Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3450 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IMRRS 2007, 2371BGH, Urteil vom 18.10.2007 - III ZR 277/06
1. § 6 Abs. 3 der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen (Bodenabfertigungsdienst-Verordnung - BADV) vom 10. Dezember 1995 (BGBl. I S. 2885) betrifft nur das Verhältnis des Flugplatzunternehmers zu Dienstleistern und Selbstabfertigern und schließt es nicht aus, von Luftfahrtunternehmen in ihrer Eigenschaft als Flughafennutzer Entgelte für die Nutzung der Zentralen Infrastruktureinrichtungen eines Flughafens zu erheben.*)
2. Eine solche Entgelterhebung ist auch mit Art. 8 der Richtlinie 96/67/EG des Rates vom 15. Oktober 1996 über den Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste auf den Flughäfen der Gemeinschaft (ABlEG Nr. L 272 S. 36) vereinbar, der mit Blick auf den Zweck der Richtlinie, den Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste zu öffnen, ebenfalls allein das Verhältnis zwischen Flughafenunternehmern und Abfertigern einschließlich der Selbstabfertiger betrifft und Luftfahrtunternehmen als Flughafennutzer nicht erfasst.*)
3. Eine gemeinsame Betrachtung der Kosten- und Erlössituation aller zu einem Vertragskonzern verbundenen Flughäfen eines Flughafensystems hält sich im Rahmen des von § 315 BGB eingeräumten Spielraums.*)
4. Eine derartige Gesamtkostenbetrachtung ohne Erschwerung oder Vereitelung des Marktzugangs stellt keine Maßnahme der Verkehrsaufteilung im Sinne des Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 des Rates vom 23. Juli 1992 über den Zugang von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft zu Strecken des innergemeinschaftlichen Flugverkehrs (ABlEG Nr. L 240 S. 8) dar.*)
5. § 1 Abs. 2 BADV gebietet nicht die gesonderte Festsetzung von Nutzungsentgelten für jeden einzelnen Flughafen eines Flughafensystems.*)
VolltextIMRRS 2007, 2311
BGH, Urteil vom 09.10.2007 - VI ZR 27/07
Für die Frage der Erforderlichkeit eines Unfallersatztarifs kommt es im Allgemeinen nicht darauf an, ob der Mietpreis für das Ersatzfahrzeug zwischen Mieter und Vermieter wirksam vereinbart worden ist.*)
VolltextIMRRS 2007, 2310
BGH, Urteil vom 25.09.2007 - X ZR 60/06
1. Wird die Berufung nach Ablauf der Berufungsfrist zurückgenommen, tritt die Rechtskraft des angefochtenen Urteils mit der Rücknahme ein.*)
2. Der Grundsatz, dass bei Verletzung eines immateriellen Schutzrechts bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Schadensersatzanspruch zwischen einer der drei möglichen Berechnungsarten gewählt werden kann, ist dahin eingrenzend zu konkretisieren, dass der Verletzte dieses Wahlrecht dann verliert, wenn über seinen Schadensersatzanspruch bereits für ihn selbst unangreifbar nach einer Berechnungsart entschieden worden ist.*)
VolltextIMRRS 2007, 2308
OLG Zweibrücken, Urteil vom 12.07.2007 - 4 U 156/06
Soll eine Werkleistung bestimmungsgemäß auf dem Grundstück bzw. im Haus oder in der Wohnung des Auftraggebers erbracht werden, ist der mit der An- und Abreise verbundene Aufwand in Ermangelung einer abweichenden Vereinbarung vom Auftragnehmer zu tragen.
VolltextIMRRS 2007, 2257
BGH, Beschluss vom 02.10.2007 - III ZR 124/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 2230
BGH, Urteil vom 02.10.2007 - III ZR 16/07
1. Im Fall einer Leistungsanpassung nach § 6 Abs. 1 HeimG ist die Bestimmung des § 7 Abs. 3 HeimG nicht anwendbar.*)
2. Erbringt der Heimträger im Hinblick auf den erhöhten Betreuungsbedarfs des Bewohners nach § 6 Abs. 1 HeimG weitergehende Pflegeleistungen, als sie bislang vertraglich vereinbart waren, setzt die Vergütungspflicht ab dem Zeitpunkt der bewirkten Leistungsanpassung voraus, dass der Heimträger die Änderung des Vertrags spätestens gleichzeitig mit der Leistungsanpassung anbietet oder zum Ausdruck bringt, dass er von seinem im Heimvertrag vorgesehenen Recht Gebrauch machen wird, das Entgelt - bei Versicherten der sozialen Pflegeversicherung für den Fall der Bewilligung einer höheren Pflegestufe durch die Pflegekasse - einseitig zu erhöhen. Dabei muss das Angebot zur Vertragsänderung oder das einseitige Erhöhungsverlangen den Anforderungen des § 6 Abs. 2 HeimG entsprechen.*)
VolltextIMRRS 2007, 2206
BGH, Urteil vom 03.05.2007 - I ZR 106/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 2200
BGH, Urteil vom 03.05.2007 - I ZR 98/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 2196
BGH, Beschluss vom 19.06.2007 - KRB 12/07
Der kartellbedingte Mehrerlös ist vorrangig anhand der Preisentwicklung auf vergleichbaren Märkten zu bestimmen; nur soweit dies nicht möglich erscheint, kommen abstrakte Berechnungsmethoden in Betracht.*)
VolltextIMRRS 2007, 2190
BGH, Beschluss vom 25.09.2007 - VI ZR 19/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 2187
BGH, Urteil vom 03.05.2007 - I ZR 85/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 2137
BGH, Urteil vom 06.06.2007 - I ZR 121/04
Hat der Frachtführer von der Art des Transportgutes und dessen erheblichem Wert keine konkrete Kenntnis, so braucht er grundsätzlich nicht von einer besonderen Diebstahlsgefahr für das Gut auszugehen, die es ausnahmsweise erforderlich macht, für den Transport anstelle eines Planen-Lkws einen Kastenwagen einzusetzen.*)
VolltextIMRRS 2007, 2122
OLG Oldenburg, Urteil vom 01.03.2007 - 8 U 246/06
Zur Erstattungsfähigkeit des merkantilen Minderwerts nach Unfallschaden bei Fahrzeugen mit hoher Laufleistung.*)
VolltextIMRRS 2007, 2120
OLG Schleswig, Urteil vom 07.09.2007 - 4 U 156/06
Bei einem Vertrag über den Erwerb von Windkraftanlagen vom Hersteller handelt es sich trotz einer damit verbundenen Verpflichtung zu deren Aufstellung um einen Kaufvertrag (mit Montageverpflichtung).*)
VolltextIMRRS 2007, 2089
BGH, Urteil vom 14.06.2007 - I ZR 50/05
Dem frachtbriefmäßigen Empfänger des Transportgutes können bei Verlust oder Beschädigung des Gutes auch gegen den Unterfrachtführer, der nicht aufeinanderfolgender Frachtführer i.S. von Art. 30 Abs. 1 WA 1955 ist, eigene Schadensersatzansprüche zustehen (Aufgabe von BGHZ 116, 15 [zu Art. 34 CMR]).*)
VolltextIMRRS 2007, 2088
BGH, Urteil vom 03.05.2007 - I ZR 109/04
Eine Haftung des Transporteurs, die über die vertraglich vereinbarte Wertgrenze hinausgeht, ab der er Güter nicht mehr befördern will, ist bei einem Mitverschulden des Versenders wegen eines unterlassenen Hinweises auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens in der Regel zu verneinen.*)
VolltextIMRRS 2007, 2077
BGH, Urteil vom 02.07.2007 - II ZR 111/05
Der nicht rechtsfähige Verein ist aktiv parteifähig.*)
1. Einer rechtlich unselbständigen Untergliederung eines eingetragenen Vereins fehlt das Feststellungsinteresse, von dessen Mitgliedern gefasste Beschlüsse einer gerichtlichen Kontrolle zuzuführen. Die Beschlussanfechtung setzt auch im Vereinsrecht grundsätzlich voraus, dass das klagende Mitglied dem Verein sowohl im Zeitpunkt der Beschlussfassung als auch dem der Rechtshängigkeit angehört.*)
2. Ist der Gegenstand der Beschlussfassung in der Einladung zu einer Mitgliederversammlung nicht oder so ungenau bestimmt, dass den Mitgliedern eine sachgerechte Vorbereitung der Versammlung und eine Entscheidung, ob sie an der Versammlung teilnehmen wollen, nicht möglich ist, so sind die auf der Versammlung gefassten Beschlüsse nichtig.*)
VolltextIMRRS 2007, 1986
BGH, Urteil vom 10.07.2007 - VI ZR 199/06
Ein Leasinggeber, der Eigentümer aber nicht Halter des Leasing-Kraftfahrzeugs ist, muss sich im Rahmen der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs nach § 823 BGB wegen Verletzung seines Eigentums am Leasingfahrzeug bei einem Verkehrsunfall weder ein Mitverschulden des Leasingnehmers oder des Fahrers des Leasingfahrzeugs noch dessen Betriebsgefahr anspruchsmindernd zurechnen lassen.*)
VolltextIMRRS 2007, 1966
BGH, Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 111/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 1965
BGH, Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 15/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 1944
BGH, Beschluss vom 17.07.2007 - XI ZR 116/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 1930
OLG Koblenz, Urteil vom 14.08.2006 - 12 U 324/05
Sachverständigenkosten für ein Schadensgutachten nach einem Kraftfahrzeugunfall sind grundsätzlich selbst dann zu erstatten, wenn sich das Gutachten nachträglich im Ergebnis als fehlerhaft erwiesen hat. Dem Geschädigten steht ein Anspruch auf Ersatz der von ihm aufgewendeten Sachverständigenkosten aber nur unter der Voraussetzung zu, dass die Begutachtung zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war. Erfüllt das Gutachten diese Funktion durch Verschulden des Geschädigten nicht, so kann dieser keinen Ersatz für die Sachverständigenkosten beanspruchen. Das gilt auch beim Verschweigen eines Vorschadens an dem Fahrzeug.*)
VolltextIMRRS 2007, 1906
BGH, Urteil vom 11.07.2007 - XII ZR 197/05
Ein Kraftfahrer, der mit seinem Fahrzeug einem die Fahrbahn überquerenden Fuchs ausweicht, handelt nicht grundsätzlich grob fahrlässig.*)
VolltextIMRRS 2007, 1841
BGH, Urteil vom 21.03.2007 - I ZR 166/04
1. Das Herbeiführen eines Verkehrsunfalls durch ein "Einnicken" des Fahrers am Steuer begründet nur dann den Vorwurf eines leichtfertigen und in dem Bewusstsein erfolgten Handelns, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, wenn sich der Fahrer bewusst über von ihm erkannte deutliche Anzeichen einer Übermüdung hinweggesetzt hat. Für den dem Anspruchsteller dafür obliegenden Nachweis sind die Regeln des Anscheinsbeweises jedenfalls insoweit nicht anwendbar, als es sich bei dem Geschehen um einen individuellen Vorgang handelt (im Anschluss an BGH VersR 1974, 593, 594, VersR 1977, 619, 620 und VersR 2003, 364, 365).*)
2. Der Umstand, dass ein im Güterverkehr eingesetzter noch nicht 21 Jahre alter Fahrer, der einen Unfall verursacht hat, nicht Inhaber eines Befähigungsnachweises über den erfolgreichen Abschluss einer von einem der Mitgliedstaaten anerkannten Ausbildung für Fahrer im Güterkraftverkehr gemäß den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften über das Mindestniveau der Ausbildung als Fahrer von Transportfahrzeugen im Straßenverkehr gewesen ist, hat für die Frage der Haftung nur dann Bedeutung, wenn sich das Fehlen der bei einer entsprechenden Ausbildung vermittelten Kenntnisse im zur Beurteilung stehenden Unfallgeschehen zumindest als Gefahrenmoment niedergeschlagen hat (im Anschluss an BGH NJW 2007, 506 Tz 15 ff., 17 f.).*)
VolltextIMRRS 2007, 1838
BGH, Beschluss vom 17.07.2007 - X ZR 95/06
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden zur Auslegung von Artt. 2 lit. l, 5 Abs. 1 lit. c der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 (ABl. L 46, S. 1) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:*)
1. Ist bei der Auslegung des Begriffs "Annullierung" entscheidend darauf abzustellen, ob die ursprüngliche Flugplanung aufgegeben wird, so dass eine Verzögerung unabhängig von ihrer Dauer keine Annullierung darstellt, wenn die Fluggesellschaft die Planung des ursprünglichen Fluges nicht aufgibt?*)
2. Falls die Frage zu 1 verneint wird: Unter welchen Umständen ist eine Verzögerung des geplanten Fluges nicht mehr als Verspätung, sondern als Annullierung zu behandeln? Hängt die Beantwortung dieser Frage von der Dauer der Verspätung ab?*)
VolltextIMRRS 2007, 1828
BGH, Beschluss vom 19.06.2007 - KVR 17/06
a) In Verwaltungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz findet die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof nur gegen in der Hauptsache ergangene Beschlüsse der Oberlandesgerichte statt.*)
b) Ein selbständiges Auskunftsverlangen nach § 112a Abs. 1 Satz 3 EnWG ist in der Hauptsache ergangen.*)
Erteilt der Adressat eines Auskunftsverlangens nach § 59 GWB oder § 69 EnWG freiwillig oder im Rahmen der Vollstreckung die begehrte Auskunft, tritt damit keine Erledigung ein, wenn das Auskunftsverlangen - etwa als Rechtsgrund für eine Speicherung und Verwertung der erlangten Daten - weiterhin Wirkung entfaltet.*)
a) Ein Auskunftsverlangen der Bundesnetzagentur nach § 69 Abs. 7 EnWG muss den Beteiligten nach § 73 Abs. 1 EnWG zugestellt werden.*)
b) Macht eine Behörde einen Verwaltungsakt in der irrigen Annahme, es handele sich um eine Allgemeinverfügung, nach § 41 Abs. 3 Satz 2 VwVfG öffentlich bekannt, statt ihn den Adressaten förmlich zuzustellen, kommt eine Heilung des darin liegenden Zustellungsmangels gegenüber Adressaten, die den Verwaltungsakt nachweislich zur Kenntnis genommen haben, in Betracht, wenn kein Zweifel darüber besteht, dass die Behörde mit der öffentlichen Bekanntgabe die mit einer Zustellung verbundenen Rechtswirkungen auslösen wollte.*)
Im Rahmen der Vorbereitung des Berichts zur Einführung der Anreizregulierung (§ 112a Abs. 1 EnWG) ist die Bundesnetzagentur berechtigt, von Betreibern von Gasversorgungsnetzen die Daten zu erheben, die aus der Ex-ante-Sicht zur Aufgabenerfüllung beitragen können, soweit damit für das betroffene Unternehmen kein unzumutbarer Aufwand verbunden ist.*)
VolltextIMRRS 2007, 1827
BGH, Urteil vom 18.07.2007 - VIII ZR 227/06
Eine Formularklausel in einem Kfz-Vertragshändlervertrag, nach der sich der Hersteller verpflichtet, von dem Händler bei Beendigung dieses Vertrages auf Verlangen fabrikneue Ersatzteile, die näher bezeichnete Voraussetzungen erfüllen, zurückzukaufen, ist nicht dahin auszulegen, dass der Rückkaufanspruch entfällt, wenn der ehemalige Händler im Anschluss an den Händlervertrag für den Hersteller aufgrund eines Service-Partner-Vertrages (Werkstattvertrages) tätig bleibt.*)
VolltextIMRRS 2007, 1821
BGH, Urteil vom 10.07.2007 - VI ZR 217/06
Benutzt der Geschädigte im Totalschadensfall (hier: Reparaturkosten bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts) sein unfallbeschädigtes Fahrzeug nach einer (Teil-)Reparatur weiter, ist bei der Abrechnung nach den fiktiven Wiederbeschaffungskosten in der Regel der in einem Sachverständigengutachten für den regionalen Markt ermittelte Restwert in Abzug zu bringen (Ergänzung zum Senatsurteil vom 6. März 2007 - VI ZR 120/06 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).*)
VolltextIMRRS 2007, 1820
BGH, Urteil vom 09.07.2007 - II ZR 232/05
Der Begriff "Pfand" auf einer individualisierten - dauerhaft von den Produkten anderer Hersteller/Vertreiber unterscheidbaren - Getränkeflasche beinhaltet das Angebot des dort namentlich genannten Getränkeherstellers/Vertreibers an jedermann, die Flasche gegen Zahlung des Pfandbetrages zurückzunehmen.*)
VolltextIMRRS 2007, 1818
BGH, Urteil vom 10.07.2007 - VI ZR 258/06
Liegen die (voraussichtlichen) Kosten der Reparatur eines Kraftfahrzeugs mehr als 30 % über dem Wiederbeschaffungswert, so ist die Instandsetzung in aller Regel wirtschaftlich unvernünftig und der Geschädigte kann vom Schädiger nur die Wiederbeschaffungskosten verlangen (Bestätigung des Senatsurteils BGHZ 115, 375).*)
VolltextIMRRS 2007, 1813
BGH, Urteil vom 09.07.2007 - II ZR 233/05
1. Der Eigentümer einer individualisierten - aufgrund einer dauerhaften Kennzeichnung als sein Eigentum ausgewiesenen - Mehrwegpfandflasche verliert das Eigentum an der Flasche weder durch den Verkauf des Getränkes an den Großhandel noch durch den weiteren Vertrieb des Getränkes bis zum Endverbraucher.*)
2. Er kann von seinen Konkurrenten Herausgabe seiner leeren Flaschen fordern und sie wegen der Vernichtung seiner Flaschen auf Unterlassung und grundsätzlich auch auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.*)
3. Auf den durch den Verlust seiner Flaschen entstandenen Schaden muss er sich den vereinnahmten Pfandbetrag anrechnen lassen.*)
VolltextIMRRS 2007, 1805
BGH, Urteil vom 15.02.2007 - I ZR 118/04
1. Einer zur Aufrechnung gestellten Gegenforderung steht ein Einwand i.S. von Nr. 19 ADSp nicht entgegen, wenn die geltend gemachten Einwendungen ohne weiteres unbegründet sind und daher eine sofortige Entscheidung über den Aufrechnungseinwand zulassen.*)
2. Die Klausel in Nr. 27.2 ADSp ist im Verhältnis zu der Klausel in Nr. 27.1 ADSp die speziellere Regelung. Sie gilt nicht nur, wenn sich der Anspruch aus §§ 425 ff., 461 Abs. 1 HGB ergibt, sondern auch dann, wenn der Anspruch zumindest durch diese Vorschriften näher ausgestaltet ist, etwa durch § 433 HGB.*)
3. Die Berufung auf ein wirksam vereinbartes Aufrechnungsverbot (hier: Nr. 19 ADSp 1999) ist nicht schlechthin als nach § 242 BGB treuwidrig anzusehen, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung verjährt und eine Befriedigung des Schuldners daher nur noch durch Aufrechnung möglich ist. Maßgeblich sind vielmehr die jeweiligen Umstände des Einzelfalls.*)
VolltextIMRRS 2007, 1757
BGH, Urteil vom 18.07.2007 - VIII ZR 259/06
Zeigt sich bei einem gebrauchten Kraftfahrzeug, das ein Verbraucher von einem Unternehmer gekauft hat, innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe an den Käufer ein Mangel (hier: defekte Zylinderkopfdichtung, gerissene Ventilstege) und können die dafür als ursächlich in Frage kommenden Umstände (Überhitzung des Motors infolge zu geringen Kühlmittelstands oder Überbeanspruchung) auf einen Fahr- oder Bedienungsfehler des Käufers zurückzuführen, ebenso gut aber auch bereits vor der Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer eingetreten sein, so begründet § 476 BGB die Vermutung, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden war.*)
VolltextIMRRS 2007, 1756
BGH, Urteil vom 19.06.2007 - X ZR 61/06
Der Pauschalreiseveranstalter haftet auch für am Urlaubsort gebuchte Zusatzleistungen, wenn er durch sein tatsächliches Auftreten dem Reisenden gegenüber den Eindruck einer Eigenleistung erweckt hat. Ob vor Ort verwendete Vermittler- bzw. Fremdleistungsklauseln diesen Eindruck verhindern oder hinter dem anderweitigen Verhalten des Reiseveranstalters zurücktreten, unterliegt der tatrichterlichen Würdigung.*)
VolltextIMRRS 2007, 1752
BGH, Urteil vom 19.07.2007 - III ZR 20/07
Wird das Technische Hilfswerk auf Anforderung der zuständigen (rheinland-pfälzischen) Ordnungsbehörde zur Gefahrenabwehr eingesetzt, so sind die dadurch entstehenden Kosten in den Erstattungsanspruch der Ordnungsbehörde gegen den Gefahrenverursacher einzustellen. Ein Direktanspruch des THW gegen den Verursacher aus Geschäftsführung ohne Auftrag besteht nicht.*)
VolltextIMRRS 2007, 1719
BGH, Urteil vom 26.06.2007 - VI ZR 163/06
Zur Schätzung der erforderlichen Herstellungskosten nach den Tabellen zur Nutzungsausfallentschädigung bei Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu einem Unfallersatztarif.*)
VolltextIMRRS 2007, 1700
BGH, Urteil vom 27.06.2007 - VIII ZR 149/06
1. Die Regelung des § 13 Abs. 2 Satz 1 EEG (2004), dass der Netzbetreiber die Kosten des Netzausbaus trägt, ist kein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB. Eine abweichende Vereinbarung des Netz- und des Anlagenbetreibers ist daher nicht nach § 134 BGB nichtig.*)
2. Ein Verstoß des Netzbetreibers gegen das allein gegen ihn gerichtete Verbot des § 12 Abs. 1 EEG (2004), die Erfüllung seiner Verbindlichkeiten aus den §§ 4 und 5 EEG (2004) vom Abschluss eines Vertrages abhängig zu machen, hat nicht die Nichtigkeit des Vertrages nach § 134 BGB zur Folge.*)
3. Eine vom Netzbetreiber gestellte Formularklausel in einem Netzanschlussvertrag mit dem Anlagenbetreiber, wonach dieser für die Bereitstellung der Netzanlagen zur Eigenversorgung seiner Anlage mit Betriebsstrom ein einmaliges Entgelt in Gestalt eines Baukostenzuschusses zu zahlen hat, hält im Hinblick auf § 13 Abs. 2 Satz 1 EEG (2004) der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht stand.*)
VolltextIMRRS 2007, 1699
BGH, Urteil vom 11.07.2007 - VIII ZR 110/06
1. Die Vermutung des § 476 BGB ist nicht dann mit der Art des Mangels unvereinbar, wenn der Mangel, falls er schon bei Gefahrübergang vorgelegen hat, für den Verkäufer ebenso wie für den Käufer nicht erkennbar war. Sie setzt nicht voraus, dass der Verkäufer in Bezug auf den betreffenden Mangel bessere Erkenntnismöglichkeiten hat als der Käufer.*)
2. Der Käufer, der sich auf die ihm günstige Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB beruft, muss im Streitfall darlegen und beweisen, dass die für die Anwendung dieser Vorschrift erforderlichen Voraussetzungen eines Verbrauchsgüterkaufs nach § 474 BGB erfüllt sind, er insbesondere beim Abschluss des Kaufvertrages als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gehandelt hat.*)
VolltextIMRRS 2007, 1673
BGH, Urteil vom 13.06.2007 - VIII ZR 236/06
Der Verkäufer muss den Käufer eines Bausatzes für die Selbstmontage einer Solarheizungsanlage nicht ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Montage der Solaranlage ein gewisses handwerkliches Geschick voraussetzt. Fordert die Montageanleitung der Herstellerin für die Montage jedoch Fachkenntnisse entsprechend einer abgeschlossenen Berufsausbildung im Gas-/Wasserinstallationshandwerk, muss der Verkäufer den Käufer hierüber selbst dann unterrichten, wenn er meint, die Montageanweisung sei insoweit tatsächlich unzutreffend und rechtlich unverbindlich. Andernfalls kann der Käufer die Rückgängigmachung des Kaufvertrages wegen fahrlässiger Verletzung einer vorvertraglichen Aufklärungspflicht verlangen.*)
VolltextIMRRS 2007, 1671
BGH, Urteil vom 21.06.2007 - IX ZR 29/06
Die Schadensersatzverbindlichkeiten desjenigen, der vorsätzlich im Straßenverkehr ein Fahrzeug geführt hat, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke nicht in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führen, und dadurch fahrlässig Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet hat, sind von der Restschuldbefreiung nicht ausgenommen.*)
VolltextIMRRS 2007, 1666
BGH, Beschluss vom 23.04.2007 - II ZR 190/06
Auch bei einem Verein mit wirtschaftlicher Zielsetzung endet, falls die Satzung nichts Abweichendes bestimmt, die Beitragspflicht der Mitglieder mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vereinsvermögen (im Anschluss an BGHZ 96, 253).*)
VolltextIMRRS 2007, 1663
BGH, Urteil vom 12.06.2007 - X ZR 87/06
1. Die Beeinträchtigung, die ein Reisender durch eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters erleidet, kann einen Reisemangel darstellen.*)
2. Eine § 6 Abs. 4 Satz 1 BGB-InfoV genügende Verweisung des Reiseveranstalters auf Prospektangaben über die Ausschlussfrist des § 651g Abs. 1 BGB muss zumindest einen Hinweis auf die Existenz von Ausschlussfristen und auf deren Fundstelle im Prospekt enthalten.*)
3. Der Ersatz von Angaben über die Ausschlussfrist des § 651g Abs. 1 BGB in der Reisebestätigung durch Verweisung auf den Prospekt setzt zumindest bei einer Buchung im Reisebüro voraus, dass der Reiseveranstalter dem Reisenden den Prospekt ausgehändigt hat.*)
4. Wenn der Reiseveranstalter seine Pflicht zum Hinweis auf die Ausschlussfrist des § 651g Abs. 1 BGB nicht erfüllt hat, besteht eine widerlegliche Vermutung dafür, dass die Fristversäumung des Reisenden entschuldigt ist.*)
5. Die Versäumung der Ausschlussfrist des § 651g Abs. 1 BGB ist entschuldigt, soweit der Reisende gesundheitliche Spätschäden geltend macht, die für ihn persönlich bis zum Fristablauf nicht vorhersehbar waren.*)
6. Ein Reisender, der die Ausschlussfrist des § 651g Abs. 1 BGB mangels Kenntnis seiner Ansprüche unverschuldet versäumt hat, braucht nach Kenntniserlangung die Anspruchsanmeldung nur dann unverzüglich nachzuholen, wenn der Reiseveranstalter ihn bei Vertragsschluss auf die Ausschlussfrist hingewiesen oder wenn er sie anderweitig in Erfahrung gebracht hatte (Fortführung von BGH, Urt. v. 22.06.2004 - X ZR 171/03). Dafür trägt der Reiseveranstalter die Darlegungs- und Beweislast.*)
VolltextIMRRS 2007, 1655
BGH, Urteil vom 22.05.2007 - X ZR 56/03
1. Zur Möglichkeit des beklagten Patentinhabers, sich auf eine abweichende Fassung der im Patentnichtigkeitsverfahren verteidigten Patentansprüche zurückzuziehen, wenn die zunächst verteidigte Fassung zu einer Erweiterung führen würde.*)
2. Zur Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit bei einer beliebigen Auswahl aus verschiedenen dem Fachmann zur Verfügung stehenden Möglichkeiten (Fortführung von BGHZ 156, 179 - blasenfreie Gummibahn I).*)
VolltextIMRRS 2007, 1614
BGH, Beschluss vom 25.06.2007 - XI ZR 309/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 1604
BGH, Beschluss vom 12.06.2007 - VI ZR 196/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2007, 1598
BGH, Urteil vom 25.01.2007 - I ZR 43/04
Für die Frage, ob die Haftung des Frachtführers für eine auf fehlerhaftes Verladen zurückzuführende Beschädigung des Gutes (Art. 17 Abs. 1 CMR) nach Art. 17 Abs. 4 lit. c CMR ausgeschlossen ist, kommt es darauf an, wer das Transportgut tatsächlich verladen hat. Liegen danach die Voraussetzungen eines Haftungsausschlusses nicht vor, ist ein vom Versender verschuldeter Schadensbeitrag - hier: Nichteinschreiten des an sich zur Verladung verpflichteten Versenders bei einer vom Fahrer vorgenommenen unzureichenden Verzurrung des Gutes auf einem Auflieger - im Rahmen der Haftungsabwägung nach Art. 17 Abs. 2 i.V. mit Abs. 5 CMR zu berücksichtigen.*)
VolltextIMRRS 2007, 1597
BGH, Urteil vom 19.06.2007 - X ZR 5/07
1. Zur Handschenkung durch bloße Einigung nach § 929 Satz 2 BGB.*)
2. Der Eigentumsübergang durch Einigung bedarf über die Einigung hinaus keiner weiteren Momente.*)
VolltextIMRRS 2007, 1595
BGH, Urteil vom 09.05.2007 - VIII ZR 347/06
Kommt der Schuldner der Aufforderung seines Gläubigers, auf einen mitgeteilten Saldo der ausstehenden Verbindlichkeiten Zahlungen zu erbringen, dadurch nach, dass er, ohne den Saldo in Frage zu stellen oder dessen Aufschlüsselung nach den zugrunde liegenden Einzelforderungen zu verlangen, Abschlagszahlungen ohne Tilgungsbestimmung leistet, liegt darin regelmäßig ein die Verjährung gemäß § 208 BGB aF unterbrechendes bzw. zu einem Neubeginn der Verjährung gemäß § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB nF führendes Anerkenntnis aller dem Saldo zugrunde liegenden Einzelforderungen (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 21. November 1996 - IX ZR 159/95, NJW 1997, 516).*)
VolltextIMRRS 2007, 1591
BGH, Urteil vom 22.05.2007 - VI ZR 35/06
1. Bei Anwendung einer Außenseitermethode ist grundsätzlich der Sorgfaltsmaßstab eines vorsichtigen Arztes entscheidend.*)
2. Zum Umfang der Aufklärungspflicht des Arztes bei Anwendung einer solchen Methode.*)
VolltextIMRRS 2007, 1583
BGH, Urteil vom 12.06.2007 - VI ZR 70/06
§ 108 SGB VII ist auch im Rechtsstreit des Arbeitgebers eines geschädigten Versicherten gegen den Schädiger anzuwenden.*)
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