Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3450 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IMRRS 2011, 1786BGH, Urteil vom 07.06.2011 - VI ZR 260/10
Tritt der Geschädigte nach einem Fahrzeugschaden seine Ansprüche aus dem Verkehrsunfall in Höhe der Gutachterkosten ab, ist die Abtretung mangels hinreichender Bestimmbarkeit unwirksam.*)
VolltextIMRRS 2011, 1784
BGH, Urteil vom 13.05.2011 - V ZR 49/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1779
OLG Jena, Urteil vom 28.06.2011 - 4 U 1038/10
1. Bei einem fehlgeschlagenen Kauf(Vertrag) richten sich die wechselseitigen Ansprüche der (Vertrags)Parteien vorrangig nach Vertrags- und nicht nach Bereicherungsrecht. Das gilt erst recht, wenn die Parteien nach Eintritt einer auflösenden Bedingung das ursprüngliche Vertragsverhältnis betätigt haben.*)
2. Erfolgt die Vertragsbestätigung (nur) durch konkludentes Verhalten der Parteien, muss aus dem beiderseitigen Parteiverhalten der übereinstimmende Parteiwille, dass das ursprüngliche Schuldverhältnis mit den darin übernommenen Leistungspflichten aufrecht erhalten werden soll, allerdings hinreichend deutlich hervorgehen. Das gilt in Bezug auf Angebots- und Annahmewillen ebenso wie für vertraglich vereinbarte Sanktionen bei Nichterfüllung vertraglicher Pflichten.*)
3. Bei subjektivem Unvermögen einer Vertragspartei, ihren Hauptleistungspflichten (hier Lieferpflicht des Verkäufers) nachzukommen, kann die andere Vertragspartei vom Vertrag zurücktreten (§ 323 Abs. 1 BGB). Eine Fristsetzung zur Nachlieferung ist dann entbehrlich, wenn das subjektive Unvermögen der zur Lieferung der gekauften Anlage verpflichteten Partei endgültig ist.*)
4. Der ursprüngliche Kaufvertrag wandelt sich dann in ein Rückgewährschuldverhältnis um; die wechselseitigen Pflichten (der Parteien) richten sich nach § 346 BGB.*)
VolltextIMRRS 2011, 1773
LG Osnabrück, Urteil vom 31.03.2011 - 4 O 122/11
1. "Endbetrag der Auftragssumme" ist nach dem objektiven Empfängerhorizont derart zu verstehen, dass dieser die Summe sämtlicher Aufträge, die bis zum Ende der Ausführung angefallen sind, umfasst. In diesem Kontext kann dann die Begrifflichkeit "Auftragssumme" aber auch als ein Wert verstanden werden, der sich nach der von den Parteien vor der Ausführung des Auftrages vereinbarten Vergütung bemisst.
2. Wird die Bemessungsgrundlage für den Tagessatz der Vertragsstrafe auf ein Prozentsatz der "Auftragsumme" festgelegt, ist diese nicht eindeutig bestimmt, wenn es mehrere mögliche Auslegungen des Begriffes "Auftragssumme" zur Verfügung stehen. Diese Unklarheit führt dazu, dass die Rechte und Pflichten der Parteien in der Klausel nicht so klar und präzise wie nötig umschrieben sind und die Klausel wegen eines Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam ist.
VolltextIMRRS 2011, 1771
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.04.2011 - 24 U 130/10
1. Bei Schlechterfüllung eines Heimvertrages steht dem Bewohner für seinen Eigenanteil ein Minderungsrecht zu, das rückwirkend für höchstens sechs Monate geltend gemacht werden kann und nicht von den Minderungsansprüchen der Kostenträger abhängig ist.*)
2. Das Kürzungsverlangen des Bewohners stellt eine geschäftsähnliche Handlung dar, die gegenüber dem Träger vorzunehmen ist.*)
VolltextIMRRS 2011, 1764
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.03.2011 - 10 W 70/10
Ist der Mietvertrag von Vertretungsorganen der Vermieter-AG unterzeichnet, liegt die Annahme, dass ein Sachbearbeiter bevollmächtigt sei, eine Mietbefreiung für mehrere Monate zu gewähren, fern.
VolltextIMRRS 2011, 1758
BGH, Urteil vom 17.05.2011 - VI ZR 142/10
Zur Schätzung von Mietwagenkosten auf der Grundlage von Listen und Tabellen, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken.*)
VolltextIMRRS 2011, 1747
BGH, Beschluss vom 28.04.2011 - V ZB 232/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1744
BGH, Urteil vom 17.05.2011 - II ZR 202/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1734
OLG München, Urteil vom 07.06.2011 - 9 U 5019/10
1. Jeder Bauwerkvertrag stellt i. S. von Art. 5 Nr. 1 lit. b EuGVVO eine "Dienstleistung" dar. Dass das Dienstleistungselement auch im Einzelfall die überwiegende Vertragspflicht bildet, ist nicht erforderlich.*)
2. Zur vorgehenden Rechtshängigkeit bei einem anderen europäischen Zivilgericht im Fall wechselseitiger Ansprüche und nachträglicher Klageerweiterung.*)
VolltextIMRRS 2011, 1733
OLG Köln, Beschluss vom 29.11.2010 - 2 Wx 26/10
1. Beim rechtsgeschäftlichen Erwerb von Grundeigentum durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts setzt die Umschreibung des Eigentums auf die Gesellschaft voraus, dass deren Existenz, Identität und Vertretungsverhältnisse dem Grundbuchamt in der Form des § 29 I GBO nachgewiesen sind. Dass für die Gesellschaft - auf einseitige Bewilligung des Veräußerers - eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist, genügt dafür nicht.*)
2. Beim rechtsgeschäftlichen Erwerb ist die Eintragung im Grundbuch kein bloßer Folgetatbestand des materiell-rechtlichen Geschäfts, sondern durch § 873 I BGB in den Erwerbstatbestand eingebunden. Dieser Regelungszusammenhang verkennt, wer dem Grundbuch(recht) bei diesem Erwerb nur eine dienende Funktion zubilligt. An die wesentlichen Grundstrukturen der gesetzlichen Regelung ist die Rechtsprechung auch dann gebunden, wenn sie Rechtsfortbildung betreibt.*)
3. Der Erwerb von Grundeigentum durch Zuschlag im Versteigerungsverfahren vollzieht sich außerhalb des Grundbuchs; die Umschreibung des Eigentums ist hier eine Berichtigung. Mithin hat das Vollstreckungsgericht vor der Erteilung des Zuschlags an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu prüfen, ob sie existiert und wie sie vertreten wird.*)
VolltextIMRRS 2011, 1732
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.04.2011 - 24 U147/10
1. Der nach einem Rechtsstreit mit einem Regressmandat betraute Rechtsanwalt hat von einem Schadensersatzprozess gegen den Prozessanwalt abzuraten, wenn der Mandant den Prozess ohne den (vermeintlichen) Fehler des Prozessanwalts nicht nachweislich hätte gewinnen können.*)
2. Die Niederlage im Arbeitsgerichtsprozess ist dem Rechtsanwalt (Prozessanwalt) nicht anzulasten, wenn er erst verspätet mit der Erhebung einer Kündigungsschutzklage beauftragt worden war und die nachträgliche Zulassung einer solchen Klage nach nicht in Betracht kam und auch ein etwaiger Wiedereinstellungsanspruch bereits verwirkt war.*)
VolltextIMRRS 2011, 1730
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.01.2011 - 24 U 138/10
1. Eine Nachfristsetzung ist regelmäßig entbehrlich, nachdem der Insolvenzverwalter die Erfüllung des Vertrages abgelehnt hat. *)
2. Hat der Leasingnehmer die Leasingrate vereinbarungsgemäß am Quartalsanfang zu zahlen, gilt für die Abrechnung die vorschüssige Rentenbarwertformel.*)
3. Der Vergleich des Veräußerungserlöses mit dem kalkulierten Restwert ist für die Abrechnung bedeutungslos, weil es sich bei dem Restwert lediglich um einen Kalkulationsfaktor handelt.*)
4. Die Kosten für die Begutachtung des Leasinggegenstands sind im Rahmen der Verwertung allenfalls ersatzfähig, wenn dies vertraglich vereinbart ist.*)
5. Die ersparten Vertragskosten schätzt der Senat regelmäßig auf 10,00 EUR pro Monat.*)
VolltextIMRRS 2011, 1726
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.09.2010 - 24 U 17/10
1. Verpflichten sich geschiedene Eheleute zur Rückübertragung eines Grundstücks an die Eltern der Ehefrau, so liegt darin nicht ohne Weiteres die Freistellung der Ehefrau von Verbindlichkeiten gegenüber den Eltern.*)
2. Handelt es sich bei den Gesamtschuldnern eines Darlehens um geschiedene Eheleute, so ist für die Quote möglicher Ausgleichsansprüche nach dem Scheitern der Ehe auf den Zweck der eingegangenen Verbindlichkeit abzustellen.*)
3. Regelmäßig ist es unter geschiedenen Ehegatten nicht als treuwidrig anzusehen, wenn ein Ehegatte, der als Gesamtschuldner für auf dem Grundstück vorhandene Belastungen einzustehen hat, in der Zwangsversteigerung das Objekt erwirbt.*)
4. Hat die Berufung keine Aussicht auf Erfolg, werden im Falle der Zurückweisung des Rechtsmittels im Beschlussverfahren sonstige mit ihm verbundene Rechtsbehelfe wirkungslos.*)
VolltextIMRRS 2011, 1723
OLG Brandenburg, Urteil vom 16.03.2011 - 13 U 5/10
1. Die Erklärung eines sofortigen fristlosen Rücktritts mit Baustellenverbot kann als Kündigungserklärung auszulegen sein, wenn es dem Erklärenden ersichtlich nicht auf die Rückabwicklung beiderseits erbrachter Leistungen ankommt, sondern auf die sofortige Beendigung des Bauvertrages.
2. Dass ein Bauvertrag als sogenannter Langzeitvertrag auch nach dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz - unter Beachtung der gesetzlichen Wertungen zum Rücktrittsrecht und zum Schadensersatzrecht - außerordentlich kündbar ist, entspricht allgemeiner Auffassung, der sich der Senat anschließt.
3. Die sofortige Kündigung eines Bauvertrages, auch ohne vorherige Abmahnung, kommt in Betracht bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen, die zu einer tiefgehenden Störung der für die Fortsetzung des Vertrages notwendigen Vertrauensbeziehung führen, eine Fortsetzung unzumutbar und eine sofortige Beendigung des Vertragsverhältnisses erforderlich machen. Hierzu können auch Kündigungsgründe nachgeschoben werden, soweit sie objektiv vorlagen und rückblickend eine außerordentliche Kündigung rechtfertigten.
4. Die Parteien eines Bauvertrages sind innerhalb ihrer Kooperationspflicht gehalten, auf die berechtigten Belange des jeweils anderen Vertragspartners Rücksicht zu nehmen. Entstehen während der Vertragsdurchführung Meinungsverschiedenheiten zwischen ihnen über die Notwendigkeit oder die Art und Weise einer Anpassung des Vertrages oder seiner Durchführung an geänderte Umstände, sind die Parteien grundsätzlich verpflichtet, durch Verhandlungen eine einvernehmliche Beilegung der Meinungsverschiedenheiten zu versuchen (vgl. Kniffka in: Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl., 8. Teil, Rn. 31 m.w.N.).
5. Die im Bauvertragsrecht geltende Kooperationspflicht gebietet es, gerade bei Meinungsverschiedenheiten die Argumente, Alternativen und Gegenvorschläge der anderen Vertragsseite zumindest zur Kenntnis zu nehmen und zum Gegenstand eines Meinungsaustausches zu machen.
6. Bei einer Vereinbarung über Voraus- oder Abschlagszahlungen in einem BGB-Werkvertrag folgt die vertragliche Verpflichtung des Unternehmers, seine Leistung bei Beendigung des Bauvertrages abzurechnen aus dieser Abrede. Der Besteller hat einen vertraglichen Anspruch auf Auszahlung des Überschusses. Der Rückzahlungsanspruch des Auftraggebers ergibt sich gerade aus der vertraglichen Abschlagsabsprache und ist kein Bereicherungsanspruch (vgl. Kniffka in: Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl., 9. Teil, Rn. 10 m.w.N.).
7. Bereits das objektive Bestehen der Einrede des nicht erfüllten Vertrages (§ 320 Abs. 1 BGB) schließt einen Schuldnerverzug aus (BGHZ 116, 249).
8. Machen die Parteien eines Bauvertrages die Bauverpflichtung des Auftragnehmers von der Beibringung der Bestätigung einer Sicherungsabtretung an ihn durch den Schuldner der sicherungszedierten Forderung des Auftraggebers (hier Darlehensauszahlungsanspruch) abhängig, so kann vieles dafür sprechen (§§ 133, 157 BGB), dass die Beibringung dieser Bestätigung im Gegenseitigkeitsverhältnis zur Bauverpflichtung stehen soll.
9. Die Klage auf Freigabe einer Sicherheit unterliegt bei gleichzeitiger Klage auf die gesicherten Forderung wegen wirtschaftlicher Identität hinsichtlich des Gebührenstreitwertes einem Additionsverbot (vgl. Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 8, Rn. 8 m.w.N.).
VolltextIMRRS 2011, 1722
OLG München, Urteil vom 09.03.2010 - 9 U 3488/07
1. Vereinbaren die Parteien während der Ausführung eines VOB- Bauvertrages eine Leistungserweiterung, so ist es nicht davon auszugehen, dass sie einen eigenständigen BGB-Werkvertrag begründen wollten, wenn die Vereinbarung während der Ausführungszeit des ursprünglichen Auftrags getroffen wurde, und wenn eine im Vertrag bereits vorgesehene Leistung ausgeweitet wurde.
2. Zu den Voraussetzungen der Kündigung aus wichtigem Grund nach § 5 Nr. 4, § 8 Nr. 3 VOB/B.
3. Zur Höhe der Kosten bei Ersatzvornahme bei mangelhaften Bauleistungen.
VolltextIMRRS 2011, 1694
BGH, Urteil vom 19.04.2011 - XI ZR 256/10
Die Abtretung von Darlehensforderungen an eine Nichtbank ist nicht wegen Verstoßes gegen § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG gemäß § 134 BGB nichtig (Fortführung von BGHZ 171, 180).*)
VolltextIMRRS 2011, 1661
BGH, Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 22/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1660
BGH, Urteil vom 04.05.2011 - VIII ZR 171/10
1. Ein Kunde, der an einer Selbstbedienungstankstelle Kraftstoff in seinen Tank füllt, schließt bereits zu diesem Zeitpunkt mit dem Tankstellenbetreiber beziehungsweise unter dessen Vermittlung mit dem Mineralölunternehmen einen Kaufvertrag über die entnommene Menge Kraftstoff.*)
2. Entrichtet der Kunde einer Selbstbedienungstankstelle den Kaufpreis für den getankten Kraftstoff nicht, so gerät er mit dem Verlassen des Tankstellengeländes in Verzug, ohne dass es hierzu einer Mahnung bedarf.*)
VolltextIMRRS 2011, 1658
BGH, Urteil vom 11.05.2011 - VIII ZR 289/09
1. Werden unter Nutzung eines fremden eBay-Mitgliedskontos auf den Abschluss eines Vertrages gerichtete Erklärungen abgegeben, liegt ein Handeln unter fremdem Namen vor, auf das die Regeln über die Stellvertretung sowie die Grundsätze der Anscheins- oder der Duldungsvollmacht entsprechend anzuwenden sind (im Anschluss an BGH, Urteile vom 3. März 1966 - II ZR 18/64, BGHZ 45, 193; vom 18. Januar 1988 - II ZR 304/86, NJW-RR 1988, 814; vom 8. Dezember 2005 - III ZR 99/05, NJW-RR 2006, 701).*)
2. Ohne Vollmacht oder nachträgliche Genehmigung des Inhabers eines eBay-Mitgliedskontos unter fremdem Namen abgegebene rechtsgeschäftliche Erklärungen sind dem Kontoinhaber nur unter den Voraussetzungen der Duldungs- oder der Anscheinsvollmacht zuzurechnen. Für eine Zurechnung reicht es nicht bereits aus, dass der Kontoinhaber die Zugangsdaten nicht hinreichend vor dem Zugriff des Handelnden geschützt hat (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 11. März 2009 - I ZR 114/06, BGHZ 180, 134 - Halzband).*)
3. Eine von eBay gestellte und von jedem registrierten Nutzer akzeptierte Formularklausel, wonach Mitglieder grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten haften, die unter Verwendung ihres Mitgliedskontos vorgenommen werden, begründet keine Haftung des Kontoinhabers gegenüber Auktionsteilnehmern.*)
VolltextIMRRS 2011, 1631
BGH, Urteil vom 13.01.2011 - I ZR 188/08
Der Umstand, dass es aufgrund von gleichzeitig beidseitig blockierenden Bremsen zu einem Reifenbrand an einem Lkw-Anhänger kommt, deutet nicht ohne weiteres darauf hin, dass der für einen Straßentransport benutzte Anhänger leichtfertig ohne ausreichende Wartung eingesetzt wurde. Es gibt keinen Erfahrungssatz, der besagt, dass ein solches Blockieren mit hoher Wahrscheinlichkeit auf eine unzureichende Wartung der Bremsanlage zurückzuführen ist.*)
VolltextIMRRS 2011, 1630
BGH, Urteil vom 12.05.2011 - IX ZR 11/10
Die Vergütung der Prüfingenieure für Baustatik, die von der unteren Bauaufsichtsbehörde beauftragt werden, schuldet ausschließlich die Bauaufsichtsbehörde.
VolltextIMRRS 2011, 1622
AG Mülheim a.d.R., Urteil vom 10.12.2009 - 35 C 79/08
Aus der Tatsache, dass sich ein WEG-Verwalter um die Bauarbeiten am Wohnungseigentum intensiv kümmert und regelmäßig die Baustelle betritt und Abnahmen für die Eigentümergemeinschaft durchführt kann nicht gefolgert werden, dass dieser WEG-Verwalter als quasi Architekt oder Bauleuter mit allen sich daraus ergebenden Pflichten, wie etwa Schadensersatz wegen Baumängeln, tätig ist.
VolltextIMRRS 2011, 1616
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.02.2011 - 3 W 8/11
Zum gutgläubigen Erwerb von Sondereigentum an einem Stellplatz bei einem Widerspruch zwischen Grundbucheintrag und in Bezug genommener Eintragungsbewilligung.*)
VolltextIMRRS 2011, 1608
EuGH, Urteil vom 16.06.2011 - Rs. C-87/09
1. Art. 3 Abs. 2 und 3 Verbrauchsgüterkaufrichtlinie 99/44/EG ist dahin auszulegen, dass, wenn der vertragsgemäße Zustand eines vertragswidrigen Verbrauchsguts, das vor Auftreten des Mangels vom Verbraucher gutgläubig gemäß seiner Art und seinem Verwendungszweck eingebaut wurde, durch Ersatzlieferung hergestellt wird, der Verkäufer verpflichtet ist, entweder selbst den Ausbau dieses Verbrauchsguts aus der Sache, in die es eingebaut wurde, vorzunehmen und das als Ersatz gelieferte Verbrauchsgut in diese Sache einzubauen, oder die Kosten zu tragen, die für diesen Ausbau und den Einbau des als Ersatz gelieferten Verbrauchsguts notwendig sind. Diese Verpflichtung des Verkäufers besteht unabhängig davon, ob er sich im Kaufvertrag verpflichtet hatte, das ursprünglich gekaufte Verbrauchsgut einzubauen.*)
2. Art. 3 Abs. 3 Verbrauchsgüterkaufrichtlinie 99/44/EG ist dahin auszulegen, dass er ausschließt, dass eine nationale gesetzliche Regelung dem Verkäufer das Recht gewährt, die Ersatzlieferung für ein vertragswidriges Verbrauchsgut als einzig mögliche Art der Abhilfe zu verweigern, weil sie ihm wegen der Verpflichtung, den Ausbau dieses Verbrauchsguts aus der Sache, in die es eingebaut wurde, und den Einbau des als Ersatz gelieferten Verbrauchsguts in diese Sache vorzunehmen, Kosten verursachen würde, die verglichen mit dem Wert, den das Verbrauchsgut hätte, wenn es vertragsgemäß wäre, und der Bedeutung der Vertragswidrigkeit unverhältnismäßig wären. Art. 3 Abs. 3 schließt jedoch nicht aus, dass der Anspruch des Verbrauchers auf Erstattung der Kosten für den Ausbau des mangelhaften Verbrauchsguts und den Einbau des als Ersatz gelieferten Verbrauchsguts in einem solchen Fall auf die Übernahme eines angemessenen Betrags durch den Verkäufer beschränkt wird.*)
VolltextIMRRS 2011, 1603
BGH, Urteil vom 10.05.2011 - VI ZR 196/10
Zur Frage der groben Fahrlässigkeit bei der Verursachung eines Brandschadens durch Erhitzung von Fett auf einem Küchenherd.*)
VolltextIMRRS 2011, 1602
BGH, Urteil vom 19.02.2011 - XI ZR 256/10
Die Abtretung von Darlehensforderungen an eine Nichtbank ist nicht wegen Verstoßes gegen § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG gemäß § 134 BGB nichtig (Fortführung von BGHZ 171, 180).*)
VolltextIMRRS 2011, 1592
BGH, Urteil vom 05.05.2011 - III ZR 84/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1587
BGH, Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 92/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1584
BGH, Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 388/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1575
BGH, Beschluss vom 05.05.2011 - VII ZB 17/10
Die Pfändung des Geldentschädigungsanspruchs eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen durch den Staat ist unzulässig.*)
VolltextIMRRS 2011, 1569
BGH, Urteil vom 12.04.2011 - II ZR 17/10
1. Wenn mit der Bareinlage ein Darlehen abgelöst wird, für dessen Rückzahlung sich der Inferent verbürgt hat, leistet er nicht verdeckt eine Sacheinlage.*)
2. In der Tilgung eines vom Ehegatten des Inferenten gewährten Darlehens mit der Bareinlage liegt eine verdeckte Sacheinlage, wenn das Darlehen wirtschaftlich vom Inferenten gewährt wurde oder die Einlage mit Mitteln bewirkt wird, die dem Inferenten vom Ehegatten zur Verfügung gestellt worden sind. Das Näheverhältnis des Inferenten zum Darlehensgeber genügt nicht.*)
VolltextIMRRS 2011, 1568
BGH, Beschluss vom 05.05.2011 - VII ZB 25/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1549
LG Itzehoe, Urteil vom 24.09.2010 - 9 S 73/09
1. Zur formellen Ordnungsmäßigkeit einer Heizkostenabrechnung.*)
2. Zur Frage einer analogen Anwendung des § 556a II BGB auf die Einstellung der Kostenpositionen Kaltwasser und Entwässerung in den Abrechnungskreis der Wärmekosten im Zuge einer Umstellung auf eine verbrauchsbezogene Umlage.*)
3. In die Heizkostenabrechnung dürfen auch die Kaltwasser- und Entwässerungskosten einbezogen werden.
VolltextIMRRS 2011, 1548
OLG München, Beschluss vom 15.03.2011 - 34 Wx 140/10
Der allgemein gefasste Titel des Anfechtungsgläubigers, dass der Anfechtungsschuldner von der im Grundbuch zu seinen Gunsten eingetragenen Sicherungshypothek keinen Gebrauch machen darf, soweit es zur Befriedigung des Gläubigers erforderlich ist, ist mangels Bestimmtheit nicht geeignet, einen Rangrücktritt im Grundbuch im Verhältnis zu einem dort nachrangig eingetragenenen Grundpfandrecht des Gläubigers zu vermerken.*)
VolltextIMRRS 2011, 1545
OLG Schleswig, Beschluss vom 23.02.2011 - 2 W 14/11
1. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die zwischen Dezember 2008 und 18.08.2009 nur unter ihrem Namen ohne Eintragung der Gesellschafter ins Grundbuch eingetragen wurde, kann die Anforderung des § 29 GBO niemals erfüllen.
2. Um eine vollständige Grundbuchsperre und faktische Enteignung des Grundstücks zu verhindern, sind daher die Anforderungen des § 29 GBO angemessen abzumildern.
VolltextIMRRS 2011, 1535
OLG München, Urteil vom 18.05.2011 - 7 U 4937/10
Kann auch durch Auslegung eines Schriftwechsels eine Einigung im Sinne der §§ 145 ff. BGB nicht angenommen werden, ist von einem versteckten Einigungsmangel auszugehen, wenn die Parteien den Vertrag als geschlossen ansehen und Lieferungen austauschen. Kommt es einer Partei bei der Bestellung auf eine besondere Materialbeschichtung an und ist gerade hierüber die Einigung nicht erzielt worden, ist gemäß § 155 BGB nicht davon auszugehen, dass der Vertrag auch ohne eine Bestimmung über diesen Punkt geschlossen worden wäre.*)
VolltextIMRRS 2011, 1534
OLG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2011 - 3 U 192/10
Haftung des Versicherungsmaklers für Aufklärungs- und Beratungsfehler, die zu einer Unterversicherung führen.*)
VolltextIMRRS 2011, 1529
LG Deggendorf, Urteil vom 17.05.2011 - 33 O 622/10
1. Ein Gerüstbauvertrag beinhaltet sowohl werkvertragliche, wie auch mietvertragliche Elemente.
2. Ansprüche wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache verjähren in sechs Monaten, beginnend mit dem Zeitpunkt des Zurückerhaltens der Mietsache.
VolltextIMRRS 2011, 1517
BGH, Urteil vom 10.05.2011 - VI ZR 152/10
Der Mitarbeiter eines Baumarkts, der gekaufte Ware mit einem Gabelstapler aus dem Lager in den Bereich der Ladezone transportiert und dort zur Verladung durch den Käufer bereit stellt, verrichtet seine Tätigkeit nicht notwendigerweise auf einer "gemeinsamen Betriebsstätte" mit dem Arbeitnehmer des Käufers, der die Ware mit einem Transportfahrzeug abholen soll.*)
VolltextIMRRS 2011, 1497
OLG Brandenburg, Urteil vom 05.05.2011 - 5 U 182/09
1. Die Pflichten aus § 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB (c. i. c.) treffen auch die Parteien (des Deckungsverhältnisses) eines Vertrags zugunsten Dritter jedenfalls in dem Umfang, in dem sie zur Verwirklichung des Forderungsrechts des begünstigten Dritten nach § 328 Abs. 1 BGB beobachtet werden müssen (jetzt § 311 Abs. 3 S. 1 BGB). Hängt das Forderungsrecht der Partei von der kommunalaufsichtlichen Genehmigung des Vertrags ab, wird durch die darauf bezogenen vorvertraglichen Nebenpflichten des Versprechenden auch die Versprechensempfängerin geschützt.
2. Eine Gemeinde, die mit einem privaten Vertragspartner einen Kaufvertrag ber Grundstücke schließt, muss die für sie geltenden Beschränkungen im Privatrechtsverkehr besser kennen als ihr Kontragent (vgl. BGH NJW 1999, 3335, 3338). Die kann dem Vertragspartner nicht unterstellen, über hinreichende Kenntnisse über einschlägige kommunalaufsichtliche Genehmigungsvorbehalte zu verfügen, die sie selbst nicht hatte. Daraus ergibt sich die Pflicht der Gemeinde bei der Aufnahme von Vertragsverhandlungen, über mögliche kommunalaufsichtliche Genehmigungsbedürftigkeit des Vertrags hinzuweisen. Tut sie das nicht, macht sie sich gegebenenfalls schadensersatzpflichtig.
VolltextIMRRS 2011, 1476
BGH, Urteil vom 03.03.2011 - I ZR 50/10
Der Frachtführer kommt der ihm obliegenden sekundären Darlegungslast bei einem Verlust des Transportgutes im Allgemeinen nicht nach, wenn er nur den Ort des Sendungsverlusts (hier: Flughafen New York) benennt, ohne Angaben zu den beteiligten Personen, zum Organisationsablauf des Transports, zu Schadensverhütungsmaßnahmen und zu etwaigen Nachforschungen zum Verbleib der Sendung zu machen.*)
VolltextIMRRS 2011, 1467
BGH, Beschluss vom 12.04.2011 - XI ZB 36/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 1457
BGH, Urteil vom 13.04.2011 - VIII ZR 220/10
1. Der Erfüllungsort der Nacherfüllung hat im Kaufrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches keine eigenständige Regelung erfahren. Für seine Bestimmung gilt daher die allgemeine Vorschrift des § 269 Abs. 1 BGB.*)
2. Danach sind in erster Linie die von den Parteien getroffenen Vereinbarungen entscheidend. Fehlen vertragliche Abreden über den Erfüllungsort, ist auf die jeweiligen Umstände, insbesondere die Natur des Schuldverhältnisses, abzustellen. Lassen sich auch hieraus keine abschließenden Erkenntnisse gewinnen, ist der Erfüllungsort letztlich an dem Ort anzusiedeln, an welchem der Verkäufer zum Zeitpunkt der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Wohnsitz oder seine gewerbliche Niederlassung (§ 269 Abs. 2 BGB) hatte.*)
VolltextIMRRS 2011, 1437
BGH, Beschluss vom 03.05.2011 - X ARZ 101/11
1. Auch wenn ein Vertrag über die Beteiligung an einem in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft organisierten Vermögensfonds im Rahmen eines Haustürgeschäfts zustande gekommen ist, kann eine Klage gegen ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen, das vom Anleger wegen Verletzung von Pflichten aus einem mit der Kommanditgesellschaft geschlossenen Vertrag über die Kontrolle der Mittelverwendung in Anspruch genommen wird, nicht im besonderen Gerichtsstand des Haustürgeschäfts gemäß § 29c ZPO erhoben werden.*)
2. Der für eine Streitgenossenschaft gemäß § 60 ZPO erforderliche sachliche Zusammenhang zwischen den geltend gemachten Ansprüchen ist gegeben, wenn der Kläger geltend macht, sowohl der Vermittler einer Kapitalanlage als auch ein wegen desselben Schadens als Gesamtschuldner in Anspruch genommenes Wirtschaftsprüfungsunternehmen hätten erkennen können und müssen, dass der Emissionsprospekt Fehler aufweise und das Geschäftsmodell der Kapitalanlage gegen Vorschriften des Kreditwesengesetzes verstoße. Der Zusammenhang wird nicht dadurch aufgehoben, dass die Beklagten aus unterschiedlichen Verträgen in Anspruch genommen werden, zwischen denen ihrerseits kein unmittelbarer Zusammenhang besteht.*)
VolltextIMRRS 2011, 1412
BGH, Urteil vom 12.04.2011 - VI ZR 300/09
1. Sowohl die Schwacke-Liste als auch der Fraunhofer-Mietpreisspiegel sind grundsätzlich zur Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten geeignet.*)
2. Da die Listen nur als Grundlage für eine Schätzung dienen, kann der Tatrichter im Rahmen seines Ermessens nach § 287 ZPO von dem sich aus den Listen ergebenden Tarif - etwa durch Abschläge oder Zuschläge - abweichen.*)
VolltextIMRRS 2011, 1411
BGH, Urteil vom 06.04.2011 - VIII ZR 31/09
1. Das in einem Formularvertrag über die Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien zugunsten des Netzbetreibers vereinbarte Blindarbeitsentgelt verstößt weder gegen dessen Verpflichtung, die im EEG vorgeschriebene Mindestvergütung zu zahlen noch ist die Vereinbarung eines solchen Entgelts gemäß § 307 BGB unwirksam.*)
2. Bestreitet der Anlagenbetreiber den Anspruch des Netzbetreibers auf Zahlung eines Blindarbeitsentgelts, steht einer hiermit vom Netzbetreiber erklärten Aufrechnung gegen die von ihm nach § 5 EEG 2004 zu zahlende Einspeisevergütung das in § 12 Abs. 4 Satz 1 EEG 2004 geregelte Aufrechnungsverbot auch dann entgegen, wenn der Anspruch auf Zahlung eines Blindarbeitsentgelts an sich entscheidungsreif ist.*)
VolltextIMRRS 2011, 1407
BGH, Urteil vom 10.03.2011 - IX ZR 82/10
1. Der Prozessvertreter des Beklagten verletzt seine Pflichten aus dem Anwaltsvertrag, wenn er die Pfändung und Überweisung der Klageforderung an seine Partei nicht geltend macht.*)
2 a) Die Pfändung in eigene Schuld ist jedenfalls dann zulässig, wenn sie dazu dient, dem Gläubiger die Verrechnung in den Fällen zu ermöglichen, in denen die allgemeinen Aufrechnungsvoraussetzungen nicht vorliegen oder die Aufrechnung aus prozessualen Gründen unstatthaft ist.*)
2 b) Für die Einziehung der gepfändeten Forderung in eigene Schuld reicht es aus, dass der Vollstreckungsgläubiger und Drittschuldner gegenüber dem Vollstreckungsschuldner erklärt, die wechselseitigen Forderungen zu verrechnen.*)
VolltextIMRRS 2011, 1405
BGH, Urteil vom 29.03.2011 - VI ZR 133/10
1. Bei einem (zahn-)ärztlichen Behandlungsvertrag setzt der Verlust des Vergütungsanspruchs wegen vertragswidrigen Verhaltens nach § 628 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 BGB nicht voraus, dass das vertragswidrige Verhalten als schwerwiegend oder als wichtiger Grund im Sinne des § 626 BGB anzusehen ist.*)
2. Ein geringfügiges vertragswidriges Verhalten lässt die Pflicht, die bis zur Kündigung erbrachten Dienste zu vergüten, unberührt.*)
3. Ein (zahn-)ärztlicher Behandlungsfehler kann vertragswidriges Verhalten im Sinne des § 628 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 BGB sein.*)
VolltextIMRRS 2011, 1397
BGH, Urteil vom 05.04.2011 - XI ZR 201/09
1. Die Verjährung von Ansprüchen des Darlehensgebers gegen den Darlehensnehmer aus einem Verbraucherdarlehensvertrag, die vor dem 31. Dezember 2001 entstanden sind und zu diesem Zeitpunkt noch nicht verjährt waren, wird gemäß § 497 Abs. 3 Satz 3 BGB i.V.m. Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1 EGBGB ab dem 1. Januar 2002 gehemmt.*)
2. Die Verjährungshemmung nach § 497 Abs. 3 Satz 3 BGB erfasst sowohl die in den Darlehensraten enthaltenen Tilgungsanteile, Vertragszinsen und Bearbeitungsgebühren als auch die Verzugszinsen.*)
Volltext