Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3450 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2009
IMRRS 2009, 1483BGH, Urteil vom 28.05.2009 - Xa ZR 113/08
1. Der Flugbeförderungsvertrag ist regelmäßig nicht auf ein absolutes Fixgeschäft gerichtet.*)
2. Die Verspätung eines Flugs begründet regelmäßig keinen Sachmangel der Beförderungsleistung.*)
VolltextIMRRS 2009, 1475
BGH, Urteil vom 09.07.2009 - I ZR 13/07
Allein der Wunsch des Patienten, sämtliche Leistungen aus einer Hand zu erhalten, reicht nicht aus, um eine Verweisung an einen bestimmten Optiker sowie eine Abgabe und Anpassung der Brille durch den Augenarzt zu rechtfertigen.*)
VolltextIMRRS 2009, 1439
BGH, Beschluss vom 16.07.2009 - IX ZR 53/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 1437
BGH, Urteil vom 30.06.2009 - VI ZR 310/08
Der Geschädigte, der sich darauf beruft, hat darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen, dass sich nach den Umständen des Falles die typische Überforderungssituation des Kindes durch die spezifischen Gefahren des motorisierten Verkehrs bei einem Unfall nicht realisiert hat.*)
VolltextIMRRS 2009, 1424
BGH, Urteil vom 30.06.2009 - VI ZR 266/08
1. Die Haftungsprivilegierung des Nutztierhalters verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.*)
2. Zu den Anforderungen an den dem Tierhalter obliegenden Entlastungsbeweis gemäß § 833 Satz 2 BGB.*)
VolltextIMRRS 2009, 1421
BGH, Urteil vom 23.06.2009 - XI ZR 156/08
1. Sind Verbraucherdarlehensvertrag und finanziertes Geschäft verbundene Verträge im Sinne des § 358 Abs. 3 BGB, darf die dem Verbraucher erteilte Widerrufsbelehrung einem unbefangenen rechtsunkundigen Leser nicht den unzutreffenden Eindruck vermitteln, mit einem Widerruf könne er sich ausschließlich von den Bindungen des finanzierten Geschäfts lösen, nicht aber von den Bindungen des Darlehensvertrags.*)
2. Eine "Pflichtenteilung" der Unternehmer, nach welcher der Darlehensgeber über den Ausschluss des § 495 BGB wegen eines vorrangigen Widerrufsrechts in Bezug auf das Verbundgeschäft zu belehren habe und allein der Vertragspartner des finanzierten Geschäfts über die Erstreckungswirkung des § 358 Abs. 1 BGB, ist mit dem Schutzzweck der gemäß § 355 Abs. 2, § 358 Abs. 5 BGB zu erteilenden qualifizierten Widerrufsbelehrung nicht zu vereinbaren.*)
VolltextIMRRS 2009, 1416
BGH, Urteil vom 30.06.2009 - XI ZR 364/08
Klauseln in Allgemeinen Emissionsbedingungen, nach denen der Emittent von Optionsscheinen die Bedingungen ändern kann, soweit ihm dies angemessen und erforderlich erscheint, um dem wirtschaftlichen Zweck der Bedingungen gerecht zu werden, falls die Änderung dazu dienen soll, einen offensichtlichen Irrtum zu berichtigen, sind gemäß § 308 Nr. 4 BGB unwirksam.*)
VolltextIMRRS 2009, 1373
BGH, Beschluss vom 03.04.2009 - V ZB 46/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 1366
BGH, Urteil vom 02.07.2009 - III ZR 303/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 1322
BGH, Beschluss vom 07.04.2009 - EnVR 6/08
1. Gesicherte Erkenntnisse im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 4 Halbs. 2 GasNEV liegen vor, wenn sich aus objektiven Anhaltpunkten schlüssig ableiten lässt, dass Kosten in Höhe der angesetzten Planwerte mit hoher Wahrscheinlichkeit entstehen werden.*)
2. Die kalkulatorischen Abschreibungen sind nach § 6 Abs. 5 GasNEV monatsscharf vorzunehmen.*)
VolltextIMRRS 2009, 1316
BGH, Urteil vom 30.04.2009 - Xa ZR 78/08
Dem Fluggast steht ein Ausgleichsanspruch wegen "Nichtbeförderung" auf einem Flug zu, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:*)
1. Der Fluggast verfügt entweder über eine bestätigte Buchung für den betreffenden Flug oder ist von einem anderen Flug, für den er eine solche Buchung besaß, auf den betreffenden Flug "verlegt" worden.*)
2. Der Fluggast hat sich - außer im Fall der "Verlegung" und jedenfalls wenn ihm nicht schon vorher die Mitnahme verweigert worden ist - zur angegebenen Zeit oder mangels einer solchen Angabe 45 Minuten vor dem planmäßigen Abflug zur Abfertigung eingefunden.*)
3. Dem am Flugsteig erschienenen Fluggast wird der Einstieg gegen seinen Willen verweigert.*)
VolltextIMRRS 2009, 1313
BGH, Urteil vom 05.06.2009 - V ZR 144/08
Wer sein Fahrzeug unbefugt auf einem Privatgrundstück abstellt, begeht verbotene Eigenmacht, derer sich der unmittelbare Grundstücksbesitzer erwehren darf, indem er das Fahrzeug abschleppen lässt; die Abschleppkosten kann er als Schadensersatz von dem Fahrzeugführer verlangen.*)
VolltextIMRRS 2009, 1284
BGH, Urteil vom 09.06.2009 - Xa ZR 99/06
Der Sozialversicherungsträger, der es schuldhaft versäumt hat, auf ihn übergegangene reisevertragliche Schadensersatzansprüche innerhalb eines Monats nach der vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen, ist auch dann mit seinen Ansprüchen ausgeschlossen, wenn der Reisende bei ihm verbliebene Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht hat (Fortführung von BGHZ 159, 350).*)
VolltextIMRRS 2009, 1281
BGH, Beschluss vom 02.04.2009 - I ZB 8/06
Kommt wegen des Unternehmensgegenstands des Anmelders nur eine Benutzung der Marke durch Lizenzierung oder Veräußerung an Dritte in Betracht, kann bereits die Anmeldung als bösgläubig zu beurteilen sein, wenn nach den tatsächlichen Umständen des Falles der Schluss gerechtfertigt ist, der Anmelder werde in rechtsmissbräuchlicher Weise versuchen, Dritte zum Erwerb der Markenrechte zu veranlassen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn Marken nicht im Hinblick auf eine Vielzahl in Betracht kommender, im Einzelnen noch unbestimmter und allenfalls nach abstrakten Merkmalen umschriebener potentieller Interessenten auf Vorrat angemeldet werden, sondern im Zeitpunkt der Anmeldung die Veräußerung an einzelne, bereits bestimmte Dritte naheliegt, deren Interesse an einem Erwerb der Markenrechte jedoch im Wesentlichen nur durch den Umstand begründet wird, dass sie infolge der Eintragung der Marke auf den Anmelder an der Verwendung der bislang ungeschützten Kennzeichnung gehindert werden können.*)
VolltextIMRRS 2009, 1276
BGH, Urteil vom 09.06.2009 - VI ZR 110/08
Der Geschädigte, dessen neuer PKW erheblich beschädigt worden ist, kann den ihm entstandenen Schaden nur dann auf Neuwagenbasis abrechnen, wenn er ein fabrikneues Ersatzfahrzeug gekauft hat.*)
VolltextIMRRS 2009, 1266
BGH, Urteil vom 16.06.2009 - VI ZR 157/08
Die mangelnde Mitwirkung des Patienten an einer medizinisch gebotenen Behandlung schließt einen Behandlungsfehler nicht aus, wenn der Patient über das Risiko der Nichtbehandlung nicht ausreichend aufgeklärt worden ist.*)
VolltextIMRRS 2009, 1264
BGH, Urteil vom 16.06.2009 - VI ZR 107/08
Zur Haftung eines Fahrzeugherstellers für die Fehlauslösung von Airbags.*)
VolltextIMRRS 2009, 1262
BGH, Beschluss vom 25.06.2009 - IX ZR 8/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 1260
BGH, Beschluss vom 16.06.2009 - XI ZB 31/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 1257
BGH, Urteil vom 23.06.2009 - VI ZR 232/08
Zur Reichweite einer Unterlassungsverpflichtungserklärung, die ein Presseorgan im Hinblick auf die rechtswidrige Verbreitung eines Prominentenfotos bei der Berichterstattung gegenüber dem Betroffenen abgegeben hat.*)
VolltextIMRRS 2009, 1256
BGH, Urteil vom 20.05.2009 - VIII ZR 191/07
a) Bei Gebrauchtfahrzeugen gehört es nicht ohne Weiteres zur üblichen Beschaffenheit im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB, dass sich alle Fahrzeugteile noch im Originalzustand befinden. Die übliche Beschaffenheit ist deshalb grundsätzlich nicht in Frage gestellt, wenn einzelne (wesentliche) Fahrzeugteile in technisch einwandfreier Weise erneuert wurden. Das gilt auch, wenn das Fahrzeug mit einer neuen Lackierung versehen worden ist, um es technisch und optisch wieder in einen tadellosen Zustand zu versetzen.*)
b) Welche Beschaffenheit des Kaufgegenstandes ein Käufer anhand der Art der Sache im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB erwarten kann, bestimmt sich nach dem Empfängerhorizont eines Durchschnittskäufers und damit nach der objektiv berechtigten Käufererwartung. Diese orientiert sich im Regelfall an der üblichen Beschaffenheit gleichartiger Sachen. Dagegen ist nicht entscheidend, welche Beschaffenheit der Käufer tatsächlich erwartet und wie er auf eine hiervon abweichende Beschaffenheit reagiert.*)
VolltextIMRRS 2009, 1247
LG Hamburg, Urteil vom 05.03.2009 - 307 S 144/08
Eine Klausel im Wohnraummietvertrag, die den Mieter zur Zahlung einer einmaligen Bearbeitungsgebühr verpflichtet, stellt eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 BGB dar und ist daher unwirksam.
VolltextIMRRS 2009, 1241
OLG Hamm, Urteil vom 16.09.2008 - 26 U 31/06
Macht ein Garten- und Landschaftsbauer den Hausinhaber nicht auf eine ausreichende Abdichtung des erdberührten Mauerwerks aufmerksam, so macht er sich bezüglich eines entstehenden Feuchtigkeitsschadens im Haus schadensersatz- sowie bezüglich der Beseitigungskosten vorschusspflichtig.
VolltextIMRRS 2009, 1239
OLG Brandenburg, Urteil vom 24.01.2008 - 12 U 26/07
Das Abstellen von Gasthermen auf der Baustelle stellt keine Besitzaufgabe des Unternehmers dar.
VolltextIMRRS 2009, 1236
BGH, Urteil vom 30.04.2009 - Xa ZR 79/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 1233
BGH, Urteil vom 28.05.2009 - Xa ZR 9/08
Wer eine Zuwendung für den Fall zusagt, dass ein bestimmtes Ereignis eintritt, auf das der Zuwendungsempfänger hinarbeiten soll (hier: Gewinn einer Meisterschaft durch die von dem Zuwendungsempfänger trainierte Mannschaft), verspricht keine belohnende Schenkung, sondern eine Gegenleistung für das Bemühen des Zuwendungsempfängers um die Herbeiführung des Ereignisses.*)
VolltextIMRRS 2009, 1232
BGH, Urteil vom 26.05.2009 - VI ZR 191/08
Zur Zulässigkeit der Darstellung einer spektakulären Straftat ("Kannibale von Rotenburg") in einem Spielfilm.*)
VolltextIMRRS 2009, 1224
BGH, Urteil vom 09.06.2009 - Xa ZR 74/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 1201
BGH, Beschluss vom 04.08.2008 - EnZR 14/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 1184
BGH, Beschluss vom 06.05.2009 - EnVR 55/08
Der gemeinsame üfbergeordnete Geschätszweck i.S. des § 110 Abs. 1 Nr. 2 EnWG setzt eine funktionale Verbindung der an das Netz angeschlossenen Letztverbraucher voraus.*)
VolltextIMRRS 2009, 1151
BGH, Urteil vom 14.05.2009 - I ZR 179/07
1. Das Verbot des Rückkaufhandels in § 34 Abs. 4 GewO ist i.S. des § 4 Nr. 11 UWG dazu bestimmt, das Marktverhalten im Interesse der Marktteilnehmer zu regeln. Es richtet sich nicht nur an Pfandleiher, sondern an jedermann.*)
2. Für die Beurteilung der Frage, ob ein Geschäftsmodell vom Verbot des § 34 Abs. 4 GewO erfasst wird, ist die wirtschaftliche Bedeutung des Geschäfts maßgeblich und daher zu prüfen, ob der Sache nach gewerbsmäßig durch Pfandrechte an beweglichen Sachen gesicherte Darlehen gegeben werden. Das Verbot des § 34 Abs. 4 GewO erfasst alle vertraglichen Gestaltungen, bei denen der Verkäufer dem gewerblich handelnden Käufer das Eigentum an einer beweglichen Sache überträgt und sich dieses durch Rückzahlung des Kaufpreises und Erbringung einer weiteren vertraglich vereinbarten Leistung als Entgelt für die Überlassung des Kapitals und/oder den Verwaltungsaufwand des Käufers wieder verschaffen kann, die über einen Nutzungsersatz (vgl. § 346 Abs. 1, § 347 Abs. 1 Satz 1 BGB) hinausgeht.*)
3. Das Verbot des § 34 Abs. 4 GewO stellt im Blick auf Art. 12 GG eine nicht unverhältnismäßige Regelung der Berufsausübung dar.*)
VolltextIMRRS 2009, 1142
BGH, Urteil vom 12.05.2009 - XI ZR 586/07
1. Verletzt ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen seine Pflicht, den Kunden über Rückvergütungen aufzuklären, trägt es die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass es nicht vorsätzlich gehandelt hat, auch dann, wenn seine Haftung für fahrlässiges Handeln nach § 37a WpHG verjährt ist (Fortführung von BGHZ 170, 226).*)
2. Die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens gilt auch im Falle unterlassener Aufklärung über Rückvergütungen.*)
VolltextIMRRS 2009, 1135
BGH, Urteil vom 02.04.2009 - IX ZR 171/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 1116
BGH, Urteil vom 26.05.2009 - XI ZR 242/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 1090
BGH, Urteil vom 22.04.2009 - I ZR 215/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 1036
BGH, Urteil vom 20.02.2009 - V ZR 46/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 1035
LG Duisburg, Urteil vom 16.01.2007 - 6 O 234/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 1032
BGH, Beschluss vom 15.05.2008 - V ZR 179/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 1031
BGH, Urteil vom 25.03.2009 - XII ZR 117/07
Bietet der Mietwagenunternehmer dem Unfallgeschädigten einen besonderen für Unfallersatzfahrzeuge entwickelten Tarif an, der über dem Normaltarif auf dem örtlich relevanten Markt liegt, und besteht daher die Gefahr, dass die Haftpflichtversicherung des Schädigers nicht den vollen Tarif erstattet, so muss er den Mieter darüber aufklären (Fortführung der Senatsurteile vom 28. Juni 2006 - XII ZR 50/04 - NJW 2006, 2618, BGHZ 168, 168 und vom 24. Oktober 2007 - XII ZR 155/05 - NJW-RR 2008, 470).*)
VolltextIMRRS 2009, 1028
BGH, Urteil vom 27.05.2009 - XII ZR 111/08
1. Auch der Unterhaltspflichtige darf grundsätzlich neben der gesetzlichen Altersvorsorge eine zusätzliche Altersvorsorge betreiben, die beim Ehegattenunterhalt mit einem Betrag bis zu 4 % seines Bruttoeinkommens zu berücksichtigen ist. Dabei kommt es nach der Rechtsprechung des Senats zu den wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen nicht darauf an, ob bereits während der Ehezeit Beiträge für eine solche Altersvorsorge gezahlt wurden.*)
2. Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung über eine Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung des nachehelichen Unterhalts ist vorrangig zu berücksichtigen, inwieweit durch die Ehe Nachteile im Hinblick auf die Möglichkeit eingetreten sind, für den eigenen Unterhalt zu sorgen. § 1578 b BGB beschränkt sich allerdings nicht auf die Kompensation ehebedingter Nachteile, sondern berücksichtigt auch eine darüber hinausgehende nacheheliche Solidarität (im Anschluss an das Senatsurteil BGHZ 179, 43 = FamRZ 2009, 406).*)
VolltextIMRRS 2009, 1026
BGH, Urteil vom 04.03.2009 - VIII ZR 160/08
1. Für die Beurteilung, ob ein Kraftfahrzeug mit Dieselpartikelfilter deswegen im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB mangelhaft ist, weil der Partikelfilter von Zeit zu Zeit der Reinigung (Regenerierung) bedarf und dazu eine Abgastemperatur benötigt wird, die im reinen Kurzstreckenbetrieb regelmäßig nicht erreicht wird, kann nicht auf die Eignung zur gewöhnlichen Verwendung, die übliche Beschaffenheit oder die aus der Sicht des Käufers zu erwartende Beschaffenheit von Kraftfahrzeugen ohne Dieselpartikelfilter abgestellt werden.*)
2. Der Umstand, dass ein Kraftfahrzeug mit Dieselpartikelfilter für eine Verwendung im reinen Kurzstreckenbetrieb nur eingeschränkt geeignet ist, weil die zur Reinigung des Partikelfilters erforderliche Abgastemperatur im reinen Kurzstreckenbetrieb regelmäßig nicht erreicht wird, so dass zur Filterreinigung von Zeit zu Zeit Überlandfahrten unternommen werden müssen, stellt keinen Sachmangel im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB dar, wenn dies nach dem Stand der Technik nicht zu vermeiden ist und aus demselben Grund auch die Kurzstreckeneignung der Fahrzeuge anderer Hersteller, die mit einem Dieselpartikelfilter ausgerüstet sind, in gleicher Weise beeinträchtigt ist.*)
3. Eine Sache, die dem Stand der Technik vergleichbarer Sachen entspricht, ist nicht deswegen im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB mangelhaft, weil der Stand der Technik hinter der Käufererwartung zurückbleibt.*)
VolltextIMRRS 2009, 0929
BGH, Urteil vom 24.03.2009 - VI ZR 199/08
Normal entwickelten Kindern im Alter von 7 1/2 Jahren ist im Allgemeinen das Spielen im Freien auch ohne Aufsicht gestattet, wenn die Eltern sich über das Tun und Treiben in großen Zügen einen Überblick verschaffen.*)
VolltextIMRRS 2009, 0926
BGH, Urteil vom 24.03.2009 - VI ZR 51/08
Ein Aufsichtspflichtiger muss dafür sorgen, dass ein Kind im Alter von 5 1/2 Jahren auf einem Spielplatz in regelmäßigen Abständen von höchstens 30 Minuten kontrolliert wird.*)
VolltextIMRRS 2009, 0881
OLG Stuttgart, Urteil vom 14.01.2009 - 1 U 125/08
1. Die in einem Vergleich verwendete Zahlungsklausel "für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem Konto maßgeblich" muss den Schuldner bei einer Scheckzahlung veranlassen, den banküblichen Vorbehalt von 6 Arbeitstagen für die fristgemäße Zahlung zu berücksichtigen.
2. Die Annahme eines Schecks im Rahmen dieser Zahlungsklausel ist einer ergänzenden Vertragsauslegung nicht zugänglich und kann weder als Leistungserfolg noch als Stundung betrachtet werden.
VolltextIMRRS 2009, 0811
BGH, Urteil vom 10.03.2009 - VI ZR 39/08
Zur Frage der Haftung des zum Notfalldienst verpflichteten niedergelassenen Arztes, an dessen Stelle ein anderer Arzt tätig wird.*)
VolltextIMRRS 2009, 0807
BGH, Urteil vom 17.02.2009 - VI ZR 86/08
Zur Haftung bei einem Unfall während eines Motocross-Trainings.*)
VolltextIMRRS 2009, 0755
BGH, Urteil vom 03.03.2009 - VI ZR 100/08
Kommt es beim Kraftfahrzeughaftpflichtschaden für den Umfang des Schadensersatzes darauf an, ob die vom Sachverständigen kalkulierten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, ist in der Regel auf die Bruttoreparaturkosten abzustellen.*)
VolltextIMRRS 2009, 0719
BGH, Urteil vom 03.02.2009 - VI ZR 36/07
Zum Schutz der Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen.*)
VolltextIMRRS 2009, 0718
BGH, Urteil vom 10.03.2009 - VI ZR 211/08
Steht dem Geschädigten nach einem Unfall über den vom Sachverständigen veranschlagten Zeitraum für die Ersatzbeschaffung eines Fahrzeugs hinaus bis zur Lieferung des bereits vor dem Unfall bestellten Fahrzeugs bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise keine weitere Nutzungsausfallentschädigung zu, kommt auch ein auf die fiktiven Kosten für die Anschaffung eines Interimsfahrzeugs begrenzter Anspruch auf Nutzungsersatz nicht in Betracht.*)
VolltextIMRRS 2009, 0672
BGH, Urteil vom 11.02.2009 - VIII ZR 176/06
Kann der Käufer eines Verbrauchsgutes (hier: Audi A 4) Nacherfüllung in Form der Neulieferung verlangen, hat er dem Verkäufer für die Nutzung keine Entschädigung zu leisten.
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