, das insbesondere Pflichten zur Gleichbehandlung, Transparenz des Verfahrens und gegenseitiger Rücksichtnahme erzeugt.*)
2. Diese Pflichten verletzt der Verkäufer, wenn er wesentliche Änderungen der Kaufbedingungen (hier: Abrücken vom festgesetzten Mindestpreis, deutlich verbesserte Möglichkeiten der baurechtlich zulässigen Nutzung, garantierte Altlastenfreiheit des Grundstücks) nur dem letztlich zum Zuge gekommenen Bieter bekannt gibt.*)
3. Gelingt einem dergestalt benachteiligten Bieter der Nachweis, dass ihm im Falle eines ordnungsgemäßen Abschlusses des Bieterverfahrens der Zuschlag hätte erteilt werden müssen, so kann er vom Verkäufer Schadensersatz im Umfang des Erfüllungsinteresses verlangen.*)
VolltextIMRRS 2007, 0644
OLG Saarbrücken, Urteil vom 02.02.2007 - 8 U 667/05
1. Legt der Verkäufer einer Eigentumswohnung dem Käufer Berechnungsbeispiele über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vor, die ihn zum Kauf bewegen sollen, liegt regelmäßig ein - zusätzlicher - Beratungsvertrag vor.*)
2. In diesem Fall hat der Verkäufer über die finanziellen Auswirkungen und den Mehraufwand richtig und vollständig zu informieren.*)
VolltextIMRRS 2007, 0605
BGH, Urteil vom 30.01.2007 - VI ZR 99/06
Bei der Frage nach der Erforderlichkeit eines "Unfallersatztarifs" ist der Tatrichter im Rahmen einer Schätzung nach § 287 ZPO nicht genötigt, die Kalkulationsgrundlagen des konkreten Anbieters im Einzelnen betriebswirtschaftlich nachzuvollziehen. Vielmehr kommt es darauf an, ob etwaige Mehrleistungen und Risiken bei der Vermietung an Unfallgeschädigte generell einen erhöhten Tarif - u.U. auch durch einen pauschalen Aufschlag auf den "Normaltarif" rechtfertigen (vgl. Senatsurteile vom 25. Oktober 2005 - VI ZR 9/05 - VersR 2006, 133 und vom 14. Februar 2006 - VI ZR 126/05 - VersR 2006, 669, 671 m.w.N.).*)
Dass Mietwagenunternehmen dem Geschädigten zunächst nur einen Unfallersatztarif angeboten haben, reicht grundsätzlich nicht für die Annahme aus, dem Geschädigten wäre bei entsprechender Nachfrage kein wesentlich günstigerer Tarif zugänglich gewesen (Fortführung des Senatsurteils vom 13. Juni 2006 - VI ZR 161/05 - VersR 2006, 1273, 1274).*)
VolltextIMRRS 2007, 0604
BGH, Urteil vom 23.01.2007 - VI ZR 18/06
Die Frage, ob ein vom Geschädigten beanspruchter Unfallersatztarif aufgrund unfallspezifischer Kostenfaktoren im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB erforderlich ist, kann dann offen bleiben, wenn feststeht, dass dem Geschädigten jedenfalls die kostengünstigere Anmietung eines entsprechenden Fahrzeugs zugemutet werden konnte, weil ihm in der konkreten Situation ein Normaltarif, der in vollem Umfang seinen Bedürfnissen entsprach, ohne weiteres zugänglich war.*)
VolltextIMRRS 2007, 0603
BGH, Urteil vom 23.01.2007 - VI ZR 243/05
Zu den Anforderungen an die Feststellung, ob ein vom Geschädigten beanspruchter Unfallersatztarif aufgrund unfallspezifischer Kostenfaktoren im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB erforderlich ist und ob dem Geschädigten ein Normaltarif ohne weiteres zugänglich war.*)
VolltextIMRRS 2007, 0580
BGH, Urteil vom 16.11.2006 - I ZR 257/03
Ein Schadensersatzanspruch auf Befreiung von einer Verbindlichkeit setzt voraus, dass der Anspruchsteller tatsächlich mit dieser Verbindlichkeit beschwert ist. Solange der Anspruchsteller die Forderung, von der er Befreiung verlangt, selbst mit einem Rechtsbehelf bekämpft, hat er kein berechtigtes Interesse daran, von seinem Schuldner bereits Zahlung zu verlangen. In einem solchen Fall ist grundsätzlich die Klage auf Feststellung der Ersatzpflicht der richtige Weg.*)
VolltextIMRRS 2007, 0476
OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.05.1989 - 8 W 369/88
1. Nutzungsangaben im Aufteilungsplan haben keinen, Vorrang gegenüber solchen im Teilungsvertrag. Die umfassende Nutzungsmöglichkeit entfällt nur, soweit eine widerspruchsfreie Einschränkung vorliegt.*)
2. Unterlassungsansprüche aus Erwerbsverträgen können im Verfahren nach § 43 WEG nicht geltend gemacht werden.*)
VolltextIMRRS 2007, 0475
OLG Schleswig, Urteil vom 27.01.2000 - 7 U 120/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 0470
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.04.1997 - 3 W 65/97
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 0465
OLG Nürnberg, Urteil vom 25.11.1987 - 4 U 2721/87
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 0460
OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.06.1997 - 7 WF 1747/97
Zu den bei der Ermittlung des Einkommens abzusetzenden Kosten der Unterkunft und Heizung gehören nicht die Strom- und Wasserkosten (gegen OLG Koblenz MDR 1995, S. 1165, 1166; FamRZ 1997, S. 679).*)
VolltextIMRRS 2007, 2539
BGH, Urteil vom 25.09.1990 - XI ZR 94/89
Das Vertragspfandrecht nach Nr. 19 Abs. 2 AGB-Banken an einem sog. verdeckten Treuhandkonto wird allein durch spätere Offenlegung der Treuhandbindung nicht aufgehoben; hierzu bedarf es einer Vereinbarung zwischen Bank und Kunden. Jedoch kommt ein Schadensersatzanspruch des Treugebers aus § 826 BGB in Betracht, wenn die Bank an später eingehenden Geldern trotz Kenntnis der Treuhandbindung ein Pfandrecht für ihre Ansprüche gegen den Treuhänder persönlich entstehen läßt.*)
VolltextIMRRS 2007, 0407
BGH, Urteil vom 13.11.1996 - VIII ZR 210/95
Für die Frage, welcher von zwei Forderungsprätendenten von dem anderen die Zustimmung zur Auszahlung eines vom Schuldner hinterlegten Betrages verlangen kann, kommt es grundsätzlich allein auf die Anspruchsberechtigung gegenüber dem (hinterlegenden) Schuldner, nicht auf das Innenverhältnis der Forderungsprätendenten an.*)
Stimmt bei einem Rechtsstreit zweier Forderungsprätendenten um einen hinterlegten Betrag der anspruchsberechtigte Kläger der Auszahlung an den nicht berechtigten Widerkläger zu und wird die Hinterlegungssumme daraufhin an diesen ausbezahlt, so ist damit zugleich das Zustimmungsbegehren des Klägers in der Hauptsache erledigt.*)
VolltextIMRRS 2007, 2545
BGH, Beschluss vom 10.09.1997 - VIII ARZ 1/97
Die gegenseitige Bevollmächtigung der Mieter zur Entgegennahme von Erklärungen durch die in einem formularmäßigen Wohnraummietvertrag enthaltene Klausel:*)
"Erklärungen, deren Wirkung die Mieter berührt, müssen von oder gegenüber allen Mietern abgegeben werden. Die Mieter bevollmächtigen sich jedoch gegenseitig zur Entgegennahme ... solcher Erklärungen. Diese Vollmacht gilt auch für die Entgegennahme von Kündigungen, jedoch nicht für Mietaufhebungsverträge."*)
ist wirksam.*)
VolltextIMRRS 2007, 0227
BGH, Urteil vom 12.12.2006 - VI ZR 75/06
Zu den Sorgfaltspflichten der Fahrzeugführer bei mehrspurigem parallelem Abbiegen nach rechts.*)
VolltextIMRRS 2007, 0194
BGH, Urteil vom 15.11.2006 - VIII ZR 3/06
1. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit der die gesetzliche Verjährungsfrist für die Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels der verkauften Sache abgekürzt wird, ist wegen Verstoßes gegen die Klauselverbote des § 309 Nr. 7 Buchst. a und b BGB insgesamt unwirksam, wenn die in diesen Klauselverboten bezeichneten Schadensersatzansprüche nicht von der Abkürzung der Verjährungsfrist ausgenommen werden.*)
2. Tiere, die verkauft werden, sind nicht generell als "gebraucht" anzusehen. Ein Tier, das im Zeitpunkt des Verkaufs noch jung (hier: sechs Monate altes Hengstfohlen) und bis zum Verkauf nicht benutzt (hier: als Reittier oder zur Zucht verwendet) worden ist, ist nicht "gebraucht".*)
3. Sachen oder Tiere, die nach objektiven Maßstäben noch neu sind, können durch einen Unternehmer an einen Verbraucher nicht mit der vereinbarten Beschaffenheit "gebraucht" verkauft werden, um eine Abkürzung der Verjährung von Mängelansprüchen des Verbrauchers zu ermöglichen.*)
4. Für die Frage, ob der Rücktritt des Käufers wegen eines Mangels der verkauften Sache nach § 218 Abs. 1 Satz 1, 2 BGB wirksam ist, ist entscheidend, ob der Rücktritt erklärt wird, bevor der - bestehende oder hypothetische - Nacherfüllungsanspruch verjährt ist. Auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen aus dem durch den Rücktritt entstehenden Rückgewährschuldverhältnis kommt es nicht an (Bestätigung des Senatsurteils vom 7. Juni 2006 - VIII ZR 209/05).*)
5. Ansprüche des Käufers aus dem durch den Rücktritt entstehenden Rückgewährschuldverhältnis unterliegen nicht der Verjährung nach § 438 Abs. 1, 2 BGB, sondern der regelmäßigen Verjährung nach §§ 195, 199 BGB.*)
VolltextIMRRS 2007, 0162
BGH, Urteil vom 07.12.2006 - IX ZR 161/04
1. Die Abtretung eines Kaufpreisanspruchs führt entsprechend § 401 BGB auch zum Übergang des Anspruchs aus § 667 BGB gegen den von den Vertragsparteien mit der Abwicklung des Vertrages beauftragten Treuhänder.*)
2. Die Freigabe des Kaufpreisanspruchs bewirkt entsprechend § 401 BGB auch die Freigabe des Anspruchs aus § 667 BGB gegen den von den Vertragsparteien beauftragten Treuhänder.*)
VolltextIMRRS 2007, 0161
BGH, Urteil vom 21.12.2006 - III ZR 117/06
1. Die ärztliche Vergütung wird fällig, wenn die Rechnung die formellen Voraussetzungen in § 12 Abs. 2 bis 4 GOÄ erfüllt; die Fälligkeit wird nicht davon berührt, dass die Rechnung mit dem materiellen Gebührenrecht nicht übereinstimmt.*)
2. Zum Verzugseintritt, wenn sich in einem laufenden Rechtsstreit herausstellt, dass eine in Rechnung gestellte Gebührenposition nicht begründet ist, der Klage aber auf der Grundlage einer anderen, nicht in Rechnung gestellten Gebührenposition (teilweise) entsprochen werden könnte.*)
3. Zur selbständigen Abrechenbarkeit der Durchleuchtung nach Nr. 5295 neben einer Operation an der Halswirbelsäule.*)
VolltextIMRRS 2007, 0156
BGH, Urteil vom 05.12.2006 - X ZR 165/03
Verwendet ein Luftfrachtführer, der eine Betriebsgenehmigung eines Mitgliedsstaats der Europäischen Gemeinschaft besitzt, in seinen Allgemeinen Beförderungsbedingungen folgende Klauseln*)
"Im aufzugebenden Gepäck des Fluggastes dürfen zerbrechliche oder verderbliche Gegenstände, Computer oder sonstige elektronische Geräte, Geld, Juwelen, Edelmetalle, Wertpapiere, Effekten und andere Wertsachen und ferner Geschäftspapiere und Muster nicht enthalten sein; der Luftfrachtführer darf die Beförderung als aufzugebendes Gepäck verweigern."*)
"Der Luftfrachtführer haftet für Schäden an zerbrechlichen oder verderblichen Gegenständen (Computern oder sonstigen elektronischen Geräten), Schmuck, Silbersachen, Geld, Wertpapieren, Sicherheiten oder anderen Wertsachen, Geschäftspapieren oder Mustern, Reisepässen oder Personalausweisen, welche im aufgegebenen Gepäck des Fluggastes enthalten sind, gleichgültig, ob mit oder ohne Wissen des Luftfrachtführers, nur, wenn er diese grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat; die Vorschriften des (Warschauer) Abkommens bleiben unberührt."*)
so werden die Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben auf unangemessene Weise benachteiligt.*)
VolltextIMRRS 2007, 0153
BGH, Urteil vom 24.11.2006 - LwZR 6/05
Das Leistungsverweigerungsrecht nach § 410 Abs. 1 Satz 1 BGB schließt den Eintritt des Verzugs nur aus, wenn es von dem Schuldner geltend gemacht wird.*)
VolltextIMRRS 2007, 0150
BGH, Urteil vom 28.11.2006 - VI ZR 196/05
Für den Beginn der dreijährigen Verjährung gemäß § 852 Abs. 1 BGB a.F. ist hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals "Kenntnis" bei Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf die positive Kenntnis des für die Vorbereitung und Verfolgung des Regressanspruchs zuständigen Bediensteten abzustellen.*)
VolltextIMRRS 2007, 0104
BGH, Urteil vom 07.11.2006 - VI ZR 206/05
Der Chefarzt, der die Risikoaufklärung eines Patienten einem nachgeordneten Arzt überträgt, muss darlegen, welche organisatorischen Maßnahmen er ergriffen hat, um eine ordnungsgemäße Aufklärung sicherzustellen und zu kontrollieren*)
VolltextIMRRS 2007, 0091
BGH, Urteil vom 08.11.2006 - RiZ(R) 1/06
Maßgeblich für die Fristberechnung des § 22 Abs. 1 DRiG ist das Ernennungsdatum des konkreten Dienstverhältnisses, um dessen Beendigung es geht. Hat der Richter die Entlassung beantragt oder der frühere Dienstherr das Richterverhältnis auf Probe aus den Gründen des § 22 DRiG beendet, und wird ein neues Richterverhältnis auf Probe durch Ernennung begründet, so beginnt die Frist von Neuem.*)
VolltextIMRRS 2007, 0078
BGH, Urteil vom 29.11.2006 - VIII ZR 246/05
Die Ausschlussregelung des § 2 Abs. 2 KWKG (2000) erfordert, dass beide dort genannten Ausschlussgründe kumulativ gegeben sind.*)
VolltextIMRRS 2007, 0001
OLG Rostock, Urteil vom 16.11.2004 - 4 U 73/03
1. Die Abtretung eines Teilbetrages aus der Gesamtsumme mehrerer Forderungen ist nur wirksam, wenn der abgetretene Teil der jeweils einzelnen Forderung exakt bestimmbar ist.
2. Auch die Abtretung eines Teilbetrages aus einer einzigen Forderung ist nur wirksam, wenn das Rangverhältnis des abgetretenen Forderungsteils zur Restforderung bestimmt ist.
VolltextOnline seit 2006
IMRRS 2006, 3167BGH, Urteil vom 28.03.2006 - XI ZR 425/04
a) § 1 AFRG ist auf Darlehensforderungen, die mangels Belegenheit im Machtbereich der die Enteignung aussprechenden Behörde nicht wirksam enteignet werden konnten, analog anzuwenden.*)
b) Für die Anwendung des § 222 Abs. 2 Satz 1 BGB a.F. kommt es nicht darauf an, ob die Verjährung im Zeitpunkt der Leistung rechtlich zweifelhaft war.*)
c) Zur Anwendbarkeit des § 222 Abs. 2 Satz 1 BGB a.F. zugunsten der Bundesrepublik Deutschland als Gläubigerin.*)
VolltextIMRRS 2006, 3165
BGH, Urteil vom 14.06.2006 - I ZR 249/03
Verwendet ein privater Auskunftsdienst den Namen einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft in Anzeigen und entsteht dadurch der falsche Eindruck, der Namensträger habe dem Benutzer ein Recht zur Verwendung erteilt, wird das Namensrecht der öffentlich-rechtlichen Körperschaft verletzt. Handelt es sich um eine grobe Namensverletzung, die unschwer zu erkennen ist, weil ein Hoheitsträger üblicherweise über seinen Geschäftsbereich selbst Auskunft erteilt und nicht einen privaten Auskunftsdienst einschaltet, kann auch der Herausgeber eines Verzeichnisses von Telekommunikationsteilnehmern auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.*)
VolltextIMRRS 2006, 3132
BGH, Beschluss vom 05.10.2006 - I ZR 247/03
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden zur Auslegung von Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft, ABl. EG Nr. L 167 vom 22.6.2001, S. 10, (Informationsgesellschafts-Richtlinie), folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:*)
1. a) Ist von einer Verbreitung an die Öffentlichkeit in beliebiger Form auf sonstige Weise i.S. von Art. 4 Abs. 1 der Informationsgesellschafts-Richtlinie auszugehen, wenn Dritten der Gebrauch von Werkstücken urheberrechtlich geschützter Werke ermöglicht wird, ohne dass mit der Gebrauchsüberlassung eine Übertragung der tatsächlichen Verfügungsgewalt über die Werkstücke verbunden ist?*)
b) Liegt eine Verbreitung nach Art. 4 Abs. 1 der Informationsgesellschafts-Richtlinie auch vor, wenn Werkstücke urheberrechtlich geschützter Werke öffentlich gezeigt werden, ohne dass Dritten die Möglichkeit zur Benutzung der Werkstücke eingeräumt wird?*)
2. Bejahendenfalls:*)
Kann der Schutz der Warenverkehrsfreiheit der Ausübung des Verbreitungsrechts in den vorgenannten Fällen entgegenstehen, wenn die präsentierten Werkstücke in dem Mitgliedstaat, wo sie hergestellt und in Verkehr gebracht wurden, keinem urheberrechtlichen Schutz unterliegen?*)
VolltextIMRRS 2006, 3129
BGH, Urteil vom 26.09.2006 - VI ZR 247/05
Bei einer anteiligen Haftung muss der Geschädigte vor Inanspruchnahme seiner Vollkaskoversicherung grundsätzlich nicht die Mitteilung über die Regulierungsbereitschaft des Haftpflichtversicherers seines Unfallgegners abwarten.*)
VolltextIMRRS 2006, 3128
BGH, Beschluss vom 28.09.2006 - III ZR 295/05
Die durch öffentliche Bekanntmachung erfolgte Auslobung kann nicht nur allgemein, sondern durch eine besondere Mitteilung auch gegenüber bestimmten Personen widerrufen werden.*)
VolltextIMRRS 2006, 3127
BGH, Urteil vom 05.10.2006 - III ZR 166/05
a) Für die Auslegung einer Willenserklärung sind nur solche Umstände heranzuziehen, die dem Erklärungsempfänger bekannt oder erkennbar waren.*)
b) Zu den Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Treuhandvertrags, wenn der Kaufpreis vor Lieferung der Sache vereinbarungsgemäß auf das Fremdgeldkonto eines Dritten gezahlt wird.*)
VolltextIMRRS 2006, 3002
BVerfG, Beschluss vom 23.10.2006 - 1 BvR 2027/02
Hat in einem Vertragsverhältnis ein Partner ein solches Gewicht, dass er den Vertragsinhalt faktisch einseitig bestimmen kann, ist es Aufgabe des Rechts, auf die Wahrung der Grundrechtspositionen beider Vertragspartner hinzuwirken.
VolltextIMRRS 2006, 2988
BGH, Urteil vom 26.09.2006 - VI ZR 166/05
Der persönliche Schutzbereich der Verkehrssicherungspflicht des Abfallerzeugers umfasst regelmäßig nicht den Besitzer eines Grundstücks, der das Grundstück zum Betrieb einer Abfallrecyclinganlage vermietet.*)
VolltextIMRRS 2006, 2961
BGH, Urteil vom 18.07.2006 - X ZR 44/04
Bewirbt der Reiseveranstalter eine Unterkunft mit "kindgerechter Ausstattung", kann das Vorhandensein einer notwendig zu benutzenden Eingangstür aus nicht bruchsicherem Glas und ohne sichtbare Kennzeichnung eine Verletzung der dem Reiseveranstalter obliegenden Verkehrssicherungspflicht darstellen.*)
VolltextIMRRS 2006, 2956
BGH, Urteil vom 13.06.2006 - X ZR 153/03
1. Der Tatbestand der mittelbaren Patentverletzung wird nicht erst dann erfüllt, wenn der Abnehmer bereits die Bestimmung getroffen hat, ihm angebotene oder gelieferte, für die Benutzung der Erfindung geeignete Mittel erfindungsgemäß zu verwenden. Er greift vielmehr bereits dann ein, wenn der Lieferant weiß oder den Umständen nach offensichtlich ist, dass der Abnehmer die gelieferten Mittel in patentverletzender Weise verwenden wird, und knüpft insoweit an eine hinreichend sichere Erwartung des Lieferanten an.*)
2. Welche Vorsorgemaßnahmen der Anbieter oder Lieferant einer Ware, die sowohl erfindungsgemäß als auch in anderer Weise verwendet werden kann, zu treffen hat, um die Erwartung einer erfindungsgemäßen Verwendung auszuschließen, hat der Tatrichter unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden.*)
VolltextIMRRS 2006, 2954
BGH, Urteil vom 16.03.2006 - III ZR 217/05
Zur Abrechnung einer Hallux valgus-Operation (hier: dreidimensionale Korrekturosteotomie nach Swivel-Scarf und Derotationsosteotomie der Großzehe nach Akin mit osteosynthetischer Versorgung).*)
VolltextIMRRS 2006, 2947
BGH, Urteil vom 23.03.2006 - III ZR 223/05
Die Gebührenordnung für Ärzte ist auch auf die Abrechnung medizinisch nicht indizierter kosmetischer Operationen anzuwenden.*)
VolltextIMRRS 2006, 2943
BGH, Urteil vom 13.09.2006 - VIII ZR 184/05
Beim Autokauf kann der Käufer, der den Kaufpreis noch nicht gezahlt hat, die Einbehaltung des Fahrzeugbriefes bei der Übergabe des Fahrzeugs regelmäßig nur dahin verstehen, dass der Verkäufer ihm das Eigentum am Fahrzeug zur Sicherung seiner Kaufpreisforderung nur unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung des Kaufpreises übertragen will.*)
VolltextIMRRS 2006, 2941
BGH, Urteil vom 20.06.2006 - X ZR 59/05
Die Klausel in den Allgemeinen Reisebedingungen eines Reiseveranstalters
"Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins werden 20 % des Reisepreises als Anzahlung fällig. Bei Ferienwohnungen beträgt die Anzahlung 20 % des Reisepreises je Wohneinheitbuchung."
stellt keine gegen die Grundsätze von Treu und Glauben verstoßende unangemessene Benachteiligung des Reisenden dar und ist wirksam.*)
VolltextIMRRS 2006, 2937
BGH, Urteil vom 31.01.2006 - VI ZR 135/04
1. Wird im Arzthaftungsprozess der Ersatz von Unterhalt für ein Kind verlangt, weil wegen eines ärztlichen Fehlers ein Schwangerschaftsabbruch aus medizinischer Indikation unterblieben sei, so erfordert die Prüfung der Voraussetzungen einer solchen Indikation die Prognose, ob aus damaliger Sicht von einer Gefährdung der Mutter im Sinne des § 218a Abs. 2 StGB auszugehen war und diese Gefahr nicht auf andere, für die Mutter zumutbare Weise hätte abgewendet werden können.*)
2. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen bedarf es keiner zusätzlichen Abwägung, die an den Grad der (zu erwartenden) Behinderung des Kindes und dessen Entwicklung nach der Geburt anknüpft.*)
VolltextIMRRS 2006, 2935
BGH, Urteil vom 13.06.2006 - VI ZR 323/04
Zur Anwendung einer neuen medizinischen Behandlungsmethode und zum Umfang der hierfür erforderlichen Aufklärung des Patienten.*)
VolltextIMRRS 2006, 2934
BGH, Urteil vom 30.05.2006 - VI ZR 174/05
Zur Bedeutung von Kosten einer konkreten Ersatzbeschaffung und eines konkret erzielten Restwerts bei fiktiver Schadensabrechnung auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens.*)
VolltextIMRRS 2006, 2931
BGH, Urteil vom 29.06.2006 - I ZR 168/03
Zur Frage, welches Recht auf einen Vertrag über einen grenzüberschreitenden multimodalen Transport anzuwenden ist.*)
Die Frage, inwieweit aus Vertragsverletzungen resultierende Ansprüche ein schuldhaftes Handeln voraussetzen, bestimmt sich nach dem Vertragsstatut. Die Vorschrift des Art. 32 Abs. 2 EGBGB über das mit zu berücksichtigende Recht des Staates, in dem die Erfüllung erfolgt, erfasst diejenigen Regeln nicht, die die Substanz der Vertragspflichten wie insbesondere den Haftungsmaßstab betreffen.*)
VolltextIMRRS 2006, 2929
BGH, Urteil vom 25.07.2006 - X ZR 182/05
Der Reiseveranstalter oder in besonderen Fällen das vermittelnde Reisebüro sind nur zum Hinweis auf eine Reiserücktrittskosten- und eine Rücktransportkostenversicherung, nicht aber auf eine Reiseabbruchversicherung verpflichtet.*)
VolltextIMRRS 2006, 2887
BGH, Urteil vom 20.06.2006 - VI ZR 78/04
Ist ein Krankenhaus der Volkspolizei als Verwaltungsvermögen der DDR gemäß Art. 21 Abs. 1 Satz 1 Einigungsvertrag Vermögen der Bundesrepublik Deutschland geworden, die das Krankenhaus als Bundeswehrkrankenhaus weiter betreibt, sind als Passiva auch Verbindlichkeiten aus fehlerhafter medizinischer Behandlung mit übergegangen.*)
VolltextIMRRS 2006, 2841
BGH, Beschluss vom 16.08.2006 - VIII ZR 200/05
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird folgende Frage zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gemäß Art. 234 EG zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Sind die Bestimmungen des Art. 3 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 oder des Art. 3 Abs. 3 Satz 3 der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter dahin auszulegen, dass sie einer nationalen gesetzlichen Regelung entgegenstehen, die besagt, dass der Verkäufer im Falle der Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes des Verbrauchsgutes durch Ersatzlieferung von dem Verbraucher Wertersatz für die Nutzung des zunächst gelieferten vertragswidrigen Verbrauchsgutes verlangen kann?*)
VolltextIMRRS 2006, 2793
OLG Naumburg, Beschluss vom 16.05.2006 - 14 W 5/06
Erklärungen Dritter anlässlich von Familienfeiern oder gelegentlich einer Besichtigung von Baumaßnahmen sind per se nicht geeignet, rechtliche Wirkungen, geschweige denn zwischen den Parteien zu entfalten.*)
VolltextIMRRS 2006, 2661
BGH, Beschluss vom 06.07.2006 - IX ZR 188/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2595
BGH, Urteil vom 29.06.2006 - IX ZR 76/04
Hat ein Rechtsanwalt für seinen Mandanten einen Verzugsschadensersatzanspruch geltend zu machen, stellt es eine Pflichtverletzung dar, wenn er es unterlässt, in dem Mahnschreiben eine Ablehnungsandrohung auszusprechen. Er darf sich regelmäßig nicht darauf verlassen, dass die Ablehnungsandrohung wegen Interessenwegfalls entbehrlich ist.*)
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