Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3450 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IMRRS 2010, 1043BGH, Urteil vom 17.12.2009 - III ZR 61/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1040
BGH, Beschluss vom 03.12.2009 - IX ZB 142/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 1035
BGH, Urteil vom 25.11.2009 - VIII ZR 318/08
1. Dem Verbraucher steht, sofern nicht Treu und Glauben (§ 242 BGB) etwas anderes gebieten, ein Widerrufsrecht nach § 312d BGB auch dann zu, wenn der Fernabsatzvertrag nichtig ist.*)
2. Das Widerrufsrecht besteht auch bei einem wegen beiderseitiger Sittenwidrigkeit nichtigen Fernabsatzvertrag, der den Kauf eines Radarwarngeräts zum Gegenstand hat (Fortführung des Senatsurteils vom 23. Februar 2005 - VIII ZR 129/04, NJW 2005, 1490).*)
VolltextIMRRS 2010, 1029
BGH, Urteil vom 03.12.2009 - III ZR 139/09
Die Beantwortung der Frage, ob der feldmäßige Anbau eines herkömmlichen Gartengewächses (hier: Spargel) in der betreffenden Region als Teil der landwirtschaftlichen Erzeugung einiges Gewicht hat, unterliegt der tatrichterlichen Würdigung. Dabei kann vor allem dem Anteil des feldmäßigen Anbaus des betreffenden Gewächses an der Gesamtackerfläche bzw. der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche in dieser Region besondere Bedeutung zukommen.*)
VolltextIMRRS 2010, 1025
BGH, Urteil vom 09.12.2009 - VIII ZR 91/08
1. Eine Formularklausel in einem Kfz-Vertragshändlervertrag, nach der sich der Hersteller verpflichtet, von dem Händler bei Beendigung dieses Vertrages auf Verlangen fabrikneue Ersatzteile, die näher bezeichnete Voraussetzungen erfüllen, zurückzukaufen, ist dahin auszulegen, dass der Rückkaufanspruch entfällt, wenn die Zusammenarbeit auf der Grundlage eines mit dem beendeten Vertrag im Wesentlichen übereinstimmenden Vertrags fortgesetzt wird.*)
2. Das ist nicht der Fall, wenn der Händler sich auf der Grundlage des bisherigen Vertrags auf den Ersatzteilgroßhandel spezialisiert hatte und dieser Großhandelstätigkeit des Händlers durch eine Umstrukturierung des Vertriebssystems des Herstellers zu einem wesentlichen Teil der Boden entzogen worden ist (im Anschluss an Senatsurteile vom 18 Juli 2007 - VIII ZR 227/06, WM 2007, 2078, und vom 18. Juni 2008 - VIII ZR 154/06, WM 2008, 2076).*)
VolltextIMRRS 2010, 1006
BGH, Urteil vom 11.03.2010 - III ZR 178/09
Der Umtauschanspruch, der den Inhabern von bis Mitte Oktober 1998 von der Deutschen Telekom AG (vormals Deutsche Bundespost) ausgegebenen, nicht mit einem Gültigkeitsvermerk versehenen Telefonkarten nach deren Sperrung im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung eingeräumt wurde, verjährt nicht vor dem 1. Januar 2012 (Fortführung des Senatsurteils vom 24. Januar 2008 - III ZR 79/07 - WM 2008, 1886).*)
VolltextIMRRS 2010, 0999
BGH, Urteil vom 18.03.2010 - III ZR 254/09
1. Zur Frage der Wirksamkeit einer (formularmäßigen) Vereinbarung, wonach der Auftraggeber (Arbeitsuchende) dem privaten Arbeitsvermittler den gesamten Betrag der geschuldeten Vergütung in Höhe von einem Bruttomonatsgehalt, höchstens 2.000 EUR, unabhängig von der tatsächlichen Dauer des vermittelten Beschäftigungsverhältnisses zu entrichten hat.*)
2. Zur Anwendung von § 655 BGB auf einen Vertrag über die Vermittlung eines Arbeitsverhältnisses im Sinne von § 296 SGB III.*)
VolltextIMRRS 2010, 0998
BGH, Urteil vom 17.03.2010 - XII ZR 204/08
1. Auch im Falle der Betreuung eines volljährigen behinderten Kindes kommt ein Anspruch auf nachehelichen Betreuungsunterhalt nach § 1570 Abs. 1 Satz 2 BGB nur dann in Betracht, wenn dies der Billigkeit entspricht. Das ist nur dann der Fall, wenn die persönliche Betreuung nach Maßgabe der im Gesetz genannten kindbezogenen (§ 1570 Abs. 1 Satz 3 BGB) oder elternbezogenen (§ 1570 Abs. 2 BGB) Gründen erforderlich ist (im Anschluss an die Senatsurteile vom 6. Mai 2009 - XII ZR 114/08 - FamRZ 2009, 1124; vom 18. März 2009 - XII ZR 74/08 -FamRZ 2009, 770, 772 und vom 16. Juli 2008 - XII ZR 109/05 - FamRZ 2008, 1739, 1748).*)
2. Sind die Eltern allerdings übereinstimmend der Auffassung, dass eine persönliche Betreuung des gemeinsamen Kindes erforderlich ist, ist für die Bemessung des Betreuungsunterhalts nach § 1570 BGB von der Notwendigkeit einer persönlichen Betreuung auszugehen. Der Umfang der danach notwendigen persönlichen Betreuung ist dann bei der Bemessung einer Erwerbspflicht des betreuenden Elternteils zu berücksichtigen.*)
VolltextIMRRS 2010, 0990
BGH, Urteil vom 11.03.2010 - III ZR 240/09
Die Höhe der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Leiharbeitgebers festgesetzten Vergütung, die der einen Leiharbeitnehmer übernehmende Entleiher dem Leiharbeitgeber zu zahlen hat, ist grundsätzlich nicht mehr angemessen im Sinne des § 9 Nr. 3 2. Halbsatz AÜG, wenn sie nicht nach der Dauer des vorangegangenen Verleihs gestaffelt ist. Eine solche Vereinbarung verstößt gegen § 9 Nr. 3 1. Halbsatz AÜG und ist unwirksam.*)
VolltextIMRRS 2010, 0988
BGH, Urteil vom 25.02.2010 - Xa ZR 34/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0984
BGH, Urteil vom 04.03.2010 - XI ZR 60/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0983
BGH, Urteil vom 09.03.2010 - VI ZR 52/09
Eine im Risikobereich des Unterlassungsschuldners liegende Änderung der Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse durch ein Instanzgericht in einem Parallelverfahren berechtigt grundsätzlich nicht zur Kündigung eines presserechtlichen Unterlassungsvertrages.*)
VolltextIMRRS 2010, 0969
BGH, Urteil vom 29.10.2009 - I ZR 65/07
1. Die Werbung für eine geplante Zeitung mit der Titelseite eines Testexemplars, auf der eine prominente Person abgebildet ist, verletzt nicht allein deshalb deren Recht am eigenen Bild, weil keine Ausgabe der Zeitung erscheint, die eine der Ankündigung entsprechende Berichterstattung enthält.*)
2. Eine solche Werbung verletzt das Recht am eigenen Bild allerdings von dem Zeitpunkt an, zu dem es dem Werbenden möglich und zumutbar ist, die Abbildung der Titelseite des Testexemplars durch die Abbildung der Titelseite einer tatsächlich erschienenen Ausgabe der Zeitung zu ersetzen.*)
VolltextIMRRS 2010, 0967
BGH, Urteil vom 01.03.2010 - II ZR 213/08
1. Bei einem sog. Protokollurteil müssen alle mitwirkenden Richter entweder das Protokoll, das dann neben den Angaben gemäß § 540 Abs. 1 Satz 1 ZPO auch die Urteilsbestandteile des § 313 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 ZPO enthalten muss, oder ein die Bestandteile des § 313 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 ZPO enthaltendes Urteil unterschreiben, das als Anlage mit dem Protokoll verbunden wird.*)
2. Die falsche Darstellung der Entwicklung eines Vorgängerfonds kann zur Prospekthaftung führen.*)
VolltextIMRRS 2010, 0965
BGH, Urteil vom 10.03.2010 - IV ZR 264/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0959
BGH, Urteil vom 25.11.2009 - XII ZR 92/06
1. Hat der gemeinschaftsbezogenen Zuwendung in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft die Vorstellung oder Erwartung zugrunde gelegen, die Lebensgemeinschaft, deren Ausgestaltung sie allein gedient hat, werde Bestand haben, entfällt die Geschäftsgrundlage nicht dadurch, dass die Lebensgemeinschaft durch den Tod des Zuwendenden ein natürliches Ende gefunden hat.*)
2. Hat der Zuwendende das Vermögen des anderen in der Erwartung vermehrt, an dem erworbenen Gegenstand im Rahmen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft langfristig partizipieren zu können, schließt der Tod des Zuwendenden eine Zweckverfehlung i.S. des § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB regelmäßig aus.*)
VolltextIMRRS 2010, 0958
BGH, Urteil vom 15.12.2009 - VI ZR 228/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0956
BGH, Urteil vom 26.11.2009 - Xa ZR 132/08
Im Falle des Code-Sharing ist nur dasjenige Luftfahrtunternehmen, das den Flug tatsächlich durchführt, ausführendes Luftfahrtunternehmen im Sinne des Art. 2 Buchst. b FluggastrechteVO und damit im Falle der Annullierung des Fluges zu Unterstützungsleistungen und Ausgleichsleistungen verpflichtet.*)
VolltextIMRRS 2010, 0954
BGH, Urteil vom 17.12.2009 - III ZR 62/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0914
BGH, Urteil vom 18.03.2010 - III ZR 74/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0912
BGH, Urteil vom 02.03.2010 - VI ZR 144/09
Zur Frage, ob bei der fiktiven Schadensabrechnung eines als "Unikat" anzusehenden Kraftfahrzeugs ein über den Wiederbeschaffungswert hinaus gehender Schadensbetrag abgerechnet werden kann.*)
VolltextIMRRS 2010, 0906
BGH, Urteil vom 10.03.2010 - VIII ZR 310/08
Die Obliegenheit des Käufers, dem Verkäufer Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben, beschränkt sich nicht auf eine mündliche oder schriftliche Aufforderung zur Nacherfüllung, sondern umfasst auch die Bereitschaft des Käufers, dem Verkäufer die Kaufsache zur Überprüfung der erhobenen Mängelrügen zur Verfügung zu stellen (im Anschluss an BGHZ 162, 219 ff. und das Senatsurteil vom 21. Dezember 2005 - VIII ZR 49/05, NJW 2006, 1195).*)
VolltextIMRRS 2010, 0901
BGH, Urteil vom 17.12.2009 - III ZR 31/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0900
BGH, Urteil vom 10.12.2009 - IX ZR 220/08
1. Können die Vergütung und Auslagen eines Zwangsverwalters aus der Insolvenzmasse nicht oder nicht voll erfüllt werden, so haftet der Insolvenzverwalter hierfür dem Zwangsverwalter nicht deswegen, weil er die Zwangsverwaltung beantragt hatte.
2. Den Insolvenzverwalter trifft keine insolvenzspezifische Haftung für Ausfallansprüche des mit der Verwaltung eines massezugehörigen Grundstücks beauftragten Zwangsverwalters.
VolltextIMRRS 2010, 0899
BGH, Urteil vom 17.12.2009 - III ZR 14/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0896
BGH, Beschluss vom 29.12.2009 - IV ZR 1/08
Erklärt der Schuldner in der Berufungsinstanz hilfsweise die Aufrechnung, gilt die Einwilligung dazu entsprechend § 267 ZPO als erteilt, wenn der Gläubiger nach Geltendmachung der Hilfsaufrechnung rügelos zur Hauptsache verhandelt.
VolltextIMRRS 2010, 0892
BGH, Urteil vom 10.12.2009 - I ZR 154/07
1. Der Anspruchsteller muss, wenn der Spediteur/Frachtführer seiner Einlassungsobliegenheit genügt hat, die Voraussetzungen für eine unbeschränkte Haftung des Frachtführers darlegen und gegebenenfalls beweisen. Dies gilt auch dann, wenn ihm die nähere Darlegung eines zum Wahrnehmungsbereich des Gegners gehörenden Geschehens nicht möglich ist. Ein solcher Umstand führt allenfalls zu erhöhten Anforderungen an die (sekundäre) Darlegungslast des Prozessgegners.*)
2. Gemäß Art. 23 Abs. 4 CMR sind nur solche Kosten zu erstatten, die nicht bereits den Versandwert des Gutes am Ort und zur Zeit der Übernahme beeinflusst haben.*)
VolltextIMRRS 2010, 0887
BGH, Urteil vom 10.12.2009 - Xa ZR 61/09
1. Auf Ansprüche auf Ausgleichszahlungen nach der Fluggastrechteverordnung ist die Ausschlussfrist des Art. 35 Abs. 1 des Montrealer Übereinkommens weder unmittelbar noch entsprechend anzuwenden.
2. Solche Ansprüche unterliegen, wenn deutsches Sachrecht anwendbar ist, der Regelverjährung nach § 195 BGB.
VolltextIMRRS 2010, 0885
OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.03.2009 - 9 U 152/08
Eine Vereinbarung zwischen den Parteien eines Bauvertrages nach Fertigstellung, in der streitige Mängel aufgelistet sind und die Fälligkeit der Schlusszahlung geregelt ist, kann auch ohne ausdrückliche Erwähnung des Begriffes Abnahme als solche ausgelegt werden.
VolltextIMRRS 2010, 0880
BGH, Urteil vom 17.12.2009 - III ZR 47/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0847
BGH, Urteil vom 08.12.2009 - VI ZR 119/09
1. In den Fällen, in denen der Reparaturaufwand bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs liegt, können Reparaturkosten nur bei konkreter Schadensabrechnung ersetzt verlangt werden.*)
2. Ersatz von Reparaturaufwand bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs kann dabei nur verlangt werden, wenn die Reparatur fachgerecht und in einem Umfang durchgeführt wird, wie ihn der Sachverständige zur Grundlage seiner Kostenschätzung gemacht hat (Senatsurteile BGHZ 154, 395 und 162, 161).*)
3. Reparaturkosten für eine Teilreparatur, die über dem Wiederbeschaffungsaufwand des Fahrzeugs liegen und den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen, können in diesen Fällen ebenfalls nur dann zuerkannt werden, wenn diese Reparaturkosten konkret angefallen sind oder wenn der Geschädigte nachweisbar wertmäßig in einem Umfang repariert hat, der den Wiederbeschaffungsaufwand übersteigt; anderenfalls ist die Höhe des Ersatzanspruchs auf den Wiederbeschaffungsaufwand beschränkt (Senatsurteil BGHZ 162, 170).*)
VolltextIMRRS 2010, 0846
BGH, Urteil vom 16.12.2009 - VIII ZR 38/09
Der Verkäufer eines Gebrauchtwagens muss den Käufer darüber aufklären, dass er das Fahrzeug kurze Zeit vor dem Weiterverkauf von einem nicht im Kraftfahrzeugbrief eingetragenen "fliegenden Zwischenhändler" erworben hat.*)
VolltextIMRRS 2010, 0844
BGH, Urteil vom 09.12.2009 - VIII ZR 35/09
1. In den Ausgleichsmechanismus des Erneuerbare-Energien-Gesetzes einschließlich des Belastungsausgleichs zwischen den Elektrizitätsversorgungsunternehmen und dem für sie regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber nach § 14 Abs. 3 EEG 2004 ist nicht nur Strom einzubeziehen, der aus einem Netz für die allgemeine Versorgung bezogen wird, sondern auch Strom, der außerhalb eines solchen Netzes erzeugt und an Letztverbraucher geliefert wird.*)
2. Von § 14 Abs. 3 Sätze 1, 3 und 4 EEG 2004 werden auch die Strommengen erfasst, die von einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen außerhalb eines der allgemeinen Versorgung dienenden Netzes an verbundene Unternehmen geliefert werden.*)
VolltextIMRRS 2010, 0841
BGH, Urteil vom 18.11.2009 - VIII ZR 347/08
Die von einem Leasingnehmer gezahlte Kaution ist nur dann vom Leasinggeber zu verzinsen, wenn dies eigens vereinbart ist.*)
VolltextIMRRS 2010, 0839
BGH, Urteil vom 14.01.2010 - I ZR 138/07
Ein Erzeugnis, dessen Wirkungen durch einen Stoff erzielt werden, der in entsprechender Menge in angemessener Weise auch mit der normalen Nahrung aufgenommen werden kann, kann auch dann als Lebensmittel und nicht als Arzneimittel anzusehen sein, wenn die empfohlene Häufigkeit der Aufnahme (hier: täglich) nicht den üblichen Ernährungsgewohnheiten entspricht.*)
VolltextIMRRS 2010, 0819
BGH, Urteil vom 13.08.2009 - I ZR 3/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0812
BGH, Urteil vom 15.12.2009 - VI ZR 227/08
1. Die Frage, ob eine Rundfunkanstalt nicht mehr aktuelle Rundfunkbeiträge, in denen ein verurteilter Straftäter namentlich genannt wird, in dem für Altmeldungen vorgesehenen Teil ihres Internetportals ("Online-Archiv") weiterhin zum Abruf bereit halten darf, ist aufgrund einer umfassenden Abwägung des Persönlichkeitsrechts des Straftäters mit dem Recht der Rundfunkanstalt auf Meinungs- und Medienfreiheit zu entscheiden.*)
2. Dabei fließt zugunsten der Rundfunkanstalt mit erheblichem Gewicht in die Abwägung ein, dass die Veröffentlichung der Meldung ursprünglich zulässig war, die Meldung nur durch gezielte Suche auffindbar ist und erkennen lässt, dass es sich um eine frühere Berichterstattung handelt.*)
VolltextIMRRS 2010, 0809
BGH, Urteil vom 25.11.2009 - IV ZR 70/05
Ein auf Ausgleich nach § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB in Anspruch genommener Gesamtschuldner kann dem nicht entgegenhalten, der ausgleichsberechtigte Gesamtschuldner hätte mit Erfolg die Einrede der Verjährung gegenüber dem Gläubiger erheben können.*)
VolltextIMRRS 2010, 0765
BGH, Urteil vom 04.03.2010 - III ZR 233/09
1. § 29 BJagdG gewährt keinen Ersatzanspruch für Wildschäden, die auf solchen Grundflächen entstehen, die in einem so genannten befriedeten Bezirk (hier gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 und 6 NdsJagdG) liegen und auf denen gemäß § 6 BJagdG die Jagd ruht.*)
2. Dies gilt auch dann, wenn das einschlägige Landesjagdgesetz, wie in Niedersachsen - im Unterschied zu den meisten anderen Bundesländern -, keine ausdrückliche Regelung enthält, dass Wildschäden auf solchen Grundstücken nicht zu erstatten sind.*)
VolltextIMRRS 2010, 0763
BGH, Beschluss vom 02.02.2010 - VI ZR 255/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0759
BGH, Urteil vom 28.01.2010 - Xa ZR 37/09
Eine Klausel in den Teilnahmebedingungen für das Flugprämienprogramm eines Luftverkehrsunternehmens, nach der bei einer Kündigung des Teilnehmervertrags durch das Luftverkehrsunternehmen oder bei Beendigung des Prämienprogramms erworbene und bis dahin innerhalb von fünf Jahren nach Flugdatum gegen Prämienflüge einlösbare Bonuspunkte ihre Gültigkeit sechs Monate nach Zugang der Kündigung verlieren, benachteiligt den Flugreisenden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist daher unwirksam.*)
VolltextIMRRS 2010, 0758
BGH, Beschluss vom 11.03.2010 - I ZR 203/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0749
BGH, Beschluss vom 02.03.2010 - IV ZB 15/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 0746
BGH, Urteil vom 09.03.2010 - VI ZR 131/09
Beschränkt sich der Durchgangsarzt im Rahmen der Nachschau auf die Prüfung der Frage, ob die bei der Erstversorgung des Verletzten getroffene Entscheidung zugunsten einer allgemeinen Heilbehandlung aufrechtzuerhalten ist, wird er in Ausübung eines öffentlichen Amtes tätig.*)
VolltextIMRRS 2010, 0723
BGH, Urteil vom 04.03.2010 - III ZR 79/09
1. Zur rechtlichen Einordnung eines "Internet-System-Vertrags", der die Erstellung und Betreuung einer Internetpräsentation (Website) des Kunden sowie die Gewährleistung der Abrufbarkeit dieser Website im Internet für einen festgelegten Zeitraum zum Gegenstand hat.*)
2. Zur Frage der Wirksamkeit einer Klausel, die in einem "Internet-System-Vertrag" eine Vorleistungspflicht des Kunden begründet.*)
VolltextIMRRS 2010, 0709
BGH, Urteil vom 02.03.2010 - VI ZR 23/09
1. Die deutschen Gerichte sind zur Entscheidung über Klagen wegen Persönlichkeitsbeeinträchtigungen durch im Internet abrufbare Veröffentlichungen international zuständig, wenn die als rechtsverletzend beanstandeten Inhalte objektiv einen deutlichen Bezug zum Inland in dem Sinne aufweisen, dass eine Kollision der widerstreitenden Interessen - Interesse des Klägers an der Achtung seines Persönlichkeitsrechts einerseits, Interesse des Beklagten an der Gestaltung seines Internetauftritts und an einer Berichterstattung andererseits - nach den Umständen des konkreten Falls, insbesondere aufgrund des Inhalts der beanstandeten Meldung, im Inland tatsächlich eingetreten sein kann oder eintreten kann.*)
2. Dies ist dann anzunehmen, wenn eine Kenntnisnahme von der beanstandeten Meldung nach den Umständen des konkreten Falls im Inland erheblich näher liegt als es aufgrund der bloßen Abrufbarkeit des Angebots der Fall wäre und die vom Kläger behauptete Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts durch Kenntnisnahme von der Meldung (auch) im Inland eintreten würde.*)
VolltextIMRRS 2010, 0685
BGH, Urteil vom 02.03.2010 - VI ZR 144/08
Zur Frage, ob bei der fiktiven Schadensabrechnung eines als "Unikat" anzusehenden Kraftfahrzeugs ein über den Wiederbeschaffungswert hinaus gehender Schadensbetrag abgerechnet werden kann.*)
VolltextIMRRS 2010, 0680
BGH, Urteil vom 02.02.2010 - VI ZR 139/08
1. Für die Frage, ob ein günstigerer Tarif als der sogenannte Unfallersatztarif "ohne weiteres" zugänglich war, kommt es darauf an, ob dem Geschädigten in seiner konkreten Situation "ohne weiteres" ein günstigeres Angebot eines bestimmten Autovermieters zur Verfügung stand.*)
2. Es obliegt dem Schädiger, der einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht (§ 254 Abs. 2 BGB) geltend macht, darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass dem Geschädigten ein günstigerer Tarif nach den konkreten Umstanden "ohne weiteres" zugänglich gewesen ist.*)
VolltextIMRRS 2010, 0678
BGH, Urteil vom 17.02.2010 - VIII ZR 70/07
1. Die Lieferung eines Kraftfahrzeugs in einer anderen als der bestellten Farbe stellt im Regelfall einen erheblichen Sachmangel und eine erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers dar. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer neben der im Kaufvertrag festgelegten zunächst auch eine andere Fahrzeugfarbe in Betracht gezogen hatte.*)
2. Zur Frage der Verwertbarkeit der Aussage eines Zeugen über den Inhalt eines Telefonats, das er ohne Einwilligung des Gesprächspartners mitgehört hat (im Anschluss an BGH, Urteil vom 18. Februar 2003 - XI ZR 165/02, NJW 2003, 1727 und BGHZ 162, 1).*)
VolltextIMRRS 2010, 0676
BGH, Urteil vom 11.02.2010 - IX ZR 104/07
Ist zumindest eine der gegenseitigen durch Rechtsgeschäft entstandenen Forderungen bedingt oder befristet, kommt es für die Anfechtbarkeit des Erwerbs der Aufrechnungslage auf den Zeitpunkt an, zu dem die spätere Forderung entstanden und damit das Gegenseitigkeitsverhältnis begründet worden ist. Die mit Abschluss eines Vertrages entstandene Forderung ist erst ab dem Zeitpunkt und nur insoweit zu berücksichtigen, als sie - etwa durch Erbringung der versprochenen Leistung - werthaltig geworden ist und dem Gläubiger durch die Aufrechnung eine tatsächliche Befriedigung seiner Forderung ermöglicht.*)
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