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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Allgemeines Zivilrecht

3450 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2009

IMRRS 2009, 0645
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Annahme einer wechselseitigen Haftungsbeschränkung?

BGH, Urteil vom 10.02.2009 - VI ZR 28/08

Zur Annahme einer wechselseitigen Haftungsbeschränkung im Wege ergänzender Vertragsauslegung einer Absprache über das Anmieten und Führen eines Mietwagens im Ausland.*)

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IMRRS 2009, 0643
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - AGB-Recht nur auf Vertragsbedingungen anwendbar!

BGH, Beschluss vom 04.02.2009 - VIII ZR 32/08

Die im Produktkatalog eines Mobiltelefonanbieters enthaltenen Hinweise "Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich" stellen keine Vertragsbedingungen im Sinne von § 305 Abs. 1 BGB dar. Es handelt sich um Hinweise ohne eigenständigen Regelungsgehalt, die lediglich zum Ausdruck bringen, dass die im Katalog enthaltenen Angaben insoweit vorläufig und unverbindlich sind, als sie vor oder bei Abschluss eines Vertrags noch korrigiert werden können. Ein vertraglicher Regelungsgehalt, insbesondere eine etwaige Beschränkung der Rechte des Vertragspartners in haftungs- oder gewährleistungsrechtlicher Hinsicht, kann diesen Hinweisen nicht entnommen werden.*)

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IMRRS 2009, 0620
AGBAGB
Generelle Verjährungsverkürzung: In AGB unwirksam!

BGH, Urteil vom 26.02.2009 - Xa ZR 141/07

1. Dem Reisenden, der in einem Reisebüro eine Reise bucht, wird nur dann die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von den Allgemeinen Reisebedingungen Kenntnis zu nehmen, die der Reiseveranstalter dem Reisevertrag zugrunde legen will, wenn der Reiseveranstalter die Reisebedingungen dem Reisenden vor Vertragschluss vollständig übermittelt.*)

2. Eine Klausel in Allgemeinen Reisebedingungen, mit der die gesetzliche Verjährungsfrist für die Ansprüche des Reisenden wegen eines Mangels der Reise abgekürzt wird, ist wegen Verstoßes gegen die Klauselverbote des § 309 Nr. 7 Buchst. a und b BGB insgesamt unwirksam, wenn die in diesen Klauselverboten bezeichneten Schadensersatzansprüche nicht von der Abkürzung der Verjährungsfrist ausgenommen werden.*)

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IMRRS 2009, 0579
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Fehlschlagen der Nachbesserung: Wer trägt Beweislast?

BGH, Beschluss vom 11.02.2009 - VIII ZR 274/07

Der Käufer, der die Kaufsache nach einer Nachbesserung des Verkäufers wieder entgegengenommen hat, trägt die Beweislast für das Fehlschlagen der Nachbesserung. Bleibt nach zweimaliger Nachbesserung ungeklärt, ob das erneute Auftreten des Mangels auf der erfolglosen Nachbesserung des Verkäufers oder auf einer unsachgemäßen Behandlung der Kaufsache nach erneuter Übernahme durch den Käufer beruht, so geht das zu Lasten des Käufers.*)

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IMRRS 2009, 0539
ProzessualesProzessuales
Schadensrecht - Schätzung des Haushaltsführungsschadens

BGH, Urteil vom 03.02.2009 - VI ZR 183/08

Bei der Schätzung des Haushaltsführungsschadens nach § 287 ZPO darf sich der Tatrichter in Ermangelung abweichender konkreter Gesichtspunkte grundsätzlich an dem Tabellenwerk von Schulz-Borck/Hofmann (Schadensersatz bei Ausfall von Hausfrauen und Müttern im Haushalt) orientieren.*)

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IMRRS 2009, 0532
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Datenbestand von Ingenieurbüro zerstört: Schadensersatz?

BGH, Urteil vom 09.12.2008 - VI ZR 173/07

Zur Bemessung des Schadens bei der Vernichtung eines Datenbestandes auf der Festplatte eines betrieblich genutzten Computers.*)

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IMRRS 2009, 0227
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Fehlgeschlagene Umstrukturierung einer LPG

BGH, Beschluss vom 28.11.2008 - BLw 4/08

1. Eine fehlgeschlagene Umstrukturierung einer LPG im Wege einer übertragenden Auflösung analog § 179a AktG wird wirksam, wenn die durch ihren Nachtragsliquidator vertretene LPG i.L. in einem Vertrag mit dem neuen Unternehmen die Veräußerung ihres gesamten Vermögens aus der Liquidation gegen die Gewährung von Anteilsrechten an dem neuen Unternehmen vereinbart und die Mitgliederversammlung dem zustimmt (Fortführung von BGH, Urt. v. 20. September 2004, II ZR 334/02, VIZ 2004, 543).*)

2. Zur "Heilung" einer unwirksamen übertragenden Auflösung durch ein Veräußerungsgeschäft aus der Liquidation der LPG ist es nicht erforderlich, das Rechtsgeschäft in allen Teilen neu vorzunehmen. Es reicht aus, dass die Urkunde über das die Bestätigung enthaltende Rechtsgeschäft auf die Urkunde über das zu bestätigende Rechtsgeschäft hinweist (vgl. BGH, Urt. v. 1. Oktober 1999, V ZR 168/98, NJW 1999, 3704, 3705).*)

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IMRRS 2009, 0224
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Übertragung von verbriefter Forderung

BGH, Urteil vom 25.11.2008 - XI ZR 413/07

Nach dem Schutzzweck des Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG kommt es nicht darauf an, ob die Übertragung einer wertpapierrechtlich in einer Inhaberschuldverschreibung verbrieften Forderung zur Einziehung durch Einigung und Übergabe der Wertpapierurkunde nach § 929 BGB oder durch Abtretung der verbrieften Forderung nach § 398 BGB und Übergabe der Urkunde erfolgt ist.*)

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IMRRS 2009, 0217
BauträgerBauträger
Sonstiges Zivilrecht - Materiellrechtliche Wirksamkeit der Hilfsaufrechnung?

BGH, Urteil vom 19.11.2008 - XII ZR 123/07

1. Zur materiellrechtlichen Wirksamkeit der Hilfsaufrechnung im Prozess.*)

2. Das sich aus § 396 Abs. 1 Satz 2 BGB ergebende Widerspruchsrecht des Aufrechnungsgegners gilt auch für den Fall, dass dem Aufrechnenden mehrere Gegenforderungen zustehen.*)

3. Die sich aus § 396 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 366 Abs. 2 BGB ergebende Tilgungsreihenfolge bei mehreren im Prozess zur Hilfsaufrechnung gestellten Gegenforderungen bestimmt sich nach dem Sachstand im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz.*)

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IMRRS 2009, 0211
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Energierecht - Vergütungssätze für Strom aus Wasserkraftanlagen

BGH, Urteil vom 26.11.2008 - VIII ZR 309/07

1. Für Strom aus Wasserkraftanlagen mit einer Leistung bis einschließlich 5 Megawatt, die nach dem 31. Juli 2004 im Anschluss an eine wesentliche Erneuerung im Sinne des § 3 Abs. 4 Alt. 2 EEG 2004 in Betrieb genommen worden sind, gelten (vorbehaltlich der hier nicht einschlägigen Vorschrift des § 6 Abs. 1 Satz 2 EEG 2004) die Vergütungssätze des § 6 Abs. 1 Satz 1 EEG 2004.*)

2. § 21 Abs. 1 EEG 2004 findet auf Anlagen, die nach dem 31. Juli 2004 im Anschluss an eine wesentliche Erneuerung im Sinne des § 3 Abs. 4 Alt. 2 EEG 2004 in Betrieb genommen worden sind, keine Anwendung.*)

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IMRRS 2009, 0096
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Einleitung von berufsgenossenschaftlicher Heilbehandlung

BGH, Urteil vom 09.12.2008 - VI ZR 277/07

Ein zum Heilbehandlungsarzt der Berufsgenossenschaften bestellter Arzt darf nur bei den in § 35 des Vertrags Ärzte/Unfallversicherungsträger 2001 im Einzelnen aufgeführten Verletzungen über die Einleitung der besonderen berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung entscheiden.*)

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IMRRS 2009, 0091
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Anwendbarkeit des § 23 PrFischG?

BGH, Beschluss vom 11.12.2008 - III ZR 101/08

§ 23 PrFischG ist nur auf selbständige, vom Eigentum am Gewässergrundstück getrennte Fischereirechte, nicht aber auf das Eigentümerfischereirecht anwendbar.*)

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IMRRS 2009, 0073
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Schäden bei Möbeltransport wegen Renovierung: Verjährung?

OLG Schleswig, Urteil vom 05.06.2008 - 5 U 24/08

1. Ein Umzugsvertrag im Sinne von § 451 HGB liegt auch dann vor, wenn Möbel (wegen einer Wohnungsrenovierung) abgebaut und abtransportiert, sodann kurzfristig von dem Transportunternehmen eingelagert und schließlich wieder zurücktransportiert sowie in der gleichen Wohnung erneut aufgestellt werden.*)

2. Nach § 439 I, II 1 HGB beginnt die kurze Verjährung mit dem Ablauf des Tages, an dem das Gut abgeliefert wurde. Angesichts dieser unzweideutigen Regelung kann der Verjährungsbeginn bei notwendiger Beachtung des möglichen Wortsinns als Auslegungsgrenze nicht an die Entstehung des Schadens oder dessen Erkennbarkeit geknüpft werden.*)

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IMRRS 2009, 0039
BauvertragBauvertrag
Zivilrecht - "Einschlafen der Verhandlungen" setzt Verjährung wieder in Gang

BGH, Urteil vom 06.11.2008 - IX ZR 158/07

Eine Hemmung der Verjährung durch Aufnahme von Verhandlungen endet auch dann, wenn die Verhandlungen der Parteien "einschlafen"; die von der Rechtsprechung zu § 852 Abs. 2 BGB a.F. entwickelten Grundsätze sind auf das neue Verjährungsrecht zu übertragen.*)

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IMRRS 2009, 0035
KaufrechtKaufrecht
Wertersatz für Nutzung, wenn Kaufsache mangelhaft?

BGH, Urteil vom 26.11.2008 - VIII ZR 200/05

1. Der von der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften geprägte Grundsatz der richtlinienkonformen Auslegung verlangt von den nationalen Gerichten über eine Gesetzesauslegung im engeren Sinne hinaus auch, das nationale Recht, wo dies nötig und möglich ist, richtlinienkonform fortzubilden.*)

2. Eine richtlinienkonforme Rechtsfortbildung im Wege der teleologischen Reduktion setzt eine verdeckte Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes voraus; eine solche planwidrige Unvollständigkeit kann sich daraus ergeben, dass der Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung ausdrücklich seine Absicht bekundet hat, eine richtlinienkonforme Regelung zu schaffen, die Annahme des Gesetzgebers, die Regelung sei richtlinienkonform, aber fehlerhaft ist.*)

3. § 439 Abs. 4 BGB ist unter Beachtung des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 17. April 2008 (Rs. C-404/06, NJW 2008, 1433 - Quelle AG/Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände) im Wege der richtlinienkonformen Rechtsfortbildung in Fällen des Verbrauchsgüterkaufs (§ 474 Abs. 1 Satz 1 BGB) einschränkend anzuwenden: Die in § 439 Abs. 4 BGB in Bezug genommenen Vorschriften über den Rücktritt (§§ 346 bis 348 BGB) gelten in diesen Fällen nur für die Rückgewähr der mangelhaften Sache selbst, führen hingegen nicht zu einem Anspruch des Verkäufers gegen den Käufer auf Herausgabe der gezogenen Nutzungen oder auf Wertersatz für die Nutzung der mangelhaften Sache.*)

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IMRRS 2009, 0033
SteuerrechtSteuerrecht
Schadensrecht - Pflicht zum Erwerb eines regelbesteuertes Fahrzeugs?

BGH, Beschluss vom 25.11.2008 - VI ZR 245/07

Zur Frage, ob ein vorsteuerabzugsberechtigter Geschädigter bei Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs verpflichtet ist, ein regelbesteuertes Fahrzeug zu erwerben.*)

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IMRRS 2009, 0015
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Rücksichtnahme von Radfahrern gegenüber Fußgängern

BGH, Urteil vom 04.11.2008 - VI ZR 171/07

Zur Rücksichtnahme von Radfahrern gegenüber Fußgängern auf lediglich farblich getrennten Rad- und Fußwegen im Sinne des Zeichens 241 zu § 41 Abs. 2 Nr. 5 StVO.*)

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IMRRS 2009, 0010
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Anerkenntnis von Ansprüchen nach dem ZGB-DDR: Verjährung?

BGH, Urteil vom 18.11.2008 - VI ZR 183/07

Zur verjährungsrechtlichen Bedeutung eines Anerkenntnisses von Schadensersatzansprüchen nach dem Zivilgesetzbuch der ehemaligen DDR gegen die Deutsche Reichsbahn aus Unfällen vor Inkrafttreten des Einigungsvertrages.*)

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Online seit 2008

IMRRS 2008, 2645
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zugangsbeweis durch E-Mail-Versand!?

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 23.10.2008 - 30 C 730/08

Steht fest, dass der Absender eine „einfache“ E-Mail verschickt hat und bestreitet der Empfänger den Erhalt der E-Mail, steht dem Absender der Beweis des ersten Anscheins dahingehend zur Seite, dass die von ihm versandte E-Mail auch beim Empfänger eingegangen ist.

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IMRRS 2008, 2187
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Reparatur des Fahrzeugsschadens

BGH, Beschluss vom 18.11.2008 - VI ZB 22/08

Lässt der Geschädigte den Fahrzeugschaden, der über dem Wiederbeschaffungswert, aber innerhalb der 130 %-Grenze liegt, vollständig und fachgerecht reparieren, so wird der Anspruch auf Ersatz der den Wiederbeschaffungsaufwand übersteigenden Reparaturkosten im Regelfall nicht erst sechs Monate nach dem Unfall fällig.*)

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IMRRS 2008, 2182
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Übergabe von Pferd gegen Übernahme der Führerscheinkosten

BGH, Urteil vom 19.11.2008 - VIII ZR 311/07

Die Bestimmung des § 346 Abs. 2 Satz 2 BGB, nach der bei der Berechnung des Wertersatzes die im Vertrag bestimmte Gegenleistung zugrunde zu legen ist, findet auch im Falle des Rücktritts wegen Zahlungsverzugs des Schuldners Anwendung.*)

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IMRRS 2008, 1947
KaufrechtKaufrecht
Feuchtigkeit im Innenraum eines Fahrzeugs als geringfügiger Mangel?

BGH, Urteil vom 05.11.2008 - VIII ZR 166/07

1. Zur Frage, unter welchen Umständen das Eindringen von Feuchtigkeit in den Innenraum eines verkauften Gebrauchtwagens als ein den Rücktritt des Käufers ausschließender geringfügiger Mangel ("unerhebliche Pflichtverletzung") i.S. des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB eingestuft werden kann.*)

2. Für die Beurteilung, ob ein Mangel als geringfügig i.S. des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB einzustufen ist, ist auf den Zeitpunkt der Rücktrittserklärung des Käufers abzustellen. Ein zu diesem Zeitpunkt erheblicher Mangel wird nicht dadurch unerheblich, dass es im Verlauf der sich anschließenden Auseinandersetzung einem gerichtlich bestellten Sachverständigen gelingt, den Mangel zumindest provisorisch zu beseitigen.*)

3. Das Festhalten des Käufers an dem wirksam erklärten Rücktritt ist nur dann treuwidrig, wenn der Mangel nachträglich mit seiner Zustimmung beseitigt wird.*)

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IMRRS 2008, 1931
BauvertragBauvertrag
Verzug bei Banküberweisungen

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 18.10.2007 - Rs. C-306/06

Art. 3 Abs. 1 c ii Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.06.2000 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr impliziert, dass mit einer durch Banküberweisung abgewickelten Zahlung das Entstehen von Verzugszinsen vermieden oder beendet wird, wenn der fällige Betrag dem Geldinstitut des Gläubigers rechtzeitig zugegangen ist.

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IMRRS 2008, 1915
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Reiserecht - Kündigung des Pauschalreisevertrags wegen Verspätung?

BGH, Urteil vom 07.10.2008 - X ZR 37/08

Bei einer Pauschalreise stellt die Verspätung eines Zubringerfluges um mindestens fünf Stunden nicht schon für sich eine erhebliche Beeinträchtigung dar, die eine Kündigung des Reisevertrages ermöglicht. Ob bei einer solchen Verspätung ein Kündigungsgrund gegeben ist, ist vielmehr aufgrund einer an Zweck und konkreter Ausgestaltung der Reise sowie der Art und Dauer der Beeinträchtigung orientierten Gesamtwürdigung zu beurteilen.*)

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IMRRS 2008, 1910
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Reiserecht - Fluggastrechte im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung

BGH, Beschluss vom 14.10.2008 - X ZR 35/08

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden zur Auslegung von Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 (ABl. Nr. L 46, S. 1) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Kann ein technischer Defekt, auf den eine Annullierung zurückgeht, ein außergewöhnlicher Umstand im Sinne des Art. 5 Abs. 3 sein?*)

2. Falls ja: Schließt der Begriff des außergewöhnlichen Umstands als technischen Defekt auch solche Mängel ein, die die Lufttüchtigkeit des Flugzeugs oder die sichere Durchführung des Flugs beeinträchtigen?*)

3. Hätte das ausführende Luftfahrtunternehmen alle zumutbaren Maßnahmen getroffen, wenn es das für das betroffene Flugzeug geltende Wartungs- und Instandhaltungsprogramm des Herstellers sowie Sicherheitsnormen und Auflagen der zuständigen Behörden oder Hersteller eingehalten hat oder sich der Fehler auch dann nicht hätte vermeiden lassen, wenn es dieses Programm oder die Anweisung eingehalten bzw. beachtet hätte?*)

4. Falls Frage 3 bejaht wird: Ist dies ausreichend, um das Luftfahrtunternehmen von der Verpflichtung zur Leistung von Ausgleichszahlungen zu befreien oder ist weitergehend der Nachweis zu verlangen, dass auch die Annullierung, das heißt die Außerbetriebsetzung des betroffenen Flugzeugs und die Streichung des Flugs wegen Fehlens einer Ersatzmaschine bei Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen nicht vermieden worden wäre?*)

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IMRRS 2008, 1839
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Bebilderung eines Presseartikels über Erkrankung

BGH, Urteil vom 14.10.2008 - VI ZR 256/06

Interviews einer Person des öffentlichen Interesses können ohne ihre Einwilligung nur ausnahmsweise die Veröffentlichung eines Fotos zur Bebilderung eines Presseartikels über ihre Erkrankung rechtfertigen.*)

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IMRRS 2008, 1838
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Einholung von Vergleichsangeboten bei Konkurrenzunternehmen

BGH, Urteil vom 14.10.2008 - VI ZR 210/07

Zur Verpflichtung zur Einholung von Vergleichsangeboten bei Konkurrenzunternehmen, obwohl dem Verkehrsunfallgeschädigten bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeuges vom Autovermieter Einblick in Preislisten anderer Anbieter gewährt wird.*)

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IMRRS 2008, 1835
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmackmuster: Schutz?

BGH, Urteil vom 09.10.2008 - I ZR 126/06

1. Der Schutz für ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster entsteht nach Art. 11, 110a Abs. 5 Satz 2 GGV nur, wenn das Geschmacksmuster der Öffentlichkeit auf dem Territorium der Gemeinschaft erstmals zugänglich gemacht wurde; eine Veröffentlichung außerhalb des Territoriums der Gemeinschaft genügt auch wenn sie den Fachkreisen innerhalb der Gemeinschaft bekannt sein konnte den Anforderungen des Art. 11 GGV nicht.*)

2. Offenbarungshandlungen des Rechtsinhabers außerhalb der Gemeinschaft sind nach Art. 7 GGV neuheitsschädlich, wenn den in der Gemeinschaft tätigen Fachkreisen des betreffenden Wirtschaftszweigs das Geschmacksmuster im normalen Geschäftsverlauf bekannt sein konnte.*)

3. Die für die Gefahr einer Herkunftstäuschung regelmäßig erforderliche Bekanntheit des nachgeahmten Produkts muss ungeachtet der einem Angehörigen eines Verbandslandes der Pariser Verbandsübereinkunft nach Art. 1 Abs. 2, Art. 2 Abs. 1 PVÜ zukommenden Gleichstellung mit Inländern auf dem inländischen Markt vorliegen; die ausschließliche Bekanntheit des nachgeahmten Produkts im Ausland reicht grundsätzlich nicht aus.*)

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IMRRS 2008, 2642
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schuldbeitritt durch Aufforderung zur Umadressierung einer Rechnung?

OLG Brandenburg, Urteil vom 06.08.2008 - 7 U 232/07

Bittet ein am ursprünglichen Vertrag nicht beteiligtes Unternehmen den Auftragnehmer darum, dass die an eine Schwestergesellschaft ausgestellte Rechnung auf sie umadressiert wird, wird dadurch zum Ausdruck gebracht, dass das Unternehmen die Verbindlichkeit der Schwestergesellschaft als eine eigene behandeln und begleichen will (Schuldbeitritt).

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IMRRS 2008, 1806
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Energierecht - Abgrenzung zwischen Netzanschluss und Netzausbau

BGH, Urteil vom 01.10.2008 - VIII ZR 21/07

Für die Abgrenzung zwischen Netzanschluss und Netzausbau kommt dem Eigentum des Netzbetreibers an einer neu verlegten Anschlussleitung jedenfalls dann keine maßgebliche Bedeutung zu, wenn der Netzbetreiber das Eigentum nicht beansprucht hat, ihm dieses vielmehr ungewollt zugefallen ist.*)

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IMRRS 2008, 1799
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

BGH, Urteil vom 14.10.2008 - VI ZR 308/07

1. Mietet ein Verkehrsunfallgeschädigter bei einem Autovermieter ein Ersatzfahrzeug zu einem überhöhten Preis an, ohne sich nach der Höhe der Mietwagenkosten anderweit erkundigt zu haben, so trägt er die Darlegungs- und Beweislast für seine Behauptung, ein günstigerer Tarif sei ihm nicht zugänglich gewesen.*)

2. Dem Tatrichter steht es im Rahmen des durch § 287 ZPO eingeräumten Schätzungsermessens frei, ob er zur Bestimmung der Höhe erforderlicher Mietwagenkosten auf den Schwacke-Mietpreisspiegel aus dem Jahr 2003 oder aus dem Jahr 2006 zurückgreift. Bedenken gegen eine Schätzgrundlage muss nicht durch Beweiserhebung nachgegangen werden, wenn eine andere geeignete Schätzgrundlage zur Verfügung steht.*)

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IMRRS 2008, 1785
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Wie ist Nachweis für wirksame Diät zu führen?

BGH, Urteil vom 02.10.2008 - I ZR 51/06

Der Nachweis, dass eine bilanzierte Diät wirksam in dem Sinne ist, dass sie den besonderen Ernährungserfordernissen der Personen entspricht, für die sie bestimmt ist, ist durch allgemein anerkannte wissenschaftliche Daten zu führen. Eine nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellte, in der Fachliteratur veröffentlichte randomisierte, placebokontrollierte Doppelblindstudie ist für den Wirksamkeitsnachweis grundsätzlich ausreichend.*)

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IMRRS 2008, 1743
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Erstattung restlicher Mietwagenkosten

BGH, Urteil vom 16.09.2008 - VI ZR 226/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 1742
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht

BGH, Beschluss vom 04.03.2008 - VIII ZR 228/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 1729
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Zugang eines Telefax-Schreibens bei „OK“-Vermerk

OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.09.2008 - 12 U 65/08

Zum Zugang eines Telefax-Schreibens bei „OK“-Vermerk im Sendebericht.*)

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IMRRS 2008, 1655
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Anerkennung einer Fahrerlaubnis

BGH, Urteil vom 11.09.2008 - III ZR 212/07

Ergibt sich aus einem Führerschein, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft ausgestellt worden ist, dass der Inhaber, dessen Fahrerlaubnis zuvor in der Bundesrepublik Deutschland wegen einer Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs entzogen worden ist, seinen Wohnsitz bei Erteilung der Fahrerlaubnis nicht im Ausstellermitgliedstaat hatte, sind die hiesigen Behörden bei fortbestehenden Eignungszweifeln nicht nach Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG verpflichtet, die Fahrerlaubnis im Inland anzuerkennen (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 26. Juni 2008 verbundene Rechtssachen C-329/06 und C-343/06 - NJW 2008, 2403).*)

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IMRRS 2008, 1650
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Nennung von Name in Werbeanzeige ohne Einwilligung

BGH, Urteil vom 05.06.2008 - I ZR 96/07

Wird der Name einer bekannten Persönlichkeit ohne deren Einwilligung in einer Werbeanzeige genannt, kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass dem Schutz des Persönlichkeitsrechts des Genannten stets der Vorrang gegenüber der Meinungsäußerungsfreiheit des Werbenden zukommt. Vielmehr kann die mit der Namensnennung verbundene Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts hinzunehmen sein, wenn sich die Werbeanzeige einerseits in satirisch-spöttischer Form mit einem in der Öffentlichkeit diskutierten Ereignis auseinandersetzt, an dem der Genannte beteiligt war, und wenn andererseits der Image- oder Werbewert des Genannten durch die Verwendung seines Namens nicht ausgenutzt und nicht der Eindruck erweckt wird, als identifiziere er sich mit dem beworbenen Produkt oder empfehle es.*)

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IMRRS 2008, 1634
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Allgemeines Vertragsrecht - Stromnetzentgeltermittlung

BGH, Beschluss vom 14.08.2008 - KVR 36/07

1. Bei der Stromnetzentgeltermittlung kann die Gewerbesteuer gemäß § 8 StromNEV nur kalkulatorisch in Ansatz gebracht werden. Eine Berücksichtigung der tatsächlich geleisteten Gewerbesteuerzahlungen über § 5 Abs. 1 StromNEV ist nicht zulässig.*)

2. Die Regelung des § 10 Abs. 1 Satz 2 StromNEV ist nicht abschließend. Kosten für die Beschaffung von Verlustenergie können im Falle gesicherter Erkenntnisse auch mit Planwerten i.S. des § 3 Abs. 1 Satz 5 Halbs. 2 StromNEV in Ansatz gebracht werden.*)

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IMRRS 2008, 1633
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht

BGH, Beschluss vom 14.08.2008 - KVR 27/07

Erlauben die Verwaltungsvorschriften im Tarifgenehmigungsverfahren einen unterschiedlichen Ansatz der Nutzungsdauer, bezieht sich die Vermutungswirkung des § 32 Abs. 3 Satz 3 StromNEV auf die danach kürzeste Nutzungsdauer.*)

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IMRRS 2008, 1632
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Allgemeines Vertragsrecht - Stromnetzentgeltermittlung

BGH, Beschluss vom 14.08.2008 - KVR 35/07

Bei der Stromnetzentgeltermittlung gilt das Verbot von Abschreibungen unter Null auch im Falle der Veräußerung des Netzes; der Erwerber darf deshalb - anders als im Handelsrecht - die kalkulatorische Abschreibung nur für den ursprünglich angesetzten Zeitraum fortführen.*)

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IMRRS 2008, 1631
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht

BGH, Beschluss vom 14.08.2008 - KVR 39/07

1. Mehrerlöse, die ein Netzbetreiber dadurch erzielt hat, dass er bis zur Genehmigung der Netznutzungsentgelte seine ursprünglichen Entgelte beibehalten hat, sind periodenübergreifend auszugleichen.*)

2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau sind bei der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StromNEV zu berücksichtigen.*)

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IMRRS 2008, 1630
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Allgemeines Vertragsrecht - Stromnetzkosten

BGH, Beschluss vom 14.08.2008 - KVR 42/07

1. Die Vermutungsregelung des § 32 Abs. 3 Satz 3 StromNEV greift auch dann ein, wenn im Abschreibungszeitraum eine dem Betreiber einer vorgelagerten Netzebene erteilte Genehmigung nach der Bundestarifordnung Elektrizität auf den Netzbetreiber erstreckt wurde (sog. Erstreckungsgenehmigung).*)

2. Bei der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 StromNEV (in der bis zum 5. November 2007 geltenden Fassung) ist der die zugelassene Eigenkapitalquote übersteigende Anteil des Eigenkapitals unter Berücksichtigung der Eigenkapitalquote nach § 6 Abs. 2 StromNEV zu ermitteln.

a) Der Landesregulierungsbehörde steht bei der Ermittlung der Höhe kapitalmarktüblicher Zinsen für vergleichbare Kreditaufnahmen i.S. des § 5 Abs. 2 Halbs. 2 StromNEV kein Beurteilungsspielraum zu.

b) Die Höhe des Fremdkapitalzinssatzes kann nach dem auf die letzten zehn abgeschlossenen Kalenderjahre bezogenen Durchschnitt der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Umlaufrenditen festverzinslicher Anleihen der öffentlichen Hand zuzüglich eines angemessenen Risikozuschlags bemessen werden.*)

3. Bei den Netzkosten nach §§ 4 ff. StromNEV kann ein Inflationsausgleich für bereits abgeschriebene, aber weiter genutzte Anlagen nicht angesetzt werden.*)

4. Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der kalkulatorischen Gewerbesteuer nach § 8 StromNEV ist die Eigenkapitalverzinsung nach § 7 StromNEV. Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8, 9 GewStG bleiben außer Ansatz. Zu berücksichtigen ist lediglich die In-sich-Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer nach § 8 Satz 2 StromNEV.*)

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IMRRS 2008, 1626
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Sonstiges Zivilrecht - Vergütung des Geschäftsführers für Erfindungen

BGH, vom 26.09.2006 - X ZR 181/03

Die Vergütungspflicht für Erfindungen des Geschäftsführers gemäß § 612 Abs. 2 BGB besteht nur, wenn im Dienstvertrag mit ihm oder anderweitig keine abweichende Vereinbarung getroffen worden ist. Ein Vergütungsanspruch hängt vom Inhalt der zwischen ihm und der Gesellschaft bestehenden Vereinbarungen ab. Er kann danach in deren Auslegung ausscheiden, wenn der Geschäftsführer gerade mit dem Ziel entgeltlich angestellt wird, persönlich auf Neuerungen hinzuarbeiten, die zu Schutzrechten führen können (Bestätigung von Sen.Urt. v. 11.04.2000 - X ZR 185/97, GRUR 2000, 788 - Gleichstromsteuerschaltung).*)

a) Ob ein Geschäftsführer eine gesonderte Vergütung für die Übertragung seiner Erfindungen auf das von ihm vertretene Unternehmen verlangen kann, bedarf der Feststellung im Einzelfall unter Würdigung aller tatsächlichen Umstände. Dabei streitet weder hierfür noch für das Gegenteil eine tatsächliche Vermutung.*)

b) Bei der Übertragung einer Erfindung durch einen Geschäftsführer ist eine hinsichtlich der Vergütungsregelung bestehende Vertragslücke vorrangig mittels der Regeln über die ergänzende Vertragsauslegung zu schließen. Für diese sind als prägende Umstände maßgeblich vor allem die Ausgestaltung der Stellung des Geschäftsführers, wie Aufgabenkreis und vereinbarte Geschäftsführerbezüge, sowie Umstände und Bedeutung der Erfindung.*)

c) Es ist naheliegend, dass redliche Vertragsparteien bei der Festlegung der Vergütung des Geschäftsführererfinders mangels anderer Anknüpfungspunkte von der üblichen Vergütung eines freien Erfinders ausgehen und daran die Überlegung anknüpfen, ob und in welchem Umfang die Umstände des Einzelfalls davon einen Abschlag angemessen erscheinen lassen.*)

d) Auch bei der Bestimmung der Vergütung des Geschäftsführererfinders im Wege ergänzender Vertragsauslegung sind die Gesichtspunkte zu beachten, die den billigen Ausgleich zwischen den Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmererfinders im Gesetz über Arbeitnehmererfindungen herbeiführen. Hierbei ist insbesondere von Bedeutung, ob und in welchem Umfang die Tätigkeit des Geschäftsführers, die zu der Erfindung geführt hat, an ein im Betrieb erkanntes Bedürfnis, dort vorhandene Vorarbeiten oder laufende Projekte anknüpft und ob und inwieweit für die erfinderische Tätigkeit betriebliche Mittel und Einrichtungen benutzt wurden.*)

e) Ein Abschlag gegenüber der Vergütung eines freien Erfinders wird regelmäßig geboten sein, wenn dem Geschäftsführer technische Aufgaben, etwa die Leitung der Forschungs- und Entwicklungsabteilung, übertragen worden sind, während ein Abschlag nicht notwendig zu erfolgen hat, wenn der Geschäftsführer eine rein kaufmännische Funktion hat und ausübt (Fortführung von Sen.Urt. v. 24.10.1989 - X ZR 58/88, GRUR 1990, 193 - Auto-Kindersitz).*)

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IMRRS 2008, 1545
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - "Harmlosigkeitsgrenze" bei einer Frontalkollision

BGH, Urteil vom 08.07.2008 - VI ZR 274/07

Zur "Harmlosigkeitsgrenze" bei einer Frontalkollision (Fortführung des Senatsurteils vom 28. Januar 2003 VI ZR 139/02 VersR 2003, 474 ff.).*)

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IMRRS 2008, 2639
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
Urheberrecht - Wer ist Kunsthändler?

BGH, Urteil vom 17.07.2008 - I ZR 109/05

1. Kunsthändler i.S. des § 26 UrhG ist jeder, der aus eigenem wirtschaftlichem Interesse an der Veräußerung von Kunstwerken beteiligt ist. Hierzu zählt auch, wer Sammler und Kunstinteressenten beim Kauf und Verkauf von Kunstwerken berät und hierfür eine von der Höhe des Kaufpreises abhängige Provision beansprucht.*)

2. Der Auskunftsanspruch des Künstlers gegen den Kunsthändler oder Versteigerer gemäß § 26 Abs. 4 Satz 1 UrhG (F: 10.11.1972) setzt ebenso wie der Folgerechtsanspruch des Künstlers gegen den Veräußerer gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 UrhG (F: 10.11.1972) voraus, dass die Weiterveräußerung zumindest teilweise im Inland erfolgt ist.*)

3. Unter Weiterveräußerung i.S. des § 26 UrhG ist nicht allein das dingliche Verfügungsgeschäft, sondern das gesamte, das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft ebenso wie das dingliche Verfügungsgeschäft umfassende Veräußerungsgeschäft zu verstehen (im Anschluss an BGHZ 126, 252, 259 - Folgerecht bei Auslandsbezug).*)

4. Bei Unterzeichnung des Kaufvertrags durch einen Vertragspartner im Inland ist der erforderliche Inlandsbezug gegeben.*)

Die Bestimmung des § 167 ZPO ist grundsätzlich auch in den Fällen anwendbar, in denen durch die Zustellung eine Frist gewahrt werden soll, die auch durch außergerichtliche Geltendmachung gewahrt werden kann (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 11.10.1974 - V ZR 25/73, NJW 1975, 39; Aufgabe von BGH, Urt. v. 10.2.1971 - VIII ZR 208/69, WM 1971, 383, 384 und Urt. v. 21.10.1981 - VIII ZR 212/80, NJW 1982, 172).*)

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IMRRS 2008, 1488
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Schadensrecht - Schätzung eines Aufschlags zum Normaltarif bei Unfallersatztarif

BGH, Urteil vom 24.06.2008 - VI ZR 234/07

1. Zur Schätzung eines Aufschlags zum Normaltarif bei einem so genannten Unfallersatztarif (hier: Aufschlag von 15 %).*)

2. Der Schädiger muss darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass dem Geschädigten ein günstigerer Tarif nach den konkreten Umständen "ohne weiteres" zugänglich gewesen ist.*)

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IMRRS 2008, 1485
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Reiserecht - Minderung nur für Dauer des Ereignisses?

BGH, Urteil vom 15.07.2008 - X ZR 93/07

Bei besonderer Schwere kann ein Ereignis, das zu einem Mangel führt, eine Minderung rechtfertigen, die nicht auf den anteiligen Reisepreis für die Dauer des Ereignisses beschränkt ist.*)

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IMRRS 2008, 1483
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
Angaben zur gesundheitliche Aufklärung

BGH, Urteil vom 13.03.2008 - I ZR 95/05

1. Für die gesundheitliche Aufklärung i.S. des § 10 Abs. 1 Satz 4 AMG wichtig sein können Angaben nur dann, wenn sie vollständig sind und die Anwendungsgebiete des Mittels daher auch so wiedergeben, wie sie im Zulassungsbescheid ausgewiesen sind.*)

2. Die Bestimmung des § 3a HWG hat auch schon vor der Anfügung ihres Satzes 2 die Fälle erfasst, in denen sich die Werbung für ein zugelassenes Arzneimittel auf von der Zulassung nicht umfasste Anwendungsgebiete bezieht.*)

3. Aus dem Umstand, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die dem Zulassungsantrag gemäß § 22 Abs. 7 Satz 1 AMG beigefügten Unterlagen weder beanstandet noch zum Anlass für eine Auflage i.S. des § 28 AMG genommen hat, kann der pharmazeutische Unternehmer grundsätzlich nicht schließen, dass die Behörde diese Unterlagen für in heilmittelwerberechtlicher Hinsicht unbedenklich erachtet hat.*)

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IMRRS 2008, 1481
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht
Sonstiges Zivilrecht - Garantievertrag über 40 Jahre zulässig?

BGH, Urteil vom 26.06.2008 - I ZR 221/05

Der Abschluss eines Garantievertrages für die Haltbarkeit einer Sache mit einer Laufzeit von 40 Jahren ist mit den Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs vereinbar. Die Werbung mit einer solchen Garantie ist nicht wettbewerbswidrig, wenn sie sich auf eine Sache bezieht, die bei normaler Benutzung eine entsprechend lange Lebensdauer hat (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 9.6.1994 I ZR 91/92, GRUR 1994, 830, 831 = WRP 1994, 732 Zielfernrohr).*)

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IMRRS 2008, 1436
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Genehmigung eines Arzneimittels

BGH, Beschluss vom 08.07.2008 - X ZB 1/08

Betrifft die Genehmigung für das Inverkehrbringen für ein Arzneimittel nur einen Einzelwirkstoff, und sei es auch zur Anwendung in Kombination mit den übrigen Wirkstoffen einer Wirkstoffkombination, so kann ein ergänzendes Schutzzertifikat für die Wirkstoffkombination auch dann nicht erteilt werden, wenn das Grundpatent die Wirkstoffkombination schützt.*)

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