Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3450 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IMRRS 2011, 3546BGH, Urteil vom 06.02.1958 - VII ZR 39/57
Beim Werkvertrag stellt dem Besteller, der Beseitigung eines Mangels verlangen kann, gegenüber dem Vergütungsanspruch des Unternehmers auch, noch nach der Abnahme des Werks ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB zu.*)
VolltextIMRRS 2011, 3545
BGH, Urteil vom 05.05.1958 - VII ZR 130/57
Wer aus § 635 BGB Schadensersatz wegen Nichterfüllung beanspruchen kann, kann verlangen, so gestellt zu werden, wie wenn der Vertrag nicht geschlossen wäre. Er kann also die Übernahme des Werkes ablehnen und die Zahlung jeglicher Vergütung verweigern. Dieses Recht des Bestellers hängt nicht davon ab, daß er nachweist, das Behalten des mangelhaften Werkes habe für ihn kein Interesse. Bei geringfügigen Mängeln kann der Besteller allerdings gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn er diesen Anspruch wegen völliger Nichterfüllung des Vertrages geltend macht.*)
VolltextIMRRS 2011, 3544
BGH, Urteil vom 23.06.1958 - VII ZR 84/57
Der Auftraggeber kann sich auch dann noch auf die Unrichtigkeit der Stundenlohnzettel berufen, wenn er sie länger als 6 Tage unbeanstandet gelassen hat. Er hat aber in diesem Falle zu beweisen, daß sie unrichtig sind und daß er dies bei Ablauf der Frist nicht gewußt hat.*)
VolltextIMRRS 2011, 3543
BGH, Urteil vom 30.10.1958 - VII ZR 24/58
Die Pflicht des Unternehmers, die auf einer vertragswidrigen Leistung beruhenden Mängel zu beseitigen, ist nicht von einem schriftlichen Verlangen des Bestellers abhängig. Die Bedeutung der Schriftform (§ 13 Ziff. 5 Abs. 1 Teil B VOB) erschöpft sich darin, dem Besteller seine Ansprüche über den Ablauf der im § 13 Ziff. 4 aaO bestimmten Verjährungsfrist zu erhalten.*)
VolltextIMRRS 2011, 3542
BGH, Urteil vom 09.04.1959 - VII ZR 99/58
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 3541
BGH, Urteil vom 26.11.1959 - VII ZR 120/58
a) Der die Bauplanung sowie die Oberleitung und örtliche Bauaufsicht umfassende Architektenvertrag ist in aller Regel ein Werkvertrag.*)
b) Der Anspruch des Unternehmers aus § BGB § 649 BGB auf die vereinbarte Vergütung für den noch ausstehenden Teil seiner Leistungen entfällt, wenn der Besteller den Vertrag wegen eines den Vertragszweck gefährdenden Verhaltens des Unternehmers gekündigt hat.*)
VolltextIMRRS 2011, 3540
BGH, Urteil vom 15.02.1960 - VII ZR 10/59
Zu der Frage, ob ein Architekt, dem die technische und geschäftliche Oberleitung übertragen ist, Vollmacht hat, namens des Bauherrn Rechnungen der Bauhandwerker anzuerkennen.*)
VolltextIMRRS 2011, 3539
BGH, Urteil vom 21.04.1960 - VII ZR 97/59
Die Ansprüche des Bestellers gegen den Architekten, der im Rahmen eines Werkvertrags bei der Errichtung eines Hauses mitwirkt, verjähren in 5 Jahren.*)
VolltextIMRRS 2011, 3538
BGH, Urteil vom 04.07.1960 - VII ZR 107/59
Der bauleitende Architekt, dem die Entgegennahme der Rechnungen und deren Prüfung auf ihre sachliche Richtigkeit obliegt, ist in der Regel nicht bevollmächtigt, mit Wirkung für den Bauherrn von einer Abtretungsanzeige Kenntnis zu nehmen.*)
VolltextIMRRS 2011, 3537
BGH, Urteil vom 21.12.1960 - VIII ZR 204/59
Die Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung eines Rechts an einem Grundstück ist nicht als eine inkongruente Sicherung i.S. des § 30 Ziff. 2 KO anzusehen.*)
VolltextIMRRS 2011, 3536
BGH, Urteil vom 21.12.1960 - VIII ZR 89/59
a) Besteht ein schuldrechtlicher Herausgabeanspruch des Eigentümers gegen den Besitzer einer Sache, so wird dadurch der dingliche Eigentumsherausgabeanspruch gegen ihn nicht ausgeschlossen. Vielmehr bestehen beide Herausgabeansprüche nebeneinander.*)
b) Der Unternehmer erwirbt an von ihm reparierten Sachen, die dem Besteller nicht gehören, regelmäßig auch dann kein gesetzliches Unternehmerpfandrecht, wenn der Eigentümer den Besteller, dem er den Besitz an der Sache überlassen hat, ermächtigt, erforderlich werdende Reparaturen an der Sache ausführen zu lassen.*)
c) Dem Unternehmer, der eine dem Besteller nicht gehörende Sache repariert hat, können gegen den Eigentümer, wenn dieser berechtigt ist, von dem Unternehmer Herausgabe der Sache zu verlangen, unter dem Gesichtspunkt des Verwendungsersatzes Ansprüche zustehen, die dem Unternehmer ein Zurückbehaltungs- und, sofern die Voraussetzungen des § 1003 BGB gegeben sind, ein Befriedigungsrecht an dem reparierten Gegenstand gewähren.*)
VolltextIMRRS 2011, 3535
BGH, Urteil vom 27.04.1961 - VII ZR 9/60
a) In der kurzen Frist des § 638 BGB verjähren Ansprüche auf Ersatz desjenigen Schadens, der dem Werk unmittelbar anhaftet, weil es infolge eines Mangels unbrauchbar, wertlos oder minderwertig ist, ferner Ansprüche auf Ersatz des dem Gläubiger deswegen entgangenen Gewinns (§ 252 BGB).*)
b) Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung eines Werkvertrags verjähren nicht nach § 638 BGB, sondern nach § 195 BGB in 30 Jahren. Dafür kommen diejenigen Nachteile in Betracht, die dem Besteller als weitere Folge des Mangels, also außerhalb des Werkes und des infolge des Mangels entgangenen Gewinns, erwachsen sind. Ein Schaden aus positiver Vertragsverletzung liegt vor, wenn der Besteller seinem Abnehmer Reklamegebühren erstatten muß, die dieser entrichtet hat, ohne - wegen der Mangelhaftigkeit der gelieferten Reklamefiguren - die ihm zur Verfügung stehenden Reklameflächen nutzen zu können.*)
VolltextIMRRS 2011, 3534
BGH, Urteil vom 23.11.1961 - VII ZR 251/60
Der Anspruch aus § 635 BGB kann unter Umständen auch auf Schadensersatz in Natur gehen.*)
VolltextIMRRS 2011, 3532
BGH, Urteil vom 07.05.1962 - VII ZR 7/61
a) Ist das Bauwerk nach einem fehlerhaften Plan des Architekten ausgeführt, so hängt der Schadensersatzanspruch gegen den Architekten nicht davon ab, daß der Bauherr dem Architekten gemäß § 634, 635 BGB eine Frist zur Beseitigung des Mangels am Bauwerk gesetzt hat. Gibt jedoch der Bauherr dem Architekten keine Gelegenheit, selbst den Mangel beheben zu lassen, so kann er dadurch unter Umständen gegen seine Schadensminderungspflicht aus § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB verstoßen.*)
b) Dem Bauherrn steht es grundsätzlich frei, ob er den Unternehmer oder den Architekten wegen eines Mangels am Bauwerk in Anspruch nehmen will. Verlangt er jedoch vom Architekten Schadensersatz (§ 635 BGB), ohne zuvor gegen den Unternehmer einen außer Zweifel stehenden, Erfolg versprechenden Nachbesserungsanspruch (§ 633 Abs. 2 BGB) geltend zu machen, so kann er dem Architekten gegenüber gegen seine Schadensminderungspflicht aus § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB verstoßen haben.*)
VolltextIMRRS 2011, 3521
BGH, Urteil vom 25.10.2011 - VI ZR 332/09
Zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine Berichterstattung über die Mitwirkung als Darsteller in kommerziell zu verwertenden Pornofilmen.*)
VolltextIMRRS 2011, 3508
BGH, Beschluss vom 13.10.2011 - V ZR 59/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 3494
BGH, Urteil vom 10.11.2011 - III ZR 245/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 3482
OLG München, Beschluss vom 27.09.2011 - 1 U 1798/11
Allein der Umstand, dass eine Person durch einen technischen Defekt eines Aufzugs zu Schaden kommt, begründet noch keine Ersatzpflicht. Erforderlich ist vielmehr, dass der Schaden Folge einer schuldhaften Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ist. Angesichts der technischen Komplexität einer Aufzugsanlage kann ein Betreiber in der Regel nicht selbst für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Kontrolle der Anlage sorgen, sondern benötigt die Unterstützung eines Fachmanns. Lässt er die Aufzugsanlage in angemessen Intervallen von einer zuverlässigen Fachfirma warten und die vorgeschriebenen Kontrollen vom technischen Überwachungsverein vornehmen, genügt er in aller Regel seiner Verkehrssicherungspflicht.
VolltextIMRRS 2011, 3481
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.01.2001 - 21 U 87/00
Die Beauftragung eines Elektroinstallateurs mit der Beseitigung von Folgen eines Brandschadens (ca. 18000 DM) durch den Ehemann stellt ein Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs gem. § BGB § 1357 BGB § 1357 Absatz I BGB dar, weshalb beide Ehegatten zur Zahlung des Werklohns verpflichtet sind.*)
VolltextIMRRS 2011, 3480
OLG Frankfurt, Urteil vom 31.03.1999 - 7 U 113/90
Der Werklohn aus einem BGB-Werkvertrag wird mit der Abnahme fällig. Eine prüffähige Rechnung ist nicht Fälligkeitsvoraussetzung. Deren Fehlen führt zu einer Verschiebung des Zeitpunkts der Verzinsung.
VolltextIMRRS 2011, 3479
OLG Hamm, Urteil vom 20.08.1999 - 25 U 88/99
Der planende Architekt ist im Hinblick auf erstellte Baupläne und sonstige Unterlagen vorleistungspflichtig, so dass er sich nicht auf ein Zurückbehaltungsrecht oder sonstiges Leistungsverweigerungsrecht wegen noch offen stehender Honoraransprüche berufen kann. Dies gilt auch bei einem vorzeitig gekündigten Architektenvertrag für die bis zur Kündigung erstellten Planungsunterlagen, deren Herausgabe (Mutterpausen) im Wege der einstweiligen Verfügung verlangt werden kann.*)
VolltextIMRRS 2011, 3478
OLG Hamm, Urteil vom 11.08.1999 - 12 U 100/98
Der Architekt kann in besonderen Fällen gem. § 242 BGB eine Aufklärungspflicht über die Höhe seines Architektenhonorars haben, wenn die Bauherren Laien sind und erkennbar falsche Vorstellungen von der Honorarhöhe haben. Diese Aufklärungspflicht trifft ihn auch bei den späteren Kostenkontrollen. Die Verletzung dieser Aufklärungspflicht kann schließlich auch eine Kündigung des Architektenvertrages aus wichtigem Grund rechtfertigen.*)
VolltextIMRRS 2011, 3477
OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.07.1999 - 22 U 9/99
Ein Auftraggeber, welcher dem Unternehmer, der Mängelbeseitigungs- und Restarbeiten zur Fertigstellung seines Werks vornehmen will, aus Verärgerung über mangelhafte und schleppende Arbeitsweise Hausverbot erteilt, muss auf entsprechende Aufforderung durch den Unternehmer diesem einen Termin zur Wiederaufnahme der Arbeiten benennen; wenn der Auftraggeber untätig bleibt, kann der Unternehmer ihm eine Frist nach § BGB § 643 S. 1 BGB setzen und nach deren erfolglosem Ablauf seine Vergütung gem. § BGB § 645 BGB § 645 Absatz I 2 BGB verlangen.*)
VolltextIMRRS 2011, 3476
OLG Hamm, Urteil vom 22.06.1999 - 21 U 155/98
1. Zieht ein Kaufinteressent zur Hausbesichtigung einen Archtitekten hinzu, um eventuelle Mängel festzustellen, so handelt es sich dabei um einen als Dienstvertrag zu qualifizierenden Beratungsvertrag.*)
2. Werden bei einer Hausbesichtigung Feuchtigkeitsschäden im Keller festgestellt, die der Verkäufer als behoben bezeichnet, so verletzt der vom Kaufinteressent hinzugezogene Architekt seine Vertragspflichten und macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er sich als Fachmann damit zufrieden gibt und keine genaueren Untersuchungen vorschlägt.*)
VolltextIMRRS 2011, 3475
OLG Hamm, Urteil vom 04.11.1997 - 21 U 45/97
Ein arglistiges Verschweigen von Baumängeln mit der Folge einer dreißigjährigen Verjährungsfrist kann nicht schon daraus geschlossen werden, daß bei einem Flachdach im Jahre 1978 bei der Verwendung der Rollbahnen der sog. Rüttelverdichtungseffekt außer acht gelassen wurde, die Dachbahnen nur punktuell angeklebt wurden und die gewählte Attikakonstruktion den Zutritt von Innenluft in den Wärmedämmungsraum gestattet.
VolltextIMRRS 2011, 3474
OLG Hamburg, Urteil vom 05.12.1997 - 14 U 21/96
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 3473
OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.12.1997 - 22 U 18/97
1. Für die Beurteilung, ob es sich bei dem zur Verfüllung der Arbeitsräume verwandten Material um Füllkies bzw. sandiges Erdreich oder aber um bindigen Boden mit hohem Lehm- oder Tonanteil handelt, braucht ein erfahrener Bauhandwerker oder -techniker kein Bodengutachten.*)
2. Soweit eine von dem Bauherrn veranlaßte Nachbesserung fehlschlägt, kann er von dem Bauunternehmer keinen Aufwendungsersatz verlangen.*)
3. Mehrere Unternehmer, die nacheinander abgrenzbare Teilleistungen (hier: Verfüllung der Arbeitsräume und darauf hergestellte Pflasterung) erbringen, haften für Mängel nicht als Gesamtschuldner, sondern sind nur für Mängel ihrer Teilleistung verantwortlich.*)
VolltextIMRRS 2011, 3470
OLG Hamm, Urteil vom 05.06.1997 - 2 U 123/96
Ausgleich zwischen Gesamtschuldnern; Vergleich.- Das Verbot eines Vertrages zu Lasten Dritter schließt aber nicht die Annahme einer "eingeschränkten Gesamtwirkung" in dem Sinne aus, daß der Gläubiger sich eine anteilige Kürzung seines Anspruchs gegenüber einem vom Verzicht nicht unmittelbar begünstigten Gesamtschuldner gefallen lassen muß, damit nicht die vom Gläubiger und vom privilegierten Gesamtschuldner vereinbarte Haftungsfreistellung ins Leere läuft.*)
VolltextIMRRS 2011, 3469
OLG Hamm, Urteil vom 05.07.1996 - 12 U 140/95
Zum Schadensersatzanspruch des Architekten nach § 97 Abs.1 Satz 1 UrhG.*)
VolltextIMRRS 2011, 3468
OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.01.1997 - 5 U 104/96
1. Vor der operativen Korrektur einer Fehlstellung des Großzehs (Hallux valgus) muß über das Risiko einer (Teil-) Versteifung aufgeklärt werden.*)
2. Wegen einer eingetretenen irreparablen Bewegungseinschränkung kommt ein immatrieller Schadensausgleich i.H. von 10000 DM in Betracht.*)
VolltextIMRRS 2011, 3467
OLG Hamm, Urteil vom 29.05.1996 - 25 U 154/95
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 3465
OLG Hamm, Urteil vom 22.03.1995 - 12 U 97/94
Die Gewährleistungsansprüche des Bauherrn gegen den Unternehmer für die über die bloße Instandsetzung hinausgehenden Arbeiten an einem in das Erdreich eingebetteten, an die vorhandene Ölzufuhrleitung mit einem gemauerten Domschacht angeschlossenen Heizöltank verjähren gem. § BGB § 638 BGB § 638 Absatz I 1 BGB in fünf Jahren (Abgrenzung zu BGH, NJW 1986, NJW Jahr 1986 Seite 1927).
VolltextIMRRS 2011, 3464
OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.1993 - 22 U 83/93
1. Ein Kranführer verletzt die im Verkehr erforderliche Sorgfalt, wenn er nicht dagegen einschreitet, daß an den Haken des von ihm bedienten Krans scharfkantiges Transportgut mit Chemiefaserseilen ohne entsprechenden Kantenschutz befestigt wird.*)
2. Die Gestellung eines Autokrans nebst Bedienungspersonal für mehrere Tage zu vorher nicht näher festgelegten Demontage- und Montagearbeiten ist rechtlich als kombinierter Miet- und Dienstverschaffungsvertrag einzuordnen.*)
3. Der Kranführer, der während der Zeit der Gestellung eines Autokrans allein den Weisungen des Mieters untersteht, weil nur dieser bestimmt, welche Teile in welcher Reihenfolge zu welchem Zeitpunkt an welchen Ort befördert werden sollen, ist in den Betrieb des Mieters eingegliedert, so daß seine Haftung gegenüber Arbeitnehmern dieses Betriebs nach §§ RVO § 637, RVO § 636 RVO ausgeschlossen ist.*)
VolltextIMRRS 2011, 3463
OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.03.1994 - 21 U 172/93
1. Dem Architekten steht ein Honoraranspruch für die Erbringung der Grundleistungen der Leistungsphase 6 des § HOAI § 15 HOAI grundsätzlich nicht zu, wenn er diese Leistungen erbracht hat, bevor die Baugenehmigung erteilt worden ist. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Auftraggeber das Vorziehen der Leistungsphase ausdrücklich verlangt und das Risiko übernommen hat, daß diese vorgezogenen Leistungen später nicht benötigt werden (z. B. wegen Nichterteilung der Baugenehmigung oder Verzicht auf die Bauausführung) oder die eingeholten Angebote später überholt sind.*)
2. Wird der Architekt beauftragt, für die Bebauung eines Grundstücks ein Bürogebäude und alternativ ein Hotel zu planen und eine Kostenschätzung zu erstellen, so handelt es sich dabei nicht um bloße Planungsvarianten oder -alternativen für dasselbe Gebäude als besondere Leistung zu § HOAI § 15 HOAI § 15 Absatz I Nr. 2 HOAI oder um mehrere Vorentwurfspläne nach grundsätzlich verschiedenen Anforderungen i. S. des § HOAI § 20 HOAI, sondern um verschiedene selbständige Aufträge für unterschiedliche Gebäude mit unterschiedlichen Zielvorstellungen, so daß beide Aufträge getrennt nach den anrechenbaren Kosten abzurechnen sind.*)
VolltextIMRRS 2011, 3462
OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.10.1993 - 22 U 59/93
1. Der Auftragnehmer kann ohne vorherige Abnahme Schlußzahlung verlangen, wenn ihm eine mängelfreie Erstellung des Werks wegen unverhältnismäßig hohen Aufwands nicht zumutbar ist; der Auftraggeber ist dann jedoch in entsprechender Anwendung des § VOB/B § 13 Nr. 6 VOB/B zur Minderung der Vergütung berechtigt.*)
2. Weisen etwa 5-10 % der Schiefersteine einer Schieferfassade optische Beeinträchtigungen in Form von punktuellen Farbveränderungen, Eisenkarbonaten und Glimmer sowie offenen Nagelbefestigungen auf, welche nur bei genauer Inaugenscheinnahme der Flächen auffallen, und ist die dauerhafte Haltbarkeit des Schiefergesteins nicht beeinträchtigt, so ist eine nur durch neue Verschieferung der Fassade mögliche Mängelbeseitigung unverhältnismäßig aufwendig i. S. von § VOB/B § 13 Nr. 6 VOB/B.*)
3. Es stellt eine angemessene Quotelung dar, wenn der Sachverständige bei der Ermittlung des Minderwerts die Erstellungskosten einer Schieferfassade zu 60 % auf den technischen Wert und zu 40 % auf den optischen Wert der Fassade aufteilt.*)
VolltextIMRRS 2011, 3461
OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.1993 - 22 U 298/92
1. Der Auftragnehmer ist gem. § VOB/B § 13 Nr. 3 VOB/B nicht gewährleistungspflichtig, wenn sich bei einem vom Auftraggeber vorgeschriebenen Baustoff - hier: Schalungssteine - die Gefahr des Mängeleintritts - hier: Vertikalrisse an Fensterbrüstungen - aufgrund eines Systemfehlers, welcher Bauunternehmern nur wenig bekannt ist und welchen auch der Auftragnehmer nicht kannte, realisiert, zumal wenn der Auftragnehmer sich von einem Fachbetreuer des Herstellers hat beraten lassen und dessen Hinweise beachtet hat.*)
2. Ist der Auftraggeber mit weiteren in die Substanz eingreifenden Untersuchungen, die zur Klärung von ihm behaupteter anderweitiger Mängelursachen erforderlich wären, nicht einverstanden, so gehen verbleibende Unklarheiten zu seinen Lasten.*)
VolltextIMRRS 2011, 3460
OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.12.1992 - 22 U 154/92
1. Eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung ist nicht allein deshalb entbehrlich, weil der Auftragnehmer in Konkurs gefallen ist; vielmehr steht dann dem Konkursverwalter grundsätzlich die Entscheidung darüber zu, ob er die vertraglichen Pflichten des Gemeinschuldners erfüllen will.*)
2. Auch wenn die Bauvertragsparteien anstelle der Abnahmefiktion des § VOB/B § 12 Nr. 5 VOB/B eine andere Regelung vereinbart haben, kann diese wiederum durch nachträgliches konkludentes Verhalten - hier: vorbehaltlose Zahlung auf die Schlußrechnung - abbedungen werden.*)
VolltextIMRRS 2011, 3459
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.1993 - 5 U 162/92
Werden aufgrund des Auftrags eines zahlungsunfähigen Mieters an einem Mietshaus, in dem auch der Eigentümer wohnt, umfangreiche Reparaturen ausgeführt, dann spricht eine Vermutung dafür, daß der Eigentümer den Mieter vorgeschoben hat und dem Antrag auf Eintragung einer Vormerkung für eine Bauhandwerkersicherungshypothek ist stattzugeben.
VolltextIMRRS 2011, 3458
OLG Frankfurt, Urteil vom 04.11.1992 - 21 U 103/91
Der Auftrag an eine Designerin, einen Zaun mit schmiedeeisernem Gartentor mit Briefkasten und Sprechanlage sowie einem Tiefgaragentor zu entwerfen, unterliegt nicht der HOAI.*)
VolltextIMRRS 2011, 3454
BGH, Urteil vom 18.05.1962 - I ZR 91/60
a) Eine Vertragsstrafe, die im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses für den Fall der Nichterfüllung einer Teilleistung vereinbart worden ist, kann nicht mehr verwirkt werden, wenn der Vertrag vor dem Fälligkeitstage der betreffenden Teilleistung aufgelöst worden ist. Dieses gilt vorbehaltlich anderweiter Parteivereinbarung - selbst dann, wenn die Vertragsauflösung durch endgültige Leistungsweigerung des Schuldners mit anschließender fristloser Kündigung des Gläubigers herbeigeführt worden ist.*)
b) Ein etwaiger Schadensersatzanspruch wegen schuldhafter Herbeiführung der vorzeitigen Vertragsauflösung bleibt unberührt. Jedoch umfaßt dieser Schadensersatzanspruch nicht den Anspruch auf Leistung einer bislang noch nicht verwirkten Vertragsstrafe.*)
VolltextIMRRS 2011, 3452
BGH, Urteil vom 13.12.1962 - VII ZR 193/61
Neben einem der kürzeren Verjährung unterliegenden Minderungsanspruch wegen Mängeln des Bauwerks ist für einen Bereicherungsanspruch hinsichtlich eines vom Unternehmer infolge der mangelhaften Ausführung ersparten Betrages kein Raum.*)
VolltextIMRRS 2011, 3451
BGH, Urteil vom 02.05.1963 - VII ZR 221/61
Durch Anerkenntnis des Mängelbeseitigungsanspruchs (§ 633 Abs. 2 BGB) wird auch die Verjährung des Schadensersatzanspruchs (§ 635 BGB) unterbrochen.*)
VolltextIMRRS 2011, 3449
BGH, Urteil vom 24.06.1963 - VII ZR 10/62
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 3448
BGH, Urteil vom 11.07.1963 - VII ZR 43/62
Geht ein Werk vor der Abnahme unter und hat eine Handlung des Bestellers, die eine Gefährdung des Werks mit sich gebracht hat, zu dem Untergang geführt, so kann der Unternehmer einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung beanspruchen.*)
VolltextIMRRS 2011, 3447
BGH, Urteil vom 30.12.1963 - VII ZR 88/62
a) Zu dem vom Architekten im Regelfälle geschuldeten Werk (BGHZ 31, BGHZ Band 31 Seite 224 = NJW 60, NJW Jahr 60 Seite 431) gehört auch die Prüfung der Baurechnungen. Der Bauherr kann jedoch das Bauwerk selbst schon vorher von dem Architekten abnehmen. Den erforderlichen Willen des Bauherrn zur Teilabnahme hat der Architekt zu beweisen; in dem Beziehen des Hauses allein kommt er noch nicht zum Ausdruck.*)
b) Die Verjährung der Ansprüche des Bauherrn gegen den Architekten wegen Mängeln des „Architektenwerks” (BGHZ 31, BGHZ Band 31 Seite 224 = NJW 60, NJW Jahr 60 Seite 431) wird nicht dadurch gehemmt, daß der Architekt den Bauherrn bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegen Bauunternehmer unterstützt.*)
VolltextIMRRS 2011, 3446
BGH, Urteil vom 19.02.1964 - Ib ZR 203/62
a) Der Grundsatz, daß das Schweigen auf ein Bestätigungsschreiben im kaufmännischen Geschäftsverkehr als Zustimmung zu deuten ist, kann nicht in allen Fällen ohne weiteres auf das Schweigen einer Gemeindebehörde (hier Hochbauamt) auf das Bestätigungsschreiben eines Kaufmanns, mit dem die Gemeinde im Rahmen ihrer fiskalischen Betätigung in Geschäftsverbindung steht, übertragen werden.*)
b) § 16 Nr. 4 VOB Teil B enthält eine abschließende Regelung für die Verzinsung von Bauforderungen; der § 641 Abs. 2 BGB findet daneben keine Anwendung.*)
VolltextIMRRS 2011, 3445
BGH, Urteil vom 19.03.1964 - VII ZR 137/62
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 3443
BGH, Urteil vom 29.10.1964 - VII ZR 52/63
a) Zur Frage, ob der Besteller nach der Abnahme im Falle des § 13 Ziff. 5 VOB (B) auch dann Ersatz der Mängelbeseitigungskosten verlangen kann, wenn diese Mängelbeseitigung einer Neuherstellung gleichkommt.*)
b) Zur Auslegung des Begriffs der Unmöglichkeit in § 13 Ziff. 6 VOB (B).*)
c) Ist das gelieferte Werk bei der Abnahme schlechthin wertlos, so kann der Besteller auch im Wege der Minderung die Herausgabe des gesamten Werklohns verlangen.*)
VolltextIMRRS 2011, 3442
BGH, Urteil vom 04.02.1965 - VII ZR 100/63
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2011, 3441
BGH, Urteil vom 11.02.1965 - VII ZR 78/63
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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