Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
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IMRRS 2012, 0703OLG Koblenz, Urteil vom 02.11.2011 - 1 U 1380/10
1. Beim Verlangen auf Ersatz eines erst zukünftig befürchteten Schadens auf Grund einer nach der Klagebehauptung bereits eingetretenen Verletzung eines absoluten Rechtsguts erfordert das Feststellungsinteresse i.S.d. § 256 Abs. 1 ZPO des Weiteren zumindest die Möglichkeit des Schadenseintritts. Der Feststellungsantrag ist begründet, wenn die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs vorliegen, also insbesondere ein haftungsrechtlich relevanter Eingriff in ein absolutes Rechtsgut gegeben ist, der zu den für die Zukunft befürchteten Schäden führen kann.*)
2. Das Einatmen eines potentiell krankmachenden Stoffes in erheblichem Umfang - hier: Freisetzen von Asbestfasern im Kellergeschoss eines Wohnhauses - stellt bereits dann eine Gesundheitsverletzung dar, wenn es noch nicht zum Krankheitsausbruch gekommen ist.*)
3. Die Vorschrift des § 366 Abs. 2 BGB findet auch auf rechtlich verbundene Forderungen verschiedener Gläubiger Anwendung, etwa im Falle des gemeinschaftlichen Forderungseinzugs.*)
VolltextIMRRS 2012, 0702
OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.01.2012 - 22 U 120/11
1. Wartungsverträge können als Werk-, Dienst- oder Mietverträge zu qualifizieren sein. Es handelt sich dabei stets um eine Einzelbetrachtung.
2. Teilweise ist es möglich, solche Verträge schwerpunktmäßig einem bestimmten Vertragstyp zuzuordnen. Teilweise ist aber auch erforderlich, je nach betroffenem Regelungsgegenstand unterschiedliche Regelungen aus den jeweiligen Schuldverhältnissen anzuwenden. Das kann dazu führen, dass sich bestimmte Ansprüche - so aufgrund mangelhafter Wartung - nach den werkvertraglichen Regelungen richten, während die Abnahmeverpflichtung dem Kauf-, Miet- oder Dienstvertragsrecht unterfällt.
VolltextIMRRS 2012, 0663
BGH, Beschluss vom 16.02.2012 - III ZR 200/11
Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:*)
Erlaubt Art. 6 Abs. 2 und 5 der Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation, ABl. EG Nr. L 201 S. 37) die Übermittlung von Verkehrsdaten vom Diensteanbieter an den Zessionar einer Entgeltforderung für Telekommunikationsleistungen, wenn der zum Zweck des Einzugs rückbelasteter Forderungen erfolgten Abtretung außer der allgemeinen Verpflichtung auf das Fernmeldegeheimnis und den Datenschutz zu den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen folgende vertraglichen Bedingungen zugrunde liegen:*)
Der Diensteanbieter und der Zessionar verpflichten sich, die geschützten Daten nur im Rahmen ihrer Zusammenarbeit und ausschließlich zu dem dem Vertragsschluss zugrunde liegenden Zweck und in der jeweils angegebenen Weise zu verarbeiten und zu nutzen; sobald die Kenntnis der geschützten Daten für die Erfüllung dieses Zwecks nicht mehr erforderlich ist, sind alle in diesem Zusammenhang vorhandenen geschützten Daten unwiederbringlich zu löschen oder zurückzugeben; die Vertragsparteien sind berechtigt, die Einhaltung des Datenschutzes und der Datensicherheit bei der jeweils anderen Vertragspartei im Sinne dieser Vereinbarung zu kontrollieren; die überlassenen vertraulichen Unterlagen und Informationen dürfen nur solchen Mitarbeitern zugänglich gemacht werden, die diese zur Erfüllung des Vertrags benötigen; die Vertragsparteien werden diese Mitarbeiter entsprechend dieser Vereinbarung zur Vertraulichkeit verpflichten; auf Verlangen, spätestens jedoch bei Beendigung der Zusammenarbeit der Vertragsparteien sind alle in diesem Zusammenhang vorhandenen vertraulichen Informationen unwiederbringlich zu löschen oder an die jeweils andere Vertragspartei zurückzugeben?*)
VolltextIMRRS 2012, 0642
BGH, Urteil vom 01.02.2012 - VIII ZR 307/10
Scheitert eine Vertragsübernahme daran, dass der Vertragspartner der ausscheidungswilligen Partei die hierzu erforderliche Zustimmung verweigert, ist der Übernehmer entsprechend § 415 Abs. 3 Satz 2 BGB im Zweifel verpflichtet, den ausscheidungswilligen Vertragspartner von Verbindlichkeiten aus dem mit ihm fortbestehenden Vertragsverhältnis freizustellen (Erfüllungsübernahme nach § 329 BGB).*)
VolltextIMRRS 2012, 0641
OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.05.2009 - 4 U 160/08
1. Ein Bauträger schuldet wie jeder andere Werkunternehmer den einzelnen Erwerbern im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen ein funktionstaugliches und zweckentsprechendes Werk. Dies gehört zu der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit.
2. Sind nach der Baubeschreibung einer Senioren-Wohnanlage sämtliche Wohnungen barrierefrei und bequem über einen Aufzug erreichbar und keine Schwellen sowie Stolperfallen vorhanden, müssen auch die Zugänge zu Terrassen und Balkonen schwellenfrei ausgestaltet werden.
3. Eine Falschlieferung ist mit einem Mangel gleichzusetzen und berechtigt den Auftraggeber zur Minderung, ohne dass es darauf ankommt, dass der verwendete Baustoff gegenüber dem vertraglich vereinbarten Baumaterial in technischer Hinsicht nicht unterlegen ist. Denn Begriff des Mangels darf nicht rein objektiv - funktionsbezogen - verstanden werden. Er wird vielmehr subjektiv vom Vertragswillen der Parteien ("geschuldeter Werkerfolg") mitbestimmt. Nach dem subjektiven Fehlerbegriff können daher auch unerhebliche Abweichungen vom vertraglich vorausgesetzten Gebrauch, durch die die Gebrauchstauglichkeit objektiv nicht beeinträchtigt wird, einen Mangel darstellen.
4. Eine Klausel: "Grundlage der Bauausführung ist diese Baubeschreibung. Änderungen der Bauausführung, der Material- bzw. Baustoffauswahl, soweit sie gleichwertig sind, bleiben vorbehalten.", ist in einem Bauträgervertrag unwirksam.
5. Der Verlust von Gewährleistungsansprüchen tritt nur ein, wenn der Auftraggeber im Zeitpunkt der Abnahme positive Kenntnis von einem Mangel hat. Auf ein "Kennenmüssen" kommt es nicht an. Deshalb reicht es nicht aus, wenn der Auftraggeber das äußere Erscheinungsbild des Mangels wahrnimmt. Entscheidend ist das Wissen um die Fehlerhaftigkeit des Werks.
6. Loggien- oder Balkontüren sind stets Gemeinschaftseigentum und nicht sondereigentumsfähig. Dazu gehören auch die Bestandteile der nicht sonderrechtsfähigen Balkontüren, die diesen funktional zuzuordnen sind (hier: Türschwellen).
VolltextIMRRS 2012, 0629
BGH, Urteil vom 02.12.2011 - V ZR 120/11
Bei einer auf § 8 AVBWasserV, § 12 NAV, § 76 TKG und vergleichbaren Vorschriften beruhenden Führung von Versorgungsleitungen ist der durch die Leitungen versorgte Anschluss- oder Teilnehmer weder unmittelbarer noch mittelbarer Störer.*)
VolltextIMRRS 2012, 0605
BGH, Urteil vom 26.01.2012 - VII ZR 164/11
Ein Tierarzt, der seine Pflichten aus einem Vertrag über die Ankaufsuntersuchung eines Pferdes verletzt und deshalb einen unzutreffenden Befund erstellt hat, haftet unabhängig von einer etwaigen Haftung des Verkäufers seinem Vertragspartner auf Ersatz des Schadens, der diesem dadurch entstanden ist, dass er das Pferd aufgrund des fehlerhaften Befundes erworben hat (Bestätigung von BGH, Urteile vom 22. Dezember 2011 - VII ZR 7/11, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt, und VII ZR 136/11, zur Veröffentlichung vorgesehen).*)
VolltextIMRRS 2012, 0583
BGH, Urteil vom 31.01.2012 - VI ZR 143/11
1. Die Einziehung einer an ein Mietwagenunternehmen abgetretenen Schadensersatzforderung des Geschädigten auf Erstattung von Mietwagenkosten ist gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 RDG grundsätzlich erlaubt, wenn allein die Höhe der Mietwagenkosten streitig ist.*)
2. Etwas anderes gilt, wenn die Haftung dem Grunde nach oder die Haftungsquote streitig ist oder Schäden geltend gemacht werden, die in keinem Zusammenhang mit der Haupttätigkeit stehen.*)
VolltextIMRRS 2012, 0582
BGH, Beschluss vom 01.02.2012 - XII ZR 10/10
AEUV Art. 267; Brüssel I-VO Art. 15 Abs. 1 lit. c, 17, 23 Abs. 1*)
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gemäß Art. 267 AEUV zur Vorabentscheidung vorgelegt:*)
1. Liegt eine Verbrauchersache i.S.v. Art. 15 Abs. 1 lit. c EuGVVO vor, wenn ein Gewerbetreibender durch die Gestaltung seiner Website seine Tätigkeit auf einen anderen Mitgliedstaat ausgerichtet hat und sich ein Verbraucher mit Wohnsitz im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats aufgrund der Informationen auf der Website des Gewerbetreibenden zu dessen Geschäftssitz begibt und die Vertragsparteien dort den Vertrag unterzeichnen oder setzt Art. 15 Abs. 1 lit. c EuGVVO in diesem Fall einen Vertragsschluss mit Mitteln des Fernabsatzes voraus?*)
2. Falls Art. 15 Abs. 1 lit. c EuGVVO dahingehend auszulegen ist, dass in diesem Fall der Vertragsschluss grundsätzlich mit Mitteln des Fernabsatzes erfolgen muss: Ist der Verbrauchergerichtsstand nach Art. 15 Abs. 1 lit. c EuGVVO i.V.m. Art. 16 Abs. 2 EuGVVO gegeben, wenn die Vertragspartner mit Mitteln des Fernabsatzes eine vorvertragliche Bindung eingehen, die später unmittelbar in den Vertragsschluss mündet?*)
VolltextIMRRS 2012, 0569
BGH, Urteil vom 07.02.2012 - VI ZR 63/11
1. Besteht die Pflichtverletzung in einer Unterlassung, ist diese für den Schaden nur dann kausal, wenn pflichtgemäßes Handeln den Eintritt des Schadens verhindert hätte. Die Darlegungs- und Beweislast hierfür trägt regelmäßig der Geschädigte.*)
2. Die haftungsbegrenzende Rechtsfigur des hypothetischen Kausalverlaufs bei rechtmäßigem Alternativverhalten kommt erst dann zum Tragen, wenn die Ursächlichkeit der durchgeführten rechtswidrigen Behandlung für den behaupteten Schaden festgestellt und mithin die Haftung grundsätzlich gegeben ist.*)
VolltextIMRRS 2012, 0568
BGH, Urteil vom 17.01.2012 - X ZR 59/11
1. Auch nach der rechtlichen Trennung von Fahrbetrieb und Infrastruktur durch das Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 1994 I S. 2439) ist ein Eisenbahnverkehrsunternehmen aufgrund eines Beförderungsvertrags verpflichtet, diejenigen Bahnanlagen wie Bahnhöfe und Bahnsteige, die der Fahrgast vor und nach der Beförderung benutzen muss, verkehrssicher bereitzustellen. Wird diese vertragliche Nebenpflicht schuldhaft verletzt, haftet das Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß § 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2 BGB.*)
2. Werden die Bahnanlagen, die der Fahrgast für den Zu- und Abgang benutzen muss, durch ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen bereitgestellt, bedient sich das Eisenbahnverkehrsunternehmen des Infrastrukturunternehmens als Erfüllungsgehilfen und hat dessen Verschulden in gleichem Umfang zu vertreten wie ein eigenes Verschulden (§ 278 BGB).*)
VolltextIMRRS 2012, 0558
OLG Stuttgart, Urteil vom 19.12.2011 - 10 U 63/11
1. Soll aufgrund einer Grunddienstbarkeit ein Überbau auf ein Nachbargrundstück erfolgen (hier Unterbau einer Tiefgarage), muss für die Anwendbarkeit des § 95 Abs. 1 S. 2 BGB zum Zeitpunkt der Verbindung die Eintragung der Grunddienstbarkeit zumindest notariell vereinbart worden sein; § 95 Abs. 1 S. 2 BGB greift nicht ein, wenn der Verbindende irrig vom Bestehen eines dinglichen Rechts ausgegangen ist oder eine Grunddienstbarkeit nach Errichtung des Bauwerks bestellt wird.*)
2. Eine Verwechslung der durch Grunddienstbarkeiten betroffenen Grundstücke ist dinglich nicht nach den Grundsätzen der "falsa demonstratio" unbeachtlich.*)
3. § 912 BGB kommt auch auf Grundstücke zur Anwendung, die in Wohnungseigentum aufgeteilt sind oder werden. Die Absicht des Erbauers, welches Grundstück Stammgrundstück sein soll und wie weit der Überbau reicht, kann dann insbesondere der (vorläufigen) Teilungserklärung zu entnehmen sein.*)
4. Für den Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises aus einem Kaufvertrag, der der Makler- und Bauträgerverordnung unterliegt, ist maßgeblich, dass im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung die Fälligkeit des Kaufpreises nicht eingetreten ist.*)
5. Eine notarielle Pfandfreigabeerklärung der Grundschuldgläubigerin beinhaltet als deren Rechtsgrund auch eine Freistellungsverpflichtung, die durch Erbringung der übrigen zur Löschung der Grundschuld erforderlichen Handlungen der Grundschuldgläubigerin und damit durch Vorlage des Grundschuldbriefs zu erfüllen ist. Auch wenn die Freistellungserklärung mit einer teilweisen Erfüllungshandlung der Grundschuldgläubigerin zusammenfällt, kann sie ohne Vorlage aller Löschungsunterlagen wie des Grundschuldbriefs den Anforderungen des § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 MaBV genügen.*)
6. Wird die Verwendung der notariellen Pfandfreigabeerklärung durch einen Treuhandauftrag des Grundpfandgläubigers eingeschränkt, ist auch diese Weisung Teil der schuldrechtlichen Freistellungserklärung.*)
7. Genügt die Freistellungserklärung den Anforderungen des § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 MaBV nicht und ist dennoch der Sicherungszweck erreicht, weil ein Anspruch auf Freistellung inzwischen entstanden ist, kann der verfrüht gezahlte Kaufpreis nicht wegen einer unzureichenden Freistellungserklärung zurückverlangt werden; vielmehr muss der Erwerber seinen inzwischen entstandenen Anspruch auf Freistellung durchsetzen.*)
8. Zahlt der Erwerber nach einer unzureichenden Freistellungserklärung ganz oder teilweise den Kaufpreis, hat der Bauträger die Kaufpreiszahlung für den Zeitraum zwischen Zahlung und Eintritt des Sicherungszwecks der Freistellungserklärung zu verzinsen.*)
VolltextIMRRS 2012, 0557
OLG Brandenburg, Urteil vom 10.11.2010 - 7 U 44/10
1. Eine feste Laufzeitregelung von 15 Jahren in einem Vertrag über die Versorgung mit Warm- und Verbrauchswarmwasser unterfällt gemäß § 1 Abs. 1 AVBFernwärmeV der Laufzeitbegrenzung des § 32 Abs. 1 AVBFernwärmeV und ist daher unwirksam.*)
2. § 310 Abs. 2 BGB bestimmt lediglich die Nichtanwendung des AGB-Rechts auf bestimmte Verträge. Aus § 310 Abs. 2 BGB ergibt sich keine Durchbrechung des Anwendungsbereichs der AVBFernwärmeV, der von § 1 Abs. 1 AVBFernwärmeV eröffnet wird.*)
3. Eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners i. S. des § 307 Abs. 1 BGB liegt in der langen wirtschaftlichen Bindungsfrist, die vom Verordnungsgeber typischerweise nicht gewollt wird, wenn sie nicht durch besondere Vorteile aufgewogen wird.*)
VolltextIMRRS 2012, 0554
OLG Hamm, Urteil vom 15.11.2011 - 2 U 65/11
1. Die Pflicht zur Verschwiegenheit ist bei der Übertragung einer Steuerberaterpraxis in besonderer Weise zu beachten. Unterlagen zur Praxiswertermittlung dürften keine Rückschlüsse auf die Auftraggeber zulassen. Den Auftraggeber betreffende Akten und Unterlagen dürften nur nach seiner Einwilligung übergeben werden.
2. Die erforderliche Zustimmung kann weder durch konkludentes Verhalten erteilt werden noch kann aus einem Schweigen des Mandanten auf ein entsprechendes Anschreiben auf eine konkludente Einwilligung des Mandanten gefolgert werden.
VolltextIMRRS 2012, 0534
BGH, Urteil vom 18.01.2012 - I ZR 187/10
1. Durch die Registrierung eines Domainnamens erwirbt der Inhaber kein absolutes Recht an dem Domainnamen und damit kein sonstiges Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB.*)
2. Derjenige, der bei einer sogenannten WHOIS-Abfrage bei der DENIC als Inhaber eines Domainnamens eingetragen ist, ohne gegenüber der DENIC materiell berechtigt zu sein, kann diese Stellung im Sinne von § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 BGB auf Kosten des Berechtigten erlangt haben.*)
VolltextIMRRS 2012, 0511
BGH, Urteil vom 02.11.2011 - X ZR 43/11
§ 651k Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB ist richtlinienkonform dahin auszulegen, dass der Reisende auch für den Fall abzusichern ist, dass der Reiseveranstalter, der von einem vorbehaltenen Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht und die Reise abgesagt hat, infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens den gezahlten Reisepreis nicht erstattet.*)
VolltextIMRRS 2012, 0468
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.11.2011 - 24 U 79/11
1. Wenn das Mitglied einer Arbeitnehmervereinigung bei dieser um Rechtsschutz nachsucht, kommt ein Rechtsberatungsvertrag regelmäßig mit der Arbeitnehmervereinigung selbst und nicht mit dem für diese tätigen Verbandsvertreter zustande.*)
2. Bei einer fehlerhaften Tätigkeit haftet die Arbeitnehmervereinigung nach vertragsrechtlichen Grundsätzen, ähnlich einem Anwalt, weil für Vereinigungen, die sich mit Rechtsberatung und Rechtsbesorgung befassen, grundsätzlich die gleichen Sorgfaltsanforderungen wie für einen Rechtsanwalt gelten.*)
3. Der Verbandsvertreter der Arbeitnehmervereinigung, der in Vergleichsverhandlungen eingeschaltet bzw. am Vergleichsschluss beteiligt ist, muss den Mandanten auf Vor- und Nachteile des beabsichtigten Vergleichs hinweisen.*)
4. Die Regeln des Anscheinsbeweises für ein beratungsgerechtes Verhalten des Mandanten sind nur anwendbar, wenn nicht unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten verschiedene Verhaltensweisen ernsthaft in Betracht kommen.*)
VolltextIMRRS 2012, 0462
BGH, Urteil vom 13.01.2012 - V ZR 136/11
Der Anspruch auf Ersatz der zu einer Störungsbeseitigung erforderlichen Aufwendungen kann durch einen Abzug "neu für alt" gemindert sein.*)
VolltextIMRRS 2012, 0435
BGH, Urteil vom 18.01.2012 - IV ZR 196/10
Überträgt der Sicherungsnehmer die ihm abgetretenen Ansprüche aus einer Lebensversicherung nach dem Tode des Versicherungsnehmers auf dessen Erben zurück, so lebt die "für die Dauer der Abtretung" widerrufene Bezugsrechtsbestimmung bei dem ursprünglich als berechtigt Benannten wieder auf (Fortführung von BGHZ 187, 220).*)
VolltextIMRRS 2012, 0433
BGH, Urteil vom 17.01.2012 - II ZR 197/10
1. Erbringt der Schuldner versehentlich eine weitere Zahlung auf seine gegenüber einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts begründete Schuld, obwohl er diese bereits durch eine frühere Zahlung getilgt hat, so haftet ein Gesellschafter, der nach dem Abschluss des die Zahlungspflicht begründenden Vertrages, aber vor der versehentlichen Doppelzahlung aus der Gesellschaft ausgeschieden ist, nicht für die Bereicherungsschuld der Gesellschaft, wenn die Doppelzahlung in dem ursprünglichen Vertrag nicht angelegt war.*)
2. Der Gesellschafter, der aus einer bestehenden Gesellschaft ausgeschieden ist, aber weiterhin als Gesellschafter nach außen auftritt, kann als Scheingesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften, wenn er gegen den gesetzten Rechtsschein nicht pflichtgemäß vorgegangen ist und sich ein Dritter bei seinem geschäftlichen Verhalten auf den Rechtsschein verlassen hat.*)
VolltextIMRRS 2012, 0432
BGH, Urteil vom 13.12.2011 - XI ZR 51/10
1. § 20a WpHG, durch den Marktmanipulationen verboten werden, bezweckt in erster Linie, die Funktionsfähigkeit der Wertpapiermärkte zu gewährleisten, und ist daher kein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB.*)
2. Die Höhe des Subprime-Anteils der unmittelbar eigenen Investments einer Bank sowie derjenigen der mit der Bank verbundenen Zweckgesellschaften ist eine konkrete, zur Kursbeeinflussung geeignete Information im Sinne von § 13 Abs. 1 Satz 1 WpHG. Auch die Höhe des Subprime-Anteils der von den Zweckgesellschaften getätigten Investments ist eine Information, die die Bank unmittelbar im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 und 3 WpHG betrifft und die daher in einer Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht werden muss.*)
3. Nach § 37b Abs. 1 WpHG kann ein Anleger wegen unterlassener Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung den Erwerbsschaden ersetzt verlangen, also Rückzahlung des Erwerbsentgelts Zug um Zug gegen Hingabe der erworbenen Finanzinstrumente. Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Finanzinstrumente wegen einer unterlassenen Ad-hoc-Mitteilung erworben wurden, trägt der Anspruchsteller.*)
4. Der Anleger kann als Mindestschaden auch den Kursdifferenzschaden ersetzt verlangen. Hierfür muss der Anleger lediglich darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass, wäre die Ad-hoc-Mitteilung rechtzeitig erfolgt, der Kurs zum Zeitpunkt seines Kaufs niedriger gewesen wäre als er tatsächlich war.*)
VolltextIMRRS 2012, 0430
BGH, Urteil vom 17.01.2012 - VI ZR 336/10
Nach § 28 Fall 2 TFG gelten die Bestimmungen des Transfusionsgesetzes jedenfalls nicht für Injektionen eines homöopathischen Eigenblutprodukts.*)
VolltextIMRRS 2012, 0429
BGH, Urteil vom 02.12.2011 - V ZR 119/11
Der Bezug von Strom, Wasser, Telekommunikation und anderen Versorgungsleistungen begründet keinen Besitz des Anschluss- bzw. Teilnehmers an den Leitungen des Verteilungsnetzes.*)
VolltextIMRRS 2012, 0427
BGH, Urteil vom 29.11.2011 - II ZR 306/09
Die unentgeltliche Zuwendung einer durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages entstehenden Unterbeteiligung, mit der dem Unterbeteiligten über eine schuldrechtliche Mitberechtigung an den Vermögensrechten des dem Hauptbeteiligten zustehenden Gesellschaftsanteils hinaus mitgliedschaftliche Rechte in der Unterbeteiligungsgesellschaft eingeräumt werden, ist mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrages im Sinn von § 2301 Abs. 2, § 518 Abs. 2 BGB vollzogen.*)
VolltextIMRRS 2012, 0399
OLG Zweibrücken, Urteil vom 02.02.2012 - 4 U 73/11
1. Bei der Behandlung von bereicherungsrechtlichen Vorgängen verbieten sich schematische Lösungen. Es sind Linie die Besonderheiten des einzelnen Falles für die sachgerechte bereicherungsrechtliche Abwicklung zu beachten.
2. Für die Beurteilung, ob bei Vermögensverschiebungen, an denen mehr als zwei Personen beteiligt sind, bereicherungsrechtlich eine "Leistung" vorliegt, und, bejahendenfalls, wer als Leistender zu gelten hat, kommt es entscheidend auf die tatsächlichen Zweckvorstellungen des Zuwendungsempfängers und des Zuwendenden im Zeitpunkt der Leistung an; stimmen diese nicht überein, ist eine objektive Betrachtungsweise aus der Sicht einer vernünftigen Person in der Lage des Zuwendungsempfängers geboten.
3. Tätigt ein Verwalter unberechtigterweise Hin- und Herüberweisungen von Buchgeldern zwischen den von ihm verwalteten Gemeinschaftskonten ist es für jeden einzelnen Bereicherungsanspruch der betroffenen Wohnungseigentümer im Einzelfall zu entscheiden, ob tatsächlich eine Leistung im rechtlichen Sinne vorliegt oder nicht.
VolltextIMRRS 2012, 0361
BGH, Urteil vom 20.12.2011 - VI ZR 261/10
Zur Einordnung der Zugehörigkeit zu einer politischen Vereinigung in die Sozialsphäre.*)
VolltextIMRRS 2012, 0356
BGH, Urteil vom 10.01.2012 - VI ZR 96/11
1. Die dreijährige Verjährungsfrist des § 852 Abs. 1 BGB a.F. gilt nur für das Stammrecht, nicht dagegen für die aus dem Stammrecht fließenden weiteren Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen. Für diese gilt (unmittelbar) die vierjährige Verjährungsfrist des § 197 BGB a.F..*)
2. Die ausschließliche Anwendbarkeit des § 197 BGB a.F. gilt auch hinsichtlich des Beginns der Verjährungsfrist. Deshalb können Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen bereits vor Kenntniserlangung verjährt sein.*)
VolltextIMRRS 2012, 0351
BGH, Urteil vom 09.12.2011 - V ZR 131/11
1. Zahlungen, die der Zwangsverwalter in Erfüllung der ihm durch § 152 Abs. 1 ZVG zugewiesenen Aufgaben an den Gläubiger leistet, muss der Schuldner mit der Wirkung des § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB gegen sich gelten lassen.*)
2. Die Begleichung rückständiger Hausgelder oder rückständiger Sonderumlagen gehört nicht zum Pflichtenkreis des Zwangsverwalters. Solche Zahlungen können dem Schuldner daher nicht als Anerkenntnis im Sinne des § 212 Abs.1 Nr. 1 BGB zugerechnet werden.*)
VolltextIMRRS 2012, 0348
BGH, Urteil vom 06.10.2011 - I ZR 42/10
Stellt der Verkäufer eines Gebrauchtfahrzeugs sein Angebot auf einer Internethandelsplattform in eine Suchrubrik mit einer geringeren als der tatsächlichen Laufleistung des Pkw ein, so handelt es sich dabei grundsätzlich um eine unwahre Angabe im Sinne von § 5 Abs. 1 UWG über das angebotene Fahrzeug. Zur Irreführung des Publikums ist die unzutreffende Einordnung aber nicht geeignet, wenn diese für einen durchschnittlich informierten und verständigen Leser bereits aus der Überschrift der Anzeige ohne weiteres hervorgeht, so dass das angesprochene Publikum nicht getäuscht wird.*)
VolltextIMRRS 2012, 0347
BGH, Urteil vom 06.12.2011 - XI ZR 401/10
Zur Frage, ob die Erteilung einer - objektiv nicht erforderlichen - nachträglichen Widerrufsbelehrung als Einräumung eines voraussetzungslosen vertraglichen Widerrufsrechts verstanden werden kann.*)
VolltextIMRRS 2012, 0341
OLG Hamm, Urteil vom 09.01.2012 - 2 U 104/11
1. Eine sog. "bring-or-pay-Klausel", wonach der Besteller verpflichtet ist, die vereinbarte Vergütung auch dann zu zahlen, wenn er dem Unternehmer die vorgesehene Mindestabnahmemenge nicht zur Verfügung stellt, benachteiligt den Besteller unangemessen und ist als Allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam.
2. Eine Vertragsklausel ist auch dann als Allgemeine Geschäftsbedingung zu qualifizieren, wenn die Parteien über einzelne Klauselbestandteile (hier: den "Kompensationszeitraum" und die "Entgelthöhe") verhandelt haben, die betreffende Regelung als solche aber nicht zur Disposition stand.
VolltextIMRRS 2012, 0330
OLG München, Urteil vom 18.01.2012 - 3 U 3790/10
Zur Wirksamkeit der Auftragserteilung bei Designer- und Graphikerarbeiten.
VolltextIMRRS 2012, 0321
OLG Schleswig, Urteil vom 15.12.2011 - 11 U 127/10
Sozialversicherungsträger oder deren Mitarbeiter können sich dem Vorwurf der groben Fahrlässigkeit im Sinne des § 199 BGB nicht dadurch entziehen, dass sie ihre Mitarbeiter unzureichend ausbilden und überlasten.*)
VolltextIMRRS 2012, 0306
OLG Rostock, Urteil vom 08.12.2011 - 3 U 16/11
1. Ausnahmsweise steht der positiven Kenntnis im Rahmen einer Arglist die bloße Erkennbarkeit von aufklärungspflichtigen Tatsachen gleich, wenn sich diese dem Täuschenden nach den Umständen des Einzelfalles aufdrängen mussten. Derjenige ist dann nach Treu und Glauben nicht berechtigt, seine Augen vor solchen Tatsachen zu verschließen. Weigert sich also der Verkäufer einer Immobilie, von sich aufdrängenden Umständen und deren sich ebenfalls aufdrängenden Bedeutung für einen Käufer Kenntnis zu nehmen, muss dies nach den für die Bankenhaftung entwickelten Grundsätzen dem positiven Wissen, dem sich der Verkäufer verschließt, gleichstehen.*)
2. Zur Zulässigkeit eines Grundurteils bei Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrages.*)
VolltextIMRRS 2012, 0297
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.05.2010 - I-24 U 211/09
1. Aus dem Umfang einer standardisierten Formular-Vollmacht lässt sich nicht auf den Inhalt des Mandats schließen.*)
2. Hat sich der Mandant vereinbarungsgemäß selbst um die Deckungszusage eines Rechtsschutzversicherers zu bemühen, kann der Rechtsanwalt für die Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer Gebühren nur beanspruchen, wenn er sich ausdrücklich unter Hinweis auf auch insoweit entstehende Gebühren hat beauftragen lassen.*)
3. Der Rechtsanwalt darf, abgesehen von Eilfällen, erst dann tätig werden, wenn entweder die entsprechende Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers vorliegt oder der Mandant in Kenntnis seiner Verpflichtung, die Kosten selbst übernehmen zu müssen, eindeutig den Auftrag erteilt hat.*)
4. Lässt sich der Rechtsanwalt mit der Durchsetzung eines Schmerzensgeldanspruchs beauftragen, dessen Höhe frühere Rechtsprechungserkenntnisse deutlich übersteigt, hat er den Mandanten auch auf die damit verbundenen Gebührenrisiken hinzuweisen.*)
VolltextIMRRS 2012, 0296
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.05.2010 - I - 24 U 188/09,
1. Ein Partnerschaftsvermittlungsvertrag ist wegen des auffälligen Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung dann sittenwidrig, wenn ein Entgelt von 1.000,00 EUR für ein Angebot vereinbart ist, in dem lediglich Namen und Kontaktdaten der potentiellen Partner ohne nähere Hintergrundinformation mitzuteilen sind.*)
2. Gibt ein in geschäftlichen Beziehungen zu dem Partnerschaftsvermittlungsunternehmen stehender Dritter eine "Vertrauens-Garantie" für die Leistungen des Unternehmens in dessen Geschäftsräumen ab, so kann dies wegen der darin zum Ausdruck kommenden Inanspruchnahme besonderen Vertrauens eine Eigenhaftung des Dritten für die korrekte Durchführung des Partnerschaftsvermittlungsvertrages begründen.*)
VolltextIMRRS 2012, 0295
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.05.2010 - I-24 U 160/09
Vom Fortbestand einer ausländischen Gesellschaft, die nach ihrem Personalstatut die Rechtsfähigkeit bereits verloren hat, als "Restgesellschaft" ist so lange auszugehen, wie die Liquidation inländischen Vermögens noch nicht beendet ist.*)
VolltextIMRRS 2012, 0294
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2010 - I-24 U 205/09
1. Zu den Pflichten eines Unternehmens, das im Auftrage einer Kassenärztlichen Vereini-gung (KV) mit den zum Notdienst eingeteilten Ärzten Verträge zur Durchführung der Notfalldienstversorgung abgeschlossen hat, gehört es nicht, die Teilnahme eines von der KV nicht berücksichtigten Arztes zu ermöglichen.*)
2. Ebensowenig ergibt sich eine solche Pflicht aus einem Vertrag, in dem die Bedingungen für die Mitarbeit der einzelnen Ärzte an ärztlichen Notdiensten in der von dem Unternehmen eingerichteten Notfallpraxis sowie die Vergütung des Poolarztes für seine Tätigkeit und die Abrechnungsmodalitäten festgelegt sind ("Poolarzt"-Vertrag).*)
VolltextIMRRS 2012, 0293
OLG Koblenz, Beschluss vom 22.11.2011 - 5 U 1348/11
1. Deutet das äußere Geschehen auf einen Ladendiebstahl, sind der Geschäftsinhaber und seine Angestellten befugt, gegenüber dem Verdächtigen einen entsprechenden Vorwurf zu erheben und bis zur endgültigen Klärung zu wiederholen.*)
2. Ist ein vorsätzliches Zueignungsdelikt letztlich nicht nachzuweisen, steht dem Kunden kein Schadensersatzanspruch wegen falscher Verdächtigung oder übler Nachrede zu.*)
3. Zu den Voraussetzungen eines Widerrufs- und Unterlassungsanspruchs in einem derartigen Fall.*)
VolltextIMRRS 2012, 0292
OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2010 - I-24 U 99/08
1. Erklärt der Betreuer eines Heimbewohners, für dessen Verbindlichkeiten einstehen zu wollen, ergeben die Umstände regelmäßig ein Handeln für den Betreuten.*)
2. Bei seiner Tätigkeit für den Betreuten nimmt der Betreuer im Sinne des § 1902 BGB regelmäßig nicht besonderes persönliches Vertrauen in Anspruch (Anschluss an BGH NJW 1995, 1213).*)
VolltextIMRRS 2012, 0291
OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.08.2010 - 11 Sch 1/10
Zur Kostenentscheidung nach Erledigung eines Antrags auf Feststellung der Zulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens.
VolltextIMRRS 2012, 0290
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.10.2009 - I - 24 U 33/09
Bereicherungsgläubiger von Anwaltshonorar ist in Anweisungsfällen nicht zwingend der Mandant, auch nicht der Zuwendende, sondern der Leistende, also derjenige, dessen Honorarverbindlichkeit getilgt werden sollte.*)
VolltextIMRRS 2012, 0289
OLG Koblenz, Urteil vom 23.06.2010 - 1 U 1526/09
Zur Straßenverkehrssicherungspflicht einer rheinland-pfälzischen Verbandsgemeinde (hier: Aufbruch im Asphaltbelag eines durch Straßenlaternen indirekt beleuchteten Gehweg).*)
VolltextIMRRS 2012, 0288
OLG Koblenz, Urteil vom 09.06.2010 - 1 U 1344/09
1. Ein das Entstehen des Maklerprovisionsanspruchs hindernder (unechter) Verflechtungstatbestand liegt nahe, wenn eine Bank nach Kündigung des Kreditengagements dem Verkäufer die freihändige Veräußerung des besicherten Grundstücks unter ihrer Obhut empfohlen hat und die Immobilientochtergesellschaft der Bank als Maklerin für den Käufer tätig wird.*)
2. Zur Auslegung der in einen notariellen Kaufvertrag aufgenommenen Maklerklausel. Die Entscheidung ist rechtskräftig.*)
VolltextIMRRS 2012, 0287
KG, Beschluss vom 23.03.2010 - 7 U 127/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2012, 0280
OLG Koblenz, Beschluss vom 06.06.2011 - 5 W 318/11
Die Grundschuldbestellung mit Unterwerfungsklausel erfordert keine Zweckvereinbarung, weil Letztere lediglich die grundsätzlich abstrakten Rechte der Bank in Bezug zu bestimmten Forderungen setzt. Fehlte die Zweckvereinbarung von Anfang an, können daraus auch keine Bereichungsansprüche (§ 812 BGB) oder Abwehrrechte (§ 821 BGB) hergeleitet werden, wenn der Schuldner sich der Situation bewusst war (§ 814 BGB).*)
VolltextIMRRS 2012, 0278
LG Köln, Urteil vom 11.08.2011 - 29 S 285/10
1. Eine werktags betriebene Bertreuung von Kleinkindern ist keine reine Wohnnutzung und bedarf der Zustimmung des Verwalters.
2. Lärmbelastung und anfallende Müllentsorgungskosten durch die vermehrte Anzahl von Windeln stellen weitere Nachteile für die übrigen Wohnungseigentümer dar.
VolltextIMRRS 2012, 0259
BGH, Urteil vom 20.07.2011 - XII ZR 149/09
1. Rückforderungsansprüche von Schwiegereltern nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage können nicht allein mit der Begründung verneint werden, das eigene Kind sei Miteigentümer der mit der schwiegerelterlichen Zuwendung finanzierten Immobilie und bewohne diese seit der Trennung. Auch ein Wertverlust der Immobilie besagt nichts darüber, inwieweit noch eine messbare Vermögensmehrung bei dem Schwiegerkind vorhanden ist (im Anschluss an Senatsurteil BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958).*)
2. Wegen Leistungen, die Schwiegereltern nach der Scheidung ihres eigenen Kindes und in dessen Interesse auf eine Gesamtschuld der Ehegatten erbracht haben, kommt ein Bereicherungsanspruch nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB gegen das Schwiegerkind grundsätzlich nicht in Betracht.*)
VolltextIMRRS 2012, 0257
OLG Koblenz, Beschluss vom 08.12.2011 - 5 U 1158/11
1. Dass der Fällung eines Grenzbaums die Gestattung des vermeintlichen Eigentümers zugrunde liegt, lässt das Verschulden auch dann nicht entfallen, wenn er Besitzer der Grundstücksfläche ist, auf dem der Baum stand. Die wahre Eigentumslage muss anhand des Kataster und des Grundbuchs zweifelsfrei geklärt werden.*)
2. Zur Frage, welche inhaltlichen Anforderungen an eine Abtretung zu stellen sind, durch die einer von mehreren Eigentümern benachbarter Parzellen ermächtigt wird, den Gesamtschaden geltend zu machen, der durch die Fällung eines Grenzbaums entstanden ist.*)
3. Zur Schadensschätzung in einem derartigen Fall. *)
VolltextIMRRS 2012, 0238
BGH, Urteil vom 22.12.2011 - VII ZR 136/11
Haftet der wegen eines Fehlers bei der Ankaufsuntersuchung eines Pferdes zum Schadensersatz verpflichtete Tierarzt neben dem Verkäufer als Gesamtschuldner, trifft den Käufer grundsätzlich nicht die Obliegenheit, zur Schadensminderung zunächst seine Ansprüche gegen den Verkäufer gerichtlich geltend zu machen.*)
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